Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 9 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 08.02.2022
- 2.Vorstellung der Schulleiterin der Bischof-von-Ketteler-Schule
- 3.Vorstellung der Fachbereichsleiterin der Stadtbibliothek Essen
- 3.AWeiterentwicklung der Stadtteilbibliothek Borbeck
- 3.AAntrag zu TOP 3.A: Weiterentwicklung der Stadtteilbibliothek Borbeck Dezentrale Angebote in leerstehenden Ladenlokalen im Borbecker MittelzentrumZur Vorlage · 0489/2022/GRÜNE/CDU/SPD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen an die Bezirksvertretung IV wird die Weiterentwicklung der Stadtteilbibliothek Borbeck thematisiert. Die Antragsteller fordern die Verwaltung auf, als Pilotvorhaben ergänzende Angebote der Stadtbibliothek in leerstehenden Ladenlokalen im Borbecker Mittelzentrum zu installieren. Ziel ist es, die Erreichbarkeit der Bibliotheksangebote zu verbessern, da die aktuelle Lage im Obergeschoss einer Randlage des Mittelzentrums als ungünstig bewertet wird.
Im Rahmen dieses Vorhabens soll in Abstimmung mit der Essener Marktgesellschaft (EMG) die Nutzung von Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Sofortprogramm Innenstädte und Zentren“ geprüft werden. Um den Betrieb am bisherigen Standort sowie die neuen Angebote aufrechtzuerhalten, wird zudem eine personelle Aufstockung vorgeschlagen.
Darüber hinaus fordert der Antrag die Erstellung eines fachlich-inhaltlichen Konzepts sowie einer Finanzplanung für die dauerhafte Etablierung eines „Digitalen Medienstandorts der Stadtbücherei Essen-Borbeck“. Die dafür notwendigen zusätzlichen Aufwendungen sollen im Haushaltsentwurf 2023/24 veranschlagt werden. Als Grundlage für die Diskussion dient auch ein Konzept der Universität Duisburg-Essen, das die Nutzung zentraler Immobilien zur Schaffung niederschwelliger Angebote vorsieht.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Sommergastronomie am Schloss Borbeck
- 5.Deichmann-Campus
- 6.Stadtwerke Essen Kanalbaumaßnahme Hafenstraße
- 7.Stadtwerke Essen Baumaßnahme Dellwiger Straße
- 8.Parken am Container Prosperstraße/KeusenkothenZur Vorlage · 0355/2022/SPD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0355/2022/SPD ein Anliegen zur Parksituation im Stadtbezirk IV vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist ein Ortstermin vom 14. Februar 2022 am Containerstandort an der Kreuzung Prosperstraße und Keusenkothen.
Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Prüfung notwendiger Maßnahmen zu beauftragen, um ein Sichtbehinderndes Parken auf dem Parkstreifen vor den Containern in Fahrtrichtung Donnerstraße zu unterbinden. Als mögliche bauliche Alternativen zur Sicherung der Sichtverhältnisse wurden im Rahmen des Ortstermins die Installation von Pollern oder Findlingen angeführt.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, wie ein ebenfalls sichtbehinderndes Parken vor den Gebäuden der Prosperstraße 17a bis 19a verhindert werden kann. Dies betrifft insbesondere das Parken von Transportfahrzeugen und größeren Anhängern an dieser Stelle, bei der es sich nicht um eine Parkbucht mit abgesenktem Bordstein handelt. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 8. März 2022 vorgesehen.
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- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Einbau einer Lichtsignalanlage an der Feuerwache Wüstenhöferstraße in BocholdZur Vorlage · 0336/2022/AFD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0336/2022/AFD einen Prüfauftrag an die Verwaltung gestellt. Gegenstand der Untersuchung soll die mögliche Installation einer Lichtsignalanlage an der Feuerwache in der Wüstenhöferstraße in Bochold sein.
