Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 22 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 30.03.2023
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 4.Vorstellung der Tierschutzbeauftragten des Rates der Stadt Essen
- 5.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 6.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 7.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 8.Entscheidungen der BV II über die Behandlung von Bürgereingaben gem. § 24 GO NRW
- 8.1Parksituation Julienstraße in Rüttenscheid
- 9.Bürgereingaben nach § 24 GO NRW
- 9.1Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Brückenunterführung AlfredstraßeZur Vorlage · 0058/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II befasst sich mit Anregungen und Fragen zum Thema der Brückenunterführung Alfredstraße. Grundlage der Vorlage ist ein Schreiben des Bürgerforums Rüttenscheid vom 14. Oktober 2022, in dem verschiedene Anliegen und Fragen zu diesem Bereich vorgebracht wurden.
Die Verwaltung hat zu den eingereichten Punkten in einer Stellungnahme aus dem Dezember 2022 detailliert Bericht erstattet. Der Inhalt der Vorlage dient der Kenntnisnahme der Ausführungen durch die Bezirksvertretung. Ein entsprechender Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungstermine im Januar und April 2023 zur Beratung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.1.1Erhalt der Fußgängerunterführung AlfredstraßeZur Vorlage · 0487/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr informiert die Bezirksvertretung II über die geplanten Maßnahmen im Bereich der Alfredstraße. Im Rahmen des Ersatzneubaus einer Straßenbrücke ist vorgesehen, die bestehende Fußgängerunterführung zu verändern. Ein Erhalt der aktuellen Unterquerung ist laut Verwaltung nicht möglich, da die Decken- und Wandstärken des neuen Bauwerks die baulichen Gegebenheiten verändern.
Anstelle der bisherigen Unterführung sollen neue Wegeführungen entstehen, die unter anderem Treppenanlagen und barrierefreie Rampen umfassen. Die Rampen sollen den Grugaweg mit der Rüttenscheider Straße sowie dem Schönleinviertel verbinden. Um die Standards der Barrierefreiheit einzuhalten, müssen die Steigungen der Rampen so geplant werden, dass sie den geltenden Normen entsprechen. Dies bedingt eine Positionierung der östlichen Rampe an der Ecke Rüttenscheider Straße/Gregorstraße.
Die Planung sieht zudem eine richtliniengerechte Beleuchtung der neuen Anlagen vor. Bei der Gestaltung der Rampen wird die Erhaltung der Platanenreihe entlang der Gregorstraße berücksichtigt. Während der Bauphase sind Verkehrsbehinderungen und Umwege nicht auszuschließen. Als ergänzende Maßnahme prüft die Verwaltung die Einrichtung einer signalisierten Querung der Alfredstraße in Höhe der Gregorstraße, um die Verbindung zwischen den Quartiersseiten zu verbessern. Der Beschlussvorschlag sieht lediglich die Kenntnisnahme der Ausführungen durch die Bezirksvertretung vor.
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- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.2Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Aufstellung des Verkehrsschildes Verbot des Wendens an der Ampelkreuzung Frankenstraße/Wuppertaler Str.Zur Vorlage · 0591/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat im Rahmen der Sitzung am 27. April 2023 die Ausführungen der Verwaltung zur Verkehrsregelung an der Ampelkreuzung Frankenstraße/Wuppertaler Straße zur Kenntnis genommen. Hintergrund der Vorlage ist eine Anregung einer Bürgerin, die die Aufhebung des kürzlich installierten Verkehrszeichen 272 (Verbot des Wendens) beantragte.
Nach Angaben der Bürgerin führt das Wendeverbot dazu, dass Fahrzeuge aus Richtung Innenstadt nicht mehr über den Linksabbieger zur Konrad-Adenauer-Brücke zurück auf die Wuppertaler Straße wenden können. Dies bedingt für Anwohner bestimmter Straßenzüge längere Umwege, etwa bis nach Überruhr, um Wendemöglichkeiten zu nutzen.
Die Verwaltung erläuterte dazu, dass bereits verschiedene Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdung von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern durchgeführt wurden. Eine anschließende Langzeitbetrachtung sowie ein Hinweis der Polizei ergaben jedoch, dass aufgrund von Fehlverhalten einzelner Fahrzeugführer weiterhin eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Um mögliche Personenschäden zu vermeiden, wurde die Stadtverwaltung dazu angehalten, das entsprechende Wendeverbot an der Kreuzung anzuordnen.
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- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.3Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Parkerlaubnis in der Gottfried-Wilhelm Kolonie auf PKW begrenzenZur Vorlage · 0592/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 wurde eine Vorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt, die sich mit der Beschränkung von Parkerlaubnissen in der Gottfried-Wilhelm Kolonie befasst. Hintergrund der Vorlage ist ein Anliegen eines Bürgers aus dem Jahr 2022. Darin wurde vorgeschlagen, in den Straßen Sartoriusstraße, Wippenbeckhang und Nebenbank das Verkehrszeichen 1048-10 zu nutzen, um die Parkerlaubnis auf Personenkraftwagen zu begrenzen. Zudem wurde eine regelmäßige Kontrolle durch das Ordnungsamt angeregt. Die Begründung für diesen Vorschlag war die Abstellung von Wohnmobilen und Anhängern im öffentlichen Raum, was nach Angaben des Anfragenden die Parkmöglichkeiten für Anwohner einschränke.
Die Verwaltung nahm in einer Stellungnahme vom März 2023 zu diesem Vorschlag Stellung. Aus straßenplanerischer, polizeilicher und verkehrsbehördlicher Sicht wurde darin festgestellt, dass keine zwingende Notwendigkeit besteht, die genannten Parkflächen ausschließlich für Personenkraftwagen auszuweisen. Die Bezirksvertretung II hat die Ausführungen der Verwaltung im Rahmen der Sitzung am 27. April 2023 zur Kenntnis genommen.
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- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Risikobaumfällung Sommer 2023Zur Vorlage · 0405/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den Bezirksvertretungen I bis IX eine Vorlage zur Fällung von Risikobäumen im Sommer 2023 vor. Die Maßnahme ergänzt die regulären Fällungen, die üblicherweise im Winterzeitraum stattfinden. Die Entscheidung für die Entfernung der in den jeweiligen Anlagen aufgeführten Bäume basiert auf Dokumentationen von Schadbildern wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden. Zudem wurden statische Defizite und Rissbildungen festgestellt, die durch vorangegangene Stürme oder Kompensationswachstum entstanden sind.
Laut der Vorlage ist die Bruchsicherheit der betroffenen Bäume nicht mehr gegeben, und eine Wiederherstellung der Standsicherheit durch baumpflegerische Maßnahmen ist nicht möglich. Um die Gefahr für Personen und Eigentum zu minimieren, wurden die Fällungen durch zwei unabhängige Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder durch sachverständige Beurteilungen verifiziert.
Für die Nachpflanzung der gefällten solitären Risikobäume wird empfohlen, diese nach Möglichkeit an derselben Örtlichkeit zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen liegt beim Bauherrenamt FB 67, unterteilt in die Bereiche Grünanlagen und Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund klimatischer Veränderungen und neu auftretender Baumkrankheiten oder Insektenbefall weitere Entnahmen notwendig werden können. Über zukünftige Maßnahmen werden die Bezirksvertretungen einzeln informiert. Eine separate Vorlage für den Winterzeitraum 2023/2024 wird nach der Sommerpause erstellt.
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- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Gottfried-Wilhelm-Siedlung"Zur Vorlage · 0133/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Gottfried-Wilhelm-Siedlung“ beschließen. Die Grundlage für das bestehende Untersuchungsgebiet wurde durch einen Beschluss des Rates am 28. Februar 1990 festgelegt, um vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch einzuleiten. Dieser Beschluss diente unter anderem der Akquise von Fördermitteln des Landes.
Die Siedlung wurde vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege als denkmalwert eingestuft, weshalb bereits 1980 eine Satzung über besondere Anforderungen an die Baugestaltung erlassen wurde, um das Ortsbild zu schützen. Die geplanten Maßnahmen umfassten die Aufwertung der ehemaligen Zechensiedlung durch Verkehrsberuhigung, Modernisierungen der Gebäude, städtebauliche Ergänzungen sowie die Umnutzung der ehemaligen Hauptschule an der Rübezahlstraße zu einer öffentlichen Begegnungsstätte. Zudem waren Erneuerungen von Straßen sowie Begrünungsmaßnahmen vorgesehen. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung wurde zudem die Anlage eines kombinierten Rad- und Gehwegs auf der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Essen-Steele und Mülheim realisiert, wodurch die Stadt Essen in das Programm „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen“ aufgenommen wurde.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Beteiligungs- und Mitwirkungsprozesse der Betroffenen sowie die Auskunftspflichten gemäß den §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 12.Ardeyschule, Oberstr. 51, 45134 Essen Hier: Überlassung des Schulhofes an die katholische Kirchengemeinde St. Lambertus am 23.07.2023Zur Vorlage · 0472/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks II hat einen Beschlussvorschlag zur Überlassung des Schulhofes der Ardeyschule in der Oberstraße 51 vorliegen. Die katholische Kirchengemeinde St. Lambertus hat beantragt, die Fläche am 23. Juli 2023 als Parkmöglichkeit für das Annenfest nutzen zu dürfen.
