Stellungnahme der Stadt Essen zur 3. Offenlage des Regionalplans Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen der dritten Offenlage des Regionalplans Ruhr eine Stellungnahme abgegeben, die nun dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur Kenntnisnahme und dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wurde. Der Vorgang bezieht sich auf die Überarbeitung des Regionalplanentwurfs, die unter anderem durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Festlegung von Abgrabungsbereichen notwendig wurde.
In der vorliegenden Stellungnahme wird hervorgehoben, dass eine Anregung der Stadt Essen im Bereich Joachimstraße / Rotthauser Straße berücksichtigt wurde. Durch die Anpassung der Allgemeinen Siedlungsbereiche im Regionalplan kann das städtebauliche Änderungsverfahren sowie das Bebauungsplanverfahren in diesem Gebiet zeitnah fortgeführt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Stellungnahme ist ein redaktioneller Hinweis zum Thema Abwasser. Die Verwaltung regt an, den Grundsatz 5.3.7 zur Sicherung von Flächen für die Niederschlagswasserrückhaltung so zu ergänzen, dass sich die Regelung explizit auf Abwasseranlagen bezieht. Zudem wird vorgeschlagen, den Satz zur Bemessung auf Starkregenereignisse zu streichen und die entsprechenden Inhalte in das Kapitel zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu verschieben, um eine inhaltliche Trennung zwischen Abwasseranlagen und natürlichen Regenrückhalteräumen zu gewährleisten. Der Rat der Stadt Essen soll der Stellungnahme zustimmen und die Verwaltung beauftragen, diese in das Beteiligungsverfahren des Regionalverbands Ruhr einzubringen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.05.2023einstimmig beschlossen
- 04.05.2023einstimmig empfohlen
Verwandte Vorlagen
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