Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Viertelstunde
- 2.Niederschrift Nr. 19 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 11.05.2023
- 3.Niederschrift Nr. 20 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 01.06.2023
- 4.Stadtteilprojekt Altendorf
- 5.Stadtteilprojekt Frohnhausen
- 6.Bericht der Beauftragten
- 7.Grillflächen im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0785/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Ausweitung eines Pilotprojekts für geordnetes Grillen auf das gesamte Essener Stadtgebiet sowie den Ausbau öffentlicher Toilettenanlagen vor. Für das Jahr 2023 ist die Einrichtung von insgesamt zehn Grillzonen geplant. Diese umfassen neben bestehenden Flächen im Stadtbezirk I auch neue Standorte in den Bezirken II, III, IV, V, VI, VII und IX. Die Überwachung dieser Zonen soll durch den Kommunalen Ordnungsdienst in Zusammenarbeit mit der RGE Servicegesellschaft Essen mbH erfolgen, wobei die RGE zur Personalgestellung beauftragt werden soll. Zur Abfallentsorgung sind 1.100-Liter-Großcontainer sowie separate Ascheentsorgungsstationen vorgesehen. Parallel dazu soll die Aufstellung von Toiletten in 14 Parkanlagen realisiert werden.
Die Ersteinrichtung von acht weiteren Grillzonen erfordert Investitionen von rund 160.000 Euro. Die jährlichen Sachkosten für Reinigung, Entsorgung und Überwachung werden auf insgesamt 715.000 Euro geschätzt. Für das Haushaltsjahr 2023 sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen in Höhe von 210.000 Euro durch die Fraktion Grün und Gruga sowie 352.000 Euro durch das Ordnungsamt erforderlich. Die Deckung dieser Mittel soll durch erwartete Mehrerträge der Messe Essen GmbH erfolgen, wobei die Entscheidung über die Bereitstellung beim Kämmerer liegt. Zudem sind 53.000 Euro für Ökotoiletten im Stadtgarten sowie 177.500 Euro für weitere Maßnahmen im Jahr 2023 vorgesehen. Ein Weiterbetrieb über das Jahr 2023 hinaus ist von den Erfahrungen des Testbetriebs und der Finanzierbarkeit abhängig. Die Entscheidung über die Ausweitung obliegt den Bezirksvertretungen I bis IX, während die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen abgeben sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (19. Sitzung) — 1. Die BV IX lehnt einstimmig die von der Verwaltung vorgeschlagene Grillzone ab und beschließt eine Grillzone auf einer Grünfläche, die sich zwischen Spielplatz und Skateranlage befindet, einzurichten (s. Bild).
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Frentrop (fraktionslos)
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit Anmerkungen der Fraktionen
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit geänderter Beschlussfassung
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung) — Punkt 1 (Ausweitung Pilotprojekt) und Punkt 2 (Einsatz von Sevicekräften RGE etc.) für den Bezirk VI mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung abgelehnt Punkt 3 (Aufstellung Toiletten) einstimmig zugestimmt.
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (19. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII stimmt der Einrichtung der Grillzonen im Volksgarten Kray (Skateanlage) und an der Henglerstraße sowie den begleitenden Maßnahmen und Regelungen einstimmig, bei einer Enthaltung, zu.
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — eingebracht
- 06.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.aGrillflächen im öffentlichen Raum hier: dem Bezirk gerecht werdenZur Vorlage · 1253/2023/Die PARTEI/Die LINKE · Antrag BV III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE PARTEI/DIE LINKE der Bezirksvertretung III hat einen Antrag gestellt, der die Ausweitung von Grillflächen im öffentlichen Raum des Stadtbezirks zum Ziel hat. Die Verwaltung wird darin gebeten, das bestehende Grillzonen-Pilotprojekt im Bezirk III bereits bis zum Jahr 2024 auszuweiten. Damit soll eine frühzeitige Sammlung von Erfahrungswerten ermöglicht werden.
Darüber hinaus fordert die Fraktion die Erarbeitung einer Lösung, um die Ausweisung weiterer Grillzonen im Stadtbezirk zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, welche Flächen zusätzlich zu den bestehenden Parks und Grünanlagen für die Nutzung als Grillzonen umgestaltet werden können. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller verweist darauf, dass die aktuelle Anzahl von einer einzigen Grillzone angesichts der Einwohnerzahl des Bezirks nicht ausreiche.
