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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung eines RatsmitgliedesZur Vorlage · 0436/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0436/2023/OB des Oberbürgermeisters dient der Information des Rates der Stadt Essen über die Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds. Hintergrund der Vorlage ist der Tod eines Ratsmitglieds am 15. Februar 2023.
Nach dem Tod des bisherigen Mandatsträgers wurde durch den Wahlleiter gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes eine Nachfolgerin aus der Reserveliste der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) festgestellt. Die betreffende Bewerberin hat das Ratsmandat am 28. Februar 2023 angenommen und damit die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Essen erworben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitglieds durch den Oberbürgermeister gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt. Die Vorlage wurde am 8. März 2023 erstellt und war für die Sitzung des Rates am 22. März 2023 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Weitere finanzielle Auswirkungen oder Kosten für die Stadt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung)
- 2.Aktuelle Stunde
- 3.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 4.Mitteilungen der Verwaltung
- 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 5.1Ersatzwahl zum JugendhilfeausschussZur Vorlage · 0354/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird im Rahmen der Sitzung am 22. März 2023 über eine Ersatzwahl zum Jugendhilfeausschuss beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Neubesetzung der stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedschaft im Ausschuss vorzunehmen.
Auf Vorschlag des Arbeitskreises Jugend soll eine Person anstelle eines bisherigen Mitglieds in das Gremium gewählt werden. Die entsprechende Änderung der personellen Zusammensetzung im Jugendhilfeausschuss wurde auf Ersuchen des Arbeitskreises Jugend initiiert. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unter der Nummer 0354/2023/OB vorgelegt. Weitere Auswirkungen auf die Kostenstruktur oder den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht angeführt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0503/2023/GRÜNE · Antrag GRÜNE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0503/2023/GRÜNE einen Antrag auf Umbesetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien gestellt. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und sieht Änderungen in der Zusammensetzung der Gremien für die Sitzung des Rates am 22. März 2023 vor.
Im Haupt- und Finanzausschuss wird ein Wechsel in der Vollmitgliedschaft sowie in der stellvertretenden Vorsitzfunktion beantragt. Zudem soll eine dritte stellvertretende Ausschussvorsitzende neu bestimmt werden. Für den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sind personelle Veränderungen bei den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern vorgesehen.
Auch in den Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft, Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen werden neue stellvertretende Mitglieder oder Vollmitglieder vorgeschlagen. Im Ausschuss für Sport- und Bäderbetriebe sollen zwei Positionen der stellvertretenden Mitglieder neu besetzt werden. Schließlich umfasst der Antrag auch eine Neubesetzung der Positionen im Inklusionsbeirat, sowohl für die Vollmitgliedschaft als auch für die stellvertretende Mitgliedschaft.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.3Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Bestellung zum beratenden Mitglied im Ausschuss für Schule, Bildung und WissenschaftZur Vorlage · 0493/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat am 22. März 2023 beschlossen, ein fraktionsloses Ratsmitglied als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft zu bestellen. Die Entscheidung basiert auf der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 58 Absatz 1 Satz 11 GO NRW), die jedem Ratsmitglied das Recht einräumt, ein beratendes Mitglied ohne Stimmrecht in einem Ausschuss seiner Wahl zu bestimmen.
Hintergrund der Vorlage ist der Erwerb eines Mandats im Rat der Stadt Essen durch das betreffende Ratsmitglied in einem Nachfolgeverfahren am 28. Februar 2023. Das Ratsmitglied war zuvor bereits als stellvertretendes Mitglied in vier Ausschüssen vertreten. Da eine stellvertretende Mitgliedschaft rechtlich nicht mit einer beratenden Mitgliedschaft gleichzusetzen ist, bestand ein entsprechender Anspruch auf Bestellung. Mit der Bestellung als beratendes Mitglied im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft erlischt die bisherige stellvertretende Mitgliedschaft in diesem Gremium. Die entsprechende Anfrage zur Bestellung wurde von dem Ratsmitglied am 18. März 2023 gestellt.
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- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.4Wahlen und Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0507/2023/CDU · Antrag CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Inklusionsbeirat gestellt. Mit der Vorlage 0507/2023/CDU wird vorgeschlagen, die bisherige stellvertretende Vertretung durch eine neue Person zu ersetzen. Der Antrag sieht vor, dass das bisherige stellvertretende Mitglied aus dem Gremium ausscheidet und eine neue Person als stellvertretendes Mitglied in den Inklusionsbeirat berufen wird. Die Entscheidung über diese personelle Änderung im Ausschuss liegt beim Rat der Stadt Essen.
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- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.5Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0511/2023/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler (EBB-FW) hat mit der Vorlage 0511/2023/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Umbesetzung verschiedener Ausschüsse im Rat der Stadt Essen vorsieht. Der Antrag umfasst personelle Änderungen in mehreren Gremien, um die Zusammensetzung der Ausschüsse neu zu ordnen.
Im Ausschuss für Sport- und Bäderbetriebe wird ein Wechsel in der Besetzung des Mitglieds sowie des zweiten Stellvertreters vorgeschlagen. Für den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz ist eine Neubesetzung des Mitglieds sowie der ersten und zweiten Stellvertretung vorgesehen. Auch im Kulturausschuss sollen die beratenden Mitglieder und Stellvertreter angepasst werden.
Weitere Änderungen betreffen den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie den Jugendhilfeausschuss, wobei hier insbesondere die Positionen der beratenden Mitglieder und Stellvertreter neu geregelt werden sollen. Im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus werden die Positionen der ersten und zweiten Stellvertretung neu besetzt. Zudem sieht der Antrag eine Änderung der ersten Stellvertretung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bauen sowie eine Neubesetzung des Mitglieds und der ersten Stellvertretung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vor.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — nur Besetzung ASAGI und JHA einstimmig beschlossen!
Ergebnis: nur Besetzung ASAGI und JHA einstimmig beschlossen! - 6.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 6.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Ersatzwahl für den Aufsichtsrat der EVVZur Vorlage · 0204/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Ersatzwahl für den Aufsichtsrat der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (EVV) mbH beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat anstelle des Oberbürgermeisters mit sofortiger Wirkung den Stadtkämmerer in das Aufsichtsgremium entsendet.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus insgesamt 12 Mitgliedern zusammen. Davon werden sechs Mitglieder durch den Rat der Stadt entsandt. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages ist eines dieser Mitglieder der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person aus dem Kreis der Beamten oder Angestellten der Stadt. Der Oberbürgermeister ist seit Dezember 2009 Mitglied des Aufsichtsrats und nimmt diese Funktion seit Oktober 2015 in seiner amtlichen Eigenschaft wahr.
Der Vorschlag zur Neubesetzung geht vom Oberbürgermeister aus. Der Stadtkämmerer war in der Vergangenheit zeitweise als nebenamtlicher Geschäftsführer der EVV mbH bestellt; diese Funktion endete zum 31. Dezember 2022. Durch den beabsichtigten Entsendungsbeschluss soll die Teilnahme des Stadtkämmerers an der Aufsichtsratssitzung der EVV mbH am 24. März 2023 ermöglicht werden.
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- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Neu- und Wiederbestellung der Mitglieder der Kuratorien Stiftung Zollverein und der Stiftung RuhrmuseumZur Vorlage · 0241/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Neu- und Wiederbestellung von Mitgliedern in die Kuratorien der Stiftung Zollverein und der Stiftung Ruhrmuseum für die Amtsperiode vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027 entscheiden.
Für das Kuratorium der Stiftung Zollverein wird vorgeschlagen, fünf Vertreter der Stadt Essen zu entsenden. Die Liste umfasst die Vorsitzende der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Stiftung Zollverein e. V., einen Vertreter des Essener Unternehmensverband e. V., den Oberbürgermeister der Stadt Essen sowie zwei Mitglieder des Kulturausschusses. Letztere wurden vom Kulturausschuss bereits einstimmig empfohlen. Zudem soll das Einvernehmen mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) hinsichtlich fünf weiteren Mitgliedern hergestellt werden. Diese Besetzung umfasst Vertreter der RAG-Stiftung, des Regionalverbandes Ruhr, des Initiativkreis Ruhr GmbH sowie des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr und eine persönliche Benennung aus dem Land NRW.
Hinsichtlich der unselbstständigen Stiftung Ruhrmuseum sieht der Beschluss vor, zwei Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung Zollverein als stimmberechtigte Vertreter der Stadt zu entsenden. Zudem soll der Beigeordnete für Jugend, Bildung und Kultur als Gast mit beratender Stimme teilnehmen. Das Kuratorium der Stiftung Zollverein hat eine beratende Funktion gegenüber dem Stiftungsrat und dem Vorstand der Stiftung.
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- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.3Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Wahl zum Kuratorium der european centre for creative economy GmbH - ecce -Zur Vorlage · 0427/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Wiederbestimmung eines Mitglieds für das Kuratorium der european centre for creative economy GmbH – ecce – entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den zuständigen Beigeordneten für eine weitere Amtsdauer von fünf Jahren zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung zu benennen.
Das Kuratorium der Gesellschaft setzt sich aus insgesamt 22 Mitgliedern zusammen. Während zwei Mitglieder durch das Land Nordrhein-Westfalen besetzt werden, erfolgt die Wahl der übrigen Mitglieder durch die Gesellschafterversammlung auf Vorschlag des Landes sowie der Gesellschafter. Die Sitzverteilung der Gesellschafter orientiert sich am Stammkapitalanteil, wobei auf jeweils fünf Anteile ein Sitz entfällt. In diesem Rahmen entsendet die Stadt Essen zwei Mitglieder. Von den durch die Kommunen benannten Mitgliedern muss eine Person den Oberbürgermeister oder eine von diesem vorgeschlagene Vertretung der jeweiligen Gemeinde repräsentieren.
Die aktuelle Amtszeit des vorgeschlagenen Beigeordneten endet in Kürze. Eine erneute Bestellung für eine weitere fünfjährige Periode ist gemäß der Satzung zulässig. Die Vorlage wurde durch den Oberbürgermeister am 14. März 2023 vorgelegt.
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- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.4Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 0500/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0500/2023/SPD einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine personelle Änderung im Aufsichtsrat der Immobilien Management Essen GmbH (IME) vorsieht.
Der Antrag umfasst die Umbesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der genannten Gesellschaft. Dabei soll ein bisheriges Mitglied durch ein neues Mitglied ersetzt werden. Die zuständige Fachabteilung bzw. das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation führt die Vorlage zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen. Der entsprechende Sitzungstermin für die Beratung und Entscheidung über diesen Antrag war für den 22. März 2023 angesetzt.
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- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.5Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 0504/2023/GRÜNE · Antrag GRÜNE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag auf Neubesetzung von zwei Aufsichtsräten gestellt. Der Antrag mit der Nummer 0504/2023/GRÜNE sieht Änderungen in der Zusammensetzung der Gremien der Messe Essen GmbH sowie der Immobilien Management Essen vor.
Im Aufsichtsrat der Messe Essen GmbH soll ein neues Mitglied berufen werden, welches den bisherigen Platz eines anderen Mitglieds übernimmt. Parallel dazu sieht der Antrag eine personelle Veränderung im Aufsichtsrat der Immobilien Management Essen vor. Dort soll ein neues Mitglied in das Gremium aufgenommen werden, um den bisherigen Sitz eines anderen Mitglieds zu besetzen. Die Entscheidung über diese personellen Veränderungen wurde für die Sitzung des Rates am 22. März 2023 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.6Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und InstitutionenZur Vorlage · 0505/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0505/2023/LINKE einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand des Antrags ist eine personelle Umbesetzung im Aufsichtsrat der Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH.
Die Fraktion beantragt, ein bestehendes Mitglied des Aufsichtsrates durch eine neue Person zu ersetzen. Konkret soll das bisherige Mitglied aus dem Gremium ausscheiden und durch eine neue Vertretung ersetzt werden. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 22. März 2023 zur Entscheidung vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.7Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 0513/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 0513/2023/SPD einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt. Gegenstand des Antrags ist eine personelle Umbesetzung im Verwaltungsrat der Stiftung Kulturhauptstadt Ruhr.2010.
