Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Altenessen-Nord" vom 23.01.1980
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Altenessen-Nord“ beschließen, welches durch einen Beschluss vom 23. Januar 1980 festgelegt worden war. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Aufhebung ortsüblich bekanntgemacht wird.
Die Grundlage für das Untersuchungsgebiet bildete der Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 4 Abs. 3 des Städtebauförderungsgesetzes, um die Akquise von Fördermitteln des Landes zu ermöglichen. Ein entsprechender Abschlussbericht zur Aufhebung der Sanierungssatzung für das Gebiet liegt bereits in einer früheren Ratsdrucksache vor.
Mit der Aufhebung des Beschlusses entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs bezüglich der Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen, der Auskunftspflicht sowie der Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger. Zudem findet § 15 des Baugesetzbuchs auf die Durchführung von Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie auf die Beseitigung baulicher Anlagen ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Empfehlung zur Aufhebung ausspricht. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.05.2023einstimmig beschlossen
- 20.04.2023einstimmig empfohlen
- 28.02.2023einstimmig keine Bedenken erhoben
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