Die Begründung des Antrags sieht in der Einrichtung gekennzeichneter Grillzonen, die mit erweiterten Abfallentsorgungskapazitäten und öffentlichen Toilettenanlagen ausgestattet sind, eine Möglichkeit, soziale und ökologische Spannungen zu reduzieren. Durch die Einbeziehung von Flächen außerhalb von Grünanlagen sollen neue Nutzungsflächen für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (22. Sitzung) — zurückgezogen
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.Be-MoVe-Projekt, hier: Verstetigung und weitere Erprobung von Fahrradabstellanlagen und Standorten für MobilpunkteZur Vorlage · 1107/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Be-MoVe“ wird die Verstetigung und weitere Erprobung von Fahrradabstellanlagen sowie Standorten für Mobilpunkte in Essen angestrebt. Die Vorlage 1107/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 bezieht sich auf die Auswertung der bisherigen Erprobungsphase, bei der fünf Plattformen in den Stadtteilen Holsterhausen und der Innenstadt genutzt wurden.
Basierend auf den Nutzungsdaten im Zeitraum von Januar bis Juni 2023 sollen die Standorte Gemarkenstraße 50, Keplerstraße 98 und Menzelstraße 26 durch fest eingebaute Bügel dauerhaft etabliert werden, da dort durchschnittlich mehr als drei Buchungen pro Tag bei Metropolrad Ruhr verzeichnet wurden. Im Gegensatz dazu werden die Standorte Böcklinstraße und Rottstraße aufgrund einer geringen Nutzung von weniger als zwei Buchungen pro Tag aufgegeben.
Zudem ist die Erprobung von fünf neuen Standorten für eine Dauer von zehn Monaten im Rahmen einer Sondernutzung vorgesehen. Diese umfassen die Brunnenstraße 55, die Frohnhauser Straße 228/219, die Witteringstraße 64, die Berliner Straße 87 sowie die Cranachhöfe. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der Attraktivität aktiver Mobilität und damit eine Unterstützung des Klimaschutzes. Eine quantitative Abschätzung der Auswirkungen ist aufgrund der derzeit fehlenden Datengrundlage nicht möglich, die tatsächliche Wirkung soll jedoch im Rahmen einer Evaluation überprüft werden. Den Bezirksvertretungen I und III sowie dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird die Kenntnisnahme des Berichts sowie die Zustimmung zur Verstetigung bzw. Erprobung vorgeschlagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit Änderung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen mit Änderung - 9.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Konzept zur Einführung eines LastenradverleihsystemsZur Vorlage · 0884/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat ein Konzept zur Einführung eines Lastenradverleihsystems vorgelegt, das im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) sowie zur Erweiterung des Bikesharing-Angebots entwickelt wurde. Ziel des Systems ist es, eine Nutzungsmöglichkeit für Personen zu schaffen, die Lastenräder nur gelegentlich benötigen oder über keine eigenen Anschaffungsmöglichkeiten und Abstellflächen verfügen.
Das Vorhaben sieht vor, einen Dienstleister zu beauftragen, der die elektrisch unterstützten, einspurigen Lastenräder im Eigentum des Betreibers bereitstellt und wartet. Die Verleihstationen sollen zunächst für vier Jahre an zwölf festgelegten Standorten im Stadtgebiet etabliert werden, darunter Orte wie der Limbecker Platz, der Rüttenscheider Stern und der Katernberger Markt. Die Stationen sollen auf Kfz-Stellplätzen angeordnet werden und ohne aufwendige bauliche Maßnahmen oder festen Stromanschluss funktionieren. Die Buchung soll über eine App des Betreibers sowie über die Schnittstelle der App „ZÄPP“ möglich sein.
Die Finanzierung der einmaligen Bereitstellungskosten von etwa 75.000 Euro sowie der jährlichen Betriebskosten von circa 30.000 Euro erfolgt aus dem Budget des SECAP-Maßnahmenprogramms. Die Einnahmen aus dem Verleih sollen zu gleichen Teilen zwischen dem Betreiber und der Stadt Essen aufgeteilt werden. Nach der Implementierung ist eine Evaluation der Standorte nach etwa sechs Monaten vorgesehen, um bei geringer Nutzung eine Verlegung oder bei hoher Auslastung eine Aufstockung des Angebots zu prüfen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Stützpunkte sollten in die Wohngebiete (CDU); keine Finanzierung durch die Stadt (EBB/FDP)
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Sachstand zur Realisierung von Schulneubaustandorten und Schulerweiterungen, die nicht am Schulstandort möglich sindZur Vorlage · 0705/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0705/2023/7 des Geschäftsbereichs 7 befasst sich mit der Umsetzung von Schulneubauten und Schulerweiterungen in Essen, um den Bedarf für fünf weiterführende Schulen, drei Grundschulen und eine Förderschule zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Ausschreibung einer Grundschule im Bereich Rüttenscheid zu beauftragen, da kein städtisches Grundstück zur Verfügung steht. Zudem sollen die Planungen für Grundschulneubauten in Bedingrade/Frintrop sowie in Altendorf unverzüglich aufgenommen werden. Bis September 2023 soll die Verwaltung zudem geeignete Flächen für zwei Gesamtschulen und ein Gymnasium vorschlagen.
