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Bezirksvertretung V

Parksituation im Bereich der Hundebrinkstraße 8

0438/2023/BV V Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5

🟢 Beschlossen 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 28. März 2023 die Informationen zur Parksituation im Bereich der Hundebrinkstraße 8 zur Kenntnis genommen. Hintergrund der Vorlage war die Anfrage der Bezirksvertretung in den Sitzungen vom 25. Oktober 2022 und 15. November 2022, die eine Prüfung durch die Verwaltung verlangte. Ziel dieser Prüfung war es, festzustellen, ob die Ausweisung einer LKW-Parkverbotszone im Bereich der Hundebrinkstraße 8 möglich ist, um potenzielle Gefährdungen für Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.

Die zuständige Fachabteilung, das Amt für Straßen und Verkehr, hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Nach Einschätzung der Verkehrsbehörde sowie der Polizei ist das Parken von Lastkraftwagen an dieser Stelle nicht verboten. Die Begründung der Fachabteilung liegt in der Beschaffenheit des Straßenabschnitts, der eine ausreichende Breite aufweist. Ein entsprechendes Parkverbot für LKW wird daher von der zuständigen Stelle nicht als rechtfertigbar eingestuft.

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