Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 29 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 02.03.2023
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Block Engelbertstraße/Beuststraße"Zur Vorlage · 0083/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Block Engelbertstraße/Beuststraße“ beschließen. Das betreffende Gebiet wurde bereits am 27. November 1985 durch einen Ratsbeschluss als Bereich für vorbereitende Untersuchungen gemäß dem Städtebauförderungsgesetz festgelegt. Diese Festlegung diente unter anderem als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln beim Land.
Das Areal umfasst historisch geprägte Betriebshallen, Gewerbeanlagen sowie Verwaltungsgebäude und einen südwestlichen Abschnitt mit Wohngebäuden. Ursprünglich war das Gebiet Teil einer städtebaulichen Umorganisation für das Alfrediviertel, die eine Grünverbindung mit Fuß- und Radwegen zwischen dem Elisenplatz und dem Rathaus vorsah. Durch die Insolvenz eines ansässigen Unternehmens ergaben sich Möglichkeiten, die Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe zu verändern und Flächen für Grün- und Wohnbauflächen zu nutzen. Im Rahmen dieser Entwicklungen wurde unter anderem die Kita Elisenstraße eröffnet.
Mit der Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes entfallen die Beteiligungs- und Mitwirkungspflichten der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten nach den entsprechenden Paragrafen des Baugesetzbuchs. Zudem findet die Regelung zur Durchführung von Vorhaben und zur Beseitigung baulicher Anlagen nach dem Baugesetzbuch ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr auf das Gebiet. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes im Bereich der ehemaligen "Fabrik Ludewig" in Altenessen vom 28.08.1985Zur Vorlage · 0081/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes im Bereich der ehemaligen „Fabrik Ludewig“ in Altenessen beschließen. Das betreffende Gebiet wurde bereits am 28. August 1985 durch einen Ratsbeschluss als Untersuchungsgebiet gemäß § 4 Abs. 3 Städtebauförderungsgesetz ausgewiesen, um vorbereitende Untersuchungen einzuleiten und die Akquise von Fördermitteln des Landes zu ermöglichen.
Die Grundlage für die damalige Ausweisung war ein städtebaulicher Missstand auf dem Gelände an der Stauderstraße. Die Nutzung der ehemaligen Industrie- und Gewerbeanlage entsprach teilweise nicht den Gewerbeaufsichtsregelungen, wobei vor allem die Lärmemissionen, Verunreinigungen und Erschütterungen durch autoverwertende Betriebe Auswirkungen auf die umliegenden Wohn- und Arbeitsstätten hatten. Inzwischen wurden die Haupthallen abgebrochen, Teile des Geländes wurden zur Modellierung genutzt und eine etwa 6.000 Quadratmeter große Grünanlage geschaffen. Auf dem restlichen Areal befindet sich nun ein Wohnhaus.
Mit der Aufhebung des Beschlusses entfallen die Beteiligungs- und Mitwirkungsprozesse der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten nach den §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch. Zudem findet die Regelung des § 15 Baugesetzbuch zur Durchführung von Vorhaben oder zur Beseitigung baulicher Anlagen auf diesem Gebiet keine Anwendung mehr. Die Bezirksvertretung V hat keine Bedenken gegen die Aufhebung angemeldet, und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat eine entsprechende Empfehlung abgegeben.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Alfredistraße/Steeler StraßeZur Vorlage · 0084/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Alfredistraße/Steeler Straße“ beschließen. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss des Rates vom 28. Januar 1987, mit dem der Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 4 Abs. 3 des Städtebauförderungsgesetzes für den betreffenden Bereich festgelegt wurde. Dieser Beschluss diente als Basis für die Beantragung von Fördermitteln beim Land.
Das betroffene Gebiet umfasst einen Teil des Ostviertels, das durch eine Mischung aus Wohnnutzung sowie Gewerbe- und Tertiärstrukturen geprägt ist. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung wurde bereits 1984 der Bebauungsplan Nr. 8/83 rechtsverbindlich aufgestellt. Eine wesentliche Maßnahme der Stadterneuerung in diesem Bereich war der Ausbau der Alten Synagoge zur Mahn- und Gedenkstätte, für die das Land Fördermittel in Höhe von 4,016 Millionen Euro bereitstellte.
Mit der Aufhebung des Untersuchungsgebietes entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs bezüglich der Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen sowie der Auskunftspflicht. Zudem findet ab diesem Zeitpunkt die entsprechende Anwendung des § 15 Baugesetzbuch auf die Durchführung von Vorhaben oder die Beseitigung baulicher Anlagen nicht mehr statt. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden. Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk I hat gegenüber diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Altenessen-Nord" vom 23.01.1980Zur Vorlage · 0086/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Altenessen-Nord“ beschließen, welches durch einen Beschluss vom 23. Januar 1980 festgelegt worden war. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Aufhebung ortsüblich bekanntgemacht wird.
Die Grundlage für das Untersuchungsgebiet bildete der Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 4 Abs. 3 des Städtebauförderungsgesetzes, um die Akquise von Fördermitteln des Landes zu ermöglichen. Ein entsprechender Abschlussbericht zur Aufhebung der Sanierungssatzung für das Gebiet liegt bereits in einer früheren Ratsdrucksache vor.
Mit der Aufhebung des Beschlusses entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs bezüglich der Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen, der Auskunftspflicht sowie der Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger. Zudem findet § 15 des Baugesetzbuchs auf die Durchführung von Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie auf die Beseitigung baulicher Anlagen ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Empfehlung zur Aufhebung ausspricht. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Schachtanlagen Emil/Emscher und Fritz/Heinrich" vom 24.10.1973Zur Vorlage · 0087/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Schachtanlagen Emil/Emscher und Fritz/Heinrich“ beschließen, welches durch einen Beschluss vom 24. Oktober 1973 festgelegt wurde. Das Untersuchungsgebiet umfasst die stillgelegten Bergwerksflächen Emil/Emscher mit einer Fläche von 154 Hektar sowie Fritz/Heinrich mit 79 Hektar. Die ursprüngliche Festlegung diente als Grundlage für vorbereitende Untersuchungen gemäß dem Städtebauförderungsgesetz und zur Akquise von Fördermitteln des Landes.
Im Rahmen der Untersuchungen wurde durch Verhandlungen mit der Bergbau AG Gelsenkirchen festgelegt, dass der Bereich Fritz/Heinrich als Standort für eine Großraumdeponie, die heutige Schurenbachhalde, genutzt wird, wodurch für diese Fläche keine weiteren Untersuchungen zur Neuordnung erforderlich wurden. Für den Bereich Emil/Emscher erfolgte bereits im Jahr 1975 die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet. Die durchgeführten Maßnahmen wurden in einem Abschlussbericht der Ratsdrucksache aus dem Jahr 2017 dokumentiert.
Mit der geplanten Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Regelungen der Baugesetzbuch-Paragrafen 137, 138 und 139 bezüglich der Beteiligung von Betroffenen sowie der Auskunftspflicht und der Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger. Der Beschluss über die Aufhebung soll zudem ortsüblich bekanntgemacht werden. Die Vorlage wurde vom Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung erstellt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Altenessen-Süd" vom 25.01.1989 mit Erweiterung vom 26.09.1990Zur Vorlage · 0089/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Altenessen-Süd“ beschließen. Das Gebiet wurde ursprünglich am 25. Januar 1989 festgelegt und am 26. September 1990 erweitert. Die Fläche umfasst etwa 69 Hektar im Umfeld des Bahnhofs Altenessen und diente als Grundlage für städtebauliche Untersuchungen sowie die Akquise von Fördermitteln des Landes.
Ziel der Maßnahmen war die Umgestaltung des Bahnhofsbereichs zu einem modernen Verkehrsverknüpfungspunkt sowie die Entwicklung von Wohnraum, die Reaktivierung von Brachflächen und die Verkehrsberuhigung. Im Rahmen dieses Untersuchungsgebietes wurden Projekte wie die Umnutzung der ehemaligen Bergwerksverwaltung der Zeche Helene, die Gestaltung des Helenenparks und die Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans realisiert. Zudem wurden zwischen 1991 und 2004 Zuwendungen in Höhe von rund 6,14 Millionen Euro für zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von etwa 9,85 Millionen Euro bewilligt. Durch die Umsetzung von Zielen zur Verkehrs- und Standortentwicklung, etwa durch den Ausbau des Haltepunktes Altenessen und die Errichtung des Kompetenzzentrums „ComIn“, wurden bereits wesentliche städtebauliche Ziele erreicht.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Beteiligungspflichten der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten gemäß den Paragrafen 137, 138 und 139 des Baugesetzbuches. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkung
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes für angrenzende Bereiche zum Untersuchungsgebiet "Altenessen-Nord" vom 28.08.1985 und Erweiterung vom 27.01.1993Zur Vorlage · 0090/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung der Erweiterungen des Untersuchungsgebietes „Altenessen-Nord“ beschließen. Konkret geht es um die Aufhebung der Beschlüsse vom 28. August 1985 sowie vom 27. Januar 1993, durch die das Untersuchungsgebiet im Rahmen der Städtebauförderung erweitert worden war.
Die Erweiterungen dienten als Grundlage für die Akquise von Fördermitteln des Landes. Ziel der Untersuchungen war es, die Bausubstanz in bestimmten Bereichen zu prüfen und zu untersuchen, inwieweit Maßnahmen zur Verbesserung der Standorteigenschaften von Betrieben sowie Modernisierungs- und Wohnumfeldverbesserungen den Wohnwert der umliegenden Gebäude steigern könnten. Dies betraf unter anderem Bereiche in der Karlstraße, der Hömannstraße, der Wüllnerskamp, der Stauderstraße sowie die Altenessener Straße und Gebiete im Bereich Vogelheimer Straße und Grünbruch. Im Zuge bereits durchgeführter Sanierungsmaßnahmen, wie etwa Kanalerneuerungen im Wohngebiet „Siedlung Fritz“, wurden Teile des Straßenraumes bereits neu gestaltet.
Mit der Aufhebung der Beschlüsse entfallen die Regelungen des Baugesetzbuchs zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung ausspricht. Die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Entwicklungsmaßnahme Konversionsfläche Kupferdreh" vom 08.12.1993Zur Vorlage · 0091/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Entwicklungsmaßnahme Konversionsfläche Kupferdreh“ beschließen, welches am 8. Dezember 1993 festgelegt wurde. Die Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung ausspricht. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
Hintergrund der Maßnahme war die Aufgabe des Militärstandortes der ehemaligen Ruhrlandkaserne. Im Jahr 1993 wurden vorbereitende Untersuchungen gemäß Baugesetzbuch eingeleitet, um die Fläche als Wohngebiet „Dilldorfer Höhe“ zu entwickeln und das Wohnumfeld zu verbessern. Nach dem Erwerb des Geländes durch die Allbau AG im Jahr 1995 und dem anschließenden Abbruch der vorhandenen Bausubstanz wurde ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt. Auf Basis eines preisgekrönten Entwurfs verabschiedete der Rat im Jahr 1998 den Bebauungsplan 4/97 „Frauenstein/ Hammer Straße“. Die Erschließung des Gebiets erfolgte durch die Allbau AG, wobei die äußere Anbindung an Landes- und Bundesstraßen realisiert wurde.
Mit der Aufhebung des Untersuchungsgebietes entfallen die Regelungen zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten gemäß den Paragrafen 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs. Zudem findet die entsprechende Anwendung des § 15 Baugesetzbuch auf die Durchführung von Vorhaben oder die Beseitigung baulicher Anlagen ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes zur Wohnumfeldverbesserung "Karnap-West"Zur Vorlage · 0114/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes zur Wohnumfeldverbesserung „Karnap-West“ beschließen. Die Grundlage für das Gebiet wurde durch einen Beschluss des Rates am 27. November 1985 geschaffen, um vorbereitende Untersuchungen gemäß dem Städtebauförderungsgesetz einzuleiten.
Die Maßnahme basierte auf einem Rahmenplan aus dem Jahr 1982 und zielte auf die Aufwertung der städtebaulichen Situation ab. Im Rahmen der Förderung wurden unter anderem die öffentliche Grünflächensituation, Fassadengestaltungen, die Verkehrsberuhigung sowie öffentliche Begegnungsstätten umgesetzt. Die Baumaßnahmen im Bereich Straßenflächen wurden zwischen 1994 und 1996 durchgeführt. Zudem wurden Modernisierungsmaßnahmen in der Mathias-Stinnes-Siedlung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes durchgeführt. Die verschiedenen gebietsbezogenen Programme zur Wohnumfeldverbesserung wurden im Jahr 1997 abgeschlossen.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Regelungen der Paragrafen 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs bezüglich der Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen sowie der Auskunftspflicht. Zudem findet der Paragraf 15 des Baugesetzbuchs auf die Durchführung von Vorhaben oder die Beseitigung baulicher Anlagen in diesem Bereich keine Anwendung mehr. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden. Die Vorlage wurde vom Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung erstellt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Landschaftsbereich Scheppen" vom 26.09.1990Zur Vorlage · 0116/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Landschaftsbereich Scheppen“ beschließen, welches am 26. September 1990 festgelegt wurde. Die ursprüngliche Entscheidung diente als Grundlage für vorbereitende Untersuchungen gemäß Baugesetzbuch, um Fördermittel des Landes zu akquirieren. Ziel dieser Maßnahmen war der Erhalt des Baudenkmals „Haus Scheppen“ sowie die Umsetzung eines neuen Verkehrskonzeptes, unter anderem zur Nutzung des Gebäudes als Begegnungsstätte der Universität-Gesamtschule Essen.
Die Verwaltung führt aus, dass sich die geplanten Projekte nicht realisieren ließen. Eine Förderung für die Gesamtmaßnahme durch das Land konnte nicht erreicht werden. Zwar wurden punktuelle Sanierungen am Nordturm durch Zuwendungen der Bezirksregierung durchgeführt und eine Umgestaltung des Platzes zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer vorgenommen, jedoch scheiterten umfassendere Investitionspläne an den geschätzten Kosten von etwa 20 Millionen Euro sowie am Zustand der historischen Bausubstanz.
Mit der Aufhebung des Untersuchungsgebietes entfallen die Beteiligungspflichten und Auskunftspflichten der Betroffenen gemäß den Paragrafen 137, 138 und 139 Baugesetzbuch. Im Rahmen der IGA 2027 ist eine Weiterentwicklung des Baldeneyseeufers vorgesehen, die eine Aufwertung des Umfelds von Haus Scheppen sowie die Stärkung des umweltfreundlichen Verkehrs vorsieht. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Altstadt Kettwig" vom 27.11.1985Zur Vorlage · 0117/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Altstadt Kettwig“ beschließen, welches am 27. November 1985 festgelegt wurde. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Bezirksvertretung IX keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Aufhebung empfiehlt. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
Die Grundlage für das Untersuchungsgebiet bildete der Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß dem Städtebauförderungsgesetz, um Fördermittel des Landes zu akquirieren. Ziel der Maßnahmen im Ortskern Kettwig waren die Erhaltung und Modernisierung der historischen Bausubstanz sowie die Umsetzung eines neuen Verkehrskonzepts zur Verkehrsberuhigung und Schaffung von Stellplätzen. Auf Basis dieser Untersuchungen wurde am 16. März 1988 das Sanierungsgebiet „Altstadt Kettwig“ gemäß Baugesetzbuch förmlich festgelegt.
Die durchgeführten Maßnahmen wurden durch öffentliche Mittel finanziert. Die Gesamtausgaben der Stadt Essen beliefen sich auf rund 9,0 Millionen Euro. Davon stammten etwa 5,8 Millionen Euro aus Städtebaufördermitteln von Bund und Land, während rund 2,9 Millionen Euro durch Einnahmen Dritter, wie Grundstückserlöse und Ausgleichsbeträge, gedeckt wurden. Der kommunale Eigenanteil betrug circa 270.000 Euro. Mit der Aufhebung des Beschlusses entfallen die Beteiligungs- und Mitwirkungspflichten der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten nach dem Baugesetzbuch.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Vogelheim" vom 23.08.1989Zur Vorlage · 0119/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Vogelheim“ beschließen, welches am 23. August 1989 festgelegt wurde. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Aufhebung durch eine ortsübliche Bekanntmachung erfolgt.
Das Untersuchungsgebiet umfasste eine Fläche von 84 Hektar und diente als Grundlage für die Akquise von Fördermitteln des Landes. Ziel der Maßnahmen im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes war die Verbesserung der Wohnfunktion sowie der Stabilisierung der Bevölkerungsstruktur durch Modernisierung der Bausubstanz, Neubaumaßnahmen, die Umgestaltung von Freiflächen sowie die Erneuerung öffentlicher Grünflächen und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
Ein Großteil der geplanten Maßnahmen wurde bereits in den 1990er Jahren umgesetzt. Dazu gehörten unter anderem die Innenhofbegrünung in der Welkerhude und der Vogelheimer Straße sowie Maßnahmen im Bereich der Wildstraße und der Kleinstraße. Auch die Erneuerung von Spielplatzbereichen sowie Straßen- und Kanalbaumaßnahmen wurden abgeschlossen. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme beliefen sich auf rund 4,65 Millionen Euro zuzüglich der Kosten für den Ausbau von Radwegen.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuches bezüglich der Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern. Zudem findet § 15 des Baugesetzbuches auf Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB nicht mehr entsprechende Anwendung.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Gottfried-Wilhelm-Siedlung"Zur Vorlage · 0133/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Gottfried-Wilhelm-Siedlung“ beschließen. Die Grundlage für das bestehende Untersuchungsgebiet wurde durch einen Beschluss des Rates am 28. Februar 1990 festgelegt, um vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch einzuleiten. Dieser Beschluss diente unter anderem der Akquise von Fördermitteln des Landes.
Die Siedlung wurde vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege als denkmalwert eingestuft, weshalb bereits 1980 eine Satzung über besondere Anforderungen an die Baugestaltung erlassen wurde, um das Ortsbild zu schützen. Die geplanten Maßnahmen umfassten die Aufwertung der ehemaligen Zechensiedlung durch Verkehrsberuhigung, Modernisierungen der Gebäude, städtebauliche Ergänzungen sowie die Umnutzung der ehemaligen Hauptschule an der Rübezahlstraße zu einer öffentlichen Begegnungsstätte. Zudem waren Erneuerungen von Straßen sowie Begrünungsmaßnahmen vorgesehen. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung wurde zudem die Anlage eines kombinierten Rad- und Gehwegs auf der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Essen-Steele und Mülheim realisiert, wodurch die Stadt Essen in das Programm „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen“ aufgenommen wurde.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Beteiligungs- und Mitwirkungsprozesse der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten gemäß den §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Bonifaciuskolonie Kray-Nord" vom 29.11.1978Zur Vorlage · 0135/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Bonifaciuskolonie Kray-Nord“ beschließen, welches am 29. November 1978 festgelegt wurde. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung ausspricht.
Die Grundlage für das ursprüngliche Untersuchungsgebiet bildete der Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 4 Abs. 3 des Städtebauförderungsgesetzes. Ziel war es, Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen für die Sanierung von Wohnbereichen mit besonderer Sozialstruktur zu akquirieren. Während für andere Siedlungen in Essen bereits Mittel bewilligt worden waren, konnte eine Modernisierungsförderung für die etwa 184 Wohnungen der Bonifaciuskolonie, die sich im Eigentum der Rheinisch-Westfälischen Wohnstätten AG befanden, nicht realisiert werden.
Mit der Aufhebung des Beschlusses entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs bezüglich der Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen sowie der Auskunftspflicht. Zudem findet ab diesem Zeitpunkt der Paragraph 15 des Baugesetzbuchs auf die Durchführung von Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie auf die Beseitigung baulicher Anlagen keine entsprechende Anwendung mehr. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Kupferdreh" vom 21.06.1989Zur Vorlage · 0137/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Kupferdreh“ beschließen, das durch einen Beschluss vom 21. Juni 1989 festgelegt worden war. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung ausspricht. Die Aufhebung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Das Untersuchungsgebiet wurde ursprünglich dazu eingerichtet, vorbereitende Untersuchungen gemäß dem Baugesetzbuch durchzuführen, um städtebauliche und verkehrliche Verbesserungen im Stadtteil zu realisieren. Hintergrund waren die verkehrlichen Herausforderungen durch die Bundesstraße B 227 sowie die Durchquerung des Ortskerns durch die Regionalbahnlinie. Ziel war unter anderem die Entzerrung des Verkehrs, die Aufhebung des Bahnübergangs am Markt sowie der S-Bahn-gerechte Ausbau des Haltepunktes Kupferdreh.
Im Rahmen der integrierten Gesamtplanung wurden Maßnahmen wie die Durchstich der Poststraße, die Schaffung von Park- und Ride-Anlagen sowie die Neugestaltung von Platzflächen umgesetzt. Die Hochlegung der S-Bahn-Trasse wurde im Sommer 2012 fertiggestellt. Für den Zeitraum von 1990 bis 2009 wurden Fördermittel in Höhe von 7,268 Millionen Euro für zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 9,085 Millionen Euro bewilligt. Mit der Aufhebung des Untersuchungsgebietes entfallen die Beteiligungs- und Auskunftspflichten nach den §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuches.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Friedrich-Ebert-Straße"Zur Vorlage · 0153/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Friedrich-Ebert-Straße“ beschließen. Das betreffende Gebiet wurde bereits am 27. November 1985 durch einen Ratsbeschluss als Untersuchungsgebiet gemäß dem Städtebauförderungsgesetz festgelegt, um vorbereitende Untersuchungen einzuleiten und die Akquise von Fördermitteln beim Land zu ermöglichen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass das rund 12,6 Hektar große Plangebiet ursprünglich als Restfläche am Rand der Essener City betrachtet wurde. Ziel der städtebaulischen Maßnahmen war die Schaffung eines attraktiven Wohnangebots sowie einer Mischnutzung, um die Innenstadtentwicklung zu unterstützen. Im Zuge der Planungsprozesse kam es zu einer grundstücksmäßigen Neuordnung durch ein Umlegungsverfahren, wodurch die Stadt Eigentum an weiteren Flächen erwarb. Durch die Entwicklung des Gebiets, das im Jahr 2010 den Namen „Grüne Mitte“ erhielt, entstanden unter anderem das Einkaufszentrum Limbecker Platz sowie der City Cube Essen. Zudem verlegte die WAZ-Mediengruppe ihre Zentrale in diesen Bereich.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch bezüglich der Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden. Die Bezirksvertretung I hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Katernberg"Zur Vorlage · 0154/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Katernberg“ beschließen. Das betreffende Gebiet wurde bereits am 31. Mai 1989 durch den Rat festgelegt, um vorbereitende Untersuchungen gemäß Baugesetzbuch einzuleiten und die Akquise von Fördermitteln des Landes zu ermöglichen.
Die Grundlage für die Entwicklung des 285 Hektar großen Gebiets bildete ein Rahmenplan, der die wirtschaftliche Stärkung des Zentrums von Katernberg zum Ziel hatte. Im Rahmen dieses Plans wurden Maßnahmen zur Erweiterung des Marktes, zur Verbesserung der Infrastruktur, der Grünflächen sowie der Wohnbebauung umgesetzt. Hierzu gehörten unter anderem die Rechtskraft von Bebauungsplänen für Wohnbebauung sowie Umlegungsverfahren zur Neuordnung von Grundstücken. Zudem wurden Projekte im Bereich der Zeche Zollverein realisiert, wie etwa die Erschließung gewerblicher Flächen, der Ausbau von Grünflächen und die Umgestaltung von Gebäuden für soziale und kulturelle Zwecke. Auch das Projekt Zukunftszentrum Zollverein (Triple Z) zur Förderung von Existenzgründungen wurde in diesem Kontext umgesetzt.
Da die Maßnahmen im Untersuchungsgebiet Katernberg schlussabgerechnet wurden, ist die Aufhebung des Gebiets vorgesehen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufhebung entfallen die Beteiligungspflichten der Betroffenen sowie die Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger gemäß den entsprechenden Paragrafen des Baugesetzbuches. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VI keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung ausspricht.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Stoppenberg"Zur Vorlage · 0159/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Stoppenberg“ beschließen. Das betreffende Gebiet wurde bereits am 31. Mai 1989 durch einen Ratsbeschluss als Untersuchungsgebiet gemäß § 141 Baugesetzbuch festgelegt, um vorbereitende Untersuchungen einzuleiten und die Akquise von Fördermitteln des Landes zu ermöglichen.
Die Grundlage für die Neordnung des rund 296 Hektar großen Gebiets bildete ein Rahmenplan, der Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, zur ökologischen Gestaltung des Straßenraums sowie die Erschließung neuer Wohngebiete und Grünflächen vorsah. Im Rahmen dieses Prozesses wurden verschiedene städtebauliche Projekte realisiert, darunter die Entwicklung von Wohnflächen im Bereich Essener Straße/Hangetal, die Schaffung eines Sozialzentrums auf dem Grundstück Esternhovede/Tuttmannstraße sowie die Umnutzung von Hallen der Schachtanlage Zeche Zollverein Schacht XII. Für diese Maßnahmen wurden verschiedene Fördermittel, unter anderem aus der Städtebauförderung und dem Ökologieprogramm Emscher-Lippe, eingesetzt.
Nach Abschluss der umfangreichen Sanierungs- und Umbauarbeiten an den Zollverein-Standorten sowie der Auflösung der Bauhütte GmbH Ende 1999 ist die Aufhebung des Untersuchungsgebietes vorgesehen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufhebung entfallen die Beteiligungspflichten der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten nach den §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch. Die Bezirksvertretung VI VI hat zu dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Kokerei Zollverein/Gelände nördlich und südlich der Köln-Mindener-Bahn"Zur Vorlage · 0160/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Kokerei Zollverein/Gelände nördlich u. südlich der Köln-Mindener-Bahn“ beschließen. Das betreffende Gebiet, das am 08.12.1993 für vorbereitende Untersuchungen gemäß Baugesetzbuch festgelegt wurde, umfasst eine Fläche von 225 Hektar. Mit der Aufhebung des Beschlusses entfallen die Beteiligungspflichten der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten der öffentlichen Aufgabenträger gemäß den §§ 137, 138 und 139 BauGB.
Die Grundlage für die ursprüngliche Festlegung war die Akquise von Fördermitteln des Landes. Seit Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen im Jahr 1997 wurde das Gebiet modular entwickelt. Dies umfasste unter anderem die Ausweisung von Gewerbeflächen auf der Schachtanlage Zollverein I/II/VIII sowie die Errichtung von Wohnbauflächen in den Bereichen Bruchstraße, Großwesterkamp und Rahmerskamp. Im Rahmen der Entwicklung wurden denkmalgeschützte Bausubstanzen saniert, Infrastrukturen errichtet und kulturelle Einrichtungen wie das Choreographische Zentrum NRW sowie Ausstellungen auf dem Gelände der ehemaligen Kokerei realisiert.
Die Umsetzung der Entwicklungskonzepte wurde durch verschiedene Fördermittel aus EU-, Bundes- und Landesprogrammen unterstützt. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung war die Etablierung des Standortes Zollverein als Zentrum für Kultur, Design und Wirtschaft. Die Bezirksvertretung VI hat zu dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet, und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat eine entsprechende Empfehlung abgegeben.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Essener Innenstadt"Zur Vorlage · 0161/2023/7 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Essener Innenstadt“ vor. Dieses Gebiet wurde durch einen Beschluss des Rates der Stadt Essen am 28. September 1988 als Untersuchungsgebiet gemäß § 141 Baugesetzbuch festgelegt, um die Grundlage für die Akquise von Fördermitteln des Landes zu schaffen.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurden in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Maßnahmen zur Neugestaltung der Innenstadt umgesetzt. Dazu gehörten die Erweiterung der Fußgängerbereiche, die Umsetzung eines Verkehrskonzeptes zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs sowie die Gestaltung zahlreicher Plätze und Straßen, darunter die Kettwiger Straße, die Limbecker Straße und der Kennedyplatz. Zwischen 1989 und 2010 wurden hierfür Städtebaufördermittel in Höhe von etwa 48,8 Millionen Euro bewilligt. Die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet erfolgte im Jahr 1996.
Mit der geplanten Aufhebung des Untersuchungsgebietes entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch bezüglich der Beteiligung von Betroffenen sowie der Auskunftspflicht. Zudem findet § 15 BauGB für die Durchführung von Vorhaben oder die Beseitigung baulicher Anlagen ab diesem Zeitpunkt keine entsprechende Anwendung mehr. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Empfehlung zur Aufhebung ausspricht. Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung beschließen und ortsüblich bekanntmachen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.Wohnraumförderung im Jahr 2022Zur Vorlage · 0522/2023/7 · Vorlage
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Der Bericht der Verwaltung zur Wohnraumförderung im Jahr 2022 informiert über die Bereitstellung von Mitteln des Landes. Diese umfassten rund 31,4 Millionen Euro für den Mietwohnungsneubau, 5,3 Millionen Euro für den Erwerb von Wohneigentum sowie 3,5 Millionen Euro für Modernisierungsmaßnahmen. Im Bereich des Mietwohnungsneubaus wurden Darlehen in Höhe von etwa 23 Millionen Euro für 130 Einheiten in Stadtteilen wie dem Südviertel, Altenessen-Nord, Dellwig und Altendorf bewilligt. Für den Erwerb von Wohneigentum in Überruhr wurde ein Darlehen von rund 174.000 Euro für eine Einheit gewährt. Im Bereich der Modernisierung wurden 33,1 Millionen Euro für 437 Wohnungen bewilligt, wobei Maßnahmen mit neuen sowie fortgesetzten oder neuen Mietpreisbindungen sowie eine 15-jährige Verlängerung für 28 Einheiten in der Margarethenhöhe Teil des Programms waren. Zudem wurde ein Ergänzungsdarlehen für 59 Einheiten im Westviertel bewilligt.
Der Bericht legt zudem Schwerpunkte für zukünftige städtebauliche Verträge bei städtischen Immobilien fest, darunter Gebiete wie die Zollstraße, Moosstraße, Barkhovenallee, Jahnstraße, Plänkerweg sowie Levinstraße. Für die Bereiche Frielingsdorfweg/Brosweg, Hallostraße/Im Natt und Am Stammensberg/Ringstraße werden im Jahr 2023 Förderantragstellungen erwartet. Im Jahr 2022 wurden 104 Neubauwohneinheiten und 233 modernisierte Wohnungen fertiggestellt. Der Bestand an Mietwohnungen sank von 21.166 Einheiten im Jahr 2015 auf 18.368 Einheiten zum Stichtag 01.01.2023, wobei im Jahr 2023 Zugänge von 379 und Abgänge von 300 verzeichnet wurden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.aErrichtung von zehn Systemcontainerbauten an neun SchulstandortenZur Vorlage · 0535/2023/7 · Vorlage
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Die Stadtverwaltung legt einen Sachstandsbericht zur Errichtung von zehn Systemcontainerbauten an neun Schulstandorten vor. Ziel der Maßnahme ist die kurzfristige, temporäre Sicherstellung dringender Schulraumbedarfe. Die geplanten eingeschossigen Systempavillons sind als Neubauten mit einer voraussichtlichen Standdauer von fünf Jahren konzipiert. Sie werden mit Strom-, IT-Anbindungen sowie Handwaschbecken in den Klassenräumen und Putzmittelräumen mit Wasseranschluss ausgestattet. Der bauliche Wärmeschutz erfolgt gemäß dem Gebäudeenergiegesetz.
Die Auswahl der Standorte erfolgte durch die Fachbereiche Schule und Immobilienwirtschaft, wobei das Umweltamt sowie die Abteilung Grün und Gruga im Rahmen von Verträglichkeitsprüfungen einbezogen werden. Die Container werden an den Grundschulen Bedingrade, Eichendorffschule, die Schule am Reuenberg, die Parkschule sowie am Maria-Wächtler-Gymnasium, an der Realschule im Bezirk Zollverein, der Helmut-Rahn-Realschule und der Glückauf-Schule errichtet. An der Schule am Steeler Tor sind aufgrund des hohen Bedarfs zwei Pavillons vorgesehen. Die genaue Positionierung auf den Grundstücken wird im weiteren Planungsprozess unter Berücksichtigung bau- und planungsrechtlicher sowie naturschutzrechtlicher Belange final festgelegt.
Die aktuellen Gesamtkosten für die Errichtung belaufen sich auf rund 13,9 Millionen Euro. Während die im November 2022 bereitgestellten 11 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2023 als ausreichend betrachtet werden, sollen die verbleibenden 2,9 Millionen Euro in die Haushaltsplanung ab 2024 aufgenommen werden.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Anträge und Anfragen
- 25.Verschiedenes
- 26.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 27.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 28.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 29.Anträge und Anfragen
- 30.Mitteilungen der Verwaltung
- 31.Pressemitteilung