Im Bereich der weiterführenden Schulen wurden 25 potenzielle Flächen geprüft, wobei für 22 Flächen neues Planungsrecht erforderlich ist. Für eine Realschule im Bezirk I und ein Gymnasium im Bezirk VI stehen verschiedene Optionen zur Auswahl, während die Fläche Hubertstraße/Ernestinenstraße als geeignet für eine Förderschule betrachtet wird.
Der Schulentwicklungsplan beschreibt zudem einen Erweiterungsbedarf an 60 Standorten. Die Verwaltung prüft hierbei Erweiterungsmöglichkeiten im Bestand sowie externe Flächen zwischen 1.500 m² und 3.500 m². Zehn Containermaßnahmen an neun Standorten werden derzeit vorbereitet; die Übergabe an die Schulen ist ab Dezember 2023 geplant. Für 23 Schulen ist eine Erweiterung am Standort nicht möglich, während für neun Schulen bereits nahegelegene Standorte identifiziert wurden. Für 14 weitere Schulen werden die Umsetzbarkeit konkreter Standortoptionen geprüft. Die Realisierung von Investorenangeboten erfordert eine Ausschreibung sowie eine politische Beschlussfassung über den Zuschlag.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Standort Am Schacht Hubert: wegen Recyclingbetrieb und Verkehrsübungsplatz bitte neu überdenken Standort Glückstraße: Andienung der Schule besser über Burggrafenstraße; Grünfläche erhaltenswert?
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit nachträglicher Kenntnisnahme der BVen I, II, III, IV und VI
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2023/2024Zur Vorlage · 0703/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, bestimmte Kindertageseinrichtungen als neu einzurichtende Familienzentren für das Kindergartenjahr 2023/2024 an das Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Ziel des Landesprogramms „Familienzentren NRW“ ist die Unterstützung von Familien im Alltag sowie die Förderung von Erziehungs- und Bildungskompetenzen. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt durch eine Projektgruppe auf Basis von Kriterien wie der Eignung der Einrichtungen, dem Bedarf im Stadtteil sowie der Berücksichtigung von Sozialindikatoren.
Für das kommende Kindergartenjahr werden sechs neue Standorte in den Stadtteilen Bergerhausen, Frohnhausen, Haarzopf, Altenessen-Nord, Vogelheim und Stoppenberg vorgeschlagen. Damit erhöht sich das Kontingent der Förderpakete in Essen auf 114. Nach der Zertifizierung werden insgesamt 147 Kindertageseinrichtungen sowie drei weitere Verbundpartner als Familienzentren in der Stadt agieren. Die Auswahl berücksichtigt sowohl Quartiere mit besonderem Bildungsbedarf als auch Stadtteile ohne bisherige Familienzentren, um die stadtweite Infrastruktur zu stärken.
Die jährliche Landesförderung beträgt 20.000 Euro pro Familienzentrum. Die kommunalen Kosten für die sechs neuen Zentren belaufen sich auf insgesamt 126.459,30 Euro, wobei die Zuschüsse in gleicher Höhe durch zusätzliche Landesmittel gedeckt werden. Die Vorlage wurde zudem den Bezirksvertretungen sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Freiwillige Kostenübernahme für die befristete Schaffung zusätzlicher Kinderbildungs- und Betreuungsplätze als Dependance zur Kita Tommesweg 30Zur Vorlage · 0626/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die befristete Schaffung von 45 zusätzlichen Kinderbildungs- und Betreuungsplätzen in Haarzopf beschlossen. Bei den betreffenden Plätzen handelt es sich um eine Dependance der Kita Tommesweg, die in Pavillons auf einem Grundstück der katholischen Kirchengemeinde Christus König untergebracht ist. Diese Übergangslösung ist bis zur Inbetriebnahme der neuen Kita Fulerumer Straße durch das Diakoniewerk Essen geplant, welche zum 01.02.2024 erfolgen soll.
Im Rahmen des Beschlusses übernimmt die Stadt Essen die anfallenden Mietkosten für die Bereitstellung der Pavillons für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024. Die Stadt Essen tritt hierbei als Mieterin auf, nachdem ein Pachtvertrag mit der Propsteipfarrei St. Ludgerus geschlossen wurde. Die Kosten für die Miete werden teilweise durch Mietkostenzuschüsse des Landes nach dem Kinderbildungsgesetz refinanziert.
