Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 19 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 28.02.2023
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Vorstellung der neuen Leiterin der Polizeiinspektion 3 Nord
- 4.Kanalbaumaßnahme der Stadtwerke Essen AG in der EllernstraßeZur Vorlage · 0424/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 28. März 2023 über eine geplante Kanalbaumaßnahme der Stadtwerke Essen AG in der Ellernstraße beraten. Gegenstand der Vorlage 0424/2023/BV V ist die Durchführung von Erneuerungsarbeiten an den Abwasserkanälen in dem genannten Straßenabschnitt.
Im Rahmen des Beschlussvorschlags nahm die Bezirksvertretung förmlich Kenntnis von den anstehenden Arbeiten der Stadtwerke Essen AG. Zudem stimmte das Gremium den verkehrslenkenden Maßnahmen sowie der vorübergehenden Änderung der Verkehrsführung zu, die im Zuge der Durchführung dieser Baumaßnahme erforderlich werden. Eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung sowie Informationen zu den Kosten der Maßnahme wurden in der Vorlage auf die entsprechenden Anlagen verwiesen. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Anmerkung
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit Anmerkung - 5.Kanalbaumaßnahme der Stadtwerke Essen AG in der StankeitstraßeZur Vorlage · 0465/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 28. März 2023 über eine geplante Kanalbaumaßnahme der Stadtwerke Essen AG in der Stankeitstraße beraten. Gegenstand der Vorlage 0465/2023/BV V ist die Durchführung von Erneuerungsarbeiten an den Abwasserkanälen in dem genannten Straßenabschnitt.
Im Rahmen des Beschlussvorschlags nahm die Bezirksvertretung förmlich Kenntnis von den anstehenden Arbeiten der Stadtwerke Essen AG. Zudem stimmte das Gremium den mit der Baumaßnahme verbundenen verkehrslenkenden Maßnahmen sowie der vorübergehenden Änderung der Verkehrsführung zu. Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz der Maßnahme, die als positiv eingestuft wurde. Weitere Details zum technischen Ablauf oder zu den spezifischen Kosten der Erneuerungsarbeiten wurden in der Vorlage nicht aufgeführt, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wurde.
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- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Weitere Verwendung Bezirklicher Haushaltsmittel 2023Zur Vorlage · 0433/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V befasst sich im Rahmen der Sitzung am 28. März 2023 mit der weiteren Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2023. Die Vorlage mit der Nummer 0433/2023/BV V dient der Entscheidung über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Produkt 1.01.01.04.05.
In den vorangegangenen Sitzungen der Bezirksvertretung am 31. Januar und 28. Februar 2023 wurden bereits Beschlüsse über die Gewährung von Zuwendungen mit einem Gesamtvolumen von 270.282,00 Euro gefasst. Die vorliegende Vorlage regelt nun die Verwendung der verbleibenden Mittel. Es ist vorgesehen, über die Gewährung weiterer Zuwendungen in Höhe von 129.718,00 Euro zu befinden. Die entsprechenden Anträge sowie die bereits beschlossenen Mittel sind in der Anlage zur Vorlage aufgeführt. Eine Vorprüfung der Vorlage ist erforderlich.
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- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — siehe Einzelbeschlüsse
Ergebnis: siehe Einzelbeschlüsse - 7.Erweiterung der Metropolradruhr-Station UDE/SportcampusZur Vorlage · 0382/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr (0382/2023/6) befasst sich mit der Erweiterung der Metropolradruhr-Station UDE/Sportcampus im Essener Stadtbezirk V. Die Station verzeichnet im Jahr 2022 mit 3.140 Ausleihen und 4.640 Rückgaben eine hohe Auslastung und gehört zu den zehn am stärksten genutzten Standorten des Systems in Essen.
Aufgrund der hohen Rückgabequoten kommt es an der aktuellen Station, die sich am Rand einer Feuerwehrzufahrt befindet, zeitweise zu Überlastungen, welche die Zufahrt blockieren können. Da im unmittelbaren Bereich der Einfahrt sowie auf angrenzenden Gehwegflächen keine weiteren Flächen zur Verfügung stehen und Flächen abseits der Straße nicht im Eigentum der Stadt Essen liegen, ist eine Erweiterung geplant. Hierfür soll ein Teil des Parkstreifens entlang der Gladbecker Straße aufgepflastert werden, um die Fahrradständer höhengleich zum Gehweg zu platzieren. Durch diese Maßnahme entfallen zwei Parkplätze am Straßenrand. Eine Aufstellung auf Fahrbahnniveau wurde aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen.
Die Verkehrsbehörde der Stadt Essen hat den Standort geprüft und keine Bedenken gegen die Erweiterung erhoben. Für die Stadt Essen entstehen durch den Betrieb des Systems keine Betriebskosten, da der Betreiber die Station eigenwirtschaftlich führt. Die Bezirksvertretung V wird angehört und der Beschlussvorschlag sieht vor, gegen die Erweiterung des Standorts keine Bedenken zu erheben.
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- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen AfD-Fraktion
Ergebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen AfD-Fraktion - 8.Aufhebung bestehender Untersuchungsgebiete im Bezirk V
- 8.1Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes im Bereich der ehemaligen "Fabrik Ludewig" in Altenessen vom 28.08.1985Zur Vorlage · 0081/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes im Bereich der ehemaligen „Fabrik Ludewig“ in Altenessen beschließen. Das betreffende Gebiet wurde bereits am 28. August 1985 durch einen Ratsbeschluss als Untersuchungsgebiet gemäß § 4 Abs. 3 Städtebauförderungsgesetz ausgewiesen, um vorbereitende Untersuchungen einzuleiten und die Akquise von Fördermitteln des Landes zu ermöglichen.
Die Grundlage für die damalige Ausweisung war ein städtebaulicher Missstand auf dem Gelände an der Stauderstraße. Die Nutzung der ehemaligen Industrie- und Gewerbeanlage entsprach teilweise nicht den Gewerbeaufsichtsregelungen, wobei vor allem die Lärmemissionen, Verunreinigungen und Erschütterungen durch autoverwertende Betriebe Auswirkungen auf die umliegenden Wohn- und Arbeitsstätten hatten. Inzwischen wurden die Haupthallen abgebrochen, Teile des Geländes wurden zur Modellierung genutzt und eine etwa 6.000 Quadratmeter große Grünanlage geschaffen. Auf dem restlichen Areal befindet sich nun ein Wohnhaus.
Mit der Aufhebung des Beschlusses entfallen die Beteiligungs- und Mitwirkungsprozesse der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten nach den §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch. Zudem findet die Regelung des § 15 Baugesetzbuch zur Durchführung von Vorhaben oder zur Beseitigung baulicher Anlagen auf diesem Gebiet keine Anwendung mehr. Die Bezirksvertretung V hat keine Bedenken gegen die Aufhebung angemeldet, und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat eine entsprechende Empfehlung abgegeben.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 8.2Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Altenessen-Süd" vom 25.01.1989 mit Erweiterung vom 26.09.1990Zur Vorlage · 0089/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Altenessen-Süd“ beschließen. Das Gebiet wurde ursprünglich am 25. Januar 1989 festgelegt und am 26. September 1990 erweitert. Die Fläche umfasst etwa 69 Hektar im Umfeld des Bahnhofs Altenessen und diente als Grundlage für städtebauliche Untersuchungen sowie die Akquise von Fördermitteln des Landes.
