Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 18 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 31.01.2023
- 2.Einwohnerfragestunde
- Vorstellung des neuen Leiters "Grünflächenbereich Nord" (Bez. IV/V/VI)
- 3.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
- 3.1Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW hier: Lückenschluss der Lärmschutzwand in Essen-Karnap im Bereich der Karnaper StraßeZur Vorlage · 0185/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat im Rahmen der Sitzung am 28. Februar 2023 die Stellungnahme der Deutschen Bahn Netz AG zu einer Bürgereingabe zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Eingabe ist der fehlende Lückenschluss einer Lärmschutzwand im Bereich der Karnaper Straße in Essen-Karnap.
Nach Angaben der Deutschen Bahn Netz AG konnten die ursprünglich geplanten Tiefgründungsarbeiten an der Eisenbahnüberführung aufgrund von Problemen im Baugrund nicht wie vorgesehen umgesetzt werden. Dies erforderte eine Umplanung des Sonderbauwerks durch Fachexperten. Im laufenden Jahr soll eine Baugrunduntersuchung durchgeführt werden, um die technische Umsetzbarkeit des Bauwerks zu prüfen. Erst nach Abschluss dieser Untersuchung können weitere Details zum Bauvorhaben erarbeitet werden. Die Deutsche Bahn Netz AG bemüht sich zudem um die Anmeldung einer Sperrpause, um das Projekt in den kommenden Jahren realisieren zu können.
Die Maßnahme ist Teil des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes, welches seit 1999 die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen entlang bestehender Schienenwege finanziell unterstützt. Ziel des Programms ist es, bis zum Jahr 2030 mehr als die Hälfte der Anwohner an Schienenwegen von Zuglärm zu entlasten.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Mit Anmerkungen zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Mit Anmerkungen zur Kenntnis genommen - 4.Verkehrsführung während der Baumaßnahme Berthold-Beitz-Boulevard Bauabschnitt 2.2Zur Vorlage · 0209/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat der geänderten Verkehrsführung im Rahmen der Baumaßnahme am Berthold-Beitz-Boulevard, Bauabschnitt 2.2, zugestimmt. Die Arbeiten, die sich auf den Bereich zwischen der Bottroper Straße und der Feilenstraße erstrecken, werden voraussichtlich eine Dauer von etwa vier Monaten in Anspruch nehmen. Die neue Regelung ist für den Zeitraum ab März 2023 vorgesehen.
Im Zuge der anstehenden Bauarbeiten wird der Durchgangsverkehr zwischen der Kreuzung Feilenstraße und der Einmündung Bamler Straße weiterhin mit jeweils einer Fahrspur je Fahrtrichtung geführt. Im Abschnitt zwischen der Einmündung Bamler Straße und der Kreuzung Bottroper Straße wird der Verkehr aus Richtung Gladbecker Straße (B 224) vorübergehend über eine Einbahnregelung zur Kreuzung Bottroper Straße geleitet. Eine Umfahrung für Verkehrsteilnehmer, die von der Bottroper Straße kommen, wird über die Straße „Am Lichtbogen/Bamler Straße“ ermöglicht und entsprechend ausgeschildert.
Der Fußgängerverkehr wird über bestehende sowie neu angelegte Gehwege geleitet. Für den Radverkehr wird eine Umleitungsstrecke über die Straße „Am Lichtbogen/Bamler Straße“ ausgewiesen. Die vorgeschlagene Verkehrsführung wurde in einer gemeinsamen Erörterung zwischen Vertretern des Amtes für Straßen und Verkehr, der Ruhrbahn, der Feuerwehr, der Polizei sowie dem Auftragnehmer erarbeitet.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Änderung der Richtung der Einbahnstraßenführung in der NagelstraßeZur Vorlage · 0205/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V wird über die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Nagelstraße beraten. Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr bezieht sich auf einen Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Jahr 2022, wonach die Verwaltung eine Umkehrung der Fahrtrichtung prüfen sollte.