Zusätzlich übernimmt die Stadt Essen für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024 einen Anteil von 0,8 Prozent am Trägeranteil des KiTa Zweckverbandes. Die Finanzierung der Sachkosten erfolgt im Haushaltsjahr 2023 über zusätzliche überplanmäßige Mittel, während die Kosten für das Jahr 2024 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt werden. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat den Vorgang zur Kenntnis genommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 0532/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Förderung von zwei weiteren Quartiershausmeister-Stellen bei der Caritas Essen gGmbH bis Ende 2023 zu unterstützen. Hintergrund ist das Auslaufen der Finanzierung durch das Jobcenter für die bisher als Quartierskümmerer eingesetzten Stellen in den Stadtteilen Bergmannsfeld und Hörsterfeld. Die Überführung in das stadtweite Programm der Quartiershausmeister soll die Aufgabenbereiche und die Finanzierung angleichen. Für den Zeitraum von acht Monaten im Jahr 2023 wird ein Bezuschussungsbedarf von maximal 34.000 Euro veranschlagt, wobei die Kosten aus dem Haushalt der Stadt Essen gedeckt werden sollen. Die Stellen sind mit jeweils einem Vollzeitäquivalent der Entgeltgruppe E4 TVöD angesetzt.
Der Bericht beschreibt zudem verschiedene Maßnahmen zur Quartiersentwicklung und Kriminalprävention in den Essener Bezirken. Im Bezirk I ist die Umgestaltung eines Parkplatzes an der Kleinen Stoppenberger Straße geplant, um dem Drogenhandel entgegenzuwirken. In den Bezirken III und IV leisten Quartiershausmeister Präventionsarbeit, unter anderem durch Kooperationen mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE), dem Ordnungsamt und der Polizei. Im Bezirk IV wird zudem ein Streetwork-Projekt mit der Universität Duisburg-Essen sowie Trainings für Grundschüler durch die Werkstatt Solidarität Essen gGmbH durchgeführt, wofür eine Erhöhung der Sachkosten vorgesehen ist. In den Bezirken V, VI und VII konzentrieren sich die Tätigkeiten der Quartiershausmeister auf die Ordnung, Sicherheit und die Unterstützung von Netzwerken wie dem Aktionsbündnis sicheres Altenessen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Einführung des Identsystems in der AbfallabfuhrZur Vorlage · 0799/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen führt zum 1. Januar 2024 ein Ident-System in der Abfallabfuhr ein. Diese Maßnahme ist Bestandteil der Modifikation des Entsorgungsvertrages mit den Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE). Das System umfasst die Restabfall-, Bioabfall- und Papiertonnen und dient der effizienteren Verwaltung der etwa 210.000 kommunalen Bestandstonnen.
Im Rahmen der Umstellung werden die Abfallbehälter mit Barcodeetiketten und Transponderchips nachgerüstet. Die eingesetzten Müllfahrzeuge erhalten eine technische Ausstattung, die eine direkte Datenverarbeitung in die Behälterverwaltung ermöglicht. Durch die Barcodes und Chips können Informationen zu Art, Größe und Leerungshäufigkeit eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden, wodurch die bisherigen analogen Betriebstagebücher durch einen digitalen Leistungsnachweis ersetzt werden.
Die Grundstückseigentümer werden über Informationsschreiben ab Juni 2023 über die notwendigen Mitwirkungsschritte informiert. Die Eigentümer sind für das Anbringen der Barcodeetiketten verantwortlich. Zudem muss der Zugang zu den Gefäßen für das Personal zur Nachrüstung der Transponderchips sichergestellt werden. Der Nachrüstungsprozess soll bis zum Jahresbeginn 2024 abgeschlossen sein, um einen Testbetrieb im ersten Quartal 2024 zu ermöglichen. Die vollständige Inbetriebnahme ist für April 2024 geplant.
Sollten die Gefäße zum Zeitpunkt der Scharfschaltung nicht ordnungsgemäß mit Etiketten versehen sein oder der Zugang zur Chipnachrüstung nicht möglich gewesen sein, findet keine Leerung statt. Eventuelle Nachleerungen werden als kostenpflichtige Zusatzfahrten berechnet. Die rechtliche Grundlage hierfür wird durch eine Anpassung der Satzung der Stadt Essen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen geschaffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (19. Sitzung)
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Folgenlose digitale Geschwindigkeitsanzeigen: Festlegung eines neuen StandortesZur Vorlage · 1008/2023/BV III · Bezirksvertretung III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat einen Beschluss zur Versetzung einer digitalen Geschwindigkeitsanzeige vorgelegt. Das Amt für Straßen und Verkehr wird gebeten, die derzeit an der Haus-Berge-Straße 44 befindliche, folgenlose digitale Geschwindigkeitsanzeige an einen neuen Standort zu verlagern. Als neuer Einsatzort ist die Rubensstraße zwischen der Holsterhauser Straße und der Böcklinstraße in Fahrtrichtung Norden vorgesehen.
