Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 22.02.2022
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Standortkonzept Recyclinghöfe für das Stadtgebiet Essen
- 4.Verlegung Containerstandort StankeitstraßeZur Vorlage · 0462/2022/SPD · Antrag BV V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5 hat im Rahmen des Antrags 0462/2022/SPD die Verlegung von Altpapiercontainern an der Stankeitstraße beantragt. Der Antrag bezieht sich auf zwei Container, die derzeit an einem Radüberweg positioniert sind.
Nach Angaben der Antragstellerin behindern die Container die Sicht auf den Radweg. Dies führe dazu, dass Situationen entstehen, in denen die Sichtbarkeit von Radverkehr und Fußgängern beim Überqueren des Weges eingeschränkt ist. Das Gremium bittet daher um die Zustimmung, die zuständige Fachverwaltung mit der Suche nach einem alternativen und geeigneteren Standort für die Container zu beauftragen. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 22. März 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ergebnis: einstimmig beschlossen bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 5.Konzept für eine würdige Begehung des 80. Jahrestages des Bergwerksunglücks vom 23.06.1942 in AltenessenZur Vorlage · 0470/2022/GRÜNE · Antrag BV V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk Altenessen/Karnap/Vogelheim einen Antrag gestellt, um den 80. Jahrestag des Bergwerksunglücks vom 23. Juni 1942 zu würdigen. Das Unglück auf der Schachtanlage Fritz-Heinrich forderte damals 45 Todesopfer.
Die Fraktion beantragt, dass die Kulturverwaltung der Stadt Essen ein inhaltliches Konzept vorlegt, wie dieser Jahrestag angemessen begangen werden kann. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Prüfung von Möglichkeiten, eine lebensgroße Bergarbeiterfigur zu ersetzen, die im Jahr 2021 gestohlen wurde. Für die Beschaffung eines künstlerischen Ersatzes wird ein Künstlerwettbewerb vorgeschlagen. Die eingereichten Entwürfe sollen der Öffentlichkeit sowie der Bezirksvertretung vorgestellt werden, um eine Orientierungshilfe für die abschließende Entscheidung zu bieten.
Die Entscheidung über den Ersatz soll durch eine Fachjury erfolgen, die sich aus Vertretern der Verwaltung, Mitgliedern der Bezirksvertretung sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessenverbänden zusammensetzt. Das neue Kunstwerk soll aus recyceltem Material bestehen und eine diebstahlsichere Montage aufweisen. Eine Kostenbeteiligung durch die Mittel der Bezirksvertretung wird angestrebt, wobei die genaue Festlegung erst nach der Sichtung der Wettbewerbsvorschläge erfolgen soll. Der Antrag verweist zudem auf den historischen Kontext des Unglücks und die damalige Nutzung des Ereignisses durch die Nationalsozialistische Propaganda.
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- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt bei Enthaltung der Fraktion Die PARTEI/DIE LINKE. und Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei Enthaltung der Fraktion Die PARTEI/DIE LINKE. und Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 6.Aufstellung von Nistkästen zur Vorbeugung der Insektenplage EichenprozessionsspinnerZur Vorlage · 0471/2022/GRÜNE · Antrag BV V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen des Antrags 0471/2022/GRÜNE einen Vorschlag zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in den Stadtbezirken Altenessen, Karnap und Vogelheim vorgelegt. Die Fraktion bittet die Bezirksvertretung V darum, die Verwaltung anzuweisen, Nistkästen für Blaumeisen, Kohlmeisen und Kleiber auf öffentlichen Flächen aufzustellen. Als Einsatzorte werden unter anderem Kindertagesstätten, Schulen, Freibäder, Bürgerparks, Spiel- und Sportplätze sowie Friedhöfe genannt. Ein besonderer Fokus soll dabei auf jenen Orten liegen, die in der Vergangenheit aufgrund eines Befalls bereits gesperrt werden mussten.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit der Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners im Essener Stadtgebiet, was auf fehlende Frostperioden im Winter und warme Frühjahrszeiten zurückgeführt wird. Es wird darauf verwiesen, dass bestimmte Vogelarten wie Blaumeisen, Kohlmeisen, Kleiber und Rotkehlchen die Raupen fressen können. Da die Brennhaare der Raupen allergische Reaktionen beim Menschen auslösen können, wird die Aufstellung der Nistkästen als vorbeugende Maßnahme vorgeschlagen. Die Fraktion führt zudem an, dass durch diese biologische Unterstützung der Aufwand und die Kosten für die Bekämpfung des Insekts langfristig reduziert werden könnten.
