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Vorlage

Bildung eines Teilstandorts für die städt. Gemeinschaftsgrundschule Tuttmannschule

2191/2022/4 Schule

🟢 Beschlossen 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen beabsichtigt, die Bildung eines Teilstandortes für die Gemeinschaftsgrundschule Tuttmannschule formell zu regeln. Der Beschluss sieht vor, das Gebäude in der Gradenstraße 25 rückwirkend zum 1. August 2022 dauerhaft als Teilstandort der Schule zu deklarieren. Der Hauptstandort in der Twentmannstraße 2 bleibt hiervon unberührt.

Nach Angaben der Verwaltung wird das Gebäude in der Gradenstraße bereits seit 1987 für den Schulbetrieb genutzt. Eine technische Überprüfung ergab jedoch, dass für diese Nutzung keine offizielle Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegt, weswahlweise nun nachgeholt werden soll. Die Nutzung des Teilstandortes ist für die innerschulische Organisation sowie für pädagogische Angebote wie die Lese- und Rechtschreibförderung, Deutschförderklassen und die offene Ganztagsbetreuung erforderlich. Im aktuellen Schuljahr werden dort die Klassen der ersten Jahrgangsstufe untergebracht, während der Regelunterricht der höheren Klassen am Hauptstandort stattfindet.

Die beiden Standorte liegen etwa 300 Meter auseinander, was den Austausch des Personals ermöglicht. Durch die räumliche Trennung und die vorhandene Ausstattung können die pädagogischen Konzepte der Schule umgesetzt werden. Die Schülerzahlen werden laut Prognose stabil auf einem dreizügigen Niveau erwartet. Die Maßnahme dient der formellen Absicherung des bereits gelebten Schulalltags und erfolgt im Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsicht.

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