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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 19 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 09.02.2023
- 2.Niederschrift Nr. 20 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 09.03.2023
- 3.Upgrade und Weiterbau RS 1
- 4.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 4.1Schaffung einer Nord-Süd-Fahrradverbindung Hier: Sachstand zu den einzelnen StreckenabschnittenZur Vorlage · 0678/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstand der Nord-Süd-Fahrradverbindung im Essener Stadtgebiet informiert über den aktuellen Planungsstand verschiedener Streckenabschnitte. Grundlage der Verwaltung sind Anträge zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für durchgängige Verbindungen sowie die Errichtung eines Radwegs vom Bahnhof Werden bis zur Stadtgrenze Velbert.
Auf der B 224 besteht zwischen der Stadtgrenze Velbert und der Grenze zu Heidhausen eine Planungsvereinbarung mit Straßen.NRW; die Ausschreibung der Objektplanung wird für die Jahresmitte angestrebt. Für den Abschnitt bis zur Ruhrbrücke Werden bereitet das Amt für Straßen und Verkehr eine Ausschreibung für eine Machbarkeitsstudie vor. Im Bereich der Bredeneyer Straße sowie der Rüttenscheider Straße werden derzeit Planungsleistungen vorbereitet bzw. Varianten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen untersucht. An der Huyssenallee ist eine Umgestaltung des Straßenquerschnitts mit breiteren Radfahrstreifen für das erste Halbjahr 2023 vorgesehen. Am Europaplatz werden Maßnahmen zur sicheren Verkehrsführung geprüft.
Die Innenstadtquerung soll künftig primär über die Lindenallee verlaufen, wobei die Anbindung an die Protected Bike Lane und die Umweltspuren nach Abschluss von Bauarbeiten am Willy-Brandt-Platz optimiert wird. Für die Verbindung zum Bahnhof Altenessen und weiter Richtung Gelsenkirchen sind Upgrades bestehender Straßen sowie die Prüfung von Routen entlang der Berne vorgesehen. Ergänzende Verbindungen durch Grünflächen, wie etwa das Rommenhöllergleis oder die Helenentrasse, werden aufgrund ihrer Komplexität und der zu erwartenden Kosten vorrangig durch Konzeptstudien untersucht.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (19. Sitzung)
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Durchführung des Realisierungswettbewerbs "Neugestaltung Barbarossaplatz"Zur Vorlage · 0501/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0501/2023/7 des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit der Durchführung eines Realisierungswettbewerbs zur Neugestaltung des Barbarossaplatzes im Stadtbezirk VI/Zollverein. Ziel des Verfahrens ist die Erarbeitung eines Gestaltungsentwurfs für die rund 12.400 Quadratmeter große Fläche, um die bauliche Umsetzung im Zeitraum von 2025 bis 2027 vorzubereiten. Für die Durchführung des Wettbewerbs werden Honorar- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 175.000 Euro veranschlagt, wobei 140.000 Euro aus Mitteln der Städtebauförderung und 35.000 Euro als Eigenanteil vorgesehen sind. Der Zeitraum für das Wettbewerbsverfahren ist von der Frühjahrs- bzw. Frühsommerzeit 2023 bis etwa August 2024 angesetzt.
Die Maßnahme basiert auf dem am 24. Juni 2020 vom Rat der Stadt Essen verabschiedeten Integrierten Entwicklungskonzept Soziale Stadt Essen für den Stadtbezirk VI/Zollverein. Die Neugestaltung dient der Abwendung städtebaulicher Missstände gemäß § 1bruch 172 Baugesetzbuch. In einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde die Auswirkung der Maßnahme auf den Klimaschutz als positiv bewertet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung des Stadtbezirks VI sowie die Ausschüsse für Verkehr und Mobilität, Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie Umwelt, Klima und Verbraucherschutz die Planungen zur Durchführung des Wettbewerbs zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (18. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Be-MoVe - Projekt, hier: „Evaluation Stadt-Terrassen"Zur Vorlage · 0645/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0645/2023/6 befasst sich mit der Evaluation des Projekts „Be-MoVe – Stadt-Terrassen“, das von August bis Ende September 2022 im Essener Stadtteil Holsterhausen durchgeführt wurde. Das Projekt, ein Leihangebot des Zukunftsnetzes Mobilität NRW, umfasste verschiedene Module wie Pflanzkübel und Sitzgelegenheiten. Eine Online-Befragung, an der 1.028 Personen teilnahmen, ergab, dass die Stadt-Terrassen von 80 bis 90 Prozent der Befragten wahrgenommen wurden, wobei 37 Prozent das Angebot persönlich nutzten. Die Bewertung der Maßnahme unterschied sich nach Verkehrsmittel: Während 86 Prozent der Radfahrenden die Initiative positiv bewerteten, äußerten 80 Prozent der Autofahrenden eine negative Meinung. Ein vergleichender Bericht der Fachhochschule Bochum, der methodische Einschränkungen der Erhebung aufzeigt, wird im Laufe des Jahres veröffentlicht.
Zusätzlich enthält die Vorlage Ergebnisse einer Umfrage zur Mobilität und Stadtteilpolitik. Dabei gaben 65 Prozent der Befragten an, sich klimaschutzverpflichtet zu fühlen, während 75 Prozent einen hohen Mobilitätsbedarf angaben. Die Befragten befürworten einen kostengünstigen Zugang zum ÖPNV sowie separate Verkehrsflächen für den Rad- und Fußverkehr. Zudem unterstützen 55 Prozent eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h außerhalb der Hauptstraßen. Eine Zählung des Fußverkehrs ergab für den Zeitraum zwischen 7 und 18 Uhr etwa 900 Personen. Eine dauerhafte Installation der Stadt-Terrassen ist derzeit nicht vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung III die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Be-MoVe - Projekt, hier: „Bürgerprojekt Offene Bardelebenstraße: Sichere Schulwege in Holsterhausen“Zur Vorlage · 0651/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des interdisziplinären Forschungsprojekts Be-MoVe soll die Bardelebenstraße in Holsterhausen als temporäre Schulstraße erprobt werden. Ziel der Maßnahme „Offene Bardelebenstraße: Sichere Schulwege in Holsterhausen“ ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für etwa 1.800 Schülerinnen und Schüler. Geplant ist eine wochentägliche Sperrung der Straße für den motorisierten Individualverkehr, wobei Anwohner von der Regelung ausgenommen sind. Die Sperrzeiten sollen jeweils von 07:30 bis 08:30 Uhr sowie von 14:00 bis 16:15 Uhr gelten. Der Zeitraum der Erprobung ist auf drei bis sechs Monate nach den Sommerferien 2023 angesetzt. Begleitend zur Verkehrsberuhigung sollen Konzepte für Elternhaltestellen entwickelt werden.
Für die Umsetzung des Projekts stehen Projektmittel in Höhe von 20.000 Euro sowie weitere 20.000 Euro aus dem Budget der GHA zur Verfügung, wobei das Projekt eine Förderung der GHA in Höhe von 3.700 Euro erhält. Zur Förderung des Dialogs zwischen Anwohnern, Nutzenden und Interessengruppen sind regelmäßige Veranstaltungen geplant. Dazu gehören unter anderem ein Straßenfrühstück, ein Spielstraßennachmittag mit einem Straßenfest sowie eine Fahrradwerkstatt in Kooperation mit verschiedenen Partnern wie der Fahrrad AG des Leibniz Gymnasiums oder dem ADFC. Zudem sollen Informationsveranstaltungen zum schulischen Mobilitätsmanagement unter Einbeziehung des Zukunftsnetz Mobilität NRW stattfinden. Die Bezirksvertretung III hat der Erprobung der Bardellebenstraße als Schulstraße zugestimmt, während die zuständigen Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für Verkehr und Mobilität den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Fortführung der Sondernutzungen durch Außengastronomie auf Parkflächen an Hauptverkehrsstraßen hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRWZur Vorlage · 0548/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die die Fortführung von Sondernutzungen durch Außengastronomie auf Parkflächen an Hauptverkehrsstraßen regelt. Hintergrund ist ein Beschluss des Rates vom 22. März 2023, der ein Konzept zur bedarfsgemäßen Umnutzung von Parkplätzen sowie entsprechende Satzungs- und Gebührenänderungen festlegte. Die Dringlichkeitsentscheidung dient dazu, den Weiterbetrieb bereits genehmigter Standorte über den 31. März 2023 hinaus sicherzustellen und die gastronomischen Betriebe vor kurzfristigen Auf- und Abbauarbeiten zu bewahren.
Das Verfahren unterscheidet zwischen bereits bestehenden Genehmigungen und Neuanträgen. Bei den sogenannten Verlängerungsfällen, für die bereits im Vorjahr Erlaubnisse vorlagen, soll sich das Antragsverfahren durch die Dringlichkeitsentscheidung verkürzen, sodass Erlaubnisse nach Abschluss der verwaltungseitigen Prüfung direkt erteilt werden können. Für neue Standorte wird weiterhin ein formales Zustimmungsverfahren durch die zuständigen politischen Gremien durchgeführt. Dabei wurden die Kriterien für die Umnutzung von Parkraum verschärft, um ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Anwohnenden und des Einzelhandels zu gewährleisten.
Während die Bezirksvertretungen für die Entscheidung über Sondernutzungen in Nebenstraßen zuständig sind, liegt die Entscheidungskompetenz für Hauptverkehrsstraßen beim Ausschuss für Verkehr und Mobilität, nachdem die jeweiligen Bezirksvertretungen angehört wurden. Die vorliegende Liste führt verschiedene Standorte in den Bezirken I, II, III, IV und VIII auf, für die eine Fortführung der Bewirtschaftung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - [1.]5. Änderung des Nahverkehrsplans - Anpassung des Essener Nahverkehrsplans auf den Beschluss des Mülheimer NahverkehrsplansZur Vorlage · 0255/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die fünfte Änderung des Essener Nahverkehrsplans, um die Anpassungen des Nahverkehrsplans der Stadt Mülheim an der Ruhr zu berücksichtigen. Die Vorlage sieht verschiedene Anpassungen im Busnetz vor, die durch eine Verzahnung der Liniennetze beider Städte entstehen.
Im Rahmen der Neugestaltung werden die Linien 129 und 139 als neue Ringlinien eingeführt. Die Linie 129 ersetzt die bisherige Linie 138 und verkehrt zwischen Frohnhausen und Broich Friedhof an Werktagen im 30-Minuten-Takt. Die Linie 139 übernimmt die Verbindung zwischen Haarzopf und Heißen und wird ebenfalls werktags im 30-Minuten-Takt betrieben. Die jährlichen Mehrkosten für diese beiden Linien werden auf rund 20.000 Euro geschätzt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verlängerung der Linie 134 von Mintard nach Kettwig, wodurch die Fahrzeiten in Richtung Kettwig deutlich verkürzt werden sollen. Parallel dazu wird die TaxiBus-Linie (T) 6 im Nachtverkehr über Mintard hinaus bis Kettwig verlängert. Zudem wird die Linie 130 über die Mülheimer Innenstadt bis zum Hauptbahnhof verlängert und die Linie 151 wird bis zum Rhein-Ruhr-Zentrum ausgedehnt.
Die jährlichen Gesamtkosten für die Maßnahmen ab 2024 belaufen sich auf rund 315.000 Euro und werden über den Verlustausgleich an die Ruhrbahn GmbH finanziert. Die Leistungen werden in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Essen aufgenommen. Nach einem Jahr soll eine Evaluation der Fahrgastzahlen stattfinden, um die Angemessenheit des Angebots zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.05.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Bau und Baubeginn der Maßnahme „Erneuerung der Lichtsignalanlage (LSA) Aktienstr. / Schönebecker Str. / Lautstr."Zur Vorlage · 0611/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die vollständige Erneuerung der Lichtsignalanlage (LSA) 403 an der Kreuzung Aktienstraße, Schönebecker Straße und Lautstraße. Hintergrund des Vorhabens ist ein Anliegen der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V., die die Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbehinderung an dieser Stelle sicherstellen möchte. Eine technische Prüfung ergab, dass eine einfache Modernisierung der bestehenden Steuerung aufgrund des Alters der Geräte nicht mehr möglich ist.
Die Maßnahme umfasst neben dem Austausch der Lichtsignalanlage auch die Anpassung der Bordsteine und die Installation von taktilem Pflaster, um die Oberflächen der Furten behindertengerecht zu gestalten. Zudem soll ein Beleuchtungsmast als Gemeinschaftsmast ausgeführt werden. Die Planung berücksichtigt dabei auch die zukünftige Entwicklung der Aktienstraße als Fahrradachse.
Für die Umsetzung werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von insgesamt 540.000 Euro für das Jahr 2023 beantragt. Die Kosten setzen sich aus 290.000 Euro für die Erneuerung der Lichtsignalanlage, 240.000 Euro für den Umbau der Straßenteilanlagen sowie 10.000 Euro für den Austausch von Leuchten zusammen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bau und Baubeginn sowie die Bereitstellung der Mittel empfiehlt, damit der Rat der Stadt Essen die finale Entscheidung treffen kann.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 10.Beauftragung von Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen für die Maßnahme "Humboldtstraße von Max-Halbach-Straße bis Kreisverkehr Fulerumer Straße"Zur Vorlage · 0641/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant gemeinsam mit der Stadt Mülheim an der Ruhr den Ausbau der Humboldtstraße im Abschnitt zwischen der Max-Halbach-Straße und dem Kreisverkehr Fulerumer Straße. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage (0641/2023/6) wird die Beauftragung von Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen in Höhe von 450.000 Euro beantraget. Dieser Betrag umfasst rund 370.000 Euro für Planungsleistungen und örtliche Bauüberwachung durch ein Ingenieurbüro sowie etwa 80.000 Euro für notwendige Bodengutachten und Baumgutachten.
Die Maßnahme dient der grundhaften Erneuerung des Straßenuntergrunds, um die bestehenden Schäden an der Fahrbahn dauerhaft zu beheben und die Standfestigkeit des Straßenoberbaus zu gewährleisten. Zudem soll der Straßenquerschnitt im Sinne des Ausbaus des Radwegenetzes neu gestaltet werden. Für das gesamte Vorhaben wurde ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht, der ein Kostenvolumen von 6.630.000 Euro umfasst und eine Bezuschussung von voraussichtlich 75 Prozent vorsieht.
Da die Kosten für die Planungsleistungen im Haushaltsplan 2023 nicht berücksichtigt sind, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 450.000 Euro empfohlen. Ein Teilbetrag von 196.000 Euro wurde bereits durch die Verwaltung bereitgestellt; die verbleibenden 254.000 Euro sollen aus dem Haushaltsposten für die Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen gedeckt werden. Über die eigentlichen Baukosten wird zu einem späteren Zeitpunkt durch einen separaten Beschluss entschieden.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 11.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Gleisanlagen Strecke 551"Zur Vorlage · 0613/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Erneuerung Gleisanlagen Strecke 551“. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den entsprechenden Beschluss fasst, nachdem die zuständigen Ausschüsse ihre Empfehlungen abgegeben haben.
Die betroffene U-/Stadtbahn-Nordstrecke befindet sich im Eigentum der Stadt Essen und wird an die Ruhrbahn GmbH verpachtet. Gemäß dem bestehenden Stadtbahnpachtvertrag trägt die Stadt die Kosten für Instandsetzung und Erneuerung. Die Gleisanlagen, die im Jahr 2001 eingebaut wurden, weisen am Ober- und Unterbau sowie an der Fahrbahndecke Schäden auf. Da das Verschleißgrenzmaß der Schienenprofile in Kürze erreicht wird, ist eine zeitnahe Erneuerung vorgesehen, um eine Betriebsgefahr und Streckensperrungen zu vermeiden. Die Maßnahme erstreckt sich von der Karnaper Straße bis zur Essener Straße an der Stadtgrenze zu Gelsenkirchen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich nach Schätzung der Ruhrbahn GmbH auf rund 7.545.440 Euro, inklusive eines Verwaltungskostenzuschlags von 12 Prozent. Für die zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 6.737.000 Euro wurde über das Landesförderprogramm „Wüst“ ein Antrag auf Förderung gestellt. Bei einer Förderquote von 60 Prozent ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 3.503.240 Euro. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan der Stadt unter dem entsprechenden PSP-Element bis zur mittelfristigen Finanzplanung 2026 veranschlagt. Die Ausschreibung und Vergabe erfolgt durch die Ruhrbahn GmbH.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Bau und Baubeginn der Maßnahmen "Erneuerung Raiffeisenweg" und "Erneuerung Rengsdorfer Heim"Zur Vorlage · 0672/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die grundhafte Erneuerung der Straßen Raiffeisenweg und Rengsdorfer Heim in der Siedlung Gimkenhof. Im Anschluss an die Kanalbaumaßnahmen der Stadtwerke Essen AG sollen die betroffenen Straßen im gesamten Querschnitt ausgebaut werden. Geplant ist die Umgestaltung der bisher asphaltierten Flächen in niveaugleiche Mischverkehrsflächen aus rotem Betonsteinpflaster, um den Siedlungscharakter zu stärken.
Die vorliegende Vorlage empfiehlt dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie dem Rat der Stadt, den Bau und Baubeginn der beiden Maßnahmen zu beschließen. Hierfür ist die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Jahr 2023 erforderlich. Für die Erneuerung des Raiffeisenwegs werden 852.000 Euro und für den Rengsdorfer Heim 835.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung soll aus dem Haushaltselement „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Die Kostenkalkulation basiert auf aktuellen Schätzungen, die gegenüber dem ursprünglichen Planbeschluss von 2021 gestiegen sind. Als Ursachen werden Preissteigerungen bei Baustoffen und Energiekosten sowie technische Erschwernisse angeführt. Dazu gehören die Notwendigkeit von Kleingeräten aufgrund geringer Fahrbahnbreiten, aufwändige Zwischentransporte von Materialien sowie notwendige technische Maßnahmen aufgrund der Untergrundverhältnisse und der Sicherstellung von Rettungswegen.
Die Grundstückseigentümer sind gemäß dem Kommunalabgabengesetz beitragspflichtig. Durch die Beantragung von Fördermitteln nach der „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“ des Landes Nordrhein-Westfalen wird eine vollständige Entlastung der Anlieger angestrebt. Die Stadt trägt die Kosten zunächst als Eigenanteil, bis die Zuschüsse eingehen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 13.Bau und Baubeginn der Maßnahme „Beleuchtung Bochumer Landstraße von Kütingsgarten bis Zweibachegge“Zur Vorlage · 0622/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Bau und Baubeginn einer neuen Straßenbeleuchtung im Bereich der Bochumer Landstraße zwischen Kütingsgarten und Zweibachegge. Die Maßnahme ist eine Folge von Anpassungen an den öffentlichen Verkehrsflächen, die im Zusammenhang mit der Entstehung eines neuen Nahversorgungszentrums sowie vorangegangenen Kanalbaumaßnahmen der Stadtwerke Essen stehen. Im betroffenen Abschnitt wurde die vorhandene Mittelinsel inklusive der Straßenbeleuchtung bereits zurückgebaut, um die Erreichbarkeit der angrenzenden Grundstücke und eine flexible Verkehrsführung während der Bauarbeiten zu gewährleisten.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen beidseitig im Gehwegbereich soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Anforderungen der DIN (EN) 13201 erfüllen. Durch den Einsatz von LED-Leuchten wird eine gleichmäßigere Ausleuchtung angestrebt. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 304.000 Euro. Da die Maßnahme nicht im Haushaltplan 2023 vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung dieser Mittel beantragt. Die Finanzierung erfolgt aus städtischen Eigenmitteln, wobei die Kosten durch mögliche Straßenausbaubeiträge der Grundstückseigentümer sowie durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen reduziert werden können. Ein Antrag auf Landesförderung zur finanziellen Entlastung der Beitragspflichtigen soll gestellt werden. Die Ergebnisse der gemäß Kommunalabgabengesetz durchgeführten Anliegerversammlung liegen der Vorlage vor.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 14.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Bahnhofstangente"Zur Vorlage · 0662/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0662/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Bau und dem geplanten Baubeginn der Maßnahme „Bahnhofstangente“ als Teil des Projekts „Citybahn“. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung zur Kenntnis nehmen und den Bau gemäß § 8a Absatz 3 KAG empfehlen. Der Rat der Stadt soll den Bau und Baubeginn beschließen. Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2023 vorgesehen, während die Inbetriebnahme für Anfang 2026 geplant ist.
Die veranschlagten Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf 25.514.000 €. Diese teilen sich auf in Kosten für den Straßenbau (18.147.000 €), die Beleuchtung (3.872.000 €), die Signalisierung (3.143.000 €) und die Begrünung (352.000 €). Die Finanzierung erfolgt zu 95 Prozent durch Fremdmittel in Höhe von 24.238.300 €, wobei ein städtischer Eigenanteil von 1.275.700 € vorgesehen ist. Dieser Eigenanteil verringert sich nach Eingang von Beiträgen gemäß § 8 KAG bzw. der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge. Ein Förderantrag der Ruhrbahn GmbH nach § 13 ÖPNVG NRW wurde gestellt; ein Bescheid des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr steht noch aus. Die Finanzplanung sieht für die Jahre 2023 bis 2026 jährliche Beträge zwischen etwa 3,69 Millionen Euro und 5 Millionen Euro vor. Die kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen auf den Eigenanteil sind in der Kostenplanung enthalten.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Baubeschluss zum Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse zwischen der Autobahnbrücke A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in SteeleZur Vorlage · 0520/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeschluss für den Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung Gruga-Trasse fassen. Das Vorhaben umfasst einen 4,90 km langen Abschnitt zwischen der Autobahnbrücke A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in Steele. Die Wegebreiten werden je nach Geländelage zwischen 4,00 m und 6,50 m variieren. Die geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf 5.020.000 Euro brutto. Dabei wird eine Förderung durch das Land NRW in Höhe von bis zu 3.808.800 Euro angestrebt, sodass ein städtischer Eigenanteil von 1.211.200 Euro verbleibt.
Die Planung sieht vor, dass im Zuge des Ausbaus 38 Bäume entnommen werden, wofür 121 Ersatzpflanzungen vorgesehen sind. Eine Trassenverbreiterung auf 6,50 m wurde zugunsten des Landschaftsschutzes verworfen. Die Beleuchtung an zentralen Punkten soll mittels LED-Systemen erfolgen, sofern die Untere Naturschutzbehörde die Genehmigung erteilt. Für die Instandhaltung der Beleuchtung werden jährliche Kosten von etwa 2.400 Euro veranschlagt. Die Umsetzung in Essen-Steele ist ab 2024 geplant, der weitere Abschnitt bis zur A 52 soll 2025 folgen.
Die Prüfung der Klimarelevanz bewertet das Vorhaben als positiv, da durch die zentrale Lage ein Umstieg von PKW auf das Fahrrad erwartet wird, was zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen kann. Die tägliche Nutzungsfrequenz der Trasse wird mit 2.500 bis 3.000 Personen angegeben, in Spitzenzeiten mit bis zu 7.000 Radfahrenden. Die Vorlage liegt zur Empfehlung in den zuständigen Ausschüssen für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie dem Haupt- und Finanzausschuss vor.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (siehe Diskussionsverlauf)
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - Baubeschluss zum Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse zwischen der Autobahn-brücke A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in Steele hier: Gewährleistung des Insekten- und Artenschutzes sowie der VerkehrssicherheitZur Vorlage · 0801/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0801/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Installation einer durchgängigen Beleuchtung auf dem Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung der Grugatrasse zum Gegenstand hat. Die geplante Verbindung erstreckt sich zwischen der Autobahnbrücke A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in Steele.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, bei der Umsetzung des Ausbaus eine geeignete Beleuchtung zu installieren. Dabei sollen die Vorgaben des Ratsbeschlusses zum RadEntscheid sowie die Richtlinien des Maßnahmenprogramms zu Außenbeleuchtungen und außenwirksamen Beleuchtungen in Essen berücksichtigt werden. Die Beleuchtung soll so gestaltet sein, dass sowohl die Verkehrssicherheit gewährleistet ist als auch der Insekten- und Artenschutz gewahrt bleibt.
Der Antrag wurde zur Beratung und Empfehlung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen gerichtet. Federführend für das Verfahren ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 16.Gesamtkostenänderung der Maßnahme "Straßenüberführung (SÜ) Bottroper Straße"Zur Vorlage · 0670/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Geschäftsbereich 6 beantragt eine Anpassung der Gesamtkosten für die Maßnahme „Straßenüberführung (SÜ) Bottroper Straße“. Der Rat der Stadt Essen hatte ursprünglich für das Bauvorhaben ein Volumen von 6.020.000 Euro beschlossen. Durch die vorliegende Änderung soll sich die Summe um insgesamt 783.000 Euro auf 6.803.000 Euro erhöhen.
Die Kostensteigerung resultiert aus verschiedenen Faktoren während der Bauphase. Dazu gehören pandemiebedingte Auflagen zum Arbeitsschutz sowie bautechnische Anpassungen. Bei der Erstellung der Arbeitsebene für das Bohrgerät mussten aufgrund abweichender Bestandspläne zusätzliche Maßnahmen wie der Bau einer Winkelstützwand umgesetzt werden. Zudem ergaben sich Änderungen in der Ausführungsplanung, etwa durch die Notwendigkeit zusätzlicher Rückverankerungen und Bohrpfähle sowie einen erhöhten Bewehrungsgrad der Bauteile. Ein wesentlicher Faktor war zudem der Wegfall geplanter Sperrpausen, da die Deutsche Bahn die Strecke unter der Überführung aufgrund eines Unfalls auf der A4 einsetzen musste, was den Bauablauf veränderte.
Die Kostensteigerung umfasst bereits vereinbarte Nachträge sowie weitere Forderungen, die zum Zeitpunkt der Vorlage noch in der Prüfung oder Erwartung sind. Die Finanzierung der Erhöhung erfolgt über das PSP-Element 5.660223.500. Da die Maßnahme förderfähig ist, wird erwartet, dass die Bezirksregierung Düsseldorf etwa 65 Prozent der zusätzlichen Kosten übernimmt, sodass der städtische Eigenanteil bei rund 274.000 Euro liegt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)Zur Vorlage · 0615/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Essen gemäß § 8a Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG) beraten. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Fortführung des Konzepts in den Anlagen 1 und 4 beabsichtigt.
Die Grundlage für das Konzept bildet eine Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 25. März 2020, wobei der Rat der Stadt Essen die Vorläufigkeit später aufhob und die Zuständigkeit für die weitere Entwicklung auf den Ausschuss für Verkehr und Mobilität übertrug. Das Gesetz schreibt eine mindestens zwei jährliche Fortschreibung des Konzepts vor.
Die vorliegende Anpassung dient zum einen der rechtlichen Absicherung gegenüber dem Muster des zuständigen Ministeriums. Da das bestehende Konzept über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, wird die Begründung für die Abweichung vom offiziellen Muster in Anlage 1 entsprechend aktualisiert. Zum anderen wurde ein Bedarf für die Aufnahme zusätzlicher Maßnahmen in Anlage 4 festgestellt.
Die Aktualisierung des Konzepts ist zudem für die Durchführung von Anliegerversammlungen erforderlich. Diese müssen rechtzeitig vor der Beschlussfassung über Straßenausbaumaßnahmen stattfinden, damit die Betroffenen über die Ergebnisse informiert sind. In der Anlage 4 werden für die aufgeführten Maßnahmen Aussagen zur Beitragsfähigkeit nach § 8 KAG getroffen, wobei ein Teil der Maßnahmen nach aktueller Einschätzung der Verwaltung beitragspflichtig ist.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.ZOB Bahnhof Borbeck Erweiterung und barrierefreier UmbauZur Vorlage · 0604/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr (0604/2023/6) sieht die Erweiterung und den barrierefreien Umbau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) Bahnhof Borbeck vor. Ziel der Maßnahme ist die Umsetzung einer Taktverdichtung der Linie 170 sowie die Erfüllung der Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die Planung umfasst die Schaffung von neun An-, Abfahrts- und Pausenplätzen sowie eine neue Haltestelleninsel mit einer Breite von 15 Metern. Dadurch soll die Anzahl der Busfahrten pro Stunde von 48 auf 60 erhöht werden.
Die baulichen Veränderungen umfassen die Umgestaltung des Straßenraums in der Fürstäbtissinstraße und am Knotenpunkt Borbecker Straße. Der bestehende Knotenpunkt soll in einen Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 32 Metern umgewandelt werden. Im Zuge dessen reduziert sich der vierstreifige Fahrbahnquerschnitt auf zwei Fahrstreifen. Der Radverkehr wird durch neue Radfahrstreifen und einen Abbiegestreifen gestärkt, während der Gehweg barrierefrei ausgebaut wird. Durch die Erweiterung des ZOB entfallen insgesamt 53 Parkplätze. Für den Bereich der Fürstäbtissinstraße sind passive Lärmschutzmaßnahmen aufgrund hoher Lärmpegel sowie die Neupflanzung von 25 Straßenbäumen vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 6,6 Millionen Euro, wobei der städtische Anteil für Straßenbau, technische Anlagen und Begrünung 4,2 Millionen Euro beträgt. Für den Straßenbau sollen Zuschüsse aus der Richtlinie FöRiKom Stra beantragt werden. Ein Baubeginn ist ab 2024 möglich, sofern die Prüfung der Fördermittel abgeschlossen ist. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung sowie die Ruhrbahn mit der Herbeiführung der Baureife beauftragen.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (18. Sitzung) — Kenntnis genommen und beschließt den Antrag einstimmig
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 19.Beauftragung von Planungsleistungen für die Maßnahme „Neugestaltung Eltingplatz / Eltingstraße“Zur Vorlage · 0623/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Beauftragung von Planungsleistungen für die Neugestaltung des Eltingplatzes und der Eltingstraße beschließen. Die Kosten für die Planungsleistungen sowie die örtliche Bauüberwachung belaufen sich auf rund 420.000 Euro. Die Mittel hierfür sind im Haushaltsplan 2023 unter dem Projekt „SQSM Eltingviertel“ vorgesehen.
Die Maßnahme ist Teil des Stadtteilprojekts Essen NORD und basiert auf einer im Jahr 2015 geschlossenen Zielvereinbarung zwischen der Stadt Essen und verschiedenen Partnern aus der Wirtschaft und der öffentlichen Hand, darunter die Wohnungsgesellschaft VONOVIA SE, die Innovation City GmbH, die RWE AG, die STEAG, die Stadtwerke Essen sowie die Emschergenossenschaft. Ziel der Neugestaltung ist die städtebauliche Aufwertung des Eltingviertels und die Schaffung eines Begegnungsortes. Ein bereits durchgeführter städtebaulicher Realisierungswettbewerb lieferte hierfür die konzeptionelle Grundlage.
Für die Kosten der Planungsleistungen wird eine Förderung durch die Städtebauförderung in Höhe von 80 Prozent erwartet, was einem städtischen Eigenanteil von 84.000 Euro entspricht. Sollte eine Förderung durch den EFRE-Fonds möglich sein, könnte sich der kommunale Anteil auf 12 Prozent reduzieren. Die Bewilligung der Fördermittel wird für den Sommer 2023 erwartet, wobei die Planungen bereits vorab fortgeführt werden sollen. Über die künftigen Baukosten wird zu einem späteren Zeitpunkt durch einen separaten Beschluss entschieden.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Erneuerungsprogramm für Hauptstraßen 2023 ffZur Vorlage · 1453/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Erneuerungsprogramm für Hauptverkehrsstraßen 2023 ff. wird dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Kenntnis vorgelegt. Das Hauptverkehrsstraßennetz umfasst 339 Kilometer mit einer Fahrbahnfläche von etwa 3,5 Millionen Quadratmetern. Um alle vorgeschädigten Abschnitte innerhalb der nächsten 30 Jahre zu erneuern, ergibt sich bei einer theoretischen Lebensdauer von 60 Jahren ein jährlicher Erneuerungsbedarf von 38.500 Quadratmetern. Der dafür erforderliche Finanzbedarf beläuft sich auf circa 9,62 Millionen Euro pro Jahr. Dem Amt für Straßen und Verkehr stehen aktuell etwa 7,0 Millionen Euro zur Verfügung, was einer jährlichen Erneuerungsleistung von rund 28.000 Quadratmetern entspricht. Ein zusätzliches Budget wird nicht als erforderlich angegeben, da Landeszuwendungen von bis zu 75 Prozent möglich sind. Durch eine Neuzuordnung von Nebenstraßen reduzierte sich die Anzahl der Bewertungsabschnitte von etwa 58.000 auf circa 46.000.
Ein Teil des Programms umfasst die Erneuerung spezifischer Straßenabschnitte mit lärmminderndem Asphalt gemäß dem Lärmaktionsplan für Hot-Spot-Bereiche. Betroffen sind unter anderem Abschnitte in Altenessen-Süd, dem Nordviertel, Stoppenberg, Bergerhausen und Bredeney. Zukünftige Erneuerungen können zudem durch andere Projekte, wie Baumaßnahmen der Stadtwerke oder den barrierefreien Ausbau von Straßenbahnhaltestellen, ausgelöst werden. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wird als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 21.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Leimkugelstraße von Berthold-Beitz-Boulevard bis SigsfeldstraßeZur Vorlage · 0489/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Entscheidung gebeten, die Beleuchtungsmaßnahme in der Leimkugelstraße, im Abschnitt zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard und der Sigsfeldstraße, durchzuführen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 202/20 enthalten. Die Durchführung erfolgt auf Grundlage des Ergebnisses einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen.
Gegenstand der Maßnahme ist die Anpassung der Beleuchtungsanlage an die aktuell gültigen DIN-Normen (EN 13201) sowie die Umstellung auf LED-Technik. Laut Vorlage dient die Umsetzung der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, da die bestehende Anlage die aktuellen Anforderungen nicht erfüllt. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 32.000 Euro. Die Finanzierung ist über ein entsprechendes PSP-Element vorgesehen.
Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da durch die Umstellung auf LED-Technik Strom eingespart wird, wobei die städtische Treibhausbilanz aufgrund der Nutzung von Ökostrom keine unmittelbare Veränderung erfährt.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Riedingerstraße von Riedingerstraße bis LeimkugelstraßeZur Vorlage · 0490/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Riedingerstraße, im Abschnitt von der Riedingerstraße bis zur Leimkugelstraße, beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 200/20 enthalten. Die Maßnahme umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.
Grund für die geplante Umsetzung ist, dass die bestehende Beleuchtungsanlage die Anforderungen der DIN (EN) 13201 nicht mehr erfüllt. Die vorhandenen Leuchten müssen ersetzt werden, da zudem die Masten nicht mehr als standsicher eingestuft werden. Die Anpassung an die aktuellen Normen dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 14.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über ein entsprechendes PSP-Element. Im Rahmen der Maßnahme fallen kalkulatorische Zinsen in Höhe von 301 Euro an. Da die Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz NRW eine Beitragspflicht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke auslöst, wurde eine verbindliche Anliegerversammlung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Versammlung liegt der Vorlage bei.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Zwar führt die Nutzung von Ökoststrom zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch wird durch den geringeren Stromverbrauch eine gesamtheitliche positive Auswirkung auf den Klimaschutz angenommen.
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- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.3Durchführung der Baumaßnahme "Charlottenhofstraße Stichstr. zu Hs.Nr. 61 (KAG 63/22)"Zur Vorlage · 0603/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Charlottenhofstraße Stichstr. zu Hs.Nr. 61“ beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 63/22 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß § 8a Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn der Charlottenhofstraße Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr plant die Erneuerung der Fahrbahn in seiner Funktion als Straßenbaulastträger.
Die veranschlagten Baukosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 160.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach § 8 KAG. Die Vorlage enthält zudem Angaben zu kalkulatorischen Kosten sowie eine Einschätzung der Klimarelevanz, die als positiv bewertet wird.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.4Durchführung der Baumaßnahme "Am Möhlenkamp (KAG 132/21)"Zur Vorlage · 0605/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Vorlage 0605/2023/6 über die Durchführung der Baumaßnahme „Am Möhlenkamp“ beraten. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 132/21 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb das Amt für Straßen und Verkehr als Straßenbaulastträger die Erneuerung vorsieht. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 200.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den Investitionskosten werden kalkulatorische Zinsen in Höhe von 4.300 Euro sowie kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil in Höhe von 3.333,33 Euro ausgewiesen. Die Vorlage enthält zudem eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.5Durchführung der Maßnahme „Beleuchtung Bochumer Landstraße von Renzelweg bis Stadtgrenze“Zur Vorlage · 0621/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Maßnahme „Beleuchtung Bochumer Landstraße von Renzelweg bis Stadtgrenze“ beschließen. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Errichtung eines neuen Nahversorgungszentrums im Bereich Bochumer Landstraße und Sachsenring. In diesem Zusammenhang ist ein Rückbau der Mittelinsel sowie der vorhandenen Straßenbeleuchtung vorgesehen. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist eine Erneuerung der Beleuchtungsanlagen beidseitig im Gehwegbereich geplant. Die neuen LED-Leuchten sollen die Anforderungen der DIN (EN) 13201 erfüllen und eine gleichmäßigere Ausleuchtung gewährleisten.
Die Umsetzung der Maßnahme löst für die Eigentümer und Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Die Verwaltung beabsichtigt jedoch, einen Antrag auf Zuwendung gemäß der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Landes Nordrhein-Westfalen zu stellen, um eine vollständige finanzielle Entlastung der Beitragspflichtigen zu erreichen. Die Ergebnisse der erforderlichen Anliegerversammlung wurden zur Kenntnis genommen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 176.000 Euro und werden aus städtischen Eigenmitteln finanziert. Der städtische Anteil reduziert sich nach Eingang der Beiträge sowie der möglichen Zuwendungen. Die Maßnahme wird hinsichtlich der Klimaschutzrelevanz als positiv eingestuft, da durch die Umstellung auf LED-Technik ein geringerer Stromverbrauch entsteht.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Mitteilungen der Verwaltung
- 23.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 23.1Radverkehrsanlage: Kreuzung Altenessener Bahnhof/HelenendammZur Vorlage · 0724/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Planung neuer Radverkehrsanlagen im Bereich des Altenessener Bahnhofs und der angrenzenden Parkanlagen vorsieht. Der Antrag zielt darauf ab, den Lückenschluss im Radwegenetz zwischen dem im Bau befindlichen Grünzug Zangenstraße und dem bestehenden Radweg am Helenendamm zu realisieren. Hierfür wird die Planung einer Radverkehrsanlage auf Höhe der Köln-Mindener-Bahnstrecke beantragt, um eine Verbindung vom Grünzug Zangenstraße über den Bahnhofsvorplatz bis zum Helenendamm zu schaffen.
Zusätzlich wird die Planung einer Radverkehrsanlage in Hochlage für die bestehenden Radwege im Kaiser-Wilhelm-Park und Helenenpark gefordert. Diese soll Brücken über den Palmbuschweg, die Köln-Mindener-Bahn und die Lierfeldstraße umfassen und als Teil der Nord-Süd-Fahrradachse fungieren. Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung, im dritten Quartal 2023 eine Kostenkalkulation für diese Vorhaben vorzulegen. Dabei sollen Fördermittel des Landes und des Bundes sowie vorhandene Investitionsmittel aus dem Haushalt 2023 berücksichtigt werden.
Als Begründung wird auf ein Verkehrsgutachten zur Bebauung des Kutel-Geländes verwiesen, welches Kapazitätsgrenzen im motorisierten Individualverkehr am Altenessener Bahnhof aufzeigt. Die Schaffung kreuzungsarmer Radwege soll zur Entlastung beitragen und die Ziele des Rates zur Förderung des Umweltverbunds unterstützen. Zudem soll durch die geplanten Hochwege die topografische Herausforderung der Bahnstrecke überwunden und eine durchgehende West-Ost- sowie Nord-Süd-Verbindung geschaffen werden.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 23.2Beschleunigung des ÖPNV für die Buslinien 160/161 hier: Einrichtung einer Busspur am Knotenpunkt Alfredstraße / MartinstraßeZur Vorlage · 0725/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, um den öffentlichen Personennahverkehr an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt zu beschleunigen. Ziel der Vorlage ist die Einrichtung einer Busspur für die Linien 160 und 161 am Knotenpunkt Alfredstraße/Martinstraße.
Die beantragten Maßnahmen sehen vor, dass die Busspur auf der Straße Haumannplatz, beginnend auf dem rechten Geradeausfahrstreifen in Höhe des Hauses Haumannplatz 2, über die Kreuzung Alfredstraße/Martinstraße bis zur Haltestelle Martinstraße führt. Parallel zur neuen Busspur soll ein zusätzlicher Geradeausfahrstreifen für den Individualverkehr eingerichtet werden. Zudem wird eine Bevorrechtigung für Linienbusse an der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Zweigertstraße in Fahrtrichtung Ernestinenstraße angefordert. Zur Umsetzung dieser baulichen Veränderungen soll die Stadtverwaltung zudem die Einwerbung von Fördermitteln prüfen.
Als Begründung für den Antrag wird auf Rückstauzeiten an der Kreuzung Alfredstraße/Martinstraße hingewiesen, die insbesondere zu Spitzenzeiten auftreten. In Fahrtrichtung Ernestinenstraße halten die Buslinien 160 und 161 im Rückstau des aktuellen Geradeausfahrstreifens. Durch die neue Spurführung und die Vorrangschaltung der Lichtsignalanlage soll eine direkte Weiterfahrt der Busse nach dem Fahrgastwechsel ermöglicht werden, um die Fahrzeiten der betroffenen Linien zu verkürzen.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.3Prüfung der Linienführung der Buslinie 174Zur Vorlage · 0726/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Prüfung der Linienführung der Buslinie 174 zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist es, die Stadtverwaltung mit der Untersuchung zu beauftragen, ob und in welcher Form eine Streckenanpassung realisiert werden kann, die das Befahren der Straße Großer Schirnkamp vermeidet.
Als bevorzugte Option wird dabei eine Umleitungsstreckenführung vorgeschlagen, die bereits während einer vorangegangenen Sperrung der Straße Großer Schirnkamp im Zeitraum vom 7. September 2020 bis zum 17. März 2021 angewendet wurde. Die Antragsteller schlagen vor, die Route über die Straßen Schirnbecker Teiche und Sachsenring zu führen, wobei die Linie ab der Haltestelle Schwimmbad Oststadt wieder die ursprüngliche Streckenführung aufnehmen könnte.
In der Begründung wird angeführt, dass die alternative Route während der vergangenen Baustelle von der Bevölkerung positiv aufgenommen wurde, da dadurch ein potenzieller Gefahrenpunkt entfällt. Durch die vorgeschlagene Änderung würde die Haltestelle Eiberg S in Richtung Steele entfallen, da diese aufgrund der bestehenden Schleifenführung bereits kurz zuvor von der Linie angefahren wird. Der Antrag wurde zur Entscheidung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gerichtet.
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- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.4TOP: Lückenschluss Radverkehrsanlagen und Fußweg zwischen Freisenbruch und WattenscheidZur Vorlage · 0671/2023/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen der Vorlage 0671/2023/EBB einen Antrag gestellt, der den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und der Fußwege zwischen den Stadtteilen Freisenbruch und Wattenscheid zum Gegenstand hat. Die Fraktion beantragt, dass sich die Stadt Essen in Kooperation mit der Stadt Bochum und gegebenenfalls mit Straßen.NRW dafür einsetzt, das Teilstück zwischen dem Knotenpunkt Bochumer Landstraße/Rodenseelstraße/Sachsenring und der Kreuzung Berliner Straße/Zeppelindamm/Wattenscheider Hellweg zeitnah mit Radverkehrsanlagen und einem Fußweg auszustatten.
Der Antrag bezieht sich auf eine bestehende Lücke in der Radverkehrsinfrastruktur. Während für den Knotenpunkt Bochumer Landstraße/Rodenseelstraße/Sachsenring bereits Umbaumaßnahmen beschlossen wurden, um die Erreichbarkeit eines neuen Einkaufszentrums zu verbessern, haben die Bezirksvertretungen in Essen-Mitte und Bochum-Wattenscheid den Ausbau von Radfahrstreifen auf dem Wattenscheider Hellweg bis zur Kreuzung Berliner Straße/Zeppelindamm beschlossen.
Die Fraktion führt an, dass der einspurige Bereich in den Feldern zwischen Essen und Wattenscheid eine Gefahrenstelle darstellt. Durch die Schließung der Lücke sollen Radfahrer sicher das Einkaufszentrum in Freisenbruch sowie die Weiterfahrt nach Steele erreichen können. Als Maßnahme wird die Anlage eines einseitigen, gemeinsamen Rad- und Fußwegs vorgeschlagen, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich zu gewährleisten. Die Vorlage sieht eine Anhörung der Bezirksvertretung VII sowie eine Entscheidung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität vor.
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- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (18. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.5TOP: Antrag auf Einrichtung einer Dauerzählstelle für den Radverkehr an der Protected Bike LaneZur Vorlage · 0681/2023/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Antrag gestellt, der die Einrichtung von Dauerzählstellen für den Radverkehr an der Protected Bike Lane sowie der Umweltspur auf der Schützenbahn und der Bernestraße vorsieht. Ziel der Maßnahme ist die Evaluierung der Nutzung des Projektversuchs.
Der Antrag sieht vor, dass die erhobenen Nutzerzahlen über einen Zeitraum von drei Monaten überprüft werden sollen. Sollten die Zahlen signifikant unter den Prognosen liegen, die der Einrichtung des mit etwa 4 Millionen Euro kalkulierten Projektbetriebs zugrunde lagen, wird ein Ende des Betriebs sowie die Rückführung des Verkehrsraums an den ursprünglichen Zustand beantragt.
Die Begründung der Fraktion bezieht sich auf die Planungsgrundlagen, nach denen eine Erhöhung der Radnutzung prognostiziert wurde. Laut Antrag liegt keine regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung der Nutzerzahlen vor, wie sie nach Fertigstellung der Maßnahmen zugesagt worden war. Die Fraktion fordert die Installation der Zählstellen, um die Wirksamkeit der Maßnahme hinsichtlich der Akzeptanz und der Veränderung des Modal Split sowie der klimarelevanten Auswirkungen beurteilen zu können. Zudem wird die Verwaltung gebeten, mögliche Fördermittel für diese Maßnahme zu ermitteln.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
Ergebnis: einstimmig abgelehnt - 24.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 25.Verschiedenes