Die Fraktion beantragt, ein Mitglied des Verwaltungsrats zu ersetzen. Konkret soll die bisherige Vertreterin durch eine neue Person ersetzt werden. Die zuständige Fachabteilung im Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation führt die Federführung für diesen Vorgang. Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
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- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Jahresbericht des Integrationsrates
- 8.Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0419/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen setzt sich im Rahmen der Sitzung am 22. März 2023 mit den Nebeneinkünften des Oberbürgermeisters für das Jahr 2022 auseinander. Gemäß den Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Hauptverwaltungsbeamte dazu verpflichtet, dem Rat eine Aufstellung über die Einnahmen vorzulegen, die während des vergangenen Rechnungsjahres im Rahmen von Aufsichtsrat-, Verwaltungsrats- und Beiratsmandaten in Gesellschaften oder Institutionen erzielt wurden.
Die vorliegende Vorlage enthält eine entsprechende Auflistung dieser Mandate sowie die Angabe der an die Stadt Essen abzuführenden Beträge. Die Verwaltung schlägt vor, die daraus resultierenden Beträge in Höhe von 154.225,82 Euro an die Essener Nothilfe zu zahlen. Dieser Vorschlag knüpft an die Regelung des Vorjahres an und verweist auf die anhaltende Notwendigkeit der Unterstützung der ukrainischen Bevölkerung.
Die Essener Nothilfe fungiert als Zusammenschluss verschiedener Wohlfahrtsverbände, darunter der Caritasverband, das Diakoniewerk Essen, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband sowie die Stadt Essen selbst. Ziel des Zusammenschlusses ist die Durchführung gemeinsamer Maßnahmen im Sozial- und Jugendbereich sowie die Unterstützung bedürftiger Menschen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Nebeneinkünfte zur Kenntnis nimmt und die Abführung der Beträge an die genannte Organisation bestätigt.
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- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Brückenprojekte Hier: Modell zur Kinderbetreuung in besonderen FällenZur Vorlage · 0397/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0397/2023 gestellt, um ein weiterentwickeltes Modell zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, die sogenannten Brückenprojekte, zu etablieren. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, das eine Überführung von Spielgruppen in die Regelsysteme, wie etwa Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, vorsieht. Ergänzend dazu soll ein bedarfsorientierter Ausbau von Eltern-Kind-Gruppen angestrebt werden.
Ziel der Initiative ist es, den Zugang zum Bildungssystem für neu zugewanderte Kinder und Familien zu erleichtern, die bisher noch keine reguläre Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen konnten. Die Antragsteller fordern, dass die Stadtverwaltung eigene Förderrichtlinien erstellt, um die notwendigen ergänzenden Finanzmittel für die pädagogische Arbeit zu hinterlegen. Dabei soll ein Finanzierungsvorschlag zur Beschlussfassung im Rat vorgelegt werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung zudem auf allen überörtigen Ebenen auf eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung der Brückenprojekte einwirkt. Während die Landesförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen weiterhin den Hauptteil der Kosten tragen soll, soll die Stadt etwaige Finanzierungslücken im Rahmen der kommunalen Förderung schließen. Dies betrifft insbesondere Personalkosten für Abwesenheitszeiten sowie Kosten für die Anmietung und Reinigung von Räumlichkeiten.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung)
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 9.1Brückenprojekte Hier: Essener Modell zur ergänzenden frühkindlichen BildungZur Vorlage · 0483/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0483/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines sogenannten „Essener Modells zur ergänzenden frühkindlichen Bildung“ zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an den Jugendhilfeausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um Empfehlung für den Rat der Stadt Essen. Zudem sollen der Integrationsrat sowie die Ausschüsse für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft die Inhalte zur Kenntnis nehmen.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags mit mehreren Aufgaben beauftragt. Dazu gehört, auf überörtlicher Ebene, insbesondere auf Landesebene, auf eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung von Brückenprojekten hinzuwirken, bis diese durch den Ausbau bestehender Regelstrukturen abgedeckt werden können. Zudem soll dargelegt werden, wie die bestehenden Angebote von Spielgruppen und Brückenprojekten als pragmatische Überbrückungsmaßnahme durch städtische Mittel abgesichert werden können.
Des Weiteren soll die Verwaltung eine Ausbauplanung für steigende Bedarfe bei Brückenprojekten erarbeiten und aufzeigen, wie diese ergänzend zur Landesförderung mit städtischen Mitteln umgesetzt werden können. Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Erarbeitung eines Modells zur ergänzenden frühkindlichen Bildung, das sich an den Regelungen zur Kindertagespflege orientiert und klare Standards sowie Förderkriterien für die Träger der Maßnahmen festlegt. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, systematisch darzustellen, wie schulvorbereitende Maßnahmen für alle Kinder ohne Betreuungsplatz in Essen angeboten werden können.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung)
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 9.2BrückenprojekteZur Vorlage · 0512/2023/CDU/SPD/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung der sogenannten „Brückenprojekte“ zu regeln. Diese Projekte dienen als Ergänzung zum regulären Angebot der Kindertagesbetreuung und sollen insbesondere Kindern und Familien mit Migrationshintergrund den Zugang zum deutschen Bildungssystem erleichtern.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung, sämtliche Möglichkeiten auf überörtlichen Ebenen zu prüfen, um eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung der Brückenprojekte sicherzustellen und bestehende Angebote abzusichern. Im Rahmen eines „Essener Modells zur Kindesbetreuung in besonderen Fällen“ soll die Verwaltung unter Einbeziehung der relevanten Träger Möglichkeiten zur Überführung von Spielgruppen in das Regelsystem, wie etwa Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, sowie einen bedarfsgerechten Ausbau von Eltern-Kind-Gruppen prüfen.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung ergänzende Finanzierungsvorschläge und verlässliche kommunale Förderrichtlinien erarbeitet. Sollten durch die Landesfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen Finanzierungslücken entstehen, sollen diese durch städtische Haushaltsmittel gedeckt werden. Dabei sollen vorrangig Personalkosten, etwa für Abwesenheitszeiten oder Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Kosten für Raummiete und Reinigung, berücksichtigt werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, Wege aufzuzeigen, wie zukünftige zusätzliche Bedarfe durch Angebotserweiterungen und entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten abgedeckt werden können.
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- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Freiflächen-Solarenergieanlagen Hier: RealisierungskonzeptZur Vorlage · 0349/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0349/2023 gestellt. Ziel des Antrags ist die Erstellung eines Realisierungskonzepts zur Installation von Freiflächen-Solarenergieanlagen durch die Stadtverwaltung Essen.
Im Rahmen dieses Konzepts soll die Verwaltung die Möglichkeit einer Inanspruchnahme bestimmter Flächen prüfen. Hierbei stehen insbesondere Korridore entlang von Verkehrsinfrastrukturen, Industrie- und Gewerbegebiete sowie die Flächen der Wassergewinnung Essen GmbH im Fokus. Zudem soll das Konzept die mögliche Einwerbung von Fördermitteln sowie die Beteiligung Dritter untersuchen.
Der Antrag bezieht sich auf die gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) sowie auf die laufende Überarbeitung des Landesentwicklungsplans in Nordrhein-Westfalen, die eine Erweiterung der Flächenkulisse für Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorsieht. Zudem wird auf die bauplanungsrechtliche Privilegierung von Solaranlagen im Außenbereich entlang von Autobahnen und Schienenwegen verwiesen, die seit Januar 2023 durch das Baugesetzbuch ermöglicht wird.
Der Vorgang ist zur Beratung und Empfehlung an die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen adressiert. Eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für den März 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.WaldbrandschutzkonzeptZur Vorlage · 0342/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0342/2023 eingereicht, der die Erarbeitung eines Waldbrandschutzkonzepts für das Stadtgebiet vorsieht. Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung, Gespräche mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW zu führen, um eine allgemeine Gefährdungsabschätzung einzuholen. Dabei soll zudem abgestimmt werden, ob eine Einteilung des Gebiets in Planquadrate sowie die Berücksichtigung besonderer Brandbekämpfungsanforderungen, wie etwa Totholzanteile, Nadelholzanteile, Hangneigungen oder andere brandfördernde Faktoren, notwendig sind.
Abhängig vom Ausgang dieser Gespräche soll die Erstellung eines Waldbrandschutzkonzepts gegebenenfalls in den Katastrophenschutzbedarfsplan einbezogen werden. Die Begründung des Antrags verweist auf die Bedeutung der Essener Wälder als Naherholungs- und Klimagebiete. Es wird darauf hingewiesen, dass geringe Niederschlagsmengen ein Risiko für den Baumbestand sowie für angrenzende Wohn-, Gewerbe- und landwirtschaftliche Flächen darstellen können. Für eine effektive Brandbekämpfung sollen die Flächen, die notwendigen Zuwegungen für Löschgeräte sowie die Versorgung mit Löschwasser erfasst und sichergestellt werden. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vor, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.03.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.Personalausweise für Obdach- und Wohnungslose gebührenfrei ermöglichen!Zur Vorlage · 0269/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0269/2023/SPD einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, um den Zugang zu Personalausweisen für wohnungslose und obdachlose Menschen zu erleichtern. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung den vollständigen Verzicht auf Personalausweisgebühren für diese Personengruppe umsetzt.
Konkret wird die Verwaltung beauftragt, durch entsprechende Verwaltungsanweisungen und die Bereitstellung notwendiger Haushaltsmittel sicherzustellen, dass das Bürgeramt die kostenlose Ausgabe von Personalausweisen an obdachlose und wohnungslose Menschen gewährleisten kann. Zudem soll Informationsmaterial erstellt und über bestehende Einrichtungen und Initiativen für Betroffene verteilt werden, um über den Prozess der kostenlosen Beantragung aufzuklären.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass Personen ohne festen Wohnsitz der allgemeinen Ausweispflicht unterliegen. Ein gültiger Ausweis wird als Voraussetzung für wesentliche Prozesse wie die Anmeldung beim Jobcenter, bei Sozialversicherungen, die Anmietung von Wohnraum oder Bankgeschäfte beschrieben. Da die Gebühren für einen regulären Personalausweis sowie die Kosten für vorläufige Dokumente für mittellose Menschen eine Hürde darstellen können, wird auf die Möglichkeit verwiesen, die Gebühren gemäß § 1 Absatz 6 der Personalausweisgebührenverordnung zu ermäßigen oder zu erlassen. Der Antrag zielt darauf ab, durch den Verzicht auf Gebühren bei nachgewiesener Mittellosigkeit eine nachhaltige Lösung zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.03.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — geschoben in den UA WHuO
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Jobcenter stärken und kundenorientierter gestaltenZur Vorlage · 1634/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1634/2022/SPD einen Antrag gestellt, der eine Stärkung und eine kundenorientiertere Ausrichtung des Jobcenters zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung mit der Bitte um eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen.
Die Verwaltung soll im Rahmen dieses Antrags dazu angehalten werden, den Empfangsbereich an den Standorten des Jobcenters wieder in vollem Umfang zu öffnen und mit geschultem Personal zu besetzen. Zudem wird die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts gefordert, das die Arbeitsvermittler des Fachbereichs 56 dazu befähigt und anhält, aufsuchende Arbeit in den Stadtteilen zu leisten. Dies soll unter Einbeziehung lokaler Anlaufstellen wie Stadtteilbüros, Bürgerläden, Sozialberatungen und Wohlfahrtsverbänden geschehen.
Darüber hinaus sieht der Antrag eine Erweiterung des niederschwelligen Angebots im Quartier durch offene Sprechstunden des Fachbereichs 56 vor. Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob durch die Einrichtung fester Ansprechpartner zwischen den Anlaufstellen in den Quartieren und dem Fachbereich 56 Synergien genutzt und Verwaltungsprozesse vereinfacht werden können. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — zurückgezogen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — geschoben in die Sitzung am 21. März 2023.
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf in den Rat geschoben
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: zurückgezogen - 14.Umgang mit Langzeitarbeitslosigkeit; Gemeinsamer Antrag von CDU/SPD/Grüne Nr. 1184/2022/2 im Rat der Stadt EssenZur Vorlage · 0041/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des JobCenters Essen befasst sich mit der Situation der Langzeitarbeitslosen im SGB II-Bereich sowie mit Maßnahmen zur Prävention von Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen. Auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen CDU, SPD und Grünen werden die Entwicklungen im Zeitraum von 2016 bis 2022 dargelegt. In diesem Zeitraum sank die Zahl der Langzeitarbeitslosen von 15.182 auf 13.201 Personen. Während der Anteil der Betroffenen aus acht Nicht-EU-Herkunftsländern von 6,2 % auf 15,4 % anstieg, erhöhte sich die Zahl der Personen aus dieser Gruppe, die in Erwerbstätigkeit integriert wurden, von 678 im Jahr 2016 auf 2.944 im Jahr 2021. Für das Jahr 2023 sind 44 % der Haushaltsmittel für öffentlich geförderte Beschäftigung vorgesehen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Prävention von Langzeitarbeitslosigkeit durch die Betreuung junger Menschen. Die Umsetzung erfolgt über die Jugendberufsagentur, die eine Zusammenarbeit der Fachbereiche Schule, Jugendamt und JobCenter mit der Bundesagentur für Arbeit vorsieht. Die Maßnahmen umfassen Angebote in Schulen sowie Vor-Ort-Angebote mit dem Ziel der Aktivierung und Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Ergänzend führt die Ausländerbehörde Zahlen zu Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen auf, die sich auf 37 beziehungsweise 16 Fälle belaufen. Der Bericht wird dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, dem Integrationsrat sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in den UA Soziales geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Gesundheitsversorgung im Essener Norden - Teilprojekt KindergesundheitszentrumZur Vorlage · 0353/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0353/2023/5 befasst sich mit dem Sachstand zum Teilprojekt eines Kindergesundheitszentrums im Essener Norden. Ziel des Vorhabens ist die räumliche und konzeptionelle Zusammenführung verschiedener städtischer Angebote in einer Präsenzstruktur. Geplant ist, Dienste des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes, des Allgemeinen Sozialdienstes sowie des Jugendpsychologischen Instituts des Jugendamtes sowie Angebote des Integrationsmanagements und der Frühen Hilfen an einem zentralen Standort zu bündeln.
Als potenzieller Standort für das Zentrum wird das ehemalige Verwaltungsgebäude des Marienhospitals in der Johanniskirchstraße vorgeschlagen. Die Verwaltung sieht in dieser Lage die Möglichkeit, eine komplexe Struktur zu entwickeln, die durch die Nähe zu bestehenden Einrichtungen wie der Interdisziplinären Frühförderstelle, dem Zentrum für Kindesentwicklung des Deutschen Kinderschutzbundes und dem Sozialpädiatrischen Zentrum des Elisabeth-Krankenhauses ergänzt wird. Das Konzept sieht zudem die Anbindung von Hebammenpraxen, pädiatrischer Versorgung sowie gegebenenfalls kinder- und jugendpsychiatrischer Leistungen vor.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Jugendhilfeausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Essen, die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Konzepts zu beauftragen. Die rechtliche und konzeptionelle Eigenverantwortung der einzelnen Träger bleibt dabei bestehen. Ein Finanzierungsplan für den Aufbau und die Implementierung soll nach Abschluss der Gespräche zur räumlichen Verortung und der Unterzeichnung entsprechender Verträge erstellt werden.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheitskioske NRWZur Vorlage · 0375/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0375/2023/5 aus dem Geschäftsbereich 5 sieht den Beitritt der Stadt Essen zur Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheitskioske NRW (LAG GK NRW) zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor. Damit soll die Stadt die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und Akteuren im Bereich der Gesundheitsversorgung stärken. Die LAG GK NRW verfolgt das Ziel, die Entstehung und Entwicklung von Gesundheitskiosken in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen sowie die fachliche Weiterentwicklung gesundheitsförderlicher Lebenswelten zu begleiten. Zudem übernimmt die Gemeinschaft die Interessenvertretung ihrer Mitglieder gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Ärztekammern, den Krankenhausverbänden sowie der Landesregierung.
Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Entsendung der Geschäftsbereichsvorständin oder des Geschäftsbereichsvorstands für Gesundheit sowie der Fachbereichsleitung des Gesundheitsamtes als Vertretung in die Mitgliederversammlung der LAG GK NRW. Die Grundlage für den Beitritt bildet ein bereits unterzeichnetes Gründungsprotokoll, dem auch Vertreter anderer Städte wie Köln, Dortmund, Bochum, Wuppertal und die Städteregion Aachen angehören. Die Satzung der Gemeinschaft wurde am 22. Februar 2023 beschlossen. Die erste Mitgliederversammlung, bei der die Wahl des Vorstands stattfinden soll, ist für die zweite Aprilhälfte 2023 geplant. Aktuell werden für die Mitgliedschaft keine Beiträge erhoben.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Investitionszuschuss für die Suchthilfe direkt Essen gGmbH - Einrichtung und Betrieb einer DiamorphinambulanzZur Vorlage · 0351/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung stellt für das Haushaltsjahr 2023 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 800.000 Euro beantragt. Diese Mittel sind als Investitionszuschuss für die Einrichtung und den Betrieb einer Diamorphinambulanz bei der Suchthilfe direkt Essen gGmbH vorgesehen. Der Zuschuss dient der Finanzierung notwendiger baulicher Maßnahmen im Gebäude in der Hoffnungsstraße, die gemäß einem Sicherheitskonzept durchgeführt werden sollen. Die Umsetzung der Umbauten erfolgt durch die Suchthilfe direkt Essen gGmbH unter Einsatz eines eigenen Architekten. Die Verwaltung hat die Planungen geprüft und befürwortet die Durchführung der Maßnahmen durch den Mieter.
Der beantragte Betrag soll als Investitionszuschuss zum Mietereinbau gewährt werden. In der Bilanz der Suchthilfe direkt Essen gGmbH wird dieser Zuschuss als Sonderposten ausgewiesen und über die Abschreibungsdauer linear aufgelöst, um das Jahresergebnis der Gesellschaft nicht zu beeinflussen. Der laufende Betrieb der Ambulanz soll ohne eine Erhöhung der bereits im Haushalt vorgesehenen Zuschüsse möglich sein.
Die Finanzierung der 800.000 Euro erfolgt außerplanmäßig aus zwei Projekten: 500.000 Euro stammen aus dem Projekt „SÜ Alfredstraße/Messe“ und 300.000 Euro aus dem Projekt „Bochumer Landstraße/Sachsenring“. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus die Information zur Kenntnis nimmt, der Haupt- und Finanzausschuss eine Empfehlung ausspricht und der Rat der Stadt Essen die Bereitstellung der Mittel beschließt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Benennungen für den SeniorenratZur Vorlage · 0398/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 22. März 2023 über die personelle Neubesetzung im Seniorenrat entschieden. Der Beschluss umfasst die Abberufung eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds aus dem Seniorenrat sowie die Benennung einer neuen Vertretung.
Hintergrund der Vorlage des Oberbürgermeisters ist der Rücktritt eines stellvertretenden Mitglieds aus dem Seniorenrat. Als Nachfolge wurde ein Vorschlag des Caritasverbandes für die Stadt Essen e.V. vorgelegt, der die Benennung eines neuen stellvertretenden Mitglieds vorsieht. Mit der Verabschiedung der Vorlage wird die entsprechende Person zum stellvertretenden Mitglied des Seniorenrates ernannt. Die Vorlage wurde durch das Amt für Soziales und Wohnen erstellt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Beteiligung der Stadt Essen an der „Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH“Zur Vorlage · 0001/2023/2 2. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Beteiligung an der neu zu gründenden Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH. Gemeinsam mit der Stadt Bottrop und der RAG Montan Immobilien GmbH übernimmt die Stadt Essen einen Anteil von 33,33 % am Stammkapital, was einem Nennwert von 10.000 Euro entspricht. Ziel der Gesellschaft ist die Entwicklung von rund 1.700 Hektar Projektflächen im Essener Norden sowie im Süden Bottrops.
Die finanzielle Beteiligung der Stadt Essen beläuft sich auf insgesamt 2,378 Millionen Euro, die in vier Tranchen zwischen 2023 und 2026 eingezahlt werden. Für das Jahr 2024 ist eine jährliche Zuzahlung von 590.000 Euro vorgesehen. Der Beschluss umfasst die Verabschiedung des Gesellschaftsvertrags sowie die Beauftragung der Verwaltung mit dem Abschluss von Konsortial- und bilateralen Verträgen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll mit 12 Mitgliedern besetzt werden, wobei Vertreter der beteiligten Städte, der RAG Montan Immobilien GmbH sowie der Oberbürgermeister oder eine Vertretung entsendet werden. Zur Unterstützung der Organe ist ein fachlicher Beirat vorgesehen. Die personelle Ausstattung der Gesellschaft umfasst zunächst eine Geschäftsführung und voraussichtlich drei weitere Mitarbeitende.
Die Gesellschaft übernimmt die Steuerung von Themen wie Altlasten und Infrastruktur. Die geschätzten Kosten für die verkehrliche Erschließung belaufen sich auf rund 110 Millionen Euro, wovon etwa 60 Millionen Euro auf Essen entfallen. Die Finanzierung durch die Städte soll primär über Fördermittel erfolgen. Eine Nachschusspflicht für die Stadt Essen ist auf maximal 1,189 Millionen Euro begrenzt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.03.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 19.1Beteiligung der Stadt Essen an der „Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH“ hier: Änderung der Geschäftsordnung für den politischen Beirat der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH (Anlage 5) § 2 Absatz 2Zur Vorlage · 0300/2023/FDP/EBB · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen FDP und EBB-FW haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der eine Änderung der Geschäftsordnung für den politischen Beirat der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH zum Ziel hat. Konkret wird die Stadtverwaltung beauftragt, darauf hinzuwirken, dass der Paragraph 2, Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages gestrichen und durch eine neue Regelung ersetzt wird.
Die vorgeschlagene Neufassung sieht vor, dass die Städte Essen und Bottrop die gleiche Anzahl an Mitgliedern in den neu zu gründenden politischen Beirat entsenden. Dabei soll jeweils ein Mitglied durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Vertretung gestellt werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass jede Fraktion beider Städte mindestens ein Mitglied entsendet. Die RAG Montan Immobilien GmbH soll zwei Mitglieder in den Beirat entsenden.
Mit der Begründung des Antrags wird angeführt, dass das interkommunale Flächenentwicklungsprojekt „Freiheit Emscher“, an dem die Städte Essen und Bottrop sowie die RAG Montan Immobilien GmbH beteiligt sind, über einen langen Zeitraum von mehreren Jahren oder Jahrzehnten hinweg die Gremien beschäftigen wird. Ziel der Änderung ist es, einen gleichmäßigen Informationsfluss zwischen der Gesellschaft, ihren Organen und der lokalen Politik auch über die aktuelle Wahlperiode hinaus zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — -zurückgezogen-
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: -zurückgezogen- - 19.2Beteiligung der Stadt Essen an der „Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH hier: Änderung des GesellschaftsvertragZur Vorlage · 0306/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0306/2023/LINKE gestellt, um die Struktur der Beteiligung an der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH zu verändern. Die Fraktion beantragt, die Verwaltung anzuweisen, den Entwurf des Gesellschaftsvertrags bis zur Ratssitzung am 22. März in Abstimmung mit der Stadt Bottrop so zu überarbeiten, dass anstelle eines politischen Beirates ein fakultativer Aufsichtsrat eingerichtet wird. Fraktionen, die nicht direkt im Aufsichtsrat vertreten sind, sollen mit beratender Stimme am Gremium teilnehmen.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Komplexität des Entwicklungsprojekts „Freiheit Emscher“, insbesondere im Hinblick auf Altlasten, Entwässerung und Infrastruktur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Entwicklung und die Sanierung der Flächen bisher nur annähernd geschätzt werden können und ein Risiko besteht, dass die Kosten die Einnahmen übersteigen könnten. Der Antrag fordert zudem, dass die Verantwortung für bergbaubedingte Altlasten bei der RAG verbleibt.
Nach Ansicht der Antragstellerin bietet ein Aufsichtsrat eine bessere Möglichkeit zur strategischen Steuerung und zur Erleichterung der interkommunalen Kooperation zwischen Essen und Bottrop. Zudem wird auf die Gemeindeordnung NRW verwiesen, wonach eine angemessene Einflussnahme der Gemeinde über ein Überwachungsorgan sichergestellt sein muss. Die Einbindung aller Fraktionen mit beratender Stimme soll zudem einen gleichmäßigen Informationsfluss gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung)
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.3Beteiligung der Stadt Essen an der „Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH“ hier: Ergänzungsantrag zur Vorlage 001/2023/2 2. ErgänzungZur Vorlage · 0498/2023/AfD · Antrag AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0498/2023/AfD einen Antrag auf Ergänzung des Beschlussvorschlags zur Beteiligung der Stadt Essen an der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH gestellt. Der Antrag bezieht sich auf die 2. Ergänzung zum Beschlussvorschlag 001/2023/2.
Mit dem Antrag wird eine Änderung des Beschlusses Nr. 2 des vorliegenden Beschlussvorschlags angestrebt. Die Änderung sieht vor, den Gesellschaftsvertrag der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH in der beigefügten Fassung zu beschließen. Dabei soll die Maßgabe enthalten sein, dass im Aufsichtsrat nicht vertretene Fraktionen stimmrechtslose Mitglieder entsenden können. Die Fraktion begründet diesen Vorschlag mit dem Ziel des Minderheitenschutzes. Der Antrag wurde zur Entscheidung in der Sitzung des Rates der Stadt Essen am 22. März 2023 vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung)
- 19 a.Wahl von Mitgliedern zur Konstituierung eines Aufsichtsrates der "Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH"Zur Vorlage · 0482/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Wahl von Mitgliedern zur Konstituierung des Aufsichtsrates der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Vertretung in diesem Gremium entweder durch die einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder durch Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl entsendet. Die Mandatsdauer der gewählten Mitglieder endet mit dem Ablauf der aktuellen Wahlperiode des Rates der Stadt.
Gemäß dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages setzt sich der Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern zusammen, die paritätisch durch die Gesellschafter besetzt werden. Die stimmberechtigten Mitglieder der kommunalen Gesellschafter werden dabei vom jeweiligen Rat entsandt. Ein Mitglied des Aufsichtsrates wird durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person gestellt. Für die Vertretung der Stadt Essen sind zudem drei Ratsmitglieder der Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE sowie ein Beigeordneter auf Vorschlag des Oberbürgermeisters vorgesehen.
Die entsandten Vertreter sind verpflichtet, die Interessen ihrer Kommune zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates gebunden zu sein. Die Einrichtung des Aufsichtsrates ist zeitnah erforderlich, da das Gremium Empfehlungsbeschlüsse für die Gesellschafterversammlung abgeben muss. Die Wahl der Mitglieder erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden kommunalen Satzungen und der Grundsätze der Verhältniswahl.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen (Gewählt nach Hare Niemeyer-Verfahren)
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen (Gewählt nach Hare Niemeyer-Verfahren) - 20.ecce - european centre for creative economy GmbH hier: Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 0308/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Geschäftsbereich Beteiligungsmanagement sieht eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der ecce - european centre for creative economy GmbH vor. Der aktuelle Vertrag datiert aus dem Jahr 2013.
Die Anpassungen sollen die Regelungen für Sitzungen der Gesellschafter und des Kuratoriums flexibler gestalten. Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie, die eine Dokumentation von Beschlüssen teilweise nur im schriftlichen Umlaufverfahren ermöglichten. Künftig sollen Beschlüsse auch ohne Präsenzpflicht, beispielsweise in Videoformaten, gefasst werden können. Zudem ist die Benennung einer Stellvertretung für den Vorsitz der Gesellschafterversammlung vorgesehen. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen wurden redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Dies umfasst auch die Umsetzung der Vorgaben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach anstelle von geschlechtergerechter Sprache eine geschlechtsneutrale oder die männliche und weibliche Schreibweise zu verwenden ist.
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß der beigefügten Synopse zu beschließen. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt einer gleichlautenden Entscheidung der zuständigen Gremien der Mitgesellschafter sowie einer positiven Anzeigenbestätigung der Aufsichtsbehörde. Zudem soll die Gesellschaftervertretung der Stadt Essen ermächtigt werden, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen und Unterschriften zu leisten, sofern keine nachteiligen finanziellen oder rechtlichen Verpflichtungen für die Stadt entstehen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.03.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 21.Theater und Philharmonie GmbH hier: Feststellung des Nachtragswirtschaftsplans für die Spielzeit 2022/2023 und des Wirtschaftsplanes für die Spielzeit 2023/2024Zur Vorlage · 0390/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Beteiligungsmanagements befasst sich mit der Feststellung des Nachtragswirtschaftsplans der Theater und Philharmonie GmbH (TUP) für die Spielzeit 2022/2023 sowie des Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2023/2024. Der Nachtragswirtschaftsplan 2022/2023 weist einen Jahresfehlbetrag von 53.601.408,00 Euro aus. Für die Spielzeit 2023/2024 ist ein Jahresfehlbetrag von 54.918.308,00 Euro sowie ein Investitionszuschuss in Höhe von 800.000,00 Euro vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet zudem die Zuweisung städtischer Zuschüsse zur Kapitalrücklage der TUP sowie deren Auflösung im Rahmen der Jahresabschlüsse unter Verwendung vorhandener Rücklagemittel. Des Weiteren wird die Genehmigung der bereits erfolgten Auszahlung von 8.000.000,00 Euro aus dem Haushalt 2022 an die TUP sowie die Ermächtigung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung zur Fassung notwendiger Beschlüsse umfasst.
Im Haushalt 2023 der Stadt Essen sind 49.000.000,00 Euro als Verlustausgleichsmittel für die Spielzeit 2022/2023 eingeplant. Durch die nachträgliche Auszahlung aus dem Haushalt 2022 erhöht sich die Gesamtzahlung für das Jahr 2023 auf 57.000.000,00 Euro, was das städtische Jahresergebnis 2022 reduziert, jedoch keine Auswirkungen auf den Haushalt 2023 hat. Für die Spielzeiten 2024 bis 2026 werden aufgrund von Tarifsteigerungen im Personalbereich von jährlich 2,0 Prozent steigende Jahresfehlbeträge prognostiziert. Da die städtischen Zuschüsse weiterhin auf 49.000.000,00 Euro pro Jahr angesetzt sind, können Defizite voraussichtlich nur bis zum Geschäftsjahr 2024/2025 durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Die Verwaltung wird nach Abstimmung mit der Unternehmensleitung einen Vorschlag zur künftigen Zuschusshöhe mit dem Haushaltsentwurf 2024 vorlegen. Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt die Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.03.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Jugendberufshilfe Essen gGmbH hier: Anpassung der Sicherheitenstellung für die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK)Zur Vorlage · 0244/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, einer Verpflichtungserklärung gegenüber der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) in Höhe von höchstens 13.409.644,00 EUR zuzustimmen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht gemäß § 87 der Gemeindeordnung NRW.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherung der Rentenanwartschaften der Mitarbeiter der Jugendberufshilfe Essen gGmbH (JBH). Die Gesellschaft wurde 2015 aus der Jugendhilfe Essen gGmbH ausgegliedert und ist Mitglied der RZVK. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Absicherung des Insolvenzrisikos ist eine Sicherheitsleistung erforderlich. Da eine Verpflichtungserklärung der Muttergesellschaft nicht den Anforderungen der RZVK entsprach, ist eine Haftungserklärung der Stadt Essen als nicht insolvenzfähiger juristischer Person des öffentlichen Rechts notwendig. Die Haftung dient der Absicherung etwaiger Ausgleichszahlungen bei einem Ende der Mitgliedschaft der JBH in der RZVK.
Die Höhe der Sicherheitsleistung wird in einem fünfjährigen Rhythmus auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten angepasst. Ein aktuelles Gutachten, das von der Jugendberufshilfe Essen gGmbH in Auftrag gegeben wurde, ermittelte für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2025 einen Bedarf von 13.409.644,00 EUR. Die Kosten für die Erstellung der Gutachten trägt die Jugendberufshilfe Essen gGmbH.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.03.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Aufhebung der WettbürosteuersatzungZur Vorlage · 0263/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beantragt die Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer, die am 23. November 2017 in Kraft getreten war. Grundlage für diesen Vorgang ist ein Urteil des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 2022. Das Gericht entschied in diesem Verfahren, dass die Erhebung der kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist, da die Gesetzgebungskompetenz für solche örtlichen Aufwandssteuern bei den Ländern liegt, sofern bereits Bundessteuern für ähnliche Gegenstände existieren.
Nach Prüfung durch die zuständige Fachabteilung wurde festgestellt, dass eine Heilung der Satzung durch eine bloße Änderung nicht möglich ist. In der Folge wurden bereits im Februar alle angefochtenen Bescheide sowie Bescheide, gegen die Widerspruchsverfahren ruhten, aufgehoben. Dies betraf 17 Geschäftspartnerkonten der Stadt Essen und führte zu einem Rückerstattungsanspruch in Höhe von etwa 2,4 Millionen Euro zuzüglich Verfahrenskosten und Prozesszinsen.
Die Aufhebung der Wettbürosteuersatzung soll rückwirkend zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Für den Haushalt 2023 ergeben sich laut der Vorlage keine weiteren finanziellen Auswirkungen, da der Minderertrag bereits in der Planung für das Jahr 2022 berücksichtigt wurde. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, der Aufhebung der Satzung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Außengastronomie auf Parkplatzflächen nach Ablauf der coronabedingten ErweiterungsmöglichkeitenZur Vorlage · 0258/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, eine dauerhafte Regelung für die Außengastronomie auf öffentlichen Parkplatzflächen einzuführen. Nach dem Ablauf der coronabedingten Erweiterungsmöglichkeiten soll die Nutzung von Parkplatzflächen für Straßencafés im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres durch Sondernutzungserlaubnisse ermöglicht werden. Diese Regelung ist zunächst bis zum 31. Oktober 2023 befristet. Die Nutzung der Flächen ist an Bedingungen geknüpft, darunter die Beschränkung auf maximal zwei bewirtschaftete Stellplätze vor dem jeweiligen Ladenlokal sowie der Ausschluss von reiner Abendgastronomie auf den beanspruchten Flächen.
Gleichzeitig sieht die Vorlage eine Anpassung des Gebührentarifs der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen vor. Für die Außengastronomie auf fußläufigen Flächen (Tarif-Nr. 1.4.1) werden die Gebühren in Zone I auf 5,00 Euro/qm/Monat, in Zone II auf 3,20 Euro/qm/Monat und in Zone III auf 1,60 Euro/qm/Monat festgelegt, wobei eine Mindestgebühr von 20,00 Euro/Monat gilt. Für die Nutzung von Parkplatzflächen (Tarif-Nr. 1.4.2) ist eine Verdoppelung der Gebühren vorgesehen. In Zone I beträgt der Satz 10,00 Euro/qm/Monat, in Zone II 6,40 Euro/qm/Monat und in Zone III 3,20 Euro/qm/Monat, bei einer Mindestgebühr von 40,00 Euro/Monat. Die Vorprüfung der Vorlage ist erforderlich, wobei die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv bewertet werden.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 25.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Förderprogramm Lastenräder neue Richtlinie 2023Zur Vorlage · 2207/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Weiterführung des Förderprogramms für Lastenräder sowie die Einführung eines neuen Verleihsystems beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht eine Anpassung der Förderrichtlinie vor, um den Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) für das Jahr 2023 umzusetzen.
Im Rahmen der Neuausrichtung wird die Gesamtsumme der Fördermittel von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Während die Förderquote für werksneue Lastenräder bei maximal 20 % des Anschaffungspreises verbleibt, erhöht sich die Obergrenze pro Rad von bisher 500 Euro auf 800 Euro. Diese Anpassung erfolgt unter Verweis auf gestiegene Preise und einen Vergleich mit benachbarten Kommunen. Zusätzlich wird die Förderung auf Fahrradanhänger ausgeweitet, wobei hier eine Förderung von bis zu 20 % des Preises und maximal 200 Euro vorgesehen ist.
Ergänzend zur Kaufprämie für Privatpersonen soll die Verwaltung ein Konzept für ein Lastenradverleihsystem erarbeiten. Ziel ist es, eine Zielgruppe anzusprechen, die keine dauerhafte Nutzung oder eigene Unterstellmöglichkeiten besitzt. Ein solches System könnte für gelegentliche Transporte genutzt werden. Die Planung soll dabei auch die Einbindung in bestehende Mobilitätsstrukturen, wie etwa die Ruhrbahn-App, sowie die Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn prüfen. Die Finanzierung der Transferleistungen erfolgt über die Grüne Hauptstadt Agentur.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 26.Zeichen für eine bunte und tolerante Stadtgesellschaft setzen, RegenbogenmarkierungZur Vorlage · 0274/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0274/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Aufbringung von Regenbogenmarkierungen an verschiedenen öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich von Essen. Hintergrund der Maßnahme ist ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 22. Juni 2022, nach dem die Verwaltung Möglichkeiten für eine sichtbare öffentliche Bekundung einer vielfältigen Stadtgesellschaft prüfen sollte.
Das Amt für Straßen und Verkehr schlägt vor, eine dauerhafte Markierung in den Farben des Regenbogens auf der Kettwiiger Straße im Bereich der Kreuzung zur Straße I. Dellbrügge zu platzieren. Die geplante Fläche für diese Markierung beträgt 8,00 Meter mal 6,00 Meter, wobei die einzelnen farbigen Streifen jeweils eine Breite von einem Meter aufweisen sollen. Zudem werden zwei weitere Markierungen mit einer Größe von jeweils etwa 4,00 Meter mal 6,00 Meter an der Limbecker Straße sowie an der Straße Kornmarkt im Bereich der Kreuzung zur Straße Schwarze Horn vorgeschlagen.
Die geschätzten Kosten für die Durchführung der Markierungsarbeiten belaufen sich auf insgesamt circa 9.900,00 Euro. Die Umsetzung der Arbeiten ist aufgrund der Wetterbedingungen frühestens ab Anfang April möglich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken gegen die Umsetzung erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität dem Rat der Stadt Essen die Durchführung der Markierungen an den vorgeschlagenen Standorten empfiehlt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 27.Stadion Uhlenkrug hier: Baubeschluss für den Umbau eines Tennengroßspielfeldes in Kunstrasen sowie den Bau eines neuen Naturrasens und einer Kunststoffrundlaufbahn im StadionZur Vorlage · 0284/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeschluss für umfassende Modernisierungsmaßnahmen im Stadion Uhlenkrug fassen. Die Planung sieht den Bau eines neuen Naturrasens, die Umwandlung eines Tennengroßspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld sowie die Errichtung einer Kunststoffrundlaufbahn mit leichtathletischen Anlagen vor. Ziel der Maßnahmen ist es, die Sportanlage an aktuelle Standards anzupassen und den Trainings- sowie Spielbetrieb für den Verein ETB Schwarz-Weiß Essen sowie den Schulsport im Bereich Stadtwald/Rüttenscheid zu ermöglichen.
Im Rahmen von Bodenuntersuchungen wurden Belastungen festgestellt, die eine Sanierung der Tennenflächen erforderlich machen. In Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde werden die betroffenen Flächen vorerst mit neuer Asche abgedeckt, um die Nutzbarkeit des Stadions bis zum Umbau aufrechtzuerhalten. Die Entsorgung des belasteten Materials wird über einen Antrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf koordiniert.
Um die Bauzeit zu verkürzen und Verzögerungen durch die Sanierung zu minimieren, wird anstelle eines ursprünglich favorisierten Hybridrasens nun die Erneuerung eines Naturrasens angestrebt. Dies soll die Bauzeit um etwa zwei Monate reduzieren. Die Kosten für das Vorhaben werden auf rund 2,3 Millionen Euro netto geschätzt. Durch den Verzicht auf den Hybridrasen ergibt sich ein Einsparpotenzial von etwa 200.000 Euro, welches die allgemeinen Kostensteigerungen im Bausektor kompensieren soll. Der Baubeginn ist für Ende August 2023 geplant, die Fertigstellung wird für den Frühsommer 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.03.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen für die FeuerwehrZur Vorlage · 0047/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr hat einen Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Essen vorgelegt, der die Ersatzbeschaffung verschiedener Einsatzfahrzeuge vorsieht. Das Vorhaben umfasst die Anschaffung von insgesamt neun Krankentransportwagen, vier Löschfahrzeugen, zehn Rettungstransportwagen, zwei Intensiv-Verlege-Rettungstransportwagen sowie eines Einsatzleitwagens 2. Das geschätzte Gesamtvolumen für diese Maßnahmen beläuft sich auf 9.408.000 Euro.
Die Beschaffung dient dem Ersatz von Fahrzeugen, die ihre technisch-wirtschaftliche Lebensdauer spätestens im Jahr 2025 erreichen werden. Die Einleitung der Prozesse für die Jahre 2024 und 2025 ist aufgrund der aktuellen marktüblichen Fertigungszeiten notwendig, da die Auslieferung der Fahrzeuge voraussichtlich erst im Jahr 2025 erfolgen kann. Die Maßnahme stützt sich auf die Gutachten zum Brandschutzbedarfsplan und zum Rettungsdienstbedarfsplan.
Die Finanzierung der Investitionen ist im Haushaltsplan 2023 durch entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen. Während die Kosten für die Löschfahrzeuge und den Einsatzleitwagen aus den Bereichen der Gefahrenabwehr stammen, werden die Rettungstransportwagen und Krankentransportwagen in der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst eingesetzt, wodurch durch Gebühreneinnahmen eine Refinanzierung erfolgt. Die ausrangierten Fahrzeuge werden je nach Zustand verschrottet, verkauft oder für andere Zwecke innerhalb der Feuerwehr genutzt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Neubau der Feuerwache Werden/Heidhausen (FF10) - Beauftragung der PlanungsleistungZur Vorlage · 0165/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beauftragung von Planungsleistungen für den Neubau der Feuerwache Werden/Heidhausen beschließen. Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI für die Teilprojekte Interimslösung, Abbruch und Neubau. Die voraussichtlichen Kosten für die Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung belaufen sich auf rund 1.327.000 Euro. Die Finanzierung soll über Haushaltsmittel aus den Jahren 2022 und 2023 erfolgen.
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus am Brakeler Wald wurde 1962 errichtet und wird derzeit von der freiwilligen Feuerwehr Werden-Heidhausen, der Jugendfeuerwehr sowie der Berufsfeuerwehr genutzt. Aufgrund des baulichen Zustands sowie geänderter Brandschutzvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen weist die Liegenschaft Mängel auf, die den Weiterbetrieb gefährden. Eine Prüfung einer grundlegenden Sanierung sowie von Um- und Erweiterungsmaßnahmen ergab, dass dieses Vorhaben weder wirtschaftlich wäre noch eine nachhaltige Funktionsfähigkeit des Standortes gewährleisten könnte.
Eine bereits durchgeführte Machbarkeitsstudie ergab, dass ein Neubau auf dem Grundstück nur unter Einbeziehung einer Interimslösung möglich ist. Die Planung berücksichtigt dabei die Anforderungen der DIN-Normen für Feuerwehrhäuser und Rettungswachen sowie die Arbeitsstättenrichtlinie. Die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen wurden im Rahmen der Studie mit den zuständigen Trägern abgestimmt. Die Maßnahme wird als sachlich und zeitlich unabweisbar für die Gefahrenabwehr eingestuft.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Nachtrag zum Stellenplan 2023Zur Vorlage · 0301/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Nachtrag zum Stellenplan 2023 vorgelegt, der die Einrichtung zahlreicher neuer Planstellen vorsieht. Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung von insgesamt 55 Stellen in unterschiedlichen Entgeltgruppen des TVöD vor. Ein Teil dieser Stellen ist der Verstärkung spezifischer Aufgabenbereiche gewidmet, darunter die Schulsozialarbeit, das Jugendpsychologische Institut, die Schulsekretariate, die Umsetzung des Handlungskonzepts für die Ausländerbehörde sowie die Planung im Bereich des Gewässerausbaus und der Quartiersparkhäuser. Zudem sind Stellen für die Entwicklung des Ordnungsamtes, die kulturelle Bildung und die Sicherstellung des Arbeitsschutzes vorgesehen.
Ein weiterer Teil der Vorlage betrifft die Aufstockung der Personalreserve um 30 Stellen in den Entgeltgruppen E 11 und E 12 für den Bereich der Ingenieure. Diese Maßnahme dient der Personalgewinnung durch das Angebot unbefristeter Verträge und soll die personelle Abdeckung bei Bauprojekten sicherstellen, ohne unmittelbare zusätzliche Personalaufwendungen zu verursachen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planstellen durch organisatorische Maßnahmen zu konkretisieren, um einen sukzessiven Personalaufbau im laufenden Jahr 2023 zu ermöglichen. Die jährlichen Folgekosten für die zusätzlichen Personalaufwendungen werden auf bis zu 1,91 Millionen Euro geschätzt und sollen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens zum Haushaltsplan 2024 berücksichtigt werden. Für das laufende Jahr 2023 sind bereits rund 1,5 Millionen Euro veranschlagt; darüber hinausgehende Aufwendungen sollen innerhalb des Gesamthaushalts gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.03.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 31.Zügigkeiterhöhung und Einrichtung eines Teilstandorts für die städt. Gemeinschaftsgrundschule Maria-Kunigunda-SchuleZur Vorlage · 0118/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Erhöhung der Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Maria-Kunigunda-Schule sowie die Einrichtung eines dauerhaften Teilstandorts. Gemäß der vorliegenden Vorlage soll die Zügigkeit der Schule ab dem 1. August 2023 von drei auf vier Züge erhöht werden. Diese Maßnahme erfolgt aufgrund steigender Schülerzahlen im Stadtteil Karnap und soll die Planungssicherheit sowie die Bereitstellung ausreichender Schulplätze gewährleisten.
Zusätzlich soll die Schule ab dem 1. August 2022 dauerhaft einen Teilstandort in den Räumlichkeiten der ehemaligen Hauptschule Karnap im Sigambrerweg nutzen. Der Hauptstandort der Schule bleibt hiervon unberührt. Die Nutzung der Räumlichkeiten im ehemaligen Schulgebäude soll die räumliche Umsetzung der Vierzügigkeit ermöglichen, da die Schule bereits für die offene Ganztagsbetreuung Teile dieses Gebäudes nutzt. Die Organisation des Unterrichtsbetriebs und der Schülerschaft auf beide Standorte obliegt der Schule.
Für die Umsetzung der Zügigkeitserhöhung ist die Ausstattung eines multifunktionalen Klassenraums vorgesehen. Die damit verbundenen Sachkosten belaufen sich auf brutto rund 11.410 Euro. Die Vorlage empfiehlt dem Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, dem Rat der Stadt Essen diese Änderungen zu beschließen, während die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk V nachträglich in Kenntnis gesetzt wird.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Zügigkeitserhöhung und Einrichtung eines Teilstandorts für die städt. kath. Grundschule WinfriedschuleZur Vorlage · 0128/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Anpassung der Kapazitäten an der städtischen katholischen Grundschule Winfriedschule in Essen-Huttrop. Gemäß der vorliegenden Vorlage soll die Zügigkeit der Schule zum 1. August 2023 von zwei auf drei Züge erhöht werden. Diese Entscheidung basiert auf der Schulentwicklungsplanung und der Entwicklung der Schülerzahlen im Stadtbezirk I, wobei für die kommenden Schuljahre steigende Anmeldezahlen prognostiziert werden.
Parallel zur Erhöhung der Zügigkeit wird für die offene Ganztagsbetreuung (OGS) ein befristeter Teilstandort eingerichtet. Ab dem 1. August 2023 sollen im Erweiterungsbau des ehemaligen Ruhrkollegs in der Seminarstraße 9 Räumlichkeiten für die OGS-Gruppen genutzt werden. Dieser Interimsstandort dient dazu, dem Bedarf an Betreuungsplätzen und dem Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026 gerecht zu werden, bis am Hauptstandort in der Siepenstraße ein dauerhafter Teilstandort oder ein entsprechender Erweiterungsbau zur Verfügung steht. Die Nutzung des Teilstandortes wird auf das erste und zweite Obergeschoss beschränkt, um eine räumliche Abgrenzung zu den vom Berufskolleg Ost genutzten Gebäudeteilen zu gewährleisten.
Die Kosten für die Ausstattung der Gruppenräume werden vorläufig mit rund 48.000 Euro beziffert. Die notwendigen baulichen Maßnahmen werden durch die zuständige Immobilienwirtschaft finanziert. Die Verwaltung stellt sicher, dass durch die Zügigkeitserhöhung die erforderlichen Schulanlagen und Lehrmittel bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Zügigkeitserhöhung an der städt. Gemeinschaftsgrundschule GervinusschuleZur Vorlage · 0129/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Gervinusschule zum 1. August 2023 von drei auf vier Züge zu erhöhen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen diesen Beschluss nach der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft und der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung III verabschiedet.
Grund für die Maßnahme sind die steigenden Schülerzahlen an der Schule, die im laufenden Schuljahr 2022/2023 bereits 379 Kinder in 14 Klassen umfasst. Um der Nachfrage gerecht zu werden und eine verlässliche Planungsgrundlage zu schaffen, soll die Erhöhung der Zügigkeit erfolgen. Die Schule betreibt neben dem Hauptstandort in der Gervinusstraße einen Teilstandort in der Diergardtstraße.
Durch die Erweiterung der Zügigkeit wird eine Umnutzung von zwei Klassenräumen notwendig, um die Kapazitäten zu erweitern. Die Schule ist mit dieser multifunktionalen Raumnutzung einverstanden. Die Kosten für die entsprechende Ausstattung der Räume belaufen sich auf brutto etwa 22.820 Euro. Die Maßnahme dient dazu, den Bedarf an Schulplätzen im Stadtbezirk III zu decken, da auch andere Grundschulen im Stadtteil Frohnhausen keine ausreichenden Ausweichmöglichkeiten bieten. Die Stadt als Schulträger ist gemäß Schulgesetz NRW verpflichtet, die erforderlichen Anlagen, Gebäude und die Sachausstattung für einen ordnungsgemäßen Unterricht bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Bei Enthaltung der LINKEN so empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Zügigkeitserhöhung an der städt. kath. Grundschule DionysiusschuleZur Vorlage · 0132/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Zügigkeit der städtischen katholischen Grundschule Dionysiusschule zum 1. August 2023 von zwei auf drei Züge zu erhöhen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine Empfehlung ausspricht, die Bezirksvertretung IV die Maßnahme zur Kenntnis nimmt und der Rat der Stadt Essen die Entscheidung trifft.
Grundlage für die Erweiterung ist die hohe Nachfrage nach Schulplätzen in den Stadtteilen Borbeck-Mitte, Bochold und Bergeborbeck. Während die Schülerzahlen der Schule im Schuljahr 2022/2023 bei 210 Kindern lagen, weisen die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2023/2024 mit 63 Anmeldungen bereits einen Bereich auf, der eine dreizügige Führung rechtfertigt. Zudem besteht an anderen Standorten im Einzugsgebiet ein hoher Bedarf, der durch die Kapazitäten der umliegenden Schulen nicht vollständig gedeckt werden kann.
Für die Umsetzung der Dreizügigkeit sind kurzfristig zusätzliche Klassenräume erforderlich. Die Verwaltung plant, zwei bestehende Räume umzunutzen und einen weiteren Raum multifunktional auszustatten, wofür Kosten in Höhe von etwa 11.410 Euro brutto veranschlagt sind. Ein vierter Raum soll mittelfristig durch brandschutzrechtliche Anpassungen im Altbau des Schulgeländes verfügbar gemacht werden. Die Schule befürwortet die Maßnahme.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Zügigkeitserhöhung an der städt. kath. Grundschule Bischof-von-Ketteler-SchuleZur Vorlage · 0134/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, die Zügigkeit der städtischen katholischen Grundschule Bischof-von-Ketteler-Schule im Stadtbezirk IV ab dem 1. August 2023 von drei auf vier Züge zu erhöhen. Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW und begründet die Maßnahme mit der Notwendigkeit, der steigenden Nachfrage nach Schulplätzen im Stadtteil Bochold sowie im angrenzenden Einzugsgebiet gerecht zu werden.
Im Schuljahr 2022/2023 werden an der Schule 371 Schülerinnen und Schüler in 14 Klassen unterrichtet. Da die bisherige Erhöhung auf drei Züge im Jahr 2018 nicht ausreichte, um die Anmeldesituation zu decken, und für die kommenden Jahre ein anhaltendes Schülerwachstum prognostiziert wird, ist die dauerhafte Erweiterung vorgesehen. Bereits für das kommende Schuljahr liegen 92 Anmeldungen vor.
Da für die Umsetzung keine zusätzlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, soll die Erhöhung durch ein neues Raumkonzept realisiert werden. Dieses sieht eine multifunktionale Ausstattung der vorhandenen Klassenräume vor, um die vier Eingangsklassen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote unterzubringen. Die Kosten für die erforderliche Umfunktionierung der Bestandsräume belaufen sich auf rund 45.640 Euro brutto. Die Schule unterstützt die Umsetzung der Maßnahme. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt den Beschluss, während die Bezirksvertretung IV die Information zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Bildung eines Teilstandorts für die städt. Gemeinschaftsgrundschule TuttmannschuleZur Vorlage · 2191/2022/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Bildung eines Teilstandortes für die Gemeinschaftsgrundschule Tuttmannschule formell zu regeln. Der Beschluss sieht vor, das Gebäude in der Gradenstraße 25 rückwirkend zum 1. August 2022 dauerhaft als Teilstandort der Schule zu deklarieren. Der Hauptstandort in der Twentmannstraße 2 bleibt hiervon unberührt.
Nach Angaben der Verwaltung wird das Gebäude in der Gradenstraße bereits seit 1987 für den Schulbetrieb genutzt. Eine technische Überprüfung ergab jedoch, dass für diese Nutzung keine offizielle Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegt, weswahlweise nun nachgeholt werden soll. Die Nutzung des Teilstandortes ist für die innerschulische Organisation sowie für pädagogische Angebote wie die Lese- und Rechtschreibförderung, Deutschförderklassen und die offene Ganztagsbetreuung erforderlich. Im aktuellen Schuljahr werden dort die Klassen der ersten Jahrgangsstufe untergebracht, während der Regelunterricht der höheren Klassen am Hauptstandort stattfindet.
Die beiden Standorte liegen etwa 300 Meter auseinander, was den Austausch des Personals ermöglicht. Durch die räumliche Trennung und die vorhandene Ausstattung können die pädagogischen Konzepte der Schule umgesetzt werden. Die Schülerzahlen werden laut Prognose stabil auf einem dreizügigen Niveau erwartet. Die Maßnahme dient der formellen Absicherung des bereits gelebten Schulalltags und erfolgt im Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsicht.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 0065/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0065/2023/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2023/2024. Geplant ist eine Ausweitung des Angebots um 37 Gruppen, bestehend aus 32 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 471 Gruppen steigen, um einen Mehrbedarf von etwa 960 Plätzen zu decken. Für die Ausstattung der neuen Gruppen ist eine einmalige Mehrausgabe von 462.500 € vorgesehen, während für den Austausch in bestehenden Gruppen rund 260.400 € veranschlagt sind. Der städtische Eigenanteil soll sich dabei von 6.274.000 € auf 7.626.152 € erhöhen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließt und der Erhöhung des Eigenanteils zustimmt. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen hierzu Empfehlungen abgeben. Der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Die finanziellen Aufwände für die OGS und die Betreuung von acht- bis einsjährigen Kindern steigen laut Vorlage von 28.838.272 € auf 34.546.321 €, während die Erträge von 23.200.352 € auf 27.643.069 € ansteigen. Wesentliche Kostenfaktoren sind Zuschüsse an die Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Personalkosten der Verwaltung. Die Finanzierung erfolgt über die HPL-Aufstellung 2024 unter Einhaltung der mittelfristigen Finanzplanung.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Aufhebung des gebundenen Ganztags und Einrichtung einer OGS-Betreuung an der städt. Förderschule Jakob-Muth-SchuleZur Vorlage · 0136/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, den gebundenen Ganztagsbetrieb an der staatlichen Förderschule Jakob-Muth-Schule mit Wirkung zum 1. August 2023 aufzuheben und stattdessen eine offene Ganztagsbetreuung (OGS) einzurichten. Die Schule, die den Schwerpunkt auf emotionale und soziale Entwicklung legt, unterrichtet Kinder der Primarstufe aus dem gesamten Stadtgebiet.
Die Entscheidung basiert auf einer Veränderung der Schülerschaft. Ein erheblicher Teil der Lernenden weist einen erhöhten Förderbedarf auf oder verfügt über eine eingeschränkte Schulfähigkeit, was die Anforderungen an einen langen, strukturierten Schultag beeinflusst. Das neue Konzept der OGS-Betreuung richtet sich gezielt an jene Schülerinnen und Schüler, die die Anforderungen eines längeren Schultages bewältigen können. Aufgrund von Besonderheiten im Bereich der Fremd- und Selbstgefährdung ist zudem vorgesehen, die üblichen Gruppengrößen zu unterschreiten.
Die Schulaufsicht unterstützt diese Umstellung, und auch die Schulkonferenz hat der Änderung einstimmig zugestimmt. Die räumlichen Voraussetzungen, wie Lehrküche, Computerraum und Spielbereiche, sind für die Durchführung der OGS bereits vorhanden. Die notwendige Verpflegung kann über die bestehende Essensausgabe sichergestellt werden. Die Kosten für die Umsetzung sind in einer separaten Vorlage berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IX die Änderung zur Kenntnis nimmt und der Rat der Stadt Essen die Aufhebung des gebundenen Ganztags sowie die Einrichtung der OGS beschließt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Zwischenbericht über notwendige Rahmenbedingungen und Partner*innen zur Durchführung einer "Nacht der Ausbildung" in EssenZur Vorlage · 0257/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Zwischenbericht über die Planung einer „Nacht der Ausbildung“ in Essen vorgelegt. Die Vorlage basiert auf dem Beschluss des Rates vom 28. September 2022, die Voraussetzungen und die Zuständigkeit für eine solche Veranstaltung nach dem Vorbild anderer Städte in Nordrhein-Westfalen zu prüfen.
Die Umsetzung soll unter der Federführung des regionalen Ausbildungskonsenses erfolgen. An der Planung sind verschiedene Akteure beteiligt, darunter die Industrie- und Handelskammer, die Agentur für Arbeit Essen, das JobCenter Essen sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund. Die Kommunale Koordinierungsstelle „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) fungiert dabei als Schnittstelle zu Schulen und Lehrkräften. Zudem wird das Jugendamt über die Strukturen der Jugendberufsagentur in den Prozess einbezogen.
Eine Projektgruppe hat für den Zeitraum September 2023 eine erste Aktion konkretisiert. Geplant ist ein Abend zwischen 18:00 und 21:00 Uhr, an dem etwa 12 bis 15 Unternehmen nach Branchen geclustert besucht werden können. Die Teilnehmenden, primär Jugendliche auf der Suche nach Ausbildungsplätzen sowie deren Eltern, sollen mit organisierten Bussen zu den Betrieben geleitet werden. Das Programm sieht Einblicke in die Unternehmen, Gespräche mit Auszubildenden sowie Mitmach-Aktionen vor. Eine digitale Anmeldung per QR-Code ist vorgesehen. Abhängig von den Erfahrungen im Jahr 2023 wird eine Erweiterung der Aktion für September 2024 in Erwägung gezogen. Der Bericht wurde den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 40.Künftige Finanzierung und Durchführung der BrückenprojekteZur Vorlage · 0112/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat den Bericht über die Angebote der Kinderbetreuung in besonderen Fällen, die sogenannten Brückenprojekte, zur Kenntnis genommen und die Weiterführung dieser Angebote bis zum 31. Juli 2023 beschlossen. Diese niederschwelligen Angebote, die priman auf geflüchtete Familien abzielen, dienen der sprachlichen und sozialen Integration und fungieren als Übergang zum regulären Betreuungssystem. Für das Jahr 2023 wurden durch die Träger Plätze für insgesamt 689 Kinder in Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen beantragt.
Die Finanzierung der Projekte ist durch die Rahmenbedingungen der Landesförderung belastet, da bestimmte Kosten wie Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie Verwaltungs- und Overheadkosten nicht förderfähig sind. Dies betrifft rund 260 Plätze. Um den Fortbestand der Angebote zu sichern, sind zusätzliche kommunale Mittel in Höhe von bis zu 430.000 Euro erforderlich. Davon wurden bereits 150.000 Euro durch einen Ratsbeschluss aus dem Vorjahr bereitgestellt, während eine Finanzierungslücke von bis zu 280.000 Euro im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung gedeckt werden soll. Die Träger bringen voraussichtlich etwa 750.000 Euro aus Landesmitteln ein. Ein Konzept zur langfristigen Sicherung der Qualität und Quantität der Projekte wird derzeit erarbeitet und der Verwaltungsvorlage im Juni 2023 zugrunde gelegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 41.Bericht zur (Post-)Corona-StrategieZur Vorlage · 0215/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur (Post-)Corona-Strategie der Stadt Essen dokumentiert die Auswertung verschiedener Fördermaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien im Zeitraum von März bis Mai 2023. Im Bereich der Frühen Hilfen wurden im Jahr 2022 von einem Fördervolumen von 407.576 Euro rund 248.108 Euro verausgabt, wobei 43 Anträge genehmigt wurden. Während die Förderung der Sprach-Kitas zum 30. Juni 2023 ausläuft, wurde die Schulsäule bis zum Ende der Sommerferien 2023 verlängert.
Die Auswertung der Fördersäulen II und III zeigt für das Jahr 2022 ein realisiertes Volumen von etwa 2,35 Millionen Euro in Säule II und rund 894.000 Euro in Säule III. In Säule II wurden 207 Anträge umgesetzt, wobei Restmittel in Höhe von rund 259.966 Euro an das Land zurückzuführen sind. Auch in Säule III stehen Mittel zur Rückgabe an. Für den Zeitraum 2021/2022 belief sich das Gesamtfördervolumen der Schulsäule auf rund 5,97 Millionen Euro, aufgeteilt auf Schulbudgets, Schulträgerbudgets und Bildungsgutscheine.
Hinsichtlich der psychischen Gesundheit wird darauf hingewiesen, dass psychische Auffälligkeiten bei einem Viertel der Kinder auf einem hohen Niveau verbleiben. Kommunal wurden 120.000 Euro zur Fortführung der Strategie bis Ende 2023 bereitgestellt. Die Vorlage hebt die Notwendigkeit hervor, die Gesundheitsstärkung und Resilienz angesichts gestiegener Bedarfe weiter voranzutreiben und die Sicherstellung der Weiterfinanzierung von Angeboten sowie die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 41.1Bericht zur (Post-) Corona-StrategieZur Vorlage · 0506/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 0506/2023/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Fortführung der sogenannten Fördersäule III aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ sicherzustellen. Diese Säule umfasst Ferienfreizeiten sowie außerschulische Angebote. Da die entsprechenden Bundesmittel zum 31. Dezember 2022 eingestellt wurden, fordert die Fraktion, diese Maßnahmen mit städtischen Mitteln in Höhe von 450.000 Euro weiterzuführen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie besonders betroffen waren und weiterhin auf außerschulische Partizipationsangebote angewiesen seien. Da seitens der Verwaltung keine weiteren Bundesförderungen für diesen Bereich angedacht sind, schlägt die Fraktion vor, die Finanzierung aus dem Haushaltsüberschuss für das Jahr 2023 in Höhe von 1,78 Millionen Euro zu leisten. Der beantragte Betrag entspricht der Hälfte des ursprünglichen Gesamtfördervolumens von knapp 900.000 Euro. Um den Trägern der Maßnahmen den Zugang zu den Mitteln zu erleichtern, sollen die Förderrichtlinien zur Verausgabung analog zum bisherigen Programm gestaltet werden.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 42.Weiterführung der Vereinbarung zwischen den Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Stadt Essen über die Zusammenarbeit beim Kitaausbau und zur Übernahme von TrägeranteilenZur Vorlage · 0344/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Vereinbarung zwischen der Stadt und den Trägern von Kindertageseinrichtungen über die Übernahme von Trägeranteilen für den Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2025 fortzuführen und anzupassen. Hintergrund der Vorlage des Jugendamtes ist ein anhaltender Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder. Trotz laufender Ausbauprojekte besteht nach aktueller Planung zum Ende des Kindergartenjahres 2022/2023 eine Lücke von 1.695 Plätzen, um die Zielversorgungsquoten im Bereich der U3- und Ü3-Betreuung zu erreichen.
Durch die Übernahme der Trägeranteile, die die freien Träger eigentlich selbst tragen müssten, sollen der Bestand an bestehenden Plätzen gesichert und der weitere Ausbau unterstützt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Kitabetrieb ohne diese finanzielle Unterstützung durch die Stadt nicht aufrechterhalten werden kann. Die Vereinbarung umfasst verbindliche Ziele wie die Flexibilisierung von Plätzen, die Sicherstellung des Rechtsanspruchs, die Anwendung des Vormerksystems „Little Bird“ sowie einheitliche Qualitätsstandards.
Die finanziellen Auswirkungen der Förderung sind mit steigenden Beträgen verbunden. Während die Gesamtsumme im Kitajahr 2022/2023 bei etwa 14 Millionen Euro lag, wird für das Jahr 2023/2024 mit 14,5 Millionen Euro und für 2024/2025 mit 15 Millionen Euro gerechnet. Die Übernahme der Anteile wird als kostengünstiger bewertet als der Betrieb zusätzlicher kommunaler Einrichtungen. Die Kosten sind im Haushaltsplan 2023 enthalten und sollen für die Folgejahre berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 43.Aktualisierung der Satzung für das Jugendamt der Stadt EssenZur Vorlage · 0289/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen vor. Ziel der Anpassung ist es, die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses zu aktualisieren.
Nach der aktuellen Fassung der Satzung, die der Rat der Stadt Essen am 24. Februar 2021 beschlossen hat, ist die Einbindung der örtlichen Träger der freien Jugendhilfe vorgesehen. Die Jugendhilfe Essen gGmbH, ein im Alleineigentum der Stadt Essen stehendes Beteiligungsunternehmen, ist als Träger von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe in der Stadt tätig. Derzeit ist die Gesellschaft jedoch weder als öffentlicher Träger noch als Mitglied im Kreis der Träger der freien Jugendhilfe in die Beratungen und Entscheidungsfindungen des Jugendhilfeausschusses eingebunden.
Durch die geplante Satzungsänderung soll die Jugendhilfe Essen gGmbH als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen werden. Dies erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sowie des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG). Die Änderung soll sicherstellen, dass die Fachkompetenz des Unternehmens im Rahmen der öffentlichen Sitzungen des Ausschusses eingebracht werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Änderung empfehlen und der Rat der Stadt Essen die neue Fassung der Satzung beschließt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 44.(Ersatz-)benennung für den KulturbeiratZur Vorlage · 0176/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung mit der Nummer 0176/2023/4 sieht eine personelle Neubesetzung innerhalb des Kulturbeirates vor. Der Oberbürgermeister hat dazu einen Beschlussvorschlag unterbreitet, der eine Änderung der Zusammensetzung des Gremiums vorsieht.
Im Rahmen der vorgeschlagenen Neubesetzung soll ein bisheriges stimmberechtigtes Mitglied, welches die Universität Duisburg-Essen vertritt, aufgrund beruflicher Veränderungen aus dem Kulturbeirat ausscheiden. Als Nachfolge für dieses stimmberechtigte Mandat ist eine Person vorgesehen, die die Funktion übernimmt.
Zudem sieht die Vorlage Änderungen in der Stellvertretung vor. Ein bisheriges Mitglied des Vereins Kreative Klasse e.V., das bislang als stimmberechtigtes Mitglied fungierte, soll zum stellvertretenden Mitglied bestellt werden. Im Gegenzug soll das bisherige stellvertretende Mitglied des Vereins Kreative Klasse e.V. zum stimmberechtigten Mitglied ernannt werden.
Der Vorgang ist für eine Beratung und Empfehlung im Kulturausschuss am 1. März 2023 sowie für eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen am 22. März 2023 vorgesehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Kulturamt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.03.2023 · Kulturausschuss (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 2. Halbjahr 2022Zur Vorlage · 0040/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft informiert über die Umsetzung der Förderprogramme KInFöG NRW und „Gute Schule 2020“ sowie über die Budgetentwicklung im zweiten Halbjahr 2022. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse vorgelegt.
Im Rahmen des KInFöG-Programms Kapitel 1 wurden von insgesamt 55 Maßnahmen bereits 54 vollständig umgesetzt und abgerechnet. Die letzte verbleibende Maßnahme, die Sanierung der Turnhalle am Berufskolleg Ost, soll im ersten Quartal 2023 abgerechnet werden. Im Bereich KInFöG Kapitel 2 wurden bisher rund 17,7 Millionen Euro der verfügbaren Mittel abgerufen. Von den 26 geplanten Maßnahmen sind fünf beendet, darunter WC-Sanierungen an der UNESCO-Schule und der Joachimschule. Die restlichen 21 Projekte befinden sich in der Bauausführungsphase, deren Abschluss ist bis Ende 2025 vorgesehen.
Das Programm „Gute Schule 2020“ umfasst einen Kreditrahmen von rund 81,4 Millionen Euro, der bereits in vier Tranchen abgerufen wurde. Im Berichtszeitraum wurde der Verwendungsnachweis für die zweite Tranche in Höhe von etwa 24,45 Millionen Euro bei der NRW.BANK eingereicht. Von 33 Kleinmaßnahmen sind 32 abgeschlossen, unter anderem die Sanierung des Turnhallenbodens der Schmachtenbergschule und die Fassadensanierung der Bertha-von-Suttner-Realschule. Die acht investiven Großmaßnahmen befinden sich planmäßig in der Bauphase.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 46.Weitere Freigabe von Planungsmitteln bei der Maßnahme "Sanierung Schulstandort Frankenstraße 200"Zur Vorlage · 0108/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Vorlage 0108/2023/7 die zusätzliche Beauftragung von Planungsleistungen in Höhe von 2.200.000 Euro für die Generalsanierung des Schulstandorts Frankenstraße 200. Hierfür ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.940.000 Euro vorgesehen, die durch Minderausgaben aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung gedeckt werden sollen.
Die Erhöhung der Planungskosten resultiert aus einer Ausweitung des Leistungsumfangs. Neben den Leistungen des Generalplaners sind zusätzliche Fachplanerleistungen sowie Voruntersuchungen erforderlich. Als Gründe für die Kostenentwicklung werden neue Zielvorgaben und Leitlinien der Stadt Essen angeführt, darunter die Schulbauleitlinie, die eine Anpassung der Raumkonzepte hin zu Lernlandschaften vorsieht, sowie die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt. Letztere umfasst die Prüfung von Geothermie, Gründächern und Photovoltaik. Zudem sind aufgrund veränderter Grundrisse zusätzliche Leistungen im Bereich des Brandschutzes sowie Schadstoffuntersuchungen notwendig.
Die Gesamtkosten für die Planungsleistungen des Projekts steigen dadurch auf insgesamt 3.000.000 Euro. Durch die erweiterten Planungsanforderungen und die personelle Auslastung in der zuständigen Fachabteilung verschiebt sich der ursprünglich für Mitte 2023 geplante Baubeginn um etwa ein Jahr. Die zusätzliche Freigabe der Mittel dient dazu, die Entwurfs- und Genehmigungsplanung abzuschließen und eine fundierte Grundlage für den anstehenden Baubeginnbeschluss zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 47.Mittelbereitstellung für die passive ITK-Anbindung der neuen Zentralbibliothek Markt 5-6Zur Vorlage · 0063/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die passive ITK-Anbindung der neuen Zentralbibliothek Essen. Im Rahmen der Anmietung von Flächen im Gebäude Markt 5 ist laut Mietvertrag ein mieterseitiger Ausbau der ITK-Infrastruktur vorgesehen. Während die Kosten in der ursprünglichen Vorlage zur Flächenanmietung auf 750.000 Euro geschätzt wurden, belaufen sich die aktuellen Kalkulationen des Essener Systemhauses auf Gesamtkosten von 760.000 Euro.
Um den zeitgerechten Umzug der Zentralbibliothek an den neuen Standort zu gewährleisten, sollen die Arbeiten zur ITK-Anbindung parallel zum Vermieterausbau durchgeführt werden. Die Übergabe der Flächen ist für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 31. Dezember 2024 geplant.
Die Finanzierung der Gesamtkosten von 760.000 Euro ist auf zwei Haushaltsjahre verteilt. Für das Jahr 2023 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 380.000 Euro beantragt, die durch eine entsprechende Minderausgabe im Projekt Pool Planungsleistungen generell gedeckt werden soll. Der verbleibende Betrag von 380.000 Euro soll im Haushaltsjahr 2024 budgetneutral angemeldet werden. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 benötigt, deren Deckung ebenfalls über den Pool der Planungsleistungen erfolgt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bau sowie den Baubeginn des Projekts beschließt und die weiteren Gremien die Mittelbereitstellung empfehlen.
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- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 48.Generalsanierung des Verwaltungsgebäudes Altendorfer Straße 103Zur Vorlage · 0286/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Vorlage 0286/2023/7 die Beauftragung von Planungsleistungen für die Generalsanierung des Verwaltungsgebäudes in der Altendorfer Straße 103. Die Leistungen sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI sowie Teile der Leistungsphasen 4 und 5 umfassen, um die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Umweltauswirkungen (VGV) zu ermöglichen. Für diesen Auftrag sind 1.800.000 € vorgesehen. Zudem wird die Durchführung vorbereitender Bauleistungen für den Rückbau und die Entkernung des Gebäudes in Höhe von 1.000.000 € beantragt.
Das im Jahr 1940 errichtete Gebäude, das zuvor als Hauptverwaltung der Krupp-Werke diente, soll als neuer Standort für den Fachbereich 50 dienen. Da der Mietvertrag für die derzeitige Unterbringung in der Steubenstraße 53 im Juni 2025 endet und eine Verlängerung nicht möglich ist, ist die Sanierung für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs erforderlich. Technische Prüfungen ergaben Sanierungsbedarf an der Heizungsanlage, den Bodenbelägen, der IT- und Elektroverkabelung sowie den Sanitäranlagen.
Die Finanzierung der im Haushaltsjahr 2023 benötigten 1.800.000 € soll durch außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgen. Die Kosten für die Rückbauarbeiten in Höhe von 1.000.000 € sind für das Jahr 2024 budgetneutral im Haushaltsrohentwurf vorzusehen. Der aktuelle Grobkostenrahmen für das gesamte Projekt wird auf 14.100.000 € geschätzt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 49.Gymnasium Essen-Werden, Grafenstr. 9, Entkernung und Wiederaufbau des Tanztraktes im Untergeschoss nach HochwasserschadenZur Vorlage · 0002/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat den Bau und den Baubeginn für die Sanierung des Tanztraktes im Untergeschoss des Gymnasiums Essen-Werden beschlossen. Das Projekt umfasst die Entkernung und den Wiederaufbau der betroffenen Flächen nach einem Hochwasserschaden, der im Juli 2021 durch starke Unwetterereignisse verursacht wurde. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 1.256.000 Euro.
Die Sanierung umfasst eine Fläche von etwa 348 Quadratmetern und beinhaltet verschiedene technische sowie bauliche Maßnahmen. Geplant sind unter anderem die Verbesserung der Raumakustik, die Erneuerung der Fensterfront mit Wärmeschutzverglasung, die Installation eines neuen Tanzsportbodens inklusive Fußbodenheizung sowie die Modernisierung der Lüftungs-, Trinkwasser- und Warmwasserinstallationen. Zudem sollen bauliche Maßnahmen zum Schutz vor künftigen Regeschäden sowie die Optimierung der Nebenräume umgesetzt werden.
Für die Umsetzung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 800.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehen. Die restlichen Kosten sollen im Jahr 2024 durch budgetneutrale Anmeldung gedeckt werden. Die Finanzierung der Maßnahme ist auch ohne die noch in Abstimmung befindlichen Fördermittel aus der Hochwasser-Soforthilfe gesichert. Nach Abschluss der Planungs- und Vergabephase ist eine Bauzeit von 12 Monaten vorgesehen, wobei die Fertigstellung des Tanztraktes für August 2024 angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 50.Bebauungsplan Nr. 09/18 "Jahnstraße/Germaniastraße (Quartier der Generationen)" SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2165/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 09/18 „Jahnstraße/Germaniastraße (Quartier der Generationen)“ im Essener Stadtteil Bochold sieht die Entwicklung eines rund 2,7 Hektar großen Plangebiets vor. Geplant ist die Schaffung eines generationsübergreifenden Wohnquartiers mit etwa 100 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau. Das Vorhaben umfasst zudem die Errichtung eines Hallenbades, einer Zweifachturnhalle sowie einer Kindertagesstätte. Ein Anteil von etwa 30 Prozent des Wohnraums soll als öffentlich geförderter Wohnraum ausgewiesen werden.
Das Verfahren wurde bereits im November 2018 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB eingeleitet. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung zwischen dem 10. August und dem 12. September 2022 wurden Anpassungen am Maß der baulichen Nutzung vorgenommen. Diese Änderungen betreffen die Anhebung der Grundflächenzahl in Wohngebieten auf 0,8 sowie in Flächen für Gemeinbedarf auf 0,9.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV keine Bedenken gegen den Plan erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Dabei sind die Stellungnahmen von Behörden und Unternehmen, darunter die E.ON SE, thyssenkrupp Steel Europe AG, die Ruhrbahn GmbH sowie die IHK Essen, sowie Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Abwägung durch die Verwaltung zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 51.Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 46 E: Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld)Zur Vorlage · 0109/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat beschlossen, das Änderungsverfahren 46 E zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) im Bereich Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld) neu abzugrenzen und die öffentliche Auslegung einzuleiten. Durch die Neuausrichtung wird der Änderungsbereich im Nordosten um die Fläche zwischen Hilgerstraße, Bersonstraße und Segerothpark erweitert, wodurch sich das Areal nun auf etwa 11,5 Hektar im Stadtteil Nordviertel vergrößert.
Die Planung dient als Grundlage für den parallel laufenden Bebauungsplan und zielt darauf ab, die Flächen für gewerbliche und forschungsorientierte Zwecke zu entwickeln. Das Gebiet soll als Sonderstandort für Unternehmen in Zukunftsmärkten sowie für Einrichtungen der Forschung und Lehre genutzt werden, um den Bedarf an gewerblichen Bauflächen zu decken und die Entwicklung der Universität zu unterstützen. Die bisherige Ausweisung als Wohnbaufläche bzw. allgemeiner Siedlungsbereich wird in eine Sonderbaufläche mit den Zweckbestimmungen für Freizeit, Erholung, Sport, Hochschule, Bildung, Forschung sowie spezifische gewerbliche Nutzung überführt. Bestehende Schienenwege für den regionalen und überregionalen Verkehr bleiben im Plan erhalten.
Im Rahmen der vorangegangenen frühzeitigen Beteiligung wurden keine wesentlichen Bedenken gegen die Planung geäußert. Die vorliegende Vorlage berücksichtigt die Anregungen beteiligter Träger öffentlicher Belange sowie die Anpassungen aus dem konkretisierten Bebauungsplanentwurf. Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der öffentlichen Stellen und Behörden erfolgt für die Dauer von einem Monat.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 52.Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 48 MH: Sport- u. Freizeitanlagen UhlenhorstwegZur Vorlage · 0123/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung zum Geschäftsbereich 7 befasst sich mit dem Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen sowie förmlichen Beteiligung für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP). Konkret geht es um die Änderung des Bereichs 48 MH, der Sport- und Freizeitanlagen am Uhlenhorstweg umfasst.
Das betroffene Areal liegt im Essener Stadtteil Broich am Rand des Broich-Speldorfer Waldes und erstreckt sich über eine Fläche von etwa 5,7 Hektar. Derzeit ist das Gebiet im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan als Wald bzw. Waldbereich mit der Festlegung eines Regionalen Grünzugs ausgewiesen. Die geplante Änderung sieht vor, diesen Bereich als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet Freizeit, Erholung und Sport“ sowie als Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen für Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen festzulegen. Damit sollen die bestehenden Sport- und Freizeitflächen, darunter die Anlagen eines Hockey- und Tennisvereins sowie Reitanlagen, gesichert und eine angemessene Weiterentwicklung durch Ersatzbauten oder geringfügige Erweiterungen ermöglicht werden. Im Zuge dessen wird die überlagernde Festlegung des Regionalen Grünzugs im Änderungsbereich zurückgenommen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Änderung nach Prüfung der Stellungnahmen zu beschließen. Die entsprechenden Beschlüsse zur Aufstellung wurden bereits von den Räten der beteiligten Planungsgemeinschaft gefasst. Nach dem Feststellungsbeschluss wird das Verfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 53.Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 53 GE: Gewerbepark Schalke-NordZur Vorlage · 0130/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) mit der Nummer 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord entscheiden. Das Vorhaben, das vom Amt für Stadtplanung und -entwicklung vorbereitet wurde, dient der Wiedernutzung eines weitgehend brachliegenden Gewerbeareals. Im Rahmen der geplanten Änderung soll eine Fläche, die im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan als Standort für einen örtlichen Hauptverkehrszug vorgesehen ist, nicht mehr für diesen Zweck genutzt werden. Stattdessen soll die Fläche in die angrenzenden Nutzungen, bestehend aus gewerblichen Bauflächen und Grünflächen, integriert werden.
Die Verwaltung legt dar, dass die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen und Behörden im Zeitraum von August bis September 2022 unverändert geblieben sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Ergebnisse der bisherigen Beteiligung zur Kenntnis nimmt und dem Rat eine Empfehlung ausspricht. Der Rat soll die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs sowie die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschließen. Die Auslegung ist für die Dauer eines Monats gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs und des Raumordnungsgesetzes vorgesehen. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Planänderung den beteiligten Gremien der anderen Städte zur Entscheidung vorgelegt und anschließend der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 54.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 55 BO: Dietrich-Benking-Straße OstZur Vorlage · 0131/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung (0131/2023/7) behandelt den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Konkret geht es um das Verfahren 55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost, welches ein etwa ein Hektar großes Areal in Bochum umfasst.
Das Verfahren sieht vor, die im RFNP aktuell als allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche ausgewiesene Fläche in allgemeine Siedlungsbereiche umzuwandeln. Auf der flächennutzungsplanerischen Ebene soll die derzeit als Grünfläche dargestellte Fläche künftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für diesen Bereich durch einen bereits rechtswirksamen Bebauungsplan bereits Baurechte für ein Gewerbegebiet bestehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt Essen eine Empfehlung zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Rat soll die Aufstellung der Änderung sowie die Einleitung des Planverfahrens gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes NRW und des Baugesetzbuchs beschließen.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist ein Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung vorgesehen, welches voraussichtlich im Juni oder Juli 202<0xC2>3 stattfinden soll. Das Verfahren umfasst nach der Erarbeitung eines Umweltberichts die Auslegung der Pläne sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die abschließende Änderung bedarf der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 54 a.Lichtwerbeanlage auf dem HandelshofZur Vorlage · 0491/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Sanierung der Lichtwerbeanlage auf dem Gebäude Handelshof, welches im Eigentum der Stadt steht. Ziel der Maßnahme ist die Optimierung der Betriebssicherheit sowie die Reduzierung des Wartungsaufwands unter Beibehaltung der stadtbildprägenden Wirkung. Im Rahmen der Vorlage wurden vier verschiedene Varianten untersucht. Während ein Totalrückbau Kosten von etwa 65.000 Euro verursachen würde, sieht die von der Verwaltung favorisierte Variante II die Installation von LED-Profilbuchstaben und einem Wappen vor. Diese Variante erfordert Investitionen von circa 210.000 Euro, ermöglicht jedoch eine Senkung des Energieverbrauchs um 50 Prozent sowie jährliche Wartungseinsparungen in Höhe von 9.000 Euro. Weitere untersuchte Optionen umfassen eine Variante mit dem Schriftzug „ESSEN“ sowie ein LED-Video-Netz.
Parallel zur technischen Sanierung soll ein Beteiligungsverfahren zur Änderung der Leuchtschrift eingeleitet werden. Dieser Prozess zur Findung einer neuen Botschaft orientiert sich an der Innenstadtentwicklung und umfasst die Arbeit einer Jury sowie eines Fachbeirats. Die Kosten für den Beteiligungsprozess werden auf bis zu 10.000 Euro geschätzt. Die Umsetzung der technischen Maßnahmen soll über den Haushaltsplan ab 2024 finanziert werden. Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung der Variante II beauftragen. Die Entscheidung über die Vorschläge aus dem Beteiligungsverfahren wird voraussichtlich im Herbst 2023 erwartet, wobei der aktuelle Schriftzug bis zur Umsetzung bestehen bleibt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.05.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 55.Niederschrift Nr. 20 über die Sitzung des Rates vom 15.02.2023
- 56.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 57.Mitteilungen der Verwaltung
- 57 a.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 58.GeschäftsführerangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 59.Vergabe von AußenwerberechtenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 60.Anmietung von Teilflächen im Gildehof, Hollestraße 3 nach Ablauf der FestmietzeitErgebnis: einstimmig beschlossen
- 61.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil