Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 22 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 24.01.2023
- 2.Aktuelle Bürgersprechstunde / Einwohnerfragestunde
- 3.Berichte und Anliegen der Beauftragten
- 4.Aufwand von Baumbeetsanierungen/-erweiterungen Berichterstattung durch FB 66
- 5.Bordsteinabsenkung Kreuzung Söllingstraße ImmestraßeZur Vorlage · 0278/2023/CDU · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat mit der Vorlage 0278/2023/CDU einen Antrag gestellt, der eine bauliche Veränderung im Stadtgebiet fordert. Die Fraktion bittet den Bezirksbürgermeister, das entsprechende Anliegen auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung I am 28. Februar 2023 zu setzen.
Gegenstand des Antrags ist die barrierefreie Gestaltung der Kreuzung Söllingstraße und Immestraße. Die Verwaltung wird darin ersucht, die Kreuzung durch die Installation von Bordsteinabsenkungen barrierefrei herzurichten. Als Begründung für die Maßnahme führt die Antragstellerin die Anwesenheit von Einrichtungen in der Söllingstraße an, darunter das Johannes Heim sowie das Haus der Bruderhilfe. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Zugänglichkeit dieses Bereichs.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Bebauung An St. Marien, NordviertelZur Vorlage · 0277/2023/CDU/GRÜNE/SPD · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD in der Bezirksvertretung I haben einen gemeinsamen Antrag zur Bebauung des ehemaligen Kirchengeländes „An St. Marien“ im Nordviertel vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Voraussetzungen für die Schaffung von studentischem Wohnraum auf dem Grundstück zu schaffen.
Die Antragsteller bitten die Verwaltung, die rechtlichen Grundlagen für eine entsprechende Nutzung des Geländes zu prüfen. Dabei soll untersucht werden, ob eine Baugenehmigung unter Anwendung der Instrumente der Rechtsverordnung zur Umsetzung des Bundes-Baulandmobilisierungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen erteilt werden kann.
Sollte eine Genehmigung über diesen Weg nicht möglich sein, wird der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen angefragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten. Die Antragsteller führen an, dass das ehemalige Kirchengelände derzeit als Gemeingebrauchsfläche genutzt wird und eine Bebauung mit Wohnraum für Studierende aufgrund der Nähe zur Universität zur Entspannung der Wohnsituation beitragen würde.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Einrichtung einer Fußgängerzone und Entwicklung eines öffentlichen Platzes "Herwarthplatz"Zur Vorlage · 0276/2023/GRÜNE · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen des Antrags 0276/2023/GRÜNE die Einrichtung einer Fußgängerzone im Stadtbezirk I beantragt. Konkret wird die Stadtverwaltung Essen gebeten, eine Prüfung für den Straßenabschnitt zwischen der Herwarthstraße 39-41 und der Morsehofstraße 2-4 bis zur Kreuzung Steeler Straße durchzuführen.
Zusätzlich soll untersucht werden, inwiefern dieser Bereich durch die Reduzierung des Straßenverkehrs stadtplanerisch zu einem öffentlichen Platz entwickelt werden kann. Die Antragstellerin begründet das Vorhaben mit der hohen Einwohnerdichte im Viertel am Wasserturm und einem Mangel an öffentlichen Räumen, die als Begegnungsorte dienen können. Es wird auf die Funktion öffentlicher Plätze für den gesellschaftlichen Zusammenhalt verwiesen und ein Vergleich mit der Entwicklung des Isenbergplatzes angeführt.
Im Rahmen der Prüfung soll die Bedeutung der Herwarthstraße als Rettungsweg zum Elisabethkrankenhaus berücksichtigt werden, da Rettungsfahrzeuge diesen Abschnitt unter anderem von der Steeler Straße kommend nutzen. Der Antrag wurde zur Beratung und Entscheidung in die Sitzung der Bezirksvertretung I eingebracht.
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- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.Parkverbot Kita St. BonifatiusZur Vorlage · 0275/2023/SPD · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat mit der Vorlage 0275/2023/SPD beantragt, im Zufahrtsbereich zur Kita St. Bonifatius in der Seminarstraße ein absolutes Halteverbot einzurichten. Das Verbot soll insbesondere den Bereich am Eingang zum Alten Friedhof Huttrop betreffen und jeweils von Montag bis Freitag im Zeitraum zwischen 7:00 und 17:00 Uhr gelten.
Hintergrund des Antrags ist die Situation der Zufahrtswege zur Einrichtung. Laut dem Antrag parken Eltern beim Bringen und Abholen ihrer Kinder regelmäßig im Zufahrtsbereich. Die Kita-Leitung weist darauf hin, dass diese Flächen für die Anfahrt der Feuerwehr im Brandfall benötigt werden. Zwar erfolgt eine Kommunikation der Notwendigkeit an die Eltern, eine Kennzeichnung durch Verkehrszeichen oder eine entsprechende Bodenmarkierung ist jedoch bisher nicht erfolgt.