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- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Abänderung in Prüfauftrag
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit Abänderung in Prüfauftrag - 7.Aufstellung eines Bücherschrankes für Kinder in einer öffentlichen Grünfläche vor den Häusern Cremers Heide 72-74 in Essen-KarnapZur Vorlage · 0463/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V hat der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Bücherschrankes für Kinder in Essen-Karnap zugestimmt. Der Standort befindet sich auf einer öffentlich gewidmeten Grünfläche im Bereich der Häuser Cremers Heide 72-74.
Der Antrag wurde von der Allbau GmbH gestellt. Das Vorhaben sieht vor, einen kleinen Bereich am Rand der Grünfläche mit Betonplatten zu pflastern, um den Bücherschrank zu installieren. Das Objekt mit den Maßen 0,65 m x 0,70 m x 1,65 m ist so konzipiert, dass es gleichzeitig als Sitzgelegenheit für die Nutzer dient.
Die Kosten für die Beschaffung, die Errichtung sowie die laufende Unterhaltung des Bücherschrankes und die Herstellung der gepflasterten Fläche sind durch die Antragstellerin zu tragen. Im Rahmen des verwaltungsinternen Prüfverfahrens wurden von den beteiligten Fachbereichen keine Bedenken gegen die beantragte Sondernutzung erhoben. Die Verwaltung beabsichtigt, dem Antrag entsprechend zu entsprechen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Weitere Verwendung Bezirklicher Haushaltsmittel 2022Zur Vorlage · 0468/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V befasst sich im Rahmen der Sitzung am 22. März 2022 mit der weiteren Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2022. Die Vorlage mit der Nummer 0468/2022/BV V dient der Entscheidung über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Produkt 1.01.01.04.05.
In einer vorangegangenen Sitzung am 26. Januar 2022 hatte die Bezirksvertretung bereits Beschlüsse über Zuwendungen in einer Gesamthöhe von 303.317,00 Euro gefasst. Die vorliegende Vorlage regelt nun die Verwendung der verbleibenden Mittel. Es ist über die Gewährung weiterer Zuwendungen in Höhe von 96.683,00 Euro zu entscheiden. Die entsprechenden Anträge und die bisherigen Beschlüsse sind Bestandteil der Vorlage. Eine Vorprüfung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde als positiv eingestuft.
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- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — siehe Einzelbeschlüsse
Ergebnis: siehe Einzelbeschlüsse - 9.Kanalbaumaßnahme Hafenstraße der SWE AGZur Vorlage · 0476/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 22. März 2022 über eine geplante Kanalbaumaßnahme der Stadtwerke Essen AG (SWE AG) in der Hafenstraße beraten. Gegenstand der Vorlage 0476/2022/BV V war die Information über das Bauvorhaben sowie die Abstimmung über die damit verbundenen verkehrstechnischen Anpassungen.