Mit der Vorlage wird die Prüfung der technischen und organisatorischen Möglichkeiten beantragt, die Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge durch eine Ampelregelung zu unterstützen. Hintergrund der Anfrage ist die Absicht, die Abfahrt der Feuerwehrfahrzeuge bei Einsätzen zu beschleunigen. Laut Begründung des Antrags kann der bestehende Verkehrsfluss auf der Wüstenhöferstraße ein Hindernis für die Fahrzeuge darstellen und zu Verzögerungen beim Verlassen des Standorts führen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr prüft, in welchem Umfang eine Lichtsignalanlage die Ausfahrt der Fahrzeuge verbessern kann. Die Entscheidung über den Prüfauftrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV am 8. März 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2022 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 0184/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0184/2022/OB befasst sich mit der Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2022 auf Basis des Konzepts „Zusammenleben in Vielfalt“. Für das Jahr 2022 ist ein Finanzvolumen von 5,6 Millionen Euro vorgesehen. Der Abschluss für das Jahr 202stellung beläuft sich auf rund 5,3 Millionen Euro, wobei verbleibende Restmittel in den Haushalt zurückgeführt werden.
Die Planung für 2022 umfasst insgesamt 62 Maßnahmen, die in drei Bereiche unterteilt sind: Die institutionelle Förderung umfasst neun Handlungsansätze mit einem Volumen von etwa 3 Millionen Euro. Ein zweiter Teil umfasst 68 Einzelmaßnahmen im Wert von rund 1,5 Millionen Euro, während ein dritter Teil 357.000 Euro für bezirkliche Arbeit und Erprobungsprojekte vorsieht. Zudem werden neun neue Maßnahmen mit einem Bedarf von 254.159 Euro vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration soll den Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis nehmen sowie die Weiterführung der Strukturmaßnahmen und die Umsetzung der Handlungsansätze beschließen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Änderung der Stichtagsregelung: Anträge mit stadtweitem Bezug bis zu einer Höhe von 5.000 Euro sollen künftig bis zum 31. März eines jeden Jahres gestellt werden können. Die Entscheidung hierüber erfolgt durch das Jugendamt und das Kommunale Integrationszentrum. Für die Jahresplanung des Folgejahres wird der Stichtag auf den 30. September vorverlegt. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über bestehende Haushaltsmittel ohne zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts.
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Beratungsfolge
- 15.03.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (12. Sitzung)
- 09.03.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme der AfD
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2022/2023Zur Vorlage · 2224/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2022/2023 sowie der Information über die aktuelle Platzentwicklung in Essen. Der Jugendhilfeausschuss soll die Planungen beschließen und die Fortführung von Spiel- sowie Sprachbildungsgruppen genehmigen. Weitere Gremien, darunter der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX, sollen die Planungen zur Kenntnis nehmen.
Zum Stichtag 30.09.2021 sank die Zahl der unter sechsjährigen Kinder in Essen um insgesamt 406 Personen. Im Kitajahr 2021/2022 standen 23.992 Plätze zur Verfügung, was einem Zuwachs von 991 Plätzen entspricht, jedoch ein Defizit von 1.430 Plätzen zur Zielversorgung bestehen bleibt. Für das Kitajahr 202<0xE2><0x80><0xAF>2/2023 sind 58 neue Gruppen mit 1.111 neuen Plätzen vorgesehen. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen steigt die Anzahl der Plätze von 20.756 auf 21.691. Die Versorgung im U3-Bereich soll auf 40,6 % und im Ü3-Bereich auf 96,9 % steigen. In der Kindertagespflege werden 3.046 Plätze sowie ein Zuwachs von 30 U3-Plätzen erwartet.
Zudem steigt die Kapazität für weitere Angebote wie Brückenprojekte und Spielgruppen von 1.217 auf 1.258 Plätze. Die kommunal geförderten Spielgruppen sollen von 57 auf 93 Plätze erweitert werden. Für 2022 sind zudem 22 Spielgruppen und 75 Eltern-Kind-Gruppen beantragt. Die finanziellen Auswirkungen umfassen Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 190 Mio. €, kommunale Zuschüsse für Spiel- und Sprachgruppen von 1,62 Mio. € sowie 3,3 Mio. € für Brückenprojekte, die vollständig durch Landesmittel gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen und Stellungnahme
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2021Zur Vorlage · 2417/2021/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Jahresbericht der Spielplatzpatenschaften für das Jahr 2021 legt die Entwicklung der Initiative dar, die seit 1993 in Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. besteht. Zum Stichtag 30. September 2021 verzeichnete die Stadt einen Höchststand von 258 Patenschaften, die von 396 Personen getragen werden. Dies entspricht einer Steigerung von neun Patenschaften gegenüber dem Vorjahr.