Derzeit ist die Nagelstraße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Westen, von der Kleinen Hammerstraße zur Zangenstraße, angeordnet. Im Zuge der Straßenbauarbeiten zum Umbau des Berthold-Beitz-Boulevards im Abschnitt zwischen Bottroper Straße und Kleine Hammerstraße wurde diese Regelung bereits temporär aufgehoben, um die Erreichbarkeit der angrenzenden Wohngebiete sicherzustellen.
Die langfristigen Planungen für den Berthold-Beitz-Boulevard sehen einen Grüntrennstreifen in der Mittellage vor, der an der Einmündung zur Zangenstraße eine dauerhafte Abriegelung der Linksein- und -ausbiegebeziehungen für den Kraftverkehr vorsieht. Während Fußgänger und Radfahrer durch eine signalisierte Querung weiterhin die ursprünglichen Wegebeziehungen nutzen können, würde die Beibehaltung der aktuellen Einbahnstraßenrichtung die Erreichbarkeit östlich gelegener Ziele für Kraftfahrzeuge erschweren. Eine Umkehrung der Richtung in Fahrtrichtung Kleine Hammerstraße würde hingegen die Erreichbarkeit des Wohngebiets aus westlicher Richtung beeinträchtigen. Um die Erreichbarkeit der Nagelstraße und Zangenstraße von beiden Seiten ohne Umwege zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung die vollständige Aufhebung der Einbahnstraßenregelung vor.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Aufstellung einer Informationsstele in einer öffentlichen Grünfläche im Bereich des Kreisverkehrs Arenbergstraße/ Carnaper Hof in Essen-KarnapZur Vorlage · 0182/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V hat der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung einer Informationsstele im Bereich des Kreisverkehrs Arenbergstraße/Carnaper Hof in Essen-Karnap zugestimmt. Der Antrag wurde durch die Initiative Carnap Tip Top gestellt.
Die geplante Informationsstele soll auf einer öffentlichen Grünfläche platziert werden, wobei die Aufstellung zur Gehwegseite hin erfolgen soll. Die Konstruktion weist eine Gesamthöhe von etwa 1,75 Metern und eine Breite von circa 0,70 Metern auf. Sie besteht aus zwei Informationstafeln unterschiedlicher Größe. Inhaltlich bezieht sich die Stele auf eine bereits im Bereich des Kreisverkehrs befindliche Skulptur von Wildpferden und soll über deren Geschichte sowie die Bedeutung für den Stadtteil Karnap informieren.
Die Kosten für die Beschaffung sowie die laufende Unterhaltung der Stele werden von der antragstellenden Initiative getragen. Zudem übernimmt diese die Verkehrssicherungspflicht für die Dauer der Nutzung. Die beteiligten Fachbereiche der Verwaltung haben im Prüfverfahren keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Die Verwaltung beabsichtigt, dem Antrag entsprechend die Sondernutzungserlaubnis zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Kanalbaumaßnahme der Stadtwerke Essen AG Erneuerung der Abwasserkanäle in der Inselstraße / KoksstraßeZur Vorlage · 0230/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat sich mit der Vorlage 0230/2023/BV V zu einer geplanten Kanalbaumaßnahme der Stadtwerke Essen AG befasst. Gegenstand der Vorlage ist die Erneuerung der Abwasserkanäle in der Inselstraße sowie in der Koksstraße.
Im Rahmen des Beschlussvorschlags nimmt die Bezirksvertretung Kenntnis von den anstehenden Erneuerungsarbeiten an den Abwasserleitungen. Zudem stimmt das Gremium den verkehrslenkenden Maßnahmen und der vorübergehenden Änderung der Verkehrsführung zu, die im Zuge dieser Baumaßnahme notwendig werden. Die Vorlage wurde am 28. Februar 2023 zur Entscheidung vorgelegt. Eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung sowie Informationen zu den Kosten der Maßnahme sind in den Anlagen der Vorlage enthalten. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Weitere Verwendung Bezirklicher Haushaltsmittel 2023Zur Vorlage · 0237/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V befasst sich im Rahmen der Sitzung am 28. Februar 2023 mit der weiteren Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2023. Grundlage der Vorlage ist eine vorangegangene Sitzung vom 31. Januar 2023, in der die Gewährung von Zuwendungen aus dem entsprechenden Haushaltsprodukt behandelt wurde.
Nach aktuellem Stand belaufen sich die bereits beschlossenen Zuwendungen auf ein Gesamtvolumen von 267.562,00 Euro. Die Vorlage dient dazu, über die Verwendung der noch nicht vergebenen Mittel zu entscheiden. Hierbei steht ein Betrag in Höhe von 132.438,00 Euro zur Verfügung, über dessen Zuweisung die Bezirksvertretung befunden soll. Die entsprechenden Anträge, die noch nicht beschlossen wurden, sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Eine Vorprüfung der Vorlage ist erforderlich. Eine erste Einschätzung der Klimarelevanz der Maßnahmen wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — siehe Einzelbeschlüsse
Ergebnis: siehe Einzelbeschlüsse - 9.Aufhebung bestehender Untersuchungsgebiete im Bezirk V
- 9.1Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Altenessen-Nord" vom 23.01.1980Zur Vorlage · 0086/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Altenessen-Nord“ beschließen, welches durch einen Beschluss vom 23. Januar 1980 festgelegt worden war. Die Vorlage des Oberbürgermeisters sieht vor, dass die Aufhebung ortsüblich bekanntgemacht wird.
Die Grundlage für das Untersuchungsgebiet bildete der Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 4 Abs. 3 des Städtebauförderungsgesetzes, um die Akquise von Fördermitteln des Landes zu ermöglichen. Ein entsprechender Abschlussbericht zur Aufhebung der Sanierungssatzung für das Gebiet liegt bereits in einer früheren Ratsdrucksache vor.
Mit der Aufhebung des Beschlusses entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 des Baugesetzbuchs bezüglich der Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen, der Auskunftspflicht sowie der Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger. Zudem findet § 15 des Baugesetzbuchs auf die Durchführung von Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie auf die Beseitigung baulicher Anlagen ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Empfehlung zur Aufhebung ausspricht. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 9.2Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Schachtanlagen Emil/Emscher und Fritz/Heinrich" vom 24.10.1973Zur Vorlage · 0087/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Schachtanlagen Emil/Emscher und Fritz/Heinrich“ beschließen, welches durch einen Beschluss vom 24. Oktober 1973 festgelegt wurde. Das Untersuchungsgebiet umfasst die stillgelegten Bergwerksflächen Emil/Emscher mit einer Fläche von 154 Hektar sowie Fritz/Heinrich mit 79 Hektar. Die ursprüngliche Festlegung diente als Grundlage für vorbereitende Untersuchungen gemäß dem Städtebauförderungsgesetz und zur Akquise von Fördermitteln des Landes.
Im Rahmen der Untersuchungen wurde durch Verhandlungen mit der Bergbau AG Gelsenkirchen festgelegt, dass der Bereich Fritz/Heinrich als Standort für eine Großraumdeponie, die heutige Schurenbachhalde, genutzt wird, wodurch für diese Fläche keine weiteren Untersuchungen zur Neuordnung erforderlich wurden. Für den Bereich Emil/Emscher erfolgte bereits im Jahr 1975 die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet. Die durchgeführten Maßnahmen wurden in einem Abschlussbericht der Ratsdrucksache aus dem Jahr 2017 dokumentiert.
Mit der geplanten Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Regelungen der Baugesetzbuch-Paragrafen 137, 138 und 139 bezüglich der Beteiligung von Betroffenen sowie der Auskunftspflicht und der Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger. Der Beschluss über die Aufhebung soll zudem ortsüblich bekanntgemacht werden. Die Vorlage wurde vom Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung erstellt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 10.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2023Zur Vorlage · 2163/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Umsetzung der Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf für das Jahr 2023. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2014 wurde die bestehende Präventionsoffensive „U12“ auf die Zielgruppe der Jugendlichen bis zum Schul- oder Berufsabschluss ausgeweitet. Für die Finanzierung stehen seit 2019 jährlich ein Betrag von einer Million Euro zur Verfügung.
Die Verteilung dieser Mittel umfasst auch den Anteil, der nach dem Quotierungsschlüssel des Arbeitskreises Jugend Essen vergeben wird. Von der Gesamtsumme sind bereits 240.000 Euro für die Förderung der Jugendberufsagentur, der Jugendfarm sowie des Projekts „NeZa“ gebunden. Die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen orientiert sich an den Handlungsfeldern Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. In der Persönlichkeitsentwicklung liegen die Schwerpunkte auf Medienkompetenz, Extremismusprävention, gewaltfreier Konfliktlösung und Finanzgrundwissen. Im Bereich der beruflichen Orientierung werden weiterhin die Jugendberufsagentur, Planspiele zum Übergang Schule/Beruf sowie das Projekt „NeZa“ unterstützt. Das Format „mitWirkung!“ dient der Förderung der Partizipation in den Stadtbezirken.
Aufgrund der bestehenden Bedarfe und der Resonanz der Angebote sollen alle laufenden Maßnahmen im Jahr 2023 im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Parallel dazu arbeitet eine Unterarbeitsgruppe an der Überarbeitung des Verfahrens zur Mittelvergabe. Der Jugendhilfeausschuss sowie die weiteren genannten Gremien sollen den Bericht zum Sachstand und die Maßnahmen zur Umsetzung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2023/2024Zur Vorlage · 2198/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2023/2024. Grundlage der Planung ist die Entwicklung der Kinderzahlen in Essen, die zum Stichtag 30.09.2022 insgesamt 36.079 Kinder im Alter von null bis sechs Jahren umfassten.
Für das kommende Kitajahr werden 21.525 KiBiz-geförderte Plätze geplant, was einem voraussichtlichen Gesamtzuwachs von 848 Plätzen entspricht. Dabei steigt die Anzahl der Plätze von 20.737 auf 21.525 an, wobei ein Zuwachs von 745 Plätzen im 45-Stunden-Bereich und eine Abnahme von 15 Plätzen im 25-Stunden-Bereich erwartet wird. In der Kindertagespflege sind zudem 2.752 U3- und 439 Ü3-Plätze vorgesehen, was einem Zuwachs von 60 U3-Plätzen entspricht. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird das Notprogramm für Notgruppen im KiTa Zweckverband im Bistum Essen jährlich fortgeschrieben.
Die Planung sieht zudem die Fortführung von Sprachbildungsgruppen im Umfang von 17 Gruppen für bis zu 194 Kinder sowie den Ausbau der kommunalen Spielgruppen vor. Für das Jahr 2023/2024 ist ein Rahmen von bis zu 14 Spielgruppen mit circa 130 Plätzen vorgesehen. Des Weiteren wird der Antrag auf Landeszuschüsse für die Fachberatung von rund 830 Kindertagespflegepersonen gestellt. Der Jugendhilfeausschuss soll die Planungen beschließen, während weitere Gremien, darunter der Integrationsrat und die Bezirksvertretungen I bis IX, die Planung zur Kenntnis nehmen sollen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Mit Anmerkungen Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Mit Anmerkungen Kenntnis genommen - 12.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2022Zur Vorlage · 0073/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften für das Jahr 2022 vorgelegt, der dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis gebracht wurde. Die Initiative, die seit 1993 besteht und auf einer Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. basiert, verzeichnete zum Stichtag 30. September 2022 insgesamt 256 Patenschaften mit 396 beteiligten Personen. Damit wurden 56,78 Prozent der öffentlichen Spielplätze in der Stadt ohne Schulhöfe bepatet.
Im Berichtsjahr fanden 247 Spielplatzfeste statt, wobei 23 dieser Veranstaltungen in sozialstrukturell benachteiligten Wohngebieten durchgeführt wurden. Neben der Bewegungsförderung standen auch Einsätze für Kinder unter drei Jahren im Fokus. Die Verwaltung berichtet zudem über ein Anregungs- und Beschwerdemanagement, das Anfragen zu Spielplatzpflege, Reparaturen, Vandalismus oder Ruhestörungen bearbeitete.
Die finanzielle Unterstützung der Patenschaften erfolgt durch zwei Instrumente: Die Bezirksvertretungen leisteten im Jahr 2022 eine Gesamtfördersumme von 19.486,50 Euro in Form von jährlichen Pauschalen. Zudem stellt die Stadt Essen über den Fördertopf „Besser spielen“ jährlich 35.500 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2022 wurden 12 Anträge auf Anschaffung von Spielgeräten bewilligt, wobei die eingegangenen Anträge ein Kostenvolumen von 41.821,66 Euro umfassten.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Bericht über die Implementierungsphase 2020 bis 2021 der Zentren 60plusZur Vorlage · 0032/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen (0032/2023/5) dokumentiert die Implementierungsphase der Zentren 60plus im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021. Ziel dieser Phase war die Neuausrichtung der Essener Offenen Seniorenarbeit für die Bevölkerungsgruppe der über 60-Jährigen, die etwa 28 % der Essener Bevölkerung ausmacht.
Die Finanzierung der Seniorenarbeit erfolgt durch die Stadt Essen. Ab dem 1. Januar 2020 stellt die Stadt den Freien Wohlfahrtsverbänden jährlich rund 3 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Summe ab 2021 um jährlich 3 % steigt. Die Mittel verteilen sich auf zwölf Zentren 60plus, fünf Fachreferate der Wohlfahrtsverbände, Investitionskostenförderung sowie Projektförderung aus dem Seniorenförderplan. Die personelle Ausstattung der zwölf Zentren variiert zwischen 0,67 und 1,5 Vollzeitstellen. Die Finanzierung basiert auf 18 neuen Zuwendungsverträgen.
Die Angebote der Zentren basieren auf einer Sozialraumanalyse zur Ermittlung der Bedarfe verschiedener Altersgruppen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Angebote ab März 2020 an Kontaktbeschränkungen angepasst, etwa durch digitale Formate oder Beratungen im Freien. Ein Schwerpunkt liegt auf der interkulturellen Seniorenarbeit, unterstützt durch das Zentrum 60plus International. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, die Bezirksvertretungen I bis IX, der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen. Für die Zeit ab 2022 ist eine weitere Berichterstattung mit detaillierteren Daten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 01.02.2023 · Seniorenrat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Dritter Bericht zum Seniorenförderplan für die Jahre 2019 bis 2022Zur Vorlage · 0034/2023/5 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen enthält den dritten Bericht zum Essener Seniorenförderplan für die Jahre 2019 bis 2022. Der Förderplan zielt darauf ab, durch Projekte ein altersgerechtes Umfeld zu schaffen, die häusliche Pflege zu unterstützen, soziale Kontakte zu fördern und Vereinsamung vorzubeugen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung interkultureller Angebote zur Sicherstellung der Teilhabe älterer Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.
Die Finanzierung der Projektförderung beläuft sich seit dem 1. Januar 2020 auf jährlich 500.000 Euro, zuzüglich einer jährlichen Kostensteigerung von 3 % ab dem Jahr 2021. Der Bericht dokumentiert eine Entwicklung der Bewilligungen: Während im Jahr 2019 noch rund 487.929 Euro für 20 Anträge bewilligt wurden, sank die Zahl der bewilligten Zuwendungen in den Folgejahren auf 125.652 Euro im Jahr 2020, 156.910 Euro im Jahr 2021 und 52.909 Euro im Jahr 2022. Die Verwaltung führt den Rückgang der Anträge auf die durch die Pandemie bedingten Kontaktbeschränkungen zurück.
Der Bericht führt verschiedene erfolgreiche Projekte auf, darunter die Entwicklung der Internationalen Seniorenbegegnungsstätte zum Internationalen Zentrum 60plus sowie Angebote zur digitalen Teilhabe und zur Sturzprophylaxe. Für die Zukunft ist die Gründung weiterer SeniorenNetzwerke sowie die Förderung von Projekten zur Belebung öffentlicher Plätze vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, das Konzept der Projektförderung weiterzuentwickeln, da die Verstetigung einiger Projekte durch Herausforderungen bei der Ehrenamtsakquise oder der Sicherung von Eigenmitteln erschwert wurde. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme an den Seniorenrat, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen und den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.02.2023 · Seniorenrat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15."Freiheit Emscher" - Masterplan Infrastruktur und Umwelttrasse Abschlussbericht der mit Regio.NRW-Mitteln kofinanzierten FachplanungenZur Vorlage · 0012/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Projekt „Freiheit Emscher“ informiert über den Abschluss der mit Regio.NRW-Mitteln kofinanzierten Fachplanungen. Das Projekt, eine Kooperation der Städte Essen und Bottrop sowie der RAG Montan Immobilien GmbH, verfolgt das Ziel, die städtebauliche Entwicklung von rund 1.700 Hektar Fläche zu gestalten. Dabei sollen ehemalige Bergbauflächen, wie etwa die Gebiete Hafen Coelln-Neuessen und Emil Emscher in Essen, in den Entwicklungsprozess einbezogen werden.
Die abgeschlossenen Fachplanungen umfassen vier zentrale Bereiche. Die grüne Infrastruktur konkretisiert die Gestaltung der Freiräume und die Vernetzung der Stadtteile. Die graue Infrastruktur sieht die Entwicklung eines Gewerbeboulevards vor, der die potenziellen Flächen an das Straßennetz der Städte anbinden soll. Die Planung der Umwelttrasse fokussiert sich auf ein Mobilitätskonzept zur Stärkung des Umweltverbunds sowie auf die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die blaue Infrastruktur beinhaltet die Erstellung von Entwässerungskonzepten für die beteiligten Gebiete.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bauen hat beschlossen, den Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Fortsetzung der Planung im Sinne der Berichte zu beauftragen. Die Bezirksvertretungen IV und V nahmen den Bericht ebenfalls zur Kenntnis. Für die kommenden Jahre sind die Nutzung von Mitteln aus dem Just Transition Fund sowie die Vorbereitung einer Entwicklungsgesellschaft vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Mit Anmerkungen zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Mit Anmerkungen zur Kenntnis genommen - 16.Potenzialanalyse und Umsetzungsstrategie zur Innenentwicklung Ergebnisse der Dialoggespräche zu Mobilisierungsmöglichkeiten der Siedlungen "Zur Nieden" und "Im Westerbruch / Wersbaum" sowie Sachstandsbericht zu den priorisierten Flächen und SiedlungenZur Vorlage · 0121/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0121/2023/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Potenzialanalyse und der Umsetzungsstrategie zur Innenentwicklung in Essen. Gegenstand sind die Ergebnisse von Dialoggesprächen zur Mobilisierung der Siedlungen „Zur Nieden“ sowie „Im Westerbruch / Wersbaum“ sowie ein Sachstandsbericht zur Detailprüfung von 27 priorisierten Flächen und 6 Siedlungen der Nachkriegszeit.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Ergebnisse der Dialoggespräche sowie den Sachstand der Detailprüfung zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig soll die weitere Prüfung der Potenzialflächen hinsichtlich ihrer Mobilisierung aufgrund personeller Engpässe und hoher Arbeitsverdichtung vorerst ausgesetzt werden.
Im Rahmen der Detailprüfung hat sich die Anzahl der Flächen durch eine Teilflächenaufteilung auf 29 erhöht. Bisher wurden eine Fläche und drei Siedlungen geprüft. Bei der Fläche „Grünstraße / Am Schlagbaum“ hat die Allbau GmbH eine Entwicklung abgesagt. Während in der Siedlung „Regenbogenweg“ eine Aufstockung als denkbar gilt, ist in den Siedlungen „Zur Nieden“ und „Im Westerbruch / Wersbaum“ keine wirtschaftliche Aufstockung möglich, wobei letztere eine Nachverdichtung mit bis zu 58 Wohneinheiten vorsieht. Da 11 Flächen bereits geprüft oder nicht verfügbar sind, stehen die Prüfung von 17 Flächen und drei Siedlungen noch aus. Für die vollständige Prüfung aller Flächen aus der Potenzialstudie werden mindestens zwei zusätzliche Stellen benötigt; insgesamt wird ein Bedarf von 8,5 Stellen in der Planungsverwaltung zur Bewältigung der Innenentwicklung angegeben.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Mit Anmerkungen zur Kenntnis genommen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Mit Anmerkungen zur Kenntnis genommen - 17.Prüfung der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Stauderstraße" Stadtbezirk: V, Stadtteil: AltenessenZur Vorlage · 0167/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Prüfung durchgeführt, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Stauderstraße im Stadtteil Altenessen-Süd notwendig ist. Ziel der Untersuchung war es, festzustellen, unter welchen Bedingungen die bestehende und künftige Wohnbebauung vor gewerblichen Grundstücksnutzungen geschützt werden kann. Der Anlass für die Prüfung war ein Antrag der SPD.
Das etwa 31,18 Hektar große Gebiet umfasst Flächen zwischen der Wilhelm-Nieswandt-Allee und dem Kulturzentrum Zeche Carl. Das Areal ist durch eine Mischung aus Wohnbebauung, Grünflächen und Gewerbe geprägt. Planungsrechtlich handelt es sich überwiegend um einen unbeplanten Innenbereich, in dem Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen sind. Ein grundlegender Schutz der Wohnnutzung gegenüber Gewerbebetrieben besteht bereits durch die geltenden Immissionsrichtwerte des Bundesimessschutzgesetzes.
Die Prüfung ergibt, dass ein Bebauungsplan nicht zwingend erforderlich ist, um die Wohnbebauung zu schützen. In bestimmten Bereichen, in denen Wohnen und Gewerbe direkt angrenzen, könnte ein Bebauungsplan durch Festsetzungen zu zulässigen Betriebsarten oder Emissionskontingenten eine langfristige Verbesserung bewirken. Ein solcher Plan würde jedoch kurz- und mittelfristig nur die Neuansiedlung von Gewerbe einschränken, da bestehende Betriebe unter Bestandsschutz stünden. Zudem müssten etwaige Festsetzungen mit dem Regionalen Flächennutzungsplan abgestimmt werden. Ein neues Planverfahren würde zudem Kapazitäten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung binden, da das aktuelle Arbeitsprogramm bereits ausgelastet ist.
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Beratungsfolge
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Mitteilungen der Verwaltung
- 18.1Holmgeländer in Höhe des Gehweges Gladbecker Str. 235Zur Vorlage · 0228/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 28. Februar 2023 die Information über die mögliche Installation eines Holmgeländers in der Gladbecker Straße zur Kenntnis genommen. Der Hintergrund der Vorlage liegt in einer Anfrage aus der Einwohnerfragestunde der Sitzung vom 25. August 2020. Damals wurde die zuständige Verwaltung dazu aufgefordertt, zu prüfen, ob auf dem Gehweg in Höhe der Hausnummer 235 ein sogenanntes Holmgitter errichtet werden kann.
Die vorliegende Vorlage enthält die Stellungnahme des Fachbereichs 66, des Amtes für Straßen und Verkehr, zu diesem Prüfauftrag. Die Entscheidung der Bezirksvertretung beschränkt sich in diesem Vorgang auf die formale Kenntnisnahme der vorliegenden Informationen und der Stellungnahme der Fachabteilung. Eine detaillierte Kostenaufstellung oder eine Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz ist dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen, wobei die Vorlage eine positive Einschätzung der Klimarelevanz ausweist.
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- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.2Demontage von zwei Sperrschranken am Hermann-Drescher-WegZur Vorlage · 0272/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 0272/2023/BV V informiert das Amt für Straßen und Verkehr über die geplante dauerhafte Demontage von zwei Sperrschranken am Hermann-Drescher-Weg. Diese Maßnahme erfolgt im Zusammenhang mit dem Straßenendausbau des besagten Bereichs.
Die zuständige Fachabteilung legt dar, dass die Anlagen im Zuge der baulichen Veränderungen entfernt werden. Eine detaillierte Darstellung der örtlichen Gegebenheiten ist den im Dokument enthaltenen Anlagen zu entnehmen. Die Vorlage wurde der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V zur Kenntnisnahme vorgelegt. Weitere Auswirkungen auf die Kostenstruktur oder personelle Ressourcen werden in der vorliegenden Fassung nicht aufgeführt. Eine Einschätzung zur Klimarelevanz der Maßnahme wurde als positiv bewertet.
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- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.3Umbau Knotenpunkt Wilhelm-Nieswandt-Allee / Karlstraße - Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle - Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn im Knotenpunkt - Erneuerung der LichtsignalanlageZur Vorlage · 0229/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Umbau des Knotenpunktes Wilhelm-Nieswandt-Allee und Karlstraße ist geplant, um eine Unfallhäufungsstelle zu beseitigen und die Radverkehrsführung auszubauen. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Lichtsignalanlage sowie die Verlegung der Radwege aus dem Seitenraum auf die Fahrbahn im Bereich des Knotenpunktes. Die Radfahrstreifen sollen eine Breite von 2,10 Metern aufweisen, wobei die Haltelinien der Lichtsignalanlagen um drei Meter vorgezogen werden. Im Bereich der Wilhelm-Nieswandt-Allee erstreckt sich die Änderung der Radverkehrsführung bis zu 60 Meter vor den Knotenpunkt. Die Verkehrsbelastung der Wilhelm-Nieswandt-Allee wird mit etwa 29.000 Kfz pro Tag angegeben, während die Karlstraße rund 3.000 Kfz pro Tag verzeichnet.
Die technische Erneuerung der etwa 30 Jahre alten Lichtsignalanlage beinhaltet den Austausch des Steuergerätes, der Signalverkabelung sowie der korrodierten Signalmaste, wobei teilweise Gemeinschaftsmasten mit der Straßenbeleuchtung genutzt werden sollen. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind eine Vergrößerung der Kurvenradien auf mindestens 10 Meter sowie eine fußgängerfreundliche Schaltung vorgesehen. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf circa 1.060.000 Euro, die aus städtischen Eigenmitteln bereitgestellt werden sollen. Ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten ist vorgesehen. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2024 mit einer voraussichtlichen Dauer von sechs Monaten geplant. Die Planung erfolgt durch die Verwaltung in Eigenleistung.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Mit Anmerkungen zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Mit Anmerkungen zur Kenntnis genommen - 19.Sonstige Mitteilungen
- 20.Verschiedenes
- 20.1Essener Mobilitätsplan / hier: Teilnahme aus der Bezirksvertretung an Politik-Workshops
- 21.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 21.1Entfernung eines Abfallbehälters vor der Karlschule
- 21.2Programmkonferenz des Kulturnetzwerks Essener Norden
- 22.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 23.Grundstücksangelegenheiten
- 24.Mitteilungen der Verwaltung
- 24.1Berichterstattung Grün und Gruga
- 25.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 26.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil