Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 18 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 09.05.2023
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Ersatzflächenpool der Stadt Essen - Geplante Aufforstungen auf Friedhöfen im Stadtbezirk IV
- 3.1Geplante Aufforstungen im Stadtbezirk IVZur Vorlage · 0977/2023/CDU/GRÜNE · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU- und Die Grünen-Fraktionen der Bezirksvertretung IV haben einen Antrag mit der Nummer 0977/2023 eingereicht, der sich mit geplanten Aufforstungsmaßnahmen im Stadtbezirk IV befasst. Die Fraktionen befürworten grundsätzlich Aufforstungen zur Förderung der Biodiversität und zur Kompensation des Mangels an Waldflächen, insbesondere in den nördlichen Stadtteilen. Sie äußern jedoch Vorbehalte gegenüber der Verwendung dieser Maßnahmen als Ausgleich für zukünftige Waldumwandlungen, sofern dadurch der Nettozuwachs an Waldfläche im Bezirk sinkt. Zur Anpassung an den Klimawandel wird eine Priorisierung von Baumpflanzungen in siedlungsnahen Bereichen angestrebt, um Abkühlungseffekte für die Wohnbevölkerung zu nutzen. Zudem wird eine Abwägung des ökologischen Nutzens von Aufforstungen gegenüber anderen Nutzungsformen, wie etwa Wild- oder Blühwiesen, gefordert.
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung um eine Übersicht über städtische Flächen im Bezirk, auf denen eine Aufforstung möglich wäre, sowie um Informationen zu Flächen, deren Erwerb durch die Stadt Essen für Aufforstungszwecke in Betracht gezogen werden sollte. Zudem wird nach Flächen gefragt, auf denen Waldumwandlungen geplant sind. Eine spezifische Einschätzung zur Aufforstung der Grünflächen zwischen Kesselstraße und Bocholder Straße bzw. Borbe
becker Mühlenbach wird angefordert. Bezüglich der geplanten Aufforstung auf dem Friedhof am Schildberg weist die Bezirksvertretung auf ihr Entscheidungsrecht hin und fordert die Verwaltung auf, eine Entscheidungsvorlage vorzulegen, die alternative Nutzungen und deren ökologischen Nutzen gegenüberstellt.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Berichterstattung Verwaltung zur Freiheit Emscher - verkehrliche Auswirkungen auf den Stadtbezirk IV
- 4.AGrillflächen im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0785/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage sieht die Ausweitung eines Pilotprojekts für geordnetes Grillen auf das gesamte Essener Stadtgebiet sowie den Ausbau öffentlicher Toilettenanlagen vor. Für das Jahr 2023 ist die Einrichtung von insgesamt zehn Grillzonen geplant. Diese umfassen neben bestehenden Flächen im Stadtbezirk I auch neue Standorte in den Bezirken II, III, IV, V, VI, VII und IX. Die Überwachung dieser Zonen soll durch den Kommunalen Ordnungsdienst in Zusammenarbeit mit der RGE Servicegesellschaft Essen mbH erfolgen, wobei die RGE zur Personalgestellung beauftragt werden soll. Zur Abfallentsorgung sind 1.100-Liter-Großcontainer sowie separate Ascheentsorgungsstationen vorgesehen. Parallel dazu soll die Aufstellung von Toiletten in 14 Parkanlagen realisiert werden.
Die Ersteinrichtung von acht weiteren Grillzonen erfordert Investitionen von rund 160.000 Euro. Die jährlichen Sachkosten für Reinigung, Entsorgung und Überwachung werden auf insgesamt 715.000 Euro geschätzt. Für das Haushaltsjahr 2023 sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen in Höhe von 210.000 Euro durch die Fraktion Grün und Gruga sowie 352.000 Euro durch das Ordnungsamt erforderlich. Die Deckung dieser Mittel soll durch erwartete Mehrerträge der Messe Essen GmbH erfolgen, wobei die Entscheidung über die Bereitstellung beim Kämmerer liegt. Zudem sind 53.000 Euro für Ökotoiletten im Stadtgarten sowie 177.500 Euro für weitere Maßnahmen im Jahr 2023 vorgesehen. Ein Weiterbetrieb über das Jahr 2023 hinaus ist von den Erfahrungen des Testbetriebs und der Finanzierbarkeit abhängig. Die Entscheidung über die Ausweitung obliegt den Bezirksvertretungen I bis IX, während die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen abgeben sollen.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (19. Sitzung) — 1. Die BV IX lehnt einstimmig die von der Verwaltung vorgeschlagene Grillzone ab und beschließt eine Grillzone auf einer Grünfläche, die sich zwischen Spielplatz und Skateranlage befindet, einzurichten (s. Bild).
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Frentrop (fraktionslos)
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit Anmerkungen der Fraktionen
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit geänderter Beschlussfassung
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung) — Punkt 1 (Ausweitung Pilotprojekt) und Punkt 2 (Einsatz von Sevicekräften RGE etc.) für den Bezirk VI mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung abgelehnt Punkt 3 (Aufstellung Toiletten) einstimmig zugestimmt.
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (19. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII stimmt der Einrichtung der Grillzonen im Volksgarten Kray (Skateanlage) und an der Henglerstraße sowie den begleitenden Maßnahmen und Regelungen einstimmig, bei einer Enthaltung, zu.
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — eingebracht
- 06.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Planungen Infrastruktur vor weiterem Ausbau des Stadions HafenstraßeZur Vorlage · 0924/2023/SPD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0924/2023/SPD an die Bezirksvertretung IV den Antrag gestellt, die Planung für einen weiteren Ausbau des Stadions an der Hafenstraße an die Entwicklung eines umfassenden Verkehrskonzepts zu knüpfen. Vor der Entscheidung über den Stadionausbau fordert die Fraktion die Beantwortung verschiedener Fragen zur Infrastruktur und zur Verkehrssteuerung im Stadtbezirk.
Im Zentrum der Anfrage steht die Klärung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sowie die Ermittlung der damit verbundenen Investitionskosten. Die Fraktion bittet um Informationen zu geplanten Parkflächen, der möglichen Errichtung eines Parkhauses sowie zur Nutzung privater Parkflächen durch Besucher. Zudem werden Fragen zum Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs gestellt, insbesondere zur Fortführung der Straßenbahnlinie von Bergeborbeck sowie zur Verbesserung der Busverbindungen und der Anbindung an den Bahnhof Bergeborbeck.
Darüber hinaus werden Aspekte der Entsorgung von Abfällen nach Veranstaltungen sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Belästigungen für die Anwohner thematisiert. Die Begründung des Antrags führt an, dass ein Ausbau des Stadions mit einem zusätzlichen Besucheraufkommen von etwa 8.500 Personen ein funktionsfähiges Verkehrskonzept erfordere, um die Parkplatzsituation in den angrenzenden Stadtteilen Bergeborbeck und Vogelheim sowie die Verkehrsbelastung an der Hafenstraße und der Bottroper Straße zu regulieren.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Fussweg am Rhein-Herne-KanalZur Vorlage · 0925/2023/SPD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags BV IV/0925/2023/SPD einen Antrag an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV gestellt. Ziel des Antrags ist die Überarbeitung des Fußwegs entlang des Rhein-Herne-Kanals auf Essener Seite, konkret im Abschnitt zwischen dem Freibad Dellwig und der Vondernstraße. Die Verwaltung wird angefordert, den Weg in einen ordnungsgemäßen und trockenen Zustand zu versetzen.
In der Begründung des Antrags wird darauf hingewiesen, dass der Weg als Freizeitbereich von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird. Es wird angeführt, dass der Zustand des Weges zwischen dem Freibad Dellwig und der Vondernstraße an einigen Stellen durch Grundwasser verschlammt sei, was die Nutzung über die gesamte Wegbreite hinweg einschränke. Eine Verbesserung der Wegbeschaffenheit wird zur Sicherstellung der Nutzbarkeit gefordert. Die Beratung des Antrags war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 13. Juni 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Stadtwerke Essen Bauvorhaben Schölerpad 153-175
- 7.AÜberplanung Parkhaus Rechtstraße
- 8.Einführung des Identsystems in der AbfallabfuhrZur Vorlage · 0799/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen führt zum 1. Januar 2024 ein Ident-System in der Abfallabfuhr ein. Diese Maßnahme ist Bestandteil der Modifikation des Entsorgungsvertrages mit den Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE). Das System umfasst die Restabfall-, Bioabfall- und Papiertonnen und dient der effizienteren Verwaltung der etwa 210.000 kommunalen Bestandstonnen.
Im Rahmen der Umstellung werden die Abfallbehälter mit Barcodeetiketten und Transponderchips nachgerüstet. Die eingesetzten Müllfahrzeuge erhalten eine technische Ausstattung, die eine direkte Datenverarbeitung in die Behälterverwaltung ermöglicht. Durch die Barcodes und Chips können Informationen zu Art, Größe und Leerungshäufigkeit eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden, wodurch die bisherigen analogen Betriebstagebücher durch einen digitalen Leistungsnachweis ersetzt werden.
Die Grundstückseigentümer werden über Informationsschreiben ab Juni 2023 über die notwendigen Mitwirkungsschritte informiert. Die Eigentümer sind für das Anbringen der Barcodeetiketten verantwortlich. Zudem muss der Zugang zu den Gefäßen für das Personal zur Nachrüstung der Transponderchips sichergestellt werden. Der Nachrüstungsprozess soll bis zum Jahresbeginn 2024 abgeschlossen sein, um einen Testbetrieb im ersten Quartal 2024 zu ermöglichen. Die vollständige Inbetriebnahme ist für April 2024 geplant.
Sollten die Gefäße zum Zeitpunkt der Scharfschaltung nicht ordnungsgemäß mit Etiketten versehen sein oder der Zugang zur Chipnachrüstung nicht möglich gewesen sein, findet keine Leerung statt. Eventuelle Nachleerungen werden als kostenpflichtige Zusatzfahrten berechnet. Die rechtliche Grundlage hierfür wird durch eine Anpassung der Satzung der Stadt Essen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen geschaffen.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (19. Sitzung)
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Berichterstattung Schulwegsicherung 2022Zur Vorlage · 0192/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat im Rahmen der Vorlage 0192/2023/3 über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung im Jahr 2022 berichtet. Die Maßnahmen umfassten Kontrollen des fließenden und ruhenden Verkehrs im Umfeld von Schulen, um die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und die Vorgaben des Ziel- und Maßnahmenplans „Essen, Großstadt für Kinder“ zu erfüllen.
Im Bereich des fließenden Verkehrs wurden 2.939 Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt. Mit einem Anteil von etwa 37 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet wurde die Zielvorgabe von 20 % überschritten. Bei den Kontrollen wurden über 39.500 Geschwindigkeitsübertretungen bei fast 800.000 gemessenen Fahrzeugen festgestellt, was einer Quote von circa 5,0 % entspricht und damit unter dem angestrebten Grenzwert von 10 % liegt.
Im ruhenden Verkehr fanden 1.318 Einsätze im Umfeld von Schulen statt. Dies entspricht einem Anteil von über 18 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet und erfüllt damit die Zielvorgabe von mindestens 15 %. Die Kontrollen dienten der Verhaltenssteuerung durch Verwarnungen sowie der Einleitung von Ersatzvornahmen bei Verstößen.
Die Berichterstattung wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene Gremien vorgelegt, darunter den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX. Auf Anfrage wurden zudem die Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachungen für das gesamte Stadtgebiet nach Bezirksvertretungen aufgeschlüsselt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung)
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (21. Sitzung) — mit Anmerkung Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Jahresbericht Kommunaler Ordnungsdienst und SicherheitskoordinationZur Vorlage · 0659/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2022 des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und der Sicherheitskoordination (SIKO) wurde dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der KOD setzt zum Berichtszeitraum 52 Einsatzkräfte im Streifendienst und 16 im Ermittlungsdienst ein, wobei eine personelle Erweiterung um acht Stellen zum 1. Oktober 2023 vorgesehen ist. Im Berichtszeitraum wurden 2.787 Streifen durchgeführt, wovon 598 im Stadtkern und 448 im Norden stattfanden. Die Verwaltung verhängte 501 Verwarngelder und erstellte 447 Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Der Ermittlungsdienst bearbeitete 13.351 Fälle, darunter 3.880 Halterermittlungen und 790 Kontrollen im Bereich der Clan-Kriminalität.
Die Sicherheitskoordination koordinierte unter anderem die Task-Force „Illegales Gewerbe“ und führte Kontrollen bei Schrottimmobilien durch, wodurch Probleme in einem Mehrfamilienhaus in Katernberg reduziert werden konnten. Zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität wurden die „Strategie der 1000 Nadelstiche“ sowie ein Aktionstag im März 2022 umgesetzt. Das Präventionsprogramm „Wegweiser“ gegen Islamismus soll durch Online-Angebote und einen Fokus auf auslandsbezogenen Extremismus erweitert werden. Zudem wurden durch Objektkontrollen Bußgelder und Schließungen aufgrund von Verstößen gegen das Jugendschutz- oder Verpackungsgesetz veranlasst. Weitere Tätigkeiten umfassten die Mitarbeit in der „Sicherheitskooperation Ruhr“, die Begleitung der Gasmangellage sowie die Teilnahme an Erfahrungsaustauschen zu Leistungsmissbrauch. Eine Zusammenführung der Abteilungen in einem neuen Gebäude ist für Mitte 2023 geplant.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirks IV auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 0720/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV wird im Rahmen ihrer Sitzung am 13. Juni 2023 über die Gewährung von Zuschüssen für verschiedene Kulturträger im Stadtbezirk entschieden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die finanzielle Unterstützung von insgesamt 18 Projekten vor, die aus dem Haushaltstitel zur Förderung der bezirklichen Kulturarbeit finanziert werden sollen. Die Gesamtsumme der beantragten Mittel beläuft sich auf 9.950,00 Euro.
Zu den Empfehlungen gehören unter anderem Zuwendungen für den TheaterLaien e.V., den Förderkreis für das Schönebecker Jugend-Blasorchester, das Theater Essen-Süd e.V. sowie den Cardellino e.V. Weitere Förderungen sind für den Borbecker Bürger- und Verkehrsverein e.V., die Ev. Kirchengemeinde Essen-Borbeck / Vogelheim, den Bürger- und Verkehrsverein Essen-Frintrop 1922 sowie den Tamilischen Kultur- und Wohlfahrtsverein Essen e.V. vorgesehen. Die Liste umfasst zudem Projekte des Zug um Zug e.V., der Chorgemeinschaft St. Maria Rosenkranz / St. Thomas Morus, des Gymnasiums Borbeck, des Hans-Gipmann-Hauses, des Gospelchors St. Antonius Abbas, des Interkulturellen Zentrums Kreuzer, des Fördervereins St. Paulus sowie des Förderkreises für die Kirchenmusik e.V.
Die Verwaltung hat die Förderwürdigkeit der Projekte gemäß den geltenden Richtlinien für die bezirkliche Kulturarbeit in Essen geprüft und folgt der Empfehlung der Programmkonferenz bezüglich der Zuschusshöhe. Für das Theater Paulinchen wurde kein Zuschuss vorgesehen, da die Programmkonferenz die Regelung verabschiedet hat, dass pro Förderverein nur ein Projekt unterstützt wird. Ein Antrag des BVV Schönebeck 1994 e.V. entspricht nicht den geltenden Förderrichtlinien.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Erweiterung des Essener Modells Quartiersmanagement auf den Stadtteil BorbeckZur Vorlage · 2205/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Erweiterung des „Essener Modells Quartiermanagement“ auf den Stadtteil Borbeck sowie die Einrichtung eines Stadtteilbüros vor. Hierfür soll zum 1. Januar 2024 beim Jugendamt eine zusätzliche Planstelle im Bereich der Stadtteilarbeit geschaffen werden. Parallel dazu soll die Finanzierung einer Stelle für die Stadtteilmoderation beim Institut für soziale Stadtentwicklung und Arbeitswelt (ISSAB) der Universität Duisburg-Essen ab demselben Zeitpunkt sichergestellt werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten durch den Fachbereich 60 vorgesehen. Die kalkulierten jährlichen Mietkosten für das Stadtteilbüro belaufen sich auf etwa 24.000 Euro. Zudem werden einmalige investive Kosten in Höhe von 50.000 Euro für die Technik und die Erstausstattung veranschlagt, ergänzt um kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen. Die jährlichen Personalkosten für die Stadtteilarbeit und den Zuschuss zur Stadtteilmoderation werden mit insgesamt rund 144.000 Euro beziffert.
Das Vorhaben verfolgt das Ziel, Sozialraumorientierung, Inklusion und partizipative Stadtteilmoderation strategisch zu verknüpfen. Das Jugendamt soll zudem prüfen, ob das Modell auf weitere Stadtteile übertragbar ist. Während der Rat der Stadt über den Vorschlag entscheidet, geben der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen ab. Eine jährliche Berichterstattung über die Arbeit und die Schwerpunktthemen des Quartiermanagements ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Fortführung der Sondernutzungen durch Außengastronomie auf Parkflächen an Hauptverkehrsstraßen hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRWZur Vorlage · 0548/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die die Fortführung von Sondernutzungen durch Außengastronomie auf Parkflächen an Hauptverkehrsstraßen regelt. Hintergrund ist ein Beschluss des Rates vom 22. März 2023, der ein Konzept zur bedarfsgemäßen Umnutzung von Parkplätzen sowie entsprechende Satzungs- und Gebührenänderungen festlegte. Die Dringlichkeitsentscheidung dient dazu, den Weiterbetrieb bereits genehmigter Standorte über den 31. März 2023 hinaus sicherzustellen und die gastronomischen Betriebe vor kurzfristigen Auf- und Abbauarbeiten zu bewahren.
Das Verfahren unterscheidet zwischen bereits bestehenden Genehmigungen und Neuanträgen. Bei den sogenannten Verlängerungsfällen, für die bereits im Vorjahr Erlaubnisse vorlagen, soll sich das Antragsverfahren durch die Dringlichkeitsentscheidung verkürzen, sodass Erlaubnisse nach Abschluss der verwaltungseitigen Prüfung direkt erteilt werden können. Für neue Standorte wird weiterhin ein formales Zustimmungsverfahren durch die zuständigen politischen Gremien durchgeführt. Dabei wurden die Kriterien für die Umnutzung von Parkraum verschärft, um ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Anwohnenden und des Einzelhandels zu gewährleisten.
Während die Bezirksvertretungen für die Entscheidung über Sondernutzungen in Nebenstraßen zuständig sind, liegt die Entscheidungskompetenz für Hauptverkehrsstraßen beim Ausschuss für Verkehr und Mobilität, nachdem die jeweiligen Bezirksvertretungen angehört wurden. Die vorliegende Liste führt verschiedene Standorte in den Bezirken I, II, III, IV und VIII auf, für die eine Fortführung der Bewirtschaftung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Sachstandsbericht zum Neubau des Hallenbades Essen-BorbeckZur Vorlage · 0691/2023/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage der Sport- und Bäderbetriebe Essen informiert über den aktuellen Sachstand zum Neubau des Hallenbades Essen-Borbeck. Auf Grundlage des im Mai 2021 gefassten Baubeschlusses wurde die Entwurfsplanung für eine Variante mit Schwimmbad, Lehrschwimmbecken und Gymnastikhalle fertiggestellt. Der Bauantrag wurde im Dezember 2022 beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung eingereicht; die Bearbeitungsdauer wird auf etwa sechs Monate geschätzt.
Im Rahmen der Umsetzung ist der Abriss der alten Turnhalle für Mai 2023 vorgesehen. Für das Bauvorhaben ist die Fällung von Bäumen erforderlich. Während für 11 städtische Bäume die Fällung unter Auflagen bereits durch den Grünflächenbereich Nord genehmigt wurde, ist für die verbleibenden geschützten Bäume eine entsprechende Entscheidung abzuwarten.
Hinsichtlich der Finanzierung wurde mitgeteilt, dass eine Anmeldung beim Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in kommunale Einrichtungen im Jahr 2022 nicht berücksichtigt wurde. Ein neues Antragsverfahren auf Basis der regulären Städtebauförderung für Teilbereiche des Hallenbades ist derzeit im Gange.
Die aktuelle Kostenfortschreibung des Generalplaners weist aufgrund von Baupreissteigerungen eine Gesamtsumme von 34.786.647 Euro brutto aus. Da mit weiteren Preisveränderungen bis zum Vergabezeitpunkt Ende 2023 zu rechnen ist, wird eine Budgetanpassung für die Gremien in Aussicht gestellt. Der aktuelle Terminplan sieht den Baubeginn für Mai 2023 und die Eröffnung des Hallenbades für Mai 2025 vor.
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- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Alte Bottroper Str. 10 und 12Zur Vorlage · 0828/2023/7 · Vorlage
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Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung IV über den aktuellen Stand bezüglich der Grundstücke Alte Bottroper Straße 10 und 12. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage aus einer vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung vom 14. März 2023. Dabei ging es um die Frage, ob der Eigentümerin des Grundstücks Alte Bottroper Straße 12 im Hinblick auf planungsrechtlich unzulässige Nutzungen künftig Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt werden könnten.
Die zuständige Fachabteilung führt dazu aus, dass sich die Verwaltung derzeit in Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin über einen möglichen Ankauf des Grundstücks Alte Bottroper Straße 10 befindet. Das betreffende Areal ist im Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Die Verwaltung hat zugesichert, die Bezirksvertretung IV über das Ergebnis dieser Verhandlungen zu unterrichten, sobald ein Abschluss vorliegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV die vorliegende Information zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.(Vorhabenbezogener) Bebauungsplan Nummer 10/19 "Oberhauser Str. 156 (ehemaliges Gartencenter)" Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Frintrop Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und AuslegungsbeschlussZur Vorlage · 0515/2023/7 · Vorlage
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Die Vorlage 0515/2023/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 10/19 für das Grundstück an der Oberhauser Straße 156 im Essener Stadtteil Frintrop. Das etwa 0,9 Hektar große Plangebiet, welches die Flurstücke 157, 169, 174, 175 und 176 umfasst, soll mit insgesamt 25 Hauseinheiten bebaut werden. Die Planung sieht 20 Doppelhäuser sowie eine Gruppe von fünf Häusern vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt. Zudem soll der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Aufstellung des Bebauungsplans beschließen sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, der Begründung, des Umweltberichts und der Gutachten festlegen. Als rechtliche Grundlage dient das Baugesetzbuch. Da ein Verfahren zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans parallel läuft, ist dieses für die Umsetzung erforderlich. Der Vorhabenträger hat sich im Rahmen eines Durchführungsvertrages zur Realisierung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet.
Die öffentliche Auslegung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs durchgeführt werden, wobei auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgesehen ist. Die Planunterlagen liegen im Sitzungssaal aus. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz hat die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz in der Stufe 1 als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben - 17.Neuordnung des Verkehrsbereichs Weidkamp / Hülsmannstraße bis Donnerstraße / LeimgardtsfeldZur Vorlage · 0908/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung befasst sich mit der Neuordnung des Verkehrsbereichs Weidkamp/Hülsmannstraße bis Donnerstraße/Leimgardtsfeld. Im Rahmen der Umsetzung vorangegangener Beschlüsse wurde die vorhandene Umleitungsbeschilderung für den Radverkehr im November 2022 aktualisiert. Dabei wurden die Abstände von Sperrpfosten für die Durchfahrt von Lastenrädern verbreitert und die Pfosten zur besseren Erkennbarkeit mit roten Bändern foliert. Zudem wurde die Ausweichstrecke auf Durchfahrtshindernisse überprüft.
Hinsichtlich der langfristigen Gestaltung des Abschnitts, der Teil des Radergänzungsnetzes ist, plant die Verwaltung eine umfassende Untersuchung. Da die Erarbeitung einer verkehrssicheren Gestaltung sowie die Berücksichtigung der Barrierefreiheit an der Haltestelle „Donnerstraße“ und der Leistungsfähigkeit des ÖPNV eine hohe technische Komplexität aufweisen, wird die Erstellung einer Machbarkeitsstudie durch ein externes Fachbüro angestrebt. Die Ergebnisse der Ausschreibung werden voraussichtlich Ende 2023 erwartet.
Ein Vorschlag der Bezirksvertretung IV, einen Parkstreifen temporär in einen Radfahrstreifen umzubauen, wurde von der Verwaltung geprüft und als nicht zielführend eingestuft. Eine solche Variante würde die Situation an den Knotenpunkten nicht verbessern und erfordert Anpassungen an der Lichtsignalanlage. Auch die Prüfung, eine Fahrspur im Bereich der Längsparkplätze zu entfernen, wurde abgelehnt, da dies zu Verkehrsbehinderungen und Blockaden des ÖPNV führen würde. Ein umfassendes Planungskonzept soll daher im Rahmen der anstehenden Machbarkeitsstudie entwickelt werden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel zur Förderung der bezirklichen Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 0744/2023/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat im Rahmen der Sitzung am 13. Juni 2023 die Vergabe von bezirklichen Haushaltsmitteln zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit beschlossen. Gegenstand der Vorlage 0744/2023/BV IV war die finanzielle Unterstützung eines spezifischen Projekts im Bereich der bezirklichen Jugendförderung.
Auf Empfehlung des Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten wurde die Bezuschussung des Schönebecker Jugend-Blasorchesters für dessen Orchesterfahrt im Jahr 2023 bewilligt. Die Zuweisung der Mittel beläuft sich auf einen Betrag von 1.300,00 Euro. Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz des Vorhabens, welche als positiv eingestuft wurde. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen der zuständigen Befugnisse der Bezirksvertretung zur Verwendung der ihr zugewiesenen Haushaltsmittel.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel
- 20.Auftragskontrollliste
- 21.Mitteilungen der Verwaltung
- 21.1Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Klaumerbruch
- 21.2Zügigkeitsreduzierung der städt. Gemeinschaftsschule Hauptschule Bochold
- 21.3Sondernutzungserlaubnisse in Borbeck-Mitte
- 22.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 23.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 24.Antragseingänge von besonderer städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz
- 25.Anfragen und Mitteilungen
- 26.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil