Erhaltungssatzung Eyhofsiedlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0426/2023/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Erhaltungssatzung der Eyhofsiedlung im Stadtbezirk II, Stadtteil Stadtwald. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 11,5 Hektar. Ziel der Satzung ist die Sicherung der städtebaulichen Eigenart gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Die Siedlung weist historische Bauformen des Heimatstils sowie des Neuen Bauens auf und besteht aus ursprünglich 155 Gebäuden mit fünf verschiedenen Gebäudetypen. Charakteristisch sind zwei- bis dreigeschossige Hochparterre-Bauten mit Lochfassaden in Putz, Walmdächern, Loggien und stehenden Fensterformaten sowie ein Wechsel zwischen geschlossener und offener Bebauungsstruktur.
Als Erhaltungsziele sind die Bewahrung der städtebaulichen Eigenart, der Parzellierung, der Freiraumstruktur sowie der historischen Dachformen und der Kubatur festgelegt. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Erhalt straßenseitiger Fassadenmerkmale und der Vermeidung ergänzender Anbauten. Trotz bereits erfolgter Modernisierungen wird die Schutzwürdigkeit der Siedlung bestätigt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II keine Bedenken gegen die Satzung erhebt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat eine Beschlussfassung empfehlen. Ein Aufstellungsbeschluss wurde am 03.02.2022 gefasst, eine Bürgerbeteiligung fand am 14.12.2022 statt. Die Anhörung in der Bezirksvertretung war für den 27.04.2023 und die Beratung im Ausschuss für den 04.05.2023 angesetzt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 04.05.2023verwaltungsseitig für die gesamte Beratungsfolge abgesetzt
- 27.04.2023einstimmig keine Bedenken erhoben bei angepasster Beschlussfassung.
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Stadtplanung- und Entwicklung
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