Wiederwahl des Beigeordneten -Stadtdirektor- Peter Renzel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0095/2023/1 befasst sich mit der anstehenden Wiederwahl des Beigeordneten für den Geschäftsbereich 5 – Soziales, Arbeit und Gesundheit. Da die zweite Amtszeit des Stadtdirektors zum 31. Juli 2023 endet, wird dem Rat der Stadt Essen die zweite Wiederwahl vorgeschlagen. Mit der Wiederwahl soll die Amtszeit für eine Dauer von acht Jahren verlängert werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass der Beigeordnete weiterhin als allgemeiner Vertreter des Oberbürgermeisters bestellt bleibt.
Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche die zeitlichen Rahmenbedingungen für die Entscheidung über die Wiederwahl von Beigeordneten festlegt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Wiederbesetzung der Planstelle aufgrund der Aufgaben des Verwaltungsvorstands erforderlich ist.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird dargelegt, dass durch die Wiederwahl keine weitere Höhergruppierung erfolgt. Der Beigeordnete befindet sich bereits seit August 2015 in der Höchstbesoldungsgruppe für Beigeordnete. Die monatlichen Personalkosten belaufen sich nach Stand Januar 2023 auf 12.535,12 Euro und werden im Rahmen der bestehenden Personalausgaben gedeckt. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung ist dazu angehalten, eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt auszusprechen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.02.2023einstimmig beschlossen
- 01.02.2023einstimmig empfohlen
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