Durch die Einrichtung des Halteverbots sollen die Sicherheit der Kinder sowie der Angestellten im Einsatzfall gewährleistet und die Verkehrsbelastung für Anwohner reduziert werden. Der Antrag sieht eine räumliche und zeitliche Begrenzung vor, sodass Zulieferer weiterhin Ausweichmöglichkeiten im Bereich nutzen können und die Parkflächen für den angrenzenden Gemeindesaal außerhalb der festgelegten Zeiten zur Verfügung stehen.
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- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen als Prüfauftrag
Ergebnis: einstimmig beschlossen als Prüfauftrag - 9.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2023Zur Vorlage · 2163/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Umsetzung der Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf für das Jahr 2023. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2014 wurde die bestehende Präventionsoffensive „U12“ auf die Zielgruppe der Jugendlichen bis zum Schul- oder Berufsabschluss ausgeweitet. Für die Finanzierung stehen seit 2019 jährlich ein Betrag von einer Million Euro zur Verfügung.
Die Verteilung dieser Mittel umfasst auch den Anteil, der nach dem Quotierungsschlüssel des Arbeitskreises Jugend Essen vergeben wird. Von der Gesamtsumme sind bereits 240.000 Euro für die Förderung der Jugendberufsagentur, der Jugendfarm sowie des Projekts „NeZa“ gebunden. Die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen orientiert sich an den Handlungsfeldern Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. In der Persönlichkeitsentwicklung liegen die Schwerpunkte auf Medienkompetenz, Extremismusprävention, gewaltfreier Konfliktlösung und Finanzgrundwissen. Im Bereich der beruflichen Orientierung werden weiterhin die Jugendberufsagentur, Planspiele zum Übergang Schule/Beruf sowie das Projekt „NeZa“ unterstützt. Das Format „mitWirkung!“ dient der Förderung der Partizipation in den Stadtbezirken.
Aufgrund der bestehenden Bedarfe und der Resonanz der Angebote sollen alle laufenden Maßnahmen im Jahr 2023 im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Parallel dazu arbeitet eine Unterarbeitsgruppe an der Überarbeitung des Verfahrens zur Mittelvergabe. Der Jugendhilfeausschuss sowie die weiteren genannten Gremien sollen den Bericht zum Sachstand und die Maßnahmen zur Umsetzung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2022Zur Vorlage · 0073/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften für das Jahr 2022 vorgelegt, der dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis gebracht wurde. Die Initiative, die seit 1993 besteht und auf einer Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. basiert, verzeichnete zum Stichtag 30. September 2022 insgesamt 256 Patenschaften mit 396 beteiligten Personen. Damit wurden 56,78 Prozent der öffentlichen Spielplätze in der Stadt ohne Schulhöfe bepatet.
Im Berichtsjahr fanden 247 Spielplatzfeste statt, wobei 23 dieser Veranstaltungen in sozialstrukturell benachteiligten Wohngebieten durchgeführt wurden. Neben der Bewegungsförderung standen auch Einsätze für Kinder unter drei Jahren im Fokus. Die Verwaltung berichtet zudem über ein Anregungs- und Beschwerdemanagement, das Anfragen zu Spielplatzpflege, Reparaturen, Vandalismus oder Ruhestörungen bearbeitete.
Die finanzielle Unterstützung der Patenschaften erfolgt durch zwei Instrumente: Die Bezirksvertretungen leisteten im Jahr 2022 eine Gesamtfördersumme von 19.486,50 Euro in Form von jährlichen Pauschalen. Zudem stellt die Stadt Essen über den Fördertopf „Besser spielen“ jährlich 35.500 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2022 wurden 12 Anträge auf Anschaffung von Spielgeräten bewilligt, wobei die eingegangenen Anträge ein Kostenvolumen von 41.821,66 Euro umfassten.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2023/2024Zur Vorlage · 2198/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2023/2024. Grundlage der Planung ist die Entwicklung der Kinderzahlen in Essen, die zum Stichtag 30.09.2022 insgesamt 36.079 Kinder im Alter von null bis sechs Jahren umfassten.
Für das kommende Kitajahr werden 21.525 KiBiz-geförderte Plätze geplant, was einem voraussichtlichen Gesamtzuwachs von 848 Plätzen entspricht. Dabei steigt die Anzahl der Plätze von 20.737 auf 21.525 an, wobei ein Zuwachs von 745 Plätzen im 45-Stunden-Bereich und eine Abnahme von 15 Plätzen im 25-Stunden-Bereich erwartet wird. In der Kindertagespflege sind zudem 2.752 U3- und 439 Ü3-Plätze vorgesehen, was einem Zuwachs von 60 U3-Plätzen entspricht. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird das Notprogramm für Notgruppen im KiTa Zweckverband im Bistum Essen jährlich fortgeschrieben.
