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Vorlage

Prüfung der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Stauderstraße" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen

0167/2023/7 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Prüfung durchgeführt, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Stauderstraße im Stadtteil Altenessen-Süd notwendig ist. Ziel der Untersuchung war es, festzustellen, unter welchen Bedingungen die bestehende und künftige Wohnbebauung vor gewerblichen Grundstücksnutzungen geschützt werden kann. Der Anlass für die Prüfung war ein Antrag der SPD.

Das etwa 31,18 Hektar große Gebiet umfasst Flächen zwischen der Wilhelm-Nieswandt-Allee und dem Kulturzentrum Zeche Carl. Das Areal ist durch eine Mischung aus Wohnbebauung, Grünflächen und Gewerbe geprägt. Planungsrechtlich handelt es sich überwiegend um einen unbeplanten Innenbereich, in dem Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen sind. Ein grundlegender Schutz der Wohnnutzung gegenüber Gewerbebetrieben besteht bereits durch die geltenden Immissionsrichtwerte des Bundesimessschutzgesetzes.

Die Prüfung ergibt, dass ein Bebauungsplan nicht zwingend erforderlich ist, um die Wohnbebauung zu schützen. In bestimmten Bereichen, in denen Wohnen und Gewerbe direkt angrenzen, könnte ein Bebauungsplan durch Festsetzungen zu zulässigen Betriebsarten oder Emissionskontingenten eine langfristige Verbesserung bewirken. Ein solcher Plan würde jedoch kurz- und mittelfristig nur die Neuansiedlung von Gewerbe einschränken, da bestehende Betriebe unter Bestandsschutz stünden. Zudem müssten etwaige Festsetzungen mit dem Regionalen Flächennutzungsplan abgestimmt werden. Ein neues Planverfahren würde zudem Kapazitäten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung binden, da das aktuelle Arbeitsprogramm bereits ausgelastet ist.

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