Die Entscheidung basiert auf einer vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung im August 2021, in der bereits Folgestandorte festgelegt worden waren. Die aktuelle digitale Anzeige wurde aufgrund von Schwierigkeiten bei der Montage und dem Anschluss erst im Oktober 2022 in Betrieb genommen. Da für die Umsetzung neuer Standorte ein Anordnungszeitraum von mindestens sechs Monaten zu berücksichtigen ist, wird die Versetzung nun beantragt.
Die digitalen Geschwindigkeitsanzeigen werden im Rahmen der laufenden Verwaltung eingesetzt. Die Einsatzorte beschränken sich auf Hauptverkehrsstraßen, wobei vorrangig temporeduzierte Strecken vor schützenswerten Einrichtungen ausgewählt werden. Eine Messung erfolgt grundsätzlich nur in einer Fahrtrichtung, wobei keine Datenauswertung stattfindet. Die Verkehrsbehörde entscheidet über die Anordnung der Einsatzorte im Benehmen mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei, wobei den Bezirksvertretungen ein Vorschlagsrecht eingeräumt ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Aufstellung eines Straßencafés auf der Parkplatzfläche vor dem Gebäude Berzeliusstr.11 / Ecke Riehlstraße in Essen-FrohnhausenZur Vorlage · 1005/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat der Erteilung einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé in Essen-Frohnhausen zugestimmt. Konkret betrifft dies die Nutzung einer öffentlichen Parkplatzfläche vor dem Gebäude an der Berzeliusstraße 11, Ecke Riehlstraße, bis zum 31. Oktober 2023. Durch die Inanspruchnahme der Fläche von etwa 10,50 Quadratmetern entfällt ein bisher nicht bewirtschafteter Stellplatz.
Die Grundlage für den Antrag der Gastronomie ist ein Konzept des Rates der Stadt Essen, das die Nutzung von Parkflächen für die Außengastronomie nach Ende der Pandemie unter bestimmten Kriterien ermöglicht. Da der Betrieb an Wochentagen teilweise erst ab 17:00 Uhr öffnet, fällt er unter die Kategorie der Abendgastronomie. Das vorliegende Konzept sieht vor, dass die Nutzung von Parkplätzen in Nebenstraßen oder Wohngebieten zur Belebung dieser Bereiche auch für Abendgastronomien zulässig sein kann.
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und festgestellt, dass die Voraussetzungen des Konzepts erfüllt sind. Die Nutzung beschränkt sich auf den Bereich vor dem eigenen Ladenlokal, wobei Funktionsparkplätze wie Behindertenparkplätze oder Ladezonen nicht betroffen sind. Für die Umsetzung ist ein Sicherheitsabstand von 0,30 Metern zum Fahrbahnrand sowie eine massive Absperrung zu den befahrbaren Flächen vorzusehen. Seitens der zuständigen Fachabteilung bestehen keine Bedenken gegen die Erteilung der befristeten Erlaubnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2023/2024Zur Vorlage · 1024/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Abteilung Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2023/2024. Die Maßnahme umfasst die Entfernung von Bäumen, die nach langjährigen Kontrollen als nicht mehr sicher eingestuft wurden. Als Gründe für die Notwendigkeit der Fällungen werden sichtbare Schädigungen wie Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen vergangener Trockenperioden und Stürme angeführt. Die Unfähigkeit, die Bruchsicherheit der Kronenstruktur durch baumpflegerische Maßnahmen wiederherzustellen, führt zur Entscheidung für die Entfernung, um Schäden an Eigentum und Leben Dritter zu vermeiden.
Jede Fällung wurde durch zwei unabhängige Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder durch eine sachverständige Beurteilung verifiziert. Für die Nachpflanzung wird empfohlen, die gefällten solitären Risikobäume nach Möglichkeit an derselben Stelle zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Nachpflanzungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen des Bauherrenamtes, etwa für Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe oder Straßenbäume.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass klimatische Veränderungen die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Pilzen, Bakterien und holzfressenden Insekten erhöhen, was zu einer weiteren Schwächung des Baumbestandes und künftigen Fällungen führen kann. Über zukünftige Maßnahmen werden die Bezirksvertretungen weiterhin einzeln informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Parkplatzsituation am JahnplatzZur Vorlage · 1131/2023/GRÜNE/SPD · Antrag BV III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD in der Bezirksvertretung III haben einen Antrag gestellt, die Parkplatzsituation am Jahnplatz zu untersuchen. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung dazu zu bewegen, Möglichkeiten für eine dauerhafte Verbesserung der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit einer Prüfung mit der aktuellen Situation in der Sackgasse Jahnplatz 4-21. Laut den Antragstellern ist die Durchfahrt für Personenkraftwagen aufgrund von beidseitig nicht regelkonform abgestellten Fahrzeugen häufig erschwert. Dies beeinträchtige die Befahrbarkeit für größere Fahrzeuge, wie etwa die Müllabfuhr, Paketdienste oder die Feuerwehr. Es wird darauf hingewiesen, dass das Ordnungsamt in der Vergangenheit bereits wiederholt Maßnahmen gegen Falschparker durchgeführt hat, die Wirkung dieser Kontrollen jedoch nach kurzer Zeit nachlasse. Die Fraktionen fordern daher eine nachhaltige Lösung für die Parkplatzproblematik in diesem Bereich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Errichtung einer WC-Anlage am NiederfeldseeZur Vorlage · 1132/2023/GRÜNE/SPD · Antrag BV III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in der Bezirksvertretung III haben einen Antrag zur Errichtung einer WC-Anlage am Niederfeldsee in Altendorf gestellt. Mit der Vorlage 1132/2023/GRÜNE/SPD wird die Bezirksvertretung gebeten, die Verwaltung anzuweisen, eine barrierefreie und behindertengerechte Ein-Raum-Sanitäreinrichtung an einem geeigneten Standort am Niederfeldsee zu realisieren.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit dem bestehenden Bedarf der Besucherinnen und Besucher des Sees sowie der Nutzer des Radschnellwegs, die eine solche Anlage bereits mehrfach angefordert haben. Zudem wird angeführt, dass eine WC-Anlage auch bei Veranstaltungen am Niederfeldsee eine sinnvolle Ergänzung darstelle. Ein weiterer Aspekt des Antrags ist der Hinweis auf Beschwerden aus der Nachbarschaft bezüglich des Urinierens im Wohnumfeld des Sees. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung III am 17. August 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Ergänzung
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit Ergänzung - 20.Aufstellung von Fahrradständern auf der Altendorfer StraßeZur Vorlage · 1133/2023/GRÜNE/SPD · Antrag BV III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD in der Bezirksvertretung III haben einen Antrag gestellt, der die Installation von Fahrradständern auf der Altendorfer Straße zum Gegenstand hat. Konkret wird die Verwaltung gebeten, auf dem Abschnitt der Altendorfer Straße zwischen der Helenenstraße und der Grieperstraße geeignete Radabstellanlagen zu errichten.
Die Begründung des Antrags beruht auf der Beobachtung, dass die Bewohner des Stadtbezirks III die Altendorfer Straße häufig mit dem Fahrrad nutzen. Derzeit seien die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder auf nicht geeignete Stellen beschränkt, was ein ordnungsgemäßes Anschließen der Räder erschwere. Durch die Aufstellung der Fahrradständer soll eine geordnete Abstellmöglichkeit geschaffen werden. Der Antrag wurde zur Entscheidung in der Sitzung der Bezirksvertretung III am 17. August 2023 vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt am NiederfeldseeZur Vorlage · 1134/2023/GRÜNE/SPD · Antrag BV III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD in der Bezirksvertretung III haben einen Antrag gestellt, der verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt am Niederfeldsee vorsieht. Die Anfrage richtet sich an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks III.
Der Antrag beinhaltet die Bitte an die Verwaltung, die Kontrolltätigkeiten des Ordnungsamtes am Niederfeldsee zu intensivieren. Dabei sollen insbesondere die Abendstunden sowie die Wochenenden in den Fokus der Überprüfungen gerückt werden. Hintergrund der Initiative sind Berichte von Anwohnerinnen und Anwohnern über eine Zunahme von Lärmbelästigungen. Zudem wird auf Probleme bei der Entsorgung von Müll sowie auf das Hinterlassen von Abfällen hingewiesen. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung III am 17. August 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Prüfauftrag zur Errichtung eines Sandariums auf der gepflasterten Fläche Holsterhauser StraßeZur Vorlage · 1136/2023/CDU · Antrag BV III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen des Antrags 1136/2023/CDU einen Prüfauftrag zur Errichtung eines Sandariums auf der Holsterhauser Straße eingebracht. Konkret soll die Stadtverwaltung prüfen, ob auf der gepflasterten Fläche in der Mitte der Fahrbahn, auf Höhe der Cranachhöfe, ein solches Biotop eingerichtet werden kann.
Ein Sandarium ist als künstlich angelegtes Trockenbeet definiert, das durch die Verwendung von trockenheitsresistenten, meist winterharten und einheimischen Stauden, Büschen oder ein- bis zweijährigen Pflanzen einen Lebensraum für einheimische Insekten schaffen soll. Ziel der Maßnahme ist die Förderung der Artenvielfalt.
