Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Bonifaciuskolonie Kray-Nord" vom 29.11.1978
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Bonifaciuskolonie Kray-Nord“ beschließen, welches am 29. November 1978 festgelegt wurde. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung ausspricht.
Die Grundlage für das ursprüngliche Untersuchungsgebiet bildete der Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 4 Abs. 3 des Städtebauförderungsgesetzes. Ziel war es, Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen für die Sanierung von Wohnbereichen mit besonderer Sozialstruktur zu akquirieren. Während für andere Siedlungen in Essen bereits Mittel bewilligt worden waren, konnte eine Modernisierungsförderung für die etwa 184 Wohnungen der Bonifaciuskolonie, die sich im Eigentum der Rheinisch-Westfälischen Wohnstätten AG befanden, nicht realisiert werden.
Mit der Aufhebung des Beschlusses entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs bezüglich der Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen sowie der Auskunftspflicht. Zudem findet ab diesem Zeitpunkt der Paragraph 15 des Baugesetzbuchs auf die Durchführung von Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie auf die Beseitigung baulicher Anlagen keine entsprechende Anwendung mehr. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.05.2023einstimmig beschlossen
- 20.04.2023einstimmig empfohlen
- 14.03.2023einstimmig keine Bedenken erhoben
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