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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Formalia, Feststellung der Tagesordnung
- 2.Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung des Beirates Untere Naturschutzbehörde vom 25.06.2021
- 3.Radschnellweg 1 (RS1) zwischen Segerothstraße und Stadtgrenze Mülheim an der Ruhr hier: Ausbau des vorhandenen WegesZur Vorlage · 1624/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen plant den Ausbau eines Teilstücks des Radschnellwegs 1 (RS1) zwischen der Segerothstraße in der Essener Innenstadt und der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr. Das Vorhaben sieht vor, den bestehenden Rad- und Wanderweg im Grünzug Rheinische Bahn zu verbreitern und die Wegedecke anzupassen.
Die Planung umfasst drei Abschnitte. Im Bereich zwischen der Segerothstraße und der Straße Schölerpad soll die derzeit fünf Meter breite, asphaltierte Fläche auf 6,50 Meter erweitert werden. Zwischen dem Schölerpad und der Böhmerstraße soll eine etwa 1,5 Kilometer lange Strecke, die aktuell eine 3,50 Meter breite, wassergebundene Decke aufweist, ebenfalls auf 6,50 Meter asphaltiert werden. Der letzte Abschnitt zwischen der Böhmerstraße und der Stadtgrenze zu Mülheim soll von einer 4 Meter breiten Asphaltfläche sowie einem 2 Meter breiten wassergebundenen Streifen auf eine einheitliche, 6,50 Meter breite Asphaltfläche ausgebaut werden. Die Planung wurde vom Regionalverband Ruhr übernommen.
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde wird im Rahmen der Anhörung gemäß Landesnaturschutzgesetz über die Planungen informiert. Dem Beirat stehen Möglichkeiten zur Stellungnahme zum landschaftspflegerischen Begleitplan, zu Artenschutzgutachten, zu Ausgleichsmaßnahmen sowie zu technischen Details wie der Beleuchtung zur Verfügung. Die Prüfung der rechtlichen Genehmigungsgrundlagen sowie eine abschließende Einschätzung der Klimarelevanz sind zum aktuellen Zeitpunkt der Planungsphase noch ausstehend.
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Beratungsfolge
- 10.09.2021 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (3. Sitzung)
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 4.Dükerrückbau im Naturschutzgebiet Heisinger Ruhraue hier: Befreiung (Genehmigung) gemäß § 67 BundesnaturschutzgesetzZur Vorlage · 1653/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Essen für den Rückbau eines Dükers im Naturschutzgebiet Heisinger Ruhraue zu erteilen. Die Stadtwerke Essen AG sowie die Entwässerung Essen GmbH haben bereits einen neuen Abwasserkanal zwischen Überruhr und dem Abwassersammler an der Wuppertaler Straße errichtet, wodurch der alte, oberflächennahe Kanal außer Betrieb genommen und abgerissen werden kann.
Der geplante Teilrückbau umfasst die Abtragung von Aufschüttungen auf das frühere Auenniveau, um die Entwicklung naturnaher Auwaldbereiche zu ermöglichen. Zudem soll ein verfüllter Abschnitt des Ruhraltarmes durch die Entfernung des Kanals und der Verfüllung wieder als Natura 2000-Lebensraum entwickelt werden. Hierfür ist eine neue Anbindung an die Ruhr sowie eine leichte Verschiebung des Ruhruferwegs vorgesehen. Die Bauarbeiten erfordern die Beseitigung von Gehölzbeständen jüngeren und mittleren Alters, was laut der zuständigen Fachabteilung zur Entstehung authentischerer Auwaldstandorte führt.
Gleichzeitig ist die Entschlammung eines nahegelegenen Stillgewässers geplant, um eine Verlandung zu verhindern. Für die Trocknung des Schlammes wird eine Fläche von etwa 1.400 m² an der Wuppertaler Straße beansprucht, wofür ein junger Ahornbestand entfernt werden muss. Eine anschließende Aufforstellung mit diversen Gehölzarten ist vorgesehen. Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat der Befreiung sowie der Entschlammung ohne Bedenken zugestimmt. Die Umsetzung der Maßnahmen soll Ende 2021 beginnen und etwa eineinhalb Jahre dauern, wobei die Bautätigkeit während der Brutperiode unterbrochen wird.
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Beratungsfolge
- 10.09.2021 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Bebauungsplan Nr. 14/16 "Am Stammensberg / Ringstraße" in KettwigZur Vorlage · 1651/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14/16 „Am Stammensberg / Ringstraße“ im Essener Stadtteil Kettwig. Das rund 1,6 Hektar große Plangebiet, welches eine ehemalige Bahntrasse umfasst, soll städtebaulich entwickelt werden. Das Vorhaben sieht die Errichtung von etwa 50 Wohneinheiten vor, darunter fünf Einzelhäuser, zwölf Doppelhaushälften, sechs Reihenhäuser sowie drei Mehrfamilienhäuser. Ergänzend sollen zwei Spielplätze im Gebiet entstehen.
Für die baulichen Eingriffe in die Natur ist ein Waldersatz von 17.382 Quadratmetern vorgesehen, was einem Verhältnis von 1:2 entspricht. Ein vorliegendes Baumgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante Erschließungsstraße sowie die Verlegung eines Kanals die geschützten Naturdenkmale, bestehend aus Platanen und einem Mammutbaum, nicht wesentlich beeinträchtigen, sofern die Maßnahmen im Bereich des alten Wegekörpers durchgeführt werden. Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, die erforderliche Ausnahmegenehmigung für Arbeiten im Wurzelbereich zu erteilen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt.
Der Beirat wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben zum Bebauungsplan angehört. Eine abschließende Aussage zur Klimarelevanz kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden, eine Vor-Einschätzung liegt jedoch vor. Die Vorlage umfasst den Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung, einen landschaftspflegerischen Fachbeitrag inklusive Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung und Ergebnisse der Baumuntersuchungen. Eine Vorlagenvorprüfung ist als erforderlich markiert.
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Beratungsfolge
- 10.09.2021 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (3. Sitzung) — Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde regt an, den Bebauungsplan Nr. 14/16 „Am Stammensberg / Ringstraße“ im Sinne der doppelten Innenentwicklung zu überarbeiten. Insbesondere ist Folgendes im Bebauungsplan festzusetzen: • Es sind großkronige Lau
Ergebnis: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde regt an, den Bebauungsplan Nr. 14/16 „Am Stammensberg / Ringstraße“ im Sinne der doppelten Innenentwicklung zu überarbeiten. Insbesondere ist Folgendes im Bebauungsplan festzusetzen: • Es sind großkronige Lau - 6.Naturnaher Ausbau von FließgewässernZur Vorlage · 1491/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1491/2021/6, die vom Umweltamt erstellt wurde, liegt zur Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien vor. Der Vorgang war für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz am 7. September 2021 sowie für die Sitzung des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde am 10. September 2021 vorgesehen.
Aus dem Dokument geht hervor, dass die Vorlage nicht formgerecht erstellt wurde. Informationen zu den Gesamtkosten, etwa hinsichtlich Investitionen, kalkulatorischer Kosten, Personalkosten oder Sachkosten, sind in der vorliegenden Fassung nicht enthalten. Ebenso fehlen Angaben zu einer notwendigen Vorlagenvorprüfung oder zu spezifischen Auswirkungen auf den Klimaschutz, abgesehen von einer vorläufigen Einschätzung der Klimarelevanz, die als positiv eingestuft wurde. Das Dokument enthält keine inhaltliche Sachverhaltsdarstellung oder einen konkreten Beschlussvorschlag.
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- 10.09.2021 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (7. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.Waldwirtschaftsplan 2022 Abteilung Waldungen und BaumpflegeZur Vorlage · 1445/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1445/2021/6 dient der Information des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde über den Waldwirtschaftsplan 2022 der Abteilung Waldungen und Baumpflege. Der Plan wurde bereits am 10. August 2021 durch den Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz beschlossen.
Die Vorlage wurde auf Ersuchen des Beirats erstellt, nachdem in einer vorangegangenen Sitzung des Gremiums die Vorstellung des Plans für das kommende Jahr angefragt worden war. Der Waldwirtschaftsplan umfasst neben dem Textdokument auch entsprechende Karten sowie Informationen zu Biomasnahme im Waldpark.
Die Verwaltung führt in der Vorlage aus, dass der Plan zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Eine inhaltliche Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz erfolgt im Rahmen einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz mit einer positiven Einstufung. Weitere Details zu den Kosten, wie Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten, werden in den Anlagen der Vorlage aufgeführt. Federführend für das Dokument ist das Umweltamt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2021 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (3. Sitzung)
- 8.Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans 46 E "Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld)"Zur Vorlage · 1676/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beabsichtigt, den Regionalen Flächennutzungsplan durch das Änderungsverfahren 46 E „Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld)“ anzupassen. Parallel zu dieser Änderung soll der Bebauungsplan „Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld)“ aufgestellt werden. Das Vorhaben sieht vor, den etwa 8,9 Hektar großen Bereich im Essener Nordviertel, der sich zwischen der Bottroper Straße, der Hilgerstraße und dem Ökopark Segeroth befindet, von einer Wohnbaufläche in eine gewerbliche Baufläche umzuzeichnen. Ziel der Planung ist die Entstehung eines Forschungs- und Innovationscampus auf dem Areal, das ehemals industriell geprägt war und teilweise aus Brachflächen besteht.
Der regionalplanerische Teil des Flächennutzungsplans, der als Landschaftsrahmenplan fungiert, bleibt unverändert und behält die Festlegung als Allgemeinen Siedlungsbereich bei. Die im Plan festgelegten Schienenwege für den regionalen und überregionalen Verkehr bleiben ebenfalls erhalten. Da das Gebiet nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans Essen liegt und keine geschützten Teile von Natur und Landschaft festgesetzt sind, ergeben sich aus der Landschaftsplanung keine unmittelbaren Änderungen.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans werden ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag sowie ein Artenschutzgutachten erarbeitet. Letzteres dient gleichzeitig als Grundlage für die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans. Die Änderung des Plans erfolgt erst nach Vorliegen des Artenschutzgutachtens. Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde wurde zur Änderung angehört und hat keine Bedenken erhoben.
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Beratungsfolge
- 10.09.2021 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (3. Sitzung)
- 9.Arten-und naturschutzrechtliche Befreiungen - August 2021 (öffentlich)Zur Vorlage · 1486/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1486/2021/6 des Umweltamtes dient der Information des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde. Gegenstand der Vorlage sind Arten- und naturschutzrechtliche Befreiungen, die im Zeitraum August 2021 beantragt wurden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt. Die inhaltliche Detailtiefe zu den einzelnen Befreiungsanträgen ist in den beigefügten Listen des öffentlichen Teils der Vorlage enthalten. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz eingestuft. Weitere Angaben zu Kosten, Investitionen oder Personalkosten sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
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- 10.09.2021 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (3. Sitzung)
- 10.Berichte der Verwaltung
- 11.Berichte des Vorsitzenden
- 12.Anfragen / Mitteilungen
- 13.Nächster Sitzungstermin 12.11.2021
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.Arten-und naturschutzrechtliche Befreiungen - August 2021 (nichtöffentlich)
- 15.Berichte und Anfragen