Im Rahmen der Spielplatzsaison 2021 wurden 150 von 170 geplanten Spielfesten durchgeführt, wobei aufgrund der Pandemie 20 Absagen notwendig waren. Durch das neue Modul „Spielplatzambulanz“ wurden gezielt Spielplätze mit Handlungsbedarf aufgesucht. Die Verwaltung berichtet zudem über die Bearbeitung von Bürgeranfragen zu Themen wie Pflege, Vandalismus und Ruhestörungen.
Finanziell wurden die Patenschaften durch die Bezirksvertretungen mit insgesamt 19.641,50 Euro bezuschusst. Über den Fördertopf „Besser spielen“ wurden 13 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von über 53.000 Euro unterstützt, wobei die Stadt jährlich eine Gesamtsumme von 35.500 Euro bereitstellt. Zudem erhält der Deutsche Kinderschutzbund einen 50-prozentigen Betriebskostenzuschuss für die Spielmobilfahrzeuge. Die Verträge wurden angepasst, um eine Nutzung der Spielplätze für parteiliche Zwecke auszuschließen. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme in den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat, den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen und Stellungnahme
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Zwischenbericht zur (Post-)Corona-Strategie in EssenZur Vorlage · 0066/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (0066/2022/4) dient der Berichterstattung über die (Post-)Corona-Strategie in Essen sowie dem Rückblick auf das Förderjahr 2021 im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“. Der Bericht umfasst die Kenntnahme durch den Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen, den Integrationsrat sowie verschiedene Ausschüsse im Zeitraum von Februar bis März 2022.
Im Bereich der Fördersäule I (Frühe Hilfen) wurde ein Gesamtfördervolumen von 167.595 € ausgewiesen, wovon 124.690,26 € verausgabt wurden. Dabei erreichten 25 Anträge schätzungsweise 450 Personen über Angebote und 7.500 über Gutscheine. Die Fördersäule II (Aktion Zukunft) umfasste ein Volumen von 887.533,22 €, wobei 281.883,21 € für 58 genehmigte Anträge verwendet wurden, um etwa 3.000 junge Menschen zu erreichen. Für die Fördersäule III wurden 380.371,42 € bewegt, wovon 264.663,87 € zur Unterstützung von circa 1.200 jungen Menschen eingesetzt wurden. Die Schulsäule für den Zeitraum 2021/2022 weist ein Gesamtfördervolumen von 5.976.044 € auf, unterteilt in Schulbudgets, Schulträgerbudgets und Bildungsgutscheine.
Für das Förderjahr 2022 liegen für die Säulen I bis III Volumina von 407.576 €, 2.380.716,51 € und 876.450,33 € vor, ergänzt durch 7.600 bereitgestellte Bildungsgutscheine. Die Strategie zielt auf die Weiterentwicklung von Sportangeboten, die Unterstützung der Schuleingangsphase sowie die Bewältigung psychischer Belastungen ab. Eine Fortführung der Strategie über das Jahresende 2022 hinaus wird angestrebt, um Förderlücken, etwa bei Kindern zwischen vier und fünf Jahren, zu schließen und weitere Mittel von Land und Bund zu sichern.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2022Zur Vorlage · 0081/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Umsetzung der Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf für das Jahr 2022. Grundlage ist der Beschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2014, die bestehende Präventionsoffensive „U12“ auf die Zielgruppe der Jugendlichen bis zum Berufs- oder Studienbeginn auszuweiten. Für die Finanzierung der Präventionskette stehen seit 2019 jährlich ein Budget von einer Million Euro zur Verfügung.
Der Bericht legt dar, dass 240.000 Euro dieser Mittel bereits für die Förderung der Jugendberufsagentur, der Jugendfarm sowie des Projekts „NeZa“ gebunden sind. Die restlichen Mittel werden gemäß einem Verteilungsschlüssel des Arbeitskreises Jugend Essen vergeben. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Offensive liegen in den Handlungsfeldern Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. Konkret werden Maßnahmen zur Medienkompetenz, zur Prävention von Extremismus, zur gewaltfreien Konfliktlösung sowie zur Schuldenprävention unterstützt. Im Bereich der Partizipation werden unter anderem Jugendforen in den Bezirken III und VI gefördert.