Die Bezirksvertretung nahm förmlich Kenntnis von der Durchführung der Kanalbaumaßnahme durch die SWE AG. Im Zuge der Entscheidung stimmte das Gremium zudem den verkehrslenkenden Maßnahmen und der vorübergehenden Änderung der Verkehrsführung zu, die im Rahmen dieser Baustelle in der Hafenstraße notwendig werden. Eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung sowie Informationen zu den Kosten der Maßnahme wurden in den Anlagen der Vorlage geführt. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Wohnumfeldverbesserung im Bezirk V durch regelmäßige Besichtigung von Problemorten und Leistung von AufklärungsarbeitZur Vorlage · 0437/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 22. März 2022 eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen. Der Inhalt der Eingabe, die bereits im November 2021 eingereicht wurde, sieht Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds im Stadtbezirk vor. Konkret wird angeregt, durch regelmäßige Besichtigungen von Problemorten sowie durch Aufklärungsarbeit eine Aufwertung des öffentlichen Raums zu erreichen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche vorgelegt. Hierzu zählen die Stellungnahmen des Ordnungsamtes sowie des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung. Die Bezirksvertretung beschloss, diese Stellungnahmen der zuständigen Fachbereiche förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Eine weitere finanzielle Auswirkung oder die Notwendigkeit neuer Investitionen wird in der vorliegenden Vorlage nicht aufgeführt.
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- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkung - 11.Jahresbericht KOD und SIKO 2021Zur Vorlage · 0408/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2021 zum Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) wurde dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der KOD setzt sich derzeit aus 40 Einsatzkräften im Streifendienst und 16 Kräften im Ermittlungsdienst zusammen. Eine personelle Verstärkung durch Auszubildende sowie die mögliche Besetzung von weiteren 15 Stellen ist für Oktober 2022 vorgesehen. Zudem ist die Zusammenführung der Standorte und der Leitstelle in der Stadtwache Ellernstraße für die zweite Jahreshälfte 2022 geplant. Im Berichtsjahr wurden über 3.500 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und neun Kampfmittelfund-Entschärfungen durchgeführt. Die Abteilung 32-4 soll bis Ende 2022 auf etwa 90 Mitarbeiter aufgestockt werden, während die Stabsstelle Sicherheitskoordination aktuell acht besetzte Planstellen umfasst.
Die Tätigkeiten der Sicherheitskooperation (Siko) umfassten zudem Meldekontrollen und Ortsbegehungen zur Bekämpfung von Schrottimmobilien sowie die Umsetzung des Projekts MISSIMO zur Sozialleistungskontrolle in Zusammenarbeit mit dem LKA NRW. Dabei erfolgte eine Bereinigung des Melderegisters durch die Information der zuständigen Fachbereiche. Die Task-Force „Illegales Gewerbe“ führte im September Razzien gegen den illegalen Export von Elektroaltgeräten durch, was die Schließung von drei Gewerbeflächen zur Folge hatte; ein städtischer Erwerb dieser Flächen wird geprüft. Die Siko unterstützt zudem die Sicherheitskooperation Ruhr mit einer halben Stelle und pflegt die interbehördliche Zusammenarbeit mit Behörden in Malmö und Berlin. Das Projekt SIQUA zur Sicherheitsanalyse der Stadtquartiere Altendorf und Nordviertel wurde im November beendet.
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Beratungsfolge
- 20.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen 2021Zur Vorlage · 2453/2021/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales und Wohnen hat die Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Vorlage dient der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags gemäß dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine örtliche Planung zur unverbindlichen Bedarfsplanung zum Stichtag 31. Dezember 2021 vorschreibt. Der Bericht wurde unter Federführung der Sozialplanung fachübergreifend erarbeitet und in die Abstimmung mit dem Facharbeitskreis Pflege sowie der Arbeitsgemeinschaft Soziale einbezogen.
Die Planung beschreibt die Entwicklungen der Pflegelandschaft und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur unter Berücksichtigung verschiedener Lebensstile. Zu den konkretisierten Handlungsfeldern gehören der Ausbau von Plätzen in der Tagespflege sowie in Pflegewohngruppen. Zudem ist eine jährliche Stichtagsbefragung aller voll- und teilstationären Einrichtungen ab dem Jahr 2022 vorgesehen. Der Bericht thematisiert zudem die Versorgungskapazitäten ambulanter Pflegedienste und den Bedarf an Palliativversorgung.
