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Vorlage

Verkehrsführung während der Baumaßnahme Berthold-Beitz-Boulevard Bauabschnitt 2.2

0210/2023/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat der geänderten Verkehrsführung im Rahmen der Baumaßnahme am Berthold-Beitz-Boulevard, Bauabschnitt 2.2, zugestimmt. Die Arbeiten, die im Bereich zwischen der Bottroper Straße und der Feilenstraße stattfinden, werden voraussichtlich eine Dauer von etwa vier Monaten in Anspruch nehmen. Die neue Regelung ist für den Zeitraum ab März 2023 vorgesehen.

Im Zuge der anstehenden Bauarbeiten wird der Durchgangsverkehr zwischen der Kreuzung Feilenstraße und der Einmündung Bamler Straße weiterhin auf jeweils einer Fahrspur je Fahrtrichtung geführt. Im Abschnitt zwischen der Einmündung Bamler Straße und der Kreuzung Bottroper Straße wird die Kapazität vorübergehend auf eine einzige Fahrspur reduziert. Der Verkehr aus Richtung der B 224 (Gladbecker Straße) wird dabei mittels einer Einbahnregelung zur Kreuzung Bottroper Straße geleitet. Eine Umfahrung dieses Bereichs ist von der Bottroper Straße kommend über die Straße „Am Lichtbogen/Bamler Straße“ möglich und wird entsprechend ausgeschildert.

Für den Radverkehr wird eine Umleitungsstrecke über die Straße „Am Lichtbogen/Bamler Straße“ ausgewiesen, während der Fußgängerverkehr über bestehende sowie neu angelegte Gehwege geleitet wird. Die Verkehrsführung wurde in einer gemeinsamen Erörterung zwischen Vertretern des Amtes für Straßen und Verkehr, der Ruhrbahn, der Feuerwehr, der Polizei sowie dem Auftragnehmer festgelegt.

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