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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 19 über die Sitzung des Kulturausschusses vom 01.03.2023
- 2.Anträge
- 2.1Erinnerungskultur in Essen Hier: Erinnerung an 75 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024Zur Vorlage · 0378/2023/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um an das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024 zu erinnern. Der Antrag zielt darauf ab, die Bedeutung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie deren lokale Bezüge hervorzuheben.
Die Stadtverwaltung wird im Rahmen des Antrags gebeten, zu prüfen, ob eine Ausstellung zum Jubiläum des Grundgesetzes organisiert werden kann. Hierbei soll untersucht werden, inwiefern das Stadtarchiv oder das Haus der Essener Geschichte als Träger fungieren könnten und welcher organisatorische sowie finanzielle Aufwand hierfür entstehen würde. Die geplante Ausstellung soll einen kommunalen Schwerpunkt setzen, indem sie die Prozesse der Demokratisierung in Essen im Zeitraum von 1945 bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949 thematisiert.
Zur Konzeption und Umsetzung der Ausstellung wird vorgeschlagen, die Zusammenarbeit mit zuständigen Landes- und Bundesstellen zu prüfen. Zudem wird die Einbeziehung von Schulen sowie weiteren relevanten Institutionen und Akteuren in den Planungsprozess angefragt. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge in den zuständigen Ausschüssen für Kultur, Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für den Haupt- und Finanzausschuss vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 2.2TOP: Erinnerungskultur in Essen Hier: Erinnerung an 75 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024, Bereitstellung der benötigten Mittel sowie Mitnahme der StadtgesellschaftZur Vorlage · 0732/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0732/2023/LINKE einen Antrag gestellt, der die bestehenden Pläne zur Erinnerungskultur anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Grundgesetzes im Jahr 2024 ergänzen soll. Der Antrag richtet sich an den Kulturausschuss, den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Haupt- und Finanzausschuss mit der Empfehlung an den Rat der Stadt Essen, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Bereitstellung zusätzlicher außerplanmäßiger Mittel für das laufende Jahr, um den Aufwand bei der Erarbeitung der Ausstellung sowie der Konzeption eines museumspädagogischen Programms zu decken. Dies soll Honorarkräfte und Sachkosten für die umsetzenden Akteure, wie das Stadtarchiv bzw. das Haus der Essener Geschichte, abdecken. Die Ermittlung der notwendigen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 soll rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen erfolgen.
Zudem fordert die Fraktion, bei der Konzeption des Programms verstärkt Schulen, das Schulamt mit dem medienpädagogischen Zentrum sowie die Fachabteilung des Jugendamtes für politische Jugendbildung einzubeziehen. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die Stadtgesellschaft niedrigschwellig an der Erinnerungsarbeit teilhaben zu lassen. Als Beispiele für eine öffentliche Präsenz werden eine Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn sowie die Nutzung von Werbeflächen über die Essener Marketing-Gesellschaft angeführt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 2.APhilharmonie/Saalbau Essen hier: Ertüchtigung der Veranstaltungstechnik im RWE PavillonZur Vorlage · 0481/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erneuerung und Modernisierung der Veranstaltungstechnik im RWE Pavillon der Philharmonie/Saalbau Essen beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht für diesen zweiten Bauabschnitt Gesamtkosten in Höhe von 550.000 Euro vor. Im Fokus der Maßnahmen stehen die Ertüchtigung des Line Arrays, die Erneuerung der Lichtpulte sowie der Einbau einer bedarfsgerechten Obermaschinerie inklusive der zugehörigen Steuertechnik.
Die technische Ausstattung im RWE Pavillon ist nach 18 Jahren Betrieb laut Verwaltung verschlissen und weist veraltete Schnittstellen auf. Die Modernisierung ist notwendig, um die Betriebssicherheit der Gesamtanlage zu gewährleisten und den Anforderungen an eine Veranstaltungsstätte zu entsprechen. Während die Erneuerung der Technik im Alfried-Krupp-Saal bereits mit rund 2,5 Millionen Euro aus Rücklagen finanziert wurde, ist für das aktuelle Vorhaben eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2023 erforderlich.
