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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung von RatsmitgliedernZur Vorlage · 0003/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0003/2023/OB regelt die Einführung und Verpflichtung von zwei neuen Mitgliedern des Rates der Stadt Essen. Der Oberbürgermeister beantragt die formelle Einführung gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Hintergrund der Vorlage ist der Verlust von zwei Mandaten. Ein Ratsmandat wurde durch den Wegzug eines Ratsmitglieds nach Schleswig-Holstein verloren, wodurch die Wählbarkeit gemäß Kommunalwahlgesetz NRW endete. Als Nachfolger aus der Reserveliste der SPD wurde ein Bewerber durch den Wahlleiter festgestellt, welcher das Mandat durch eine Annahmeerklärung am 24. Dezember 2022 angenommen hat.
Ein weiteres Ratsmandat wurde zum 31. Dezember 2022 niedergelegt. Hierfür wurde eine Nachfolgerin aus der Reserveliste der SPD durch den Wahlleiter festgestellt. Auch diese Nachfolgerin hat das Mandat durch eine Annahmeerklärung am 11. Januar 2023 angenommen und damit die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Essen erworben. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Rat der Stadt Essen während der Sitzung am 15. Februar 2023. Federführend für das Dokument ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung)
- 2.Aktuelle Stunde
- 3.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 4.Mitteilungen der Verwaltung
- 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 5.1Wahlen / Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0266/2023/AfD · Antrag AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 0266/2023/AfD einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Neubesetzung von Mitgliedern in verschiedenen Ausschüssen der Stadt Essen vorsieht. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 15. Februar 2023 zur Entscheidung vorgelegt.
Im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll ein bisheriges stimmberechtigtes Mitglied durch eine sachkundige Bürgerin ersetzt werden. Eine ähnliche Änderung ist im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vorgesehen, wo ebenfalls ein stimmberechtigtes Mitglied durch eine sachkundige Bürgerin neu besetzt werden soll. Gleichzeitig soll das erste stellvertretende Mitglied in diesem Ausschuss durch eine weitere Person ersetzt werden.
Des Weiteren umfasst der Antrag Änderungen im Integrationsrat. Hier wird vorgeschlagen, das bisherige stimmberechtigte Mitglied durch eine andere Person zu ersetzen. Zudem soll das bisherige stellvertretende Mitglied durch ein neues Mitglied der Fraktion ersetzt werden. Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0295/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0295/2023/SPD einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Reihe von Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen des Rates der Stadt Essen vorsieht. Die beantragten Änderungen betreffen die Zusammensetzung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder in zahlreichen Gremien.
Im Haupt- und Finanzausschuss werden ein ordentliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied neu besetzt. Im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sind ebenfalls personelle Veränderungen bei den stellvertretenden bzw. ordentlichen Mitgliedern vorgesehen. Für die Ausschüsse für die Sport- und Bäderbetriebe Essen, den Kulturausschuss sowie den Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden neue Besetzungen für ordentliche und stellvertretende Mandate beantragt.
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sieht umfangreiche Änderungen vor, die sowohl ordentliche als auch stellvertretende Mitgliedschaften betreffen. Auch im Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration werden neue stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen sind personelle Wechsel bei ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern sowie die Einbindung sachkundiger Bürger vorgesehen. Schließlich umfasst der Antrag Änderungen in den Ausschüssen für Anregungen und Beschwerden sowie im Integrationsrat.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 6.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier:Mitgliedschaft des Oberbürgermeisters oder eines von ihm benannten Vertreters in der Fluglärmkommission des Flugplatzes Essen/MülheimZur Vorlage · 0097/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Neubesetzung der Vertretung in der Fluglärmkommission des Flugplatzes Essen/Mülheim entscheiden. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters wird eine Änderung der Mitgliedschaft für die verbleibende aktuelle Ratswahlperiode beantragt.
Die Fluglärmkommission setzt sich aus insgesamt 12 Mitgliedern zusammen. Die Stadt Essen ist als betroffene Gemeinde mit zwei ordentlichen und zwei stellvertretenden Mitgliedern vertreten. Die Aufgabe der Kommission besteht darin, die Bezirksregierung Düsseldorf sowie die für die Flugsicherung zuständigen Stellen über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen durch Flugzeuge zu beraten.
Aufgrund personeller Veränderungen im Geschäftsbereichsbüro 7 ist eine Neubenennung der städtischen Vertreter erforderlich. Als ordentliches Mitglied wird die Büroleiterin des Geschäftsbereiches 7 vorgeschlagen. Als stellvertretendes Mitglied soll die Geschäftsbereichsbeauftragte des Geschäftsbereiches 7 benannt werden. Die endgültige Berufung der Vertreter erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
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- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Wiederbestellung von Mitgliedern des Kuratoriums "Kinderstiftung Essen"Zur Vorlage · 0200/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 15. Februar 2023 über die Wiederbestellung von Mitgliedern des Kuratoriums der Kinderstiftung Essen entschieden. Die Vorlage 0200/2023/OB sah vor, dass der Rat für eine neue, fünfjährige Amtsperiode vier Mitglieder entsendet.
Der Beschluss umfasst die erneute Entsendung von drei Ratsmitgliedern der Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE sowie eines von dem Oberbürgermeister vorgeschlagenen Bediensteten. Die Satzung der Kinderstiftung Essen sieht vor, dass der Rat der Stadt über ein Entsenderecht für vier Mitglieder verfügt, wobei ein Mitglied durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Verwaltung besetzt wird. Die bisher entsandten Personen aus dem Rat sollten in der neuen Amtsperiode im Kuratorium verbleiben.
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass der Rat von seinem optionalen Vorschlagsrecht gemäß der Stiftungssatzung keinen Gebrauch macht. Gemäß der Satzung können neben dem Entsenderecht durch verschiedene Organe, darunter der Rat der Stadt, weitere Personen zur Wahl in das Kuratorium vorgeschlagen werden. Das Kuratorium besteht nach der Satzung aus mindestens fünf und höchstens elf Mitgliedern, die für eine gemeinsame Amtsperiode von fünf Jahren bestellt werden.
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- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.3Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Ersatzwahl für den Aufsichtsrat der GSE gGmbHZur Vorlage · 0217/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entsendet im Rahmen einer Ersatzwahl eine neue Vertretung in den Aufsichtsrat der GSE gGmbH. Der Beschluss sieht vor, dass die neue Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration das Mandat übernimmt, das zuvor durch das ehemalige Mitglied des Rates bekleidet wurde.
Der Aufsichtsrat der GSE gGmbH setzt sich aus zwölf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Davon werden sechs Mitglieder durch den Rat der Stadt entsandt, wobei eine dieser Positionen durch die Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration besetzt wird. Aufgrund der Niederlegung des Ratsmandats durch das bisherige Ausschussmitglied zum 31. Dezember 2022 endete auch die entsprechende Vertretung im Aufsichtsrat.
Da die SPD-Fraktion die aktuelle Vorsitzende des Ausschusses als Nachfolgerin für den Ausschussvorsitz benannt hat, erfolgt gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages nun die entsprechende Entsendung in das Aufsichtsgremium der GSE gGmbH. Die Vorlage liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.5TOP 6: Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 0299/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0299/2023/SPD einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der verschiedene Umbesetzungen in Gremien der Stadt Essen vorsieht. Der Antrag betrifft die personelle Neubesetzung von stellvertretenden und beratenden Mitgliedern in drei unterschiedlichen Gremien.
Im verfahrensbegleitenden Ausschuss zum Regionalen Flächennutzungsplan soll ein stellvertretendes Mitglied ausgetauscht werden. Hierbei wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretung durch eine neue Person zu ersetzen. Eine ähnliche Änderung ist für den Umlegungsausschuss der Stadt Essen vorgesehen, in dem ebenfalls ein stellvertretendes Mitglied neu besetzt werden soll.
Darüber hinaus umfasst der Antrag eine Änderung im Kulturbeirat der Stadt Essen. Dort soll ein beratendes Mitglied durch eine neue Person ersetzt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.6Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Benennung eines Mitgliedes für die Neubesetzung des Beirates der Regionaldirektion Ruhrgebiet der AOK Rheinland/HamburgZur Vorlage · 0291/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sozialwahl 2023 steht die Neubesetzung der Mitglieder und Stellvertreter für die Regionalbeiräte der AOK Rheinland/Hamburg an. Da die Amtszeit der Regionalbeiräte sechs Jahre beträgt, wurde die Stadt Essen um die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Regionalbeirat der Regionaldirektion Ruhrgebiet gebeten.
Der Oberbürgermeister schlägt dem Rat der Stadt Essen vor, die ärztliche Leiterin des Gesundheitsamtes als stellvertretendes Mitglied für den Regionalbeirat zu benennen. Die endgültige Entscheidung über die Wahl erfolgt durch die Vertreter der Arbeitgeber im Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg. Die vorliegende Vorlage dient somit als offizieller Vorschlag für das entsprechende Gremium.
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- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.4Wahlen / Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 0267/2023/AfD · Antrag AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 0267/2023/AfD einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der Neubesetzungen in verschiedenen Gremien vorsieht. Der Antrag wurde dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
Konkret beantragt die Fraktion Änderungen in der Zusammensetzung des Beirats der Kreispolizeibehörde. Hierbei soll ein bisheriges Mitglied durch eine neue Person ersetzt werden. Zudem soll die Position der Stellvertretung im selben Gremium neu besetzt werden.
Darüber hinaus umfasst der Antrag Neubesetzungen im Kriminalpräventiven Rat. In diesem Gremium soll ein bisheriges Mitglied durch zwei neue Mitglieder ersetzt werden. Die entsprechenden personellen Änderungen betreffen die Vertretung der Fraktion in diesen institutionellen Organen.
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- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Benennung von Abgeordneten der Stadt Essen für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23.05. bis 25.05.2023 in KölnZur Vorlage · 0115/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung der Delegation für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 23. bis 25. Mai 2023 in Köln stattfindet. Die Vorlage sieht vor, stimmberechtigte Abgeordnete sowie stellvertretende Abgeordnete zu bestellen.
Gemäß der Sitzverteilung im Rat können die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion jeweils zwei stimmberechtigte Abgeordnete vorschlagen, während die GRÜNEN-Fraktion und die AfD-Fraktion jeweils eine Person nominieren. Ergänzend werden auf Vorschlag der Fraktionen DIE LINKE, FDP und EBB-FW weitere Mitglieder als Gastdelegierte entsendet. Zudem sind der Oberbürgermeister sowie die Bürgermeister der Stadt Essen und ein weiteres Ratsmitglied aufgrund ihrer Funktionen in den Gremien des Deutschen Städtetages stimmberechtigt.
Mit der Annahme des Beschlussvorschlags werden den vorgeschlagenen Mitgliedern des Rates die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen erteilt. Die Finanzierung der anfallenden Reisekosten erfolgt über die Produktgruppe der politischen Gremien unter Anwendung des Landesreisekostengesetzes. Die Kosten werden zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht konkret beziffert. Die Teilnahme der Delegation wird als notwendig zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte der Stadt Essen dargestellt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — Wahlergebnis nach Hare-Niemeyer-Verfahren
Ergebnis: Wahlergebnis nach Hare-Niemeyer-Verfahren - 7.1Benennung von Abgeordneten der Stadt Essen für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23.05. bis 25.05.2023 in KölnZur Vorlage · 0248/2023/TS · Antrag Tierschutz Essen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat mit der Vorlage 0248/2023/TS einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Benennung von Abgeordneten für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die im Zeitraum vom 23. Mai bis zum 25. Mai 2023 in Köln stattfindet.
Die Ratsgruppe beantragt, dass der Rat der Stadt Essen eine Ratsfrau als Abgeordnete für die genannten Termine benennt. Als Stellvertreterin soll eine sachkundige Bürgerin eingesetzt werden. Die Entscheidung über die Benennung war für die Sitzung des Rates am 15. Februar 2023 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung)
- 7.2Benennung von Abgeordneten der Stadt Essen für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23.05. - 25.05.2023 in Köln hier: GastdelegiertenstatusZur Vorlage · 0293/2023/PARTEI · Antrag Die Partei
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage 0293/2023/PARTEI einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Ziel des Antrags ist die Benennung einer Vertretung der Stadt Essen für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages. Die Veranstaltung findet im Zeitraum vom 23. Mai bis zum 25. Mai 2023 in Köln statt.
Der Antrag sieht vor, eine sachkundige Bürgerin als Gastdelegierte für die Stadt Essen zu benennen. Die Entscheidung über die Benennung obliegt dem Rat der Stadt Essen. Das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation ist für die Vorlage federführend. Der entsprechende Tagesordnungspunkt war für die Sitzung des Rates am 15. Februar 2023 vorgesehen.
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- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung)
- 8.Wiederwahl des Beigeordneten -Stadtdirektor- Peter RenzelZur Vorlage · 0095/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0095/2023/1 befasst sich mit der anstehenden Wiederwahl des Beigeordneten für den Geschäftsbereich 5 – Soziales, Arbeit und Gesundheit. Da die zweite Amtszeit des Stadtdirektors zum 31. Juli 2023 endet, wird dem Rat der Stadt Essen die zweite Wiederwahl vorgeschlagen. Mit der Wiederwahl soll die Amtszeit für eine Dauer von acht Jahren verlängert werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass der Beigeordnete weiterhin als allgemeiner Vertreter des Oberbürgermeisters bestellt bleibt.
Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche die zeitlichen Rahmenbedingungen für die Entscheidung über die Wiederwahl von Beigeordneten festlegt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Wiederbesetzung der Planstelle aufgrund der Aufgaben des Verwaltungsvorstands erforderlich ist.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird dargelegt, dass durch die Wiederwahl keine weitere Höhergruppierung erfolgt. Der Beigeordnete befindet sich bereits seit August 2015 in der Höchstbesoldungsgruppe für Beigeordnete. Die monatlichen Personalkosten belaufen sich nach Stand Januar 2023 auf 12.535,12 Euro und werden im Rahmen der bestehenden Personalausgaben gedeckt. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung ist dazu angehalten, eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt auszusprechen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 01.02.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Essen.Großstadt für Kinder - Bestandsaufnahme und NeuausrichtungZur Vorlage · 0483/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grünes im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0483/2022 vorgelegt, der eine Bestandsaufnahme sowie eine Neuausrichtung des Leitbildes „Essen.Großstadt für Kinder“ zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und sieht ein zweistufiges Verfahren vor.
Im ersten Schritt wird die Stadtverwaltung gebeten, einen aktuellen Sachstandsbericht zu erstellen. Dieser Bericht soll die wesentlichen Maßnahmen und Meilensteine aufzeigen, die seit der Neuausrichtung des Leitbildes im Jahr 1999 zur Umsetzung beigetragen haben.
Im zweiten Schritt sieht der Antrag die Entwicklung eines neuen Ziel- und Maßnahmenplans vor. Dieser Prozess soll unter Einbeziehung verschiedener Akteure der Kinder- und Jugendarbeit sowie der betroffenen Kinder und Jugendlichen in Essen erfolgen. Der neue Plan soll darlegen, wie die Kinder-, Jugend- und Familienfreundlichkeit der Stadt weiter gesteigert werden kann, wobei auch eine Strategie für die Zeit nach der Corona-Pandemie berücksichtigt werden soll. Federführend für die Vorlage ist das Jugendamt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — verwiesen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — verwiesen
- 30.03.2022 · Rat der Stadt Essen (13. Sitzung) — eingebracht
- 08.03.2022 · Jugendhilfeausschuss (9. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.1Essen.Großstadt für Kinder - Bestandsaufnahme und Neuausrichtung hier: Schwerpunktsetzung der Analyse und stärkere Beteiligung der Kinder und JugendlichenZur Vorlage · 1157/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1157/2022/LINKE einen Antrag an den Jugendhilfeausschuss und den Rat der Stadt Essen gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Bearbeitung des laufenden Vorhabens „Essen.Großstadt für Kinder – Bestandsaufnahme und Neuausrichtung“ um spezifische Schwerpunkte zu ergänzen.
Die Fraktion fordert, dass die im Rahmen dieses Vorhabens entwickelten Ziel- und Maßnahmeplanungen enger mit den kommunalen Präventionsstrategien zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut verknüpft werden sollen. Zudem wird eine differenzierte Untersuchung der bisherigen Tätigkeitsfelder und Erfolge beantragt, wobei insbesondere die unterschiedlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen in Haushalten mit zwei Elternteilen im Vergleich zu Alleinerziehenden betrachtet werden sollen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der geplanten Befragung im Zuge der Neuausrichtung. Hierbei sollen Fragen zur Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an relevanten Themen sowie zur Identifizierung von Strukturen beantragt werden, die eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung für die Netzwerkarbeit benötigen. Die Antragstellerin strebt damit eine Weiterentwicklung des Konzepts hin zu einer stärkeren Einbindung der jungen Generation in städtische Prozesse an.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — verwiesen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.Jobcenter stärken und kundenorientierter gestaltenZur Vorlage · 1634/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1634/2022/SPD einen Antrag gestellt, der eine Stärkung und eine kundenorientiertere Ausrichtung des Jobcenters zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung mit der Bitte um eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen.
Die Verwaltung soll im Rahmen dieses Antrags dazu angehalten werden, den Empfangsbereich an den Standorten des Jobcenters wieder in vollem Umfang zu öffnen und mit geschultem Personal zu besetzen. Zudem wird die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts gefordert, das die Arbeitsvermittler des Fachbereichs 56 dazu befähigt und anhält, aufsuchende Arbeit in den Stadtteilen zu leisten. Dies soll unter Einbeziehung lokaler Anlaufstellen wie Stadtteilbüros, Bürgerläden, Sozialberatungen und Wohlfahrtsverbänden geschehen.
Darüber hinaus sieht der Antrag eine Erweiterung des niederschwelligen Angebots im Quartier durch offene Sprechstunden des Fachbereichs 56 vor. Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob durch die Einrichtung fester Ansprechpartner zwischen den Anlaufstellen in den Quartieren und dem Fachbereich 56 Synergien genutzt und Verwaltungsprozesse vereinfacht werden können. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — zurückgezogen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — geschoben in die Sitzung am 21. März 2023.
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf in den Rat geschoben
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.Tourismus stärken - Infrastruktur für Wohnmobil- und Caravantouristik schaffenZur Vorlage · 2111/2022/SPD · Antrag SPD
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Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 2111/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur Schaffung zusätzlicher Caravan- und Wohnmobilstellplätze im Stadtgebiet Essen zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Essener Münsterland-Gesellschaft (EMG) sowie dem Regionalverband Ruhr (RVR) bzw. der Ruhr Tourismus GmbH ein entsprechendes Konzept erarbeitet.
Die Vorlage beinhaltet die Aufforderung an die Ausschüsse für Verkehr und Mobilität sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen auszusprechen. Das zu erarbeitende Konzept soll im zweiten Quartal 2023 zusammen mit einer Kostenschätzung und einer Strategie zur Umsetzung den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Nach Begründung der Fraktion soll durch die Erweiterung der Infrastruktur die touristische Attraktivität der Stadt, insbesondere in den nördlichen Stadtteilen, gesteigert werden. Es wird darauf verwiesen, dass die Gruppe der Individualtouristen mit Wohnmobilen und Caravans einen Anteil an den steigenden Übernachtungszahlen ausmacht. Zudem wird die Verknüpfung mit der bestehenden Freizeit-Radinfrastruktur als Potenzial für die touristische Erschließung angeführt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.02.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.Monetäre Bewertung sowie Ankauf und/oder Versteigerung der seit 1974 durch die Stadt Essen angekauften Kunstobjekte förderungsbedürftiger KünstlerZur Vorlage · 0189/2023/AfD · Antrag AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 0189/2023/AfD einen Antrag an den Oberbürgermeister und die Ausschussvorsitzende gestellt. Ziel des Antrags ist die monetäre Bewertung sowie der anschließende Verkauf oder die Versteigerung von Kunstobjekten, die seit 1974 von der Stadt Essen angekauft wurden. Diese Werke wurden zum Zweck der Unterstützung förderungsbedürftiger Künstler erworben.
Nach Angaben der Fraktion umfasst der Bestand der Stadt Essen insgesamt 654 Kunstwerke. Diese lagern teilweise in den Büroräumen der Ämter, befinden sich jedoch hauptsächlich im Fundus des Stadtarchivs. Ein Teil der Objekte besteht aus Leihgaben, die derzeit zurückgeführt werden. Die Fraktion schlägt vor, im Zuge der laufenden Inventarisierung und Katalogisierung auch eine finanzielle Bewertung der Objekte sowie die Auflistung der ursprünglichen Anschaffungspreise vorzunehmen.
Der Erlös aus einem möglichen Verkauf oder einer Versteigerung der Kunstwerke soll laut Antrag dem Haushalt der Stadt Essen für den Schuldenabbau zugeführt werden. Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass die Sammlung aufgrund räumlicher Gegebenheiten der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden könne und ein Verbleib im Lager des Stadtarchivs nicht im Sinne der Künstler sei. Der Antrag sieht vor, dass der Kulturausschuss über die Vorlage berät und eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen abgibt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.02.2023 · Kulturausschuss (18. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 13.Maßnahmen zur Verhinderung von Energiearmut (Anmeldung der Fraktion DIE LINKE)Zur Vorlage · 1355/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen des Antrags 1355/2022/LINKE verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Energiearmut in Essen beantragt. Die Verwaltung wird dazu angefordert, Daten zu Energiesperren bei Strom, Gas und Wasser sowie zu Überschreitungen der Nichtprüfungsgrenzen bei Heizkosten für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für die vergangenen vier Jahre nachzureichen. Zudem sollen Erhebungen zu Anfragen zur Sicherung der Energieversorgung an die Stadt Essen und ihre Einrichtungen vorliegen.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Entwicklung eines Konzepts zur Verhinderung von Strom- und Gassperren. Dies soll in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen, E.ON, dem JobCenter Essen sowie gemeinnützigen Beratungsstellen geschehen. Dabei wird die Einrichtung eines Not- und Hilfsfonds angestrebt, an dessen Finanzierung sich auch die Grundversorger beteiligen sollen. Zudem wird die Stadt angehalten, auf die Landesregierung NRW einzuwirken, sich ebenfalls an diesem Fonds zu beteiligen.
Des Weiteren fordert die Fraktion die Bereitstellung von Informationsmaterial in Stadtteilbüros, Seniorenzentren und beim JobCenter über bestehende Hilfsangebote. Es sollen Gespräche mit den Grundversorgern über die Einführung einer Ombudsstelle nach dem Wiener Modell geführt werden, um individuelle Lösungen bei Energieschulden zu entwickeln. Abschließend wird beantragt, die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XII-Beziehern proportional zu den gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig zu überprüfen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — abgesetzt/zurückgezogen
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — zu Punkt 5 geschoben, restlicher Antrag einstimmig abgelehnt.
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in den Unterausschuss Soziales
- 07.09.2022 · Seniorenrat (12. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.08.2022 · Rat der Stadt Essen (16. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/zurückgezogen - 14.Gesundheitsversorgung im Essener NordenZur Vorlage · 2201/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2201/2022/5 aus dem Geschäftsbereich 5 informiert über den aktuellen Sachstand zur Gesundheitsversorgung im Essener Norden. Im Fokus steht die Entwicklung einer Stadtteilklinik Stoppenberg als integriertes sektorenübergreifendes Gesundheitszentrum. Nach der Schließung zweier Krankenhäuser zum Jahresende 2020 wurden sieben Teilprojekte für die Bewohner der Bezirke V und VI initiiert. Die Stadt Essen und die St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH planen die Gründung einer gemeinsamen Trägergesellschaft, wobei die Marienhospital Gelsenkirchen GmbH als Hauptgesellschafterin und die Stadt Essen als Minderheitsgesellschafterin fungieren sollen. Der stationäre Bereich der Klinik soll durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesauschusses teilfinanziert werden. Der Rat der Stadt Essen, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie die Bezirksvertretungen V und VI nehmen diesen Sachstand zur Kenntnis. Es wird empfohlen, die Verwaltung mit der Vorbereitung der Trägergesellschaft zu beauftragen, wobei eine Entscheidungsvorlage für das erste Halbjahr 2023 vorgesehen ist.
Zudem wird die Standortentwicklung des Grundstücks, auf dem unter anderem das Vincenz-Krankenhaus liegt, thematisiert. Die Gremien der Immobilienmanagement Essen GmbH und der Contilia GmbH haben den Verkaufsprozess dieses Grundstücks vorbereitet. Die notarielle Beurkundung ist jedoch davon abhängig, dass der Contilia GmbH der Bewilligungsbescheid über die Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds für die Erneuerung des Katholischen Klinikums-Philippusstifts vorliegt. Eine Entscheidung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wird für das erste Quartal 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Seniorenrat (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Seniorenrat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnisnahme und einstimmige Empfehlung der Trägergesellschaft
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Einrichtung und Betrieb einer DiamorphinambulanzZur Vorlage · 0166/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Einrichtung und den Betrieb einer Diamorphinambulanz durch die Suchthilfe direkt Essen gGmbH beschließen. Das Vorhaben dient der Erweiterung des bestehenden Suchthilfesystems, um Patienten abzudecken, die aufgrund einer Unverträglichkeit gegenüber Methadon eine alternative Behandlung benötigen. Die geplante Einrichtung in der Hoffnungsstraße 24 soll nach Einschätzung der Sozialverwaltung bis zu 50 Behandlungsplätze umfassen. Die Behandlung gilt als nachrangige Maßnahme mit spezifischen Zugangsvoraussetzungen.
Für die Umsetzung des Vorhabens ist ein baulicher Umbau der Räumlichkeiten erforderlich, der nach dem aktuellen Planungsstand etwa 800.000 Euro kosten wird. Die Stadt Essen beabsichtigt, diese Kosten als investiven Zuschuss zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung bereitet die Finanzierung der Maßnahme entsprechend vor. Der sichere Umgang mit dem Wirkstoff soll durch ein mit dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmtes Sicherungskonzept gewährleistet werden, dessen Einhaltung durch die zuständige Kreispolizeibehörde überprüft wird.
Zudem wird der Vertretung des Rates in der Gesellschafterversammlung der Suchthilfe direkt Essen gGmbH die Ermächtigung erteilt, alle für den Betrieb der Ambulanz notwendigen Beschlüsse zu fassen. Ein Betrieb der Einrichtung soll ohne Erhöhung der bereits im Haushalt veranschlagten laufenden Zuschüsse möglich sein. Die Umsetzung der Umbauarbeiten ist nach Erteilung der Genehmigung durch die Bezirksregierung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Ersatzbenennungen für den SeniorenratZur Vorlage · 0062/2023/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung von zwei Positionen im Seniorenrat. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines stellvertretenden Mitglieds aus dem Gremium zum 31. Dezember 2022.
Aufgrund dieses Vakanzvorschlags durch den Sozialverband Deutschland e.V. Kreisverband Essen (SoVD) sieht die Vorlage eine personelle Umbesetzung vor. Es wird vorgeschlagen, ein bisheriges stimmberechtigtes Mitglied des Seniorenrates in die Position des stellvertretenden Mitglieds zu berufen. Gleichzeitig soll eine neue Person als stimmberechtigtes Mitglied für den Seniorenrat benannt werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen eine Person zum stimmberechtigten Mitglied und eine weitere Person zum stellvertretenden Mitglied des Seniorenrates benennt. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und dient der formellen Wiederherstellung der Besetzung im Gremium.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 12. Januar 2023 zur Anzeige der Haushaltssatzung 2023 der Stadt EssenZur Vorlage · 0124/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen das Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 12. Januar 2023 zur Anzeige der Haushaltssatzung 2023 vorgelegt. Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei dient der Kenntnisnahme der Rückmeldung der Aufsichtsbehörde.
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wurde am 1. Dezember 2022 gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Düsseldorf angezeigt. In dem Schreiben der Bezirksregierung wird mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung 2023 keine Tatbestände enthält, die einer Genehmigungspflicht unterliegen. Infolgedessen kann die Satzung öffentlich bekannt gemacht werden, was am 20. Januar 2023 im Amtsblatt der Stadt Essen erfolgte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Gremien das Schreiben der Bezirksregierung zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu zusätzlichen Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten im Zusammenhang mit diesem Vorgang.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Neufassung der Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung (DA FiBu)Zur Vorlage · 0020/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes sieht die Neufassung der Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung (DA FiBu) vor. Ziel der Neufassung ist es, die Regelungen zur Sicherheit, Überwachung und ordnungsgemäßen Abwicklung der Aufgaben in der Finanzbuchhaltung an aktuelle rechtliche und prozessuale Änderungen anzupassen. Die letzte Aktualisierung der Dienstanweisung datiert vom 29. August 2019.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Umsetzung des E-Government-Gesetzes NRW sowie des Onlinezugangsgesetzes. Hierbei werden neue Optionen für elektronische Zahlweisen (E-Payment) beschrieben. Zudem wird die digitale Empfangs- und Bearbeitungsbereitschaft für Rechnungen im XRechnungs-Format sowie der dazugehörige prozessuale Ablauf sowie die revisionssichere Ablage von Dokumenten geregelt. Die Zulässigkeit digitaler Signaturen bei Feststellungsvermerken wird ebenfalls erläutert.
Des Weiteren enthält die Neufassung neue Abläufe bei internen Leistungsbeziehungen aufgrund der Richtlinie zur Buchung von internen Geschäftsvorfällen. Es erfolgen Anpassungen hinsichtlich der Verantwortlichkeiten bei der Erteilung von Berechtigungen im Rahmen des Vier-Augen-Prinzips in der Geschäftsbuchhaltung. Zudem wurden Hinweise zum Verfahren bei Fällen nach § 2b UStG für Betriebe gewerblicher Art aufgenommen, die ab dem 1. Januar 2024 gelten. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen die Neufassung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Beteiligung der Stadt Essen an der „Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH“Zur Vorlage · 0001/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Beteiligung an der noch zu gründenden Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH. Gemeinsam mit der Stadt Bottrop und der RAG Montan Immobilien GmbH übernimmt die Stadt Essen einen Anteil von 33,33 % am Stammkapital, was einem Nennwert von 10.000 EUR entspricht. Die Gesellschaft soll ein Gesamtvolumen von rund 7,2 Mio. EUR erhalten. Die Stadt Essen leistet im Zeitraum von 2023 bis 2026 Zahlungen in Höhe von 2,378 Mio. EUR in die Kapitalrücklage, wobei für das Jahr 2024 eine überplanmäßige Bereitstellung von 590.000 EUR bereits im Jahr 2023 vorgesehen ist. Eine Nachschusspflicht für die Stadt ist auf maximal 1.189.000 EUR begrenzt.
Die Gesellschaft wird Projektflächen wie Emil Emscher, Hafen Coelln-Neuessen, Sturmshof und Welheimer Mark entwickeln, deren geschätzter Wert bei rund 22 Mio. EUR liegt. Der Sitz der Gesellschaft wird in Bottrop liegen. Die personelle Struktur umfasst voraussichtlich eine Geschäftsführung sowie drei Mitarbeitende, unterstützt durch einen politischen und einen fachlichen Beirat.
Der Rat der Stadt Essen soll den Gesellschaftsvertrag sowie den Abschluss des Konsortialvertrags und der Vereinbarung mit Bottrop beschließen. Die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, notwendige Beschlüsse zu fassen. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht. Die Vorprüfung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.02.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (17. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Mit Aussprache zur Beratung in den Rat geschoben
- 19.1Beteiligung der Stadt Essen an der „Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH“Zur Vorlage · 0001/2023/2 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beteiligung an der neu zu gründenden Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH beschließen. Die Stadt Essen beteiligt sich gemeinsam mit der Stadt Bottrop und der RAG Montan Immobilien GmbH zu gleichen Anteilen von jeweils 33,33 % am Stammkapital in Höhe von 30.000 Euro. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Gesellschafts-, Konsortial- und bilateralen Verträge abzuschließen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung von etwa 1.700 Hektar Fläche, deren Gesamtwert laut Gutachten auf rund 22 Millionen Euro geschätzt wird.
Die Stadt Essen leistet im Zeitraum von 2023 bis 2026 anteilige Einzahlungen in die Kapitalrücklage in Höhe von 2,378 Millionen Euro. Für das Jahr 2024 ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 590.000 Euro im Jahr 2023 vorgesehen. Die Nachschusspflicht für die Städte ist auf maximal 1,189 Millionen Euro begrenzt. Die Finanzierung der Gesellschaft soll über Verkaufserlöse und Fördermittel erfolgen, wobei eine Zwischenfinanzierung durch die Städte möglich ist.
Die Gesellschaft mit Sitz in Bottrop wird durch einen politischen Beirat aus 18 Personen sowie einen fachlichen Beirat unterstützt. Die personelle Ausstattung umfasst zunächst eine Geschäftsführung und voraussichtlich drei weitere Mitarbeitende. Der jährliche Personalaufwand wird mit 500.000 Euro und der Sachaufwand mit etwa 1,3 Millionen Euro veranschlagt. Die Erschließungskosten für die Entwässerung werden auf circa 58 Millionen Euro geschätzt, während die Kosten für die verkehrliche Erschließung auf etwa 110 Millionen Euro beziffert werden, wovon rund 60 Millionen Euro auf Essen entfallen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen unter Ausklammerung der Beschlussfassung über die Bildung eines Aufsichts- bzw. politischen Beirates
Ergebnis: einstimmig beschlossen unter Ausklammerung der Beschlussfassung über die Bildung eines Aufsichts- bzw. politischen Beirates - 19.2Beteiligung der Stadt Essen an der „Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH“ hier: Änderung der Geschäftsordnung für den politischen Beirat der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH (Anlage 5) § 2 Absatz 2Zur Vorlage · 0300/2023/FDP/EBB · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen FDP und EBB-FW haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der eine Änderung der Geschäftsordnung für den politischen Beirat der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH zum Ziel hat. Konkret wird die Stadtverwaltung beauftragt, darauf hinzuwirken, dass der Paragraph 2, Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages gestrichen und durch eine neue Regelung ersetzt wird.
Die vorgeschlagene Neufassung sieht vor, dass die Städte Essen und Bottrop die gleiche Anzahl an Mitgliedern in den neu zu gründenden politischen Beirat entsenden. Dabei soll jeweils ein Mitglied durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Vertretung gestellt werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass jede Fraktion beider Städte mindestens ein Mitglied entsendet. Die RAG Montan Immobilien GmbH soll zwei Mitglieder in den Beirat entsenden.
Mit der Begründung des Antrags wird angeführt, dass das interkommunale Flächenentwicklungsprojekt „Freiheit Emscher“, an dem die Städte Essen und Bottrop sowie die RAG Montan Immobilien GmbH beteiligt sind, über einen langen Zeitraum von mehreren Jahren oder Jahrzehnten hinweg die Gremien beschäftigen wird. Ziel der Änderung ist es, einen gleichmäßigen Informationsfluss zwischen der Gesellschaft, ihren Organen und der lokalen Politik auch über die aktuelle Wahlperiode hinaus zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — -zurückgezogen-
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.3TOP 19: Beteiligung der Stadt Essen an der „Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH“, hier: Änderung des GesellschaftsvertragZur Vorlage · 0305/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH vorsieht. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für diesen Vertrag bis zur Ratssitzung am 22. März in Abstimmung mit der Stadt Bottrop so zu überarbeiten, dass anstelle eines politischen und fachlichen Beirates ein fakultativer Aufsichtsrat eingerichtet wird. Fraktionen, die nicht im Aufsichtsrat vertreten sind, sollen mit beratender Stimme beteiligt werden.
Der Antrag begründet die Forderung mit der Komplexität des Entwicklungsprojekts „Freiheit Emscher“, das Themen wie Altlasten, Entwässerung und Infrastruktur umfasst. Es wird auf das Risiko hingewiesen, dass die Kosten für die Entwicklung und die Sanierung der Flächen die Einnahmen übersteigen könnten. Der Antrag fordert zudem, dass die Sanierung der Flächen nicht über die Förderkosten hinaus zu Lasten der Städte Essen und Bottrop gehen darf und die RAG für die Folgen des Bergbaus in der Verantwortung bleibt.
Ein Aufsichtsrat soll laut Antrag die interkommunale Kooperation erleichtern und den gewählten Ratsvertretern eine stärkere strategische Mitwirkung bei der Grundstücksentwicklung ermöglichen. Zudem wird auf die Gemeindeordnung NRW verwiesen, die für die Beteiligung an Unternehmen eine angemessene Einflussnahme über ein Überwachungsorgan vorsieht. Die Einbindung aller Fraktionen mit beratender Stimme soll zudem einen gleichmäßigen Informationsfluss sicherstellen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung)
- 19.4Beteiligung der Stadt Essen an der „Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH hier: Änderung des GesellschaftsvertragZur Vorlage · 0306/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0306/2023/LINKE gestellt, um die Struktur der Beteiligung an der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH zu verändern. Die Fraktion beantragt, die Verwaltung anzuweisen, den Entwurf des Gesellschaftsvertrags bis zur Ratssitzung am 22. März in Abstimmung mit der Stadt Bottrop so zu überarbeiten, dass anstelle eines politischen Beirates ein fakultativer Aufsichtsrat eingerichtet wird. Fraktionen, die nicht direkt im Aufsichtsrat vertreten sind, sollen mit beratender Stimme am Gremium teilnehmen.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Komplexität des Entwicklungsprojekts „Freiheit Emscher“, insbesondere im Hinblick auf Altlasten, Entwässerung und Infrastruktur. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Entwicklung und die Sanierung der Flächen bisher nur annähernd geschätzt werden können und ein Risiko besteht, dass die Kosten die Einnahmen übersteigen könnten. Der Antrag fordert zudem, dass die Verantwortung für bergbaubedingte Altlasten bei der RAG verbleibt.
Nach Ansicht der Antragstellerin bietet ein Aufsichtsrat eine bessere Möglichkeit zur strategischen Steuerung und zur Erleichterung der interkommunalen Kooperation zwischen Essen und Bottrop. Zudem wird auf die Gemeindeordnung NRW verwiesen, wonach eine angemessene Einflussnahme der Gemeinde über ein Überwachungsorgan sichergestellt sein muss. Die Einbindung aller Fraktionen mit beratender Stimme soll zudem einen gleichmäßigen Informationsfluss gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung)
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages, Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung für das Jahr 2023 sowie überplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0024/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Beteiligungsmanagements behandelt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) sowie die Regelung der Zuschüsse für die Betriebsstätte Nienhausen im Geschäftsjahr 2023. Die Anpassung des Gesellschaftsvertrages erfolgt vor dem Hintergrund der Aufhebung des Betrauungsaktes zur Vermeidung von EU-Beihilferechten. Die Änderung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Mitgesellschafter, der Aufsichtsbehörde und des Finanzamtes.
Ein weiterer Bestandteil des Beschlussvorschlags ist der Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung für die Betriebsstätte Nienhausen zwischen dem Regionalverband Ruhr sowie den Städten Essen und Gelsenkirchen. Die Vereinbarung sieht für das Jahr 2023 Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 934.880,00 EUR und einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 100.000,00 EUR durch die Stadt Essen vor. Die Gesamtsumme der konsumtiven Zuschüsse beläuft sich auf 3.545.299,32 EUR, während der gesamte investive Zuschuss 400.000,00 EUR beträgt.
Da im städtischen Haushaltsplan für konsumtive Zuschüsse lediglich 559.000,00 EUR veranschlagt sind, wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 375.880,00 EUR beantragt. Die Finanzierung dieser Mittel erfolgt über eine Bilanzierungshilfe gemäß NKF-CUIG. Zudem umfasst der Vorschlag die Anweisung der Gesellschaftervertreter der Stadt Essen zur Umsetzung der Beschlüsse. Die Gesellschaftervereinbarung wird dem MHKBD zur Information vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. §113 Abs.2 GO NRWZur Vorlage · 0005/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 15. Februar 2023 über die Vertretung der Stadt in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW entschieden.
Der Beschluss umfasst den Widerruf einer bestehenden Vollmacht für eine Mitarbeiterin, die in einen anderen Fachbereich gewechselt ist. Als Abänderung zu einem Beschluss aus dem Jahr 2016 wird die bisherige Vertretungsmacht für diese Person aufgehoben.
Gleichzeitig wurde die Bestellung einer neuen Person als Vertreter der Stadt Essen für die Teilnahme an Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Genossenschaftsversammlungen und vergleichbaren Organen beschlossen. Die Neubesetzung erfolgt aufgrund eines personellen Zugangs im Fachbereich 02-02. Die Neuregelung dient der Sicherstellung der Vertretung der Stadt in den entsprechenden Gremien.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Deutschland Tour 2023 - Stadt Essen als EtappenortZur Vorlage · 0195/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen soll im Jahr 2023 erstmals als Etappenort der Deutschland Tour fungieren. Das professionelle Straßenrennen für Männer findet im Zeitraum vom 23. bis 27. August 2023 statt. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus dem Rat der Stadt Essen eine entsprechende Entscheidung empfiehlt.
Die Essen Marketing GmbH wird beauftragt, mit der Gesellschaft zur Förderung des Radsports mbH einen Vertrag abzuschließen und die Umsetzung der im Pflichtenheft festgelegten Aufgaben zu koordinieren. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Bereitstellung von Streckenposten, die Einrichtung von Straßensperrungen, die Flächenreinigung sowie die Bereitstellung von sanitären Anlagen und Werbeflächen. Für die Ausrichtung der Etappe ist eine Lizenzsumme von 130.000 Euro netto zu entrichten. Die Kosten für die Lizenz sowie weitere Aufwendungen werden der Essen Marketing GmbH nach Kalkulation erstattet. Der aktuelle Schätzwert für das Gesamtbudget beläuft sich auf rund 300.000 Euro netto.
Neben dem Profirennen sind am Tag der Zielankunft am 26. August weitere Veranstaltungen wie eine Radausfahrt, ein Nachwuchsrennen, eine Fahrradmesse sowie Kinderprogramme geplant. Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Finanzierung vorzubereiten und dem Rat zeitnah zur Entscheidung vorzulegen. Die Entscheidung über die Teilnahme erfolgt nach dem Ablehnen der Etappe durch die Stadt Stendal.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (17. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.1Deutschland Tour 2023 - Stadt Essen als Etappenort hier: Kostenplan und Einbindung der Essener SportlandschaftZur Vorlage · 0297/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0297/2023/SPD einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der die Stadt als Etappenort der Deutschland Tour 2023 vorsieht. Der Antrag schlägt vor, den bestehenden Beschlussvorschlag zur Deutschland Tour 2023 zu ersetzen.
Nach den Inhalten des Antrags soll der Rat der Stadt Essen die Idee unterstützen, Essen im Jahr 2023 erstmals als Etappenort für das Radsport-Event zu nutzen. Die Essen Marketing GmbH wird damit beauftragt, einen Kostenplan vorzubereiten, der die im Pflichtenheft genannten Aufgaben sowie weitere Erfordernisse umfasst, und diesen dem Rat in der Sitzung am 22. März 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. Zudem soll die Essen Marketing GmbH die Vorbereitung eines Vertrages mit der Gesellschaft zur Förderung des Radsports mbH übernehmen. Die Umsetzung des Vertrages soll nach Zustimmung durch den Rat mit Unterstützung der Stadt Essen und der beteiligten Unternehmen erfolgen.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erstellung eines Konzepts zur Einbindung der lokalen Sportlandschaft. Die Essen Marketing GmbH soll hierzu gemeinsam mit der Sportverwaltung, dem ESPO und dem Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen erarbeiten, wie Essener Sportvereine in das Großevent integriert werden können, um eine nachhaltige Wirkung für den lokalen Sport zu erzielen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (21. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen
- 14.03.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — kein Beschluss gefasst -
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - - 22.2TOP: Deutschland Tour 2023 - Stadt Essen als Etappenort (0195/2023/2) Hier: Etwaige Mehrkosten und ErfahrungsberichtZur Vorlage · 0304/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der sich auf die Veranstaltung „Deutschland Tour 2023“ bezieht. Ziel des Antrags ist die Regelung des Umgangs mit potenziellen finanziellen Überschreitungen sowie die Evaluation der Auswirkungen der Veranstaltung auf die Stadt.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung darum, im Falle einer signifikanten Überschreitung der kalkulierten Kosten in Höhe von 300.000 Euro Maßnahmen zu ergreifen, um diese Mehrkosten durch die Einwerbung von Drittmitteln auszugleichen. Darüber hinaus wird die Erstellung von Vorlagen gefordert, die dem Rat der Stadt Essen detaillierte Erfahrungen über die Durchführung der Veranstaltung aufzeigen. Diese Berichte sollen insbesondere die Auswirkungen auf den Tourismus sowie auf die Stadtgesellschaft dokumentieren. Die Vorlagen dienen als Grundlage für eine spätere Beschlussfassung über mögliche Folgeveranstaltungen.
Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die die Kenntnisnahme in den Ausschüssen für Verkehr und Mobilität, für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie für die Sport- und Bäderbetriebe Essen vorsieht. Eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 23.Digitalstrategie der Stadt EssenZur Vorlage · 0094/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Digitalen Verwaltung zur Digitalstrategie der Stadt Essen sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung der Strategie empfiehlt. Das Dokument beschreibt den Erstellungsprozess, die Zielsetzungen sowie die Handlungsfelder für die digitale Transformation der Stadtverwaltung in den kommenden fünf Jahren.
Als zentrale Handlungsfelder wurden die Bereitstellung nutzungsfreundlicher digitaler Verwaltungsservices für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Mitarbeitende, die Positionierung als moderne Arbeitgeberin mit zeitgemäßen Arbeitsbedingungen sowie ein offenes, transparentes und datenbasiertes Verwaltungshandeln identifiziert. Zudem sollen die digitale Souveränität und Resilienz gestärkt werden. Die Strategie berücksichtigt dabei die veränderten Anforderungen an die Informationstechnik, die unter anderem durch die COVID-19-Pandemie und den Bedarf an virtuellen Kommunikations- und Zusammenarbeitsmöglichkeiten entstanden sind.
Die Umsetzung der Digitalisierung wird als Querschnittsaufgabe betrachtet, die neben der Informationstechnik auch Themen wie Personal, Organisation, Datenschutz und Informationssicherheit umfasst. Die Strategie legt den Fokus auf die Nutzerorientierung von Bürgerinnen, Bürgern und Beschäftigten. In Bezug auf den Klimaschutz wird die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und die Ermöglichung von Homeoffice-Tätigkeiten als positiv bewertet, da dadurch Fahrten zu den Fachbereichen reduziert werden können. Nach der Beschlussfassung soll das Strategiepapier in einem finalen Layout veröffentlicht werden.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.1Digitalstrategie der Stadt Essen (0094/2023/1) hier: Online-Ausweisfunktion und damit verbundene Angebote der Stadt EssenZur Vorlage · 0239/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Erweiterung der Online-Ausweisfunktion für städtische Dienstleistungen zum Gegenstand hat. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung dazu auf, die aktuellen Möglichkeiten zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion für kommunale Angebote zu skizzieren. Zudem wird um eine Darlegung der zeitlichen Planung für eine schrittweise Erweiterung dieser Funktionen gebeten.
Ein besonderer Fokus des Antrags liegt auf der Identifizierung von Voraussetzungen, um Dienstleistungen mit hoher Nachfrage, hoher Machbarkeit und einem hohen Mehrwert für die Bevölkerung sowie die Verwaltung zeitnah realisieren zu können. Die Antragsteller führen an, dass die technischen Grundlagen für eine sichere Online-Authentifizierung vorhanden seien. Die Umsetzung der Online-Ausweisfunktion wird als Teil der Digitalstrategie der Stadtverwaltung betrachtet.
Nach Ansicht der Antragsteller soll die Nutzung dieser Funktion dazu beitragen, die Effizienz der Aufgabenbewältigung zu steigern und langfristig organisatorische sowie räumliche Optimierungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Anfrage richtet sich an den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie an den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig angenommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 24.Grüne Hauptstadt Europas - 2. Fortschrittsbericht 2021Zur Vorlage · 1827/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1827/2022/6 befasst sich mit dem zweiten vollständigen Fortschrittsbericht 2021 im Rahmen der Bewerbung als Grüne Hauptstadt Europas. Der Bericht wurde von der Grünen Hauptstadt Agentur erstellt und dient als Instrument zur Evaluierung der definierten Ziele sowie deren Umsetzung. Er dokumentiert den Stand der Fortschritte bis zum Jahresende 2021 in elf verschiedenen Themenfeldern, die Bereiche wie Klimaschutz, Mobilität, Luftqualität, Biodiversität, Abfallmanagement und erneuerbare Energien umfassen.
Der Bericht stellt eine Bestandsaufnahme des kommunalen Verwaltungshandelns dar, die unter Beteiligung verschiedener Fachbereiche und Beteiligungsgesellschaften erstellt wurde. Die Struktur der einzelnen Themenfelder umfasst quantitative Fortschritte seit 2015, ausgewählte Leitprojekte, aktuelle Planungen sowie eine Einschätzung der aktuellen Situation.
In der Sachverhaltsdarstellung wird ausgeführt, dass in den Bereichen, für die neue Daten vorliegen, ein Fortschritt gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen ist. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Dynamik in einigen Handlungsfeldern, etwa bei der Minderung von Treibgasemissionen oder dem Ausbau erneuerbarer Energien, nicht ausreicht, um die gesetzten Ziele rechtzeitig zu erreichen. Im Gegensatz dazu wurden Ziele wie die Reduktion der Treibhausgasminderung bis 2020 oder die Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte bereits erreicht oder zeigen einen klaren Trend zur Zielerreichung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 25.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Solarförderung neue Richtlinie 2023Zur Vorlage · 0069/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Neuauflage der Solarförderung gemäß der Richtlinie 2023 zum 01. März 2023 zu beschließen. Ziel der Maßnahme ist die Beschleunigung des Solarausbaus im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP).
Für das Jahr 2023 ist ein Fördervolumen von 2.385.000 Euro veranschlagt. Davon entfallen 390.000 Euro auf Landesmittel, während der Eigenanteil der Stadt Essen 1.995.000 Euro beträgt. Das Budget im Haushalt 2023 ist mit 3.495.000 Euro veranschlagt, wobei die Verwaltung eine Erhöhung auf circa 3,5 Millionen Euro durch Drittmittel anstrebt. Im Vergleich zu den Förderrunden 2022, in denen insgesamt 800.000 Euro eingesetzt wurden, erhöht sich das geplante Volumen deutlich. Als neuer Fördergegenstand sollen Stecker-Solargeräte aufgenommen werden. Ein Förderanspruch erlischt zwölf Monate nach Erhalt des Bewilligungsbescheides.
Die Finanzierung der Transferaufwendungen erfolgt über die Grüne Hauptstadt Agentur. Mit den geplanten Mitteln können Anlagen mit einer Kapazität von 24.000 kWp gefördert werden, was eine jährliche Produktion von etwa 21.600 MWh und eine CO2-Einsparung von bis zu 9.245 Tonnen ermöglicht. Die Maßnahme basiert auf den Verpflichtungen des Übereinkommens von Paris sowie dem Klimaschutzgesetz NRW.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 26.Teilnahme am Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" - Projekt "Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet"Zur Vorlage · 0004/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Teilnahme am Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ mit dem Projekt „Platz fürs Klima – Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet“. Gegenstand der Vorlage 0004/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 ist die bauliche Anpassung der Plätze Marktplatz Überruhr-Hinsel, Marktplatz Borbeck und Giebelplatz. Ziel der Maßnahmen ist die klimaresiliente Umgestaltung der Flächen, die insgesamt etwa 7.900 Quadratmeter umfassen. Geplante Maßnahmen umfassen unter anderem die Entsiegelung und Bepflanzung von Flächen sowie die Pflanzung von Bäumen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 1.333.333,33 Euro beziffert. Hierbei steht eine Zuwendung des Bundes in Höhe von 1.200.000 Euro zur Verfügung, was einem Anteil von 90 Prozent entspricht. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 133.333 Euro. Für das Jahr 2023 sind zudem Planungsleistungen in Höhe von 227.000 Euro im Haushalt vorgesehen.
Die Vorlage begründet die Notwendigkeit des Projekts mit der Begrenzung von Klimafolgen wie Hitzewellen und Starkregen, wie es das Klimaanpassungsgesetz NRW vorsieht. Das Projekt wird hinsichtlich seiner Klimarelevanz bewertet, wobei eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz sowie eine Reduktion von Treibhausgasen prognostiziert wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Teilnahme beschließt, während die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Haupt- und Finanzausschuss sowie Verkehr und Mobilität Empfehlungen aussprechen. Die Bezirksvertretungen III, IV und VIII sollen die Teilnahme zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Hochwasserrisikomanagement in der Stadt Essen - ZwischenberichtZur Vorlage · 0106/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Zwischenbericht zum Hochwasserrisikomanagement in der Stadt Essen vorgelegt, der zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie in den Rat der Stadt Essen gestellt wurde. Grundlage des Berichts ist der 10-Punkte-Arbeitsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für den Hochwasserschutz unter den Bedingungen des Klimawandels. Dieser Plan umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Vorhersagesysteme, der Risikomanagementplanung sowie der Anpassung von Überschwemmungsgebieten und des Talsperren-Managements.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) hat bereits einen Testbetrieb für ein Hochwasservorhersagesystem aufgenommen, dessen modellbasierte Vorhersagen für die Ruhr bis zum Ende des ersten Quartals 2023 verfügbar sein sollen. Zudem ist ein Ausbau des Pegelmessnetzes durch ein entsprechendes Konzept des Landes geplant.
Auf kommunaler Ebene wird das Hochwasserschutzkonzept für den Deilbach aktualisiert. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden am Oberlauf und dem Bergisch-Rheinischen Wasserband werden Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur naturnahen Gewässerentwicklung identifiziert. Dieses Projekt, das durch das Land gefördert wird, soll ökologischen Hochwasserschutz mit Gewässerentwicklung kombinieren und dient als Modell für das Land. Eine Ausweitung auf den Hesperbach und Rinderbach ist vorgesehen. Zur Stärkung der Eigenvorsorge der Bevölkerung soll zudem das digitale Beratungsangebot „Wasser-Risiko-Check“ eingeführt werden, welches die bestehende Starkregenkarte ergänzt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 28.On Demand Shuttle Angebot "Bussi" hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW für die Fortführung des On Demand Shuttle Angebotes der Ruhrbahn GmbH "Bussi"Zur Vorlage · 2184/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, um den Betrieb des On-Demand-Shuttle-Angebotes „Bussi“ der Ruhrbahn GmbH fortzuführen. Die Entscheidung vom 13. Dezember 2022 sieht eine befristete Verlängerung des Pilotprojekts bis zum 31. Dezember 2023 vor. Damit wird der Zeitraum, der ursprünglich von März 2021 bis Februar 2023 geplant war, um zehn Monate ausgedehnt, um die notwendigen Grundlagen für die Etablierung eines Regelangebots zu erarbeiten.
Für die Sicherstellung des Weiterbetriebs im Jahr 2023 ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 600.000 Euro an die Ruhrbahn GmbH vorgesehen. Die Finanzierung dieses Betrages soll über die ÖPNV-Pauschale erfolgen. Der Fuhrpark des Angebots soll weiterhin aus fünf elektrischen Fahrzeugen bestehen. Die aktuellen Bedienzeiten, die Donnerstagabende sowie Wochenenden umfassen, und das bestehende Bediengebiet sollen vorerst unverändert bleiben.
Das Ziel des Verfahrens ist die Bündelung von Fahrtanfragen verschiedener Personen, um die Anzahl der Einzelfahrten zu reduzieren. Durch diese Maßnahme sollen Treibhausgasemissionen verringert werden. Mittelfristig wird durch die Bereitstellung eines individualisierten Angebots im öffentlichen Personennahverkehr die Nutzung von Personenkraftwagen reduziert und ein Umstieg auf den ÖPNV gefördert.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 29.Eigentumsübertragung der Benin-Bronze „Gedenkkopf eines Oba" (Inv.-Nr. K 593) aus der Sammlung des Museum Folkwang an die Bundesrepublik NigeriaZur Vorlage · 0036/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Eigentumsübertragung der Benin-Bronze „Gedenkkopf eines Oba“ (Inventarnummer K 593) an die Bundesrepublik Nigeria beschließen. Die Vorlage sieht vor, der gemeinsamen Erklärung zwischen Deutschland und Nigeria vom 1. Juli 2022 zur Rückgabe von Benin-Bronzen zu folgen. Die Museumsleitung des Museum Folkwang wird beauftragt, die Übertragung im Namen der Stadt Essen sowie des Folkwang-Museumsvereins e. V. als hälftigen Eigentümer der Sammlung zu vollziehen. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Beschluss der Mitgliederversammlung des Folkwang-Museumsvereins e. V.
Das Objekt befindet sich seit 1932 als anonyme Schenkung im Bestand des Museum Folkwang. Die Provenienzkette ist lückenhaft, wobei die Forschung davon ausgeht, dass die Bronze 1897 von britischen Truppen aus dem Königreich Benin entwendet wurde. Im Zuge der Eigentumsübertragung soll die Museumsleitung mit dem Vertragspartner über den weiteren Verbleib des Objekts im Museum Folkwang im Rahmen einer Leihgabe verhandeln.
Die Überführung des Kunstwerks nach Nigeria steht nach Angaben der Verwaltung nicht im Widerspruch zu den kommunalen Regelungen zur Veräußerung von Vermögensgegenständen. Sollte eine Leihgabe vereinbart werden, entstehen laut Vorlage keine Kosten oder Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.02.2023 · Kulturausschuss (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 30.Zügigkeitserhöhung an der städt. Gemeinschaftsgrundschule BonifaciusschuleZur Vorlage · 2192/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, die Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Bonifaciusschule ab dem 1. August 2023 von zwei auf drei Züge zu erhöhen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Anzahl der Klassen an einer Grundschule von der Schülerzahl abhängt.
Im Schuljahr 2022/2023 werden an der Schule 265 Schülerinnen und Schüler in zehn Klassen unterrichtet. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Schulplätzen und eines prognostizierten Schülerwachstums in den kommenden Jahren wird die dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit als notwendig erachtet, um eine verlässliche Planungsgrundlage für die Schule und das Einzugsgebiet zu schaffen. Aktuelle Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr liegen bereits über der Dreizügigkeit. Da die Schüler der Schule zu einem Großteil im Stadtteil Kray wohnen und andere lokale Grundschulen keine ausreichenden Kapazitäten für den zusätzlichen Bedarf bieten, ist die Maßnahme Teil der Schulentwicklungsplanung für den Stadtbezirk VII.
Die räumlichen Kapazitäten am Hauptgebäude in der Kellinghausstraße sowie am Teilstandort in der Bonifaciusstraße sind für die Umsetzung der Dreizügigkeit ausreichend. Die Schule befürwortet die Maßnahme, weist jedoch auf weiteren Raumbedarf für die offene Ganztagsbetreuung hin. Für die Zügigkeitserhöhung entstehen laut Vorlage keine weiteren Kosten.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II hier: UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 2012/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft umfasst ein Umsetzungskonzept zur Schulentwicklungsplanung sowie zum Schulbau in der Primar- und Sekundarstufe I und II. Der Rat der Stadt Essen soll die Verwaltung beauftragen, die Prüfung von Raummietungen zur Reduzierung baulicher Maßnahmen, die Vorbereitung eines sogenannten „5-Säulen-Modells“ sowie die Berichterstattung über Grundstücksmangel und Fortschritte des Schulbauprogrammes vorzunehmen. Zur Kapazitätserhöhung schlägt die Verwaltung neben personeller Verstärkung und externer Projektsteuerung auch die Einrichtung eines Ressorts „Schulbau“ bei der Immobilienwirtschaft, die Nutzung von PPP-Modellen sowie kurzfristige Immobilienanmietungen vor.
Für die personelle Umsetzung sollen ein Mehrbedarf von etwa sechs bis acht Vollzeitstellen beim Fachbereich 60 in künftigen Haushaltsplanentwürfen berücksichtigt werden. In der mittelfristigen Finanzplanung 2024–2028 ist zudem eine Ausweitung der Investitionsmittel darzustellen. Während aktuell rund 880 Millionen Euro für den Schulbau vorgesehen sind, wird für die Umsetzung des Programms in den nächsten acht bis zehn Jahren eine Erhöhung der jährlichen Mittel von derzeit 70 Millionen Euro auf über 350 Millionen Euro als notwendig dargestellt.
Baulich ist für Grundschulneubauten ein Modulbaukonzept in Holzbauweise sowie für weiterführende Schulen eine Hybridbauweise aus Stahlbeton und Holz geplant. Adhoc-Bedarfe sollen durch Containerlösungen abgedeckt werden. Zur Beschleunigung der Verfahren werden Paketvergaben an Totalunternehmer sowie die Reduzierung von Anforderungen der Schulbauleitlinie angestrebt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.1Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage 2012/2022/7 Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II (Umsetzungskonzept)Zur Vorlage · 0211/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage 2012/2022/7 eingereicht, der die Schulentwicklungsplanung und den Schulbau in der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I und II betrifft. Der Antrag fordert von der Stadtverwaltung verschiedene Maßnahmen zur Information und zur strukturellen Bewertung der laufenden Prozesse.
Im Rahmen der Berichterstattung wird verlangt, dass die Verwaltung neben der regelmäßigen Information in den Fachausschüssen mindestens quartalsweise eine schriftliche Listendarstellung im Format Plan, Ist und Prognose an einen interfraktionellen Empfängerkreis übermittelt. Zudem soll bis Mitte 2023 eine grafische Darstellung sowie eine Beschreibung der Zuständigkeiten, Arbeitsprozesse und Realisierungsverantwortlichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung und der IME im Ressort Schulbau vorgelegt werden.
Der Antrag sieht zudem vor, dass bis spätestens Mitte 2024 eine erste Evaluation des sogenannten 5-Säulen-Modells erfolgt, um dessen Leistungsfähigkeit und etwaigen Anpassungsbedarf zu prüfen. Des Weiteren wird eine Einschätzung zur Realisierung des prognostizierten Personalmehrbedarfs sowie zu dessen räumlicher Unterbringung und technischer Ausstattung gefordert. Dabei soll der Zeitpunkt und die Messgröße definiert werden, ab dem Alternativlösungen zur Sicherung der Schulplatzschaffung notwendig werden. Schließlich sollen Standards für die flächenmäßige und qualitative Unterschreitung der Schulbauleitlinie festgelegt werden, um Spielräume für Interimslösungen und endgültige Schulgebäude zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der Fraktionen SPD und FDP
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 31.2Ergänzungsantrag zu VL 2012/2022/7 Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II (Umsetzungskonzept)Zur Vorlage · 0249/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung und des Schulbaus in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II einen Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage 2012/2022/7 gestellt. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Jugendhilfeausschuss mit dem Ziel einer Empfehlung an den Rat der Stadt Essen.
Im ersten Punkt des Antrags wird vorgeschlagen, die Verwaltungsvorlage um eine Bedingung zu ergänzen. Bevor ein Einstieg in die Nutzung eines Public-Private-Partnership-Modells (PPP) erfolgen kann, sollen eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie eine Darstellung der möglichen Risiken für die Stadt Essen durchgeführt werden. Zudem sollen die Vertragsinhalte transparent und übersichtlich dargestellt werden. Als Begründung führt die Fraktion mögliche wirtschaftliche Risiken und höhere Kosten durch private Unternehmen an.
Der zweite Punkt des Antrags fordert die Aufnahme eines neuen Punktes in die Beschlussvorlage. Demnach sollen etwaige Abweichungen von den Standards der Schulbauleitlinie für jeden Einzelfall in einer Beschlussvorlage transparent und übersichtlich begründet werden. Die Fraktion verweist hierbei auf die im Jahr 2020 beschlossenen Mindestanforderungen für Schulen und fordert eine nachvollziehbare Darstellung, falls Abweichungen von diesen Standards notwendig sein sollten.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Punkt 1 des Antrages mehrheitlich nicht empfohlen Punkt 2 des Antrages einstimmig nicht empfohlen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 32.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand und Fortschreibung UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 2170/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Sachstand zur Umsetzung des Schultoilettenprogramms in Essen vorgelegt. Nach dem Beschluss des Rates vom September 2022 über die Fortsetzung des Programms und den Baubeginn neuer investiver Maßnahmen berichtet die Immobilienwirtschaft über den aktuellen Fortschritt.
Im Berichtszeitraum wurden fünf Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von etwa 2,8 Millionen Euro abgeschlossen. Trotz dieser Fertigstellungen besteht an 93 von 189 Schulstandorten weiterhin Sanierungsbedarf, da sechs weitere Standorte in das Programm aufgenommen wurden. Die Umsetzung der verbleibenden Maßnahmen verteilt sich auf die Fachbereiche FB 60, EABG und GVE, die sich in unterschiedlichen Planungs- und Ausführungsphasen befinden.
Bei einigen laufenden und abgeschlossenen Sanierungen sind Mehrkosten entstanden. Als Gründe werden allgemeine Preissteigerungen bei Baumaterialien sowie ein erhöhter Leistungsaufwand durch die Bausubstanz angeführt, etwa durch notwendige Erneuerungen von Versorgungsleitungen oder die Mitwirkung angrenzender Bauteile.
Zudem kam es an einigen Standorten zu Planungsänderungen. Während an der Ardeyschule eine kleinere Sanierung vorgesehen ist, sind für die Schule am Krausen Bäumchen, die Theodor-Fliedner-Schule sowie das Schulzentrum Burgaltendorf Neubauten geplant. An der Realschule Essen-West wird die Sanierung zugunsten von Renovierungsarbeiten und einem Neubau im Rahmen eines Pavillonprojekts angepasst. Verzögerungen beim Baubeginn an einzelnen Standorten wurden auf organisatorische und personelle Umstrukturierungen zurückgeführt.
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- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 33.Neubauprojekt Schulinterim Rosastraße, Von-Einem-Straße hier: Baubeginn zur öffentlichen Spielplatzgestaltung der Wiesenfläche Rosastraße/IsenbergstraßeZur Vorlage · 2147/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Neubauprojekts für ein Schulinterim an der Rosastraße/Von-Einem-Straße, das als Ausweichquartier für die Andreasschule und die Sternschule dient, ist die Neugestaltung einer Ausgleichsfläche als öffentlicher Spielplatz vorgesehen. Da für das Schulinterim eine Fläche von 2.425 Quadratmetern beansprucht wird, besteht die Verpflichtung des Schulträgers, entsprechende Ausgleichsflächen zu schaffen. Ein Teil dieser Fläche umfasst eine 1.584 Quadratmeter große, bisher ungenutzte Wiesenfläche am Eckgrundstück Rosastraße/Isenbergstraße.
Die Entwurfsplanung für den neuen Spielplatz orientiert sich an den städtischen Spielraumleitlinien für die Altersgruppe der 10- bis 17-Jährigen. Das Gelände soll barrierefrei begehbar sein und über Sitzgelegenheiten sowie Kletterkombinationen, eine Tampenschaukel und eine Calisthenicsanlage verfügen. Die Planung wurde unter Einbeziehung der Schulleitung des Helmholtz-Gymnasiums, der Bezirksvertretung II sowie der Fachabteilung Grün und Gruga erstellt. Bei einem planmäßigen Bauablauf ist die Inbetriebnahme für Juni 2024 vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 285.000 Euro. Für die Umsetzung wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 255.000 Euro für das Jahr 2023 beantragft, wobei die Deckung durch eine entsprechende Minderausgabe aus einem Pool für Planungsleistungen erfolgen soll. Die nach der Fertigstellung entstehenden Flächen werden dem Fachbereich 67 zur Unterhaltung und Pflege zugeordnet.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.SQSM-Stadtteilprojekt NORD (Altenessen-Süd/Nordviertel) hier: Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße Bericht zum Projektverlauf und PlanungsbeschlussZur Vorlage · 1779/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit dem Projektverlauf sowie dem Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Eltingplatzes und der Eltingstraße im Rahmen des SQSM-Stadtteilprojekts Nord. Die Entwurfsplanung wurde im September 2022 fertiggestellt. Der Planungsbeschluss sieht Bruttobaukosten in Höhe von etwa 4,33 Millionen Euro vor. Die Neugestaltung wurde am 30. September 2022 zur Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ angemeldet.
Die Planung basiert auf einem Realisierungswettbewerb, der zwischen 2016 und 2017 stattfand. Nach politischen Beratungen in der Bezirksvertretung I wurde der Entwurf im Jahr 2022 angepasst, um den Erhalt von Grünstrukturen und Baumbestand zu gewährleisten. Dies beinhaltet eine Reduzierung der Pkw-Stellplätze von 56 auf 30 sowie eine Erhöhung der Anzahl an Fahrradbügeln. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines vielseitigen Stadtraums sowie einer 200 Quadratmeter großen Grünfläche an der Waterloostraße.
Die geschätzten Gesamtkosten verteilen sich auf verschiedene Haushaltstitel, wobei für die Jahre 2023 bis 2027 Mittel in Millionenhöhe veranschlagt sind. Es wird eine Städtebauförderung von 80 bis 88 Prozent erwartet, während die Straßenbaubeiträge durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden sollen. Der Rat der Stadt Essen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und den Planungsbeschluss fassen. Ein Beschluss zum Baubeginn wird nach Abschluss der Planungen durch die Verwaltung vorgelegt. Die Bürgerbeteiligung zur Gestaltung der Sitzmöbel soll fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 35.Ergänzung des IEK Essen MITTE/OST um eine Maßnahme des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel für das Städtebauförderprogramm 2022Zur Vorlage · 2183/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht die Ergänzung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Essen MITTE/OST vor. Gegenstand der Ergänzung ist die Aufnahme einer spezifischen Maßnahme zur Klimaanpassung im Rahmen des Städtebauförderprogramms 2022. Konkret soll die Sanierung der Dächer am Essener Rathaus durch die Installation neuer Dachbegrünungsflächen auf den Rathausterrassen in das Konzept aufgenommen werden.
Hintergrund der Anpassung ist die Vorgabe des Fördermittelgebers für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“. Eine Maßnahme zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel ist eine verpflichtende Voraussetzung für die Verwendung der bewilligten Fördermittel. Da eine ursprünglich geplante Maßnahme außerhalb des relevanten Zuwendungszeitraums durchgeführt wurde, muss nun die Dachbegrünung am Rathaus als Ersatzmaßnahme formal im IEK verankert werden.
Die Maßnahme ist Teil der laufenden Sanierungsarbeiten am Rathaus, die auch die Abdichtung und Isolierung der Dachflächen umfassen. Die neuen Dachbegrünungen sollen dazu beitragen, Niederschlagswasser bei Starkregen zu speichern, die Verdunstung zu fördern und die CO2-Konzentration in der Luft zu reduzieren. Die Aufnahme in das IEK stellt einen rein formellen Akt dar, durch den keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Ergänzung zur Kenntnis nehmen und der Rat der Stadt Essen die Maßnahme offiziell in das IEK Essen MITTE/OST aufnimmt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Finale Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofes Rüttenscheid Stadtbezirk: II, Stadtteil: RüttenscheidZur Vorlage · 2029/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Zwischenbericht zur Erstellung eines Masterplans für das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes Rüttenscheid vorgelegt. Ziel des Masterplans ist die Festlegung einer finalen Ordnung der Flächen im Stadtbezirk II, wobei verschiedene Nutzungen sowie die städtebauliche Nachhaltigkeit und Klimaschutzziele berücksichtigt werden sollen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Sicherung der bestehenden Funktionen der Messe Essen GmbH. Da die Flächen als Parkplatz und Logistikfläche genutzt werden und die Flächengrößen sowie Stellplatzzahlen Voraussetzung für die Finanzierung der Messemodernisierung waren, können diese Kapazitäten nicht verringert werden. Dennoch sieht die Planung Ersatzpflanzungen vor, um den durch Bebauungsplanverfahren entfallenden Baumbestand auszugleichen. Hierbei sollen mindestens zehn Bäume im Bereich des geplanten Radweges „Rommenhöller Gleis“ gepflanzt werden, während ein Naturdenkmal an der Wittekindstraße erhalten bleibt.
Für den Rad- und Fußverkehr sind Verbesserungen der Infrastruktur vorgesehen. Die Gruga-Trasse soll im Bereich des Geländes um etwa zwei Meter verbreitert werden. Zudem wird die Anbindung der Rüttenscheider Straße an die Gruga-Trasse durch neue Rampen und Wegeverbindungen optimiert, um die Erreichbarkeit aus westlicher und östlicher Richtung zu verbessern. Die Querung der Fläche in Nord-Süd-Richtung bleibt durch die geplanten Maßnahmen gewährleistet. Die abschließende Auswertung der Ergebnisse und die Fertigstellung des Masterplans werden für das zweite Quartal 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen und zur Kenntnisnahme in den AVM am 09.02.2023 geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 37.Bilanzielle Grundstücksübertragung von städtischen Grundstücken an die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) hier: Am ThurmfeldZur Vorlage · 1884/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft sieht die bilanzielle Grundstücksübertragung von städtischen Flächen an die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) vor. Im Zentrum der Maßnahme steht das Areal am Sportbad Thurmfeld. Durch die Übertragung im Wege der Sacheinlage sollen die Flächen, die die Aufstellfläche des Schwimmbades sowie Parkplatz- und Grünflächen umfassen, rechtlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zugeordnet werden.
Der Vorgang dient dazu, die Grundstücksübertragungen nachzuholen, die nach der Inbetriebnahme des Sportbads im Januar 2016 noch nicht vollständig abgeschlossen werden konnten. Die Grundlage für die Bewertung der Flächen bildet ein Wertgutachten des Fachbereichs Geoinformation, Vermessung und Kataster, welches einen Bodenwert von etwa 70 Euro pro Quadratmeter festlegt. Dabei wird ausschließlich der Grund und Boden bewertet; das aufstehende Schwimmbad bleibt unberücksichtigt.
Die Übertragung umfasst insgesamt vier Flurstücke der Gemarkung Essen, Flur 10, mit einer Gesamtfläche von 14.068 Quadratmetern und einem Gesamtwert von 984.760 Euro. Die einzelnen Anteile verteilen sich auf die Flurstücke 243, 244, 247 und 249. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Übertragung beschließt, nachdem die entsprechenden Ausschüsse sowie die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk I ihre Empfehlungen bzw. die Kenntnisnahme abgegeben haben.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — Kenntnis genommen und einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.12.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Generalsanierung des Verwaltungsgebäudes Söllingstraße 13-15 hier: Beauftragung eines GeneralplanersZur Vorlage · 2025/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wird über die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung der Generalsanierung des denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes in der Söllingstraße 13-15 bis zur Leistungsphase 3 der HOAI beraten. Für die Planungsleistungen sind Kosten in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Diese setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen, darunter Hochbauplanung mit 370.000 Euro, die technische Gebäudeausrüstung mit 30.000 Euro sowie Untersuchungen zu Schadstoffen, Statik, Fassaden und Brandschutz. Da der Schwellenwert von 215.000 Euro netto überschritten wird, ist ein europaweites Vergabeverfahren mit einer voraussichtlichen Dauer von etwa drei Monaten erforderlich.
Der Rat der Stadt Essen soll zudem die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 500.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 beschließen. Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt über einen Planungspooltopf sowie durch die Verwendung von Minderausgaben aus einem anderen Projekt. Der gesamte Grobkostenrahmen für die Sanierung wird auf circa 15 Millionen Euro geschätzt.
Die Verwaltung empfiehlt, das Gebäude nach der Sanierung als Lagerstandort ab dem ersten Obergeschoss sowie zur Einrichtung einer Digitalisierungsstraße im Erdgeschoss zu nutzen. Ziel dieser Nutzung ist die wirtschaftliche Sicherung des Baudenkmals und die Vermeidung externer Mietkosten. Es wird zudem auf das Interesse des Essener Tafel e. V. an einer möglichen Verlagerung hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen für den Essener RettungsdienstZur Vorlage · 0216/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Ersatzbeschaffung von insgesamt 19 Fahrzeugen für den Rettungsdienst. Das Vorhaben umfasst die Anschaffung von fünf Notarzteinsatzfahrzeugen sowie 14 Krankentransportwagen. Das geschätzte Gesamtvolumen für diese Maßnahmen beläuft sich auf 3.595.000 Euro.
Die Beschaffung ist auf Grundlage des bestehenden Rettungsdienstbedarfsplans vorgesehen, um die Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes aufrechtzuerhalten. Da die betroffenen Fahrzeuge ihre technisch-wirtschaftliche Lebensdauer spätestens im Jahr 2024 erreichen, sollen die neuen Einheiten die ausrangierten Fahrzeuge ersetzen. Die ausrangierten Fahrzeuge werden je nach Zustand verschrottet, verkauft oder für andere Zwecke innerhalb der Feuerwehr genutzt.
Die Einleitung der Beschaffungsprozesse für die Jahre 2023 und 2024 ist aufgrund der aktuellen marktüblichen Fertigungszeiten sowie steigender Preise vorgesehen, da eine Auslieferung der Fahrzeuge voraussichtlich erst im Jahr 2024 erfolgen wird. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan 2023 durch entsprechende Ansätze und Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2024 sichergestellt. Die Fahrzeuge werden in der kostenrechnenden Einrichtung „Rettungsdienst“ eingesetzt, wobei die Refinanzierung durch Gebühreneinnahmen erfolgt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Essen eine Empfehlung ausspricht, damit dieser die Ersatzbeschaffung beschließt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Niederschrift Nr. 19 über die Sitzung des Rates vom 30.11.2022
- 41.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 42.Mitteilungen der Verwaltung
- 43.Stellenbesetzung Betriebsleitung der Sport- und BäderbetriebeErgebnis: einstimmig beschlossen
- 44.GeschäftsführerangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 44.1Geschäftsführerangelegenheiten: hier: Abberufung und Bestellung eines Geschäftsführers für die GSE gGmbHErgebnis: einstimmig beschlossen
- 45.Außenwerbekonzept für die Stadt EssenErgebnis: Kenntnis genommen
- 46.Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) hier: InvestitionszuschussErgebnis: einstimmig beschlossen
- 47.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil