Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 21 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 23.02.2023
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 4.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 5.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 6.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 7.Bürgereingaben nach § 24 Gemeindeordnung NW (GO)
- 7.1Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW / hier: Abbiegeverbot von der Rellinghauser Str. links in die Töpferstr.Zur Vorlage · 0235/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung II geht es um eine Anregung eines Bürgers bezüglich des bestehenden Abbiegeverbots von der Rellinghauser Straße links in die Töpferstraße. Der Anfragende weist darauf hin, dass das Verbot dazu führt, dass Verkehrsteilnehmer entweder nach der Straßenbahn-Haltestelle wenden, eine Umleitung über die Kreuzung Rellinghauser Straße / Weserstraße / Werrastraße nutzen oder das Verbot missachten. Es wurden die Gründe für die Änderung der Verkehrsführung sowie die Möglichkeit einer Aufhebung des Verbots angefragt.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und führt aus, dass das Abbiegen von der Rellinghauser Straße in die Töpferstraße im Rahmen der Unfallkommission wiederholt als Unfallschwerpunkt identifiziert wurde. Dabei kam es zu Konflikten zwischen abbiegenden Kraftfahrzeugen und Fußgängern, die bei gleichzeitigem Grünsignal erfasst wurden. Eine signaltechnische Lösung zur Vermeidung dieser Unfälle wurde nach Prüfung als derzeit nicht umsetzbar bewertet.
Die Untersuchung ergab, dass das Abbiegeverbot zum Schutz der Fußgänger als vertretbar und die alternative Umleitung für den Individualverkehr als zumutbar eingestuft wurde. Seit der Umsetzung des Verbots ist der Knotenpunkt nicht erneut als Unfallschwerpunkt aufgetreten. Im Zuge einer langfristigen Umgestaltung des Verkehrsknotens wird die Thematik erneut geprüft. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2023/2024Zur Vorlage · 2198/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2023/2024. Grundlage der Planung ist die Entwicklung der Kinderzahlen in Essen, die zum Stichtag 30.09.2022 insgesamt 36.079 Kinder im Alter von null bis sechs Jahren umfassten.
Für das kommende Kitajahr werden 21.525 KiBiz-geförderte Plätze geplant, was einem voraussichtlichen Gesamtzuwachs von 848 Plätzen entspricht. Dabei steigt die Anzahl der Plätze von 20.737 auf 21.525 an, wobei ein Zuwachs von 745 Plätzen im 45-Stunden-Bereich und eine Abnahme von 15 Plätzen im 25-Stunden-Bereich erwartet wird. In der Kindertagespflege sind zudem 2.752 U3- und 439 Ü3-Plätze vorgesehen, was einem Zuwachs von 60 U3-Plätzen entspricht. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird das Notprogramm für Notgruppen im KiTa Zweckverband im Bistum Essen jährlich fortgeschrieben.
Die Planung sieht zudem die Fortführung von Sprachbildungsgruppen im Umfang von 17 Gruppen für bis zu 194 Kinder sowie den Ausbau der kommunalen Spielgruppen vor. Für das Jahr 2023/2024 ist ein Rahmen von bis zu 14 Spielgruppen mit circa 130 Plätzen vorgesehen. Des Weiteren wird der Antrag auf Landeszuschüsse für die Fachberatung von rund 830 Kindertagespflegepersonen gestellt. Der Jugendhilfeausschuss soll die Planungen beschließen, während weitere Gremien, darunter der Integrationsrat und die Bezirksvertretungen I bis IX, die Planung zur Kenntnis nehmen sollen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Mit Anmerkungen Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2023Zur Vorlage · 2163/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Umsetzung der Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf für das Jahr 2023. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2014 wurde die bestehende Präventionsoffensive „U12“ auf die Zielgruppe der Jugendlichen bis zum Schul- oder Berufsabschluss ausgeweitet. Für die Finanzierung stehen seit 2019 jährlich ein Betrag von einer Million Euro zur Verfügung.
Die Verteilung dieser Mittel umfasst auch den Anteil, der nach dem Quotierungsschlüssel des Arbeitskreises Jugend Essen vergeben wird. Von der Gesamtsumme sind bereits 240.000 Euro für die Förderung der Jugendberufsagentur, der Jugendfarm sowie des Projekts „NeZa“ gebunden. Die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen orientiert sich an den Handlungsfeldern Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. In der Persönlichkeitsentwicklung liegen die Schwerpunkte auf Medienkompetenz, Extremismusprävention, gewaltfreier Konfliktlösung und Finanzgrundwissen. Im Bereich der beruflichen Orientierung werden weiterhin die Jugendberufsagentur, Planspiele zum Übergang Schule/Beruf sowie das Projekt „NeZa“ unterstützt. Das Format „mitWirkung!“ dient der Förderung der Partizipation in den Stadtbezirken.
Aufgrund der bestehenden Bedarfe und der Resonanz der Angebote sollen alle laufenden Maßnahmen im Jahr 2023 im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Parallel dazu arbeitet eine Unterarbeitsgruppe an der Überarbeitung des Verfahrens zur Mittelvergabe. Der Jugendhilfeausschuss sowie die weiteren genannten Gremien sollen den Bericht zum Sachstand und die Maßnahmen zur Umsetzung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 0065/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0065/2023/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2023/2024. Geplant ist eine Ausweitung des Angebots um 37 Gruppen, bestehend aus 32 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 471 Gruppen steigen, um einen Mehrbedarf von etwa 960 Plätzen zu decken. Für die Ausstattung der neuen Gruppen ist eine einmalige Mehrausgabe von 462.500 € vorgesehen, während für den Austausch in bestehenden Gruppen rund 260.400 € veranschlagt sind. Der städtische Eigenanteil soll sich dabei von 6.274.000 € auf 7.626.152 € erhöhen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließt und der Erhöhung des Eigenanteils zustimmt. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen hierzu Empfehlungen abgeben. Der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Die finanziellen Aufwände für die OGS und die Betreuung von acht- bis einsjährigen Kindern steigen laut Vorlage von 28.838.272 € auf 34.546.321 €, während die Erträge von 23.200.352 € auf 27.643.069 € ansteigen. Wesentliche Kostenfaktoren sind Zuschüsse an die Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Personalkosten der Verwaltung. Die Finanzierung erfolgt über die HPL-Aufstellung 2024 unter Einhaltung der mittelfristigen Finanzplanung.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Bericht zur (Post-)Corona-StrategieZur Vorlage · 0215/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur (Post-)Corona-Strategie der Stadt Essen dokumentiert die Auswertung verschiedener Fördermaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien im Zeitraum von März bis Mai 2023. Im Bereich der Frühen Hilfen wurden im Jahr 2022 von einem Fördervolumen von 407.576 Euro rund 248.108 Euro verausgabt, wobei 43 Anträge genehmigt wurden. Während die Förderung der Sprach-Kitas zum 30. Juni 2023 ausläuft, wurde die Schulsäule bis zum Ende der Sommerferien 2023 verlängert.
Die Auswertung der Fördersäulen II und III zeigt für das Jahr 2022 ein realisiertes Volumen von etwa 2,35 Millionen Euro in Säule II und rund 894.000 Euro in Säule III. In Säule II wurden 207 Anträge umgesetzt, wobei Restmittel in Höhe von rund 259.966 Euro an das Land zurückzuführen sind. Auch in Säule III stehen Mittel zur Rückgabe an. Für den Zeitraum 2021/2022 belief sich das Gesamtfördervolumen der Schulsäule auf rund 5,97 Millionen Euro, aufgeteilt auf Schulbudgets, Schulträgerbudgets und Bildungsgutscheine.
Hinsichtlich der psychischen Gesundheit wird darauf hingewiesen, dass psychische Auffälligkeiten bei einem Viertel der Kinder auf einem hohen Niveau verbleiben. Kommunal wurden 120.000 Euro zur Fortführung der Strategie bis Ende 2023 bereitgestellt. Die Vorlage hebt die Notwendigkeit hervor, die Gesundheitsstärkung und Resilienz angesichts gestiegener Bedarfe weiter voranzutreiben und die Sicherstellung der Weiterfinanzierung von Angeboten sowie die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Gottfried-Wilhelm-Siedlung"Zur Vorlage · 0133/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Gottfried-Wilhelm-Siedlung“ beschließen. Die Grundlage für das bestehende Untersuchungsgebiet wurde durch einen Beschluss des Rates am 28. Februar 1990 festgelegt, um vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch einzuleiten. Dieser Beschluss diente unter anderem der Akquise von Fördermitteln des Landes.
Die Siedlung wurde vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege als denkmalwert eingestuft, weshalb bereits 1980 eine Satzung über besondere Anforderungen an die Baugestaltung erlassen wurde, um das Ortsbild zu schützen. Die geplanten Maßnahmen umfassten die Aufwertung der ehemaligen Zechensiedlung durch Verkehrsberuhigung, Modernisierungen der Gebäude, städtebauliche Ergänzungen sowie die Umnutzung der ehemaligen Hauptschule an der Rübezahlstraße zu einer öffentlichen Begegnungsstätte. Zudem waren Erneuerungen von Straßen sowie Begrünungsmaßnahmen vorgesehen. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung wurde zudem die Anlage eines kombinierten Rad- und Gehwegs auf der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Essen-Steele und Mülheim realisiert, wodurch die Stadt Essen in das Programm „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen“ aufgenommen wurde.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Beteiligungs- und Mitwirkungsprozesse der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten gemäß den §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Vergabe bezirklicher Mittel
- 13.1Kostenübernahme für einen Herd für die AWO Begegnungsstätte RellinghausenZur Vorlage · 0457/2023/SPD · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD hat im Rahmen des Antrags 0457/2023/SPD die Bezirksvertretung II gebeten, finanzielle Mittel für den Ortsverein der AWO Rellinghausen bereitzustellen. Konkret sollen insgesamt 939,00 Euro zur Anschaffung und zum Anschluss eines neuen Backofens in der Begegnungsstätte Sartoriusstraße zur Verfügung gestellt werden.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit einem Defekt des vorhandenen Backofens in der Küche. Die Räumlichkeiten werden regelmäßig für verschiedene Aktivitäten genutzt, darunter die Gruppe ZWAR sowie Angebote zum Kinderkochen und Backen. Zudem werden die Räume an verschiedene Gruppen aus Rellinghausen und angrenzenden Gebieten vermietet. In der vorangegangenen Legislaturperiode hatte die Bezirksvertretung II bereits Mittel für die Einrichtung der Küche bereitgestellt, wobei die Kosten für die Elektrogeräte und den Backofen zu diesem Zeitpunkt vom Ortsverein selbst getragen wurden. Die Bereitstellung der beantragten Mittel soll die Fortführung der genannten Angebote in den Räumlichkeiten ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.2Anstricharbeiten an der ArdeyschuleZur Vorlage · 0458/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat in ihrer Sitzung am 30. März 2023 beschlossen, Anstricharbeiten im Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) der Ardeyschule zu fördern. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine finanzielle Förderung in Höhe von 9.000 Euro vorgesehen. Die Mittel hierfür werden aus dem Haushalt der Bezirksvertretung II bereitgestellt.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildet eine Mitteilung der Verwaltung vom 8. März 2023. Demnach wurden die notwendigen Arbeiten in Abstimmung zwischen der Immobilienwirtschaft und der Schulleitung der Ardeyschule als erforderlich identifiziert. Die kalkulierten Kosten für die Durchführung der Anstricharbeiten belaufen sich auf etwa 9.000 Euro. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab für das Vorhaben eine positive Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.3Bilderbuchtröge für Stadtteilbibliothek StadtwaldZur Vorlage · 0480/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat beschlossen, die Anschaffung von drei neuen Bilderbuchtrögen für die Stadtteilbibliothek Stadtwald zu fördern. Die Kosten für die neuen Möbel belaufen sich auf insgesamt 2.430 Euro und werden aus den Mitteln der Bezirksvertretung II finanziert.
Die Verwaltung hatte den Antrag mit dem Hinweis gestellt, dass die bisherigen Holzbehälter und deren Metallgerüste stark gealtert sind. Laut Angaben der Verwaltung besteht durch den Zustand der aktuellen Ausstattung ein Sicherheitsrisiko für die Bibliotheksnutzer, da die Holzbehälter teilweise nicht mehr sicher auf den Gerüsten liegen und die Bodenrollen der Konstruktionen nicht mehr fixiert werden können. Zudem wurde berichtet, dass die Stabilität der Möbel durch die Entfernung eines verbindenden Elements nach einem früheren Unfall beeinträchtigt wurde. Da der Förderverein der Bibliothek die Kosten für die Neuanschaffung nicht allein tragen kann, wurde die Übernahme der Finanzierung durch die Bezirksvertretung beantragt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Potential zur Einrichtung eines inklusiven Spielplatzes im Stadtbezirk IIZur Vorlage · 0479/2023/GRÜNE · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung II hat einen Antrag gestellt, die Einrichtung eines inklusiven Spielplatzes im Stadtbezirk II zu prüfen. Die Verwaltung wird mit diesem Antrag gebeten, zu untersuchen, welcher Spielplatz im Stadtbezirk II aufgrund seines Umfeldes und der aktuellen Gestaltung für die Implementierung inklusiver Spielangebote geeignet ist.
Der Antrag bezieht sich auf den Beschluss des Rates der Stadt Essen aus dem Mai 2022, die Barrierefreiheit in den Bereichen Tourismus, Mobilität, Stadtplanung und Sportstätten auszubauen. Ziel der Initiative ist es, die Stadtplanung konsequent auf die Bedürfnisse aller Menschen auszurichten, wobei insbesondere die Spielangebote für Kinder berücksichtigt werden sollen. Inklusive Spielangebote sollen so gestaltet sein, dass sie von Kindern mit und ohne Behinderungen gleichermaßen genutzt werden können.
Als Maßstab für die Barrierearmut wird im Antrag das Zwei-Sinne-Prinzip sowie das Zwei-Wege-Prinzip angeführt. Demnach sollen Wege, Treppen sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche über mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten erkennbar sein, beispielsweise durch den Einsatz von Farbkontrasten. Zudem soll die Erreichbarkeit der Spielgeräte sichergestellt werden, indem mindestens ein Weg barrierefrei gestaltet ist.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei angepasster Beschlussfassung (siehe Niederschrift)
Ergebnis: einstimmig empfohlen bei angepasster Beschlussfassung (siehe Niederschrift) - 15.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0478/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Im Bereich der Verkehrsplanung teilte die Verwaltung mit, dass die Grünzeiten an der Ampelschaltung Norbertstraße/Alfredstraße den Richtlinien entsprechen und aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf einer Bundesstraße nicht dauerhaft verändert werden können. An der Frankenstraße im Stadtwald beträgt die Grünzeit für Fußgänger in der Regel 13 Sekunden, wobei die Furtbreite eine Zeit von 5 Sekunden als ausreichend erachtet wird. Die Polizei prüft zudem regelmäßig Parkverstöße auf dem dortigen Radweg. Bezüglich der Schulwegsicherheit in der Heisinger Straße verwies die Verwaltung auf die Kriterien der Unfallkommission zur Feststellung von Unfallhäufungsstellen und wies darauf hin, dass bereits durch die Verlegung einer Haltestelle Querungshilfen verbessert wurden.
Im Bereich der Infrastruktur wird die Verwaltung vereinzelte Schlaglöcher in der Von-Einem-Straße schließen. An der Elbestraße/Weserstraße sind der Einbau von Sperrpfosten zur Sicherung des Fußgängerbereichs sowie die Errichtung von Fahrrad- und Lastenradparkplätzen geplant. Die defekten Jugendbänke am Bolzplatz in der Sartoriusstraße werden durch neue Bänke aus Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung ersetzt.
Im Bildungsbereich informierte die Verwaltung über die Auswirkungen der G8-auf-G9-Umstellung an Gymnasien in Nordrhein-Westfalen. Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden in Essen unter anderem das Burggymnasium, das Gymnasium am Stoppenberg, das Gymnasium Borbeck, das Mariengymnasium und das Unesco-Gymnasium als Bündelschulen die entsprechende Jahrgangsstufe aufnehmen können.
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- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Verschiedenes
- 16. aErweiterung der Außengastronomie an Hauptverkehrsstraßen im Stadtbezirk IIZur Vorlage · 0544/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II befasst sich mit dem Antrag auf Erweiterung der Außengastronomie an Hauptverkehrsstraßen im Stadtbezirk II. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung – vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses des verwaltungsseitigen Prüfverfahrens – keine Bedenken gegen die Nutzung bereits genehmigter Parkflächen für die Außengastronomie im Zeitraum vom 30. März 2023 bis zum 31. Oktober 2023 erhebt.
Hintergrund der Vorlage ist ein vom Rat beschlossenes Konzept zur bedarfsgemäßen Umnutzung von Parkplätzen für anliegende Gastronomiebetriebe, das auch für künftige Jahre gilt. Während die Nutzung von Parkflächen ursprünglich als Reaktion auf die Coronapandemie zur Sicherung des Geschäftsbetriebs eingeführt wurde, gelten nun verschärfte Kriterien für die Umnutzung von Parkraum. Ziel ist ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen der Gastronomie, dem Einzelhandel und dem Bedarf der Anwohnenden.
Für Flächen, die bereits in der Vergangenheit genehmigt wurden, sollen die Erlaubnisse als Verlängerungsfälle nach Abschluss des Prüfverfahrens ohne weitere Verzögerung erteilt werden können. Für Parkplätze, die erstmals für die Außengastronomie beansprucht werden sollen, wird weiterhin ein formales Verfahren durchgeführt. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass aufgrund einer juristischen Entscheidung des Rechtsamtes das Amt für Verkehrsmanagement (AVM) bei der Außengastronomie auf Parkplätzen an Hauptverkehrsstraßen einzubeziehen ist.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei angepasster Beschlussfassung (siehe Niederschrift)
Ergebnis: einstimmig empfohlen bei angepasster Beschlussfassung (siehe Niederschrift) - 16. bErweiterung der Außengastronomie an Nebenstraßen im Stadtbezirk IIZur Vorlage · 0545/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat in ihrer Sitzung am 30. März 2023 beschlossen, die Inanspruchnahme von Parkflächen an Nebenstraßen im Stadtbezirk II für die Außengastronomie im Zeitraum vom 30. März 2023 bis zum 31. Oktober 2023 zu gestatten. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt eines positiven Ergebnisses des verwaltungsseitigen Prüfverfahrens.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildet ein Konzept des Rates, das am 22. März 2023 verabschiedet wurde. Dieses regelt die bedarfsgemäße Umnutzung von Parkplätzen für die Außengastronomie der anliegenden Betriebe und beinhaltet eine entsprechende Satzungs- sowie Gebührenänderung. Während die Nutzung von Parkflächen ursprünglich als Maßnahme während der Coronapandemie zur Sicherung des Geschäftsbetriebs der Gastronomie eingeführt wurde, gelten nun verschärfte Kriterien für die Umnutzung. Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gastronomie, dem Bedarf der Anwohnenden und dem Einzelhandel herzustellen.
Für bereits in der Vergangenheit genehmigte Standorte, sogenannte Verlängerungsfälle, soll durch die Zustimmung das Antragsverfahren verkürzt werden, sodass Erlaubnisse nach Abschluss der Prüfung direkt erteilt werden können. Für Standorte, die erstmals für die Außengastronomie genutzt werden sollen, wird weiterhin ein formales Verfahren durchgeführt. Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage eine Liste der bisher genehmigten Stellplätze im Bezirk II vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei angepasster Beschlussfassung (siehe Niederschrift)
Ergebnis: einstimmig beschlossen bei angepasster Beschlussfassung (siehe Niederschrift) - 17.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Grundstücksangelegenheiten
- 19.Verschiedenes
- 20.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil