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Vorlage

Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters für das Jahr 2022

0419/2023/OB Geschäftsbereich OB

🟢 Beschlossen 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen setzt sich im Rahmen der Sitzung am 22. März 2023 mit den Nebeneinkünften des Oberbürgermeisters für das Jahr 2022 auseinander. Gemäß den Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Hauptverwaltungsbeamte dazu verpflichtet, dem Rat eine Aufstellung über die Einnahmen vorzulegen, die während des vergangenen Rechnungsjahres im Rahmen von Aufsichtsrat-, Verwaltungsrats- und Beiratsmandaten in Gesellschaften oder Institutionen erzielt wurden.

Die vorliegende Vorlage enthält eine entsprechende Auflistung dieser Mandate sowie die Angabe der an die Stadt Essen abzuführenden Beträge. Die Verwaltung schlägt vor, die daraus resultierenden Beträge in Höhe von 154.225,82 Euro an die Essener Nothilfe zu zahlen. Dieser Vorschlag knüpft an die Regelung des Vorjahres an und verweist auf die anhaltende Notwendigkeit der Unterstützung der ukrainischen Bevölkerung.

Die Essener Nothilfe fungiert als Zusammenschluss verschiedener Wohlfahrtsverbände, darunter der Caritasverband, das Diakoniewerk Essen, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband sowie die Stadt Essen selbst. Ziel des Zusammenschlusses ist die Durchführung gemeinsamer Maßnahmen im Sozial- und Jugendbereich sowie die Unterstützung bedürftiger Menschen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Nebeneinkünfte zur Kenntnis nimmt und die Abführung der Beträge an die genannte Organisation bestätigt.

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