Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 23 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 27.04.2023
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Vorstellung Ruhrfibre
- 4.Vorstellung Herr Kroner, Leiter der Polizeiinspektion 2 - Süd
- 5.Jahresbericht Kommunaler Ordnungsdienst und SicherheitskoordinationZur Vorlage · 0659/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2022 des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und der Sicherheitskoordination (SIKO) wurde dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der KOD setzt zum Berichtszeitraum 52 Einsatzkräfte im Streifendienst und 16 im Ermittlungsdienst ein, wobei eine personelle Erweiterung um acht Stellen zum 1. Oktober 2023 vorgesehen ist. Im Berichtszeitraum wurden 2.787 Streifen durchgeführt, wovon 598 im Stadtkern und 448 im Norden stattfanden. Die Verwaltung verhängte 501 Verwarngelder und erstellte 447 Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Der Ermittlungsdienst bearbeitete 13.351 Fälle, darunter 3.880 Halterermittlungen und 790 Kontrollen im Bereich der Clan-Kriminalität.
Die Sicherheitskoordination koordinierte unter anderem die Task-Force „Illegales Gewerbe“ und führte Kontrollen bei Schrottimmobilien durch, wodurch Probleme in einem Mehrfamilienhaus in Katernberg reduziert werden konnten. Zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität wurden die „Strategie der 1000 Nadelstiche“ sowie ein Aktionstag im März 2022 umgesetzt. Das Präventionsprogramm „Wegweiser“ gegen Islamismus soll durch Online-Angebote und einen Fokus auf auslandsbezogenen Extremismus erweitert werden. Zudem wurden durch Objektkontrollen Bußgelder und Schließungen aufgrund von Verstößen gegen das Jugendschutz- oder Verpackungsgesetz veranlasst. Weitere Tätigkeiten umfassten die Mitarbeit in der „Sicherheitskooperation Ruhr“, die Begleitung der Gasmangellage sowie die Teilnahme an Erfahrungsaustauschen zu Leistungsmissbrauch. Eine Zusammenführung der Abteilungen in einem neuen Gebäude ist für Mitte 2023 geplant.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 7.Vorstellung der Tierschutzbeauftragten der Stadt Essen
- 8.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 9.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 10.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 11.Bürgereingaben nach § 24 Gemeindeordnung NRW
- 11.1Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Verkehrssituation Rellinghauser Str. Höhe Ruhrbahn-Haltestelle „Weserstraße“Zur Vorlage · 0596/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 geht es um die Behandlung von Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Verkehrssituation in der Rellinghauser Straße auf Höhe der Haltestelle „Weserstraße“.
Ein Bürger hat im Juni 2022 darauf hingewiesen, dass es im Bereich der Haltestelle zu Gefährdungssituationen für Verkehrsteilnehmer kommt. Als Ursache werden die Nichtbeachtung der Sperrfläche in Fahrtrichtung Töpferstraße sowie das Befahren der Sperrfläche beim Ausfahren aus einer Hofeinfahrt zwischen den Hausnummern 272A und 274 angeführt. Zudem wird berichtet, dass parkende Fahrzeuge die Sicht beim Ausfahren aus der genannten Zufahrt einschränken. Die Problematik werde durch Fahrzeuge verschärft, die außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen stehen, den Bereich des abgesenkten Bordsteins sowie den auslaufenden Radweg blockieren oder auf dem Gehweg parken, was die Einfahrt und Ausfahrt zusätzlich erschwere.
Die Verwaltung hat im April 2023 eine Stellungnahme zu diesen Hinweisen abgegeben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.2Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Baumfällungen an der SchillerwieseZur Vorlage · 0905/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat im Rahmen einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW einen Beschlussvorschlag eingebracht, der die Verwaltung um detaillierte Auskünfte zu den laufenden Baumfällungen im Bereich der Schillerwiese sowie des Waldparks an der Eichenstraße bittet.
Grundlage der Vorlage ist ein Schreiben eines Antragstellers vom 15. März 2023. Darin wird um Informationen zur fachlichen Absicherung der bereits begonnenen Fällarbeiten gebeten. Der Antragsteller verweist auf die Schäden, die das Gebiet infolge des Tiefdruckgebiets „Ela“ im Jahr 2014 erlitten hat, und betont die Bedeutung des Erhalts des verbliebenen Baumbestands im Kontext des Landschaftsschutzes. Da eine vorangegangene Anfrage an die Grünflächenamt Grün und Gruga aus Sicht des Antragstellers keine hinreichenden Antworten geliefert hat, wird die Behandlung des Themas in der Bezirksvertretung angestrebt. Zudem wird die Prüfung der Ziele zur Waldpflege und Wiederaufforstung in diesem Bereich gefordert.
Die Vorlage liegt der Bezirksvertretung II zur Entscheidung in der Sitzung am 15. Juni 2023 vor.
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- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.3Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Vorschlag Skatepark Essen-Bergerhausen (Siepental)Zur Vorlage · 0909/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat im Rahmen der Sitzung am 15. Juni 2023 eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis genommen. Der Antragsteller, der im Namen zahlreicher Eltern und Familien handelt, schlug die Errichtung eines Skateparks im Siepental in Essen-Bergerhausen vor. Ziel des Vorschlags ist es, Jugendlichen im Stadtteil verstärkt aktive Freizeitgestaltungsmöglichkeiten zu bieten und die soziale Integration durch Sportangebote zu fördern. Zudem wurde die Bereitschaft signalisiert, durch ehrenamtliches Engagement die Baukosten zu reduzieren.
Die Verwaltung informierte dazu, dass eine Umsetzung im Siepental zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund umfangreicher Kanalbauarbeiten der Stadtwerke nicht möglich sei. Diese Arbeiten werden mehrere Jahre andauern und einen Großteil der Parkfläche beanspruchen, was einen vorübergehenden Aufbau und anschließenden Abbau einer Anlage erforderlich machen würde.
Gleichzeitig teilte die Verwaltung mit, dass die Stadt Essen derzeit die Neuanlage mehrerer Trendsportanlagen für Skater und Rollerfahrer im Stadtgebiet prüft. In diesem Zusammenhang wird untersucht, ob der Steeler Stadtgarten oder das Siepental als geeignete Standorte infrage kommen. Bis zu einer Entscheidung über neue Anlagen wird auf die bestehenden Skateanlagen im Volkspark Kray, an der Heisinger Lanfermannfähre sowie im Werdener Löwental verwiesen.
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- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.4Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Aufstellung von Fahrradbügeln im Bereich Julienstraße Ecke ElfriedenstraßeZur Vorlage · 0907/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat im Rahmen einer Vorlage zur Entscheidung über Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW einen Beschlussvorschlag zur Verbesserung der Fahrradabstellmöglichkeiten vorgelegt. Konkret geht es um die Aufstellung von Fahrradbügeln im Bereich der Kreuzung Julienstraße und Elfriedenstraße.
Der Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag, der bereits im September 2021 eingereicht wurde. Darin wird vorgeschlagen, im Bereich der Elfriedenstraße 19 eine Radabstellanlage zu errichten, die Platz für acht Fahrräder sowie für ein Lastenrad bieten soll.
Die Bezirksvertretung II bittet die Verwaltung hiermit zu prüfen, ob die Umsetzung dieser Radabstellanlage an der genannten Stelle möglich ist. Zudem soll durch die Verwaltung geklärt werden, aus welchen Haushaltsmitteln die Finanzierung der Maßnahme erfolgen kann. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen, bei geänderter Beschlussfassung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen, bei geänderter Beschlussfassung - 12.Einführung des Identsystems in der AbfallabfuhrZur Vorlage · 0799/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen führt zum 1. Januar 2024 ein Ident-System in der Abfallabfuhr ein. Diese Maßnahme ist Bestandteil der Modifikation des Entsorgungsvertrages mit den Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE). Das System umfasst die Restabfall-, Bioabfall- und Papiertonnen und dient der effizienteren Verwaltung der etwa 210.000 kommunalen Bestandstonnen.
Im Rahmen der Umstellung werden die Abfallbehälter mit Barcodeetiketten und Transponderchips nachgerüstet. Die eingesetzten Müllfahrzeuge erhalten eine technische Ausstattung, die eine direkte Datenverarbeitung in die Behälterverwaltung ermöglicht. Durch die Barcodes und Chips können Informationen zu Art, Größe und Leerungshäufigkeit eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden, wodurch die bisherigen analogen Betriebstagebücher durch einen digitalen Leistungsnachweis ersetzt werden.
Die Grundstückseigentümer werden über Informationsschreiben ab Juni 2023 über die notwendigen Mitwirkungsschritte informiert. Die Eigentümer sind für das Anbringen der Barcodeetiketten verantwortlich. Zudem muss der Zugang zu den Gefäßen für das Personal zur Nachrüstung der Transponderchips sichergestellt werden. Der Nachrüstungsprozess soll bis zum Jahresbeginn 2024 abgeschlossen sein, um einen Testbetrieb im ersten Quartal 2024 zu ermöglichen. Die vollständige Inbetriebnahme ist für April 2024 geplant.
Sollten die Gefäße zum Zeitpunkt der Scharfschaltung nicht ordnungsgemäß mit Etiketten versehen sein oder der Zugang zur Chipnachrüstung nicht möglich gewesen sein, findet keine Leerung statt. Eventuelle Nachleerungen werden als kostenpflichtige Zusatzfahrten berechnet. Die rechtliche Grundlage hierfür wird durch eine Anpassung der Satzung der Stadt Essen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen geschaffen.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (19. Sitzung)
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Berichterstattung Schulwegsicherung 2022Zur Vorlage · 0192/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat im Rahmen der Vorlage 0192/2023/3 über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung im Jahr 2022 berichtet. Die Maßnahmen umfassten Kontrollen des fließenden und ruhenden Verkehrs im Umfeld von Schulen, um die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und die Vorgaben des Ziel- und Maßnahmenplans „Essen, Großstadt für Kinder“ zu erfüllen.
Im Bereich des fließenden Verkehrs wurden 2.939 Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt. Mit einem Anteil von etwa 37 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet wurde die Zielvorgabe von 20 % überschritten. Bei den Kontrollen wurden über 39.500 Geschwindigkeitsübertretungen bei fast 800.000 gemessenen Fahrzeugen festgestellt, was einer Quote von circa 5,0 % entspricht und damit unter dem angestrebten Grenzwert von 10 % liegt.
Im ruhenden Verkehr fanden 1.318 Einsätze im Umfeld von Schulen statt. Dies entspricht einem Anteil von über 18 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet und erfüllt damit die Zielvorgabe von mindestens 15 %. Die Kontrollen dienten der Verhaltenssteuerung durch Verwarnungen sowie der Einleitung von Ersatzvornahmen bei Verstößen.
Die Berichterstattung wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene Gremien vorgelegt, darunter den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX. Auf Anfrage wurden zudem die Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachungen für das gesamte Stadtgebiet nach Bezirksvertretungen aufgeschlüsselt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung)
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (21. Sitzung) — mit Anmerkung Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Aufstellung und Pflege von Bücherschränken in EssenZur Vorlage · 0584/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0584/2023/4 aus dem Geschäftsbereich 4 befasst sich mit der Aufstellung und Pflege von Bücherschränken im Essener Stadtgebiet. In der Sachverhaltsdarstellung wird erläutert, dass Bücherschränke als Form der „Freiluft-Bibliothek“ den kostenlosen Tausch von Medien ermöglichen. Aktuell gibt es rund 38 Standorte in Essen, von denen 22 städtisch betrieben werden. Die Stadtbibliothek übernimmt derzeit die Prozesse von der Standortprüfung über die Genehmigung bis hin zur Wartung und Reparatur der Schränke.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Aufgaben für die Bücherschränke bisher ohne zusätzliche personelle oder finanzielle Ressourcen übernommen wurden. Aufgrund des steigenden Pflegeaufwands und ungeklärter Fragen zum Vergaberecht bei der Herstellerwahl wird eine dauerhafte Sicherstellung der Aufgaben im aktuellen Betrieb als nicht mehr leistbar beschrieben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kulturausschuss sowie die Bezirksvertretungen I bis IX die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis nehmen. Der Kulturausschuss wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen inhaltlichen, personellen und finanziellen Voraussetzungen die Bücherschränke in das künftige Bibliothekskonzept integriert werden können. Bis zu dieser Entscheidung wird die Aufstellung neuer Bücherschränke ausgesetzt. Die Bestandspflege sowie die Wartung und Reparatur der bereits vorhandenen öffentlichen Bücherschränke werden durch die Stadtbibliothek weiterhin sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (21. Sitzung) — mit Anmerkung Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (20. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2023/2024Zur Vorlage · 0703/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, bestimmte Kindertageseinrichtungen als neu einzurichtende Familienzentren für das Kindergartenjahr 2023/2024 an das Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Ziel des Landesprogramms „Familienzentren NRW“ ist die Unterstützung von Familien im Alltag sowie die Förderung von Erziehungs- und Bildungskompetenzen. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt durch eine Projektgruppe auf Basis von Kriterien wie der Eignung der Einrichtungen, dem Bedarf im Stadtteil sowie der Berücksichtigung von Sozialindikatoren.
Für das kommende Kindergartenjahr werden sechs neue Standorte in den Stadtteilen Bergerhausen, Frohnhausen, Haarzopf, Altenessen-Nord, Vogelheim und Stoppenberg vorgeschlagen. Damit erhöht sich das Kontingent der Förderpakete in Essen auf 114. Nach der Zertifizierung werden insgesamt 147 Kindertageseinrichtungen sowie drei weitere Verbundpartner als Familienzentren in der Stadt agieren. Die Auswahl berücksichtigt sowohl Quartiere mit besonderem Bildungsbedarf als auch Stadtteile ohne bisherige Familienzentren, um die stadtweite Infrastruktur zu stärken.
Die jährliche Landesförderung beträgt 20.000 Euro pro Familienzentrum. Die kommunalen Kosten für die sechs neuen Zentren belaufen sich auf insgesamt 126.459,30 Euro, wobei die Zuschüsse in gleicher Höhe durch zusätzliche Landesmittel gedeckt werden. Die Vorlage wurde zudem den Bezirksvertretungen sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Fortführung der Sondernutzungen durch Außengastronomie auf Parkflächen an Hauptverkehrsstraßen hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRWZur Vorlage · 0548/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die die Fortführung von Sondernutzungen durch Außengastronomie auf Parkflächen an Hauptverkehrsstraßen regelt. Hintergrund ist ein Beschluss des Rates vom 22. März 2023, der ein Konzept zur bedarfsgemäßen Umnutzung von Parkplätzen sowie entsprechende Satzungs- und Gebührenänderungen festlegte. Die Dringlichkeitsentscheidung dient dazu, den Weiterbetrieb bereits genehmigter Standorte über den 31. März 2023 hinaus sicherzustellen und die gastronomischen Betriebe vor kurzfristigen Auf- und Abbauarbeiten zu bewahren.
Das Verfahren unterscheidet zwischen bereits bestehenden Genehmigungen und Neuanträgen. Bei den sogenannten Verlängerungsfällen, für die bereits im Vorjahr Erlaubnisse vorlagen, soll sich das Antragsverfahren durch die Dringlichkeitsentscheidung verkürzen, sodass Erlaubnisse nach Abschluss der verwaltungseitigen Prüfung direkt erteilt werden können. Für neue Standorte wird weiterhin ein formales Zustimmungsverfahren durch die zuständigen politischen Gremien durchgeführt. Dabei wurden die Kriterien für die Umnutzung von Parkraum verschärft, um ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Anwohnenden und des Einzelhandels zu gewährleisten.
Während die Bezirksvertretungen für die Entscheidung über Sondernutzungen in Nebenstraßen zuständig sind, liegt die Entscheidungskompetenz für Hauptverkehrsstraßen beim Ausschuss für Verkehr und Mobilität, nachdem die jeweiligen Bezirksvertretungen angehört wurden. Die vorliegende Liste führt verschiedene Standorte in den Bezirken I, II, III, IV und VIII auf, für die eine Fortführung der Bewirtschaftung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Schaffung einer Nord-Süd-Fahrradverbindung Hier: Sachstand zu den einzelnen StreckenabschnittenZur Vorlage · 0678/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstand der Nord-Süd-Fahrradverbindung im Essener Stadtgebiet informiert über den aktuellen Planungsstand verschiedener Streckenabschnitte. Grundlage der Verwaltung sind Anträge zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für durchgängige Verbindungen sowie die Errichtung eines Radwegs vom Bahnhof Werden bis zur Stadtgrenze Velbert.
Auf der B 224 besteht zwischen der Stadtgrenze Velbert und der Grenze zu Heidhausen eine Planungsvereinbarung mit Straßen.NRW; die Ausschreibung der Objektplanung wird für die Jahresmitte angestrebt. Für den Abschnitt bis zur Ruhrbrücke Werden bereitet das Amt für Straßen und Verkehr eine Ausschreibung für eine Machbarkeitsstudie vor. Im Bereich der Bredeneyer Straße sowie der Rüttenscheider Straße werden derzeit Planungsleistungen vorbereitet bzw. Varianten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen untersucht. An der Huyssenallee ist eine Umgestaltung des Straßenquerschnitts mit breiteren Radfahrstreifen für das erste Halbjahr 2023 vorgesehen. Am Europaplatz werden Maßnahmen zur sicheren Verkehrsführung geprüft.
Die Innenstadtquerung soll künftig primär über die Lindenallee verlaufen, wobei die Anbindung an die Protected Bike Lane und die Umweltspuren nach Abschluss von Bauarbeiten am Willy-Brandt-Platz optimiert wird. Für die Verbindung zum Bahnhof Altenessen und weiter Richtung Gelsenkirchen sind Upgrades bestehender Straßen sowie die Prüfung von Routen entlang der Berne vorgesehen. Ergänzende Verbindungen durch Grünflächen, wie etwa das Rommenhöllergleis oder die Helenentrasse, werden aufgrund ihrer Komplexität und der zu erwartenden Kosten vorrangig durch Konzeptstudien untersucht.
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- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (19. Sitzung)
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Vergabe bezirklicher Mittel
- 18.1Teilaustausch des roten Pflasters an der Theodor-Heuss-Grundschule
- 18.2Kostenübernahme einer Schallisolierung im Begegnungszentrum der AWO Essen-Bergerhausen
- 18.3Mittel für die Bürgerschaft Rellinghausen-Stadtwald (Blücherturmfest)
- 18.4Zuschuss für das Gotthard-Daniels-Haus
- 19.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0904/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung II verschiedene Mitteilungen zur Kenntnis vorgelegt. Im Bereich der Barrierefreiheit erläuterte die Verwaltung die baulichen Herausforderungen im Bürgerzentrum Villa Rü. Ein Außenaufzug sei aufgrund von Brandschutzauflagen, Abstandsflächen und statischen sowie wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar. Das aktuelle Barrierekonzept beschränkt sich daher auf das Erdgeschoss.
Bezüglich der Toilettenanlage am Rüttenscheider Markt stellte die Verwaltung klar, dass es sich nicht um eine öffentliche Toilette handelt, sondern um eine Anlage, die zur Sicherstellung des Wochenmarktbetriebs an einen Pächter vergeben ist. Eine tägliche Öffnung oder ein barrierefreier Umbau seien derzeit nicht vorgesehen, da keine wirtschaftliche Grundlage für einen Betreiber ersichtlich sei.
Im Bereich der Jugendhilfe informierte die Verwaltung über die Umsetzung der Präventionsoffensive für Jugendliche. Ein Verfahren zur Vereinfachung der Projektförderung wird derzeit in einer Arbeitsgruppe geprüft, um die Mittelverteilung in den Bezirken zu optimieren. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden die Bezirksvertretungen informiert.
Zudem wurde über ein Einbahnstraßenschild an der Kreuzung Werrastraße/Rellinghauser Straße berichtet, welches vor Ort nicht auffindbar war, womit die Angelegenheit als abgeschlossen betrachtet wird. Der Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften für das Jahr 202 sowie ein Bericht zur (Post-)Corona-Strategie lagen der Vorlage ebenfalls bei.
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- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Liste der offenen Anträge
- 21.Verschiedenes
- 21.aGrillflächen im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0785/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Ausweitung eines Pilotprojekts für geordnetes Grillen auf das gesamte Essener Stadtgebiet sowie den Ausbau öffentlicher Toilettenanlagen vor. Für das Jahr 2023 ist die Einrichtung von insgesamt zehn Grillzonen geplant. Diese umfassen neben bestehenden Flächen im Stadtbezirk I auch neue Standorte in den Bezirken II, III, IV, V, VI, VII und IX. Die Überwachung dieser Zonen soll durch den Kommunalen Ordnungsdienst in Zusammenarbeit mit der RGE Servicegesellschaft Essen mbH erfolgen, wobei die RGE zur Personalgestellung beauftragt werden soll. Zur Abfallentsorgung sind 1.100-Liter-Großcontainer sowie separate Ascheentsorgungsstationen vorgesehen. Parallel dazu soll die Aufstellung von Toiletten in 14 Parkanlagen realisiert werden.
Die Ersteinrichtung von acht weiteren Grillzonen erfordert Investitionen von rund 160.000 Euro. Die jährlichen Sachkosten für Reinigung, Entsorgung und Überwachung werden auf insgesamt 715.000 Euro geschätzt. Für das Haushaltsjahr 2023 sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen in Höhe von 210.000 Euro durch die Fraktion Grün und Gruga sowie 352.000 Euro durch das Ordnungsamt erforderlich. Die Deckung dieser Mittel soll durch erwartete Mehrerträge der Messe Essen GmbH erfolgen, wobei die Entscheidung über die Bereitstellung beim Kämmerer liegt. Zudem sind 53.000 Euro für Ökotoiletten im Stadtgarten sowie 177.500 Euro für weitere Maßnahmen im Jahr 2023 vorgesehen. Ein Weiterbetrieb über das Jahr 2023 hinaus ist von den Erfahrungen des Testbetriebs und der Finanzierbarkeit abhängig. Die Entscheidung über die Ausweitung obliegt den Bezirksvertretungen I bis IX, während die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen abgeben sollen.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (19. Sitzung) — 1. Die BV IX lehnt einstimmig die von der Verwaltung vorgeschlagene Grillzone ab und beschließt eine Grillzone auf einer Grünfläche, die sich zwischen Spielplatz und Skateranlage befindet, einzurichten (s. Bild).
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Frentrop (fraktionslos)
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit Anmerkungen der Fraktionen
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit geänderter Beschlussfassung
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung) — Punkt 1 (Ausweitung Pilotprojekt) und Punkt 2 (Einsatz von Sevicekräften RGE etc.) für den Bezirk VI mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung abgelehnt Punkt 3 (Aufstellung Toiletten) einstimmig zugestimmt.
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (19. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII stimmt der Einrichtung der Grillzonen im Volksgarten Kray (Skateanlage) und an der Henglerstraße sowie den begleitenden Maßnahmen und Regelungen einstimmig, bei einer Enthaltung, zu.
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — eingebracht
- 06.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit geänderter Beschlussfassung - 22.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 23.Grundstücksangelegenheiten
- 24.Verschiedenes
- 25.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil