Bestellung der zur Mitzeichnung der Niederschriften ermächtigten Ausschussmitglieder für den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz wird über die Bestellung von Mitgliedern zur Mitzeichnung der Sitzungsniederschriften entschieden. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass die über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse erstellten Niederschriften von der Ausschussvorsitzenden und der/dem Schriftführer/in unterzeichnet werden. Über diese Regelung hinaus besteht die Möglichkeit, ein weiteres Ratsmitglied des Ausschusses zur Mitunterzeichnung zu ermächtigen.
Die Verwaltung legt dar, dass die bisherige Regelung, die die Ausschussvorsitzende, den Bürgermeister sowie ein weiteres Mitglied vorsah, angepasst werden soll. Da ein bisher ermächtigtes Mitglied ihr Mandat nicht niedergelegt hat, wird vorgeschlagen, ein Mitglied der SPD-Fraktion zur Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschriften gemäß § 52 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW zu ermächtigen. Damit soll die personelle Besetzung für die Mitzeichnung neben der Ausschussvorsitzenden und dem Bürgermeister sichergestellt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass neben der Ausschussvorsitzenden der CDU-Fraktion und dem Bürgermeister der Grünen-Fraktion ein Ratsmitglied der SPD-Fraktion zur Mitunterzeichnung der Niederschriften ermächtigt wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.08.2022einstimmig beschlossen
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