Einführung und Verpflichtung von Ratsmitgliedern
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0003/2023/OB regelt die Einführung und Verpflichtung von zwei neuen Mitgliedern des Rates der Stadt Essen. Der Oberbürgermeister beantragt die formelle Einführung gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Hintergrund der Vorlage ist der Verlust von zwei Mandaten. Ein Ratsmandat wurde durch den Wegzug eines Ratsmitglieds nach Schleswig-Holstein verloren, wodurch die Wählbarkeit gemäß Kommunalwahlgesetz NRW endete. Als Nachfolger aus der Reserveliste der SPD wurde ein Bewerber durch den Wahlleiter festgestellt, welcher das Mandat durch eine Annahmeerklärung am 24. Dezember 2022 angenommen hat.
Ein weiteres Ratsmandat wurde zum 31. Dezember 2022 niedergelegt. Hierfür wurde eine Nachfolgerin aus der Reserveliste der SPD durch den Wahlleiter festgestellt. Auch diese Nachfolgerin hat das Mandat durch eine Annahmeerklärung am 11. Januar 2023 angenommen und damit die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Essen erworben. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Rat der Stadt Essen während der Sitzung am 15. Februar 2023. Federführend für das Dokument ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.02.2023kein Ergebnis hinterlegt
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