Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Erhaltungssatzung EyhofsiedlungZur Vorlage · 0426/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0426/2023/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Erhaltungssatzung der Eyhofsiedlung im Stadtbezirk II, Stadtteil Stadtwald. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 11,5 Hektar. Ziel der Satzung ist die Sicherung der städtebaulichen Eigenart gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Die Siedlung weist historische Bauformen des Heimatstils sowie des Neuen Bauens auf und besteht aus ursprünglich 155 Gebäuden mit fünf verschiedenen Gebäudetypen. Charakteristisch sind zwei- bis dreigeschossige Hochparterre-Bauten mit Lochfassaden in Putz, Walmdächern, Loggien und stehenden Fensterformaten sowie ein Wechsel zwischen geschlossener und offener Bebauungsstruktur.
Als Erhaltungsziele sind die Bewahrung der städtebaulichen Eigenart, der Parzellierung, der Freiraumstruktur sowie der historischen Dachformen und der Kubatur festgelegt. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Erhalt straßenseitiger Fassadenmerkmale und der Vermeidung ergänzender Anbauten. Trotz bereits erfolgter Modernisierungen wird die Schutzwürdigkeit der Siedlung bestätigt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II keine Bedenken gegen die Satzung erhebt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat eine Beschlussfassung empfehlen. Ein Aufstellungsbeschluss wurde am 03.02.2022 gefasst, eine Bürgerbeteiligung fand am 14.12.2022 statt. Die Anhörung in der Bezirksvertretung war für den 27.04.2023 und die Beratung im Ausschuss für den 04.05.2023 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — verwaltungsseitig für die gesamte Beratungsfolge abgesetzt
- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben bei angepasster Beschlussfassung.
Ergebnis: verwaltungsseitig für die gesamte Beratungsfolge abgesetzt - 3.Mündliche Berichterstattung zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft: KURTI - das Fördernetzwerk und Portal für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Essen
- 3.aProjekt „Ensembleentwicklung Zeche Carl“ hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die Entscheidung über die Beauftragung zur Erledigung der anstehenden Maßnahmen im Projekt an NRW.UrbanZur Vorlage · 0660/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0660/2023/4) des Kulturamtes befasst sich mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zur Ensembleentwicklung der Zeche Carl. Gegenstand der Untersuchung ist die städtebauliche Nutzung des Geländes für die Junior Universität sowie die Stadtteilbibliothek Altenessen. Die Grobkostenschätzung für die geplanten Maßnahmen umfasst Sanierungen und Anbauten am Malakowturm in Höhe von etwa 14,77 Millionen Euro, die Grubenschreinerei und Schlosserei mit circa 6,09 Millionen Euro sowie das Maschinenhaus mit etwa 0,77 Millionen Euro. Der zeitliche Rahmen für die Umsetzung wird auf etwa 3,5 bis 5,5 Jahre geschätzt.
Es wird vorgeschlagen, den Bericht durch den Kulturausschuss, die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Schule, Bildung und Wissenschaft, den Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretung V sowie den Rat der Stadt zur Kenntnis zu nehmen. Zudem ist die Weiterbeauftragung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beabsichtigt, um Baugrunduntersuchungen und eine Gefährdungsabschätzung in den Handlungsbereichen A und B durchzuführen.
Die Leistungen des Bodengutachtens umfassen die Abstimmung mit dem Planungs- und Umweltamt, die Sichtung von Fachauskünsten zu Altlasten, Grundwasser, Kampfmitteln und Bodendenkmälern sowie die Erarbeitung eines Untersuchungskonzepts inklusive Laborarbeiten. Der Zeitraum für die Untersuchungen ist ab August 2023 vorgesehen, wobei der Projektabschluss für Ende Januar 2024 geplant ist. Die Finanzierung erfolgt über überplanmäßige Mittel aus dem investiven Projekt 5.600461 durch Entscheidung der Stadtkämmerin.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Lichtwerbeanlage auf dem HandelshofZur Vorlage · 0491/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Sanierung der Lichtwerbeanlage auf dem Gebäude Handelshof, welches im Eigentum der Stadt steht. Ziel der Maßnahme ist die Optimierung der Betriebssicherheit sowie die Reduzierung des Wartungsaufwands unter Beibehaltung der stadtbildprägenden Wirkung. Im Rahmen der Vorlage wurden vier verschiedene Varianten untersucht. Während ein Totalrückbau Kosten von etwa 65.000 Euro verursachen würde, sieht die von der Verwaltung favorisierte Variante II die Installation von LED-Profilbuchstaben und einem Wappen vor. Diese Variante erfordert Investitionen von circa 210.000 Euro, ermöglicht jedoch eine Senkung des Energieverbrauchs um 50 Prozent sowie jährliche Wartungseinsparungen in Höhe von 9.000 Euro. Weitere untersuchte Optionen umfassen eine Variante mit dem Schriftzug „ESSEN“ sowie ein LED-Video-Netz.
Parallel zur technischen Sanierung soll ein Beteiligungsverfahren zur Änderung der Leuchtschrift eingeleitet werden. Dieser Prozess zur Findung einer neuen Botschaft orientiert sich an der Innenstadtentwicklung und umfasst die Arbeit einer Jury sowie eines Fachbeirats. Die Kosten für den Beteiligungsprozess werden auf bis zu 10.000 Euro geschätzt. Die Umsetzung der technischen Maßnahmen soll über den Haushaltsplan ab 2024 finanziert werden. Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung der Variante II beauftragen. Die Entscheidung über die Vorschläge aus dem Beteiligungsverfahren wird voraussichtlich im Herbst 2023 erwartet, wobei der aktuelle Schriftzug bis zur Umsetzung bestehen bleibt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.05.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Philharmonie/Saalbau Essen hier: Ertüchtigung der Veranstaltungstechnik im RWE PavillonZur Vorlage · 0481/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erneuerung und Modernisierung der Veranstaltungstechnik im RWE Pavillon der Philharmonie/Saalbau Essen beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht für diesen zweiten Bauabschnitt Gesamtkosten in Höhe von 550.000 Euro vor. Im Fokus der Maßnahmen stehen die Ertüchtigung des Line Arrays, die Erneuerung der Lichtpulte sowie der Einbau einer bedarfsgerechten Obermaschinerie inklusive der zugehörigen Steuertechnik.
Die technische Ausstattung im RWE Pavillon ist nach 18 Jahren Betrieb laut Verwaltung verschlissen und weist veraltete Schnittstellen auf. Die Modernisierung ist notwendig, um die Betriebssicherheit der Gesamtanlage zu gewährleisten und den Anforderungen an eine Veranstaltungsstätte zu entsprechen. Während die Erneuerung der Technik im Alfried-Krupp-Saal bereits mit rund 2,5 Millionen Euro aus Rücklagen finanziert wurde, ist für das aktuelle Vorhaben eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2023 erforderlich.
Die Finanzierung der 550.000 Euro soll durch eine Minderausgabe beim Projekt Neubau der Gesamtschule Altenessen Süd erfolgen, da dort im Haushaltsjahr 2023 ein geringerer Mittelbedarf als ursprünglich angenommen absehbar ist. Die Maßnahme ist zudem Teil der Verpflichtungen zur baulichen Unterhaltung des Objekts, die im Rahmen der Vereinbarungen mit der Krupp-Stiftung bestehen. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH hat die Kostenschätzung auf Basis vorangegangener Maßnahmen im Alfried-Krupp-Saal vorgenommen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Stellungnahme der Stadt Essen zur 3. Offenlage des Regionalplans RuhrZur Vorlage · 0518/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der dritten Offenlage des Regionalplans Ruhr eine Stellungnahme abgegeben, die nun dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnisnahme und dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wurde. Der Vorgang bezieht sich auf die Überarbeitung des Regionalplanentwurfs, die unter anderem durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Festlegung von Abgrabungsbereichen notwendig wurde.
In der vorliegenden Stellungnahme wird hervorgehoben, dass eine Anregung der Stadt Essen im Bereich Joachimstraße / Rotthauser Straße berücksichtigt wurde. Durch die Anpassung der Allgemeinen Siedlungsbereiche im Regionalplan kann das städtebauliche Änderungsverfahren sowie das Bebauungsplanverfahren in diesem Gebiet zeitnah fortgeführt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Stellungnahme ist ein redaktioneller Hinweis zum Thema Abwasser. Die Verwaltung regt an, den Grundsatz 5.3.7 zur Sicherung von Flächen für die Niederschlagswasserrückhaltung so zu ergänzen, dass sich die Regelung explizit auf Abwasseranlagen bezieht. Zudem wird vorgeschlagen, den Satz zur Bemessung auf Starkregenereignisse zu streichen und die entsprechenden Inhalte in das Kapitel zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu verschieben, um eine inhaltliche Trennung zwischen Abwasseranlagen und natürlichen Regenrückhalteräumen zu gewährleisten. Der Rat der Stadt Essen soll der Stellungnahme zustimmen und die Verwaltung beauftragen, diese in das Beteiligungsverfahren des Regionalverbands Ruhr einzubringen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.aVerfahrensvorschlag zur weiteren Entwicklung des Flughafens Essen/MülheimZur Vorlage · 0509/2023/7 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung (0509/2023/7) beschreibt ein Verfahren zur weiteren Entwicklung des Flughafens Essen/Mülheim. Grundlage ist ein Wettbewerb zur Erstellung städtebaulicher Rahmenkonzepte für das Flughafenareal, der auf einem Auftrag des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr basiert. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden zwei Entwicklungsvarianten definiert: Die erste Variante sieht die Aufgabe des Flugbetriebs und die Ausdehnung eines Gewerbegebiets auf 27,7 Hektar vor, während die zweite Variante die Fortführung des Flugbetriebs bei gleichzeitiger Verkleinerung der Infrastruktur zur Schaffung von 12,2 Hektar Gewerbefläche vorsieht.
Ein von einer Jury gewählter Entwurf sieht für die Umsetzung von Variante 1 die Entwicklung zweier Gewerbebänder mit einer zentralen Erschließungsachse und einem Grünzug vor. Da am Siegerentwurf noch Anpassungsbedarf hinsichtlich der Entwässerung, Erschließung und der Berücksichtigung des Flugbetriebs besteht, soll die Überführung in ein umsetzbares Konzept durch Abstimmung mit der Flughafengesellschaft eingeleitet werden.
Der Rat der Stadt Essen soll die Verwaltung beauftragen, das Verfahren kooperativ mit der Stadt Mülheim an der Ruhr durchzuführen. Zudem wird die Einrichtung eines interkommunalen und interfraktionellen Arbeitskreises vorgeschlagen, der Vertreter der Ratsfraktionen beider Städte, die Verwaltungen sowie die Flughafen Essen Mülheim GmbH umfasst. Ziel ist die Abstimmung des strategischen Vorgehens und die Definition von Klärungsbedarfen. Parallel dazu sollen Entwässerungskonzepte, Verkehrsgutachten und Kostenschätzungen zur infrastrukturellen Erschließung erstellt werden. Die Ergebnisse sollen in einem Beteiligungsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt werden, bevor die Räte beider Städte eine Grundsatzentscheidung treffen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Anträge und Anfragen
- 7.1Studieninstitut für kommunale Verwaltung und InOffice Stadt Essen Hier: Leistungs- und Entwicklungspotenziale sowie langfristige Personalbedarfsplanungen hier: gem.Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE vom 18.04.2023Zur Vorlage · 0668/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Untersuchung der Leistungs- und Entwicklungspotenziale des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung Essen sowie der Übungsfirma „InOffice Stadt Essen“ vorsieht. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung eine Empfehlung ausspricht, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Vorlage zur Kenntnis nimmt und der Rat der Stadt Essen den entsprechenden Beschluss fasst.
Die Verwaltung wird gebeten, die Potenziale dieser beiden Institutionen zu skizzieren. Dabei sollen insbesondere die Anforderungen aus absehbaren Personalfluktuationen, bestehende sowie zu erwartende Personalvakanzen sowie die Aspekte einer langfristigen Personalbedarfsplanung berücksichtigt werden.
Als Hintergrund führt der Antrag den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel an. Es wird auf einen aktuellen Altersdurchschnitt von 43,6 Jahren in der Stadtverwaltung hingewiesen, wobei über 41 Prozent der Beschäftigten 50 Jahre oder älter sind. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Neueinstellungen und Austritte in einem nahezu identischen Verhältnis stehen und bereits ein Anteil von 6 Prozent der Stellen unbesetzt ist. Ziel der Untersuchung soll es sein, die Kapazitäten der Ausbildungs- und Fortbildungsangebote frühzeitig an die Anforderungen der Personalplanung anzupassen und die Attraktivität der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Verschiedenes
- 9.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 10.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 11.Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2017-2020 hier: Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der erteilten Aufträge zur Abwicklung der Investitionsprogramme KInvFG Kapitel 1 und 2 sowie Gute Schule 2020 im I. Quartal 2023.Ergebnis: Kenntnis genommen
- 12.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 13.Anträge und Anfragen
- 14.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.Pressemitteilung