Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Vogelheim" vom 23.08.1989
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Vogelheim“ beschließen, welches am 23. August 1989 festgelegt wurde. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Aufhebung durch eine ortsübliche Bekanntmachung erfolgt.
Das Untersuchungsgebiet umfasste eine Fläche von 84 Hektar und diente als Grundlage für die Akquise von Fördermitteln des Landes. Ziel der Maßnahmen im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes war die Verbesserung der Wohnfunktion sowie der Stabilisierung der Bevölkerungsstruktur durch Modernisierung der Bausubstanz, Neubaumaßnahmen, die Umgestaltung von Freiflächen sowie die Erneuerung öffentlicher Grünflächen und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
Ein Großteil der geplanten Maßnahmen wurde bereits in den 1990er Jahren umgesetzt. Dazu gehörten unter anderem die Innenhofbegrünung in der Welkerhude und der Vogelheimer Straße sowie Maßnahmen im Bereich der Wildstraße und der Kleinstraße. Auch die Erneuerung von Spielplatzbereichen sowie Straßen- und Kanalbaumaßnahmen wurden abgeschlossen. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme beliefen sich auf rund 4,65 Millionen Euro zuzüglich der Kosten für den Ausbau von Radwegen.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuches bezüglich der Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern. Zudem findet § 15 des Baugesetzbuches auf Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB nicht mehr entsprechende Anwendung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.05.2023einstimmig beschlossen
- 20.04.2023einstimmig empfohlen
- 28.03.2023einstimmig keine Bedenken erhoben
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