Umwandlung der bisherigen Rechtsform des NRW KULTURsekretariats in einen Zweckverband
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Antrag vorgelegt, die Rechtsform des NRW KULTURsekretariats zum 1. Januar 2024 in einen Zweckverband umzuwandeln. Die Vollversammlung des NRW KULTURsekretariats hat diese Umwandlung bereits einstimmig beschlossen. Der neue Zweckverband wird seinen Sitz in Wuppertal behalten und unter dem bisherigen Namen weitergeführt.
Die aktuelle Organisationsform basiert auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen verschiedenen Kommunen und dem Landschaftsverband Rheinland. Eine Anpassung der Rechtsform wurde nach Empfehlung der Bezirksregierung Düsseldorf sowie nach einer steuerrechtlichen Prüfung angestrebt. Ziel der Umwandlung ist es, die umsatzsteuerliche Behandlung der Mitgliederumlagen zu sichern. Durch die Neuregelung soll verhindert werden, dass die Umlagezahlungen der Mitglieder mit Umsatzsteuer belegt werden, was ab 2024 eine Kostenersparnis von etwa 120.000 Euro zur Folge haben könnte.
Der Zweckverband wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert, deren Organe aus einer Verbandsversammlung und einem Verbandsvorsteher bestehen. Die Mitglieder, derzeit 21 theater- und orchestertragende Kommunen sowie der Landschaftsverband Rheinland, werden durch ihre jeweiligen Kulturverantwortlichen in der Verbandsversammlung vertreten. Die Finanzierung der Personal- und Betriebskosten erfolgt weiterhin über die Umlagen der Mitglieder sowie durch zusätzliche Beiträge. Die bestehenden Arbeitsverträge des Personals sollen unter Beibehaltung der aktuellen Bedingungen auf den neuen Zweckverband übergeleitet werden. Die jährliche Umlage der Mitglieder bleibt in Art und Umfang unverändert.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.05.2023einstimmig beschlossen
- 03.05.2023Kenntnis genommen
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