Risikobaumfällung Sommer 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den Bezirksvertretungen I bis IX eine Vorlage zur Fällung von Risikobäumen im Sommer 2023 vor. Die Maßnahme ergänzt die regulären Fällungen, die üblicherweise im Winterzeitraum stattfinden. Die Entscheidung für die Entfernung der in den jeweiligen Anlagen aufgeführten Bäume basiert auf Dokumentationen von Schadbildern wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden. Zudem wurden statische Defizite und Rissbildungen festgestellt, die durch vorangegangene Stürme oder Kompensationswachstum entstanden sind.
Laut der Vorlage ist die Bruchsicherheit der betroffenen Bäume nicht mehr gegeben, und eine Wiederherstellung der Standsicherheit durch baumpflegerische Maßnahmen ist nicht möglich. Um die Gefahr für Personen und Eigentum zu minimieren, wurden die Fällungen durch zwei unabhängige Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder durch sachverständige Beurteilungen verifiziert.
Für die Nachpflanzung der gefällten solitären Risikobäume wird empfohlen, diese nach Möglichkeit an derselben Örtlichkeit zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen liegt beim Bauherrenamt FB 67, unterteilt in die Bereiche Grünanlagen und Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund klimatischer Veränderungen und neu auftretender Baumkrankheiten oder Insektenbefall weitere Entnahmen notwendig werden können. Über zukünftige Maßnahmen werden die Bezirksvertretungen einzeln informiert. Eine separate Vorlage für den Winterzeitraum 2023/2024 wird nach der Sommerpause erstellt.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023Kenntnis genommen
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