Aufgrund gestiegener Kosten bei den Anträgen für das Jahr 2022 wurde eine Budgetüberzeichnung festgestellt. Um die laufenden Maßnahmen aufrechtzuerhalten, wurde eine einheitliche Kürzung der Anträge um neun Prozent beschlossen, wobei die bereits fest verankerten Projekte von dieser Reduzierung ausgenommen bleiben. Der Beschluss sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Sachstand und die Maßnahmen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2022 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Einrichtung eines Inklusionsbeirates / Konzept zur Einrichtung eines städtischen InklusionsbeauftragtenZur Vorlage · 0049/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einrichtung eines Inklusionsbeirates sowie einer Koordinierungsstelle Inklusion. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen für diese Strukturen schafft und Personal gewinnt. Die Koordinierungsstelle soll im Amt für Soziales und Wohnen angesiedelt werden. Sie soll die Aufgaben des Behindertenkoordinators übernehmen und die Umsetzung des Förderplans „Essen inklusiv“ verantworten, wofür eine zusätzliche Verwaltungsstelle vorgesehen ist.
Als Grundlage für die Maßnahmen dient die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Satzung zum Inklusionsbeirat, welche die Rechte, Pflichten, Zusammensetzung sowie die Wahl der Vorsitzenden regelt, soll durch den Rat in Kraft gesetzt werden. Für den Förderplan „Essen inklusiv“ ist im Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von 150.000 Euro vorgesehen. Die Kosten für den Inklusionsbeirat umfassen Sitzungsgelder, Fahrtkosten, Verfügungsmittel und Unterstützungsleistungen. Für das Jahr 2022 sind hierfür Kosten in Höhe von 4.550 Euro zuzüglich 500 Euro für Fahrtkosten sowie 1.250 Euro für Verfügungsmittel und 5.250 Euro für Unterstützungsleistungen veranschlagt. Ab dem Jahr 2023 ist eine Erhöhung dieser Posten vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über die entsprechenden PSP-Konten. Die Bezirksvertretungen I bis IX, der Seniorenbeirat und der Integrationsrat sollen über diesen Beschlussvorschlag in Kenntnis gesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 23.02.2022 · Rat der Stadt Essen (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen 2021Zur Vorlage · 2453/2021/5 · Vorlage
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Das Amt für Soziales und Wohnen hat die Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Vorlage dient der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags gemäß dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine örtliche Planung zur unverbindlichen Bedarfsplanung zum Stichtag 31. Dezember 2021 vorschreibt. Der Bericht wurde unter Federführung der Sozialplanung fachübergreifend erarbeitet und in die Abstimmung mit dem Facharbeitskreis Pflege sowie der Arbeitsgemeinschaft Soziale einbezogen.
Die Planung beschreibt die Entwicklungen der Pflegelandschaft und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur unter Berücksichtigung verschiedener Lebensstile. Zu den konkretisierten Handlungsfeldern gehören der Ausbau von Plätzen in der Tagespflege sowie in Pflegewohngruppen. Zudem ist eine jährliche Stichtagsbefragung aller voll- und teilstationären Einrichtungen ab dem Jahr 2022 vorgesehen. Der Bericht thematisiert zudem die Versorgungskapazitäten ambulanter Pflegedienste und den Bedarf an Palliativversorgung.
Aufgrund der Corona-Situation kam es bei der Erstellung des Berichts zu zeitlichen Verzögerungen. Die nächste Pflegeplanung ist für das Jahr 2024 geplant und soll künftig in einem zweijährlichen Rhythmus erfolgen, um als Grundlage für langfristige Prozesse zu dienen. Für die kommende Berichtsvorlage sind Schwerpunkte auf die Bedürfnisse von Senioren mit Behinderungen sowie auf Menschen mit demenziellen Erkrankungen vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die Bezirksvertretungen, der Integrationsrat, der Seniorenbeirat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Planung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.05.2022 · Rat der Stadt Essen (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2022 · Seniorenbeirat (bis 04 / 2022) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 24.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.02.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (9. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Durchführung des Schloßparkfestes 2022Zur Vorlage · 0202/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV des Stadtbezirks IV wird um eine Entscheidung zur Durchführung des Schlossparkfestes im Zeitraum vom 29. Juli bis zum 31. Juli 2022 gebeten. Die Renate Rendschmidt GmbH plant die Durchführung des jährlichen Borbecker Schlossparkfestes, das als historischer Jahrmarkt konzipiert ist. Für die Veranstaltung werden Flächen der Schloßstraße, die Zufahrt zum Schloßpark sowie Flächen des Schloßparkes selbst beansprucht. Die Flächennutzung umfasst Bereiche des Amtes für Straßen und Verkehr sowie Flächen der Grün und Gruga.
Der Aufbau der Veranstaltung ist ab dem 25. Juli 2022 vorgesehen, während der Abbau bis zum 3. August 2022 abgeschlossen sein soll. Laut der vorliegenden Vorlage wurden die Rahmenbedingungen hinsichtlich des Denkmalschutzes mit der Grün und Gruga abgestimmt, wobei eine besondere Sorgfalt beim Aufbau und der Nutzung der Flächen vorgesehen ist. Die eingereichten Aufbau- und Lagepläne weisen keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den Vorjahren auf.
Die Erteilung der Genehmigung durch die Verwaltung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung aller beteiligten Fachdienststellen sowie unter Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt gültigen Coronaschutzverordnung. Die Verantwortung für die Abstimmung und die Einhaltung eines notwendigen Hygienekonzeptes liegt beim Veranstalter. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung der Bezirksvertretung IV zur Durchführung der Veranstaltung vor.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 18.Aufstellung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude Haus-Berge-Str.179 in Essen-BocholdZur Vorlage · 0254/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV wird über den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Straßencafés in Essen-Bochold beraten. Der Inhaber des Restaurants „Balikci Fischhaus“ in der Haus-Berge-Straße 179 hat die Nutzung der öffentlichen Gehwegfläche unmittelbar an der Hausfassade beantragt.
Die geplante Fläche für das Straßencafé soll eine Größe von 1,00 Meter Tiefe und 4,00 Metern Breite aufweisen. Da der Gehweg in diesem Bereich zwischen der Hausfront und einem vorhandenen Grünbeet eine Breite von etwa 3,00 Metern aufweist, bleibt nach der Aufstellung eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr erhalten. Um die Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten, ist die Betriebszeit der Außengastronomie auf bis 22.00 Uhr zu beschränken.
Da die im Prüfverfahren beteiligten Dienststellen keine Einwände gegen die Einrichtung des Straßencafés geäußert haben, beabsichtigt die Verwaltung, dem Antrag zu entsprechen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV keine Bedenken gegen die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis erhebt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 19.Sachstandsbericht zum Neubau des Hallenbades Essen-BorbeckZur Vorlage · 0102/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Neubau des Hallenbades Essen-Borbeck informiert über den aktuellen Planungsstand und die Anpassungen im Bauvorhaben. Die Entwurfsplanung für die Variante mit Schwimmbad, Lehrschwimmbecken und Gymnastikhalle wurde abgeschlossen. Aufgrund neuer Vorgaben der Stadtwerke Essen zur Entwässerung des Bebauungsplangebiets und zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes ist eine Anhebung des Schwimmbadgeländes um etwa einen Meter erforderlich. Dies bedingt eine Verschiebung des Gebäudes und der Zuwegung um drei Meter nach Westen sowie den Bau einer Stützmauer. Die entsprechenden Umplanungen sollen bis Februar 2022 abgeschlossen sein.
Hinsichtlich der Vergabe wurde nach einer rechtlichen Prüfung von einer Generalunternehmerbeauftragung abgesehen. Die Sport- und Bäderbetriebe führen das Projekt stattdessen im Wege der Einzelunternehmervergabe fort. Für den Bebauungsplan ist die Offenlage für das dritte Quartal 2022 vorgesehen, wobei die Einreichung des Bauantrags voraussichtlich im vierten Quartal 2022 erfolgen kann.
Die Kostenprognose weist auf eine Steigerung der Gesamtkosten um etwa 3,0 Millionen Euro im Vergleich zur ursprünglichen Berechnung von 2021 hin, was auf die allgemeine Baupreisentwicklung zurückzuführen ist. Der aktuelle Zeitplan sieht einen Baubeginn im Juni 2023 und eine Eröffnung im Februar 2025 vor. Die Verwaltung stuft das Risiko für die termingerechte und kostengerechte Umsetzung aufgrund der Verzögerungen im Bebauungsplanverfahren, der notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen und der Baupreissteigerungen als hoch ein.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Citybahn, Abschnitt Berthold-Beitz-Boulevard über Essen 51 bis Haus-Berge-StraßeZur Vorlage · 0178/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr (0178/2022/6) befasst sich mit der Planung der „Citybahn Essen“, insbesondere des Abschnitts zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard über Essen 51 bis zur Haus-Berge-Straße. Das Projekt umfasst den Neubau von Straßenbahngleisen, die Erneuerung der Trasse im Entwicklungsgebiet Essen 51 sowie die Umgestaltung der Haus-Berge-Straße. Geplant sind vier neue barrierefreie Haltestellen an den Standorten Krupp-Park, Schacht Amalie, Bergmühle sowie an einem Schulgebäude. Zudem sollen Radverkehrsanlagen angepasst werden, unter anderem durch die Einrichtung eines 1,85 Meter breiten Radfahrstreifens mit einem 0,50 Meter breiten Sicherheitsstreifen. Im Bereich der Haus-Berge-Straße entfallen etwa 40 Pkw-Stellplätze, wobei im Abschnitt Zollstraße bis Bocholder Straße 30 Plätze erhalten bleiben. Für die Begrünung sind 54 Ersatzpflanzungen vorgesehen.
Die vorläufigen Gesamtkosten belaufen sich auf 31.750.000 Euro. Davon übernimmt die Ruhrbahn GmbH 27.775.000 Euro und die Stadt Essen 3.975.000 Euro. Der städtische Anteil deckt Kosten für Straßenbau, Beleuchtung, Signalisierung, Entwässerung und Begrünung ab. Die Umsetzung ist für den Zeitraum 2024 bis 2025 vorgesehen, wobei die Inbetriebnahme der Citybahn auf Anfang 2026 möglich ist. Der Planfeststellungsbeschluss wurde für den Herbst 2022 erwartet. Die Maßnahme dient der Erfüllung der Barrierefreiheit nach dem Personenbeförderungsgesetz und wird durch Zuschüsse von Land und Bund finanziert. Eine Klimaprüfung bewertet die Auswirkungen als positiv, da eine Verlagerung des Verkehrs vom Kfz- zum ÖPNV-Bereich eine Reduktion des CO2-Ausstoßes bewirkt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (11. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.02.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK)Zur Vorlage · 2270/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2270/2021/6 befasst sich mit dem Essener Kleingartenentwicklungskonzept (EKEK). Ziel des Konzepts ist die Sicherung von Beständen, die Bereitstellung von Ersatzflächen sowie der Umbau und die Aufwertung von Kleingartenanlagen. Das Dokument umfasst einen Abschlussbericht sowie Vereinssteckbriefe für 114 Vereine. Im Essener Stadtgebiet werden etwa 425,5 Hektar kleingärtnerisch genutzt, wovon 363,3 Hektar dem Stadtverband der Kleingärtnervereine Essen e. V. zugeordnet sind. Die durchschnittliche Parzellengröße beträgt circa 349 Quadratmeter.
Der Erstellungsprozess des Konzepts dauerte etwa drei Jahre und beinhaltete verschiedene Fachbereiche sowie Beteiligungsverfahren, unter anderem eine Fragebogenaktion mit 1.364 Rückläufen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen I bis IX, die relevanten Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Rat der Stadt Essen das EKEK zur Kenntnis nehmen.
Das Kleingartenwesen übernimmt soziale, ökologische und stadtgestalterische Funktionen, etwa bei der Klimaanpassung und der Biodiversität. Es wird ein Optimierungsbedarf bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Vorstandsarbeit festgestellt. Die Pachtverhältnisse weisen eine hohe Kontinuität auf, wobei 77,6 % der Pächter ihre Flächen seit über fünf Jahren nutzen. Aufgrund der geringen Fluktuation wird mit weniger als 200 Neupächtern pro Jahr gerechnet. Als Handlungsbedarf werden die Sicherung personeller und finanzieller Mittel für die Verwaltung sowie die Neugestaltung des Generalpachtvertrags von 2013 zur Erhöhung der Rechtssicherheit angeführt. Hierzu finden bereits Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Stadtverband statt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (11. Sitzung)
- 01.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Maßnahmen zur Umsetzung der Spielraumleitplanung im Zeitraum 2022 bis 2024Zur Vorlage · 0295/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0295/2022/6 beschreibt die Maßnahmen zur Umsetzung der Spielraumleitplanung der Stadt Essen für den Zeitraum 2022 bis 2024. Ziel der Planung ist die Sicherstellung der Spielplatzqualität, die Deckung des Bedarfs in unterversorgten Stadtteilen sowie die Förderung der Teilhabe in Gebieten mit Kinderarmut.