Ziel der Maßnahmen war die Umgestaltung des Bahnhofsbereichs zu einem modernen Verkehrsverknüpfungspunkt sowie die Entwicklung von Wohnraum, die Reaktivierung von Brachflächen und die Verkehrsberuhigung. Im Rahmen dieses Untersuchungsgebietes wurden Projekte wie die Umnutzung der ehemaligen Bergwerksverwaltung der Zeche Helene, die Gestaltung des Helenenparks und die Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans realisiert. Zudem wurden zwischen 1991 und 2004 Zuwendungen in Höhe von rund 6,14 Millionen Euro für zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von etwa 9,85 Millionen Euro bewilligt. Durch die Umsetzung von Zielen zur Verkehrs- und Standortentwicklung, etwa durch den Ausbau des Haltepunktes Altenessen und die Errichtung des Kompetenzzentrums „ComIn“, wurden bereits wesentliche städtebauliche Ziele erreicht.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Beteiligungspflichten der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten gemäß den Paragrafen 137, 138 und 139 des Baugesetzbuches. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkung
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkung - 8.3Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes für angrenzende Bereiche zum Untersuchungsgebiet "Altenessen-Nord" vom 28.08.1985 und Erweiterung vom 27.01.1993Zur Vorlage · 0090/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung der Erweiterungen des Untersuchungsgebietes „Altenessen-Nord“ beschließen. Konkret geht es um die Aufhebung der Beschlüsse vom 28. August 1985 sowie vom 27. Januar 1993, durch die das Untersuchungsgebiet im Rahmen der Städtebauförderung erweitert worden war.
Die Erweiterungen dienten als Grundlage für die Akquise von Fördermitteln des Landes. Ziel der Untersuchungen war es, die Bausubstanz in bestimmten Bereichen zu prüfen und zu untersuchen, inwieweit Maßnahmen zur Verbesserung der Standorteigenschaften von Betrieben sowie Modernisierungs- und Wohnumfeldverbesserungen den Wohnwert der umliegenden Gebäude steigern könnten. Dies betraf unter anderem Bereiche in der Karlstraße, der Hömannstraße, der Wüllnerskamp, der Stauderstraße sowie die Altenessener Straße und Gebiete im Bereich Vogelheimer Straße und Grünbruch. Im Zuge bereits durchgeführter Sanierungsmaßnahmen, wie etwa Kanalerneuerungen im Wohngebiet „Siedlung Fritz“, wurden Teile des Straßenraumes bereits neu gestaltet.
Mit der Aufhebung der Beschlüsse entfallen die Regelungen des Baugesetzbuchs zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung ausspricht. Die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 8.4Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes zur Wohnumfeldverbesserung "Karnap-West"Zur Vorlage · 0114/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes zur Wohnumfeldverbesserung „Karnap-West“ beschließen. Die Grundlage für das Gebiet wurde durch einen Beschluss des Rates am 27. November 1985 geschaffen, um vorbereitende Untersuchungen gemäß dem Städtebauförderungsgesetz einzuleiten.
Die Maßnahme basierte auf einem Rahmenplan aus dem Jahr 1982 und zielte auf die Aufwertung der städtebaulichen Situation ab. Im Rahmen der Förderung wurden unter anderem die öffentliche Grünflächensituation, Fassadengestaltungen, die Verkehrsberuhigung sowie öffentliche Begegnungsstätten umgesetzt. Die Baumaßnahmen im Bereich Straßenflächen wurden zwischen 1994 und 1996 durchgeführt. Zudem wurden Modernisierungsmaßnahmen in der Mathias-Stinnes-Siedlung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes durchgeführt. Die verschiedenen gebietsbezogenen Programme zur Wohnumfeldverbesserung wurden im Jahr 1997 abgeschlossen.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Regelungen der Paragrafen 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs bezüglich der Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen sowie der Auskunftspflicht. Zudem findet der Paragraf 15 des Baugesetzbuchs auf die Durchführung von Vorhaben oder die Beseitigung baulicher Anlagen in diesem Bereich keine Anwendung mehr. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden. Die Vorlage wurde vom Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung erstellt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 8.5Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Vogelheim" vom 23.08.1989Zur Vorlage · 0119/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Vogelheim“ beschließen, welches am 23. August 1989 festgelegt wurde. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Aufhebung durch eine ortsübliche Bekanntmachung erfolgt.
Das Untersuchungsgebiet umfasste eine Fläche von 84 Hektar und diente als Grundlage für die Akquise von Fördermitteln des Landes. Ziel der Maßnahmen im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes war die Verbesserung der Wohnfunktion sowie der Stabilisierung der Bevölkerungsstruktur durch Modernisierung der Bausubstanz, Neubaumaßnahmen, die Umgestaltung von Freiflächen sowie die Erneuerung öffentlicher Grünflächen und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
Ein Großteil der geplanten Maßnahmen wurde bereits in den 1990er Jahren umgesetzt. Dazu gehörten unter anderem die Innenhofbegrünung in der Welkerhude und der Vogelheimer Straße sowie Maßnahmen im Bereich der Wildstraße und der Kleinstraße. Auch die Erneuerung von Spielplatzbereichen sowie Straßen- und Kanalbaumaßnahmen wurden abgeschlossen. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme beliefen sich auf rund 4,65 Millionen Euro zuzüglich der Kosten für den Ausbau von Radwegen.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuches bezüglich der Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern. Zudem findet § 15 des Baugesetzbuches auf Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB nicht mehr entsprechende Anwendung.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 9.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 0065/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0065/2023/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2023/2024. Geplant ist eine Ausweitung des Angebots um 37 Gruppen, bestehend aus 32 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 471 Gruppen steigen, um einen Mehrbedarf von etwa 960 Plätzen zu decken. Für die Ausstattung der neuen Gruppen ist eine einmalige Mehrausgabe von 462.500 € vorgesehen, während für den Austausch in bestehenden Gruppen rund 260.400 € veranschlagt sind. Der städtische Eigenanteil soll sich dabei von 6.274.000 € auf 7.626.152 € erhöhen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließt und der Erhöhung des Eigenanteils zustimmt. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen hierzu Empfehlungen abgeben. Der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Die finanziellen Aufwände für die OGS und die Betreuung von acht- bis einsjährigen Kindern steigen laut Vorlage von 28.838.272 € auf 34.546.321 €, während die Erträge von 23.200.352 € auf 27.643.069 € ansteigen. Wesentliche Kostenfaktoren sind Zuschüsse an die Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Personalkosten der Verwaltung. Die Finanzierung erfolgt über die HPL-Aufstellung 2024 unter Einhaltung der mittelfristigen Finanzplanung.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkung - 10.Zügigkeiterhöhung und Einrichtung eines Teilstandorts für die städt. Gemeinschaftsgrundschule Maria-Kunigunda-SchuleZur Vorlage · 0118/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Erhöhung der Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Maria-Kunigunda-Schule sowie die Einrichtung eines dauerhaften Teilstandorts. Gemäß der vorliegenden Vorlage soll die Zügigkeit der Schule ab dem 1. August 2023 von drei auf vier Züge erhöht werden. Diese Maßnahme erfolgt aufgrund steigender Schülerzahlen im Stadtteil Karnap und soll die Planungssicherheit sowie die Bereitstellung ausreichender Schulplätze gewährleisten.
Zusätzlich soll die Schule ab dem 1. August 2022 dauerhaft einen Teilstandort in den Räumlichkeiten der ehemaligen Hauptschule Karnap im Sigambrerweg nutzen. Der Hauptstandort der Schule bleibt hiervon unberührt. Die Nutzung der Räumlichkeiten im ehemaligen Schulgebäude soll die räumliche Umsetzung der Vierzügigkeit ermöglichen, da die Schule bereits für die offene Ganztagsbetreuung Teile dieses Gebäudes nutzt. Die Organisation des Unterrichtsbetriebs und der Schülerschaft auf beide Standorte obliegt der Schule.
Für die Umsetzung der Zügigkeitserhöhung ist die Ausstattung eines multifunktionalen Klassenraums vorgesehen. Die damit verbundenen Sachkosten belaufen sich auf brutto rund 11.410 Euro. Die Vorlage empfiehlt dem Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, dem Rat der Stadt Essen diese Änderungen zu beschließen, während die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk V nachträglich in Kenntnis gesetzt wird.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkung - 11.Bericht zur (Post-)Corona-StrategieZur Vorlage · 0215/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur (Post-)Corona-Strategie der Stadt Essen dokumentiert die Auswertung verschiedener Fördermaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien im Zeitraum von März bis Mai 2023. Im Bereich der Frühen Hilfen wurden im Jahr 2022 von einem Fördervolumen von 407.576 Euro rund 248.108 Euro verausgabt, wobei 43 Anträge genehmigt wurden. Während die Förderung der Sprach-Kitas zum 30. Juni 2023 ausläuft, wurde die Schulsäule bis zum Ende der Sommerferien 2023 verlängert.
Die Auswertung der Fördersäulen II und III zeigt für das Jahr 2022 ein realisiertes Volumen von etwa 2,35 Millionen Euro in Säule II und rund 894.000 Euro in Säule III. In Säule II wurden 207 Anträge umgesetzt, wobei Restmittel in Höhe von rund 259.966 Euro an das Land zurückzuführen sind. Auch in Säule III stehen Mittel zur Rückgabe an. Für den Zeitraum 2021/2022 belief sich das Gesamtfördervolumen der Schulsäule auf rund 5,97 Millionen Euro, aufgeteilt auf Schulbudgets, Schulträgerbudgets und Bildungsgutscheine.
Hinsichtlich der psychischen Gesundheit wird darauf hingewiesen, dass psychische Auffälligkeiten bei einem Viertel der Kinder auf einem hohen Niveau verbleiben. Kommunal wurden 120.000 Euro zur Fortführung der Strategie bis Ende 2023 bereitgestellt. Die Vorlage hebt die Notwendigkeit hervor, die Gesundheitsstärkung und Resilienz angesichts gestiegener Bedarfe weiter voranzutreiben und die Sicherstellung der Weiterfinanzierung von Angeboten sowie die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Gesundheitsversorgung im Essener Norden - Teilprojekt KindergesundheitszentrumZur Vorlage · 0353/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0353/2023/5 befasst sich mit dem Sachstand zum Teilprojekt eines Kindergesundheitszentrums im Essener Norden. Ziel des Vorhabens ist die räumliche und konzeptionelle Zusammenführung verschiedener städtischer Angebote in einer Präsenzstruktur. Geplant ist, Dienste des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes, des Allgemeinen Sozialdienstes sowie des Jugendpsychologischen Instituts des Jugendamtes sowie Angebote des Integrationsmanagements und der Frühen Hilfen an einem zentralen Standort zu bündeln.
Als potenzieller Standort für das Zentrum wird das ehemalige Verwaltungsgebäude des Marienhospitals in der Johanniskirchstraße vorgeschlagen. Die Verwaltung sieht in dieser Lage die Möglichkeit, eine komplexe Struktur zu entwickeln, die durch die Nähe zu bestehenden Einrichtungen wie der Interdisziplinären Frühförderstelle, dem Zentrum für Kindesentwicklung des Deutschen Kinderschutzbundes und dem Sozialpädiatrischen Zentrum des Elisabeth-Krankenhauses ergänzt wird. Das Konzept sieht zudem die Anbindung von Hebammenpraxen, pädiatrischer Versorgung sowie gegebenenfalls kinder- und jugendpsychiatrischer Leistungen vor.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Jugendhilfeausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Essen, die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Konzepts zu beauftragen. Die rechtliche und konzeptionelle Eigenverantwortung der einzelnen Träger bleibt dabei bestehen. Ein Finanzierungsplan für den Aufbau und die Implementierung soll nach Abschluss der Gespräche zur räumlichen Verortung und der Unterzeichnung entsprechender Verträge erstellt werden.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkung - 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 13.1Mühlenemscherpark KarnapZur Vorlage · 0434/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V des Stadtbezirks 5 hat in ihrer Sitzung am 28. März 2023 Kenntnis über den aktuellen Stand bezüglich der Maßnahmen im Mühlenemscherpark Karnap genommen. Hintergrund der Vorlage ist die Anfrage der Bezirksvertretung aus einer vorangegangenen Sitzung, in der die Verwaltung gebeten hatte, die Anpassung von Parkabsperrungen sowie den Austausch eines defekten Abfallbehälters gemeinsam mit der Stadt Gelsenkirchen umzusetzen.
Der zuständige Fachbereich Grün und Gruga hat hierzu Stellung bezogen und erklärt, dass nach einer Überprüfung des Sachverhalts in der stadtübergreifenden Grünanlage Alte Emscher kein Handlungsbedarf durch die Essener Verwaltung besteht. Die Pflegezuständigkeiten für diese grenzüberschreitende Anlage werden durch eine schriftliche Pflegevereinbarung zwischen der Stadt Essen und der Stadt Gelsenkirchen geregelt, die auf Juli 1998 datiert.
Laut der Stellungnahme des Fachbereichs liegen die von der Bezirksvertretung angesprochenen Belange in der Zuständigkeit der Stadt Gelsenkirchen und befinden sich auf deren Stadtgebiet. Eine Durchführung der gewünschten Maßnahmen durch den Essener Fachbereich ist daher nicht möglich. Die Mitarbeiter der zuständigen Fachabteilung haben die Gelsendienste der Stadt Gelsenkirchen über den Zustand der Grünanlage informiert und um die Veranlassung sowie Umsetzung der Maßnahmen in deren eigener Zuständigkeit gebeten.
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- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.2Parksituation im Bereich der Hundebrinkstraße 8Zur Vorlage · 0438/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 28. März 2023 die Informationen zur Parksituation im Bereich der Hundebrinkstraße 8 zur Kenntnis genommen. Hintergrund der Vorlage war die Anfrage der Bezirksvertretung in den Sitzungen vom 25. Oktober 2022 und 15. November 2022, die eine Prüfung durch die Verwaltung verlangte. Ziel dieser Prüfung war es, festzustellen, ob die Ausweisung einer LKW-Parkverbotszone im Bereich der Hundebrinkstraße 8 möglich ist, um potenzielle Gefährdungen für Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
Die zuständige Fachabteilung, das Amt für Straßen und Verkehr, hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Nach Einschätzung der Verkehrsbehörde sowie der Polizei ist das Parken von Lastkraftwagen an dieser Stelle nicht verboten. Die Begründung der Fachabteilung liegt in der Beschaffenheit des Straßenabschnitts, der eine ausreichende Breite aufweist. Ein entsprechendes Parkverbot für LKW wird daher von der zuständigen Stelle nicht als rechtfertigbar eingestuft.
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- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.3Abstellen abgemeldeter Lkw im Bereich Hafenstraße / Bottroper StraßeZur Vorlage · 0439/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V am 28. März 2023 wurde über die Situation abgemeldeter Lastkraftwagen im Bereich der Hafenstraße und Bottroper Straße informiert. Der Hintergrund der Vorlage liegt in einer Anfrage aus einer vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung im Oktober 2022, mit der die Verwaltung um Auskunft über Maßnahmen des Ordnungsamtes gegen das Abstellen solcher Fahrzeuge gebeten hatte.
Der zuständige Fachbereich des Ordnungsamtes teilte hierzu mit, dass die Situation der Verkehrsüberwachung bekannt sei. Der betreffende Bereich werde bei der Einsatzplanung angemessen berücksichtigt. Festgestellte Verstöße gegen die geltenden Vorschriften werden im Einzelfall geahndet. Die Bezirksvertretung nahm die Informationen zur Kenntnis.
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- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkung - 13.4Baumaßnahme Vogelheimer Str. 267 (ehem. Haus St. Thomas)Zur Vorlage · 0440/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 28. März 2023 Kenntnis über den aktuellen Stand der Baumaßnahmen im Bereich der Vogelheimer Straße 267 genommen. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage der Bezirksvertretung aus einer vorangegangenen Sitzung im Oktober 2022, in der um Informationen zum Zweck der Arbeiten an der ehemaligen Liegenschaft Haus St. Thomas gebeten wurde.
Nach Auskunft des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung ist für den Bereich der Vogelheimer Straße 267 der Abbruch des ehemaligen Altenheims St. Thomas Morus angezeigt. Die entsprechende Adresse für das Vorhaben lautet Vogelheimer Straße 263. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage liegt für dieses Vorhaben kein Antrag auf Baugenehmigung vor. Die Bezirksvertretung hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen.
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- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.5Gebrauchtwagenhandel im Bereich Krablerstraße / Ecke HafenstraßeZur Vorlage · 0452/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V hat in ihrer Sitzung am 28. März 2023 Kenntnis über den Sachstand zum Gebrauchtwagenhandel im Bereich Krablerstraße bzw. an der Ecke Hafenstraße genommen. Hintergrund der Vorlage war eine Anregung aus einer Sitzung im Oktober 2022, in der die Abstellung von etwa 15 abgemeldeten Lkw und Aufliegern auf dem betreffenden Grundstück thematisiert wurde. Es war die Frage an die Verwaltung gestellt worden, ob diesbezüglich Ermittlungen durchgeführt und Ordnungswidrigkeiten geahndet wurden.
Nach Angaben des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung ist das Grundstück baurechtlich für eine Vertriebsniederlassung mit Büro, Ausstellungsfläche und Gaslagerfläche genehmigt. Ein Antrag des Eigentümers auf Nutzungsänderung zu einem Kfz-Sachverständigenbüro sowie für den Anbau einer Halle, eine Grenzumzäunung und Stellplätze für Fahrzeuge und Anhänger wurde bislang nicht erteilt.
Aufgrund der Situation wurde im November 2022 ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen den Eigentümer eingeleitet. Ziel war die Aufforderung, die abgemeldeten Fahrzeuge vollständig von der Krablerstraße 320 zu entfernen und die Erledigung dem Amt schriftlich anzuzeigen. Eine Ortskontrolle am 3. Januar 2023 ergab, dass das Grundstück geräumt war. Infolgedessen wurde das ordnungsbehördliche Verfahren abgeschlossen, sodass laut Fachbereich aktuell kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
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- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.6Gehwegsperrung am Südufer der KanalseiteZur Vorlage · 0455/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung V am 28. März 2023 wurde über die anhaltende Sperrung des Gehwegs am Südufer der Kanalseite informiert. Der Hintergrund der Vorlage war eine Anfrage aus der Einwohnerfragestunde der Sitzung vom 31. Januar 2023, in der ein Anwohner nach dem Zeitpunkt der Wiederfreigabe des Weges fragte, da die Sperrung eine Barriere für Fußgänger und Radfahrer darstelle.
Die zuständige Fachabteilung Grün und Gruga erläuterte hierzu den Sachstand. Nach Rücksprache mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg ist eine Freigabe des Weges aufgrund von umfangreichen Arbeiten in absehbarer Zeit nicht möglich. Die Bezirksvertretung V nahm die Informationen zur Kenntnis.
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- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkung - 14.Sonstige Mitteilungen
- 15.Verschiedenes
- 15.1Essener Mobilitätsplan / hier: Teilnahme aus der Bezirksvertretung an Politik-Workshops
- 16.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 16.aSituation Garagenhof Pielstickerstraße
- 16.bEhemaliges Prison-Gelände
- 16.cBaumaßnahme Heßlerstraße 210
- 17.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Grundstücksangelegenheiten
- 18.aGrundstücksangelegenheiten
- 19.Mitteilungen der Verwaltung
- 19.1Brachfläche an der Altenessener Straße / Ecke Schmemannstraße (ehemalige ESSO-Tankstelle)Ergebnis: Kenntnis genommen
- 20.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 20.aSachstand einer Baumaßnahme
- 21.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil