Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung einer SchriftführerinZur Vorlage · 2171/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft der Stadt Essen soll eine Schriftführerin bestellen. Die entsprechende Vorlage der Verwaltung sieht vor, eine Mitarbeiterin der Verwaltung zur weiteren Schriftführerin des Ausschusses zu ernennen.
Die Grundlage für diese Bestellung bilden die Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Diese Regelungen schreiben vor, dass über die im Ausschuss gefassten Entschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen ist. Diese Niederschrift muss unter anderem von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden.
Die Verwaltung hat den Vorschlag zur weiteren Bestellung der genannten Mitarbeiterin vorgelegt, um die ordnungsgemäße Protokollführung des Ausschusses sicherzustellen. Eine Entscheidung über den Beschlussvorschlag war für die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft am 8. Februar 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Niederschrift Nr.13 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft vom 14.09.2022
- 3.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2023 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 2075/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 2075/2022/OB befasst sich mit der Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2023, welche auf dem Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“ basiert. Für das Jahr 2023 ist ein Finanzvolumen von 5,6 Millionen Euro vorgesehen. Im Vergleich zum vorläufigen Abschluss des Jahres 2022, der sich auf rund 4,58 Millionen Euro belief, verbleiben Restmittel in Höhe von etwa 1,06 Millionen Euro, die dem Haushalt zugeführt werden.
Die Planung für 2023 umfasst insgesamt 67 Maßnahmen, die in drei Bereiche unterteilt sind: Die institutionelle Förderung (Teil A) ist mit 3.023.577 Euro veranschlagt, die laufenden Maßnahmen (Teil B) belaufen sich auf 1.473.536,16 Euro und die bezirkliche Arbeit sowie Initialprojekte (Teil C) umfassen 357.000 Euro. Für neue Maßnahmen wird ein Bedarf von 547.347 Euro angesetzt. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme der Planungen durch die zuständigen Gremien sowie die Entscheidung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration vor, die Strukturen, Handlungsansätze und Erprobungsprojekte fortzuführen. Zudem wird eine Vorverlegung des Antragsstichtags für Maßnahmen der Folgejahre vom 30. September auf den 31. August vorgeschlagen.
Die Projektaufwendungen in Höhe von etwa 5,4 Millionen Euro werden über die Produktgruppe 1.05.10.02 finanziert. Das Budget dient der interkulturellen Personal- und Organisationsentwicklung der Fachbereiche durch die Umschichtung bestehender Haushaltsmittel, wodurch keine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts entsteht. Grundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW. Die Maßnahmen adressieren Herausforderungen durch Fachkräfteeinwanderung, Familiennachzug sowie Fluchtbewegungen. Ziel ist die Vermeidung von Folgekosten durch soziale Ausgrenzung sowie die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Essen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnisnahme und mehrheitlicher Beschluss der Maßnahmen- und Finanzplanung gegen die Stimme der AfD.
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Fördermaßnahmen des Landes NRW zur Digitalisierung der Schulen (DigitalPakt NRW) hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 0075/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Sachstand der Digitalisierungsprojekte an städtischen Schulen informiert über die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Digitalpakts Schule. Ziel der Projekte ist die Digitalisierung der Netz-Infrastruktur von 192 Schulgebäuden sowie von 4.000 Unterrichtsräumen. Die Finanzierung erfolgt durch rund 33 Millionen Euro an Fördermitteln, einen Eigenanteil von 3,3 Millionen Euro sowie 10 Millionen Euro aus dem städtischen Haushalt. Aufgrund von Verzögerungen durch die Pandemie, Lieferengpässen und einem laufenden Nachprüfungsverfahren für 1.200 Displays werden Gegenmaßnahmen wie die Erhöhung der Anzahl an Bautrupps und Fachplanern umgesetzt.
Zusätzlich wurden Sofortausstattungsprogramme im Umfang von rund 24,75 Millionen Euro aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der EU realisiert, wodurch etwa 46.000 iPads beschafft wurden. Kommunale Mittel in Höhe von 500.000 Euro wurden für Zubehör wie Tastaturhüllen und Stifte eingesetzt. Zur Unterstützung der Digitalisierung werden medienpädagogische Angebote, IT-Hilfen durch ein privates Unternehmen sowie Fortbildungen bereitgestellt.
Im Rahmen eines Change Managements sollen die Schulen mittelfristig befähigt werden, ihre pädagogischen und didaktischen Konzepte an die digitalen Möglichkeiten anzupassen. Der Fachbereich Schule wird den Fachausschuss über den weiteren Fortgang der Projekte auf dem Laufenden halten. Eine Vor-Einschätzung zur Klimarelevanz wurde auf Stufe 1 als positiv bewertet. Der Ausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Digitalisierung des Bereichs der Schülerbeförderung hier: Einführung des Programms "VIA"Zur Vorlage · 0074/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Digitalisierung der Schülerbeförderung durch die Einführung des Programms „VIA“. Ziel der Maßnahme ist es, die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zu erfüllen und die bisher weitgehend analogen Prozesse bei der Beantragung von Zeitfahrausweisen, wie den SchokoTickets, sowie beim Schülerspezialverkehr zu modernisieren. Die Softwarelösung der Stadt.Land.Netz GmbH ist browserbasiert und ermöglicht die digitale Einreichung sowie Bearbeitung von Anträgen durch die beteiligten Akteure.
Im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit übernimmt die Ruhrbahn GmbH die Organisation, Durchführung und Abrechnung der Schulbusverkehre. Durch die neue Anwendung können Informationen aus Fahrplänen, Kartenmaterial der Stadt Essen und Schuldaten integriert werden, was eine schnellere Prüfung der Anträge ermöglichen soll. Zudem bietet das System Funktionen zur automatisierten Routenplanung, um auf Änderungen wie Krankmeldungen oder Zu- und Abgänge reagieren zu können.
Die Einführung der Software ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen, wobei kurz darauf auch ein Portal für Sorgeberechtigte freigeschaltet werden soll. Die Kosten für die Maßnahme umfassen eine Beteiligung an den Anschaffungskosten der Lizenzen in Höhe von 25.000 Euro sowie jährliche Kosten für Wartung und Support in Höhe von 6.000 Euro. Durch den Verzicht auf papierbasierte Anträge wird zudem eine Reduktion des Papierverbrauchs angestrebt. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Bildung eines Teilstandorts für die städt. Gemeinschaftsgrundschule TuttmannschuleZur Vorlage · 2191/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Bildung eines Teilstandortes für die Gemeinschaftsgrundschule Tuttmannschule formell zu regeln. Der Beschluss sieht vor, das Gebäude in der Gradenstraße 25 rückwirkend zum 1. August 2022 dauerhaft als Teilstandort der Schule zu deklarieren. Der Hauptstandort in der Twentmannstraße 2 bleibt hiervon unberührt.
Nach Angaben der Verwaltung wird das Gebäude in der Gradenstraße bereits seit 1987 für den Schulbetrieb genutzt. Eine technische Überprüfung ergab jedoch, dass für diese Nutzung keine offizielle Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegt, weswahlweise nun nachgeholt werden soll. Die Nutzung des Teilstandortes ist für die innerschulische Organisation sowie für pädagogische Angebote wie die Lese- und Rechtschreibförderung, Deutschförderklassen und die offene Ganztagsbetreuung erforderlich. Im aktuellen Schuljahr werden dort die Klassen der ersten Jahrgangsstufe untergebracht, während der Regelunterricht der höheren Klassen am Hauptstandort stattfindet.
Die beiden Standorte liegen etwa 300 Meter auseinander, was den Austausch des Personals ermöglicht. Durch die räumliche Trennung und die vorhandene Ausstattung können die pädagogischen Konzepte der Schule umgesetzt werden. Die Schülerzahlen werden laut Prognose stabil auf einem dreizügigen Niveau erwartet. Die Maßnahme dient der formellen Absicherung des bereits gelebten Schulalltags und erfolgt im Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsicht.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Zügigkeitserhöhung an der städt. Gemeinschaftsgrundschule BonifaciusschuleZur Vorlage · 2192/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, die Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Bonifaciusschule ab dem 1. August 2023 von zwei auf drei Züge zu erhöhen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Anzahl der Klassen an einer Grundschule von der Schülerzahl abhängt.
Im Schuljahr 2022/2023 werden an der Schule 265 Schülerinnen und Schüler in zehn Klassen unterrichtet. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Schulplätzen und eines prognostizierten Schülerwachstums in den kommenden Jahren wird die dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit als notwendig erachtet, um eine verlässliche Planungsgrundlage für die Schule und das Einzugsgebiet zu schaffen. Aktuelle Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr liegen bereits über der Dreizügigkeit. Da die Schüler der Schule zu einem Großteil im Stadtteil Kray wohnen und andere lokale Grundschulen keine ausreichenden Kapazitäten für den zusätzlichen Bedarf bieten, ist die Maßnahme Teil der Schulentwicklungsplanung für den Stadtbezirk VII.
Die räumlichen Kapazitäten am Hauptgebäude in der Kellinghausstraße sowie am Teilstandort in der Bonifaciusstraße sind für die Umsetzung der Dreizügigkeit ausreichend. Die Schule befürwortet die Maßnahme, weist jedoch auf weiteren Raumbedarf für die offene Ganztagsbetreuung hin. Für die Zügigkeitserhöhung entstehen laut Vorlage keine weiteren Kosten.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II hier: UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 2012/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft umfasst ein Umsetzungskonzept zur Schulentwicklungsplanung sowie zum Schulbau in der Primar- und Sekundarstufe I und II. Der Rat der Stadt Essen soll die Verwaltung beauftragen, die Prüfung von Raummietungen zur Reduzierung baulicher Maßnahmen, die Vorbereitung eines sogenannten „5-Säulen-Modells“ sowie die Berichterstattung über Grundstücksmangel und Fortschritte des Schulbauprogrammes vorzunehmen. Zur Kapazitätserhöhung schlägt die Verwaltung neben personeller Verstärkung und externer Projektsteuerung auch die Einrichtung eines Ressorts „Schulbau“ bei der Immobilienwirtschaft, die Nutzung von PPP-Modellen sowie kurzfristige Immobilienanmietungen vor.
Für die personelle Umsetzung sollen ein Mehrbedarf von etwa sechs bis acht Vollzeitstellen beim Fachbereich 60 in künftigen Haushaltsplanentwürfen berücksichtigt werden. In der mittelfristigen Finanzplanung 2024–2028 ist zudem eine Ausweitung der Investitionsmittel darzustellen. Während aktuell rund 880 Millionen Euro für den Schulbau vorgesehen sind, wird für die Umsetzung des Programms in den nächsten acht bis zehn Jahren eine Erhöhung der jährlichen Mittel von derzeit 70 Millionen Euro auf über 350 Millionen Euro als notwendig dargestellt.
Baulich ist für Grundschulneubauten ein Modulbaukonzept in Holzbauweise sowie für weiterführende Schulen eine Hybridbauweise aus Stahlbeton und Holz geplant. Adhoc-Bedarfe sollen durch Containerlösungen abgedeckt werden. Zur Beschleunigung der Verfahren werden Paketvergaben an Totalunternehmer sowie die Reduzierung von Anforderungen der Schulbauleitlinie angestrebt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.1Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage 2012/2022/7 Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II (Umsetzungskonzept)Zur Vorlage · 0211/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage 2012/2022/7 eingereicht, der die Schulentwicklungsplanung und den Schulbau in der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I und II betrifft. Der Antrag fordert von der Stadtverwaltung verschiedene Maßnahmen zur Information und zur strukturellen Bewertung der laufenden Prozesse.
Im Rahmen der Berichterstattung wird verlangt, dass die Verwaltung neben der regelmäßigen Information in den Fachausschüssen mindestens quartalsweise eine schriftliche Listendarstellung im Format Plan, Ist und Prognose an einen interfraktionellen Empfängerkreis übermittelt. Zudem soll bis Mitte 2023 eine grafische Darstellung sowie eine Beschreibung der Zuständigkeiten, Arbeitsprozesse und Realisierungsverantwortlichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung und der IME im Ressort Schulbau vorgelegt werden.
Der Antrag sieht zudem vor, dass bis spätestens Mitte 2024 eine erste Evaluation des sogenannten 5-Säulen-Modells erfolgt, um dessen Leistungsfähigkeit und etwaigen Anpassungsbedarf zu prüfen. Des Weiteren wird eine Einschätzung zur Realisierung des prognostizierten Personalmehrbedarfs sowie zu dessen räumlicher Unterbringung und technischer Ausstattung gefordert. Dabei soll der Zeitpunkt und die Messgröße definiert werden, ab dem Alternativlösungen zur Sicherung der Schulplatzschaffung notwendig werden. Schließlich sollen Standards für die flächenmäßige und qualitative Unterschreitung der Schulbauleitlinie festgelegt werden, um Spielräume für Interimslösungen und endgültige Schulgebäude zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der Fraktionen SPD und FDP
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - Ergänzungsantrag zu VL 2012/2022/7 Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II (Umsetzungskonzept)Zur Vorlage · 0249/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung und des Schulbaus in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II einen Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage 2012/2022/7 gestellt. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Jugendhilfeausschuss mit dem Ziel einer Empfehlung an den Rat der Stadt Essen.
Im ersten Punkt des Antrags wird vorgeschlagen, die Verwaltungsvorlage um eine Bedingung zu ergänzen. Bevor ein Einstieg in die Nutzung eines Public-Private-Partnership-Modells (PPP) erfolgen kann, sollen eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie eine Darstellung der möglichen Risiken für die Stadt Essen durchgeführt werden. Zudem sollen die Vertragsinhalte transparent und übersichtlich dargestellt werden. Als Begründung führt die Fraktion mögliche wirtschaftliche Risiken und höhere Kosten durch private Unternehmen an.
Der zweite Punkt des Antrags fordert die Aufnahme eines neuen Punktes in die Beschlussvorlage. Demnach sollen etwaige Abweichungen von den Standards der Schulbauleitlinie für jeden Einzelfall in einer Beschlussvorlage transparent und übersichtlich begründet werden. Die Fraktion verweist hierbei auf die im Jahr 2020 beschlossenen Mindestanforderungen für Schulen und fordert eine nachvollziehbare Darstellung, falls Abweichungen von diesen Standards notwendig sein sollten.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Punkt 1 des Antrages mehrheitlich nicht empfohlen Punkt 2 des Antrages einstimmig nicht empfohlen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 9.Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II hier: Schaffung von Schulraum für Sofortbedarfe zum schnellstmöglichen Termin durch Systemcontainer als InterimscontainerZur Vorlage · 2010/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat beschlossen, zur kurzfristigen Sicherstellung von Schulraum für die Primar- und Sekundarstufe I und II Systemcontainer als Interimslösung einzusetzen. Ziel ist es, die ersten zehn dringendsten Bedarfe an etwa zehn Schulstandorten bis zum Schuljahresbeginn 2023/2024 zu decken. Da klassische Modulbauten und feste Baukörper zum neuen Schuljahr nicht fertiggestellt werden können, dienen die Container als Übergangslösung, bis die langfristigen Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung realisiert sind.
Die Umsetzung erfolgt nach einem vereinfachten Konzept, bei dem die Containermodule technisch auf die Strom- und IT-Versorgung beschränkt sind. Um die Erschließungszeit zu verkürzen, wird auf Gas-, Wasser- und Abwasseranschlüsse verzichtet; die Nutzung der Sanitäranlagen erfolgt über die bestehenden Hauptgebäude. Für den gesamten Prozess, einschließlich der Vergabe, Werkplanung und Ausführung, wird ein Zeitraum von etwa 12 bis 15 Monaten veranschlagt.
Die Kosten für den Kauf und die Aufstellung der Systemcontainer belaufen sich auf ein Volumen von 11 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt durch außerplanmäßige Mittelbereitstellungen im Jahr 2022 aus dem Projekt „Pool-Topf Systemcontainer“. Die Mittel werden durch Umwidmungen aus anderen Projekten, darunter der Neubau des Gymnasiums Nord/Ost, die Sanierung des Parkhauses Nord sowie dem Neubauprogramm Schulerweiterung, sichergestellt. Der Beschluss ermächtigt die Verwaltung zudem, externe Planer und Projektsteuerer zu beauftragen und Containerkontingente über Marktabfragen zu sichern.
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- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Neubauprojekt Schulinterim Rosastraße, Von-Einem-Straße hier: Baubeginnbeschluss zur öffentlichen Spielplatzgestaltung auf dem verbleibenden GrundstückZur Vorlage · 2006/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat den Baubeginn zur Umgestaltung einer Wiesenfläche am Grundstück Rosastraße/Von-Einem-Straße beschlossen. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines öffentlichen Spielplatzes auf einer Fläche von rund 1.583 Quadratmetern, die nicht durch das Neubauprojekt Schulinterim beansprucht wird. Das Projekt umfasst die Gestaltung von Sitz- und Aufenthaltsbereichen sowie Kletter- und Spielgeräte für die Altersgruppen von drei bis 13 Jahren. Die Planung orientiert sich an der städtischen Spielraumleitplanung und berücksichtigt die Anregungen von Schulleitungen, Bezirksbürgermeister*innen, der Kinderbeauftragten des Bezirks II sowie der Fachabteilung Grün und Gruga.
Die Kosten für die Neugestaltung belaufen sich auf insgesamt 386.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über das Projekt 5.600340, wobei ein Teil der Mittel aus dem Haushalt 2023 und ein weiterer Teil durch eine überplanmäßige Bereitstellung aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung gedeckt werden soll. Der Baubeginn für den Spielplatz ist für November 2023 vorgesehen, mit einem Abschluss im Frühjahr 2024. Parallel dazu soll das Schulinterim, das als Ausweichquartier für die Andreasschule und die Sternschule dient, bis zum Schuljahr 2024/2025 fertiggestellt werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Fläche der Liegenschaft von Grün und Gruga zugeordnet, welche künftig für die Unterhaltung und Pflege zuständig ist.
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Beratungsfolge
- 16.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Neubauprojekt Schulinterim Rosastraße, Von-Einem-Straße hier: Baubeginn zur öffentlichen Spielplatzgestaltung der Wiesenfläche Rosastraße/IsenbergstraßeZur Vorlage · 2147/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Neubauprojekts für ein Schulinterim an der Rosastraße/Von-Einem-Straße, das als Ausweichquartier für die Andreasschule und die Sternschule dient, ist die Neugestaltung einer Ausgleichsfläche als öffentlicher Spielplatz vorgesehen. Da für das Schulinterim eine Fläche von 2.425 Quadratmetern beansprucht wird, besteht die Verpflichtung des Schulträgers, entsprechende Ausgleichsflächen zu schaffen. Ein Teil dieser Fläche umfasst eine 1.584 Quadratmeter große, bisher ungenutzte Wiesenfläche am Eckgrundstück Rosastraße/Isenbergstraße.
Die Entwurfsplanung für den neuen Spielplatz orientiert sich an den städtischen Spielraumleitlinien für die Altersgruppe der 10- bis 17-Jährigen. Das Gelände soll barrierefrei begehbar sein und über Sitzgelegenheiten sowie Kletterkombinationen, eine Tampenschaukel und eine Calisthenicsanlage verfügen. Die Planung wurde unter Einbeziehung der Schulleitung des Helmholtz-Gymnasiums, der Bezirksvertretung II sowie der Fachabteilung Grün und Gruga erstellt. Bei einem planmäßigen Bauablauf ist die Inbetriebnahme für Juni 2024 vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 285.000 Euro. Für die Umsetzung wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 255.000 Euro für das Jahr 2023 beantragft, wobei die Deckung durch eine entsprechende Minderausgabe aus einem Pool für Planungsleistungen erfolgen soll. Die nach der Fertigstellung entstehenden Flächen werden dem Fachbereich 67 zur Unterhaltung und Pflege zugeordnet.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand und Fortschreibung UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 2170/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Sachstand zur Umsetzung des Schultoilettenprogramms in Essen vorgelegt. Nach dem Beschluss des Rates vom September 2022 über die Fortsetzung des Programms und den Baubeginn neuer investiver Maßnahmen berichtet die Immobilienwirtschaft über den aktuellen Fortschritt.
Im Berichtszeitraum wurden fünf Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von etwa 2,8 Millionen Euro abgeschlossen. Trotz dieser Fertigstellungen besteht an 93 von 189 Schulstandorten weiterhin Sanierungsbedarf, da sechs weitere Standorte in das Programm aufgenommen wurden. Die Umsetzung der verbleibenden Maßnahmen verteilt sich auf die Fachbereiche FB 60, EABG und GVE, die sich in unterschiedlichen Planungs- und Ausführungsphasen befinden.
Bei einigen laufenden und abgeschlossenen Sanierungen sind Mehrkosten entstanden. Als Gründe werden allgemeine Preissteigerungen bei Baumaterialien sowie ein erhöhter Leistungsaufwand durch die Bausubstanz angeführt, etwa durch notwendige Erneuerungen von Versorgungsleitungen oder die Mitwirkung angrenzender Bauteile.
Zudem kam es an einigen Standorten zu Planungsänderungen. Während an der Ardeyschule eine kleinere Sanierung vorgesehen ist, sind für die Schule am Krausen Bäumchen, die Theodor-Fliedner-Schule sowie das Schulzentrum Burgaltendorf Neubauten geplant. An der Realschule Essen-West wird die Sanierung zugunsten von Renovierungsarbeiten und einem Neubau im Rahmen eines Pavillonprojekts angepasst. Verzögerungen beim Baubeginn an einzelnen Standorten wurden auf organisatorische und personelle Umstrukturierungen zurückgeführt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Beschlusskontrolle
- 14Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Vorstellung von Frau Aschhoff als Schulleiterin der Glückauf-Schule
- 16.Besetzung der Stelle der Schulleitung am Berufskolleg West der Stadt EssenErgebnis: Kenntnis genommen
- 17.Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Nikolausschule, städt. kath. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 18.Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Bardelebenschule, städt. kath. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 18.1Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) hier: InvestitionszuschussErgebnis: mehrheitlich empfohlen
- 19.Mitteilungen