Aufgrund der Corona-Situation kam es bei der Erstellung des Berichts zu zeitlichen Verzögerungen. Die nächste Pflegeplanung ist für das Jahr 2024 geplant und soll künftig in einem zweijährlichen Rhythmus erfolgen, um als Grundlage für langfristige Prozesse zu dienen. Für die kommende Berichtsvorlage sind Schwerpunkte auf die Bedürfnisse von Senioren mit Behinderungen sowie auf Menschen mit demenziellen Erkrankungen vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen, der Integrationsrat, der Seniorenbeirat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Planung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Einrichtung eines Inklusionsbeirates / Konzept zur Einrichtung eines städtischen InklusionsbeauftragtenZur Vorlage · 0049/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einrichtung eines Inklusionsbeirates sowie einer Koordinierungsstelle Inklusion. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen für diese Strukturen schafft und Personal gewinnt. Die Koordinierungsstelle soll im Amt für Soziales und Wohnen angesiedelt werden. Sie soll die Aufgaben des Behindertenkoordinators übernehmen und die Umsetzung des Förderplans „Essen inklusiv“ verantworten, wofür eine zusätzliche Verwaltungsstelle vorgesehen ist.
Als Grundlage für die Maßnahmen dient die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Satzung zum Inklusionsbeirat, welche die Rechte, Pflichten, Zusammensetzung sowie die Wahl der Vorsitzenden regelt, soll durch den Rat in Kraft gesetzt werden. Für den Förderplan „Essen inklusiv“ ist im Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von 150.000 Euro vorgesehen. Die Kosten für den Inklusionsbeirat umfassen Sitzungsgelder, Fahrtkosten, Verfügungsmittel und Unterstützungsleistungen. Für das Jahr 2022 sind hierfür Kosten in Höhe von 4.550 Euro zuzüglich 500 Euro für Fahrtkosten sowie 1.250 Euro für Verfügungsmittel und 5.250 Euro für Unterstützungsleistungen veranschlagt. Ab dem Jahr 2023 ist eine Erhöhung dieser Posten vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die entsprechenden PSP-Konten. Die Bezirksvertretungen I bis IX, der Seniorenbeirat und der Integrationsrat sollen über diesen Beschlussvorschlag in Kenntnis gesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.1Bestellung einer / eines BezirksinklusionsbeauftragtenZur Vorlage · 0566/2022/SPD/CDU · Antrag BV V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und der CDU in der Bezirksvertretung V haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0566/2022/SPD/CDU vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Bestellung einer Bezirksinklusionsbeauftragten für den Stadtbezirk V.
Der Antrag bezieht sich auf einen Beschluss der Bezirksvertretung aus der Sitzung vom 21. September 2021. In dieser Sitzung wurde festgelegt, dass eine Person für die Funktion der Bezirksinklusionsbeauftragten bestellt werden soll, sobald die entsprechende Ratsvorlage zur Errichtung eines Inklusionsbeirates vorliegt. Da die genannte Ratsvorlage nunmehr vorliegt, wird mit dem vorliegenden Antrag die namentliche Bestellung der Beauftragten zur Aufnahme der Tätigkeit im Inklusionsbeirat beantragt. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung V am 22. März 2022 vorgesehen.
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- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei Enthaltung AfD-Fraktion
Ergebnis: einstimmig beschlossen bei Enthaltung AfD-Fraktion - 14.Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK)Zur Vorlage · 2270/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2270/2021/6 befasst sich mit dem Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK). Ziel des Konzepts ist die Sicherung von Beständen, die Bereitstellung von Ersatzflächen sowie der Umbau und die Aufwertung von Kleingartenanlagen. Das Dokument umfasst einen Abschlussbericht sowie Vereinssteckbriefe für 114 Vereine. Im Essener Stadtgebiet werden etwa 425,5 Hektar kleingärtnerisch genutzt, wovon 363,3 Hektar dem Stadtverband der Kleingärtnervereine Essen e. V. zugeordnet sind. Die durchschnittliche Parzellengröße beträgt circa 349 Quadratmeter.
Der Erstellungsprozess des Konzepts dauerte etwa drei Jahre und beinhaltete verschiedene Fachbereiche sowie Beteiligungsverfahren, unter anderem eine Fragebogenaktion mit 1.364 Rückläufen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I bis IX, die relevanten Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Rat der Stadt Essen das EKEK zur Kenntnis nehmen.
Das Kleingartenwesen übernimmt soziale, ökologische und stadtgestalterische Funktionen, etwa bei der Klimaanpassung und der Biodiversität. Es wird ein Optimierungsbedarf bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Vorstandsarbeit festgestellt. Die Pachtverhältnisse weisen eine hohe Kontinuität auf, wobei 77,6 % der Pächter ihre Flächen seit über fünf Jahren nutzen. Aufgrund der geringen Fluktuation wird mit weniger als 200 Neupächtern pro Jahr gerechnet. Als Handlungsbedarf werden die Sicherung personeller und finanzieller Mittel für die Verwaltung sowie die Neugestaltung des Generalpachtvertrags von 2013 zur Erhöhung der Rechtssicherheit angeführt. Hierzu finden bereits Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Stadtverband statt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkung - 15.Maßnahmen zur Umsetzung der Spielraumleitplanung im Zeitraum 2022 bis 2024Zur Vorlage · 0295/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0295/2022/6 beschreibt die Maßnahmen zur Umsetzung der Spielraumleitplanung der Stadt Essen für den Zeitraum 2022 bis 2024. Ziel der Planung ist die Sicherstellung der Spielplatzqualität, die Deckung des Bedarfs in unterversorgten Stadtteilen sowie die Förderung der Teilhabe in Gebieten mit Kinderarmut.
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine Steigerung der investiven Haushaltsmittel vorgesehen, die von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2022 über 3 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 3,9 Millionen Euro im Jahr 2024 ansteigt. Zur personellen Umsetzung werden bis zu sechs Planstellen benötigt, wobei 0,5 Vollzeitäquivalente für die Fortschreibung und 3,5 Vollzeitäquivalente für die Projektumsetzung vorgesehen sind.
Im Rahmen einer Generalsanierung sind 99 Spielplätze mit hohem oder sehr hohem Handlungsbedarf identifiziert worden, von denen bis 2024 etwa zwei Drittel bearbeitet werden sollen. Zudem wurden zehn Stadtteile mit dem höchsten Bedarf an neuen Spielflächen ermittelt, wobei der Bedarf im Rüttenscheid mit 29.182 m² am größten ist. Die geplanten Maßnahmen umfassen Neubauten in Stadtteilen wie Holsterhausen, Südviertel, Kettwig, Bredeney und Katernberg sowie Erweiterungen und Umgestaltungen in Rüttenscheid, Kray, Kettwig und Katernberg. Der Ersatz von Spielgeräten orientiert sich an einer durchschnittlichen Lebensdauer von 15 Jahren, wobei die Kosten pro Gerät zwischen 3.000 Euro und 40.000 Euro liegen, mit Ausnahmen bei Projekten wie im Gervinuspark oder Nordpark. Die Verwaltung berichtet jährlich über den Fortschritt an die Ratsgremien.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (12. Sitzung)
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis mit Anmerkungen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Geschäftsbericht Amt für Stadtplanung und BauordnungZur Vorlage · 0364/2022/7 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0364/2022/7, welche vom Amt für Stadtplanung und Entwicklung erstellt wurde, liegt zur Kenntnisnahme in den Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, V und VI vor. Die Beratungsfolge für die jeweiligen Gremien war für den Zeitraum Mitte März 2022 vorgesehen.
Aus dem Dokument geht hervor, dass die Vorlage nicht formgerecht erstellt wurde. Eine inhaltliche Sachverhaltsdarstellung sowie detaillierte Angaben zu den Gesamtkosten, Folgekosten, Investitionen oder Personalkosten sind dem vorliegenden Text nicht zu entnehmen. Ebenso fehlen Angaben zu Sachkosten oder kalkulatorischen Kosten.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine Vor-Einschätzung vorgenommen, die die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv bewertet. Das Dokument trägt das Datum vom 31. Januar 2024 und weist keine Unterschrift auf.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker StraßeZur Vorlage · 0435/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlussbericht zum Rahmenplan Gladbecker Straße bewertet die Grundstücksakquisitionen sowie Rückversetzung- und Neubauvorhaben in drei Untersuchungsabschnitten. Im ersten Abschnitt, zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Bäuminghausstraße, findet kein Erwerb der Grundstücke Gladbecker Straße 235 bis 241 statt. Grund hierfür sind gescheiterte Verhandlungen sowie die Unwirtschaftlichkeit von Ankaufs- und Abrisskosten von mindestens 2,0 Millionen Euro. Zudem ist eine wirtschaftliche Bebauung mit Wohnraum oder einer Kindertagesstätte aufgrund des bestehenden Bebauungsplans Nr. 7/68 nicht realisierbar. Für die Abschnitte zwischen Bäuminghausstraße und Krablerstraße wird aufgrund hoher Entmietungsrisiken und geschätzter Grundstückswerte von mindestens 4,5 Millionen Euro ebenfalls kein Ankauf angestrebt.
Die im Rahmenplan vorgesehenen Gebäudekubaturen liegen in den Abschnitten zwischen Pörtgenweg und In der Baumschule, nördlich der Bäuminghausstraße sowie nördlich der Bahntrasse außerhalb der zulässigen Baufenster des Bebauungsplans Nr. 7/68. Eine wirtschaftliche Neubebauung ist aufgrund baurechtlicher Beschränkungen und hoher Grundstückseinstandskosten nicht umsetzbar, weshalb die Maßnahmen des Rahmenplans nicht weiterverfolgt werden und die regelmäßige Berichterstattung endet.
Für das Lärmschutzfensterprogramm entlang der Gladbecker Straße 225 bis 381 wird eine Richtlinie zur Beschlussfassung durch den Rat vorbereitet, worauf eine Ausschreibung eines Ingenieurbüros folgen soll. Das Programm ist nach Umsetzung für drei Jahre vorgesehen. Zudem soll das Integrierte Entwicklungskonzept NORD neu aufgestellt werden. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben.
- 19.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 07.04.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkung - 18.Mitteilungen der Verwaltung
- 18.1Kaiser-Wilhelm-Park hier: Nachrüstung der Abfallbehälter mit ZigarettenaschernZur Vorlage · 0436/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V am 22. März 2022 wurde die Vorlage 0436/2022/BV V zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage ist die Nachrüstung von Abfallbehältern im Kaiser-Wilhelm-Park mit speziellen Aufnahmebehältern für Zigarettenstummel oder die zusätzliche Aufstellung entsprechender Kleinbehälter.
Der Anlass für diesen Vorgang geht auf eine Sitzung der Bezirksvertretung vom 16. November 2021 zurück. In diesem Rahmen wurde das Unternehmen Grün und Gruga gebeten, die entsprechenden Maßnahmen zur Entsorgung von Zigarettenresten im Park umzusetzen. Die Vorlage enthält zudem eine Stellungnahme von Grün und Gruga, die der Unterlage beigefügt ist. Eine abschließende Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahme wurde in diesem Vorgang nicht getroffen, da der Beschlussvorschlag lediglich die Kenntnisnahme vorsah.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.2Fragen und Anmerkungen im Nachgang der Neugestaltung des Kaiser-Wilhelm-ParksZur Vorlage · 0473/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V setzt sich im Rahmen der Vorlage 0473/2022/BV V mit Fragen und Anmerkungen zur Neugestaltung des Kaiser-Wilhelm-Parks auseinander. Hintergrund der Vorlage ist ein Anwohnerschreiben, das bereits in einer Sitzung im November 2021 thematisiert wurde. In diesem Schreiben wird eine zusätzliche Beleuchtung des Parks auf dem Weg von der Stankeitstraße zur Kinßfeldstraße für die Abendstunden gefordert, um das Sicherheitsgefühl der Anwohner zu erhöhen.
Im Zuge der Vorlage wurde die Fachverwaltung beauftragt, verschiedene Lösungsmöglichkeiten für diese Beleuchtung zu erarbeiten und dem Gremium vorzustellen. Als Grundlage für die weitere Beratung dient eine Stellungnahme der Grün und Gruga, die der Vorlage beigefügt ist. Die Bezirksvertretung nimmt die vorliegenden Informationen im Rahmen der Sitzung am 22. März 2022 zur Kenntnis. Eine abschließende Entscheidung über konkrete bauliche Maßnahmen oder Kosten ist Gegenstand der weiteren Bearbeitung der erarbeiteten Lösungsvorschläge.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.3Sonstige Mitteilungen
- 18.3.1Entwicklung des Grundstückes "ehemalige Trinitatiskirche" in der BasunestraßeZur Vorlage · 0507/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung V Informationen zur geplanten Entwicklung des Grundstücks „ehemalige Trinitatiskirche“ in der Basunestraße vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Beantwortung von Fragen zu den geplanten Baumaßnahmen auf dem Gelände.
Für das betreffende Grundstück liegen Bauanträge vor, die im April 2020 eingegangen sind. Diese sehen die Errichtung von 12 Einfamilienhäusern in Form von Doppelhaushälften, jeweils einer Fertiggarage sowie fünf Pkw-Garagen und einer Privatstraße vor. Das Bauvorhaben weicht vom bestehenden Bebauungsplan sowie vom Vorhaben- und Erschließungsplan ab. Ein Durchführungsvertrag, der zum Vorhaben- und Erschließungsplan gehört, wird durch den zuständigen Fachbereich derzeit an die beantragten Bauanträge angepasst. Die Prüfung der Anträge ist noch nicht abgeschlossen.
Die geplante Bebauung ist Teil einer größeren Maßnahme, die insgesamt 17 Einfamilienhäuser umfasst. Bereits im Jahr 2008 wurden auf dem Gelände fünf Einfamilienhäuser errichtet. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03/05. Als neue Vorhabenträgerin und Antragstellerin für die vorliegenden Bauanträge tritt die Vivawest Wohnen GmbH auf, nachdem die Evonik Wohnen GmbH die ursprüngliche Vorhabenträgerin war. Die Bezirksvertretung V nahm die Informationen zur Kenntnis.
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- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.3.2Aufstellung von Gehweg-Pollern (mit Rot/Weiß-Markierung) an der Fußgängerampel Hövelstraße 52/54 gegenüberliegend zur HövelschuleZur Vorlage · 0523/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 22. März 2022 Kenntnis über die geplante Aufstellung von Gehweg-Pollern an der Fußgängerampel in der Hövelstraße 52/54 genommen. Die Maßnahme soll den Fußgängerüberweg gegenüber der Hövelschule sichern, indem die rechts und links parkenden Fahrzeuge räumlich von der Überquerungsmöglichkeit abgegrenzt werden.
Der Hintergrund der Vorlage liegt in einem Beschluss der Bezirksvertretung vom 26. Januar 2022, mit dem die Verwaltung um die Installation rot-weiß markierter Poller gebeten wurde. Nach Auskunft des Fachbereichs 66, des Amtes für Straßen und Verkehr, sah bereits der ursprüngliche Lichtsignalanganlagen-Plan Pfosten für diesen Bereich vor. Ob diese zum Zeitpunkt der Prüfung bereits vorhanden waren oder im Laufe der Zeit entfernt wurden, konnte seitens der zuständigen Fachabteilung nicht abschließend geklärt werden.
Die Verwaltung bestätigt für den betreffenden Standort Handlungsbedarf und hat den Einbau von zwei fest eingebauten Sperrpfosten gemäß einer vorliegenden Fotomontage angeordnet. Ein konkreter Termin für die Durchführung der Arbeiten steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht fest, wobei eine kurzfristige Umsetzung angestrebt wird.
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- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkung - 18.3.3Infotafeln Knoten Gladbecker Straße / Berthold-Beitz-BoulevardZur Vorlage · 0524/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V nimmt im Rahmen der Sitzung am 22. März 2022 die Information über die Entfernung der Infotafeln am Knoten Gladbecker Straße/Berthold-Beitz-Boulevard zur Kenntnis. Die vom Amt für Straßen und Verkehr bereitgestellten, gemieteten Tafeln sollen Ende März 2022 abgebaut werden.
Grund für diese Maßnahme ist laut der zuständigen Fachabteilung ein geringer Nutzen im Verhältnis zu den monatlichen Mietkosten. Die Tafeln dienten dazu, Autofahrer in Fahrtrichtung Norden auf eine mögliche Überlastung der Gladbecker Straße hinzuweisen. Da das Signalprogramm der Lichtsignalanlage derzeit jedoch ganztägig läuft und Änderungen nur in seltenen Fällen bei größeren Stauungen erfolgen, wird die Notwendigkeit der Schilder als nicht gegeben eingestuft. Zudem wurde eine geringe Wahrnehmung der Tafeln festgestellt.
Für die nahegelegenen Knotenpunkte an der Bäuminghausstraße und der Hövelstraße sind kurzfristig weitere Optimierungen der Lichtsignalanlage geplant. Mittelfristig ist im Rahmen eines Förderprogramms zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme eine dynamische Steuerung der drei Hauptverkehrsstraßen Bottroper, Gladbecker und Altenessener Straße vorgesehen. Unter diesen Bedingungen sollen gegebenenfalls stationäre, dynamische Wegweisungstafeln installiert werden, die eine ähnliche Funktion wie die Systeme an der Alfredstraße übernehmen.
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- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkung - 18.3.4Verkehrsprobleme auf der Stauderstraße im Umfeld der Firma IST GmbHZur Vorlage · 0538/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 22. März 2022 Kenntnis über die verkehrliche Situation in der Stauderstraße und der Bischoffstraße, insbesondere im Umfeld der Firma IST GmbH, genommen. Hintergrund der Vorlage war eine im November 2021 gestellte Anfrage an die Verwaltung, die eine Stellungnahme zur verkehrlichen Lage und zur ordnungsrechtlichen Bewertung zum Ziel hatte.
Nach Angaben des Fachbereichs 32, des Ordnungsamtes, gehören die betreffenden Straßen zur Regelüberwachung. Das bedeutet, dass dort je nach Personalstärke und Einsatzlage wiederkehrende Kontrollen des ruhenden Verkehrs stattfinden und festgestellte Halt- oder Parkverstöße nach sachgerechtem Ermessen verfolgt werden.
Bezüglich der Berichte über Verkehrsprobleme in der Bischoffstraße, die auf das Parken schwerer Autotransporter zurückgeführt wurden, stellt das Ordnungsamt fest, dass diese Problematik im Jahr 2019 verstärkt bekannt war, seither jedoch eine abnehmende Tendenz zu verzeichnen ist. Bei aktuellen Stichprobenkontrollen konnten in der Bischoffstraße vereinzelt parkende Lkw mit geringerer Gesamtmasse beobachtet werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für diese Fahrzeuge dieselben Parkbeschränkungen und Haltverbote gelten wie für alle anderen Verkehrsteilnehmenden und nicht jeder Parkvorgang automatisch ein ordnungswidriges Verhalten darstellt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkung - 19.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 19.1Planungen im Bereich Palmbuschweg 114
- 19.2Geländer an der Rahmstraße gegenüber der Grundschule an der Rahmstraße auf Höhe der Haus-Nr. 161
- 19.3Geplanter Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kindergartenjahr 2020/2021 hier: Neubau Kita "Loskamp"
- 19.4Gesundheitsversorgung im Essener Norden - Basisfachplan Gesundheit für die Stadtbezirke V und VI
- 19.5Stauderstraße 25 hier: Planung für das Flurstück 210
- 19.6Liste der unerledigten Aufträge
- 19.7Statusbericht zum "Marina-Projekt" an der Nordsternstraße
- 19.8Sicherung des Schulwegs im Bereich Stadthafenschule
- 20.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Grundstücksangelegenheiten
- 21.1GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen AfD-Fraktion
- 22.Mitteilungen der Verwaltung
- 23.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil