Fortführung der Sondernutzungen durch Außengastronomie auf Parkflächen an Hauptverkehrsstraßen hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die die Fortführung von Sondernutzungen durch Außengastronomie auf Parkflächen an Hauptverkehrsstraßen regelt. Hintergrund ist ein Beschluss des Rates vom 22. März 2023, der ein Konzept zur bedarfsgemäßen Umnutzung von Parkplätzen sowie entsprechende Satzungs- und Gebührenänderungen festlegte. Die Dringlichkeitsentscheidung dient dazu, den Weiterbetrieb bereits genehmigter Standorte über den 31. März 2023 hinaus sicherzustellen und die gastronomischen Betriebe vor kurzfristigen Auf- und Abbauarbeiten zu bewahren.
Das Verfahren unterscheidet zwischen bereits bestehenden Genehmigungen und Neuanträgen. Bei den sogenannten Verlängerungsfällen, für die bereits im Vorjahr Erlaubnisse vorlagen, soll sich das Antragsverfahren durch die Dringlichkeitsentscheidung verkürzen, sodass Erlaubnisse nach Abschluss der verwaltungseitigen Prüfung direkt erteilt werden können. Für neue Standorte wird weiterhin ein formales Zustimmungsverfahren durch die zuständigen politischen Gremien durchgeführt. Dabei wurden die Kriterien für die Umnutzung von Parkraum verschärft, um ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Anwohnenden und des Einzelhandels zu gewährleisten.
Während die Bezirksvertretungen für die Entscheidung über Sondernutzungen in Nebenstraßen zuständig sind, liegt die Entscheidungskompetenz für Hauptverkehrsstraßen beim Ausschuss für Verkehr und Mobilität, nachdem die jeweiligen Bezirksvertretungen angehört wurden. Die vorliegende Liste führt verschiedene Standorte in den Bezirken I, II, III, IV und VIII auf, für die eine Fortführung der Bewirtschaftung vorgesehen ist.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.06.2023Kenntnis genommen
- 13.06.2023Kenntnis genommen
- 06.06.2023Kenntnis genommen
- 01.06.2023Kenntnis genommen
- 23.05.2023Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.05.2023mehrheitlich beschlossen
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