Die Planung sieht zudem die Fortführung von Sprachbildungsgruppen im Umfang von 17 Gruppen für bis zu 194 Kinder sowie den Ausbau der kommunalen Spielgruppen vor. Für das Jahr 2023/2024 ist ein Rahmen von bis zu 14 Spielgruppen mit circa 130 Plätzen vorgesehen. Des Weiteren wird der Antrag auf Landeszuschüsse für die Fachberatung von rund 830 Kindertagespflegepersonen gestellt. Der Jugendhilfeausschuss soll die Planungen beschließen, während weitere Gremien, darunter der Integrationsrat und die Bezirksvertretungen I bis IX, die Planung zur Kenntnis nehmen sollen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Mit Anmerkungen Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 11 aZügigkeitserhöhung und Einrichtung eines Teilstandorts für die städt. kath. Grundschule WinfriedschuleZur Vorlage · 0128/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Anpassung der Kapazitäten an der städtischen katholischen Grundschule Winfriedschule in Essen-Huttrop. Gemäß der vorliegenden Vorlage soll die Zügigkeit der Schule zum 1. August 2023 von zwei auf drei Züge erhöht werden. Diese Entscheidung basiert auf der Schulentwicklungsplanung und der Entwicklung der Schülerzahlen im Stadtbezirk I, wobei für die kommenden Schuljahre steigende Anmeldezahlen prognostiziert werden.
Parallel zur Erhöhung der Zügigkeit wird für die offene Ganztagsbetreuung (OGS) ein befristeter Teilstandort eingerichtet. Ab dem 1. August 2023 sollen im Erweiterungsbau des ehemaligen Ruhrkollegs in der Seminarstraße 9 Räumlichkeiten für die OGS-Gruppen genutzt werden. Dieser Interimsstandort dient dazu, dem Bedarf an Betreuungsplätzen und dem Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026 gerecht zu werden, bis am Hauptstandort in der Siepenstraße ein dauerhafter Teilstandort oder ein entsprechender Erweiterungsbau zur Verfügung steht. Die Nutzung des Teilstandortes wird auf das erste und zweite Obergeschoss beschränkt, um eine räumliche Abgrenzung zu den vom Berufskolleg Ost genutzten Gebäudeteilen zu gewährleisten.
Die Kosten für die Ausstattung der Gruppenräume werden vorläufig mit rund 48.000 Euro beziffert. Die notwendigen baulichen Maßnahmen werden durch die zuständige Immobilienwirtschaft finanziert. Die Verwaltung stellt sicher, dass durch die Zügigkeitserhöhung die erforderlichen Schulanlagen und Lehrmittel bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Bericht über die Implementierungsphase 2020 bis 2021 der Zentren 60plusZur Vorlage · 0032/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen (0032/2023/5) dokumentiert die Implementierungsphase der Zentren 60plus im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021. Ziel dieser Phase war die Neuausrichtung der Essener Offenen Seniorenarbeit für die Bevölkerungsgruppe der über 60-Jährigen, die etwa 28 % der Essener Bevölkerung ausmacht.
Die Finanzierung der Seniorenarbeit erfolgt durch die Stadt Essen. Ab dem 1. Januar 2020 stellt die Stadt den Freien Wohlfahrtsverbänden jährlich rund 3 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Summe ab 2021 um jährlich 3 % steigt. Die Mittel verteilen sich auf zwölf Zentren 60plus, fünf Fachreferate der Wohlfahrtsverbände, Investitionskostenförderung sowie Projektförderung aus dem Seniorenförderplan. Die personelle Ausstattung der zwölf Zentren variiert zwischen 0,67 und 1,5 Vollzeitstellen. Die Finanzierung basiert auf 18 neuen Zuwendungsverträgen.
Die Angebote der Zentren basieren auf einer Sozialraumanalyse zur Ermittlung der Bedarfe verschiedener Altersgruppen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Angebote ab März 2020 an Kontaktbeschränkungen angepasst, etwa durch digitale Formate oder Beratungen im Freien. Ein Schwerpunkt liegt auf der interkulturellen Seniorenarbeit, unterstützt durch das Zentrum 60plus International. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, die Bezirksvertretungen I bis IX, der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen. Für die Zeit ab 2022 ist eine weitere Berichterstattung mit detaillierteren Daten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 01.02.2023 · Seniorenrat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Dritter Bericht zum Seniorenförderplan für die Jahre 2019 bis 2022Zur Vorlage · 0034/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen enthält den dritten Bericht zum Essener Seniorenförderplan für die Jahre 2019 bis 2022. Der Förderplan zielt darauf ab, durch Projekte ein altersgerechtes Umfeld zu schaffen, die häusliche Pflege zu unterstützen, soziale Kontakte zu fördern und Vereinsamung vorzubeugen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung interkultureller Angebote zur Sicherstellung der Teilhabe älterer Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.
Die Finanzierung der Projektförderung beläuft sich seit dem 1. Januar 2020 auf jährlich 500.000 Euro, zuzüglich einer jährlichen Kostensteigerung von 3 % ab dem Jahr 2021. Der Bericht dokumentiert eine Entwicklung der Bewilligungen: Während im Jahr 2019 noch rund 487.929 Euro für 20 Anträge bewilligt wurden, sank die Zahl der bewilligten Zuwendungen in den Folgejahren auf 125.652 Euro im Jahr 2020, 156.910 Euro im Jahr 2021 und 52.909 Euro im Jahr 2022. Die Verwaltung führt den Rückgang der Anträge auf die durch die Pandemie bedingten Kontaktbeschränkungen zurück.
Der Bericht führt verschiedene erfolgreiche Projekte auf, darunter die Entwicklung der Internationalen Seniorenbegegnungsstätte zum Internationalen Zentrum 60plus sowie Angebote zur digitalen Teilhabe und zur Sturzprophylaxe. Für die Zukunft ist die Gründung weiterer SeniorenNetzwerke sowie die Förderung von Projekten zur Belebung öffentlicher Plätze vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, das Konzept der Projektförderung weiterzuentwickeln, da die Verstetigung einiger Projekte durch Herausforderungen bei der Ehrenamtsakquise oder der Sicherung von Eigenmitteln erschwert wurde. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme an den Seniorenrat, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen und den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.02.2023 · Seniorenrat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Einrichtung und Betrieb einer DiamorphinambulanzZur Vorlage · 0166/2023/5 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Einrichtung und den Betrieb einer Diamorphinambulanz durch die Suchthilfe direkt Essen gGmbH beschließen. Das Vorhaben dient der Erweiterung des bestehenden Suchthilfesystems, um Patienten abzudecken, die aufgrund einer Unverträglichkeit gegenüber Methadon eine alternative Behandlung benötigen. Die geplante Einrichtung in der Hoffnungsstraße 24 soll nach Einschätzung der Sozialverwaltung bis zu 50 Behandlungsplätze umfassen. Die Behandlung gilt als nachrangige Maßnahme mit spezifischen Zugangsvoraussetzungen.
Für die Umsetzung des Vorhabens ist ein baulicher Umbau der Räumlichkeiten erforderlich, der nach dem aktuellen Planungsstand etwa 800.000 Euro kosten wird. Die Stadt Essen beabsichtigt, diese Kosten als investiven Zuschuss zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung bereitet die Finanzierung der Maßnahme entsprechend vor. Der sichere Umgang mit dem Wirkstoff soll durch ein mit dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmtes Sicherungskonzept gewährleistet werden, dessen Einhaltung durch die zuständige Kreispolizeibehörde überprüft wird.
Zudem wird der Vertretung des Rates in der Gesellschafterversammlung der Suchthilfe direkt Essen gGmbH die Ermächtigung erteilt, alle für den Betrieb der Ambulanz notwendigen Beschlüsse zu fassen. Ein Betrieb der Einrichtung soll ohne Erhöhung der bereits im Haushalt veranschlagten laufenden Zuschüsse möglich sein. Die Umsetzung der Umbauarbeiten ist nach Erteilung der Genehmigung durch die Bezirksregierung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 14.03.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Verkehrsführung während der Baumaßnahme Berthold-Beitz-Boulevard Bauabschnitt 2.2Zur Vorlage · 0210/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat der geänderten Verkehrsführung im Rahmen der Baumaßnahme am Berthold-Beitz-Boulevard, Bauabschnitt 2.2, zugestimmt. Die Arbeiten, die im Bereich zwischen der Bottroper Straße und der Feilenstraße stattfinden, werden voraussichtlich eine Dauer von etwa vier Monaten in Anspruch nehmen. Die neue Regelung ist für den Zeitraum ab März 2023 vorgesehen.
Im Zuge der anstehenden Bauarbeiten wird der Durchgangsverkehr zwischen der Kreuzung Feilenstraße und der Einmündung Bamler Straße weiterhin auf jeweils einer Fahrspur je Fahrtrichtung geführt. Im Abschnitt zwischen der Einmündung Bamler Straße und der Kreuzung Bottroper Straße wird die Kapazität vorübergehend auf eine einzige Fahrspur reduziert. Der Verkehr aus Richtung der B 224 (Gladbecker Straße) wird dabei mittels einer Einbahnregelung zur Kreuzung Bottroper Straße geleitet. Eine Umfahrung dieses Bereichs ist von der Bottroper Straße kommend über die Straße „Am Lichtbogen/Bamler Straße“ möglich und wird entsprechend ausgeschildert.
Für den Radverkehr wird eine Umleitungsstrecke über die Straße „Am Lichtbogen/Bamler Straße“ ausgewiesen, während der Fußgängerverkehr über bestehende sowie neu angelegte Gehwege geleitet wird. Die Verkehrsführung wurde in einer gemeinsamen Erörterung zwischen Vertretern des Amtes für Straßen und Verkehr, der Ruhrbahn, der Feuerwehr, der Polizei sowie dem Auftragnehmer festgelegt.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Erneuerungsprogramm für Nebenstraßen 2023ffZur Vorlage · 0253/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr hat für die Bezirksvertretung I ein Erneuerungsprogramm für Nebenstraßen vorgelegt, über dessen Umsetzung die Bezirksvertretung entscheiden soll. Grundlage der Planung ist eine digitale Zustandserfassung, die Schäden wie Spurrinnen, Risse und Flickstellen messtechnisch bewertet. Dabei wurden verkehrswichtige Nebenstraßen neu klassifiziert und die Straßenabschnitte basierend auf dem Teilwert der Substanz in homogene Einheiten unterteilt.
Das Programm umfasst zwei unterschiedliche Arten von Maßnahmen. Die erste Gruppe sieht Instandsetzungen durch Dünne Schichten im Kalteinbau (DSK-Belag) vor. Für diese sechs Abschnitte, die unter anderem die Wieksiepen und die Sedanstraße betreffen, werden Baukosten von etwa 30 Euro pro Quadratmeter veranschlagt. Diese Maßnahmen lösen keine Beitragspflicht für Anlieger aus.
Die zweite Gruppe umfasst grundhafte Erneuerungen von zehn Straßenabschnitten, darunter die Schulte-Pelkum-Straße und die Königgrätzstraße. Hier belaufen sich die geschätzten Kosten auf circa 150 Euro pro Quadratmeter. Für diese Maßnahmen besteht eine Beitragspflicht der Anlieger nach dem Kommunalabgabengesetz, wobei durch eine neue Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen eine vollständige Kostenübernahme angestrebt wird, sodass Anlieger lediglich einen sogenannten Null-Euro-Bescheid erhalten.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll sukzessive und in Abstimmung mit den Versorgungsträgern erfolgen. Das Amt für Straßen und Verkehr plant, im gesamten Stadtgebiet jährlich etwa 20 bis 30 Maßnahmen durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.aBe-MoVe-Projekt, hier: Weiterentwicklung der Fahrradplattformen "Fahrradflunder (Fietsvlonder)" zu Mobilpunkten - temporäre Erprobung von Standorten für FahrradstellplätzeZur Vorlage · 0302/2023/6 · Vorlage
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Im Rahmen des interdisziplinären Forschungsprojekts Be-MoVe, das von der Stadt Essen, der Universität Duisburg-Essen und der Universitätsmedizin Essen durchgeführt wird, sollen die bisherigen Fahrradplattformen der Firma Fietsvlonder zu sogenannten Mobilpunkten weiterentwickelt werden. Das Projekt wird durch das Bundesforschungsministerium gefördert und dient der Erprobung neuer Strategien zur Förderung der Fuß- und Radmobilität in den Stadtteilen Holsterhausen und der Innenstadt.
Die bisherigen Plattformen, die als temporäre Fahrradstellplätze auf ehemaligen Kfz-Parkflächen dienten, werden nun um weitere Mobilitätsangebote ergänzt. In Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn sowie den Partnern Nextbike, Stadtmobil und Tier-Scooter sollen an den Standorten künftig auch Leihräder, eScooter und Carsharing-Angebote zur Verfügung stehen. Ziel ist es, die Angebotsdichte an Sharing-Diensten in Wohnquartieren zu erhöhen.
Die Verlängerung der Standorte als Mobilpunkte ist für jeweils fünf Monate vorgesehen. Die Ergebnisse der Erprobung werden durch das Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung der Universität Duisburg-Essen wissenschaftlich evaluiert, unter anderem durch die Erfassung der Auslastung sowie durch Online-Befragungen. Sollten die Standorte eine hohe Akzeptanz zeigen, ist eine dauerhafte Umsetzung durch fest eingebaute Fahrradbügel geplant; andernfalls werden die Plattformen entfernt oder an andere Orte verlegt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretungen I und III haben den Bericht zur Kenntnis genommen und der Verlängerung der Standorte zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.bZeichen für eine bunte und tolerante Stadtgesellschaft setzen, RegenbogenmarkierungZur Vorlage · 0274/2023/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage 0274/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Aufbringung von Regenbogenmarkierungen an verschiedenen öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich von Essen. Hintergrund der Maßnahme ist ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 22. Juni 2022, nach dem die Verwaltung Möglichkeiten für eine sichtbare öffentliche Bekundung einer vielfältigen Stadtgesellschaft prüfen sollte.
Das Amt für Straßen und Verkehr schlägt vor, eine dauerhafte Markierung in den Farben des Regenbogens auf der Kettwiiger Straße im Bereich der Kreuzung zur Straße I. Dellbrügge zu platzieren. Die geplante Fläche für diese Markierung beträgt 8,00 Meter mal 6,00 Meter, wobei die einzelnen farbigen Streifen jeweils eine Breite von einem Meter aufweisen sollen. Zudem werden zwei weitere Markierungen mit einer Größe von jeweils etwa 4,00 Meter mal 6,00 Meter an der Limbecker Straße sowie an der Straße Kornmarkt im Bereich der Kreuzung zur Straße Schwarze Horn vorgeschlagen.
Die geschätzten Kosten für die Durchführung der Markierungsarbeiten belaufen sich auf insgesamt circa 9.900,00 Euro. Die Umsetzung der Arbeiten ist aufgrund der Wetterbedingungen frühestens ab Anfang April möglich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken gegen die Umsetzung erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität dem Rat der Stadt Essen die Durchführung der Markierungen an den vorgeschlagenen Standorten empfiehlt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben - 17.Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 46 E: Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld)Zur Vorlage · 0109/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen hat beschlossen, das Änderungsverfahren 46 E zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) im Bereich Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld) neu abzugrenzen und die öffentliche Auslegung einzuleiten. Durch die Neuausrichtung wird der Änderungsbereich im Nordosten um die Fläche zwischen Hilgerstraße, Bersonstraße und Segerothpark erweitert, wodurch sich das Areal nun auf etwa 11,5 Hektar im Stadtteil Nordviertel vergrößert.
Die Planung dient als Grundlage für den parallel laufenden Bebauungsplan und zielt darauf ab, die Flächen für gewerbliche und forschungsorientierte Zwecke zu entwickeln. Das Gebiet soll als Sonderstandort für Unternehmen in Zukunftsmärkten sowie für Einrichtungen der Forschung und Lehre genutzt werden, um den Bedarf an gewerblichen Bauflächen zu decken und die Entwicklung der Universität zu unterstützen. Die bisherige Ausweisung als Wohnbaufläche bzw. allgemeiner Siedlungsbereich wird in eine Sonderbaufläche mit den Zweckbestimmungen für Freizeit, Erholung, Sport, Hochschule, Bildung, Forschung sowie spezifische gewerbliche Nutzung überführt. Bestehende Schienenwege für den regionalen und überregionalen Verkehr bleiben im Plan erhalten.
Im Rahmen der vorangegangenen frühzeitigen Beteiligung wurden keine wesentlichen Bedenken gegen die Planung geäußert. Die vorliegende Vorlage berücksichtigt die Anregungen beteiligter Träger öffentlicher Belange sowie die Anpassungen aus dem konkretisierten Bebauungsplanentwurf. Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der öffentlichen Stellen und Behörden erfolgt für die Dauer von einem Monat.
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- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 18.Öffnungszeiten EKZ Limbecker Platz, städtebaulicher VertragZur Vorlage · 2190/2022/7 · Vorlage
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll beschließen, die vertraglich vereinbarten Öffnungszeiten für die Durchwegung im Einkaufszentrum Limbecker Platz dauerhaft beizubehalten. Demnach soll der Durchgang außerhalb der Geschäftszeiten täglich von 06:00 Uhr bis 00:15 Uhr geöffnet bleiben. Die Bezirksvertretung I erhebt zu diesem Vorschlag keine Bedenken.
Die Grundlage für die Regelung bildet der Städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 01/05. Während der Corona-Pandemie wurden die Öffnungszeiten aufgrund von Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel und der Gastronomie zeitweise verkürzt. In diesen Zeiträumen blieb das Einkaufszentrum zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Da die pandemiebedingten Einschränkungen nicht mehr bestehen, ist die Grundlage für die verkürzten Zeiten entfallen.
Eine Auswertung der Daten des Center-Managements zeigt, dass die Durchwegung als Verbindung zwischen Innenstadt und Weststadt insbesondere an Wochenenden genutzt wird, wobei die Frequenz in den Abendstunden abnimmt. Es wurde zudem dokumentiert, dass es in den Abendstunden und an Wochenenden vermehrt zu Vorkommnissen kommt, bei denen sich Personen unbefugt im Zentrum aufhalten oder gegen Verhaltensregeln verstoßen. Sowohl das Center-Management als auch die Essen Marketing GmbH befürworten weiterhin eine Verkürzung der Öffnungszeiten.
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- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 19.Bebauungsplan "Umbau Friedrichstraße" Information über die Planung sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1983/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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Die Verwaltung hat eine Vorlage zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan „Umbau Friedrichstraße“ vorgelegt. Das Vorhaben umfasst den Bereich im Stadtteil Südviertel, der etwa 4,25 Hektar groß ist und die Friedrichstraße zwischen der Hans-Böckler-Straße und der Kreuzung zur Bismarckstraße sowie Alfredstraße einschließt. Der räumliche Geltungsbereich wurde im Zuge der Aktualisierung der Unterlagen um circa 1.000 m² erweitert, um die Flächen für die südlichen Widerlager der geplanten neuen Schwanenkampbrücke zu integrieren.
Anlass der Planung ist die Fortführung der Achse des Berthold-Beitz-Boulevards durch den Ausbau der Friedrichstraße bis zur Kaupenstraße. Da die prognostizierte Verkehrsmenge eine Lärmbelastung zur Folge haben kann, die nach Gutachten abwägungsbeachtliche Werte erreicht, ist das Vorhaben nach dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) verfahrenspflichtig. Zudem erfordert die bauliche Änderung durch zusätzliche Fahrspuren ein Planrechtsverfahren.
Die vorliegende Ergänzungsvorlage dient dazu, die Planungsgrundlagen auf den aktuellen Stand zu bringen. Hierzu wurden der Lageplan zur Verkehrsplanung sowie die Planbegründung aktualisiert. In der Begründung wurden zudem die Angaben zur Zeitplanung entfernt, da der bisherige Zeitplan für den Neubau der Schwanenkampbrücke nicht mehr aktuell ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
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- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben - 19.1Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Block Engelbertstraße/Beuststraße"Zur Vorlage · 0083/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Block Engelbertstraße/Beuststraße“ beschließen. Das betreffende Gebiet wurde bereits am 27. November 1985 durch einen Ratsbeschluss als Bereich für vorbereitende Untersuchungen gemäß dem Städtebauförderungsgesetz festgelegt. Diese Festlegung diente unter anderem als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln beim Land.
Das Areal umfasst historisch geprägte Betriebshallen, Gewerbeanlagen sowie Verwaltungsgebäude und einen südwestlichen Abschnitt mit Wohngebäuden. Ursprünglich war das Gebiet Teil einer städtebaulichen Umorganisation für das Alfrediviertel, die eine Grünverbindung mit Fuß- und Radwegen zwischen dem Elisenplatz und dem Rathaus vorsah. Durch die Insolvenz eines ansässigen Unternehmens ergaben sich Möglichkeiten, die Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe zu verändern und Flächen für Grün- und Wohnbauflächen zu nutzen. Im Rahmen dieser Entwicklungen wurde unter anderem die Kita Elisenstraße eröffnet.
Mit der Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes entfallen die Beteiligungs- und Mitwirkungspflichten der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten nach den entsprechenden Paragrafen des Baugesetzbuchs. Zudem findet die Regelung zur Durchführung von Vorhaben und zur Beseitigung baulicher Anlagen nach dem Baugesetzbuch ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr auf das Gebiet. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 19.2Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Alfredistraße/Steeler StraßeZur Vorlage · 0084/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Alfredistraße/Steeler Straße“ beschließen. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss des Rates vom 28. Januar 1987, mit dem der Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 4 Abs. 3 des Städtebauförderungsgesetzes für den betreffenden Bereich festgelegt wurde. Dieser Beschluss diente als Basis für die Beantragung von Fördermitteln beim Land.
Das betroffene Gebiet umfasst einen Teil des Ostviertels, das durch eine Mischung aus Wohnnutzung sowie Gewerbe- und Tertiärstrukturen geprägt ist. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung wurde bereits 1984 der Bebauungsplan Nr. 8/83 rechtsverbindlich aufgestellt. Eine wesentliche Maßnahme der Stadterneuerung in diesem Bereich war der Ausbau der Alten Synagoge zur Mahn- und Gedenkstätte, für die das Land Fördermittel in Höhe von 4,016 Millionen Euro bereitstellte.
Mit der Aufhebung des Untersuchungsgebietes entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs bezüglich der Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen sowie der Auskunftspflicht. Zudem findet ab diesem Zeitpunkt die entsprechende Anwendung des § 15 Baugesetzbuch auf die Durchführung von Vorhaben oder die Beseitigung baulicher Anlagen nicht mehr statt. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden. Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk I hat gegenüber diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 20.Bürgereingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Anwohnerparken/Parkmarkierungen - Düppelstraße, Alsenplatz und KöniggrätzstraßeZur Vorlage · 0172/2023/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat im Rahmen einer Sitzung am 28. Februar 2023 eine Bürgereingabe zur Parksituation in den Straßen Düppelstraße, Alsenplatz und Königgrätzstraße zur Kenntnis genommen. Die Eingabe, die bereits im August 2022 über den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden eingereicht wurde, thematisiert die Parkmöglichkeiten und Parkmarkierungen in den genannten Bereichen.
In der vorliegenden Vorlage wird zudem die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr angeführt. Demnach hat der Rat der Stadt Essen im Zuge der Haushaltskonsolidierung beschlossen, sämtliche Planungen für neue Bewohnerparkbereiche einzustellen. Darüber hinaus wird seitens der zuständigen Fachabteilung von der Einführung von Parkmarkierungen zur Ordnung des ruhenden Verkehrs abgeraten. Die Bezirksvertretung I nahm die Inhalte der Eingabe sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr offiziell zur Kenntnis.
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- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — zurückgewiesen
Ergebnis: zurückgewiesen - 20.aSWE-Bauvorhaben WeißenburgstraßeZur Vorlage · 0393/2023/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat der geänderten Verkehrsführung während einer geplanten Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG in der Weißenburgstraße zugestimmt. Die Entscheidung wurde im Rahmen der Sitzung am 28. Februar 2023 getroffen. Die Zustimmung erfolgt unter der Bedingung, dass die Baustelle erst dann eingerichtet wird, wenn das benötigte Material sowie das Personal zur Verfügung stehen und ein zeitnaher Beginn der Arbeiten gewährleistet ist.
Gegenstand der Vorlage ist ein geplantes Kanalbauvorhaben der Stadtwerke Essen AG. Der Baubeginn ist für Mai 2023 vorgesehen, wobei die voraussichtliche Dauer der Maßnahmen mit fünf Monaten angesetzt ist. Die Umsetzung der Arbeiten erfolgt nach der anstehenden Ausschreibung und Vergabe. Die Stadtwerke Essen AG strebt dabei eine Planung an, die eine rechtzeitige Bereitstellung von Ressourcen sicherstellt. Die entsprechenden Planungsunterlagen liegen der Vorlage bei. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Verkehrliche Problempunkte
- 21.1Parkverhalten in der Wörthstraße
- 21.2Baustelle Hachestr. 74
- 21.3Defekte Beleuchtung im Umfeld der Hauptfiliale der Sparkasse Essen in der Innenstadt
- 21.4Gefährdung des Fußverkehrs im Kreuzungsbereich Herwarthstraße / Steeler Straße
- 22.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0171/2023/BV I · Bezirksvertretung I
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Die Bezirksvertretung I hat in ihrer Sitzung am 28. Februar 2023 verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Im Bereich der Immobilienwirtschaft wurde über den Zugang zum Rathaus informiert. Zudem liegen Informationen zur Schädlingsbekämpfung vor. Der Fachbereich Grün und Gruga teilte mit, dass im Jahr 2022 Maßnahmen zur Bekämpfung der Rattenpopulation im Stadtgarten Mitte sowie am Isenbergplatz durch ein beauftragtes Unternehmen durchgeführt wurden. Für das Jahr 2023 läuft derzeit die Ausschreibung für die weiteren Arbeiten. Weitere Maßnahmen zur Dezimierung der Rattenpopulation werden bei Bedarf eingeleitet.
Ein weiterer Punkt der Mitteilungen betraf den Spielplatz Frillendorfer Höhe in der Palmstraße. Die Verwaltung nahm die Hinweise auf Verunreinigungen sowie die durch die Polizei erfolgte Inaugenscheinnahme zur Kenntnis. Der Fachbereich Grün und Gruga führt im Rahmen von wöchentlichen Sichtkontrollen eine stetige Überprüfung von Sachbeschädigungen durch. Bei Inhalten, die den Tatbestand der politisch motivierten Kriminalität oder verfassungsfeindliche Inhalte erfüllen, wird die zuständige Stelle unmittelbar tätig.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung)
- 22.1Zugang zum Rathaus
- 22.2Aktion "Hässliche Ecken" Hier: Rattenplage Gewässer Stadtgarten und am Isenbergplatz
- 22.3Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern Hier: Spielplatz Frillendorfer Höhe, Palmstraße
- 22.4Antrag 1997/2022/GRÜNE Unübersichtliche Situation durch Werbetafel an der Kreuzung Huttropstraße / Steeler Straße
- 22.5Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern Versiegelte Fläche im Bereich der Grundschule Nordviertel, Altenessener Straße/Ecke Beisingstraße
- 22.6Mitteilungen der Verwaltung Zustand Fuß-/Radüberweg an der Haltestelle Am Freistein
- 23.Sonstige Mitteilungen
- 23.1Bau der Hochtief-Zentrale
- 24.Aktion "Hässliche Ecken"
- 25.Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern
- 25.1Ortsbegehung Wasserturm Steele
- 25.2Einsatz von Laubsaugern
- 25.3Hochzeitssaal 1001 Nacht
- 26.Liste der offenen Aufträge
- 27.Veranstaltungen in der Innenstadt
- 28.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 29.Grundstücksangelegenheiten
- 29.1GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 29.2GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 30.Mitteilungen der Verwaltung
- 30.1Ausübung eines Vorkaufsrechtes
- 31.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil