Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) mit der Nummer 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord entscheiden. Das Vorhaben, das vom Amt für Stadtplanung und -entwicklung vorbereitet wurde, dient der Wiedernutzung eines weitgehend brachliegenden Gewerbeareals. Im Rahmen der geplanten Änderung soll eine Fläche, die im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan als Standort für einen örtlichen Hauptverkehrszug vorgesehen ist, nicht mehr für diesen Zweck genutzt werden. Stattdessen soll die Fläche in die angrenzenden Nutzungen, bestehend aus gewerblichen Bauflächen und Grünflächen, integriert werden.
Die Verwaltung legt dar, dass die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen und Behörden im Zeitraum von August bis September 2022 unverändert geblieben sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Ergebnisse der bisherigen Beteiligung zur Kenntnis nimmt und dem Rat eine Empfehlung ausspricht. Der Rat soll die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs sowie die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschließen. Die Auslegung ist für die Dauer eines Monats gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs und des Raumordnungsgesetzes vorgesehen. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Planänderung den beteiligten Gremien der anderen Städte zur Entscheidung vorgelegt und anschließend der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 22.03.2023einstimmig beschlossen
- 02.03.2023einstimmig empfohlen
Verwandte Vorlagen
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