Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 23 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 15.09.2022
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Insektenfreundliche Beleuchtung hier: öffentliche Straßen, Immobilien der Stadt Essen und SportstättenZur Vorlage · 2037/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Umweltamtes befasst sich mit der Umsetzung von Planungen für eine insektenfreundliche Außenbeleuchtung in der Stadt Essen. Der Auftrag zur Erstellung dieser Planungen geht auf einen Beschluss des Rates vom 30. Juni 2021 zurück. Die Aufgabenstellung umfasst die Entwicklung eines Maßnahmenprogramms, die Planung einer modellhaften Beleuchtung an zwei Wegestrecken sowie die Erstellung eines Beleuchtungsleitfadens für die Bauberatung, die Bauleitplanung, die Wirtschaftsförderung und die städtischen Immobilien.
Das vorliegende Maßnahmenkonzept konzentriert sich auf Bereiche, in denen die Stadt Essen direkte Entscheidungskompetenzen besitzt und Maßnahmen unmittelbar realisieren kann. Dies betrifft die öffentliche Straßenbeleuchtung, die Immobilien der Stadt Essen sowie die städtischen Sportstätten. Öffentliche Grünanlagen werden aufgrund der geringen Anzahl an Leuchten vorerst nachrangig behandelt. Die städtischen Kernzonen, bestehend aus der City und den Stadtteilzentren, sind in diesem Schritt noch nicht enthalten, da die Abstimmung mit privaten und gewerblichen Anlagen einen komplexeren Prozess erfordert. Ein entsprechendes Ergänzungskonzept ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Der Leitfaden für die Planung und Beratung wird auf Basis der Konzepte für die genannten öffentlichen Bereiche erarbeitet. Die Verwaltung führt zudem aus, dass durch die Reduzierung der Leuchtenanzahl oder die Nutzung alternativer Beleuchtungstechniken eine Verringerung des Stromverbrauchs und somit eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz erzielt werden kann. Der Rat sowie die zuständigen Fachausschüsse sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (7. Sitzung)
- 14.12.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.12.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Durchführung des Wettbewerbes "Neugestaltung Weberplatz"Zur Vorlage · 1683/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs mit einem Ideenteil, um den Weberplatz in der nördlichen Innenstadt neu zu gestalten. Ziel des Verfahrens ist die Erarbeitung eines Gestaltungsentwurfs zur Aufwertung des öffentlichen Raums, wobei eine bauliche Umsetzung für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen ist. Für die Durchführung des Wettbewerbs ist ein Budget von 100.000 Euro veranschlagt. Davon entfallen 80.000 Euro auf die Städtebauförderung aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ und 20.000 Euro auf einen Eigenanteil der Stadt. Der Zeitraum für das Wettbewerbsverfahren ist von November 2022 bis etwa August 2023 angesetzt.
Die Maßnahme basiert auf dem Integrierten Entwicklungskonzept Soziale Stadt Essen MITTE/OST, welches vom Rat der Stadt Essen am 26.09.2018 beschlossen wurde. Die Förderung erfolgt über das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“, nachdem die interministerielle Arbeitsgruppe des Landes Nordrhein-Westfalen das Konzept anerkannt hat. Die Neugestaltung des Weberplatzes dient dazu, städtebauliche Missstände gemäß § 172 Baugesetzbuch abzuwenden und eine soziale sowie städtebauliche Zuspitzung im Quartier zu verhindern. Zudem liegt eine positive Vor-Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Planungen zur Durchführung des Wettbewerbs zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — mit Anmerkungen Kenntnis genommen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.1Durchführung des Wettbewerbes "Neugestaltung Weberplatz"Zur Vorlage · 1683/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil zur Neugestaltung des Weberplatzes in der nördlichen Innenstadt. Ziel des Verfahrens ist die Erarbeitung eines Gestaltungsentwurfs, der die Nutzbarkeit des Platzes verbessert und Aspekte der Klimaanpassung sowie der Barrierefreiheit berücksichtigt. Für die Durchführung des Wettbewerbs ist ein Budget von 100.000 Euro vorgesehen. Davon werden 80.000 Euro aus dem Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ und 20.000 Euro durch einen städtischen Eigenanteil finanziert. Der Zeitraum für das Wettbewerbsverfahren ist von November 2022 bis etwa August 2023 angesetzt, während die bauliche Umsetzung für die Jahre 2024 und 2025 geplant ist.
Die Maßnahme basiert auf dem Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) Soziale Stadt Essen MITTE/OST, welches vom Rat der Stadt Essen am 26. September 2018 beschlossen wurde. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Sozialer Zusammenhalt“. Die Neugestaltung des Weberplatzes dient der Behebung städtebaulicher Missstände gemäß § 172 Baugesetzbuch, um eine soziale und städtebauliche Ausgewogenheit im Quartier zu gewährleisten. In einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde die Auswirkung der Maßnahme auf den Klimaschutz als positiv eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Planungen zur Durchführung des Wettbewerbs zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen - Zwischenbericht zur Umsetzung des FörderprogrammsZur Vorlage · 2068/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Zwischenbericht zur Umsetzung des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ in Essen legt den aktuellen Stand der Fördermittelverwendung dar. Die Stadt konnte in drei Förderaufrufen Fördermittel in Gesamthöhe von 4.231.972,00 Euro einwerben, wobei rund 80 Prozent dieser Summe dem Bereich „Innenstadt“ zugeordnet sind. Der Durchführungszeitraum des Programms endet am 31. Dezember 2023.
Für das Jahr 2023 wurden Fördermittel in Höhe von 1.663.920,00 Euro abgerufen, während ein Betrag von 1.470.926,35 Euro nicht abgerufen wurde. Für das Jahr 2022 wird eine Verausgabung von etwa 415.234,80 Euro geschätzt, wodurch nicht verausgabte Mittel in Höhe von 601.749,45 Euro zurückgezahlt werden müssen. Etwa 70 Prozent der beantragten Mittel entfallen auf den Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“.
Als Gründe für die geringere Ausgabenquote werden die Covid-19-Pandemie, der Ukraine-Krieg sowie Schwierigkeiten bei der Mietreduktion und der Konzeptvermittlung angeführt. Mittel für die Machbarkeitsstudien zu den Objekten „Immobilie Markt 5-7“ und „Rathenaustraße 2/Theater-passage“ entfallen aufgrund der Neukonzeption der Zentralbibliothek. Im Bereich der Abwicklungskosten findet keine Verausgabung statt, da die Koordination durch das Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung selbst übernommen wird. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen. Ein abschließender Bericht wird nach Ende des Durchführungszeitraums vorgelegt.
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- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Bebauungsplan "Umbau Friedrichstraße" Information über die Planung sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1983/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Umbau Friedrichstraße“. Das etwa 4,25 Hektar große Plangebiet im Essener Stadtteil Südviertel umfasst die Abschnitte der Friedrichstraße zwischen der Hans-Böckler-Straße und der Kreuzung Bismarckstraße/Alfredstraße.
Anlass der Planung ist der geplante Ausbau der Friedrichstraße von der Schwanenkampbrücke bis zur Kaupenstraße sowie der dritte Bauabschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards. Während der Ausbau der Verkehrsflächen bisher auf bestehenden Bebauungsplänen basierte, erfordert die geplante Erhöhung der Kapazität durch zusätzliche Fahrspuren ein neues Planrechtsverfahren. Zudem ergaben Gutachten zur Lärmbelastung, dass die prognostizierten Verkehrsaufkommen eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan durchzuführen. Die Bezirksvertretung I hat im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt die Durchführung, und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen ist mit der Entscheidung befasst. Die notwendigen Untersuchungen zur erwarteten Verkehrsmenge und zur Lärmbelastung liegen vor, sodass der Prozess der Beteiligung nun eingeleitet werden kann.
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Beratungsfolge
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und erst zur Beratung AVM vorgesehen, Wird durch Ergänzungsvorlage ersetzt,
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt und erst zur Beratung AVM vorgesehen, Wird durch Ergänzungsvorlage ersetzt, - 6. A.Finale Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofes Rüttenscheid Stadtbezirk: II, Stadtteil: RüttenscheidZur Vorlage · 2029/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Zwischenbericht zur Erstellung eines Masterplans für das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes Rüttenscheid vorgelegt. Ziel des Masterplans ist die Festlegung einer finalen Ordnung der Flächen im Stadtbezirk II, wobei verschiedene Nutzungen sowie die städtebauliche Nachhaltigkeit und Klimaschutzziele berücksichtigt werden sollen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Sicherung der bestehenden Funktionen der Messe Essen GmbH. Da die Flächen als Parkplatz und Logistikfläche genutzt werden und die Flächengrößen sowie Stellplatzzahlen Voraussetzung für die Finanzierung der Messemodernisierung waren, können diese Kapazitäten nicht verringert werden. Dennoch sieht die Planung Ersatzpflanzungen vor, um den durch Bebauungsplanverfahren entfallenden Baumbestand auszugleichen. Hierbei sollen mindestens zehn Bäume im Bereich des geplanten Radweges „Rommenhöller Gleis“ gepflanzt werden, während ein Naturdenkmal an der Wittekindstraße erhalten bleibt.
Für den Rad- und Fußverkehr sind Verbesserungen der Infrastruktur vorgesehen. Die Gruga-Trasse soll im Bereich des Geländes um etwa zwei Meter verbreitert werden. Zudem wird die Anbindung der Rüttenscheider Straße an die Gruga-Trasse durch neue Rampen und Wegeverbindungen optimiert, um die Erreichbarkeit aus westlicher und östlicher Richtung zu verbessern. Die Querung der Fläche in Nord-Süd-Richtung bleibt durch die geplanten Maßnahmen gewährleistet. Die abschließende Auswertung der Ergebnisse und die Fertigstellung des Masterplans werden für das zweite Quartal 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen und zur Kenntnisnahme in den AVM am 09.02.2023 geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen und zur Kenntnisnahme in den AVM am 09.02.2023 geschoben - 6. B.Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II hier: Schaffung von Schulraum für Sofortbedarfe zum schnellstmöglichen Termin durch Systemcontainer als InterimscontainerZur Vorlage · 2010/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat beschlossen, zur kurzfristigen Sicherstellung von Schulraum für die Primar- und Sekundarstufe I und II Systemcontainer als Interimslösung einzusetzen. Ziel ist es, die ersten zehn dringendsten Bedarfe an etwa zehn Schulstandorten bis zum Schuljahresbeginn 2023/2024 zu decken. Da klassische Modulbauten und feste Baukörper zum neuen Schuljahr nicht fertiggestellt werden können, dienen die Container als Übergangslösung, bis die langfristigen Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung realisiert sind.
Die Umsetzung erfolgt nach einem vereinfachten Konzept, bei dem die Containermodule technisch auf die Strom- und IT-Versorgung beschränkt sind. Um die Erschließungszeit zu verkürzen, wird auf Gas-, Wasser- und Abwasseranschlüsse verzichtet; die Nutzung der Sanitäranlagen erfolgt über die bestehenden Hauptgebäude. Für den gesamten Prozess, einschließlich der Vergabe, Werkplanung und Ausführung, wird ein Zeitraum von etwa 12 bis 15 Monaten veranschlagt.
Die Kosten für den Kauf und die Aufstellung der Systemcontainer belaufen sich auf ein Volumen von 11 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt durch außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Jahr 2022 aus dem Projekt „Pool-Topf Systemcontainer“. Die Mittel werden durch Umwidmungen aus anderen Projekten, darunter der Neubau des Gymnasiums Nord/Ost, die Sanierung des Parkhauses Nord sowie dem Neubauprogramm Schulerweiterung, sichergestellt. Der Beschluss ermächtigt die Verwaltung zudem, externe Planer und Projektsteuerer zu beauftragen und Containerkontingente über Marktabfragen zu sichern.
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Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Bebauungsplan Nummer 6/19 "Plänkerweg /Feldwiese" Stadtbezirk: VI, Stadtteil: Katernberg Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und AuslegungsbeschlussZur Vorlage · 1752/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Entwicklung legt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bebauungsplan Nummer 6/19 „Plänkerweg / Feldwiese“ zur Entscheidung vor. Das etwa 1,1 Hektar große Areal im Essener Stadtteil Katernberg umfasst eine private Grünfläche, die derzeit als halböffentliche Abstandsgrünfläche innerhalb eines bestehenden Wohnquartiers fungiert.
Die Planung sieht eine Nachverdichtung des Standortes vor. Ziel ist die Errichtung von etwa 28 bis 34 Wohneinheiten, darunter Geschosswohnungsbau, der teilweise öffentlich gefördert werden soll, sowie eine Demenz-Wohngruppe. Zudem ist der Bau einer viergruppigen Kindertagesstätte vorgesehen. Die Entwicklung soll die vorhandene Siedlungsstruktur ergänzen und die soziale sowie technische Infrastruktur im Stadtteil stärken. Die verbindlichen Regelungen zu diesem Vorhaben sollen in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bebauungsplan aufzustellen und die Planunterlagen inklusive Begründung, Gutachten und umweltbezogener Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Von einer Umweltprüfung wird im Verfahren abgesehen. Die Bezirksvertretung VI hat im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. Der räumliche Geltungsbereich wird durch die Grenzen zum Plänkerweg, der Straße Feldwiese sowie angrenzenden Grün- und Wohnflächen definiert.
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Beratungsfolge
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.Anträge und Anfragen
- 8.1Vorbereitungen zur Vermarktung der Immobilie Rathenaustraße 2-4, Essen Stadtkern (0374/2020/7) hier: Nutzung als städtische Theaterspielstätte bis zum 30.06.2024Zur Vorlage · 2053/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Nutzung der Immobilie in der Rathenaustraße 2-4 im Stadtkern betrifft. Der Antrag zielt darauf ab, den bestehenden Vermarktungsbeschluss vom 26. August 2020 zu ergänzen. Konkret wird beantragt, den städtischen Theaterspielstätten „Casa Nova“ und „Casa Box“ die Nutzung ihrer bisherigen Räumlichkeiten für die Spielzeit bis zum 30. Juni 2024 zu ermöglichen.
Zusätzlich wird die Stadtverwaltung ersucht, bis spätestens zum zweiten Quartal des Jahres 2023 geeignete und langfristig nutzbare Alternativflächen für die beiden Theaterspielstätten zu benennen. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen über die Ergänzung des Vermarktungsbeschlusses entscheidet, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Kulturausschuss die Vorlage zur Kenntnis nehmen sollen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Kulturausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.2Grundstück des Stadtbads Borbeck für die Verbesserung städtischer Angebote nutzen (1855/2022/CDU/GRÜNE)Zur Vorlage · 2064/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die zukünftige Nutzung des Grundstücks des Stadtbads Borbeck an der Vincke-Straße regeln soll. Die Verwaltung wird darin gebeten, dem Beschluss der Bezirksvertretung IV vom 8. November 2022 zu folgen und bei der anstehenden Planung eine städtische Büro- und Verwaltungsnutzung vorzusehen.
Ziel des Antrags ist die Erarbeitung eines Konzepts für moderne Büroräume sowie für die Unterbringung von publikumsintensiven Verwaltungsbereichen. Diese Entwicklung soll in Zusammenarbeit mit der Allbau GmbH erfolgen, welche die Eigentümerin der angrenzenden Grundstücke ist. Durch die Ansiedlung dieser Bereiche soll die Frequenz im Mittelzentrum Borbeck gesteigert werden.
In die Planung soll zudem die Realisierbarkeit des Konzepts der Universität Duisburg-Essen zur Entwicklung der Stadtteilbibliothek einfließen. Ebenso sind die Ergebnisse des Bürgerworkshops vom 6. September 2022 zu berücksichtigen. Die Antragsteller sehen durch die geplante Nutzung die Möglichkeit, die Stadtteilbibliothek in barrierefreie und besser erreichbare Räumlichkeiten umzusiedeln. Ein möglicher Entwurf sieht zudem vor, den Eingangsbereich der Verwaltung so zu platzieren, dass eine Verbindung zur Fußgängerzone entsteht.
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Beratungsfolge
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.3Vorbereitung eines Allgemeinen Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Willy-Brandt-Platz“Zur Vorlage · 2065/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für einen neuen Bebauungsplan im Bereich des Willy-Brandt-Platzes vorsieht. Das betreffende Gebiet wird im Norden durch die Lindenallee, im Osten durch den Willy-Brandt-Platz, im Süden durch die Hachestraße und im Westen durch die Straße An der Reichsbank begrenzt.
Ziel des Verfahrens ist die Überarbeitung und Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 04/85 aus dem Jahr 1985. Dieser weist das Areal, welches das Gebäude der ehemaligen Hauptpost sowie weitere Betriebsanlagen umfasst, als Gemeinbedarfsfläche für die Deutsche Bundespost aus. Laut Antrag hat sich der Bedarf an solchen Gemeinflächen verändert.
Die Neugestaltung soll der Fläche neue Nutzungsmöglichkeiten zuführen, um die Aufwertung der Innenstadt zu unterstützen. Dabei soll ein städtebauliches Entree am Eingang zur Innenstadt geschaffen werden, das mit der Gestaltung des Willy-Brandt-Platzes im Einklang steht. In die Planung sollen zudem die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Innenstadt sowie aktuelle städtebauliche Entwicklungen im Plangebiet, wie die Aufgabe einer Galeria-Filiale und die Fortentwicklung des Eickhauses, einfließen. Die Stadtverwaltung wurde gebeten, den Aufstellungsbeschluss zeitnah dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.4Entwicklungspotentiale zur Schaffung von Wohnraum und Kindertagesbetreuung im Bereich Worringstraße 285 BurgaltendorfZur Vorlage · 2066/2022/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 2066/2022/FDP einen Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Ziel des Antrags ist die Prüfung von Entwicklungspotenzialen auf dem Grundstück in der Worringstraße 285 im Essener Stadtteil Burgaltendorf.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung die Möglichkeiten zur baulichen Entwicklung dieser Fläche aus Sicht der Stadtverwaltung untersucht und mögliche Schritte zur Realisierung darlegt. Dabei soll die Prüfung mit Priorität darauf ausgerichtet sein, Wohnraum sowie eine Kindertagesbetreuung auf dem Areal zu schaffen. Zudem wird die Prüfung der Erstellung eines Bebauungsplanes für das betreffende Grundstück gefordert.
Als Begründung führt die Fraktion den hohen Bedarf an Wohnraum in Essen und speziell im Stadtteil Burgaltdorf an. Unter Verweis auf eine Wohnungsraumanalyse wird darauf hingewiesen, dass bis zum Jahr 2030 etwa 16.500 neue Wohnungen in der Stadt benötigt werden, um der Bevölkerungsentwicklung gerecht zu werden. Hierfür müssten Flächen im Stadtgebiet identifiziert und die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Das etwa 11.000 Quadratmeter große Grundstück in der Worringstraße wird als eine solche potenzielle Fläche angeführt.
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Beratungsfolge
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben - 9.Verschiedenes
- 10.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 11.Außenwerbekonzept für die Stadt EssenErgebnis: abgesetzt/vertagt und der Wunsch zur Beteiligung aller BVen geäußert
- 12.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 13.Grundstückangelegenheiten
- 14.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 14.1GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 15.Anträge und Anfragen
- 16.Mitteilungen der Verwaltung
- 17.Pressemitteilung