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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung eines RatsmitgliedesZur Vorlage · 0642/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0642/2023/OB des Oberbürgermeisters regelt die formale Einführung und Verpflichtung eines neuen Mitglieds im Rat der Stadt Essen. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung eines Ratsmandats durch eine Ratsmitglied am 5. April 2023.
Nach der Feststellung durch den Wahlleiter, dass ein Bewerber der Fraktion Die LINKE von der Reserveliste als Nachfolger bestimmt wurde, erfolgte am 13. April 2023 die Annahme des Mandats. Damit wurde die Mitgliedschaft im Rat der Stadt gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes erworben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Oberbürgermeister die Einführung und Verpflichtung des Ratsmitglieds gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vornimmt. Die Vorlage wurde dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme in der Sitzung am 17. Mai 2023 vorgelegt. Weitere Auswirkungen auf die Kosten oder den Klimaschutz werden in dem Dokument nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.Aktuelle Stunde
- 3.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 4.Mitteilungen der Verwaltung
- 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 5.1TOP 5: Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0686/2023/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0686/2023/FDP einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der personelle Änderungen in zwei Ausschüssen vorsieht. Der Antrag wurde am 20. April 2023 eingereicht und war für die Sitzung des Rates am 17. Mai 2023 zur Entscheidung vorgesehen.
Im Zentrum des Antrags steht die Neubesetzung von stellvertretenden Mitgliedschaften. Konkret wird vorgeschlagen, im Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie im Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen ein bisheriges stellvertretendes Mitglied durch ein neues Mitglied zu ersetzen. Die zuständige Fachabteilung im Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation führt die Federführung für dieses Verfahren.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0810/2023/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler (EBB-FW) hat mit der Vorlage 0810/2023/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Umbesetzung im Kulturausschuss vorsieht. Der Antrag wurde am 4. Mai 2023 eingereicht und war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 17. Mai 2023 zur Entscheidung vorgesehen.
Die beantragte Änderung der Zusammensetzung des Kulturausschusses betrifft die beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertretung. Konkret wird vorgeschlagen, die bisherige Besetzung durch eine neue Konstellation zu ersetzen. In der neuen Struktur soll ein bisheriges beratendes Mitglied als erster Stellvertreter aus der Position wechseln, während ein weiteres Mitglied in die Position des beratenden Mitglieds aufrückt. Die Neubesetzung sieht vor, dass ein bisheriges Mitglied des Ausschusses künftig als beratendes Mitglied fungiert und ein weiteres Mitglied die Position des ersten Stellvertreters übernimmt. Federführend für diesen Vorgang ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.3Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0832/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0832/2023/LINKE einen Antrag auf Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen und Gremien der Stadt Essen an den Oberbürgermeister gestellt. Der Antrag betrifft unter anderem personelle Änderungen im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss. In letzterem sollen zudem die Position der ersten Stellvertretung neu besetzt werden.
Weitere Änderungen sind für den Kulturausschuss vorgesehen, wo die Positionen der ersten und zweiten Stellvertretung neu geregelt werden sollen. Auch im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wird eine Neubesetzung der ersten Stellvertretung beantragt. Im Rechnungsprüfungsausschuss sollen die erste Stellvertretung neu besetzt und eine bisher unbesetzte zweite Stellvertretung neu bestimmt werden.
Der Antrag umfasst zudem personelle Anpassungen in den Gremien für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, den Inklusionsbeirat sowie den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, wobei in diesen Bereichen jeweils die erste Stellvertretung oder die ordentliche Mitgliedschaft neu besetzt werden soll. Schließlich werden Änderungen in der Besetzung des Integrationsrats beantragt, was die Position der beratenden Person sowie deren Stellvertretung betrifft.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 6.1TOP 6: Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen (Umbesetzung Aufsichtsrat EWG)Zur Vorlage · 0687/2023/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage Nummer 0687/2023/FDP einen Antrag auf Umbesetzung im Aufsichtsrat der Essener Wirtschaftsgewerbe GmbH (EWG) gestellt. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wurde am 20. April 2023 eingereicht.
Gegenstand des Antrags ist der Austausch eines ordentlichen Mitglieds im Aufsichtsrat der EWG. Konkret wird vorgeschlagen, das bisherige ordentliche Mitglied durch ein neues ordentliches Mitglied zu ersetzen. Die zuständige Fachabteilung im Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation führt die Vorlage. Die Entscheidung über die vorgeschlagene Neubesetzung des Gremiums war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 17. Mai 2023 vorgesehen.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 0833/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage Nummer 0833/2023/LINKE einen Antrag auf Umbesetzung von Mitgliedern in verschiedenen Gremien gestellt. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister der Stadt Essen und wurde für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 17. Mai 2023 zur Entscheidung vorgelegt.
Im Rahmen des Antrags werden zwei spezifische personelle Veränderungen in kommunalen bzw. wirtschaftsnahen Institutionen beantragt. Für den Aufsichtsrat der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH wird vorgeschlagen, ein bisheriges Mitglied durch ein neues Mitglied zu ersetzen. Des Weiteren umfasst der Antrag eine Neubesetzung für die Emschergenossenschaft, wobei auch hier der Austausch eines bisherigen Mitglieds gegen eine neue Vertretung vorgesehen ist. Federführend für die Bearbeitung der Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Wahl der Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Auswahl der Schöffen für die Amtszeit 2024 - 2028Zur Vorlage · 0528/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll im Rahmen der Sitzung am 17. Mai 2023 über die Wahl der Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Auswahl der Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 entscheiden. Die Ausschüsse der drei Essener Amtsgerichte in den Bezirken Essen, Essen-Borbeck und Essen-Steele werden gemäß § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) neu zu bilden. Diese Gremien setzen sich aus dem Vorsitz durch den Richter beim Amtsgericht, einem durch die Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern zusammen.
Die Wahl der Vertrauenspersonen durch den Rat der Stadt muss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erfolgen. Die vorgeschlagenen Personen wurden unter Berücksichtigung der Sitzverteilung im Rat der Stadt durch die Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und AfD nominiert. Die CDU-Fraktion stellte für jeden der drei Amtsgerichtsbezirke jeweils drei Vorschläge ein, während die SPD-Fraktion zwei Personen pro Bezirk vorschlug. Die Fraktionen der Grünen und der AfD reichten jeweils einen Vorschlag pro Amtsgericht ein. Die Vorlage wurde durch den Oberbürgermeister vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.aKapazitätsbedarf in den Essener Unterkünften für Geflüchtete
- 8.Beitritt der Stadt Essen zum Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e. V. (IDR)Zur Vorlage · 0203/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Beitritt zum Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e. V. (IDR). Mit der vorliegenden Vorlage (0203/2023/OB) wird dem Rechnungsprüfungsausschuss empfohlen, dem Rat der Stadt Essen diesen Beitritt zu beschließen. Zudem soll das Rechnungsprüfungsamt mit der Organisation eines Aufnahmevertrages sowie der Wahrnehmung der Vereinsmitgliedschaft beauftragt werden.
Das Rechnungsprüfungsamt übernimmt in Essen die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung, welche die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit der kommunalen Verwaltung umfasst. Das IDR fungiert als Plattform zur Unterstützung und Weiterentwicklung der örtlichen Prüfung durch die Bereitstellung von Prüfungsleitlinien, Standards und einer Wissensdatenbank. Eine Mitgliedschaft bietet zudem Zugang zu Fortbildungsangeboten und fachlichen Arbeitskreisen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 150 Euro. Da die Mitgliedschaft eine erstmalige Beteiligung an einer Vereinigung in privater Rechtsform darstellt, liegt die Entscheidungskompetenz beim Rat der Stadt Essen. Die rechtliche Prüfung ergab, dass für diesen Vorgang keine Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde besteht. Der Beitritt wird durch den Oberbürgermeister zu zeichnen. Die Kosten werden als im Verhältnis zum Haushaltsvolumen unwesentlich eingestuft.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.03.2023 · Rechnungsprüfungsausschuss (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Beteiligung der Stadt Essen am „Heimat-Förderprogramm“: „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ des Landes Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2023 - 2027.Zur Vorlage · 0619/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, sich für die Jahre 2023 bis 2027 am Heimat-Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ zu beteiligen. Mit diesem Beschluss wird die Fortführung der Verleihung des Heimat-Preises der Stadt Essen sichergestellt, wie es bereits in den Jahren 2020 bis 2022 praktiziert wurde.
Im Rahmen dieses Programms, das vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt wird, sollen Projekte ausgezeichnet werden, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Bewahrung der Bergbauhistorie oder die Sichtbarkeit der Stadtgeschichte fördern. Weitere Kriterien umfassen die Steigerung der Attraktivität öffentlicher Orte sowie die Förderung der außerschulischen Bildung und sportlicher Aktivitäten für Kinder und Jugendliche.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die neue Förderperiode ein aktueller Ratsbeschluss erforderlich ist, um die Erteilung eines Zuwendungsbescheides zu ermöglichen. In den vorangegangenen Jahren wurden im Rahmen des Preises jeweils drei Gewinner mit Preisgeldern zwischen 3.000 und 7.000 Euro ausgezeichnet. Die Fortsetzung des Programms dient dazu, bürgerschaftliches Engagement in den verschiedenen Stadtteilen Essens zu würdigen und sichtbar zu machen. Die Grundlage für die Vergabe bilden die aktuellen Förderrichtlinien des Landes.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Erinnerungskultur in Essen Hier: Erinnerung an 75 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024Zur Vorlage · 0378/2023/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um an das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024 zu erinnern. Der Antrag zielt darauf ab, die Bedeutung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie deren lokale Bezüge hervorzuheben.
Die Stadtverwaltung wird im Rahmen des Antrags gebeten, zu prüfen, ob eine Ausstellung zum Jubiläum des Grundgesetzes organisiert werden kann. Hierbei soll untersucht werden, inwiefern das Stadtarchiv oder das Haus der Essener Geschichte als Träger fungieren könnten und welcher organisatorische sowie finanzielle Aufwand hierfür entstehen würde. Die geplante Ausstellung soll einen kommunalen Schwerpunkt setzen, indem sie die Prozesse der Demokratisierung in Essen im Zeitraum von 1945 bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949 thematisiert.
Zur Konzeption und Umsetzung der Ausstellung wird vorgeschlagen, die Zusammenarbeit mit zuständigen Landes- und Bundesstellen zu prüfen. Zudem wird die Einbeziehung von Schulen sowie weiteren relevanten Institutionen und Akteuren in den Planungsprozess angefragt. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge in den zuständigen Ausschüssen für Kultur, Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für den Haupt- und Finanzausschuss vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.1TOP: Erinnerungskultur in Essen Hier: Erinnerung an 75 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024, Bereitstellung der benötigten Mittel sowie Mitnahme der StadtgesellschaftZur Vorlage · 0732/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0732/2023/LINKE einen Antrag gestellt, der die bestehenden Pläne zur Erinnerungskultur anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Grundgesetzes im Jahr 2024 ergänzen soll. Der Antrag richtet sich an den Kulturausschuss, den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Haupt- und Finanzausschuss mit der Empfehlung an den Rat der Stadt Essen, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Bereitstellung zusätzlicher außerplanmäßiger Mittel für das laufende Jahr, um den Aufwand bei der Erarbeitung der Ausstellung sowie der Konzeption eines museumspädagogischen Programms zu decken. Dies soll Honorarkräfte und Sachkosten für die umsetzenden Akteure, wie das Stadtarchiv bzw. das Haus der Essener Geschichte, abdecken. Die Ermittlung der notwendigen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 soll rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen erfolgen.
Zudem fordert die Fraktion, bei der Konzeption des Programms verstärkt Schulen, das Schulamt mit dem medienpädagogischen Zentrum sowie die Fachabteilung des Jugendamtes für politische Jugendbildung einzubeziehen. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die Stadtgesellschaft niedrigschwellig an der Erinnerungsarbeit teilhaben zu lassen. Als Beispiele für eine öffentliche Präsenz werden eine Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn sowie die Nutzung von Werbeflächen über die Essener Marketing-Gesellschaft angeführt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.2Erinnerungskultur in EssenZur Vorlage · 0811/2023/PARTEI · Antrag Die Partei
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage 0811/2023/PARTEI einen Ergänzungsantrag zum bereits bestehenden Antrag 0378/2023 eingereicht. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wird im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
Gegenstand des Antrags ist die inhaltliche Ausgestaltung der Veranstaltungsreihe zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes. Die Ratsgruppe beantragt, dass die geplanten Feierlichkeiten nicht nur aus Jubelveranstaltungen bestehen sollen. Stattdessen wird gefordert, dass die Veranstaltungsreihe auch eine historisch-kritische Bewertung beinhalten muss. In diesen Prozess sollen die sogenannten Frankfurter Dokumente einbezogen werden. Das Ziel der Ergänzung ist eine Erweiterung des inhaltlichen Fokus der geplanten Ereignisse um eine historische Perspektive.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 11.Studieninstitut für kommunale Verwaltung und InOffice Stadt Essen Hier: Leistungs- und Entwicklungspotenziale sowie langfristige Personalbedarfsplanungen hier: gem.Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE vom 18.04.2023Zur Vorlage · 0668/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Untersuchung der Leistungs- und Entwicklungspotenziale des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung Essen sowie der Übungsfirma „InOffice Stadt Essen“ vorsieht. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung eine Empfehlung ausspricht, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage zur Kenntnis nimmt und der Rat der Stadt Essen den entsprechenden Beschluss fasst.