Laut der vorliegenden Vorlage der Immobilienwirtschaft liegen seitens der Schulleitung sowie der zuständigen Fachabteilung keine Bedenken gegen die Nutzung des Schulhofes vor. Die Entscheidung über die Genehmigung der Flächenüberlassung liegt in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung II. In dem Beschlussvorschlag wird die Zustimmung der Bezirksvertretung zur Nutzung des Schulhofes als Parkfläche für den genannten Termin vorgesehen.
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- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Prüfung der Aufstellung von Sitzbänken am Rommenhöller Gleis (konkret Henri-Dunant Straße und Sabinastraße)Zur Vorlage · 0597/2023/SPD · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat mit der Vorlage 0597/2023/SPD beantragt, die Verwaltung mit der Prüfung der Aufstellung von Sitzbänken am Rommenhöller Gleis zu beauftragen. Konkret sollen die Möglichkeiten für Sitzgelegenheiten an der Henri-Dunant-Straße sowie an der Sabinastraße untersucht werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die mit dieser Maßnahme verbundenen Kosten zu benennen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass zur Steigerung der Aufenthaltsqualität insbesondere für ältere Menschen Bedarf an Rastmöglichkeiten besteht. Sitzbänke sollen sowohl das Gehen auf Wegen erleichtern als auch als Treffpunkte dienen. Im Bereich des Rommenhöller Gleises, das sich derzeit im Neuausbau befindet, wird auf den Wunsch nach Ausruhemöglichkeiten auf dem Grüngelände nahe der Eisenbahnbrücke verwiesen. Ein konkreter Bedarf wird zudem im Zusammenhang mit der Nutzung der Verbindung über die Eisenbahnbrücke zur Sabinastraße durch Bewohner einer nahegelegenen Einrichtung des DRK angeführt. Als mögliche Standorte werden das Grüngelände am Rommenhöller Gleis auf Höhe der Henri-Dunant-Straße in Rüttenscheid sowie die Sabinastraße vor der Eisenbahnbrücke in Richtung Rüttenscheid in Bergerhausen vorgeschlagen.
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- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Kanalbauarbeiten in der Cäsar-, Alfred- und in der BertoldstraßeZur Vorlage · 0530/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 hat sich mit der Vorlage 0530/2023/BV II zu den geplanten Kanalbauarbeiten in der Cäsar-, Alfred- und Bertoldstraße befasst. Die Stadtwerke Essen AG informierte über die anstehenden Maßnahmen, deren Beginn für März 2024 vorgesehen ist. Die voraussichtliche Dauer der Arbeiten wird auf etwa elf Monate geschätzt.
Im Rahmen der Vorlage wurde die geplante veränderte Verkehrsführung während der Bauphase zur Abstimmung vorgelegt. Die Bezirksvertretung nahm die geplanten Kanalbaumaßnahmen zur Kenntnis und stimmte der angepassten Verkehrsregelung zu. Die Details zur Verkehrssteuerung gehen aus einem Protokoll eines entsprechenden Verkehrslenkungstermins hervor, das der Vorlage beigefügt war. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Vergabe bezirklicher Mittel
- 15.1Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes II auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 0590/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk II hat im Rahmen ihrer Entscheidungskompetenz für kulturelle Angelegenheiten die Gewährung von Zuschüssen für verschiedene Kulturträger beschlossen. Die Mittel werden aus dem Haushaltsposten zur Förderung der bezirklichen Kulturarbeit bereitgestellt. Insgesamt beläuft sich die Summe der bewilligten Beträge auf 12.800 Euro.
Die Förderung umfasst die Unterstützung zahlreicher Projekte und Organisationen im Stadtbezirk. Zu den Empfängern gehören unter anderem der Essener Projektchor, der für drei verschiedene Veranstaltungen im Jahr 2023 insgesamt 2.800 Euro erhält, sowie das Deutsch-Französische Kulturzentrum mit 1.100 Euro. Weitere Zuwendungen gehen an das Kunsthaus Salon, das Kunsthaus Essen, das Mi-Ma-Mut-Mach-Theater, die Rü-Bühne und das Projekt Rü-Tanz 23. Auch musikalische Ensembles wie das Lehrerkammerorchester, die Essener Vocalisten, das Collegium Vocale und der Oratorien Chor sind Teil der Beschlussliste.
Zudem werden kirchliche Institutionen im Bezirk unterstützt, darunter die Evangelische Kirchengemeinde Rellinghausen sowie die Evangelische Kirchengemeinde Bergerhausen. Die Entscheidung basiert auf der Beratung der Anträge während einer Programmkonferenz am 20. April 2023. Die Grundlage für diese Maßnahmen ist ein bereits im Januar 2023 gefasster Beschluss, der Mittel für die bezirkliche Kulturarbeit sowie für ein Kulturwochenende bereitstellt. Die Antragstellung für das Kulturwochenende erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
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- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.2Instandsetzung der Wege auf dem Kinderspielplatz Ernastr.Zur Vorlage · 0624/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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Die Bezirksvertretung II hat die Instandsetzung der Wege auf dem Kinderspielplatz in der Ernastrasse in Rüttenscheid beschlossen. Für die Durchführung der Maßnahmen ist eine Förderung in Höhe von 25.000 Euro aus den Mitteln der Bezirksvertretung vorgesehen.
Die Verwaltung plant, die Wege- und Flächeninstandsetzung zeitgleich mit der Umgestaltung des Kleinkinderbereichs durchzuführen, welche aus Eigenmitteln der Verwaltung erfolgt. Die geplanten Sanierungsarbeiten an der Hauptverbindung innerhalb des Spielplatzes umfassen die Absenkung des Gehwegs an der Witteringstrasse, um eine Zufahrt für Pflegefahrzeuge zu ermöglichen. Zudem sollen Spurrillen beseitigt, die Wasserführung korrigiert und Stolpergefahren durch hervorstehende Steine beseitigt werden. Weitere Maßnahmen beinhalten die Aufarbeitung der wassergebundenen Wegedecke unterhalb der Bäume, die Neuverlegung der Platten im Bereich der Tischtennisplatte sowie die Neugestaltung des Eingangsbereichs an der Ernastrasse. Die Vorlage wurde als klimapositiv eingestuft.
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- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.3Forum Billebrinkhöhe: Figurenbauworkshop für eine neueTheaterproduktion als mobiles Kultur-AngebotZur Vorlage · 0625/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat beschlossen, einen Figurenbauworkshop des Forums Billebrinkhöhe mit einem Betrag von 1.050 Euro zu fördern. Das Projekt dient der Vorbereitung einer neuen Theaterproduktion, die als mobiles Kulturangebot konzipiert ist.
Das Forum Billebrinkhöhe hat in den Jahren 2020 und 2021 ein inklusives, mobiles Figurentheaterensemble aufgebaut. Das Ziel dieses Formats ist es, kulturelle Angebote zu Menschen zu bringen, die aufgrund verschiedener Hindernisse eine eingeschränkte Mobilität aufweisen. Das Ensemble setzt sich aus Menschen mit und ohne Behinderung zusammen und führt Auftritte unter anderem in Wohngruppen des betreuten Wohnens durch.
Der beantragte vier Tage umfassende Sommerworkshop soll während der sommerlichen kulturellen Pause einen Impuls setzen und die Grundlage für ein weiteres mobiles Kulturangebot schaffen. Die Umsetzung des Workshops ist laut Antrag an die Bereitstellung der beantragten Fördermittel gebunden. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den Mitteln der Bezirksvertretung II.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben bei angepasster Beschlussfassung.
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben bei angepasster Beschlussfassung. - 16.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0589/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 hat im Rahmen der Sitzung am 27. April 2023 verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Ein Punkt der Vorlage betrifft die Neuaufstellung einer Bank in der Finefraustraße. Die Ruhrbahn teilte mit, dass sie als Eigentümerin des Grundstücks keine Bänke aufstellt. Die vorhandene Bank wird kurzfristig abgebaut, eine Neuaufstellung durch das Unternehmen ist derzeit und zukünftig nicht vorgesehen.
Bezüglich der Entsorgungsinfrastruktur informierte die Verwaltung, dass die Altpapiercontainer an der Eisenbahnstraße bereits aufgestellt wurden. Für den Bereich der Einfahrt von der Rellinghauser Straße zur Straße St. Annental wurde mitgeteilt, dass eine Aufstellung von Papiercontainern auf dem dortigen Parkplatz nach Prüfung durch die EBE grundsätzlich möglich wäre. Da der Parkplatz jedoch stark frequentiert ist, wäre die Beantragung einer temporären Halteverbotszone beim Amt für Straßen und Verkehr erforderlich. Als Alternative schlägt die EBE die mögliche Aufstellung von zwei weiteren Behältern an der Eisenbahnstraße vor, sofern die Annahme der dort neu aufgestellten Container positiv bewertet wird. Eine abschließende Stellungnahme dazu folgt nach der Auswertung.
Zudem berichtete die Verwaltung zur Verkehrsüberwachung und Schulwegsicherung. Es wurde erläutert, dass Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung der Verkehrssicherheit dienen und die Unfallfolgen für schwächere Verkehrsteilnehmende reduzieren sollen. In den vergangenen Jahren wurde der Kapazitätsausbau im Bereich der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung forciert, da mobile Einsatzfahrzeuge in zahlreichen Messbereichen das allgemeine Geschwindigkeitsniveau effektiver senken können als stationäre Anlagen.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Liste der offenen Anträge
- 18.Verschiedenes
- 18.1Ausgleichsfläche an der Bertha von Suttner Schule
- 18.2Erhaltungssatzung EyhofsiedlungZur Vorlage · 0426/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0426/2023/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Erhaltungssatzung der Eyhofsiedlung im Stadtbezirk II, Stadtteil Stadtwald. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 11,5 Hektar. Ziel der Satzung ist die Sicherung der städtebaulichen Eigenart gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Die Siedlung weist historische Bauformen des Heimatstils sowie des Neuen Bauens auf und besteht aus ursprünglich 155 Gebäuden mit fünf verschiedenen Gebäudetypen. Charakteristisch sind zwei- bis dreigeschossige Hochparterre-Bauten mit Lochfassaden in Putz, Walmdächern, Loggien und stehenden Fensterformaten sowie ein Wechsel zwischen geschlossener und offener Bebauungsstruktur.
Als Erhaltungsziele sind die Bewahrung der städtebaulichen Eigenart, der Parzellierung, der Freiraumstruktur sowie der historischen Dachformen und der Kubatur festgelegt. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Erhalt straßenseitiger Fassadenmerkmale und der Vermeidung ergänzender Anbauten. Trotz bereits erfolgter Modernisierungen wird die Schutzwürdigkeit der Siedlung bestätigt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II keine Bedenken gegen die Satzung erhebt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat eine Beschlussfassung empfehlen. Ein Aufstellungsbeschluss wurde am 03.02.2022 gefasst, eine Bürgerbeteiligung fand am 14.12.2022 statt. Die Anhörung in der Bezirksvertretung war für den 27.04.2023 und die Beratung im Ausschuss für den 04.05.2023 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — verwaltungsseitig für die gesamte Beratungsfolge abgesetzt
- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben bei angepasster Beschlussfassung.
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben bei angepasster Beschlussfassung. - 18.3Baubeschluss zum Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse zwischen der Autobahnbrücke A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in SteeleZur Vorlage · 0520/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeschluss für den Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung Gruga-Trasse fassen. Das Vorhaben umfasst einen 4,90 km langen Abschnitt zwischen der Autobahnbrücke A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in Steele. Die Wegebreiten werden je nach Geländelage zwischen 4,00 m und 6,50 m variieren. Die geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf 5.020.000 Euro brutto. Dabei wird eine Förderung durch das Land NRW in Höhe von bis zu 3.808.800 Euro angestrebt, sodass ein städtischer Eigenanteil von 1.211.200 Euro verbleibt.
Die Planung sieht vor, dass im Zuge des Ausbaus 38 Bäume entnommen werden, wofür 121 Ersatzpflanzungen vorgesehen sind. Eine Trassenverbreiterung auf 6,50 m wurde zugunsten des Landschaftsschutzes verworfen. Die Beleuchtung an zentralen Punkten soll mittels LED-Systemen erfolgen, sofern die Untere Naturschutzbehörde die Genehmigung erteilt. Für die Instandhaltung der Beleuchtung werden jährliche Kosten von etwa 2.400 Euro veranschlagt. Die Umsetzung in Essen-Steele ist ab 2024 geplant, der weitere Abschnitt bis zur A 52 soll 2025 folgen.
Die Prüfung der Klimarelevanz bewertet das Vorhaben als positiv, da durch die zentrale Lage ein Umstieg von PKW auf das Fahrrad erwartet wird, was zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen kann. Die tägliche Nutzungsfrequenz der Trasse wird mit 2.500 bis 3.000 Personen angegeben, in Spitzenzeiten mit bis zu 7.000 Radfahrenden. Die Vorlage liegt zur Empfehlung in den zuständigen Ausschüssen für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie dem Haupt- und Finanzausschuss vor.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (siehe Diskussionsverlauf)
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (siehe Diskussionsverlauf) - 18.4Bombenentschärfung in der Werrastraße, Beschädigungen durch eine Druckwelle
- 19.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 20.Grundstücksangelegenheiten
- 21.Verschiedenes
- 22.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil