Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Aufstellung des Verkehrsschildes Verbot des Wendens an der Ampelkreuzung Frankenstraße/Wuppertaler Str.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat im Rahmen der Sitzung am 27. April 2023 die Ausführungen der Verwaltung zur Verkehrsregelung an der Ampelkreuzung Frankenstraße/Wuppertaler Straße zur Kenntnis genommen. Hintergrund der Vorlage ist eine Anregung einer Bürgerin, die die Aufhebung des kürzlich installierten Verkehrszeichen 272 (Verbot des Wendens) beantragte.
Nach Angaben der Bürgerin führt das Wendeverbot dazu, dass Fahrzeuge aus Richtung Innenstadt nicht mehr über den Linksabbieger zur Konrad-Adenauer-Brücke zurück auf die Wuppertaler Straße wenden können. Dies bedingt für Anwohner bestimmter Straßenzüge längere Umwege, etwa bis nach Überruhr, um Wendemöglichkeiten zu nutzen.
Die Verwaltung erläuterte dazu, dass bereits verschiedene Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdung von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern durchgeführt wurden. Eine anschließende Langzeitbetrachtung sowie ein Hinweis der Polizei ergaben jedoch, dass aufgrund von Fehlverhalten einzelner Fahrzeugführer weiterhin eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Um mögliche Personenschäden zu vermeiden, wurde die Stadtverwaltung dazu angehalten, das entsprechende Wendeverbot an der Kreuzung anzuordnen.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023Kenntnis genommen
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