Die Verwaltung wird gebeten, die Potenziale dieser beiden Institutionen zu skizzieren. Dabei sollen insbesondere die Anforderungen aus absehbaren Personalfluktuationen, bestehende sowie zu erwartende Personalvakanzen sowie die Aspekte einer langfristigen Personalbedarfsplanung berücksichtigt werden.
Als Hintergrund führt der Antrag den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel an. Es wird auf einen aktuellen Altersdurchschnitt von 43,6 Jahren in der Stadtverwaltung hingewiesen, wobei über 41 Prozent der Beschäftigten 50 Jahre oder älter sind. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Neueinstellungen und Austritte in einem nahezu identischen Verhältnis stehen und bereits ein Anteil von 6 Prozent der Stellen unbesetzt ist. Ziel der Untersuchung soll es sein, die Kapazitäten der Ausbildungs- und Fortbildungsangebote frühzeitig an die Anforderungen der Personalplanung anzupassen und die Attraktivität der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Konzept "OGS-Rechtsanspruch erfüllen"Zur Vorlage · 0751/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0751/2023/LINKE mit dem Titel „Konzept OGS-Rechtsanspruch erfüllen“ eingebracht. Die Vorlage fordert, dass der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine Empfehlung an den Rat aussprechen, die die Verwaltung mit der Erarbeitung eines neuen Konzepts beauftragt.
Ziel des beantragten Konzepts ist es, den Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag (OGS) ab dem Jahr 2026 für alle Erstklässler sowie ab August 2029 für alle Grundschulkinder in Essen zu gewährleisten. Dabei sollen bestehende Bemühungen zur quantitativen und qualativen Verbesserung der OGS-Angebote sowie die Aktivitäten im Bereich des Schulbaus, einschließlich der Zuständigkeiten der IME, gebündelt werden.
Der Antrag sieht vor, die räumlichen und personellen Bedarfe zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zu adressieren. Zudem sollen Möglichkeiten für einen zielgerichteteren und transparenteren Ausbau geprüft werden, etwa durch die Untersuchung flexiblerer Platzmodelle, die sich an individuellen Bedarfen orientieren. Die Verwaltung soll ferner prüfen, inwiefern zusätzliche Finanzierungen durch das Land oder den Bund genutzt werden können. Als Begründung führt die Fraktion an, dass die aktuelle Betreuungsquote im Schuljahr 2022/2023 deutlich unter der für den Rechtsanspruch erforderlichen Quote von 100 Prozent liegt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 13.Modellkommune CannabisZur Vorlage · 0734/2023/LINKE/PARTEI · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE und Die PARTEI haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, wonach sich die Stadt Essen als Modellkommune für die von der Bundesregierung geplanten Modellregionen zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabis bewerben soll. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung mit der Durchführung entsprechender Vorbereitungen und Maßnahmen beauftragt wird.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch eine kontrollierte Abgabe in lizenzierten Geschäften eine Entkriminierung erreicht werden könne, was die Polizei, die Justiz sowie die Gerichte entlasten würde. Dadurch sollten Kapazitäten für die Verfolgung schwerwiegenderer Delikte und für Präventionsprogramme freiwerden. Ein weiterer Aspekt ist die Reduzierung gesundheitlicher Risiken, da der Erwerb auf dem Schwarzmarkt durch eine legale Kontrolle erschwert werden soll, um die Gefahr von Verunreinigungen sowie den Verkauf an Minderjährige zu verringern. Der Antrag sieht zudem vor, dass der Modellversuch durch wissenschaftliche, medizinische und soziale Fachstellen begleitet wird, um die Präventionsarbeit auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — zurückgezogen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — von den Antragstellern zurückgezogen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — verwiesen in UA Soziales
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — verwiesen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 14.Lichtwerbeanlage auf dem HandelshofZur Vorlage · 0491/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Sanierung der Lichtwerbeanlage auf dem Gebäude Handelshof, welches im Eigentum der Stadt steht. Ziel der Maßnahme ist die Optimierung der Betriebssicherheit sowie die Reduzierung des Wartungsaufwands unter Beibehaltung der stadtbildprägenden Wirkung. Im Rahmen der Vorlage wurden vier verschiedene Varianten untersucht. Während ein Totalrückbau Kosten von etwa 65.000 Euro verursachen würde, sieht die von der Verwaltung favorisierte Variante II die Installation von LED-Profilbuchstaben und einem Wappen vor. Diese Variante erfordert Investitionen von circa 210.000 Euro, ermöglicht jedoch eine Senkung des Energieverbrauchs um 50 Prozent sowie jährliche Wartungseinsparungen in Höhe von 9.000 Euro. Weitere untersuchte Optionen umfassen eine Variante mit dem Schriftzug „ESSEN“ sowie ein LED-Video-Netz.
Parallel zur technischen Sanierung soll ein Beteiligungsverfahren zur Änderung der Leuchtschrift eingeleitet werden. Dieser Prozess zur Findung einer neuen Botschaft orientiert sich an der Innenstadtentwicklung und umfasst die Arbeit einer Jury sowie eines Fachbeirats. Die Kosten für den Beteiligungsprozess werden auf bis zu 10.000 Euro geschätzt. Die Umsetzung der technischen Maßnahmen soll über den Haushaltsplan ab 2024 finanziert werden. Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung der Variante II beauftragen. Die Entscheidung über die Vorschläge aus dem Beteiligungsverfahren wird voraussichtlich im Herbst 2023 erwartet, wobei der aktuelle Schriftzug bis zur Umsetzung bestehen bleibt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.05.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.1Lichtwerbeanlage auf dem HandelshofZur Vorlage · 0812/2023/PARTEI · Antrag Die Partei
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage 0812/2023/PARTEI einen Änderungsantrag zum Rat der Stadt Essen gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Beschlussvorlage 0491/2023/7, welche die Lichtwerbeanlage auf dem Handelshof betrifft.
Der Antrag sieht vor, die bestehende Beschlussvorlage in einem spezifischen Punkt zu modifizieren. Konkret wird beantragt, die Formulierung dahingehend zu ändern, dass auf den Einsatz einer Werbeagentur verzichtet wird. Die Entscheidung über diesen Änderungsantrag ist für die Sitzung des Rates am 17. Mai 2023 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 15.Verfahrensvorschlag zur weiteren Entwicklung des Flughafens Essen/MülheimZur Vorlage · 0509/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung (0509/2023/7) beschreibt ein Verfahren zur weiteren Entwicklung des Flughafens Essen/Mülheim. Grundlage ist ein Wettbewerb zur Erstellung städtebaulicher Rahmenkonzepte für das Flughafenareal, der auf einem Auftrag des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr basiert. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden zwei Entwicklungsvarianten definiert: Die erste Variante sieht die Aufgabe des Flugbetriebs und die Ausdehnung eines Gewerbegebiets auf 27,7 Hektar vor, während die zweite Variante die Fortführung des Flugbetriebs bei gleichzeitiger Verkleinerung der Infrastruktur zur Schaffung von 12,2 Hektar Gewerbefläche vorsieht.
Ein von einer Jury gewählter Entwurf sieht für die Umsetzung von Variante 1 die Entwicklung zweier Gewerbebänder mit einer zentralen Erschließungsachse und einem Grünzug vor. Da am Siegerentwurf noch Anpassungsbedarf hinsichtlich der Entwässerung, Erschließung und der Berücksichtigung des Flugbetriebs besteht, soll die Überführung in ein umsetzbares Konzept durch Abstimmung mit der Flughafengesellschaft eingeleitet werden.
Der Rat der Stadt Essen soll die Verwaltung beauftragen, das Verfahren kooperativ mit der Stadt Mülheim an der Ruhr durchzuführen. Zudem wird die Einrichtung eines interkommunalen und interfraktionellen Arbeitskreises vorgeschlagen, der Vertreter der Ratsfraktionen beider Städte, die Verwaltungen sowie die Flughafen Essen Mülheim GmbH umfasst. Ziel ist die Abstimmung des strategischen Vorgehens und die Definition von Klärungsbedarfen. Parallel dazu sollen Entwässerungskonzepte, Verkehrsgutachten und Kostenschätzungen zur infrastrukturellen Erschließung erstellt werden. Die Ergebnisse sollen in einem Beteiligungsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt werden, bevor die Räte beider Städte eine Grundsatzentscheidung treffen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2022Zur Vorlage · 0547/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2022 weist einen Jahresüberschuss von 9,1 Millionen Euro aus. Dieser Wert liegt über dem fortgeschriebenen Plan von 3,9 Millionen Euro, stellt jedoch eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr um 26,7 Millionen Euro dar. Das ordentliche Ergebnis schließt mit einem Überschuss von 31,9 Millionen Euro ab. Die Ertragssteigerungen resultierten primär aus Steuererträgen in Höhe von 110,9 Millionen Euro. Demgegenüber standen Mehraufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen von 39,7 Millionen Euro sowie Personalaufwendungen von 3,0 Millionen Euro. Der Rechnungsprüfungsausschuss soll den Entwurf gemäß den gesetzlichen Vorgaben prüfen und dem Rat einen Bestätigungsvermerk zur Feststellung vorlegen. Die Beratung im Rat ist für den 17. Mai 2023 angesetzt.
Hinsichtlich der Vermögens- und Schuldenlage belief sich die Bilanzsumme zum Jahresende auf 6.735,9 Millionen Euro. Die Passivseite setzt sich aus Verbindlichkeiten von 3.363,2 Millionen Euro und Pensionsrückstellungen von 1.765,5 Millionen Euro zusammen. Während die Liquiditätskredite um 82,2 Millionen Euro sanken, stiegen die Investitionskredite um 111,1 Millionen Euro an, was zu einem Anstieg des Gesamtbestands beider Kreditarten um 28,9 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr führte. Das Eigenkapital erhöhte sich um 35,9 Millionen Euro auf insgesamt 130,1 Millionen Euro. Diese Entwicklung resultiert aus der Verrechnung von Sachverhalten mit der allgemeinen Rücklage sowie einem Jahresüberschuss von 9,5 Millionen Euro. Die allgemeine Rücklage beläuft sich nun auf 120,1 Millionen Euro, während die Sonderrücklagen unverändert bei 0,5 Millionen Euro liegen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht I/2023 zum Prognosestichtag 31. März 2023Zur Vorlage · 0677/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen des Finanzcontrollings (FiCo) den Bericht I/2023 vorgelegt, der die Entwicklung des Haushalts der Stadt Essen zum Prognosestichtag 31. März 2023 darstellt. Der Bericht dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Essen.
Basierend auf dem Buchungsstand zum Stichtag prognostiziert die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 6,1 Millionen Euro. In dieser Kalkulation sind verschiedene Kostenfaktoren berücksichtigt. Die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 22. April 2023 wird mit einer Haushaltsbelastung von 16,1 Millionen Euro in die Prognose einbezogen. Zudem werden die durch den Ukraine-Krieg bedingten, isolierungspflichtigen Haushaltsbelastungen auf etwa 15,0 Millionen Euro geschätzt.
Der vorliegende Bericht umfasst die Einschätzung der Haushaltsentwicklung auf Grundlage der zum Stichtag vorliegenden Erkenntnisse. Details zu den einzelnen Kostenberechnungen und der Finanzierung sind dem beigefügten Bericht zu entnehmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Quartalsbericht zum Kenntnisnehmen entgegennehmen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Richtlinie für die Erstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Essen (Gesamtabschlussrichtlinie)Zur Vorlage · 0232/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen legt eine aktualisierte Richtlinie für die Erstellung des Gesamtabschlusses vor. Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus die Neufassung der Gesamtabschlussrichtlinie zur Kenntnis nehmen.
Die Stadt erstellt seit dem 31. Dezember 2010 jährlich einen Gesamtabschluss gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung. Die Richtlinie regelt die organisatorischen und fachlichen Abläufe bei der Erstellung des Abschlusses für die Kernverwaltung sowie die verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt. Zudem dient sie der Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung und Bewertung innerhalb des Konzerns Stadt Essen.
Die Überarbeitung der Richtlinie ist notwendig geworden, da durch das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2019 Rechtsänderungen in der Gemeindeordnung und der Kommunalhaushaltsverordnung in Kraft getreten sind. Neben diesen rechtlichen Anpassungen wurden die Vorgaben an die aktuelle Praxis der Konzernrechnungslegung sowie Erkenntnisse aus dem Austausch mit den Konzernbetrieben berücksichtigt. Die Neufassung der Richtlinie tritt mit Wirkung zum Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2022 rückwirkend in Kraft.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung in 2022 sowie Ermächtigungsübertragung (EÜ) nach 2023, Delegation von Entscheidungsbefugnissen, Anpassung der grundsätzlichen Regelungen für EÜZur Vorlage · 0537/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei (0537/2023/2) befasst sich mit der Kenntnisnahme sowie der Beschlussfassung über über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2022.
Der Stadtkämmer hat im Rahmen seiner Entscheidungsbefugnis gemäß der Gemeindeordnung NRW bereits Mittelbereitstellungen und Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Diese umfassen im Bereich der Minderaufwendungen rund 4,9 Millionen Euro konsumtive und rund 19,7 Millionen Euro investive Mittel sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von etwa 28,2 Millionen Euro. Zudem wurden Mehrerträge und sonstige Deckungen in der Gesamtsumme von über 14 Millionen Euro im konsumtiven Bereich ausgewiesen.
Zusätzlich wird die nachträgliche Beschlussfassung für überplanmäßige Mittelbereitstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 beantragt. Hierfür sind Mittel in Höhe von etwa 15,7 Millionen Euro erforderlich, die durch Mehrerträge und Minderaufwendungen gedeckt werden.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Delegation von Entscheidungsbefugnissen des Stadtkämmerers auf Bedienstete der Stadtkämmerei. Dies umfasst die Befugnis über Anträge auf Erhöhung von Aufwands- und Auszahlungserleichterungen bei zweckgebundenen Mehrerträgen innerhalb einer Produktgruppe sowie Entscheidungen für investive Sachverhalte bis zu einer Grenze von 50.000 Euro, wobei die Kompetenzen nach Sachbearbeitung, Abteilungsleitung und Fachbereichsleitung gestuft sind. Zudem soll die Entscheidungskompetenz für organisatorische oder technische Budgetumschichtungen übertragen werden, sofern der Rat die entsprechenden Maßnahmen bereits beschlossen hat. Diese Regelungen sollen bei gleichlautenden zukünftigen Haushaltssatzungen auch für folgende Haushaltsjahre gelten.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Ermächtigungsübertragung (EÜ) nach 2023 und Anpassung der grundsätzlichen Regelungen für EÜZur Vorlage · 0564/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei (0564/2023/2) befasst sich mit der Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 sowie der Aktualisierung der entsprechenden Regelungen der Stadt Essen gemäß § 22 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW.
Im Bereich des Ergebnisplans wurden Ermächtigungen für unabweisbare konsumtive Aufwendungen in Höhe von etwa 1,0 Millionen Euro übertragen, was den Planüberschuss auf rund 0,7 Millionen Euro reduziert. Im investiven Finanzplan werden Auszahlungsermächtigungen in Höhe von circa 265,6 Millionen Euro übertragen. Diese setzen sich aus etwa 173,3 Millionen Euro für bestehende Aufträge sowie 92,3 Millionen Euro an freien Resten zusammen. Die Finanzierung dieser investiven Übertragungen erfolgt durch Zuweisungen und die nicht genutzte Kreditermächtigung aus dem Vorjahr. Zudem werden Auszahlungsermächtigungen für Rückstellungen und Verbindlichkeiten zum Jahresende 2022 in Höhe von rund 28,6 Millionen Euro übertragen. Insgesamt erhöht sich der Finanzmittelfehlbetrag im fortgeschriebenen Finanzplan 2023 um etwa 295,2 Millionen Euro.
Zusätzlich wird die Aktualisierung der grundsätzlichen Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen vorgeschlagen. Die bestehenden Regelungen vom Februar 2022 sollen um die Praxis zur Verwendung der Mittel der Bezirksvertretungen sowie um die Handhabung zweckgebundener Erträge und Einzahlungen ergänzt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Übertragungen zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt Essen die Zustimmung zu den aktualisierten Regelungen empfiehlt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Nachhaltigkeit von Vermögensanlagen hier: Evaluierung und Anpassung der Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen der Stadt EssenZur Vorlage · 0716/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, die Nachhaltigkeitsstrategie für die Kapitalanlagen der unselbstständigen Stiftungen weiterzuentwickeln und die entsprechende Anlagerichtlinie anzupassen. Im Rahmen einer verpflichtenden Evaluierung nach drei Jahren wird die bisherige Strategie überprüft, die im Jahr 2019 eine strengere Nachhaltigkeitsstufe eingeführt hat. Ziel der Anpassung ist es, die Geldanlagen sowohl nachhaltiger als auch wirtschaftlicher und kostengünstiger zu gestalten.
Die bisherige Umsetzung sieht eine schrittweise Umschichtung des Stiftungsvermögens in mindestens zwei Nachhaltigkeitsfonds vor. Aktuell sind Teile des Vermögens in drei ESG-konformen Fonds angelegt. Ein Vergleich der Wertentwicklung zeigt, dass die Rendite der Nachhaltigkeitsfonds mit etwa 0,91 % p.a. unter dem Vergleichswert der vor 2019 praktizierten Anlagestrategie von 1,43 % p.a. liegt. Grund hierfür sind niedrige Marktzinsen, eine hohe Volatilität sowie höhere jährliche Verwaltungs- und Transaktionskosten von circa 1,25 % p.a. im Vergleich zu 0,25 % p.a. in der früheren Portfoliostruktur.
Hinsichtlich der Sicherheit wurde durch die Nutzung der Fonds das Ausfallrisiko einzelner Emittenten reduziert, da die Fonds eine breite Streuung bieten, die die Stadt aufgrund der geringen Volumina nicht eigenständig realisieren kann. Für die Zukunft sieht die Verwaltung eine Erweiterung der Produktpalette, etwa durch die Nutzung nachhaltiger Publikumsfonds oder den Aufbau eines Spezialfonds vor, um die Kosten zu senken. Der Beschlussvorschlag sieht die Übernahme der dauerhaften nachhaltigen Ausrichtung sowie spezifischer Ergänzungen in die Anlagerichtlinie vor.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Stadtteilklinik Stoppenberg hier: weiteres VorgehenZur Vorlage · 0698/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Realisierung der Stadtteilklinik Stoppenberg als Teil eines integrierten, sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums im Essener Norden. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird dem Rat der Stadt Essen die Zustimmung zu einer Absichtserklärung (Letter of Intent) zwischen der Stadt Essen und der Allbau Managementgesellschaft mbH empfohlen.
Das Vorhaben sieht vor, auf dem Gelände des ehemaligen St. Vincenz Krankenhauses ein medizinische Versorgungsangebot zu etablieren. Die geplante Stadtteilklinik soll drei Kernbereiche umfassen: ein allgemeinmedizinisches, kurzstationäres Versorgungsangebot, ambulantes Operieren sowie die Organisation gesundheitsnaher Angebote und die Vermietung von Flächen in einem medizinischen Versorgungszentrum. Für den stationären Teil wurde bereits eine Förderzusage über den Innovationsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung erwirkt.
Um den geplanten Starttermin zum 1. April 2024 einzuhalten, soll die Verwaltung beauftragt werden, die Gründung der Betreibergesellschaft „Stadtteilklinik Stoppenberg GmbH“ zeitnah vorzubereiten. Die Allbau Managementgesellschaft mbH soll die Planungen für die Umbauarbeiten vorantreiben, wobei die Kosten hierfür von der künftigen Betreibergesellschaft getragen werden sollen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass im Falle einer Nichtrealisierung der Gründung die Stadt Essen für entstandene Schäden aufkommen würde, die im Vertrauen auf die Kostenübernahme entstehen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.05.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Essener Demenzstrategie und Einrichtung einer Koordinierungsstelle DemenzZur Vorlage · 0575/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0575/2023/5 des Amtes für Soziales und Wohnen sieht die Entwicklung einer „Essener Demenzstrategie“ sowie die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Demenz vor. Ziel der Initiative ist die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz, die Unterstützung pflegender Angehöriger sowie die Vernetzung lokaler Akteure. Die Strategie orientiert sich dabei an der Nationalen Demenzstrategie des Bundes. Die geplante Koordinierungsstelle soll als strukturelle Einheit die operative Umsetzung steuern und fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen in den Bereichen Öffentlichkeit, Netzwerkarbeit, Daten und Beratung leiten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Rat der Stadt die Entwicklung der Strategie und die Einrichtung der Stelle zur Kenntnis nehmen. Die Beratung der Vorlagen soll durch eine Steuerungsgruppe sowie externe Partner, darunter das Geriatriezentrum Haus Berge und die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Essen, erfolgen.
Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle gehören die Erfassung von Bedarfen und Versorgungslücken, die Steuerung von Hilfsangeboten sowie die Entwicklung von Lotsenstrukturen und Beteiligungsformaten. Zudem soll die Stelle die Vernetzung regionaler und überregionaler Akteure sowie die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe übernehmen. Die Personalkosten werden mit bis zu 80.074 Euro veranschlagt, wobei die Finanzierung für 2024 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung im Fachbereich 50 vorgesehen ist. Für die Arbeitsplatzausstattung sind Sachkosten in Höhe von 14.000 Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2023 · Seniorenrat (18. Sitzung) — einvernehmlich Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Benennungen für den Seniorenrat der Stadt EssenZur Vorlage · 0727/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Neubesetzung der Seniorenbeauftragten für den Stadtbezirk III. Hintergrund der Vorlage ist der Rücktritt des bisherigen Seniorenbeauftragten für diesen Bezirk, der zugleich stimmberechtigtes Mitglied des Seniorenrates war.
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat in ihrer Sitzung am 16. März 2023 die Nachbesetzung der Positionen beschlossen. Dabei wurde der bisherige Stellvertreter zum neuen Seniorenbeauftragten für den Stadtbezirk III gewählt. Ebenso wurde eine Person als dessen Stellvertreter bestimmt. Gemäß der geltenden Satzung sind die Seniorenbeauftragten der Stadtbezirke sowie deren Stellvertretungen Mitglieder des Seniorenrates der Stadt Essen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die so gewählten Personen als stimmberechtigtes Mitglied und als stellvertretendes Mitglied in den Seniorenrat zu benennen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Projekt „Ensembleentwicklung Zeche Carl“ hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die Entscheidung über die Beauftragung zur Erledigung der anstehenden Maßnahmen im Projekt an NRW.UrbanZur Vorlage · 0660/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0660/2023/4) des Kulturamtes befasst sich mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zur Ensembleentwicklung der Zeche Carl. Gegenstand der Untersuchung ist die städtebauliche Nutzung des Geländes für die Junior Universität sowie die Stadtteilbibliothek Altenessen. Die Grobkostenschätzung für die geplanten Maßnahmen umfasst Sanierungen und Anbauten am Malakowturm in Höhe von etwa 14,77 Millionen Euro, die Grubenschreinerei und Schlosserei mit circa 6,09 Millionen Euro sowie das Maschinenhaus mit etwa 0,77 Millionen Euro. Der zeitliche Rahmen für die Umsetzung wird auf etwa 3,5 bis 5,5 Jahre geschätzt.
Es wird vorgeschlagen, den Bericht durch den Kulturausschuss, die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Schule, Bildung und Wissenschaft, den Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretung V sowie den Rat der Stadt zur Kenntnis zu nehmen. Zudem ist die Weiterbeauftragung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beabsichtigt, um Baugrunduntersuchungen und eine Gefährdungsabschätzung in den Handlungsbereichen A und B durchzuführen.
Die Leistungen des Bodengutachtens umfassen die Abstimmung mit dem Planungs- und Umweltamt, die Sichtung von Fachauskünsten zu Altlasten, Grundwasser, Kampfmitteln und Bodendenkmälern sowie die Erarbeitung eines Untersuchungskonzepts inklusive Laborarbeiten. Der Zeitraum für die Untersuchungen ist ab August 2023 vorgesehen, wobei der Projektabschluss für Ende Januar 2024 geplant ist. Die Finanzierung erfolgt über überplanmäßige Mittel aus dem investiven Projekt 5.600461 durch Entscheidung der Stadtkämmerin.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 26.Umwandlung der bisherigen Rechtsform des NRW KULTURsekretariats in einen ZweckverbandZur Vorlage · 0009/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Antrag vorgelegt, die Rechtsform des NRW KULTURsekretariats zum 1. Januar 2024 in einen Zweckverband umzuwandeln. Die Vollversammlung des NRW KULTURsekretariats hat diese Umwandlung bereits einstimmig beschlossen. Der neue Zweckverband wird seinen Sitz in Wuppertal behalten und unter dem bisherigen Namen weitergeführt.
Die aktuelle Organisationsform basiert auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen verschiedenen Kommunen und dem Landschaftsverband Rheinland. Eine Anpassung der Rechtsform wurde nach Empfehlung der Bezirksregierung Düsseldorf sowie nach einer steuerrechtlichen Prüfung angestrebt. Ziel der Umwandlung ist es, die umsatzsteuerliche Behandlung der Mitgliederumlagen zu sichern. Durch die Neuregelung soll verhindert werden, dass die Umlagezahlungen der Mitglieder mit Umsatzsteuer belegt werden, was ab 2024 eine Kostenersparnis von etwa 120.000 Euro zur Folge haben könnte.
Der Zweckverband wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert, deren Organe aus einer Verbandsversammlung und einem Verbandsvorsteher bestehen. Die Mitglieder, derzeit 21 theater- und orchestertragende Kommunen sowie der Landschaftsverband Rheinland, werden durch ihre jeweiligen Kulturverantwortlichen in der Verbandsversammlung vertreten. Die Finanzierung der Personal- und Betriebskosten erfolgt weiterhin über die Umlagen der Mitglieder sowie durch zusätzliche Beiträge. Die bestehenden Arbeitsverträge des Personals sollen unter Beibehaltung der aktuellen Bedingungen auf den neuen Zweckverband übergeleitet werden. Die jährliche Umlage der Mitglieder bleibt in Art und Umfang unverändert.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Errichtung von Trinkwasserbrunnen im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0574/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0574/2023/6 befasst sich mit der Errichtung von Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum der Stadt Essen, um eine kostenlose Wasserversorgung sicherzustellen. Grundlage hierfür sind ein Ratsbeschluss vom 26. Oktober 2022 sowie die Anpassungen im Wasserhaushaltsgesetz. Ziel ist es, in jedem Stadtbezirk mindestens einen Brunnen zu installieren, wobei der Kennedyplatz als Pilotstandort für den Sommer vorgesehen ist. Weitere geplante Standorte sind unter anderem der Rüttenscheider Stern, der Frohnhauser Platz und der Werdener Markt.
Die Kosten für die Beschaffung und Installation eines Brunnens werden auf etwa 15.000 Euro geschätzt, während die jährlichen Betriebskosten bei circa 11.000 Euro liegen. Für das Jahr 2023 wurde ein Budget von 50.000 Euro bereitgestellt. Die Stadtwerke Essen AG übernimmt die Verantwortung für den Betrieb sowie die Erstellung der Anschlüsse. Die Finanzierung für das Jahr 2023 erfolgt über die Untere Wasserbehörde. Für die Folgejahre ist die Aufnahme in den Haushaltsplan unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung und möglicher Fördermittel vorgesehen.
Das Projekt dient der Umsetzung des geänderten § 50 Wasserhaushaltsgesetzes zur Bereitstellung von Trinkwasser aus dem Leitungsnetz im Rahmen der Daseinsfürsorge. Eine Prüfung der Klimarelevanz ergab, dass durch die Nutzung von Leitungswasser anstelle von Flaschenwasser mittelfristig CO2-Einsparungen erzielt werden können, wobei der CO2-Ausstoß durch Herstellung und Einbau einzurechnen ist. Der Rat der Stadt Essen soll die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen, während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Empfehlung für den Standort Kennedyplatz übernimmt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Charta Grüne Infrastruktur Metropole RuhrZur Vorlage · 0554/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die nachhaltige Mitwirkung an der „Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr“ beschließen. Die Vorlage, die vom Oberbürgermeister unterzeichnet wurde, sieht vor, dass die Charta als Leitbild für die zukünftige Entwicklung der grünen Infrastruktur in der Region fungiert. Die Charta wurde vom Regionalverband Ruhr (RVR) in einem partizipativen Prozess erarbeitet und dient als strategische Grundlage für regionale Handlungsziele.
Die Charta umfasst fünf Leitthemen: die Sicherung der Lebensqualität durch Freiräume, die Klimaanpassung durch die Entwicklung einer „Schwamm-Region“, die Förderung der biologischen Vielfalt, die Stärkung der Klimagerechtigkeit sowie die Förderung einer zirkulären Metropole Ruhr durch nachhaltige Ressourcennutzung und Bodenschutz. Obwohl die Charta als Absichtserklärung keinen formellen Bindungswirkung besitzt, verpflichtet sich die Stadt Essen durch den Beschluss zur Unterstützung der genannten Ziele.
Der Regionalverband Ruhr arbeitet derzeit an einer darauf aufbauenden Strategie, die konkrete Handlungsziele und Umsetzungsinstrumente enthalten soll. Der Abschluss dieses Prozesses ist für Ende 2023 vorgesehen. Für die Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen sollen primär Förderprogramme auf europäischer, Bundes- und Landesebene genutzt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Umsetzung der Maßnahmen durch die Schaffung von mehr Grün die Treibhausgasbilanz der Stadt positiv beeinflussen wird.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 29.5. Änderung des Nahverkehrsplans - Anpassung des Essener Nahverkehrsplans auf den Beschluss des Mülheimer NahverkehrsplansZur Vorlage · 0255/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die fünfte Änderung des Essener Nahverkehrsplans, um die Anpassungen des Nahverkehrsplans der Stadt Mülheim an der Ruhr zu berücksichtigen. Die Vorlage sieht verschiedene Anpassungen im Busnetz vor, die durch eine Verzahnung der Liniennetze beider Städte entstehen.
Im Rahmen der Neugestaltung werden die Linien 129 und 139 als neue Ringlinien eingeführt. Die Linie 129 ersetzt die bisherige Linie 138 und verkehrt zwischen Frohnhausen und Broich Friedhof an Werktagen im 30-Minuten-Takt. Die Linie 139 übernimmt die Verbindung zwischen Haarzopf und Heißen und wird ebenfalls werktags im 30-Minuten-Takt betrieben. Die jährlichen Mehrkosten für diese beiden Linien werden auf rund 20.000 Euro geschätzt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verlängerung der Linie 134 von Mintard nach Kettwig, wodurch die Fahrzeiten in Richtung Kettwig deutlich verkürzt werden sollen. Parallel dazu wird die TaxiBus-Linie (T) 6 im Nachtverkehr über Mintard hinaus bis Kettwig verlängert. Zudem wird die Linie 130 über die Mülheimer Innenstadt bis zum Hauptbahnhof verlängert und die Linie 151 wird bis zum Rhein-Ruhr-Zentrum ausgedehnt.
Die jährlichen Gesamtkosten für die Maßnahmen ab 2024 belaufen sich auf rund 315.000 Euro und werden über den Verlustausgleich an die Ruhrbahn GmbH finanziert. Die Leistungen werden in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Essen aufgenommen. Nach einem Jahr soll eine Evaluation der Fahrgastzahlen stattfinden, um die Angemessenheit des Angebots zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.05.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Evaluation der "Klimaampel" zur Beurteilung der Klimaauswirkungen in Vorlagen der VerwaltungZur Vorlage · 0557/2023/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0557/2023/6 befasst sich mit der Evaluation sowie der Erweiterung der sogenannten „Klimaampel“, einem Instrument zur Darstellung von Klimaveränderungen in Verwaltungsvorlagen. Die Auswertung der Beschlussvorlagen aus den Jahren 2021 und 2022 zeigt, dass im Jahr 2021 bei 1004 Vorlagen 8,57 % positive und 2,39 % negative Auswirkungen auf den Klimaschutz ausgewiesen wurden. Im Jahr 2022 wiesen 293 Vorlagen positive Auswirkungen in Höhe von 15,36 % und negative Auswirkungen von 1,02 % auf. Die Evaluation kommt zu dem Ergebnis, dass das Instrument als Informationsquelle geschätzt wird, die Qualität der Angaben jedoch variiert.
Zudem wird die Ausweitung der Klimaampel auf das Themenfeld der Klimafolgenanpassung vorgeschlagen, basierend auf Orientierungshilfen des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW sowie des DIFU. Der Verwaltungsvorstand hat entschieden, die erste Stufe der Klimaampel auf beide Themenfelder zu beziehen. In einer zweiten Stufe soll die bestehende Bewertungsmatrix um eine Matrix zur Beurteilung der Klimafolgenanpassung ergänzt werden, wobei Auswirkungen nach Möglichkeit zu quantifizieren und Optimierungsempfehlungen zu geben sind. Für die Kategorisierung des Klimaschutzes wird zudem eine Grenzmarke von 500 t CO2-eq pro Jahr ergänzt. Zur Qualitätssicherung sind Fortbildungen für Vorlagenersteller durch die GHA der Stadt Essen sowie Informationsveranstaltungen für Ratsmitglieder und Fraktionen vorgesehen. Die Anwendung der erweiterten Form erfolgt nach der Anpassung des Vorlagen-Templates durch einen externen Dienstleister.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 31.Umsetzung priorisierter Aktivitäten im Handlungsschwerpunkt "Wohngebäude Bestandssanierung" aus dem Aktionsplan für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP)Zur Vorlage · 0577/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0577/2023/6 befasst sich mit der Umsetzung prioritärer Aktivitäten aus dem Aktionsplan für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) der Stadt Essen, wobei der Schwerpunkt auf der Sanierung von Wohngebäuden im Bestand liegt. Im Zentrum der Planung steht die Einrichtung des „KlimaTreff Essen“. Diese Servicestelle soll als zentraler Anlaufpunkt für die Beratung und Unterstützung bei energetischen Sanierungen fungieren.
Für fünf bereits laufende oder kurz vor dem Start stehende Maßnahmen, darunter die Unterstützung privater Vermieter sowie die Entwicklung einer Serviceagentur, sieht die Vorlage im Haushalt 2023 jährliche Sachkosten in Höhe von insgesamt 664.000 Euro vor. Der Personalbedarf für diese Aktivitäten umfasst 6,25 Vollzeitäquivalente bei der Grünen Hauptstadt Agentur. Die detaillierte Konzeption der Angebote sowie die Suche nach einem geeigneten Standort für die Servicestelle befinden sich derzeit in Vorbereitung.
Die räumliche Gestaltung der Servicestelle soll neben Beratungsflächen auch einen Ausstellungsraum für Ansichtsmodelle erneuerbarer Energien sowie einen Raum für Veranstaltungen, Seminare und Schulungen umfassen. Eine flexible Nutzung durch andere Fachbereiche ist über ein digitales Buchungstool vorgesehen. Die Öffnungszeiten sollen sich an lokalen Einzelhandelsstrukturen orientieren, wobei Abendveranstaltungen zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr geplant sind. Sobald eine Immobilie identifiziert wurde, wird eine entsprechende Vorlage für die Ratsgremien erstellt. Für den Zeitraum von 2023 bis 2040 wird im Handlungsfeld „Klimafreundliche Quartiere und Gebäude“ eine Reduktion von etwa 28.000 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr prognostiziert.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 32.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) hier: Förderung energetische Modernisierung 2023Zur Vorlage · 0572/2023/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die „Richtlinie 2023 zur Förderung energetische Modernisierung in Essen“ zum 1. Juli 2023 zu beschließen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Vorlage Kenntnis nehmen. Gegenstand der Maßnahme ist die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP). Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Heizungstechnik sowie Energieberatungen.
Für das Jahr 2023 sind städtische Mittel in Höhe von 1.730.500 Euro eingeplant. Durch die Einwerbung von Drittmitteln wird eine Erhöhung des Fördervolumens auf bis zu 3.730.500 Euro angestrebt. Die Förderung ist zeitlich begrenzt bis zum Erschöpfen der Mittel oder maximal bis zum 31. Dezember 2023. Ziel der Initiative ist es, die jährliche Modernisierungsrate von etwa 1,4 % auf mindestens 3 % bis 5 % zu steigern.
Mit dem geplanten Budget können rund 350 Modernisierungsmaßnahmen unterstützt werden. Dies soll zu einer jährlichen Einsparung von etwa 46.300 MWh und bei Wohngebäuden zu einer Reduktion von CO2 um bis zu 10.600 Tonnen führen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstellen der Grünen Hauptstadt Agentur sowie der energetischen Modernisierung. Für das Jahr 2024 wird die Vorlage einer angepassten Richtlinie im vierten Quartal vorgeschlagen.
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- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 33.Gesamtkostenänderung der Maßnahme "Straßenüberführung (SÜ) Bottroper Straße"Zur Vorlage · 0670/2023/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage zum Geschäftsbereich 6 beantragt eine Anpassung der Gesamtkosten für die Maßnahme „Straßenüberführung (SÜ) Bottroper Straße“. Der Rat der Stadt Essen hatte ursprünglich für das Bauvorhaben ein Volumen von 6.020.000 Euro beschlossen. Durch die vorliegende Änderung soll sich die Summe um insgesamt 783.000 Euro auf 6.803.000 Euro erhöhen.
Die Kostensteigerung resultiert aus verschiedenen Faktoren während der Bauphase. Dazu gehören pandemiebedingte Auflagen zum Arbeitsschutz sowie bautechnische Anpassungen. Bei der Erstellung der Arbeitsebene für das Bohrgerät mussten aufgrund abweichender Bestandspläne zusätzliche Maßnahmen wie der Bau einer Winkelstützwand umgesetzt werden. Zudem ergaben sich Änderungen in der Ausführungsplanung, etwa durch die Notwendigkeit zusätzlicher Rückverankerungen und Bohrpfähle sowie einen erhöhten Bewehrungsgrad der Bauteile. Ein wesentlicher Faktor war zudem der Wegfall geplanter Sperrpausen, da die Deutsche Bahn die Strecke unter der Überführung aufgrund eines Unfalls auf der A4 einsetzen musste, was den Bauablauf veränderte.
Die Kostensteigerung umfasst bereits vereinbarte Nachträge sowie weitere Forderungen, die zum Zeitpunkt der Vorlage noch in der Prüfung oder Erwartung sind. Die Finanzierung der Erhöhung erfolgt über das PSP-Element 5.660223.500. Da die Maßnahme förderfähig ist, wird erwartet, dass die Bezirksregierung Düsseldorf etwa 65 Prozent der zusätzlichen Kosten übernimmt, sodass der städtische Eigenanteil bei rund 274.000 Euro liegt.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Bau und Baubeginn der Maßnahme „Erneuerung der Lichtsignalanlage (LSA) Aktienstr. / Schönebecker Str. / Lautstr."Zur Vorlage · 0611/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die vollständige Erneuerung der Lichtsignalanlage (LSA) 403 an der Kreuzung Aktienstraße, Schönebecker Straße und Lautstraße. Hintergrund des Vorhabens ist ein Anliegen der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V., die die Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbehinderung an dieser Stelle sicherstellen möchte. Eine technische Prüfung ergab, dass eine einfache Modernisierung der bestehenden Steuerung aufgrund des Alters der Geräte nicht mehr möglich ist.
Die Maßnahme umfasst neben dem Austausch der Lichtsignalanlage auch die Anpassung der Bordsteine und die Installation von taktilem Pflaster, um die Oberflächen der Furten behindertengerecht zu gestalten. Zudem soll ein Beleuchtungsmast als Gemeinschaftsmast ausgeführt werden. Die Planung berücksichtigt dabei auch die zukünftige Entwicklung der Aktienstraße als Fahrradachse.
Für die Umsetzung werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von insgesamt 540.000 Euro für das Jahr 2023 beantragt. Die Kosten setzen sich aus 290.000 Euro für die Erneuerung der Lichtsignalanlage, 240.000 Euro für den Umbau der Straßenteilanlagen sowie 10.000 Euro für den Austausch von Leuchten zusammen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bau und Baubeginn sowie die Bereitstellung der Mittel empfiehlt, damit der Rat der Stadt Essen die finale Entscheidung treffen kann.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Gleisanlagen Strecke 551"Zur Vorlage · 0613/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Erneuerung Gleisanlagen Strecke 551“. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den entsprechenden Beschluss fasst, nachdem die zuständigen Ausschüsse ihre Empfehlungen abgegeben haben.
Die betroffene U-/Stadtbahn-Nordstrecke befindet sich im Eigentum der Stadt Essen und wird an die Ruhrbahn GmbH verpachtet. Gemäß dem bestehenden Stadtbahnpachtvertrag trägt die Stadt die Kosten für Instandsetzung und Erneuerung. Die Gleisanlagen, die im Jahr 2001 eingebaut wurden, weisen am Ober- und Unterbau sowie an der Fahrbahndecke Schäden auf. Da das Verschleißgrenzmaß der Schienenprofile in Kürze erreicht wird, ist eine zeitnahe Erneuerung vorgesehen, um eine Betriebsgefahr und Streckensperrungen zu vermeiden. Die Maßnahme erstreckt sich von der Karnaper Straße bis zur Essener Straße an der Stadtgrenze zu Gelsenkirchen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich nach Schätzung der Ruhrbahn GmbH auf rund 7.545.440 Euro, inklusive eines Verwaltungskostenzuschlags von 12 Prozent. Für die zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 6.737.000 Euro wurde über das Landesförderprogramm „Wüst“ ein Antrag auf Förderung gestellt. Bei einer Förderquote von 60 Prozent ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 3.503.240 Euro. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan der Stadt unter dem entsprechenden PSP-Element bis zur mittelfristigen Finanzplanung 2026 veranschlagt. Die Ausschreibung und Vergabe erfolgt durch die Ruhrbahn GmbH.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Bau und Baubeginn der Maßnahme „Beleuchtung Bochumer Landstraße von Kütingsgarten bis Zweibachegge“Zur Vorlage · 0622/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Bau und Baubeginn einer neuen Straßenbeleuchtung im Bereich der Bochumer Landstraße zwischen Kütingsgarten und Zweibachegge. Die Maßnahme ist eine Folge von Anpassungen an den öffentlichen Verkehrsflächen, die im Zusammenhang mit der Entstehung eines neuen Nahversorgungszentrums sowie vorangegangenen Kanalbaumaßnahmen der Stadtwerke Essen stehen. Im betroffenen Abschnitt wurde die vorhandene Mittelinsel inklusive der Straßenbeleuchtung bereits zurückgebaut, um die Erreichbarkeit der angrenzenden Grundstücke und eine flexible Verkehrsführung während der Bauarbeiten zu gewährleisten.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen beidseitig im Gehwegbereich soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Anforderungen der DIN (EN) 13201 erfüllen. Durch den Einsatz von LED-Leuchten wird eine gleichmäßigere Ausleuchtung angestrebt. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 304.000 Euro. Da die Maßnahme nicht im Haushaltplan 2023 vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung dieser Mittel beantragt. Die Finanzierung erfolgt aus städtischen Eigenmitteln, wobei die Kosten durch mögliche Straßenausbaubeiträge der Grundstückseigentümer sowie durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen reduziert werden können. Ein Antrag auf Landesförderung zur finanziellen Entlastung der Beitragspflichtigen soll gestellt werden. Die Ergebnisse der gemäß Kommunalabgabengesetz durchgeführten Anliegerversammlung liegen der Vorlage vor.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Bahnhofstangente"Zur Vorlage · 0662/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0662/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Bau und dem geplanten Baubeginn der Maßnahme „Bahnhofstangente“ als Teil des Projekts „Citybahn“. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung zur Kenntnis nehmen und den Bau gemäß § 8a Absatz 3 KAG empfehlen. Der Rat der Stadt soll den Bau und Baubeginn beschließen. Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2023 vorgesehen, während die Inbetriebnahme für Anfang 2026 geplant ist.
Die veranschlagten Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf 25.514.000 €. Diese teilen sich auf in Kosten für den Straßenbau (18.147.000 €), die Beleuchtung (3.872.000 €), die Signalisierung (3.143.000 €) und die Begrünung (352.000 €). Die Finanzierung erfolgt zu 95 Prozent durch Fremdmittel in Höhe von 24.238.300 €, wobei ein städtischer Eigenanteil von 1.275.700 € vorgesehen ist. Dieser Eigenanteil verringert sich nach Eingang von Beiträgen gemäß § 8 KAG bzw. der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge. Ein Förderantrag der Ruhrbahn GmbH nach § 13 ÖPNVG NRW wurde gestellt; ein Bescheid des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr steht noch aus. Die Finanzplanung sieht für die Jahre 2023 bis 2026 jährliche Beträge zwischen etwa 3,69 Millionen Euro und 5 Millionen Euro vor. Die kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen auf den Eigenanteil sind in der Kostenplanung enthalten.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 38.Bau und Baubeginn der Maßnahmen "Erneuerung Raiffeisenweg" und "Erneuerung Rengsdorfer Heim"Zur Vorlage · 0672/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die grundhafte Erneuerung der Straßen Raiffeisenweg und Rengsdorfer Heim in der Siedlung Gimkenhof. Im Anschluss an die Kanalbaumaßnahmen der Stadtwerke Essen AG sollen die betroffenen Straßen im gesamten Querschnitt ausgebaut werden. Geplant ist die Umgestaltung der bisher asphaltierten Flächen in niveaugleiche Mischverkehrsflächen aus rotem Betonsteinpflaster, um den Siedlungscharakter zu stärken.
Die vorliegende Vorlage empfiehlt dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie dem Rat der Stadt, den Bau und Baubeginn der beiden Maßnahmen zu beschließen. Hierfür ist die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Jahr 2023 erforderlich. Für die Erneuerung des Raiffeisenwegs werden 852.000 Euro und für den Rengsdorfer Heim 835.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung soll aus dem Haushaltselement „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Die Kostenkalkulation basiert auf aktuellen Schätzungen, die gegenüber dem ursprünglichen Planbeschluss von 2021 gestiegen sind. Als Ursachen werden Preissteigerungen bei Baustoffen und Energiekosten sowie technische Erschwernisse angeführt. Dazu gehören die Notwendigkeit von Kleingeräten aufgrund geringer Fahrbahnbreiten, aufwändige Zwischentransporte von Materialien sowie notwendige technische Maßnahmen aufgrund der Untergrundverhältnisse und der Sicherstellung von Rettungswegen.
Die Grundstückseigentümer sind gemäß dem Kommunalabgabengesetz beitragspflichtig. Durch die Beantragung von Fördermitteln nach der „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“ des Landes Nordrhein-Westfalen wird eine vollständige Entlastung der Anlieger angestrebt. Die Stadt trägt die Kosten zunächst als Eigenanteil, bis die Zuschüsse eingehen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Baubeschluss zum Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse zwischen der Autobahnbrücke A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in SteeleZur Vorlage · 0520/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeschluss für den Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung Gruga-Trasse fassen. Das Vorhaben umfasst einen 4,90 km langen Abschnitt zwischen der Autobahnbrücke A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in Steele. Die Wegebreiten werden je nach Geländelage zwischen 4,00 m und 6,50 m variieren. Die geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf 5.020.000 Euro brutto. Dabei wird eine Förderung durch das Land NRW in Höhe von bis zu 3.808.800 Euro angestrebt, sodass ein städtischer Eigenanteil von 1.211.200 Euro verbleibt.
Die Planung sieht vor, dass im Zuge des Ausbaus 38 Bäume entnommen werden, wofür 121 Ersatzpflanzungen vorgesehen sind. Eine Trassenverbreiterung auf 6,50 m wurde zugunsten des Landschaftsschutzes verworfen. Die Beleuchtung an zentralen Punkten soll mittels LED-Systemen erfolgen, sofern die Untere Naturschutzbehörde die Genehmigung erteilt. Für die Instandhaltung der Beleuchtung werden jährliche Kosten von etwa 2.400 Euro veranschlagt. Die Umsetzung in Essen-Steele ist ab 2024 geplant, der weitere Abschnitt bis zur A 52 soll 2025 folgen.
Die Prüfung der Klimarelevanz bewertet das Vorhaben als positiv, da durch die zentrale Lage ein Umstieg von PKW auf das Fahrrad erwartet wird, was zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen kann. Die tägliche Nutzungsfrequenz der Trasse wird mit 2.500 bis 3.000 Personen angegeben, in Spitzenzeiten mit bis zu 7.000 Radfahrenden. Die Vorlage liegt zur Empfehlung in den zuständigen Ausschüssen für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie dem Haupt- und Finanzausschuss vor.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (siehe Diskussionsverlauf)
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 39.1Baubeschluss zum Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse zwischen der Autobahn-brücke A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in Steele hier: Gewährleistung des Insekten- und Artenschutzes sowie der VerkehrssicherheitZur Vorlage · 0801/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0801/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Installation einer durchgängigen Beleuchtung auf dem Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung der Grugatrasse zum Gegenstand hat. Die geplante Verbindung erstreckt sich zwischen der Autobahnbrücke A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in Steele.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, bei der Umsetzung des Ausbaus eine geeignete Beleuchtung zu installieren. Dabei sollen die Vorgaben des Ratsbeschlusses zum RadEntscheid sowie die Richtlinien des Maßnahmenprogramms zu Außenbeleuchtungen und außenwirksamen Beleuchtungen in Essen berücksichtigt werden. Die Beleuchtung soll so gestaltet sein, dass sowohl die Verkehrssicherheit gewährleistet ist als auch der Insekten- und Artenschutz gewahrt bleibt.
Der Antrag wurde zur Beratung und Empfehlung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen gerichtet. Federführend für das Verfahren ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 40.Beauftragung von Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen für die Maßnahme "Humboldtstraße von Max-Halbach-Straße bis Kreisverkehr Fulerumer Straße"Zur Vorlage · 0641/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant gemeinsam mit der Stadt Mülheim an der Ruhr den Ausbau der Humboldtstraße im Abschnitt zwischen der Max-Halbach-Straße und dem Kreisverkehr Fulerumer Straße. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage (0641/2023/6) wird die Beauftragung von Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen in Höhe von 450.000 Euro beantraget. Dieser Betrag umfasst rund 370.000 Euro für Planungsleistungen und örtliche Bauüberwachung durch ein Ingenieurbüro sowie etwa 80.000 Euro für notwendige Bodengutachten und Baumgutachten.
Die Maßnahme dient der grundhaften Erneuerung des Straßenuntergrunds, um die bestehenden Schäden an der Fahrbahn dauerhaft zu beheben und die Standfestigkeit des Straßenoberbaus zu gewährleisten. Zudem soll der Straßenquerschnitt im Sinne des Ausbaus des Radwegenetzes neu gestaltet werden. Für das gesamte Vorhaben wurde ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht, der ein Kostenvolumen von 6.630.000 Euro umfasst und eine Bezuschussung von voraussichtlich 75 Prozent vorsieht.
Da die Kosten für die Planungsleistungen im Haushaltsplan 2023 nicht berücksichtigt sind, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 450.000 Euro empfohlen. Ein Teilbetrag von 196.000 Euro wurde bereits durch die Verwaltung bereitgestellt; die verbleibenden 254.000 Euro sollen aus dem Haushaltsposten für die Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen gedeckt werden. Über die eigentlichen Baukosten wird zu einem späteren Zeitpunkt durch einen separaten Beschluss entschieden.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 41.Einleiten des Vergabeverfahrens und Beauftragung der Wäscherei- sowie Logistikaufgaben für die Dienstkleidung der FeuerwehrZur Vorlage · 0048/2023/3 · Vorlage
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Die Verwaltung der Feuerwehr Essen beabsichtigt, ein Vergabeverfahren für die Wäscherei- und Logistikaufgaben der Dienstkleidung einzuleiten. Mit der Vorlage wird der Rat der Stadt Essen ersucht, die Ausschreibung und Beauftragung eines externen Dienstleisters für einen Zeitraum von vier Jahren zu beschließen. Das veranschlagte Gesamtvolumen für diesen Rahmenvertrag beläuft sich auf 2.600.000 Euro.
Die Leistungen umfassen die professionelle Reinigung, Aufbereitung sowie die Logistik, also den Transport und die Sortierung der persönlichen Schutzausrüstung, Berufskleidung und Flachwäsche. Während die Logistikaufgaben derzeit noch von Personal der Feuerwehr durchgeführt werden, sollen diese künftig ebenfalls an den externen Dienstleister vergeben werden. Aufgrund des geplanten Aufbaus von 98 weiteren Stellen im feuerwehrtechnischen Dienst wird mit einem Anstieg der Wäschestücke von etwa 44.500 auf 54.000 in den kommenden Jahren gerechnet.
Die jährlichen Kosten werden auf durchschnittlich 650.000 Euro geschätzt, wobei die Wäschereileistung etwa 440.000 Euro und die Logistikleistungen rund 210.000 Euro pro Jahr beanspruchen sollen. Die Finanzierung erfolgt zu 60 Prozent über die Produktgruppe Rettungsdienst und zu 40 Prozent über die Produktgruppe Gefahrenabwehr. Die Kosten für den Rettungsdienst werden durch Gebühren refinanziert. Die Anmeldung der Mittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.05.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 42.Stellungnahme der Stadt Essen zur 3. Offenlage des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 0518/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der dritten Offenlage des Regionalplans Ruhr eine Stellungnahme abgegeben, die nun dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnisnahme und dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wurde. Der Vorgang bezieht sich auf die Überarbeitung des Regionalplanentwurfs, die unter anderem durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Festlegung von Abgrabungsbereichen notwendig wurde.
In der vorliegenden Stellungnahme wird hervorgehoben, dass eine Anregung der Stadt Essen im Bereich Joachimstraße / Rotthauser Straße berücksichtigt wurde. Durch die Anpassung der Allgemeinen Siedlungsbereiche im Regionalplan kann das städtebauliche Änderungsverfahren sowie das Bebauungsplanverfahren in diesem Gebiet zeitnah fortgeführt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Stellungnahme ist ein redaktioneller Hinweis zum Thema Abwasser. Die Verwaltung regt an, den Grundsatz 5.3.7 zur Sicherung von Flächen für die Niederschlagswasserrückhaltung so zu ergänzen, dass sich die Regelung explizit auf Abwasseranlagen bezieht. Zudem wird vorgeschlagen, den Satz zur Bemessung auf Starkregenereignisse zu streichen und die entsprechenden Inhalte in das Kapitel zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu verschieben, um eine inhaltliche Trennung zwischen Abwasseranlagen und natürlichen Regenrückhalteräumen zu gewährleisten. Der Rat der Stadt Essen soll der Stellungnahme zustimmen und die Verwaltung beauftragen, diese in das Beteiligungsverfahren des Regionalverbands Ruhr einzubringen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 43.Philharmonie/Saalbau Essen hier: Ertüchtigung der Veranstaltungstechnik im RWE PavillonZur Vorlage · 0481/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erneuerung und Modernisierung der Veranstaltungstechnik im RWE Pavillon der Philharmonie/Saalbau Essen beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht für diesen zweiten Bauabschnitt Gesamtkosten in Höhe von 550.000 Euro vor. Im Fokus der Maßnahmen stehen die Ertüchtigung des Line Arrays, die Erneuerung der Lichtpulte sowie der Einbau einer bedarfsgerechten Obermaschinerie inklusive der zugehörigen Steuertechnik.
Die technische Ausstattung im RWE Pavillon ist nach 18 Jahren Betrieb laut Verwaltung verschlissen und weist veraltete Schnittstellen auf. Die Modernisierung ist notwendig, um die Betriebssicherheit der Gesamtanlage zu gewährleisten und den Anforderungen an eine Veranstaltungsstätte zu entsprechen. Während die Erneuerung der Technik im Alfried-Krupp-Saal bereits mit rund 2,5 Millionen Euro aus Rücklagen finanziert wurde, ist für das aktuelle Vorhaben eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2023 erforderlich.
Die Finanzierung der 550.000 Euro soll durch eine Minderausgabe beim Projekt Neubau der Gesamtschule Altenessen Süd erfolgen, da dort im Haushaltsjahr 2023 ein geringerer Mittelbedarf als ursprünglich angenommen absehbar ist. Die Maßnahme ist zudem Teil der Verpflichtungen zur baulichen Unterhaltung des Objekts, die im Rahmen der Vereinbarungen mit der Krupp-Stiftung bestehen. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH hat die Kostenschätzung auf Basis vorangegangener Maßnahmen im Alfried-Krupp-Saal vorgenommen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 44.Errichtung von zehn Systemcontainerbauten an neun SchulstandortenZur Vorlage · 0535/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt einen Sachstandsbericht zur Errichtung von zehn Systemcontainerbauten an neun Schulstandorten vor. Ziel der Maßnahme ist die kurzfristige, temporäre Sicherstellung dringender Schulraumbedarfe. Die geplanten eingeschossigen Systempavillons sind als Neubauten mit einer voraussichtlichen Standdauer von fünf Jahren konzipiert. Sie werden mit Strom-, IT-Anbindungen sowie Handwaschbecken in den Klassenräumen und Putzmittelräumen mit Wasseranschluss ausgestattet. Der bauliche Wärmeschutz erfolgt gemäß dem Gebäudeenergiegesetz.
Die Auswahl der Standorte erfolgte durch die Fachbereiche Schule und Immobilienwirtschaft, wobei das Umweltamt sowie die Abteilung Grün und Gruga im Rahmen von Verträglichkeitsprüfungen einbezogen werden. Die Container werden an den Grundschulen Bedingrade, Eichendorffschule, die Schule am Reuenberg, die Parkschule sowie am Maria-Wächtler-Gymnasium, an der Realschule im Bezirk Zollverein, der Helmut-Rahn-Realschule und der Glückauf-Schule errichtet. An der Schule am Steeler Tor sind aufgrund des hohen Bedarfs zwei Pavillons vorgesehen. Die genaue Positionierung auf den Grundstücken wird im weiteren Planungsprozess unter Berücksichtigung bau- und planungsrechtlicher sowie naturschutzrechtlicher Belange final festgelegt.
Die aktuellen Gesamtkosten für die Errichtung belaufen sich auf rund 13,9 Millionen Euro. Während die im November 2022 bereitgestellten 11 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2023 als ausreichend betrachtet werden, sollen die verbleibenden 2,9 Millionen Euro in die Haushaltsplanung ab 2024 aufgenommen werden.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 45.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Essener Innenstadt"Zur Vorlage · 0161/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Essener Innenstadt“ vor. Dieses Gebiet wurde durch einen Beschluss des Rates der Stadt Essen am 28. September 1988 als Untersuchungsgebiet gemäß § 141 Baugesetzbuch festgelegt, um die Grundlage für die Akquise von Fördermitteln des Landes zu schaffen.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurden in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Maßnahmen zur Neugestaltung der Innenstadt umgesetzt. Dazu gehörten die Erweiterung der Fußgängerbereiche, die Umsetzung eines Verkehrskonzeptes zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs sowie die Gestaltung zahlreicher Plätze und Straßen, darunter die Kettwiger Straße, die Limbecker Straße und der Kennedyplatz. Zwischen 1989 und 2010 wurden hierfür Städtebaufördermittel in Höhe von etwa 48,8 Millionen Euro bewilligt. Die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet erfolgte im Jahr 1996.
Mit der geplanten Aufhebung des Untersuchungsgebietes entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch bezüglich der Beteiligung von Betroffenen sowie der Auskunftspflicht. Zudem findet § 15 BauGB für die Durchführung von Vorhaben oder die Beseitigung baulicher Anlagen ab diesem Zeitpunkt keine entsprechende Anwendung mehr. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Empfehlung zur Aufhebung ausspricht. Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung beschließen und ortsüblich bekanntmachen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Kokerei Zollverein/Gelände nördlich und südlich der Köln-Mindener-Bahn"Zur Vorlage · 0160/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Kokerei Zollverein/Gelände nördlich u. südlich der Köln-Mindener-Bahn“ beschließen. Das betreffende Gebiet, das am 08.12.1993 für vorbereitende Untersuchungen gemäß Baugesetzbuch festgelegt wurde, umfasst eine Fläche von 225 Hektar. Mit der Aufhebung des Beschlusses entfallen die Beteiligungspflichten der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten der öffentlichen Aufgabenträger gemäß den §§ 137, 138 und 139 BauGB.
Die Grundlage für die ursprüngliche Festlegung war die Akquise von Fördermitteln des Landes. Seit Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen im Jahr 1997 wurde das Gebiet modular entwickelt. Dies umfasste unter anderem die Ausweisung von Gewerbeflächen auf der Schachtanlage Zollverein I/II/VIII sowie die Errichtung von Wohnbauflächen in den Bereichen Bruchstraße, Großwesterkamp und Rahmerskamp. Im Rahmen der Entwicklung wurden denkmalgeschützte Bausubstanzen saniert, Infrastrukturen errichtet und kulturelle Einrichtungen wie das Choreographische Zentrum NRW sowie Ausstellungen auf dem Gelände der ehemaligen Kokerei realisiert.
Die Umsetzung der Entwicklungskonzepte wurde durch verschiedene Fördermittel aus EU-, Bundes- und Landesprogrammen unterstützt. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung war die Etablierung des Standortes Zollverein als Zentrum für Kultur, Design und Wirtschaft. Die Bezirksvertretung VI hat zu dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet, und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat eine entsprechende Empfehlung abgegeben.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 47.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Stoppenberg"Zur Vorlage · 0159/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Stoppenberg“ beschließen. Das betreffende Gebiet wurde bereits am 31. Mai 1989 durch einen Ratsbeschluss als Untersuchungsgebiet gemäß § 141 Baugesetzbuch festgelegt, um vorbereitende Untersuchungen einzuleiten und die Akquise von Fördermitteln des Landes zu ermöglichen.
Die Grundlage für die Neordnung des rund 296 Hektar großen Gebiets bildete ein Rahmenplan, der Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, zur ökologischen Gestaltung des Straßenraums sowie die Erschließung neuer Wohngebiete und Grünflächen vorsah. Im Rahmen dieses Prozesses wurden verschiedene städtebauliche Projekte realisiert, darunter die Entwicklung von Wohnflächen im Bereich Essener Straße/Hangetal, die Schaffung eines Sozialzentrums auf dem Grundstück Esternhovede/Tuttmannstraße sowie die Umnutzung von Hallen der Schachtanlage Zeche Zollverein Schacht XII. Für diese Maßnahmen wurden verschiedene Fördermittel, unter anderem aus der Städtebauförderung und dem Ökologieprogramm Emscher-Lippe, eingesetzt.
Nach Abschluss der umfangreichen Sanierungs- und Umbauarbeiten an den Zollverein-Standorten sowie der Auflösung der Bauhütte GmbH Ende 1999 ist die Aufhebung des Untersuchungsgebietes vorgesehen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufhebung entfallen die Beteiligungspflichten der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten nach den §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch. Die Bezirksvertretung VI VI hat zu dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 48.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Katernberg"Zur Vorlage · 0154/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Katernberg“ beschließen. Das betreffende Gebiet wurde bereits am 31. Mai 1989 durch den Rat festgelegt, um vorbereitende Untersuchungen gemäß Baugesetzbuch einzuleiten und die Akquise von Fördermitteln des Landes zu ermöglichen.
Die Grundlage für die Entwicklung des 285 Hektar großen Gebiets bildete ein Rahmenplan, der die wirtschaftliche Stärkung des Zentrums von Katernberg zum Ziel hatte. Im Rahmen dieses Plans wurden Maßnahmen zur Erweiterung des Marktes, zur Verbesserung der Infrastruktur, der Grünflächen sowie der Wohnbebauung umgesetzt. Hierzu gehörten unter anderem die Rechtskraft von Bebauungsplänen für Wohnbebauung sowie Umlegungsverfahren zur Neuordnung von Grundstücken. Zudem wurden Projekte im Bereich der Zeche Zollverein realisiert, wie etwa die Erschließung gewerblicher Flächen, der Ausbau von Grünflächen und die Umgestaltung von Gebäuden für soziale und kulturelle Zwecke. Auch das Projekt Zukunftszentrum Zollverein (Triple Z) zur Förderung von Existenzgründungen wurde in diesem Kontext umgesetzt.
Da die Maßnahmen im Untersuchungsgebiet Katernberg schlussabgerechnet wurden, ist die Aufhebung des Gebiets vorgesehen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufhebung entfallen die Beteiligungspflichten der Betroffenen sowie die Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger gemäß den entsprechenden Paragrafen des Baugesetzbuches. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VI keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung ausspricht.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 49.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Friedrich-Ebert-Straße"Zur Vorlage · 0153/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Friedrich-Ebert-Straße“ beschließen. Das betreffende Gebiet wurde bereits am 27. November 1985 durch einen Ratsbeschluss als Untersuchungsgebiet gemäß dem Städtebauförderungsgesetz festgelegt, um vorbereitende Untersuchungen einzuleiten und die Akquise von Fördermitteln beim Land zu ermöglichen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass das rund 12,6 Hektar große Plangebiet ursprünglich als Restfläche am Rand der Essener City betrachtet wurde. Ziel der städtebaulischen Maßnahmen war die Schaffung eines attraktiven Wohnangebots sowie einer Mischnutzung, um die Innenstadtentwicklung zu unterstützen. Im Zuge der Planungsprozesse kam es zu einer grundstücksmäßigen Neuordnung durch ein Umlegungsverfahren, wodurch die Stadt Eigentum an weiteren Flächen erwarb. Durch die Entwicklung des Gebiets, das im Jahr 2010 den Namen „Grüne Mitte“ erhielt, entstanden unter anderem das Einkaufszentrum Limbecker Platz sowie der City Cube Essen. Zudem verlegte die WAZ-Mediengruppe ihre Zentrale in diesen Bereich.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch bezüglich der Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden. Die Bezirksvertretung I hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 50.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Kupferdreh" vom 21.06.1989Zur Vorlage · 0137/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Kupferdreh“ beschließen, das durch einen Beschluss vom 21. Juni 1989 festgelegt worden war. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung ausspricht. Die Aufhebung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Das Untersuchungsgebiet wurde ursprünglich dazu eingerichtet, vorbereitende Untersuchungen gemäß dem Baugesetzbuch durchzuführen, um städtebauliche und verkehrliche Verbesserungen im Stadtteil zu realisieren. Hintergrund waren die verkehrlichen Herausforderungen durch die Bundesstraße B 227 sowie die Durchquerung des Ortskerns durch die Regionalbahnlinie. Ziel war unter anderem die Entzerrung des Verkehrs, die Aufhebung des Bahnübergangs am Markt sowie der S-Bahn-gerechte Ausbau des Haltepunktes Kupferdreh.
Im Rahmen der integrierten Gesamtplanung wurden Maßnahmen wie die Durchstich der Poststraße, die Schaffung von Park- und Ride-Anlagen sowie die Neugestaltung von Platzflächen umgesetzt. Die Hochlegung der S-Bahn-Trasse wurde im Sommer 2012 fertiggestellt. Für den Zeitraum von 1990 bis 2009 wurden Fördermittel in Höhe von 7,268 Millionen Euro für zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 9,085 Millionen Euro bewilligt. Mit der Aufhebung des Untersuchungsgebietes entfallen die Beteiligungs- und Auskunftspflichten nach den §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuches.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 51.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Bonifaciuskolonie Kray-Nord" vom 29.11.1978Zur Vorlage · 0135/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Bonifaciuskolonie Kray-Nord“ beschließen, welches am 29. November 1978 festgelegt wurde. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung ausspricht.
Die Grundlage für das ursprüngliche Untersuchungsgebiet bildete der Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 4 Abs. 3 des Städtebauförderungsgesetzes. Ziel war es, Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen für die Sanierung von Wohnbereichen mit besonderer Sozialstruktur zu akquirieren. Während für andere Siedlungen in Essen bereits Mittel bewilligt worden waren, konnte eine Modernisierungsförderung für die etwa 184 Wohnungen der Bonifaciuskolonie, die sich im Eigentum der Rheinisch-Westfälischen Wohnstätten AG befanden, nicht realisiert werden.
Mit der Aufhebung des Beschlusses entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs bezüglich der Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen sowie der Auskunftspflicht. Zudem findet ab diesem Zeitpunkt der Paragraph 15 des Baugesetzbuchs auf die Durchführung von Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie auf die Beseitigung baulicher Anlagen keine entsprechende Anwendung mehr. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 52.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Gottfried-Wilhelm-Siedlung"Zur Vorlage · 0133/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Gottfried-Wilhelm-Siedlung“ beschließen. Die Grundlage für das bestehende Untersuchungsgebiet wurde durch einen Beschluss des Rates am 28. Februar 1990 festgelegt, um vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch einzuleiten. Dieser Beschluss diente unter anderem der Akquise von Fördermitteln des Landes.
Die Siedlung wurde vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege als denkmalwert eingestuft, weshalb bereits 1980 eine Satzung über besondere Anforderungen an die Baugestaltung erlassen wurde, um das Ortsbild zu schützen. Die geplanten Maßnahmen umfassten die Aufwertung der ehemaligen Zechensiedlung durch Verkehrsberuhigung, Modernisierungen der Gebäude, städtebauliche Ergänzungen sowie die Umnutzung der ehemaligen Hauptschule an der Rübezahlstraße zu einer öffentlichen Begegnungsstätte. Zudem waren Erneuerungen von Straßen sowie Begrünungsmaßnahmen vorgesehen. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung wurde zudem die Anlage eines kombinierten Rad- und Gehwegs auf der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Essen-Steele und Mülheim realisiert, wodurch die Stadt Essen in das Programm „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen“ aufgenommen wurde.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Beteiligungs- und Mitwirkungsprozesse der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten gemäß den §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 53.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Vogelheim" vom 23.08.1989Zur Vorlage · 0119/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Vogelheim“ beschließen, welches am 23. August 1989 festgelegt wurde. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Aufhebung durch eine ortsübliche Bekanntmachung erfolgt.
Das Untersuchungsgebiet umfasste eine Fläche von 84 Hektar und diente als Grundlage für die Akquise von Fördermitteln des Landes. Ziel der Maßnahmen im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes war die Verbesserung der Wohnfunktion sowie der Stabilisierung der Bevölkerungsstruktur durch Modernisierung der Bausubstanz, Neubaumaßnahmen, die Umgestaltung von Freiflächen sowie die Erneuerung öffentlicher Grünflächen und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
Ein Großteil der geplanten Maßnahmen wurde bereits in den 1990er Jahren umgesetzt. Dazu gehörten unter anderem die Innenhofbegrünung in der Welkerhude und der Vogelheimer Straße sowie Maßnahmen im Bereich der Wildstraße und der Kleinstraße. Auch die Erneuerung von Spielplatzbereichen sowie Straßen- und Kanalbaumaßnahmen wurden abgeschlossen. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme beliefen sich auf rund 4,65 Millionen Euro zuzüglich der Kosten für den Ausbau von Radwegen.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuches bezüglich der Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern. Zudem findet § 15 des Baugesetzbuches auf Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB nicht mehr entsprechende Anwendung.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 54.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Altstadt Kettwig" vom 27.11.1985Zur Vorlage · 0117/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Altstadt Kettwig“ beschließen, welches am 27. November 1985 festgelegt wurde. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Bezirksvertretung IX keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Aufhebung empfiehlt. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
Die Grundlage für das Untersuchungsgebiet bildete der Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß dem Städtebauförderungsgesetz, um Fördermittel des Landes zu akquirieren. Ziel der Maßnahmen im Ortskern Kettwig waren die Erhaltung und Modernisierung der historischen Bausubstanz sowie die Umsetzung eines neuen Verkehrskonzepts zur Verkehrsberuhigung und Schaffung von Stellplätzen. Auf Basis dieser Untersuchungen wurde am 16. März 1988 das Sanierungsgebiet „Altstadt Kettwig“ gemäß Baugesetzbuch förmlich festgelegt.
Die durchgeführten Maßnahmen wurden durch öffentliche Mittel finanziert. Die Gesamtausgaben der Stadt Essen beliefen sich auf rund 9,0 Millionen Euro. Davon stammten etwa 5,8 Millionen Euro aus Städtebaufördermitteln von Bund und Land, während rund 2,9 Millionen Euro durch Einnahmen Dritter, wie Grundstückserlöse und Ausgleichsbeträge, gedeckt wurden. Der kommunale Eigenanteil betrug circa 270.000 Euro. Mit der Aufhebung des Beschlusses entfallen die Beteiligungs- und Mitwirkungspflichten der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten nach dem Baugesetzbuch.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 55.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Landschaftsbereich Scheppen" vom 26.09.1990Zur Vorlage · 0116/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Landschaftsbereich Scheppen“ beschließen, welches am 26. September 1990 festgelegt wurde. Die ursprüngliche Entscheidung diente als Grundlage für vorbereitende Untersuchungen gemäß Baugesetzbuch, um Fördermittel des Landes zu akquirieren. Ziel dieser Maßnahmen war der Erhalt des Baudenkmals „Haus Scheppen“ sowie die Umsetzung eines neuen Verkehrskonzeptes, unter anderem zur Nutzung des Gebäudes als Begegnungsstätte der Universität-Gesamtschule Essen.
Die Verwaltung führt aus, dass sich die geplanten Projekte nicht realisieren ließen. Eine Förderung für die Gesamtmaßnahme durch das Land konnte nicht erreicht werden. Zwar wurden punktuelle Sanierungen am Nordturm durch Zuwendungen der Bezirksregierung durchgeführt und eine Umgestaltung des Platzes zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer vorgenommen, jedoch scheiterten umfassendere Investitionspläne an den geschätzten Kosten von etwa 20 Millionen Euro sowie am Zustand der historischen Bausubstanz.
Mit der Aufhebung des Untersuchungsgebietes entfallen die Beteiligungspflichten und Auskunftspflichten der Betroffenen gemäß den Paragrafen 137, 138 und 139 Baugesetzbuch. Im Rahmen der IGA 2027 ist eine Weiterentwicklung des Baldeneyseeufers vorgesehen, die eine Aufwertung des Umfelds von Haus Scheppen sowie die Stärkung des umweltfreundlichen Verkehrs vorsieht. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 56.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes zur Wohnumfeldverbesserung "Karnap-West"Zur Vorlage · 0114/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes zur Wohnumfeldverbesserung „Karnap-West“ beschließen. Die Grundlage für das Gebiet wurde durch einen Beschluss des Rates am 27. November 1985 geschaffen, um vorbereitende Untersuchungen gemäß dem Städtebauförderungsgesetz einzuleiten.
Die Maßnahme basierte auf einem Rahmenplan aus dem Jahr 1982 und zielte auf die Aufwertung der städtebaulichen Situation ab. Im Rahmen der Förderung wurden unter anderem die öffentliche Grünflächensituation, Fassadengestaltungen, die Verkehrsberuhigung sowie öffentliche Begegnungsstätten umgesetzt. Die Baumaßnahmen im Bereich Straßenflächen wurden zwischen 1994 und 1996 durchgeführt. Zudem wurden Modernisierungsmaßnahmen in der Mathias-Stinnes-Siedlung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes durchgeführt. Die verschiedenen gebietsbezogenen Programme zur Wohnumfeldverbesserung wurden im Jahr 1997 abgeschlossen.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Regelungen der Paragrafen 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs bezüglich der Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen sowie der Auskunftspflicht. Zudem findet der Paragraf 15 des Baugesetzbuchs auf die Durchführung von Vorhaben oder die Beseitigung baulicher Anlagen in diesem Bereich keine Anwendung mehr. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden. Die Vorlage wurde vom Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung erstellt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 57.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Entwicklungsmaßnahme Konversionsfläche Kupferdreh" vom 08.12.1993Zur Vorlage · 0091/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Entwicklungsmaßnahme Konversionsfläche Kupferdreh“ beschließen, welches am 8. Dezember 1993 festgelegt wurde. Die Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung ausspricht. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
Hintergrund der Maßnahme war die Aufgabe des Militärstandortes der ehemaligen Ruhrlandkaserne. Im Jahr 1993 wurden vorbereitende Untersuchungen gemäß Baugesetzbuch eingeleitet, um die Fläche als Wohngebiet „Dilldorfer Höhe“ zu entwickeln und das Wohnumfeld zu verbessern. Nach dem Erwerb des Geländes durch die Allbau AG im Jahr 1995 und dem anschließenden Abbruch der vorhandenen Bausubstanz wurde ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt. Auf Basis eines preisgekrönten Entwurfs verabschiedete der Rat im Jahr 1998 den Bebauungsplan 4/97 „Frauenstein/ Hammer Straße“. Die Erschließung des Gebiets erfolgte durch die Allbau AG, wobei die äußere Anbindung an Landes- und Bundesstraßen realisiert wurde.
Mit der Aufhebung des Untersuchungsgebietes entfallen die Regelungen zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten gemäß den Paragrafen 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs. Zudem findet die entsprechende Anwendung des § 15 Baugesetzbuch auf die Durchführung von Vorhaben oder die Beseitigung baulicher Anlagen ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 58.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes für angrenzende Bereiche zum Untersuchungsgebiet "Altenessen-Nord" vom 28.08.1985 und Erweiterung vom 27.01.1993Zur Vorlage · 0090/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung der Erweiterungen des Untersuchungsgebietes „Altenessen-Nord“ beschließen. Konkret geht es um die Aufhebung der Beschlüsse vom 28. August 1985 sowie vom 27. Januar 1993, durch die das Untersuchungsgebiet im Rahmen der Städtebauförderung erweitert worden war.
Die Erweiterungen dienten als Grundlage für die Akquise von Fördermitteln des Landes. Ziel der Untersuchungen war es, die Bausubstanz in bestimmten Bereichen zu prüfen und zu untersuchen, inwieweit Maßnahmen zur Verbesserung der Standorteigenschaften von Betrieben sowie Modernisierungs- und Wohnumfeldverbesserungen den Wohnwert der umliegenden Gebäude steigern könnten. Dies betraf unter anderem Bereiche in der Karlstraße, der Hömannstraße, der Wüllnerskamp, der Stauderstraße sowie die Altenessener Straße und Gebiete im Bereich Vogelheimer Straße und Grünbruch. Im Zuge bereits durchgeführter Sanierungsmaßnahmen, wie etwa Kanalerneuerungen im Wohngebiet „Siedlung Fritz“, wurden Teile des Straßenraumes bereits neu gestaltet.
Mit der Aufhebung der Beschlüsse entfallen die Regelungen des Baugesetzbuchs zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung ausspricht. Die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 59.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Altenessen-Süd" vom 25.01.1989 mit Erweiterung vom 26.09.1990Zur Vorlage · 0089/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Altenessen-Süd“ beschließen. Das Gebiet wurde ursprünglich am 25. Januar 1989 festgelegt und am 26. September 1990 erweitert. Die Fläche umfasst etwa 69 Hektar im Umfeld des Bahnhofs Altenessen und diente als Grundlage für städtebauliche Untersuchungen sowie die Akquise von Fördermitteln des Landes.
Ziel der Maßnahmen war die Umgestaltung des Bahnhofsbereichs zu einem modernen Verkehrsverknüpfungspunkt sowie die Entwicklung von Wohnraum, die Reaktivierung von Brachflächen und die Verkehrsberuhigung. Im Rahmen dieses Untersuchungsgebietes wurden Projekte wie die Umnutzung der ehemaligen Bergwerksverwaltung der Zeche Helene, die Gestaltung des Helenenparks und die Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans realisiert. Zudem wurden zwischen 1991 und 2004 Zuwendungen in Höhe von rund 6,14 Millionen Euro für zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von etwa 9,85 Millionen Euro bewilligt. Durch die Umsetzung von Zielen zur Verkehrs- und Standortentwicklung, etwa durch den Ausbau des Haltepunktes Altenessen und die Errichtung des Kompetenzzentrums „ComIn“, wurden bereits wesentliche städtebauliche Ziele erreicht.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Beteiligungspflichten der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten gemäß den Paragrafen 137, 138 und 139 des Baugesetzbuches. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkung
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 60.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Schachtanlagen Emil/Emscher und Fritz/Heinrich" vom 24.10.1973Zur Vorlage · 0087/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Schachtanlagen Emil/Emscher und Fritz/Heinrich“ beschließen, welches durch einen Beschluss vom 24. Oktober 1973 festgelegt wurde. Das Untersuchungsgebiet umfasst die stillgelegten Bergwerksflächen Emil/Emscher mit einer Fläche von 154 Hektar sowie Fritz/Heinrich mit 79 Hektar. Die ursprüngliche Festlegung diente als Grundlage für vorbereitende Untersuchungen gemäß dem Städtebauförderungsgesetz und zur Akquise von Fördermitteln des Landes.
Im Rahmen der Untersuchungen wurde durch Verhandlungen mit der Bergbau AG Gelsenkirchen festgelegt, dass der Bereich Fritz/Heinrich als Standort für eine Großraumdeponie, die heutige Schurenbachhalde, genutzt wird, wodurch für diese Fläche keine weiteren Untersuchungen zur Neuordnung erforderlich wurden. Für den Bereich Emil/Emscher erfolgte bereits im Jahr 1975 die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet. Die durchgeführten Maßnahmen wurden in einem Abschlussbericht der Ratsdrucksache aus dem Jahr 2017 dokumentiert.
Mit der geplanten Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Regelungen der Baugesetzbuch-Paragrafen 137, 138 und 139 bezüglich der Beteiligung von Betroffenen sowie der Auskunftspflicht und der Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger. Der Beschluss über die Aufhebung soll zudem ortsüblich bekanntgemacht werden. Die Vorlage wurde vom Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung erstellt.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 61.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Altenessen-Nord" vom 23.01.1980Zur Vorlage · 0086/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Altenessen-Nord“ beschließen, welches durch einen Beschluss vom 23. Januar 1980 festgelegt worden war. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Aufhebung ortsüblich bekanntgemacht wird.
Die Grundlage für das Untersuchungsgebiet bildete der Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 4 Abs. 3 des Städtebauförderungsgesetzes, um die Akquise von Fördermitteln des Landes zu ermöglichen. Ein entsprechender Abschlussbericht zur Aufhebung der Sanierungssatzung für das Gebiet liegt bereits in einer früheren Ratsdrucksache vor.
Mit der Aufhebung des Beschlusses entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs bezüglich der Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen, der Auskunftspflicht sowie der Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger. Zudem findet § 15 des Baugesetzbuchs auf die Durchführung von Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie auf die Beseitigung baulicher Anlagen ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Empfehlung zur Aufhebung ausspricht. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 62.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Alfredistraße/Steeler StraßeZur Vorlage · 0084/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Alfredistraße/Steeler Straße“ beschließen. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss des Rates vom 28. Januar 1987, mit dem der Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 4 Abs. 3 des Städtebauförderungsgesetzes für den betreffenden Bereich festgelegt wurde. Dieser Beschluss diente als Basis für die Beantragung von Fördermitteln beim Land.
Das betroffene Gebiet umfasst einen Teil des Ostviertels, das durch eine Mischung aus Wohnnutzung sowie Gewerbe- und Tertiärstrukturen geprägt ist. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung wurde bereits 1984 der Bebauungsplan Nr. 8/83 rechtsverbindlich aufgestellt. Eine wesentliche Maßnahme der Stadterneuerung in diesem Bereich war der Ausbau der Alten Synagoge zur Mahn- und Gedenkstätte, für die das Land Fördermittel in Höhe von 4,016 Millionen Euro bereitstellte.
Mit der Aufhebung des Untersuchungsgebietes entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs bezüglich der Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen sowie der Auskunftspflicht. Zudem findet ab diesem Zeitpunkt die entsprechende Anwendung des § 15 Baugesetzbuch auf die Durchführung von Vorhaben oder die Beseitigung baulicher Anlagen nicht mehr statt. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden. Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk I hat gegenüber diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 63.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Block Engelbertstraße/Beuststraße"Zur Vorlage · 0083/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Block Engelbertstraße/Beuststraße“ beschließen. Das betreffende Gebiet wurde bereits am 27. November 1985 durch einen Ratsbeschluss als Bereich für vorbereitende Untersuchungen gemäß dem Städtebauförderungsgesetz festgelegt. Diese Festlegung diente unter anderem als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln beim Land.
Das Areal umfasst historisch geprägte Betriebshallen, Gewerbeanlagen sowie Verwaltungsgebäude und einen südwestlichen Abschnitt mit Wohngebäuden. Ursprünglich war das Gebiet Teil einer städtebaulichen Umorganisation für das Alfrediviertel, die eine Grünverbindung mit Fuß- und Radwegen zwischen dem Elisenplatz und dem Rathaus vorsah. Durch die Insolvenz eines ansässigen Unternehmens ergaben sich Möglichkeiten, die Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe zu verändern und Flächen für Grün- und Wohnbauflächen zu nutzen. Im Rahmen dieser Entwicklungen wurde unter anderem die Kita Elisenstraße eröffnet.
Mit der Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes entfallen die Beteiligungs- und Mitwirkungspflichten der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten nach den entsprechenden Paragrafen des Baugesetzbuchs. Zudem findet die Regelung zur Durchführung von Vorhaben und zur Beseitigung baulicher Anlagen nach dem Baugesetzbuch ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr auf das Gebiet. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 64.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes im Bereich der ehemaligen "Fabrik Ludewig" in Altenessen vom 28.08.1985Zur Vorlage · 0081/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes im Bereich der ehemaligen „Fabrik Ludewig“ in Altenessen beschließen. Das betreffende Gebiet wurde bereits am 28. August 1985 durch einen Ratsbeschluss als Untersuchungsgebiet gemäß § 4 Abs. 3 Städtebauförderungsgesetz ausgewiesen, um vorbereitende Untersuchungen einzuleiten und die Akquise von Fördermitteln des Landes zu ermöglichen.
Die Grundlage für die damalige Ausweisung war ein städtebaulicher Missstand auf dem Gelände an der Stauderstraße. Die Nutzung der ehemaligen Industrie- und Gewerbeanlage entsprach teilweise nicht den Gewerbeaufsichtsregelungen, wobei vor allem die Lärmemissionen, Verunreinigungen und Erschütterungen durch autoverwertende Betriebe Auswirkungen auf die umliegenden Wohn- und Arbeitsstätten hatten. Inzwischen wurden die Haupthallen abgebrochen, Teile des Geländes wurden zur Modellierung genutzt und eine etwa 6.000 Quadratmeter große Grünanlage geschaffen. Auf dem restlichen Areal befindet sich nun ein Wohnhaus.
Mit der Aufhebung des Beschlusses entfallen die Beteiligungs- und Mitwirkungsprozesse der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten nach den §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch. Zudem findet die Regelung des § 15 Baugesetzbuch zur Durchführung von Vorhaben oder zur Beseitigung baulicher Anlagen auf diesem Gebiet keine Anwendung mehr. Die Bezirksvertretung V hat keine Bedenken gegen die Aufhebung angemeldet, und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat eine entsprechende Empfehlung abgegeben.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 65.Niederschrift Nr. 21 über die Sitzung des Rates vom 22.03.2023
- 66.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 67.Mitteilungen der Verwaltung
- 68.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 69.Bestellung von Prüfer*innenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 70.GeschäftsführungsangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 71.Immobilien Management Essen GmbH (IME) hier: Projekt WeberplatzErgebnis: einstimmig beschlossen
- 72.Kapazitätsbedarf in den Essener Unterkünften für Geflüchtete hier: MietangelegenheitErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 72.1Kapazitätsbedarf in den Essener Unterkünften für Geflüchtete hier: MietangelegenheitErgebnis: kein Beschluss gefasst
- 73.Bestellung zum Europabeauftragten und Leiter des Büros für Europaangelegenheiten, Internationales und Nachhaltige EntwicklungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 74.Stellenbesetzung Institutsleitung des Fachbereichs 41-4 - Alte Synagoge/Haus jüdischer Kultur -Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 75.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereichs 59 - Umweltamt -Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 76.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil