Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Alfredistraße/Steeler Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Alfredistraße/Steeler Straße“ beschließen. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss des Rates vom 28. Januar 1987, mit dem der Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 4 Abs. 3 des Städtebauförderungsgesetzes für den betreffenden Bereich festgelegt wurde. Dieser Beschluss diente als Basis für die Beantragung von Fördermitteln beim Land.
Das betroffene Gebiet umfasst einen Teil des Ostviertels, das durch eine Mischung aus Wohnnutzung sowie Gewerbe- und Tertiärstrukturen geprägt ist. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung wurde bereits 1984 der Bebauungsplan Nr. 8/83 rechtsverbindlich aufgestellt. Eine wesentliche Maßnahme der Stadterneuerung in diesem Bereich war der Ausbau der Alten Synagoge zur Mahn- und Gedenkstätte, für die das Land Fördermittel in Höhe von 4,016 Millionen Euro bereitstellte.
Mit der Aufhebung des Untersuchungsgebietes entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs bezüglich der Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen sowie der Auskunftspflicht. Zudem findet ab diesem Zeitpunkt die entsprechende Anwendung des § 15 Baugesetzbuch auf die Durchführung von Vorhaben oder die Beseitigung baulicher Anlagen nicht mehr statt. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden. Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk I hat gegenüber diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.05.2023einstimmig beschlossen
- 20.04.2023einstimmig empfohlen
- 28.02.2023einstimmig keine Bedenken erhoben
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