Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Gottfried-Wilhelm-Siedlung"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Gottfried-Wilhelm-Siedlung“ beschließen. Die Grundlage für das bestehende Untersuchungsgebiet wurde durch einen Beschluss des Rates am 28. Februar 1990 festgelegt, um vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch einzuleiten. Dieser Beschluss diente unter anderem der Akquise von Fördermitteln des Landes.
Die Siedlung wurde vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege als denkmalwert eingestuft, weshalb bereits 1980 eine Satzung über besondere Anforderungen an die Baugestaltung erlassen wurde, um das Ortsbild zu schützen. Die geplanten Maßnahmen umfassten die Aufwertung der ehemaligen Zechensiedlung durch Verkehrsberuhigung, Modernisierungen der Gebäude, städtebauliche Ergänzungen sowie die Umnutzung der ehemaligen Hauptschule an der Rübezahlstraße zu einer öffentlichen Begegnungsstätte. Zudem waren Erneuerungen von Straßen sowie Begrünungsmaßnahmen vorgesehen. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung wurde zudem die Anlage eines kombinierten Rad- und Gehwegs auf der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Essen-Steele und Mülheim realisiert, wodurch die Stadt Essen in das Programm „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen“ aufgenommen wurde.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Beteiligungs- und Mitwirkungsprozesse der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten gemäß den §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.05.2023einstimmig beschlossen
- 27.04.2023einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.04.2023einstimmig empfohlen
- 30.03.2023abgesetzt/vertagt
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