Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung eines stellvertretenden SchriftführersZur Vorlage · 1655/2021/6 · Vorlage
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Sachstand zur Beseitigung der Hochwasserfolgen
- 3.Krisenmanagement und Katastrophenschutz hier: Schutzmaßnahmen bei Extremwetterereignissen hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.08.2021Zur Vorlage · 1663/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1663/2021/SPD einen Antrag gestellt, der die Verwaltung zu einer Berichterstattung über den Schutz vor Extremwetterereignissen auffordert. Der Antrag richtet sich an den Rat der Stadt sowie an die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Verwaltung wird beauftragt, darzulegen, welche Maßnahmen zum Schutz der Infrastruktur, der Gebäude und der Bevölkerung vor Extremwetter bereits umgesetzt wurden. Zudem soll aufgezeigt werden, welche zukünftigen Maßnahmen notwendig sind, um den Schutz zu verbessern. Hierbei werden unter anderem baulicher Hochwasserschutz, zusätzliche Überflutungsflächen, die Umgestaltung von Grünanlagen, Gründächer, Kaltluftschneisen sowie die Ausweisung von Verdunstungsflächen und Frühwarnsysteme genannt.
Des Weiteren soll die Verwaltung identifizieren, welche Gebiete in Essen bei Extremwetter besonders gefährdet sind, und die Auswirkungen dieser Gefährdung auf künftige Stadtentwicklungsprozesse darstellen. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Erstellung einer Zeitschiene für die Umsetzung künftiger Maßnahmen. Die Begründung der Fraktion verweist auf die Notwendigkeit, Strategien zur Schadensvermeidung im Kontext des Klimawandels vorzulegen, wobei insbesondere die Stadtplanung und Konzepte wie die Schwammstadt im Fokus stehen sollen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Antrag erledigt aufgrund von Beschlussfassung im Rat
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Antrag erledigt aufgrund von Beschlussfassung im Rat
- 25.08.2021 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — wurde nicht abgestimmt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.Bericht über die aktuelle Corona-Situation
- 5.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 6.Neuer Konzessionsvertrag GasZur Vorlage · 1403/2021/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrags für die Gasversorgung mit der Stadtwerke Essen AG (SWE AG), der ab dem 1. Januar 2022 gelten soll. Der bisherige Vertrag endet zum 31. Dezember 2021, während der bestehende Konzessionsvertrag für Wasser aufgrund anderer Rechtsgrundlagen bis Ende 2041 fortbesteht. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde die Interessensbekundung für einen Nachfolgevertrag eingeholt, woraufhin sich die SWE AG als alleinige Interessentin meldete.
Der neue Vertrag umfasst eine Laufzeit von 20 Jahren und beinhaltet Regelungen zur Sicherstellung einer langfristigen, diskriminierungsfreien und störungsarmen Gasversorgung. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Berücksichtigung künftiger gesetzlicher Neuregelungen zum Einsatz von Wasserstoff in Gasnetzen. Der Vertrag enthält zudem Vorgaben zum Klimaschutz, zum Schutz von Bäumen und Pflanzen sowie zur umweltfreundlichen Gestaltung von Baumaßnahmen und des Fuhrparks.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Konzessionsabgaben unterliegen den Vorgaben des EnWG und der Konzessionsabgabenverordnung. Die jährlichen Abgaben schwanken je nach Verbrauch und beliefen sich zuletzt auf etwa 1,6 Millionen Euro. Neben der festgeschriebenen Laufzeit sind Kündigungsmöglichkeiten nach zehn und fünfzehn Jahren sowie Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Essen der Beauftragung der Verwaltung zum Vertragsabschluss zustimmen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Zielsystem der Essener NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 1636/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1636/2021/6 sieht die Einführung eines Zielsystems für die Essener Nachhaltigkeitsstrategie vor. Dieses soll als integriertes Steuerungsinstrument im Kontext der Agenda 2030 sowie der Sustainable Development Goals (SDGs) fungieren und dient als strategischer Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Seniorenbeirat, der Integrationsrat sowie diverse Ausschüsse für Bereiche wie öffentliche Ordnung, Kultur, Umwelt, Schule, Verkehr, Digitalisierung, Wirtschaft, Stadtentwicklung, Sport und Soziales die Vorlage empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen das Zielsystem beschließt.
Die Strategie umfasst sowohl strategische Ziele bis zum Jahr 2030 als auch operative Ziele mit einem Fokus auf das Jahr 2025. Die inhaltliche Erarbeitung erfolgte seit Sommer 2019 durch verschiedene Arbeitsgremien, bestehend aus einem Koordinierungsteam, einem Kernteam und einem Beirat. Finanzielle Auswirkungen werden erst durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen ausgelöst, wobei die Finanzierung unter dem Vorbehalt der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsbereiche steht.
Nach der Verabschiedung des Zielsystems soll eine kontinuierliche Erarbeitung und Priorisierung der Maßnahmen- und Ressourcenplanung unter Einbeziehung der zuständigen Arbeitsgremien erfolgen. Zur Überprüfung der Zielerreichung ist die Erstellung eines Monitorings vorgesehen. Die Ergebnisse dieses Monitorings dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung und Fortschreibung der Strategie, um Anpassungen an aktuelle Entwicklungen zu ermöglichen. Die Strategie verfolgt neben dem Bereich Klima, Ressourcen und Mobilität ein umfassendes Nachhaltigkeitsverständnis, das über die reine Minderung von Treibhausgas-Emissionen hinausgeht.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich bei Enthaltung der FDP und gegen die Stimme der AfD empfohlen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2021 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen 1 Gegenstimme
- 01.09.2021 · Kulturausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.09.2021 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (4. Sitzung)
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen 1 Gegenstimme - 8.Lärmaktionsplan 2021 hier: BeschlussZur Vorlage · 1576/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Lärmaktionsplan 2021 sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Verkehr und Mobilität den Plan zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen zur Beschlussfassung empfehlen. Grundlage für die Erstellung der Pläne sind das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die EU-Umgebungslärmrichtlinie. Durch die Senkung der Auslösewerte auf 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht hat sich die Anzahl der von Straßenlärm betroffenen Personen in Essen von 37.079 auf 70.455 erhöht, während die lärmbelastete Fläche von 11,37 km² auf 26,28 km² anstieg.
Der Plan dokumentiert verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung, darunter den Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt, den Bau und die Erneuerung von Lärmschutzwänden sowie die dauerhafte Anordnung von Tempo-30-Zonen. Letztere sollen auf Basis von Pilotprojekten in der Stauderstraße, der Steeler Straße und der Gladbecker Straße verstetigt werden. Zudem werden Kriterien für neue Geschwindigkeitsbeschränkungen an sensiblen Orten wie Schulen oder Krankenhäusern erläutert.
Der Beteiligungsprozess umfasste die Offenlage des Entwurfs sowie die Einbindung von Trägern öffentlicher Belange, politischen Gremien und Bezirksvertretungen. Für die Umsetzung der Maßnahmen, die unter anderem den Straßenbau und die Förderung der Elektromobilität umfassen, sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich. Die Verwaltung weist zudem auf die Notwendigkeit einer Neuberechnung der Lärmkarten für das Jahr 2022 hin und thematisiert potenzielle Verkehrssteigerungen durch künftige Bauprojekte im Stadtgebiet.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.ALärmaktionsplan 2021 hier: Prüfung der Ausweisung ruhiger Gebiete auch im Essener NordenZur Vorlage · 1769/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1769/2021/SPD einen Antrag gestellt, der eine Prüfung der Ausweisung ruhiger Gebiete, insbesondere im Essener Norden, zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration mit der Empfehlung an den Rat der Stadt, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen.
Im Zentrum des Antrags steht die Frage, inwieweit Flächen im nördlichen Stadtgebiet als ruhige Gebiete deklariert werden können. Die Fraktion führt an, dass im derzeitigen Lärmaktionsplan 2021 für den Essener Norden keine Flächen unter der Definition eines ruhigen Gebiets fallen. Als Ursache wird die aktuelle Vorgabe angeführt, dass für eine entsprechende Deklarierung eine Mindestgröße von drei Hektar erforderlich ist, was in den dicht bebauten Gebieten des Nordens dazu führe, dass keine solchen Areale existieren.
Die Verwaltung soll daher prüfen, ob die Ausweisung lärmgeschützter Gebiete im Essener Norden erweitert werden kann. Zudem wird die Prüfung einer Änderung der Richtlinien gefordert, um auch kleinere Areale als ruhige Gebiete zu schützen. Ziel ist es, durch die Zusammenfassung kleinerer Flächen zu einem Cluster zu kommen, um den Bewohnern im Norden alternative Rückzugsorte und Erholungsflächen zu bieten.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — abgesetzt - geschoben in den Rat
Ergebnis: abgesetzt - geschoben in den Rat - 8.BLärmaktionsplan 2021 hier: Prüfung von Tempo 30 in Lärm-Hot-Spot StraßenZur Vorlage · 1770/2021/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1770/2021/SPD einen Antrag gestellt, der eine Prüfung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in lärmbelasteten Bereichen vorsieht. Der Antrag richtet sich an die Vorsitzenden der Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Ziel ist es, dass diese Ausschüsse eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen aussprechen.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags beauftragt, zu untersuchen, inwieweit eine Einführung von Tempo 30 an den im Lärmaktionsplan 2021 identifizierten Lärm-Hot-Spots zur Verringerung der Lärmbelastung beitragen kann. Zudem soll dargelegt werden, in welchem Maße eine effektive und effiziente Geschwindigkeitskontrolle an diesen Standorten umsetzbar ist.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass der Straßenverkehr einen wesentlichen Teil der Lärmemissionen verursacht. Während bauliche Maßnahmen wie der Einsatz von Flüsterasphalt als langwierig und kostenintensiv beschrieben werden, wird die Reduzierung des Tempolimits als alternatives Instrument angeführt. Der Antrag weist darauf hin, dass eine Senkung der Richtgeschwindigkeit die Lärmkulisse verbessern kann, jedoch für eine dauerhafte Einhaltung von Geschwindigkeitsreduzierungen über 12 km/h Kontrollmaßnahmen notwendig sind. Die Straßenverkehrsbehörde hat dabei die rechtliche Möglichkeit, die Nutzung bestimmter Straßenstrecken zu beschränken, sofern die Verkehrsfunktion entsprechend abgewogen wird.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — abgesetzt - in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt - in den Rat geschoben - 9.Fairtrade-Town: Aktivitäten, Produkte, KriterienZur Vorlage · 1268/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1268/2021/6 befasst sich mit den Aktivitäten der Stadt Essen im Rahmen der Zertifizierung als „Fairtrade-Town“ sowie der anstehenden Rezertifizierung im Herbst 2021. Gegenstand der Vorlage ist die Berichterstattung zu einem entsprechenden Antrag. Die Stadt erfüllt derzeit fünf Kriterien, zu denen die Bereitstellung fairer Produkte in Ratssitzungen sowie die Koordination durch eine Steuerungsgruppe gehören. Seit November 2019 wurden Maßnahmen wie die Integration in die Nachhaltigkeitsstrategie und die Förderung von Bildungsangeboten umgesetzt.
Im Bereich der öffentlichen Beschaffung werden soziale und ökologische Kriterien gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW berücksichtigt. Bei Bau- und Dienstleistungen ab einem Nettoauftragswert von 25.000 Euro ist eine vertragliche Vereinbarung zur Einhaltung von Mindeststandards vorgesehen. Im Vergabeverfahren können zudem ökologische, soziale, innovative und umweltbezogene Aspekte sowie die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und die Frauenförderung berücksichtigt werden, sofern ein Bezug zum Auftragsgegenstand besteht und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Für städtische Bauprojekte ab einer Investitionssumme von 15 Millionen Euro gilt seit September 2020 die Ausrichtung am Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen in der Stufe Silber.
Eine Befragung ergab, dass Kostensensibilität und das fehlende Angebot zertifizierter Produkte als Hemmnisse genannt wurden. Für den Herbst 2021 sind Strategieworkshops der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt geplant, an denen die Zentrale Vergabestelle und die Essener Marketing GmbH teilnehmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie der Rat der Stadt Essen die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit Anmerkung
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Naturnaher Ausbau von FließgewässernZur Vorlage · 1491/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1491/2021/6, die vom Umweltamt erstellt wurde, liegt zur Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien vor. Der Vorgang war für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz am 7. September 2021 sowie für die Sitzung des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde am 10. September 2021 vorgesehen.
Aus dem Dokument geht hervor, dass die Vorlage nicht formgerecht erstellt wurde. Informationen zu den Gesamtkosten, etwa hinsichtlich Investitionen, kalkulatorischer Kosten, Personalkosten oder Sachkosten, sind in der vorliegenden Fassung nicht enthalten. Ebenso fehlen Angaben zu einer notwendigen Vorlagenvorprüfung oder zu spezifischen Auswirkungen auf den Klimaschutz, abgesehen von einer vorläufigen Einschätzung der Klimarelevanz, die als positiv eingestuft wurde. Das Dokument enthält keine inhaltliche Sachverhaltsdarstellung oder einen konkreten Beschlussvorschlag.
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Beratungsfolge
- 10.09.2021 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen - Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 1343/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Budgetentwicklung der Förderprogramme KInvFöG sowie „Gute Schule 2020“ für das erste Halbjahr 2021 legt den aktuellen Stand der finanziellen Mittelverwendung dar. Im Programm KInvFöG Kapitel 1 wurden von 55 Maßnahmen 48 baulich fertiggestellt, wobei ein Fördervolumen von 64,28 Millionen Euro bis Ende 2021 abgerechnet werden soll. Im Kapitel 2 wurden von einem Gesamtfördervolumen von etwa 56,7 Millionen Euro bereits rund 20,4 Millionen Euro verausgabt. Während ein Projekt an einer Grundschule aufgrund veränderter Raumbedarfe abgemeldet wurde, stiegen die Kosten für die Turnhalle einer Realschule von 3,9 Millionen Euro auf 5,05 Millionen Euro. Das Programm „Gute Schule 2020“ weist ein abgerufenes Kreditvolumen von 81.411.736 Euro auf, wobei die Verwendungsnachweise innerhalb von 48 Monaten nach Abruf zu erbringen sind.
Hinsichtlich der Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Andreasschule und der Sternschule wird darauf hingewiesen, dass diese nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden können. Gemäß einem Beschluss des Rates soll zur Auslagerung ein Interim an der Von-Einem-Straße errichtet werden. Die Bauzeitenplanung sieht eine Beschleunigung der Grundschulmaßnahmen vor, um den Förderzeitrahmen einzuhalten; die Kosten für das Interim sind förderfähig. Bei den 34 konsumtiven Kleinmaßnahmen mit einem Volumen von 9,7 Millionen Euro sind 29 Maßnahmen abgeschlossen. Im Bereich der 23 Digitalisierungsmaßnahmen an Grundschulen wurden 18 Maßnahmen beendet. Alle genannten Vorhaben liegen im Förderrahmen und können fristgerecht abgerechnet werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse und der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2021 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2021 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2021 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Baukostenerhöhung und außerplanmäßige Mittelbereitstellung Grünzug Zangenstraße 2. BA Teil 1Zur Vorlage · 1551/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Anpassung der finanziellen Mittel für den zweiten Bauabschnitt (Teil 1) des Grünzugs Zangenstraße. Die vorliegende Vorlage sieht eine Erhöhung der Baukosten von ursprünglich 1.900.000 Euro auf insgesamt 2.300.000 Euro vor. Damit verbunden ist die Beantragung einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 400.000 Euro.
Die Kostensteigerung setzt sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammen: Zum einen liegen die Ergebnisse der Ausschreibung für das geplante Querungsbauwerk über der ursprünglichen Kostenschätzung, was Mehrkosten von 300.000 Euro verursacht. Zum anderen führen zusätzliche Rodungs- und Abbrucharbeiten sowie die aktuelle Marktsituation bei landschaftsgärtnerischen Arbeiten zu weiteren Kosten in Höhe von 100.000 Euro.
Das Bauvorhaben ist Teil des stadtweiten Programms „Starke Quartiere - starke Menschen“ und wird durch Fördermittel des Landes zu 100 Prozent finanziert. Da die Fördersumme jedoch gedeckelt ist und eine Erhöhung der Förderung nicht möglich ist, sollen die zusätzlichen 400.000 Euro aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt über die Deckung aus einer anderen Finanzposition. Der Grünzug soll Teile des Segerothparks über die Bottroper Straße mit dem Berthold-Beitz-Boulevard verbinden. Die Vorlage wurde zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen geleitet.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Grugapark, außerplanmäßige Mittelbereitstellung Spielplatz am Grugabad/ BurgspielplatzZur Vorlage · 1561/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für den Grugapark, um eine Ersatzbeschaffung auf dem Spielplatz am Grugabad durchzuführen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Summe von 173.000 Euro netto vor. Die Finanzierung soll aus dem Projekt Grugaparkentwicklungsprogramm erfolgen, da für diese Maßnahme keine Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020/2021 vorgesehen war. Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich brutto auf rund 205.000 Euro.
Hintergrund der Vorlage ist der Ersatz einer Spielanlage, dem sogenannten „Indianerfort“, welches im Frühjahr 2021 aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit abgebaut wurde. Anstelle der alten Anlage soll ein Kombinationsgerät errichtet werden, das aus Kunstfelsen und Holz besteht. Die neue Konstruktion soll Elemente wie Bouldern, Hangeln und Balancieren beinhalten, um das Angebot für die Altersgruppe der Acht- bis Zwölf-Jährigen zu erweitern.
Die Verwaltung führt aus, dass der Erhalt der Attraktivität des Spielplatzes durch den zeitnahen Ersatz veralteter Geräte für Familien und Schulklassen von Bedeutung ist. Hinsichtlich der Klimabilanz wird festgehalten, dass die Herstellung und Montage der neuen Elemente aus Beton und Holz mit zusätzlichen CO2-Emissionen verbunden ist, eine genaue Quantifizierung der Emissionen jedoch nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt Essen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Grünzug Zangenstraße, Baubeschluss 2. Bauabschnitt, Teil 2 NordZur Vorlage · 1282/2021/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, bis zum 30. September 2021 einen Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ für den zweiten Bauabschnitt, Teil 2 Nord des Grünzugs Zangenstraße zu stellen. Das Projekt sieht die Entwicklung einer innerstädtischen Grünverbindung auf einer ehemaligen Bahnfläche vor, die als kombinierter Fuß- und Radweg mit einer Breite von drei Metern angelegt werden soll. Der geplante Abschnitt erstreckt sich vom Zugang Zangenstraße bis zur Hövelstraße. Es wird eine Förderung der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 80 Prozent erwartet.
Die Verwaltung führt aus, dass eine Neuausrichtung des Projekts hin zu einer Mobilitätsstraße von der Bezirksregierung Düsseldorf sowie dem Ministerium für Kommunales, Bau und Gleichstellung als förderschädlich eingestuft wird. Eine Umsetzung von Forderungen aus dem RadEntscheid Essen 2020 würde den Verzicht auf Fördermittel in Höhe von mindestens 4.290.000 Euro sowie die Rückzahlung von etwa 1.970.000 Euro für den ersten Teil des zweiten Bauabschnitts zur Folge haben. Zudem fielen für die Teile Nord und Süd des zweiten Bauabschnitts keine weiteren Fördermittel in Höhe von 1.040.000 Euro bzw. 1.280.000 Euro an. Für den südlichen Teil des zweiten Bauabschnitts mit Gesamtkosten von 1.600.000 Euro ist ein Antrag nach Abschluss des Grundstücksverkehrs vorgesehen. Die entsprechenden Mittel werden in der Haushaltsaufstellung 2022 berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (10. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2021 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (8. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 16.08.2021 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Radschnellweg 1 (RS1) zwischen Segerothstraße und Stadtgrenze Mülheim an der Ruhr hier: Ausbau des vorhandenen WegesZur Vorlage · 1624/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen plant den Ausbau eines Teilstücks des Radschnellwegs 1 (RS1) zwischen der Segerothstraße in der Essener Innenstadt und der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr. Das Vorhaben sieht vor, den bestehenden Rad- und Wanderweg im Grünzug Rheinische Bahn zu verbreitern und die Wegedecke anzupassen.
Die Planung umfasst drei Abschnitte. Im Bereich zwischen der Segerothstraße und der Straße Schölerpad soll die derzeit fünf Meter breite, asphaltierte Fläche auf 6,50 Meter erweitert werden. Zwischen dem Schölerpad und der Böhmerstraße soll eine etwa 1,5 Kilometer lange Strecke, die aktuell eine 3,50 Meter breite, wassergebundene Decke aufweist, ebenfalls auf 6,50 Meter asphaltiert werden. Der letzte Abschnitt zwischen der Böhmerstraße und der Stadtgrenze zu Mülheim soll von einer 4 Meter breiten Asphaltfläche sowie einem 2 Meter breiten wassergebundenen Streifen auf eine einheitliche, 6,50 Meter breite Asphaltfläche ausgebaut werden. Die Planung wurde vom Regionalverband Ruhr übernommen.
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde wird im Rahmen der Anhörung gemäß Landesnaturschutzgesetz über die Planungen informiert. Dem Beirat stehen Möglichkeiten zur Stellungnahme zum landschaftspflegerischen Begleitplan, zu Artenschutzgutachten, zu Ausgleichsmaßnahmen sowie zu technischen Details wie der Beleuchtung zur Verfügung. Die Prüfung der rechtlichen Genehmigungsgrundlagen sowie eine abschließende Einschätzung der Klimarelevanz sind zum aktuellen Zeitpunkt der Planungsphase noch ausstehend.
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Beratungsfolge
- 10.09.2021 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (3. Sitzung)
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Kommunale Friedhöfe hier: Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung (gemeins. Anmeldung der CDU- und der GRÜNEN-Fraktion)Zur Vorlage · 1665/2021/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der eine Lagebewertung zur Sicherheit und Ordnung auf den kommunalen Friedhöfen fordert. Die Stadtverwaltung wird gebeten, bis zum Ende des Jahres eine Untersuchung vorzulegen, die den aktuellen Zustand der Friedhofsanlagen analysiert und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen enthält.
Im Zentrum der Anfrage steht die Erfassung von Störungen der Totenruhe, Vandalismus sowie unberechtigten Müllablagerungen. Zudem soll untersucht werden, in welchem Umfang es Vorfälle gab, bei denen Besucher oder Mitarbeiter der Stadtverwaltung beleidigt, bedroht oder bedrängt wurden. Die Verwaltung wird aufgefordert, über bereits ergriffene oder geplante Gegenmaßnahmen zu informieren.
Sollten sich aus der Lagebewertung Handlungsempfehlungen ergeben, sollen diese auch Prognosen zu den zu erwartenden Kostensteigerungen sowie deren Deckungsmöglichkeiten und den zeitlichen Rahmen der Umsetzung beinhalten. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Überprüfung des Sachstands zur Barrierefreiheit und zur Sicherheit für Menschen mit Behinderungen auf den Friedhöfen. Ziel des Antrags ist es, die Grundlage für weitere politische Entscheidungen zur dauerhaften Gewährleistung eines angst- und gewaltfreien Aufenthalts auf den Friedhofsanlagen zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.11.2021 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen 1 Enthaltung
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen 1 Enthaltung - 16.AKommunale Friedhöfe: Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung hier: Änderung der Grünnutzung der Fläche des Modellflugplatzes am HalloZur Vorlage · 1761/2021/SPD · Antrag SPD
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Beratungsfolge
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 16.BKommunale Friedhöfe Hier: Gewährleistung der Sicherheit und OrdnungZur Vorlage · 1763/2021/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen der Vorlage 1763/2021/EBB einen Antrag gestellt, der eine umfassende Bewertung der Sicherheits- und Ordnungslage auf den Essener Friedhöfen zum Ziel hat. Die Verwaltung wird darin ersucht, den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen eine Analyse der aktuellen Situation sowie darauf aufbauende Handlungsempfehlungen vorzulegen.
Die Untersuchung soll insbesondere die Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit von Mitarbeitenden und Besuchern, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie Beeinträchtigungen der Religionsausübung durch Dritte untersuchen. Zudem sollen Vandalismus, Störungen der Totenruhe sowie Verunreinigungen durch Müll und Fäkalien thematisiert werden.
Die zu erarbeitenden Empfehlungen sollen präventive Maßnahmen, die Vermeidung von Konzentrationen muslimischer Grabfelder auf einzelnen Friedhöfen sowie die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit umfassen. Der Antrag fordert zudem die Prüfung eines verstärkten Einsatzes der Ordnungsbehörden und der Polizei zur Ahndung von Verstößen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Darstellung der Kosten und der Finanzierung der Maßnahmen sowie auf der Sicherheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und dem Zustand der Toilettenanlagen auf den Friedhofsflächen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.09.2021 · Rat der Stadt Essen (9. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (6. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2021 · Integrationsrat (bis 10/2025) (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 17.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 18.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 19.Mitteilungen / Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 20.Mitteilungen / Anfragen
- 21.Pressemitteilungen