Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Neubau der Feuerwache Werden/Heidhausen (FF10) - Beauftragung der PlanungsleistungZur Vorlage · 0165/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beauftragung von Planungsleistungen für den Neubau der Feuerwache Werden/Heidhausen beschließen. Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI für die Teilprojekte Interimslösung, Abbruch und Neubau. Die voraussichtlichen Kosten für die Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung belaufen sich auf rund 1.327.000 Euro. Die Finanzierung soll über Haushaltsmittel aus den Jahren 2022 und 2023 erfolgen.
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus am Brakeler Wald wurde 1962 errichtet und wird derzeit von der freiwilligen Feuerwehr Werden-Heidhausen, der Jugendfeuerwehr sowie der Berufsfeuerwehr genutzt. Aufgrund des baulichen Zustands sowie geänderter Brandschutzvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen weist die Liegenschaft Mängel auf, die den Weiterbetrieb gefährden. Eine Prüfung einer grundlegenden Sanierung sowie von Um- und Erweiterungsmaßnahmen ergab, dass dieses Vorhaben weder wirtschaftlich wäre noch eine nachhaltige Funktionsfähigkeit des Standortes gewährleisten könnte.
Eine bereits durchgeführte Machbarkeitsstudie ergab, dass ein Neubau auf dem Grundstück nur unter Einbeziehung einer Interimslösung möglich ist. Die Planung berücksichtigt dabei die Anforderungen der DIN-Normen für Feuerwehrhäuser und Rettungswachen sowie die Arbeitsstättenrichtlinie. Die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen wurden im Rahmen der Studie mit den zuständigen Trägern abgestimmt. Die Maßnahme wird als sachlich und zeitlich unabweisbar für die Gefahrenabwehr eingestuft.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.Mittelbereitstellung für die passive ITK-Anbindung der neuen Zentralbibliothek Markt 5-6Zur Vorlage · 0063/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die passive ITK-Anbindung der neuen Zentralbibliothek Essen. Im Rahmen der Anmietung von Flächen im Gebäude Markt 5 ist laut Mietvertrag ein mieterseitiger Ausbau der ITK-Infrastruktur vorgesehen. Während die Kosten in der ursprünglichen Vorlage zur Flächenanmietung auf 750.000 Euro geschätzt wurden, belaufen sich die aktuellen Kalkulationen des Essener Systemhauses auf Gesamtkosten von 760.000 Euro.
Um den zeitgerechten Umzug der Zentralbibliothek an den neuen Standort zu gewährleisten, sollen die Arbeiten zur ITK-Anbindung parallel zum Vermieterausbau durchgeführt werden. Die Übergabe der Flächen ist für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 31. Dezember 2024 geplant.
Die Finanzierung der Gesamtkosten von 760.000 Euro ist auf zwei Haushaltsjahre verteilt. Für das Jahr 2023 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 380.000 Euro beantragt, die durch eine entsprechende Minderausgabe im Projekt Pool Planungsleistungen generell gedeckt werden soll. Der verbleibende Betrag von 380.000 Euro soll im Haushaltsjahr 2024 budgetneutral angemeldet werden. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 benötigt, deren Deckung ebenfalls über den Pool der Planungsleistungen erfolgt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bau sowie den Baubeginn des Projekts beschließt und die weiteren Gremien die Mittelbereitstellung empfehlen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.A.Gymnasium Essen-Werden, Grafenstr. 9, Entkernung und Wiederaufbau des Tanztraktes im Untergeschoss nach HochwasserschadenZur Vorlage · 0002/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat den Bau und den Baubeginn für die Sanierung des Tanztraktes im Untergeschoss des Gymnasiums Essen-Werden beschlossen. Das Projekt umfasst die Entkernung und den Wiederaufbau der betroffenen Flächen nach einem Hochwasserschaden, der im Juli 2021 durch starke Unwetterereignisse verursacht wurde. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 1.256.000 Euro.
Die Sanierung umfasst eine Fläche von etwa 348 Quadratmetern und beinhaltet verschiedene technische sowie bauliche Maßnahmen. Geplant sind unter anderem die Verbesserung der Raumakustik, die Erneuerung der Fensterfront mit Wärmeschutzverglasung, die Installation eines neuen Tanzsportbodens inklusive Fußbodenheizung sowie die Modernisierung der Lüftungs-, Trinkwasser- und Warmwasserinstallationen. Zudem sollen bauliche Maßnahmen zum Schutz vor künftigen Regeschäden sowie die Optimierung der Nebenräume umgesetzt werden.
Für die Umsetzung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 800.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehen. Die restlichen Kosten sollen im Jahr 2024 durch budgetneutrale Anmeldung gedeckt werden. Die Finanzierung der Maßnahme ist auch ohne die noch in Abstimmung befindlichen Fördermittel aus der Hochwasser-Soforthilfe gesichert. Nach Abschluss der Planungs- und Vergabephase ist eine Bauzeit von 12 Monaten vorgesehen, wobei die Fertigstellung des Tanztraktes für August 2024 angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Prüfung der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Stauderstraße" Stadtbezirk: V, Stadtteil: AltenessenZur Vorlage · 0167/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Prüfung durchgeführt, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Stauderstraße im Stadtteil Altenessen-Süd notwendig ist. Ziel der Untersuchung war es, festzustellen, unter welchen Bedingungen die bestehende und künftige Wohnbebauung vor gewerblichen Grundstücksnutzungen geschützt werden kann. Der Anlass für die Prüfung war ein Antrag der SPD.
Das etwa 31,18 Hektar große Gebiet umfasst Flächen zwischen der Wilhelm-Nieswandt-Allee und dem Kulturzentrum Zeche Carl. Das Areal ist durch eine Mischung aus Wohnbebauung, Grünflächen und Gewerbe geprägt. Planungsrechtlich handelt es sich überwiegend um einen unbeplanten Innenbereich, in dem Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen sind. Ein grundlegender Schutz der Wohnnutzung gegenüber Gewerbebetrieben besteht bereits durch die geltenden Immissionsrichtwerte des Bundesimessschutzgesetzes.
Die Prüfung ergibt, dass ein Bebauungsplan nicht zwingend erforderlich ist, um die Wohnbebauung zu schützen. In bestimmten Bereichen, in denen Wohnen und Gewerbe direkt angrenzen, könnte ein Bebauungsplan durch Festsetzungen zu zulässigen Betriebsarten oder Emissionskontingenten eine langfristige Verbesserung bewirken. Ein solcher Plan würde jedoch kurz- und mittelfristig nur die Neuansiedlung von Gewerbe einschränken, da bestehende Betriebe unter Bestandsschutz stünden. Zudem müssten etwaige Festsetzungen mit dem Regionalen Flächennutzungsplan abgestimmt werden. Ein neues Planverfahren würde zudem Kapazitäten im Amt für Stadtplanung und Bauordnung binden, da das aktuelle Arbeitsprogramm bereits ausgelastet ist.
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Beratungsfolge
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Potenzialanalyse und Umsetzungsstrategie zur Innenentwicklung Ergebnisse der Dialoggespräche zu Mobilisierungsmöglichkeiten der Siedlungen "Zur Nieden" und "Im Westerbruch / Wersbaum" sowie Sachstandsbericht zu den priorisierten Flächen und SiedlungenZur Vorlage · 0121/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0121/2023/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Potenzialanalyse und der Umsetzungsstrategie zur Innenentwicklung in Essen. Gegenstand sind die Ergebnisse von Dialoggesprächen zur Mobilisierung der Siedlungen „Zur Nieden“ sowie „Im Westerbruch / Wersbaum“ sowie ein Sachstandsbericht zur Detailprüfung von 27 priorisierten Flächen und 6 Siedlungen der Nachkriegszeit.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Ergebnisse der Dialoggespräche sowie den Sachstand der Detailprüfung zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig soll die weitere Prüfung der Potenzialflächen hinsichtlich ihrer Mobilisierung aufgrund personeller Engpässe und hoher Arbeitsverdichtung vorerst ausgesetzt werden.
Im Rahmen der Detailprüfung hat sich die Anzahl der Flächen durch eine Teilflächenaufteilung auf 29 erhöht. Bisher wurden eine Fläche und drei Siedlungen geprüft. Bei der Fläche „Grünstraße / Am Schlagbaum“ hat die Allbau GmbH eine Entwicklung abgesagt. Während in der Siedlung „Regenbogenweg“ eine Aufstockung als denkbar gilt, ist in den Siedlungen „Zur Nieden“ und „Im Westerbruch / Wersbaum“ keine wirtschaftliche Aufstockung möglich, wobei letztere eine Nachverdichtung mit bis zu 58 Wohneinheiten vorsieht. Da 11 Flächen bereits geprüft oder nicht verfügbar sind, stehen die Prüfung von 17 Flächen und drei Siedlungen noch aus. Für die vollständige Prüfung aller Flächen aus der Potenzialstudie werden mindestens zwei zusätzliche Stellen benötigt; insgesamt wird ein Bedarf von 8,5 Stellen in der Planungsverwaltung zur Bewältigung der Innenentwicklung angegeben.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Mit Anmerkungen zur Kenntnis genommen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 5.1.C.Potenzialanalyse und Umsetzungsstrategie zur Innenentwicklung Ergebnisse der Dialoggespräche zu Mobilisierungsmöglichkeiten der Siedlungen „Zur Nieden“ und „Im Westerbruch“ sowie Sachstandsbericht zu den priorisierten Flächen und SiedlungenZur Vorlage · 0421/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Antrag gestellt, der eine Änderung des Beschlussvorschlags zur Innenentwicklung vorsieht. Im Zentrum des Antrags steht die Kenntnisnahme der Ergebnisse aus Dialoggesprächen bezüglich der Mobilisierungsmöglichkeiten der Potenzialfläche „Zur Nieden“ sowie der Siedlung „Im Westerbruch / Wersbaum“.
Darüber hinaus soll der Ausschuss den Sachstand zur Detailprüfung der priorisierten 27 Flächen und sechs Siedlungen der Nachkriegszeit zur Kenntnis nehmen. Der Antrag sieht vor, die Prüfung der Potenzialflächen hinsichtlich ihrer Mobilisierungsmöglichkeiten schrittweise fortzuführen. In einem nächsten Schritt soll die Verwaltung drei weitere Flächen identifizieren und in Gesprächen mit den Eigentümern Entwicklungsmöglichkeiten erörtern. Dabei liegt der Fokus auf Flächen, die nach objektiver Einschätzung das größte Potenzial für Neubauvorhaben, wie etwa Aufstockungen oder Anbauten, aufweisen.
Die Verwaltung wird die Ergebnisse dieser Gespräche bis zum Ende des dritten Quartals 2023 dem Ausschuss vorlegen, woraufhin eine erneute Entscheidung über das weitere Vorgehen erfolgen soll. Der Antrag begründet die Fortführung der Prüfung mit dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und der Wohnraumversorgung. Um die personellen Ressourcen der Verwaltung zu berücksichtigen, ist die Untersuchung zunächst auf drei zusätzliche Flächen begrenzt.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 6.Vorhabenbezogener Bebauungsplan 8/22 "Karl-Meyer-Platz" Stadtbezirk: VI, Stadtteil: Schonnebeck Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1762/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat beschlossen, das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 8/22 „Karl-Meyer-Platz“ einzuleiten. Damit wird auf Antrag der solid.Schonnebeck GmbH & Co KG die Aufstellung eines Bebauungsplans auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt. Die Bezirksvertretung VI hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
Das etwa 0,9 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Schonnebeck und umfasst verschiedene Flurstücke. Ziel der Planung ist die Entwicklung und Erweiterung von Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnraum im zentralen Versorgungsbereich. Geplant ist unter anderem der Abriss und Neubau eines Gebäudeteils, um einen Drogeriemarkt zu erweitern und zusätzliche Wohnungen in den Obergeschossen zu schaffen. Im südlichen Bereich des Gebiets soll ein Lebensmittelmarkt erweitert werden, wobei eine bestehende Passage durch eine gläserne, verschließbare Fläche ersetzt wird. Die bestehenden Arztpraxen im Obergeschoss sollen erhalten bleiben.
Im Rahmen der baulichen Maßnahmen sind auch Anpassungen an der Infrastruktur vorgesehen, darunter die Neordnung von Zufahrten und die Anpassung von Stellplatzanlagen. Die Planung sieht zudem eine Dachbegrünung der Flachdächer vor. Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit sollen die zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 53 GE: Gewerbepark Schalke-NordZur Vorlage · 0130/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) mit der Nummer 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord entscheiden. Das Vorhaben, das vom Amt für Stadtplanung und -entwicklung vorbereitet wurde, dient der Wiedernutzung eines weitgehend brachliegenden Gewerbeareals. Im Rahmen der geplanten Änderung soll eine Fläche, die im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan als Standort für einen örtlichen Hauptverkehrszug vorgesehen ist, nicht mehr für diesen Zweck genutzt werden. Stattdessen soll die Fläche in die angrenzenden Nutzungen, bestehend aus gewerblichen Bauflächen und Grünflächen, integriert werden.
Die Verwaltung legt dar, dass die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen und Behörden im Zeitraum von August bis September 2022 unverändert geblieben sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Ergebnisse der bisherigen Beteiligung zur Kenntnis nimmt und dem Rat eine Empfehlung ausspricht. Der Rat soll die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs sowie die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschließen. Die Auslegung ist für die Dauer eines Monats gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs und des Raumordnungsgesetzes vorgesehen. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Planänderung den beteiligten Gremien der anderen Städte zur Entscheidung vorgelegt und anschließend der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 48 MH: Sport- u. Freizeitanlagen UhlenhorstwegZur Vorlage · 0123/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung zum Geschäftsbereich 7 befasst sich mit dem Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen sowie förmlichen Beteiligung für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP). Konkret geht es um die Änderung des Bereichs 48 MH, der Sport- und Freizeitanlagen am Uhlenhorstweg umfasst.
Das betroffene Areal liegt im Essener Stadtteil Broich am Rand des Broich-Speldorfer Waldes und erstreckt sich über eine Fläche von etwa 5,7 Hektar. Derzeit ist das Gebiet im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan als Wald bzw. Waldbereich mit der Festlegung eines Regionalen Grünzugs ausgewiesen. Die geplante Änderung sieht vor, diesen Bereich als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet Freizeit, Erholung und Sport“ sowie als Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen für Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen festzulegen. Damit sollen die bestehenden Sport- und Freizeitflächen, darunter die Anlagen eines Hockey- und Tennisvereins sowie Reitanlagen, gesichert und eine angemessene Weiterentwicklung durch Ersatzbauten oder geringfügige Erweiterungen ermöglicht werden. Im Zuge dessen wird die überlagernde Festlegung des Regionalen Grünzugs im Änderungsbereich zurückgenommen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Änderung nach Prüfung der Stellungnahmen zu beschließen. Die entsprechenden Beschlüsse zur Aufstellung wurden bereits von den Räten der beteiligten Planungsgemeinschaft gefasst. Nach dem Feststellungsbeschluss wird das Verfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
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- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 46 E: Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld)Zur Vorlage · 0109/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat beschlossen, das Änderungsverfahren 46 E zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) im Bereich Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld) neu abzugrenzen und die öffentliche Auslegung einzuleiten. Durch die Neuausrichtung wird der Änderungsbereich im Nordosten um die Fläche zwischen Hilgerstraße, Bersonstraße und Segerothpark erweitert, wodurch sich das Areal nun auf etwa 11,5 Hektar im Stadtteil Nordviertel vergrößert.
Die Planung dient als Grundlage für den parallel laufenden Bebauungsplan und zielt darauf ab, die Flächen für gewerbliche und forschungsorientierte Zwecke zu entwickeln. Das Gebiet soll als Sonderstandort für Unternehmen in Zukunftsmärkten sowie für Einrichtungen der Forschung und Lehre genutzt werden, um den Bedarf an gewerblichen Bauflächen zu decken und die Entwicklung der Universität zu unterstützen. Die bisherige Ausweisung als Wohnbaufläche bzw. allgemeiner Siedlungsbereich wird in eine Sonderbaufläche mit den Zweckbestimmungen für Freizeit, Erholung, Sport, Hochschule, Bildung, Forschung sowie spezifische gewerbliche Nutzung überführt. Bestehende Schienenwege für den regionalen und überregionalen Verkehr bleiben im Plan erhalten.
Im Rahmen der vorangegangenen frühzeitigen Beteiligung wurden keine wesentlichen Bedenken gegen die Planung geäußert. Die vorliegende Vorlage berücksichtigt die Anregungen beteiligter Träger öffentlicher Belange sowie die Anpassungen aus dem konkretisierten Bebauungsplanentwurf. Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der öffentlichen Stellen und Behörden erfolgt für die Dauer von einem Monat.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 55 BO: Dietrich-Benking-Straße OstZur Vorlage · 0131/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung (0131/2023/7) behandelt den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Konkret geht es um das Verfahren 55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost, welches ein etwa ein Hektar großes Areal in Bochum umfasst.
Das Verfahren sieht vor, die im RFNP aktuell als allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche ausgewiesene Fläche in allgemeine Siedlungsbereiche umzuwandeln. Auf der flächennutzungsplanerischen Ebene soll die derzeit als Grünfläche dargestellte Fläche künftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für diesen Bereich durch einen bereits rechtswirksamen Bebauungsplan bereits Baurechte für ein Gewerbegebiet bestehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt Essen eine Empfehlung zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Rat soll die Aufstellung der Änderung sowie die Einleitung des Planverfahrens gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes NRW und des Baugesetzbuchs beschließen.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist ein Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung vorgesehen, welches voraussichtlich im Juni oder Juli 202<0xC2>3 stattfinden soll. Das Verfahren umfasst nach der Erarbeitung eines Umweltberichts die Auslegung der Pläne sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die abschließende Änderung bedarf der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Öffnungszeiten EKZ Limbecker Platz, städtebaulicher VertragZur Vorlage · 2190/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll beschließen, die vertraglich vereinbarten Öffnungszeiten für die Durchwegung im Einkaufszentrum Limbecker Platz dauerhaft beizubehalten. Demnach soll der Durchgang außerhalb der Geschäftszeiten täglich von 06:00 Uhr bis 00:15 Uhr geöffnet bleiben. Die Bezirksvertretung I erhebt zu diesem Vorschlag keine Bedenken.
Die Grundlage für die Regelung bildet der Städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 01/05. Während der Corona-Pandemie wurden die Öffnungszeiten aufgrund von Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel und der Gastronomie zeitweise verkürzt. In diesen Zeiträumen blieb das Einkaufszentrum zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Da die pandemiebedingten Einschränkungen nicht mehr bestehen, ist die Grundlage für die verkürzten Zeiten entfallen.
Eine Auswertung der Daten des Center-Managements zeigt, dass die Durchwegung als Verbindung zwischen Innenstadt und Weststadt insbesondere an Wochenenden genutzt wird, wobei die Frequenz in den Abendstunden abnimmt. Es wurde zudem dokumentiert, dass es in den Abendstunden und an Wochenenden vermehrt zu Vorkommnissen kommt, bei denen sich Personen unbefugt im Zentrum aufhalten oder gegen Verhaltensregeln verstoßen. Sowohl das Center-Management als auch die Essen Marketing GmbH befürworten weiterhin eine Verkürzung der Öffnungszeiten.
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Beratungsfolge
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Anträge und Anfragen
- 13.Verschiedenes
- 14.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 16.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 16.B.Anmietung von Teilflächen im Gildehof, Hollestraße 3 nach Ablauf der FestmietzeitErgebnis: einstimmig empfohlen
- 17.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 18.Anträge und Anfragen
- 19.Mitteilungen der Verwaltung
- 20.Pressemitteilung