Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (8. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 7 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 08.02.2022
- 2.Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW: "Städtische Veranstaltung zur stadtweiten Einführung von Mehrweg"Zur Vorlage · 0609/2022/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0609/2022/2 liegt dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ein Antrag zur Durchführung einer städtischen Veranstaltung vor, die der stadtweiten Einführung von Mehrwegsystemen dienen soll. Die Verwaltung nimmt die Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis und verweist auf die bestehenden Ausführungen im Rahmen der Ratsvorlage zum Abfallwirtschaftskonzept.
Nach Angaben der Verwaltung hängt die Verringerung von Verpackungsabfällen maßgeblich von der Einsicht der Verbraucher sowie der Mitwirkung von Herstellern und Produktentwicklern ab. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verbot von Einwegkunststoffen aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Einweggeschirr aus anderen Materialien bisher nicht zu einer Reduzierung der Abfallmenge geführt hat. Die kommunalen Handlungsmöglichkeiten beschränken sich demnach auf die Öffentlichkeitsarbeit und die Abfallberatung, um auf Mehrwegoptionen und ein abfallärmeres Konsumverhalten hinzuweisen.
Im Rahmen eines bereits beschlossenen Abfallvermeidungskonzeptes, das unter der Federführung des Umweltamtes erstellt wird, sollen Möglichkeiten zur Abfallvermeidung und zur Förderung der Wiederverwendung für die Bevölkerung sowie für städtische Akteure aufgezeigt werden. Ein Schwerpunkt dieses Konzeptes liegt auf der Vermeidung von Verpackungsabfällen und der Untersuchung von Einsatzmöglichkeiten für Mehrweggeschirr. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgt unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
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Beratungsfolge
- 09.08.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 3.Erreichbarkeit der BürgerämterZur Vorlage · 0698/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Einwohneramtes (0698/2022/3) befasst sich mit der Erreichbarkeit der Bürgerämter in Essen, nachdem ein Petent Beschwerde über die telefonische Erreichbarkeit sowie die Anforderungen an den Nachweis von Terminen eingereicht hat. Der Petent gab an, trotz mehrfacher Versuche über mehrere Tage keine Verbindung zum Bürgeramt erhalten zu haben und kritisierte die geringe Anzahl an veröffentlichten Rufnummern sowie die Notwendigkeit eines Ausdrucks der Terminbestätigung für den Einlass.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert, dass Termine sowohl online über die Website der Stadt als auch telefonisch über das ServiceCenter Essen vereinbart werden können. Für die telefonische Buchung stehen verschiedene Nummern zur Verfügung, darunter die allgemeine Hotline, die Behördennummer sowie eine spezifische Nummer für die Bürgerämter. Die Verwaltung gibt an, dass die durchschnittliche Wartezeit am Telefon unter fünf Minuten liegt.
Hinsichtlich des Einlasses wird darauf hingewiesen, dass die Vorlage der Terminbestätigung entweder in Papierform oder elektronisch auf einem Smartphone möglich ist. Bei telefonisch vereinbarten Terminen ohne E-Mail-Adresse wird lediglich die Terminnummer genutzt. Um Unklarheiten zu vermeiden, wurde der Text in der Bestätigungs-E-Mail angepasst, sodass deutlicher wird, dass ein Einlass auch ohne visuelle Vorlage der Bestätigung möglich ist. Das System der ausschließlichen Terminvergabe wird aufgrund der bewährten Steuerung von Besucherströmen und der Einhaltung von Hygienevorgaben auch nach der Pandemie beibehalten. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 08.06.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (8. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 4.Untersuchung auszubauende Luftleitbahn in Rüttenscheid laut Klimaanalyse EssenZur Vorlage · 0755/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage 0755/2022/6 geht es um die Untersuchung des Entwicklungspotenzials einer Bahntrasse im Essener Stadtteil Rüttenscheid als Luftleitbahn. Grundlage der Anfrage ist die Klimaanalyse aus dem Jahr 2002, die für diesen Stadtteil Maßnahmen zur Senkung des Versiegelungsgrades, zur Erhöhung des Grünvolumens sowie zur Reduktion von Emissionen empfiehlt. Eine Beschwerdeführerin beantragte, die nach Süden verlaufende Bahntrasse, die derzeit als Messeparkplatz genutzt wird, auf ihre Eignung als Luftleitbahn hin zu prüfen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die betreffende Bahntrasse bereits eine geringe Funktion als Luftleitbahn erfüllt, da vorhandene Grünstrukturen bei sommerlichen Hochdruckwetterlagen einen Kaltluftabfluss von Nord nach Süd ermöglichen. Eine weitere Aufwertung der Grünstrukturen im Bereich der Bahntrasse sei aufgrund der dichten Bebauung nicht umsetzbar. Zudem wurden bestehende Baumbestände auf angrenzenden Flächen durch Sicherungsmaßnahmen der Deutschen Bahn zurückgeschnitten, wodurch diese Flächen nicht zur klimatischen Aufwertung zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid wird auf die Entwicklung eines Masterplans verwiesen, der Entsiegelungsmaßnahmen und Baumpflanzungen beinhalten soll. Zudem sollen im Rahmen laufender Bebauungsplanverfahren die Grünzugvernetzungen in Ost-West-Richtung zwischen dem Messeparkplatz P2 und der Messe Essen gestärkt werden. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden sollte die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 10.05.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (8. Sitzung)
- 5.Fällung einer Linde "Am Dönhof"/ ArtenschutzprüfungZur Vorlage · 0720/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Grün und Gruga befasst sich mit der Fällung einer Linde am Standort Am Dönhof 26, die im Rahmen der Risikobaum-Fällung am 29. März 2022 durchgeführt wurde. Die Maßnahme war ursprünglich für Februar 2022 geplant, wurde jedoch aufgrund von Protesten der Anwohner verschoben. Im Vorfeld der Fällung fanden verschiedene Termine statt, bei denen die Verwaltung, die Bezirksvertretung II sowie ein externer Sachverständiger zusammenkamen, um die Notwendigkeit der Entnahme zu erläutern. Eine unmittelbar vor der Fällung durchgeführte Artenschutzprüfung verlief ohne Befund.
Die Entscheidung zur Fällung begründet die Verwaltung mit der mangelnden Verkehrssicherheit und der verminderten Vitalität des Baumes. Der Baum war bereits durch das Orkanereignis „Ela“ im Jahr 2014 erheblich geschädigt worden, wobei etwa 70 Prozent der Krone zerstört wurden. Neben den Folgen des Sturms führten Bodenversiegelungen und bauliche Maßnahmen im Wurzelbereich zu einer Beeinträchtigung der Lebensbedingungen. Die Baumkontrolle dokumentierte eine negative Entwicklung der Wundreaktion sowie einen Befall mit holzzersetzenden Pilzen an den Schadstellen. Aufgrund der statischen Instabilität und der Gefahr von Astbruch wurde die Entnahme zum Zeitpunkt des Laubabwurfs beschlossen, um den Anforderungen des Landesnaturschutzrechts zu entsprechen. Der Bezirksbürgermeister wurde über die kurzfristige Durchführung informiert. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird gebeten, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
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- 10.05.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (8. Sitzung)
- 6.Verschiedenes