Der Antrag stellt eine Ergänzung zu einem bereits im November 2021 gestellten Antrag dar. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Pflege eines solchen Sandariums durch die zuständige Stelle, die Grünbestands- und Grünflächen GmbH (GGE), mit einem geringen Aufwand verbunden sei. Eine Bewässerung sei lediglich bei extremer Trockenheit erforderlich, während die Pflege durch das Entfernen unerwünschter Pflanzen nur ein- bis zweimal jährlich notwendig wäre. Eine Besiedlung durch Insekten wird als einsetzender Prozess beschrieben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Durchsagen in Fahrzeugen der Ruhrbahn; Hinweis auf GefahrenquellenZur Vorlage · 1135/2023/CDU · Antrag BV III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen des Antrags 1135/2023/CDU beschlossen, die Ruhrbahn zu ersuchen, die Nutzung von Lautsprecherdurchsagen in Fahrzeugen zu erweitern. Ziel der Anfrage ist es, die Fahrgäste an Haltestellen auf bestehende Gefahrenstellen hinzuweisen.
Der Antrag begründet, dass bauliche Veränderungen an bestimmten Haltestellen, wie beispielsweise am Holsterhauser Platz, nicht kurzfristig umsetzbar seien. Da die Haltestellen im laufenden Betrieb ohnehin durch Durchsagen angekündigt werden, soll geprüft werden, ob ein entsprechender Zusatz in diesen Ansagen integriert werden kann, um die Sicherheit der Fahrgäste zu erhöhen. Die Entscheidung der Bezirksvertretung wurde für die Sitzung am 17. August 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 24.Nutzungsänderung von Taxi-Stellplätzen an der Humboldtstraße in Höhe Hausnummer 312Zur Vorlage · 1139/2023/SPD/GRÜNE · Antrag BV III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung III haben einen Antrag zur Prüfung der Nutzungsänderung von Taxi-Stellplätzen in der Humboldtstraße eingereicht. Der Antrag betrifft die drei bestehenden Taxi-Stellplätze in Höhe der Hausnummer 312.
Die Antragsteller bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die aktuelle Anzahl der Taxi-Stellplätze an dieser Stelle weiterhin notwendig ist. Es wird vorgeschlagen, mindestens einen der Stellplätze in einen Kurzzeitparkplatz umzuwandeln und einen weiteren Stellplatz mit einer Fahrradabstellanlage auszustatten.
Als Begründung für das Ersuchen wird angeführt, dass die Taxi-Stellplätze nur selten von Taxis belegt seien. Stattdessen würden die Flächen regelmäßig von Kunden angrenzender Ladenlokale genutzt. Ziel der Prüfung ist es, dem Bedarf an kurzzeitig nutzbaren Parkflächen sowie der Bereitstellung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an diesem Standort gerecht zu werden. Die Vorlage wurde zur Entscheidung in die Sitzung der Bezirksvertretung III am 17. August 2023 eingebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auf der GemarkenstraßeZur Vorlage · 1141/2023/SPD/GRÜNE · Antrag BV III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung III einen Antrag zur Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in der Gemarkenstraße gestellt. Das Vorhaben sieht vor, den Abschnitt der Gemarkenstraße zwischen dem Gemarkenplatz und der Rubensstraße zu verändern. Konkret wird beantragt, in beiden Fahrtrichtungen Kurzzeitparkplätze einzurichten, die von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr genutzt werden können. Die Parkdauer soll dabei auf maximal zwei Stunden begrenzt werden.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die aktuelle Nutzung der vorhandenen Parkflächen im Stadtteil Holsterhausen. Laut den Antragstellern werden die derzeitigen Parkplätze zum Großteil tagsüber als Dauerparkplätze genutzt. Dies führe während der Geschäftszeiten zu einem erhöhten Parkplatzsuchverkehr durch Besucher der Gemarkenstraße. Durch die Einführung der zeitlich begrenzten Parkflächen soll dieser Suchverkehr reduziert werden. Der Antrag wurde zur Entscheidung in die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 17. August 2023 aufgenommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 26.Weitere Verwendung von bezirklichen Haushaltsmitteln 2023Zur Vorlage · 1009/2023/BV III · Bezirksvertretung III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat die Verwendung von noch verfügbaren Haushaltsmitteln für das Jahr 2023 in Höhe von 19.000 Euro beschlossen. Das Budget für das laufende Jahr setzt sich aus den ordentlichen Bezirksmitteln sowie aus einem Übertrag von Restmitteln aus dem Vorjahr zusammen, was zu einem Gesamtkapital von 334.000 Euro führt.
Ein Teil der Mittel in Höhe von 5.000 Euro ist für die Installation einer Sitzgarnitur im zentralen Bereich des Gervinusparks vorgesehen. Dies erfolgt auf Vorschlag von Grün und Gruga, basierend auf Anregungen aus der Bevölkerung.
Ein weiterer Betrag von 13.500 Euro dient der Erhöhung der Zuwendungen an Vereine, Verbände und Institutionen. Durch diesen Beschluss erhöht sich der für diesen Zweck vorgesehene Betrag von ursprünglich 29.270 Euro auf insgesamt 42.770 Euro. Damit sollen sowohl bereits beschlossene Zuwendungen als auch weitere Anträge, unter anderem für traditionelle Veranstaltungen zum Jahresende, gedeckt werden.
Zudem wurde eine Erhöhung der Mittel für Projekte der Seniorenarbeit um 500 Euro beschlossen, sodass für diesen Bereich nun insgesamt 1.500 Euro zur Verfügung stehen. Die Erhöhung erfolgt auf Mitteilung des Seniorenbeauftragten, wonach die bisher geplanten Mittel für die Aktivitäten der Seniorengruppen voraussichtlich nicht ausreichen.
Abschließend nahm die Bezirksvertretung eine Änderung bei den Veranstaltungen in Altendorf zur Kenntnis. Mittel in Höhe von 500 Euro, die ursprünglich für einen Sportaktionstag geplant waren, werden nun für einen Seniorentag im Herbst eingesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Zuwendungen an Vereine, Verbände und InstitutionenZur Vorlage · 0964/2023/BV III · Bezirksvertretung III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen der Sitzung am 17. August 2023 über die Vergabe von Zuwendungen an Vereine, Verbände und Institutionen entschieden. Der Beschluss umfasst die finanzielle Unterstützung von zwei Projekten im Stadtbezirk.
Im ersten Fall wurde eine Zuwendung an den Förderverein der Bellicon-Cosmas und Damian-Schule bewilligt. Die Mittel sind für die Anschaffung von Trampolinen vorgesehen. Die zweite beschlossene Zuwendung geht an den Gemeinde- und Förderverein St. Mariä Himmelfahrt zur Unterstützung des Altendorfer St. Martinszuges.
Die Vorlage zur Entscheidung wurde am 1. August 2023 erstellt. Eine Vorprüfung der Vorlage war für den Vorgang erforderlich. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde in der Vorlage eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz eingestuft. Weitere Angaben zu den konkreten Euro-Beträgen oder Folgekosten sind dem vorliegenden Textabschnitt nicht zu entnehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Ergänzung
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit Ergänzung - 28.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0963/2023/BV III · Bezirksvertretung III
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III setzt sich im Rahmen der Vorlage 0963/2023/BV III mit verschiedenen Mitteilungen der Verwaltung auseinander. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die vorgetragenen Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
Zu den behandelten Themen gehören die Maßnahmen zur Umsetzung der Spielraumleitplanung für den Zeitraum 2022 bis 2024 sowie eine Mitteilung zum Gemeinschaftsgarten Planckstraße. Des Weiteren werden Informationen zum Kita-Standort in der Danziger Straße sowie der Sachstand zu den Wildblumenwiesen thematisiert.
Im Bereich der Infrastruktur und des Verkehrs werden die verkehrslenkenden Maßnahmen in der Hufelandstraße im Bereich des Universitätsklinikums sowie die Instandsetzung einer schadhaften Fahrbahnfuge in der Haedenkampstraße aufgeführt. Ein weiterer Punkt betrifft die Verlegung des DC-Standorts in der Eppinghofer Straße zum Holdenweg sowie die Einrichtung eines Unterflur-Standorts in der Eppinghofer Straße. Abschließend enthält die Vorlage eine Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich des Ersatzflächenpools und der Aufforstungen auf dem Ehrenfriedhof in Fulerum.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 28.1Maßnahmen zur Umsetzung der Spielraumleitplanung im Zeitraum 2022 bis 2024 (Nachfragen / Anmerkungen zu Vorlage 0295/2022/6 aus der Sitzung vom 17.03.2022)
- 28.2Gemeinschaftsgarten Planckstraße (Mitteilung GGE)
- 28.3Kita-Standort Danziger Straße 22 (Nachfrage zu Vorlage 2198/2022/4 aus der Sitzung vom 16.03.2023)
- 28.4Verkehrslenkende Maßnahmen Hufelandstraße / Universitätsklinikum (Anfrage CDU zur Sitzung am 16.03.2023)
- 28.5Sachstand Wildblumenwiesen (Anfrage CDU zur Sitzung am 11.05.2023)
- 28.6Schadhafte Fahrbahnfuge Haedenkampstraße (Anfrage CDU zur Sitzung am 11.05.2023, Beschluss zu Antrag 1251/2019/CDU)
- 28.7Verlegung DC-Eppinghofer Straße zum Holdenweg / Einrichtung Unterflur-DC-Standort Eppinghofer Straße (Beschluss zu Antrag 0827/2023/GRÜNE/SPD zur Sitzung am 01.06.2023)
- 28.8Ersatzflächenpool: Aufforstungen auf dem Ehrenfriedhof in Fulerum (Mitteilung Untere Naturschutzbehörde)
- 29.Anfragen
- 30.Unerledigte Beschlüsse
- 31.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 32.Mitteilungen und Anfragen
- 33.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil