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Vorlage

Zügigkeitserhöhung an der städt. Gemeinschaftsgrundschule Bonifaciusschule

2192/2022/4 Schule

🟢 Beschlossen 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, die Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Bonifaciusschule ab dem 1. August 2023 von zwei auf drei Züge zu erhöhen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Anzahl der Klassen an einer Grundschule von der Schülerzahl abhängt.

Im Schuljahr 2022/2023 werden an der Schule 265 Schülerinnen und Schüler in zehn Klassen unterrichtet. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Schulplätzen und eines prognostizierten Schülerwachstums in den kommenden Jahren wird die dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit als notwendig erachtet, um eine verlässliche Planungsgrundlage für die Schule und das Einzugsgebiet zu schaffen. Aktuelle Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr liegen bereits über der Dreizügigkeit. Da die Schüler der Schule zu einem Großteil im Stadtteil Kray wohnen und andere lokale Grundschulen keine ausreichenden Kapazitäten für den zusätzlichen Bedarf bieten, ist die Maßnahme Teil der Schulentwicklungsplanung für den Stadtbezirk VII.

Die räumlichen Kapazitäten am Hauptgebäude in der Kellinghausstraße sowie am Teilstandort in der Bonifaciusstraße sind für die Umsetzung der Dreizügigkeit ausreichend. Die Schule befürwortet die Maßnahme, weist jedoch auf weiteren Raumbedarf für die offene Ganztagsbetreuung hin. Für die Zügigkeitserhöhung entstehen laut Vorlage keine weiteren Kosten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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