Die Finanzierung der 550.000 Euro soll durch eine Minderausgabe beim Projekt Neubau der Gesamtschule Altenessen Süd erfolgen, da dort im Haushaltsjahr 2023 ein geringerer Mittelbedarf als ursprünglich angenommen absehbar ist. Die Maßnahme ist zudem Teil der Verpflichtungen zur baulichen Unterhaltung des Objekts, die im Rahmen der Vereinbarungen mit der Krupp-Stiftung bestehen. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH hat die Kostenschätzung auf Basis vorangegangener Maßnahmen im Alfried-Krupp-Saal vorgenommen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.Berichterstattung der Arbeitsgemeinschaft der Essener Geschichtsinitiativen
- 4.Jahresberichterstattung der VolkshochschuleZur Vorlage · 0188/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0188/2023/4 der Volkshochschule Essen umfasst die Jahresberichterstattung für die Zeit nach den Corona-Semestern 2020 und 2021. Der Bericht dokumentiert die Erfüllung der Pflichtaufgaben im Rahmen der Haushaltssatzung der Stadt Essen und deckt verschiedene Programmbereiche ab, darunter digitale Bildung, Politik, Gesellschaft sowie Gesundheit und Umwelt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kulturausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
Im Bereich Kunst, Kultur und Sprachen werden neue Ausstellungsformate, die Neubelebung der Neuen Galerie sowie praxisorientierte Angebote in den Bereichen Musik, Tanz und Theater aufgeführt. Die Alphabetisierung und Grundbildung werden durch ESF-Mittel finanziert, während die Sprachförderung im Quartier aus dem Integrationshaushalt der Stadt Essen stammt. Im Bereich Sprachen werden zudem Trends bei den Kursbelegungen sowie die Nutzung von Blended-Learning-Methoden thematisiert.
Der Bereich Wirtschaft und Beruf bietet berufsorientierte Weiterbildungen und Bildungsurlaubsangebote an, wobei digitale Kompetenzen im Fokus stehen. Im Bereich der Schulabschlüsse der Sekundarstufe I wurde die Kursgröße zur Förderung des individuellen Lernens von 25 auf 20 Personen reduziert. Die Verwaltung plant zudem eine Anpassung der Vergütungsregelung für Lehrkräfte aufgrund von Personalmangel. Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Beendigung der Nutzung der Außenstelle in der ehemaligen Gesamtschule Süd zum Ende Mai 2023 aufgrund von Sanierungsarbeiten.
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Beratungsfolge
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Mündliche Berichterstattung zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft: KURTI - das Fördernetzwerk und Portal für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Essen
- 6.Zwischenberichterstattung zur derzeitigen Situation und Entwicklung der kreativen Wirkstätten in der City Nord Essen (Antrag 2035/2022/CDU/GRÜNE)
- 6.AProjekt „Ensembleentwicklung Zeche Carl“ hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die Entscheidung über die Beauftragung zur Erledigung der anstehenden Maßnahmen im Projekt an NRW.UrbanZur Vorlage · 0660/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0660/2023/4) des Kulturamtes befasst sich mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zur Ensembleentwicklung der Zeche Carl. Gegenstand der Untersuchung ist die städtebauliche Nutzung des Geländes für die Junior Universität sowie die Stadtteilbibliothek Altenessen. Die Grobkostenschätzung für die geplanten Maßnahmen umfasst Sanierungen und Anbauten am Malakowturm in Höhe von etwa 14,77 Millionen Euro, die Grubenschreinerei und Schlosserei mit circa 6,09 Millionen Euro sowie das Maschinenhaus mit etwa 0,77 Millionen Euro. Der zeitliche Rahmen für die Umsetzung wird auf etwa 3,5 bis 5,5 Jahre geschätzt.
Es wird vorgeschlagen, den Bericht durch den Kulturausschuss, die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Schule, Bildung und Wissenschaft, den Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretung V sowie den Rat der Stadt zur Kenntnis zu nehmen. Zudem ist die Weiterbeauftragung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beabsichtigt, um Baugrunduntersuchungen und eine Gefährdungsabschätzung in den Handlungsbereichen A und B durchzuführen.
Die Leistungen des Bodengutachtens umfassen die Abstimmung mit dem Planungs- und Umweltamt, die Sichtung von Fachauskünsten zu Altlasten, Grundwasser, Kampfmitteln und Bodendenkmälern sowie die Erarbeitung eines Untersuchungskonzepts inklusive Laborarbeiten. Der Zeitraum für die Untersuchungen ist ab August 2023 vorgesehen, wobei der Projektabschluss für Ende Januar 2024 geplant ist. Die Finanzierung erfolgt über überplanmäßige Mittel aus dem investiven Projekt 5.600461 durch Entscheidung der Stadtkämmerin.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Institutionelle Förderung freier Träger 2023Zur Vorlage · 0494/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss soll über die institutionelle Förderung freier Träger für das Jahr 2023 entscheiden, wobei sich das Gesamtbudget für diese Förderung auf 2.965.000 € beläuft. Der Beschlussvorschlag sieht die erstmalige Gewährung von Fördermitteln ab dem 1. Januar 2023 für das Forum Billebrinkhöhe (28.000 € p.a.), das Ensemble Ruhr e.V. (10.000 € p.a.), die Hertrich Dornheim Freund GbR (7.700 € p.a.) sowie den Rockförderverein Essen e.V. (20.000 € p.a.) vor.
Zudem ist eine Erhöhung der Förderung für das Übehaus Kray e.V. (40.000 € p.a.), den Carl Stipendium e.V. (Maschinenhaus Essen) (16.000 € p.a.), die Gesellschaft für Neue Musik Ruhr e.V. (6.000 € p.a.), das Theater Essen-Süd e.V. (6.000 € p.a.) und „Der leere raum e.V.“ (3.500 € p.a.) vorgesehen. Die Hertrich Dornheim Freund GbR plant den Betrieb des Rabbit Hole Theaters bis mindestens Oktober 2027. Die Erhöhung beim Übehaus Kray e.V. dient der Umsetzung von Programmerweiterungen, während die Gesellschaft für Neue Musik Ruhr e.V. den Ausbau einer Netzwerkstelle sowie die Nutzung der Neuen Musik Zentrale am Viehofer Platz anstrebt.
Für die Überführung des Kunstschachtes Katernberg in eine Stiftung durch die Stiftung Zollverein sind 45.000 € vorgesehen, die jeweils zur Hälfte in den Jahren 2023 und 2024 bereitgestellt werden. Die Maßnahmen umfassen die Katalogisierung einer Sammlung sowie Interviews und werden nach einem Umzug im Frühjahr 2023 bis Herbst 2024 durchgeführt. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 90.000 €, wobei die Finanzierung hälftig durch die RAG-Stiftung und die Stadt Essen erfolgt. Weitere Förderbeträge bleiben weitgehend unverändert.
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Beratungsfolge
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.AErweiterung der Förderkriterien zur Vergabe der Projektfördermittel des Kulturamtes 2023Zur Vorlage · 0492/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss soll die Erweiterung der Förderkriterien für die Vergabe der Projektfördermittel des Kulturamtes für das Jahr 2023 beschließen. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 30. November 2022, der die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 300.000 Euro vorsah. Diese Mittel sind für die freie Kulturszene bestimmt, wobei insbesondere die Teilhabemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden sollen.
Die Erweiterung der Kriterien erfolgt aufgrund der Vielzahl eingegangener Anträge aus dem Förderaufruf 2-2023. Ziel ist es, der Jury weitere Orientierung bei der Bestimmung der Förderwürdigkeit zu geben und eine bedarfsgerechte Vergabe im Sinne aktueller gesellschaftlicher und künstlerischer Entwicklungen zu gewährleisten. Zu den vorgeschlagenen neuen Auswahlkriterien gehören unter anderem die künstlerische Qualität, Innovation, kulturelle Bildung sowie die Berücksichtigung von Inklusion und sozialer Integration. Zudem sollen die Projektsicherung und das Potenzial zur Strukturförderung bewertet werden.
Das Kulturamt plant zudem eine langfristige Novellierung der bestehenden Förderrichtlinien im Austausch mit der lokalen Künstlerschaft. Bei der Mittelvergabe soll das Subsidiaritätsprinzip Anwendung finden, sodass vorrangig andere Förderprogramme, wie etwa der Bundesmittel aus dem Kulturfonds Energie, in Anspruch genommen werden sollen. Die Verwaltung behält sich zudem die Möglichkeit vor, Förderungen für krisenbedingte Einzelfälle außerhalb der neuen Kategorien zu gewähren. Nach der Bewilligung der Kriterien soll die Jury die Umsetzung direkt einleiten, damit die Auszahlung der Mittel zeitnah erfolgen kann.
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Beratungsfolge
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung
Ergebnis: einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung - 8.Aufstellung und Pflege von Bücherschränken in EssenZur Vorlage · 0584/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0584/2023/4 aus dem Geschäftsbereich 4 befasst sich mit der Aufstellung und Pflege von Bücherschränken im Essener Stadtgebiet. In der Sachverhaltsdarstellung wird erläutert, dass Bücherschränke als Form der „Freiluft-Bibliothek“ den kostenlosen Tausch von Medien ermöglichen. Aktuell gibt es rund 38 Standorte in Essen, von denen 22 städtisch betrieben werden. Die Stadtbibliothek übernimmt derzeit die Prozesse von der Standortprüfung über die Genehmigung bis hin zur Wartung und Reparatur der Schränke.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Aufgaben für die Bücherschränke bisher ohne zusätzliche personelle oder finanzielle Ressourcen übernommen wurden. Aufgrund des steigenden Pflegeaufwands und ungeklärter Fragen zum Vergaberecht bei der Herstellerwahl wird eine dauerhafte Sicherstellung der Aufgaben im aktuellen Betrieb als nicht mehr leistbar beschrieben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kulturausschuss sowie die Bezirksvertretungen I bis IX die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis nehmen. Der Kulturausschuss wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen inhaltlichen, personellen und finanziellen Voraussetzungen die Bücherschränke in das künftige Bibliothekskonzept integriert werden können. Bis zu dieser Entscheidung wird die Aufstellung neuer Bücherschränke ausgesetzt. Die Bestandspflege sowie die Wartung und Reparatur der bereits vorhandenen öffentlichen Bücherschränke werden durch die Stadtbibliothek weiterhin sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (21. Sitzung) — mit Anmerkung Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (20. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Umwandlung der bisherigen Rechtsform des NRW KULTURsekretariats in einen ZweckverbandZur Vorlage · 0009/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Antrag vorgelegt, die Rechtsform des NRW KULTURsekretariats zum 1. Januar 2024 in einen Zweckverband umzuwandeln. Die Vollversammlung des NRW KULTURsekretariats hat diese Umwandlung bereits einstimmig beschlossen. Der neue Zweckverband wird seinen Sitz in Wuppertal behalten und unter dem bisherigen Namen weitergeführt.
Die aktuelle Organisationsform basiert auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen verschiedenen Kommunen und dem Landschaftsverband Rheinland. Eine Anpassung der Rechtsform wurde nach Empfehlung der Bezirksregierung Düsseldorf sowie nach einer steuerrechtlichen Prüfung angestrebt. Ziel der Umwandlung ist es, die umsatzsteuerliche Behandlung der Mitgliederumlagen zu sichern. Durch die Neuregelung soll verhindert werden, dass die Umlagezahlungen der Mitglieder mit Umsatzsteuer belegt werden, was ab 2024 eine Kostenersparnis von etwa 120.000 Euro zur Folge haben könnte.
Der Zweckverband wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert, deren Organe aus einer Verbandsversammlung und einem Verbandsvorsteher bestehen. Die Mitglieder, derzeit 21 theater- und orchestertragende Kommunen sowie der Landschaftsverband Rheinland, werden durch ihre jeweiligen Kulturverantwortlichen in der Verbandsversammlung vertreten. Die Finanzierung der Personal- und Betriebskosten erfolgt weiterhin über die Umlagen der Mitglieder sowie durch zusätzliche Beiträge. Die bestehenden Arbeitsverträge des Personals sollen unter Beibehaltung der aktuellen Bedingungen auf den neuen Zweckverband übergeleitet werden. Die jährliche Umlage der Mitglieder bleibt in Art und Umfang unverändert.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Regionale Kulturförderung aus GFG-Mitteln des LVR hier: Mittelbewilligung zu den Anträgen an den LVR für das Jahr 2023Zur Vorlage · 0045/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss hat im Rahmen der Sitzung am 3. Mai 2023 Kenntnis über die Mittelbewilligungen im Bereich der regionalen Kulturförderung für das Jahr 2023 genommen. Grundlage der Vorlage ist die Entscheidung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) bezüglich der Anträge auf Zuwendung aus dem GFG-Fonds.
Die vorliegende Vorlage des Kulturamtes informiert über die Ergebnisse der Mittelbewilligungen sowie über die Ablehnungen der Anträge, die aus der Mitgliedskörperschaft Essen gestellt wurden. Die Details zu den einzelnen Bewilligungen und den entsprechenden Förderbeträgen sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Die Verwaltung hat in der Sachverhaltsdarstellung darauf hingewiesen, dass die spezifischen Informationen zu den bewilligten und abgelehnten Anträgen in den beigefügten Dokumenten aufgeführt sind. Eine weitere Kostenrechnung oder Angaben zu Folgekosten wurden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10. ATheaterHäppchen 2023 - Treffen der freien Theater in Essen im August 2023 im Rathaus Theater EssenZur Vorlage · 0595/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss hat die Bereitstellung eines Betrages von 10.000 Euro für die Durchführung der Veranstaltung „TheaterHäppchen 2023“ zur Kenntnis genommen. Die Veranstaltung, ein Treffen freier Theater, findet am 27. August 2023 im Rathaus Theater in Essen statt. Die Abwicklung erfolgt erstmals über die „Initiative Freie Szene Essen“.
Das Programm umfasst zwischen 11:00 und 18:00 Uhr verschiedene Blöcke, darunter ein Angebot für ein junges Publikum sowie erstmals auch musikalische Beiträge neben dem Schauspieltheater. Die Veranstalter planen eine Profilschärfung durch eine klare Gliederung, ein neues Titelbild sowie die Ausweitung der Darstellung der teilnehmenden Theater auf ein Programmheft. Zudem werden Informationen zu Inklusionsthemen, wie Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer oder Hilfsmittel für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, in das Begleitmaterial integriert. Ein Videotrailer soll zur Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.
Die Finanzierung der 10.000 Euro setzt sich zur Hälfte aus Mitteln des Kulturamtes und zur Hälfte aus einer Spende der Sparkasse Essen zusammen. Ein von der „Initiative Freie Szene Essen“ beantragter Mehrbedarf von 5.000 Euro kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht bewilligt werden. Die Verwaltung plant stattdessen, die Erstellung eines Informationsheftes über die teilnehmenden Theater als eigenständige Publikation mit der Initiative zu besprechen.
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Beratungsfolge
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Beschlusskontrollliste
- 12.Mitteilungen
- 12. AAnfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 13.Anfragen und Mitteilungen
- 14.Stellenbesetzung Institutsleitung des Fachbereichs 41-4 - Alte Synagoge/Haus jüdischer Kultur -Ergebnis: Kenntnis genommen