Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 03.05.2022
- 2.Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 07.06.2022
- 3.Bestellung der zur Mitzeichnung der Niederschriften ermächtigten Ausschussmitglieder für den Ausschuss für Umwelt, Klima- und VerbraucherschutzZur Vorlage · 1324/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz wird über die Bestellung von Mitgliedern zur Mitzeichnung der Sitzungsniederschriften entschieden. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass die über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse erstellten Niederschriften von der Ausschussvorsitzenden und der/dem Schriftführer/in unterzeichnet werden. Über diese Regelung hinaus besteht die Möglichkeit, ein weiteres Ratsmitglied des Ausschusses zur Mitunterzeichnung zu ermächtigen.
Die Verwaltung legt dar, dass die bisherige Regelung, die die Ausschussvorsitzende, den Bürgermeister sowie ein weiteres Mitglied vorsah, angepasst werden soll. Da ein bisher ermächtigtes Mitglied ihr Mandat nicht niedergelegt hat, wird vorgeschlagen, ein Mitglied der SPD-Fraktion zur Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschriften gemäß § 52 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW zu ermächtigen. Damit soll die personelle Besetzung für die Mitzeichnung neben der Ausschussvorsitzenden und dem Bürgermeister sichergestellt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass neben der Ausschussvorsitzenden der CDU-Fraktion und dem Bürgermeister der Grünen-Fraktion ein Ratsmitglied der SPD-Fraktion zur Mitunterzeichnung der Niederschriften ermächtigt wird.
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Beratungsfolge
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW: "Städtische Veranstaltung zur stadtweiten Einführung von Mehrweg"Zur Vorlage · 0609/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0609/2022/2 liegt dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ein Antrag zur Durchführung einer städtischen Veranstaltung vor, die der stadtweiten Einführung von Mehrwegsystemen dienen soll. Die Verwaltung nimmt die Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis und verweist auf die bestehenden Ausführungen im Rahmen der Ratsvorlage zum Abfallwirtschaftskonzept.
Nach Angaben der Verwaltung hängt die Verringerung von Verpackungsabfällen maßgeblich von der Einsicht der Verbraucher sowie der Mitwirkung von Herstellern und Produktentwicklern ab. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verbot von Einwegkunststoffen aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Einweggeschirr aus anderen Materialien bisher nicht zu einer Reduzierung der Abfallmenge geführt hat. Die kommunalen Handlungsmöglichkeiten beschränken sich demnach auf die Öffentlichkeitsarbeit und die Abfallberatung, um auf Mehrwegoptionen und ein abfallärmeres Konsumverhalten hinzuweisen.
Im Rahmen eines bereits beschlossenen Abfallvermeidungskonzeptes, das unter der Federführung des Umweltamtes erstellt wird, sollen Möglichkeiten zur Abfallvermeidung und zur Förderung der Wiederverwendung für die Bevölkerung sowie für städtische Akteure aufgezeigt werden. Ein Schwerpunkt dieses Konzeptes liegt auf der Vermeidung von Verpackungsabfällen und der Untersuchung von Einsatzmöglichkeiten für Mehrweggeschirr. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgt unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
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Beratungsfolge
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Neubau eines Bauernhofcafés im Grugapark im Rahmen des Projektes „Historischer BauernhofZur Vorlage · 0902/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projektes „Historischer Bauernhof“ wird der Neubau eines Bauernhofcafés im Grugapark geplant. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Bau und den Baubeginn des Gebäudes beschließen bzw. empfehlen. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden mit 1.800.000 Euro brutto beziffert.
Die Finanzierung basiert auf einem bereits bereitgestellten Budget von rund 764.000 Euro aus den Jahren 2021 und 2022. Die verbleibende Differenz von etwa 749.000 Euro soll im Haushaltsjahr 2023 angemeldet und voraussichtlich über eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung beantragt werden. Die jährlichen Instandhaltungskosten werden auf circa 15.000 Euro geschätzt, während die geplante Jahresnettopacht etwa 30.000 Euro beträgt. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2023 und die Fertigstellung für den Sommer 2024 vorgesehen.
Die kalkulatorischen Kosten beinhalten jährliche Abschreibungen von 30.260 Euro sowie Zinsen in Höhe von 9.834,50 Euro. Die Deckung der jährlichen Sachkosten, die auch einen Instandhaltungsmehraufwand und den Wegfall einer Kiosk-Pacht umfassen, soll durch zusätzliche Pachterträge und eingesparte Reinigungskosten erfolgen. Das Bauvorhaben ist Teil der Gastronomie- und Parkentwicklungskonzepte. Technisch ist für den Neubau eine Holzbauweise mit Einsatz von Photovoltaik und Wärmepumpen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.08.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Charta Faire Metropole Ruhr 2030 - Beitritt Stadt EssenZur Vorlage · 1204/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Beitritt zur Charta „Faire Metropole Ruhr 2030“. Mit dieser Vorlage wird dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfohlen, die Unterzeichnung der Charta zu unterstützen, damit der Rat der Stadt Essen den Beitritt beschließen kann. Die Charta ist eine gemeinsame Verpflichtung von 53 Städten, Gemeinden und vier Kreisen im Ruhrgebiet, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen in Lieferketten zu fördern. Als Grundlage dienen die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen.
Die Charta sieht vor, dass die Kommunen Verantwortung für die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten bei der Beschaffung von Produkten übernehmen. Konkret sollen die Anzahl der kommunalen Einkäufe erhöht werden, bei denen die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation nachgewiesen werden muss. Zudem sollen Kriterien des Fairen Handels in die Vergabeunterlagen einfließen. Weitere Ziele umfassen die Unterstützung der Fairtrade-Town Kampagne, die Förderung von Projekten wie Fairtrade-Schools oder Faire Kitas sowie die Benennung einer Ansprechperson für Fairen Handel in der Stadt.
Zusätzlich verpflichtet sich die Stadt Essen zu drei weiteren Zielen: Die Integration von Fairtrade-Kriterien als Mindestanforderungen in Vergabeunterlagen, die Durchführung von Informationsveranstaltungen für Einrichtungen bis zum Jahr 2025 sowie die Entwicklung eines Konzepts zum Thema „Fairer Handel im Sport“ bis zum Jahr 2028. Die Umsetzung soll im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Möglichkeiten erfolgen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.Waldwirtschaftsplan 2023 Abteilung Waldungen und BaumpflegeZur Vorlage · 1216/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz hat den Waldwirtschaftsplan 2023 der Abteilung Waldungen und Baumpflege beschlossen. Der Plan regelt die forstlichen Maßnahmen für das Forstwirtschaftsjahr, welches am 1. Oktober beginnt und am 30. September endet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt gemäß den Vorgaben des Landesforstgesetzes NRW sowie des bereits 2019 beschlossenen Forstbetriebsplans der Stadt Essen.
Die Arbeitsschwerpunkte der Abteilung umfassen die Waldentwicklung in den nördlichen Stadtbezirken, die Pflege priorisierter Bestände sowie die Optimierung von Ökosystemleistungen, insbesondere der Luftreinhaltefunktion. Ein Fokus liegt auf der Verkehrssicherung durch die Abarbeitung von Risikobäumen, um Gefahrenquellen zu minimieren. Aufgrund von Klimafolgen wie Trockenheit und Krankheiten wie dem Eschentriebsterben oder der Rußrindenkrankheit werden die Maßnahmen auf die notwendige Sicherung der Verkehrs- und Waldfunktionen beschränkt. Ziel ist der Aufbau klimaresilienter, strukturreicher Mischwälder.
Die geplanten Pflegemaßnahmen umfassen insgesamt eine Holzmenge von 1.308 m³ an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsplan, wobei Erlöse aus dem Holzverkauf zur Kostendeckung beitragen. Neben der Waldpflege umfasst der Plan auch die Unterhaltung von Felshangsicherungen sowie die Forstschutzbestreifung zur Prävention von Waldbrandgefahren und zur Kontrolle illegaler Nutzungen in sensiblen Waldbiotopen. Die Maßnahmen unterliegen den Standards der Waldzertifizierung nach Forest Stewardship Council (FSC).
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Beratungsfolge
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Immissionskenngrößen für Essen 2021Zur Vorlage · 1239/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Bericht über die Immissionskenngrößen für Essen im Jahr 2021 legt die Ergebnisse der Luftqualitätsmessungen im Stadtgebiet dar. Grundlage der Daten ist ein Bericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).
Hinsichtlich der Feinstaubwerte (PM10 und PM2,5) werden alle Messstationen in Essen im Jahresmittel unterhalb der geltenden Grenzwerte geführt. An der verkehrsnahen Messstelle Gladbecker Straße wurden im Jahr 2021 im Vergleich zu den Vorjahren geringfügige Anstiege der PM10-Konzentrationen verzeichnet, wobei die Anzahl der Überschreitungstage des Tagesmittelwertes innerhalb der zulässigen Grenze blieb.
Bei den Stickstoffdioxid-Werten (NO2) zeigt sich in Essen kein einheitlicher Trend. Während die Konzentration an der Messstelle Krayer Straße sank, stieg sie an den Stationen Abteistraße, Schuir und Vogelheim an. An einer neu eingerichteten Messstelle im Bereich der Autobahn 40 (Kruppstraße) wurde der Grenzwert von 40 µg/m³ mit 43 µg/m³ überschritten. Die Verwaltung führt diese Belastung auf die A40 zurück. Zur Reduzierung der Werte wird langfristig eine Deckelung der Autobahn angestrebt.
Bezüglich Ozon (O3) wurden die Informations- und Alarmschwellen in Essen nicht überschritten, wenngleich der langfristige Zielwert an elf Tagen überschritten wurde. Die Vorlage weist zudem auf das laufende Revisionsverfahren der europäischen Luftqualitätsrichtlinie hin, das eine stärkere Ausrichtung an den niedrigeren Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation vorsieht.
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- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Untersuchung auszubauende Luftleitbahn in Rüttenscheid laut Klimaanalyse EssenZur Vorlage · 0755/2022/6 1. Ergänzung · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage 0755E1/2022 befasst sich mit dem Antrag, das Entwicklungspotenzial einer Bahntrasse im Essener Stadtteil Rüttenscheid für den Ausbau einer Luftleitbahn zu untersuchen. Grundlage der Anfrage sind Empfehlungen aus einer städtischen Klimaanalyse, die Maßnahmen zur Reduktion thermischer Belastungen und zur Erhöhung des Grünvolumens vorsieht. Die Antragstellerin bittet darum, die nach Süden verlaufende Trasse, die derzeit als Messeparkplatz P2 genutzt wird, auf ihre Eignung als Luftleitbahn hin zu prüfen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Grugaradweg bereits eine gewisse Funktion als Luftleitbahn erfüllt, diese jedoch durch Brückenbauwerke und fehlendes Relief unterbrochen wird. Eine Verstärkung dieser Funktion durch eine Verbreiterung auf die erforderlichen mindestens 50 Meter sei nicht zielführend, da hierfür notwendige Baumentfernungen den stadtklimatischen Zielen widersprechen würden.
Hinsichtlich des Messeparkplatzes P2 stellt die Verwaltung fest, dass eine umfassende Umgestaltung aufgrund der weiteren Nutzung durch die Messe Essen nur begrenzt möglich ist. Kleinräumige Maßnahmen zur Klimaanpassung sind jedoch im Rahmen eines Masterplans vorgesehen. Im Bereich des Radwegeausbaus beim Rommenhöller-Gleis sollen Baumreihen zur Verschattung gepflanzt werden, was jedoch nicht zur Entstehung einer Luftleitbahn führen werde. Die Verwaltung betont, dass eine klimatische Aufwertung im dicht bebauten Rüttenscheid primär durch den Erhalt bestehender Grünflächen erfolgen sollte. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Stellungnahme zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (9. Sitzung) — zur weiteren Beratung in den AUKV und ASPB
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Berichterstattung zu ersten Ergebnissen der Task Force Energieeffizienz
- 10.1Maßnahmen zur Energieeffizienz in Stadtverwaltung und städtischen BeteiligungenZur Vorlage · 1107/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Konzepts zur Energieeffizienz in der Stadtverwaltung und bei städtischen Beteiligungen vorsieht. Das Vorhaben richtet sich an die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung für das Jahr 2022.
Das beantragte Konzept soll verschiedene Aspekte des Energieverbrauchs untersuchen. Dazu gehört die Ermittlung des aktuellen Verbrauchs an städtischen Liegenschaften sowie die Verbesserung der Transparenz durch Energiemanagement. Der Antrag fordert zudem die Untersuchung von Möglichkeiten zur dauerhaften Senkung des Energie- und Treibstoffverbrauchs im Fuhrpark und bei den Liegenschaften. Es sollen kurz- und langfristige Maßnahmen wie die energetische Sanierung, Smart-Building-Lösungen oder die Anpassung der Heizungssteuerung außerhalb der Nutzungszeiten betrachtet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Erhöhung der Sanierungsquote bei städtischen Immobilien. Hierzu sollen der Personal- und Finanzierungsbedarf sowie die Kapazitäten zur Personalgewinnung und Haushaltsabdeckung analysiert werden. Zudem soll die Verwaltung die Auswirkungen der aktuellen Lage im Bausektor, etwa durch Materialmangel oder Kostensteigerungen, bewerten. Das Konzept soll eine tabellarische Übersicht über Maßnahmen, Kosten und die Effizienz pro eingesparter Kilowattstunde enthalten sowie mögliche Förderungen auf EU-, Bundes- und Landesebene aufzeigen. Die Vorlage des Konzepts ist für die Zeit nach der Sommerpause vorgesehen, um eine Berücksichtigung in den Haushaltsberatungen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.08.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 12.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 13.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 14.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 15.1TOP: Schutz von BaumscheibenZur Vorlage · 0964/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 0964/2022/LINKE einen Antrag gestellt, der den Schutz von Baumscheiben im Stadtgebiet zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an die Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz.
Die Ratsfraktion beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, geeignete Maßnahmen zum besseren Schutz von Baumscheiben umzusetzen. Als mögliche Maßnahmen werden unter anderem das Aufstellen von Pollern oder Bügeln sowie das Platzieren von Findlingen angeführt.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Parknutzung von Baumscheiben durch Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Laut der Ratsfraktion stellt dieses Verhalten, welches gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße, eine Gefährdung für die Bäume dar. Durch das Gewicht der Fahrzeuge werde das Erdreich verdichtet, was die Fähigkeit zur Wasseraufnahme sowie die Wurzelbildung beeinträchtige. In der Folge seien die Bäume durch die daraus resultierende Belastung sowie durch Faktoren wie Staub, Trockenheit und Hitze weniger resistent.
Die Vorlage sieht eine Beratungsfolge vor, die eine Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie eine Entscheidung im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vorsieht. Federführend für das Anliegen ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.06.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (13. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Verschiedenes