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine Steigerung der investiven Haushaltsmittel vorgesehen, die von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2022 über 3 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 3,9 Millionen Euro im Jahr 2024 ansteigt. Zur personellen Umsetzung werden bis zu sechs Planstellen benötigt, wobei 0,5 Vollzeitäquivalente für die Fortschreibung und 3,5 Vollzeitäquivalente für die Projektumsetzung vorgesehen sind.
Im Rahmen einer Generalsanierung sind 99 Spielplätze mit hohem oder sehr hohem Handlungsbedarf identifiziert worden, von denen bis 2024 etwa zwei Drittel bearbeitet werden sollen. Zudem wurden zehn Stadtteile mit dem höchsten Bedarf an neuen Spielflächen ermittelt, wobei der Bedarf im Rüttenscheid mit 29.182 m² am größten ist. Die geplanten Maßnahmen umfassen Neubauten in Stadtteilen wie Holsterhausen, Südviertel, Kettwig, Bredeney und Katernberg sowie Erweiterungen und Umgestaltungen in Rüttenscheid, Kray, Kettwig und Katernberg. Der Ersatz von Spielgeräten orientiert sich an einer durchschnittlichen Lebensdauer von 15 Jahren, wobei die Kosten pro Gerät zwischen 3.000 Euro und 40.000 Euro liegen, mit Ausnahmen bei Projekten wie im Gervinuspark oder Nordpark. Die Verwaltung berichtet jährlich über den Fortschritt an die Ratsgremien.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.04.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (12. Sitzung)
- 29.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (11. Sitzung)
- 24.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (14. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (10. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 17.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (11. Sitzung) — Kenntnis mit Anmerkungen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.AErgänzung Glasdepotcontainerstandort Donnerstraße 201 (Lidl) um 2 PapiercontainerZur Vorlage · 0405/2022/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV hat die Kenntnisnahme über die probeweise Erweiterung eines Glasdepotcontainerstandortes in der Donnerstraße 201 angenommen. Im Rahmen der Vorlage 0405/2022/BV IV wurde geprüft, ob der bestehende Standort, der sich bei einem Lidl befindet, um zwei Altpapiercontainer ergänzt werden kann. Hintergrund der Anfrage war ein Anliegen aus der Bürgerschaft.
An der Donnerstraße befinden sich derzeit drei Standorte für Depotcontainer. Während die Standorte in der Donnerstraße 82/Weidenstraße sowie gegenüber der Hausnummer 38-40 neben Glas auch Papier- und Altkleidercontainer umfassen, ist der Standort in der Donnerstraße 201 bislang nur mit Glascontainern ausgestattet. Die Verwaltung und die Essener Beterrieb GmbH (EBE) stellten fest, dass die vorhandenen Standorte hoch frequentiert sind und die Füllgrade der Papiercontainer an den Standorten 2 und 3 eine dreimal wöchentliche Leerung erfordern.
Nach Prüfung der Situation durch den Fachbereich Gebührenmanagement und stadtinterne Steuerberatung sowie Rücksprache mit der EBE wird die Ergänzung um zwei Altpapiercontainer als möglich bewertet. Die Verwaltung befürwortet die Maßnahme, um den Bürgern in Dellwig ein größeres Entsorgungsvolumen für Altpapier zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, die anderen beiden Standorte zu entlasten und die Entstehung von Verunreinigungen oder illegalen Ablagerungen zu reduzieren. Nach einem Zeitraum von sechs Monaten soll eine Nachbetrachtung der Situation und der Auswirkungen auf die übrigen Standorte erfolgen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Mitteilungen der Verwaltung
- 23.1Stadtwerke Essen Kanalbaumaßnahme Möllhoven
- 23.2Jahresbericht KOD und SIKO 2020
- 23.3Fertigstellung Sportanlage Scheppmannskamp
- 24.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel
- 25.Auftragskontrollliste
- 26.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 27.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 28.Antragseingänge von bedeutender städtebaulicher und verkehrsrechtlicher Relevanz
- 29.Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Eichendorffschule-Schönebeck, städt. kath. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 30.Anfragen und Mitteilungen
- 31.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil