Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Stoppenberg"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Stoppenberg“ beschließen. Das betreffende Gebiet wurde bereits am 31. Mai 1989 durch einen Ratsbeschluss als Untersuchungsgebiet gemäß § 141 Baugesetzbuch festgelegt, um vorbereitende Untersuchungen einzuleiten und die Akquise von Fördermitteln des Landes zu ermöglichen.
Die Grundlage für die Neordnung des rund 296 Hektar großen Gebiets bildete ein Rahmenplan, der Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, zur ökologischen Gestaltung des Straßenraums sowie die Erschließung neuer Wohngebiete und Grünflächen vorsah. Im Rahmen dieses Prozesses wurden verschiedene städtebauliche Projekte realisiert, darunter die Entwicklung von Wohnflächen im Bereich Essener Straße/Hangetal, die Schaffung eines Sozialzentrums auf dem Grundstück Esternhovede/Tuttmannstraße sowie die Umnutzung von Hallen der Schachtanlage Zeche Zollverein Schacht XII. Für diese Maßnahmen wurden verschiedene Fördermittel, unter anderem aus der Städtebauförderung und dem Ökologieprogramm Emscher-Lippe, eingesetzt.
Nach Abschluss der umfangreichen Sanierungs- und Umbauarbeiten an den Zollverein-Standorten sowie der Auflösung der Bauhütte GmbH Ende 1999 ist die Aufhebung des Untersuchungsgebietes vorgesehen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufhebung entfallen die Beteiligungspflichten der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten nach den §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch. Die Bezirksvertretung VI VI hat zu dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.05.2023einstimmig beschlossen
- 20.04.2023einstimmig empfohlen
- 15.03.2023einstimmig keine Bedenken erhoben
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