Erweiterung der Außengastronomie an Nebenstraßen im Stadtbezirk II
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat in ihrer Sitzung am 30. März 2023 beschlossen, die Inanspruchnahme von Parkflächen an Nebenstraßen im Stadtbezirk II für die Außengastronomie im Zeitraum vom 30. März 2023 bis zum 31. Oktober 2023 zu gestatten. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt eines positiven Ergebnisses des verwaltungsseitigen Prüfverfahrens.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildet ein Konzept des Rates, das am 22. März 2023 verabschiedet wurde. Dieses regelt die bedarfsgemäße Umnutzung von Parkplätzen für die Außengastronomie der anliegenden Betriebe und beinhaltet eine entsprechende Satzungs- sowie Gebührenänderung. Während die Nutzung von Parkflächen ursprünglich als Maßnahme während der Coronapandemie zur Sicherung des Geschäftsbetriebs der Gastronomie eingeführt wurde, gelten nun verschärfte Kriterien für die Umnutzung. Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gastronomie, dem Bedarf der Anwohnenden und dem Einzelhandel herzustellen.
Für bereits in der Vergangenheit genehmigte Standorte, sogenannte Verlängerungsfälle, soll durch die Zustimmung das Antragsverfahren verkürzt werden, sodass Erlaubnisse nach Abschluss der Prüfung direkt erteilt werden können. Für Standorte, die erstmals für die Außengastronomie genutzt werden sollen, wird weiterhin ein formales Verfahren durchgeführt. Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage eine Liste der bisher genehmigten Stellplätze im Bezirk II vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.03.2023einstimmig beschlossen bei angepasster Beschlussfassung (siehe Niederschrift)
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