Dükerrückbau im Naturschutzgebiet Heisinger Ruhraue hier: Befreiung (Genehmigung) gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Essen für den Rückbau eines Dükers im Naturschutzgebiet Heisinger Ruhraue zu erteilen. Die Stadtwerke Essen AG sowie die Entwässerung Essen GmbH haben bereits einen neuen Abwasserkanal zwischen Überruhr und dem Abwassersammler an der Wuppertaler Straße errichtet, wodurch der alte, oberflächennahe Kanal außer Betrieb genommen und abgerissen werden kann.
Der geplante Teilrückbau umfasst die Abtragung von Aufschüttungen auf das frühere Auenniveau, um die Entwicklung naturnaher Auwaldbereiche zu ermöglichen. Zudem soll ein verfüllter Abschnitt des Ruhraltarmes durch die Entfernung des Kanals und der Verfüllung wieder als Natura 2000-Lebensraum entwickelt werden. Hierfür ist eine neue Anbindung an die Ruhr sowie eine leichte Verschiebung des Ruhruferwegs vorgesehen. Die Bauarbeiten erfordern die Beseitigung von Gehölzbeständen jüngeren und mittleren Alters, was laut der zuständigen Fachabteilung zur Entstehung authentischerer Auwaldstandorte führt.
Gleichzeitig ist die Entschlammung eines nahegelegenen Stillgewässers geplant, um eine Verlandung zu verhindern. Für die Trocknung des Schlammes wird eine Fläche von etwa 1.400 m² an der Wuppertaler Straße beansprucht, wofür ein junger Ahornbestand entfernt werden muss. Eine anschließende Aufforstellung mit diversen Gehölzarten ist vorgesehen. Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat der Befreiung sowie der Entschlammung ohne Bedenken zugestimmt. Die Umsetzung der Maßnahmen soll Ende 2021 beginnen und etwa eineinhalb Jahre dauern, wobei die Bautätigkeit während der Brutperiode unterbrochen wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.09.2021einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
- Berichte/ Stellungnahmen der Arbeitsgruppen hier: Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" Stellungnahme zu den geplanten Aufforstungsflächen für den Ersatzflächenpool 08.04.2025
- Umstellung des Versandes der Unterlagen des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde von analog auf digital 08.04.2025
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- Naturschutzrechtliche Befreiungen - März 2025 (öffentlich) 08.04.2025
- Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Nr. 59 E "Holteyer Straße / Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Nachwahl zum Beirat Untere Naturschutzbehörde 04.06.2025