Radschnellweg 1 (RS1) zwischen Segerothstraße und Stadtgrenze Mülheim an der Ruhr hier: Ausbau des vorhandenen Weges
✦ KI-Zusammenfassung
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen plant den Ausbau eines Teilstücks des Radschnellwegs 1 (RS1) zwischen der Segerothstraße in der Essener Innenstadt und der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr. Das Vorhaben sieht vor, den bestehenden Rad- und Wanderweg im Grünzug Rheinische Bahn zu verbreitern und die Wegedecke anzupassen.
Die Planung umfasst drei Abschnitte. Im Bereich zwischen der Segerothstraße und der Straße Schölerpad soll die derzeit fünf Meter breite, asphaltierte Fläche auf 6,50 Meter erweitert werden. Zwischen dem Schölerpad und der Böhmerstraße soll eine etwa 1,5 Kilometer lange Strecke, die aktuell eine 3,50 Meter breite, wassergebundene Decke aufweist, ebenfalls auf 6,50 Meter asphaltiert werden. Der letzte Abschnitt zwischen der Böhmerstraße und der Stadtgrenze zu Mülheim soll von einer 4 Meter breiten Asphaltfläche sowie einem 2 Meter breiten wassergebundenen Streifen auf eine einheitliche, 6,50 Meter breite Asphaltfläche ausgebaut werden. Die Planung wurde vom Regionalverband Ruhr übernommen.
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde wird im Rahmen der Anhörung gemäß Landesnaturschutzgesetz über die Planungen informiert. Dem Beirat stehen Möglichkeiten zur Stellungnahme zum landschaftspflegerischen Begleitplan, zu Artenschutzgutachten, zu Ausgleichsmaßnahmen sowie zu technischen Details wie der Beleuchtung zur Verfügung. Die Prüfung der rechtlichen Genehmigungsgrundlagen sowie eine abschließende Einschätzung der Klimarelevanz sind zum aktuellen Zeitpunkt der Planungsphase noch ausstehend.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.09.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 07.09.2021Kenntnis genommen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
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- Umstellung des Versandes der Unterlagen des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde von analog auf digital 08.04.2025
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/19 "Gladbecker Straße / Blumenfeldstraße" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Naturschutzrechtliche Befreiungen - März 2025 (öffentlich) 08.04.2025
- Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Nr. 59 E "Holteyer Straße / Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Nachwahl zum Beirat Untere Naturschutzbehörde 04.06.2025