Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Wohnumfeldverbesserung im Bezirk V durch regelmäßige Besichtigung von Problemorten und Leistung von Aufklärungsarbeit
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 22. März 2022 eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen. Der Inhalt der Eingabe, die bereits im November 2021 eingereicht wurde, sieht Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds im Stadtbezirk vor. Konkret wird angeregt, durch regelmäßige Besichtigungen von Problemorten sowie durch Aufklärungsarbeit eine Aufwertung des öffentlichen Raums zu erreichen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche vorgelegt. Hierzu zählen die Stellungnahmen des Ordnungsamtes sowie des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung. Die Bezirksvertretung beschloss, diese Stellungnahmen der zuständigen Fachbereiche förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Eine weitere finanzielle Auswirkung oder die Notwendigkeit neuer Investitionen wird in der vorliegenden Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2022Kenntnis genommen mit Anmerkung
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